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Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten
Basis: Parlamentsalmanache/Reichstagshandbücher 1867 - 1938

1 Treffer

Roemer, Robert, geb. am 01 . 05 . 1823 in Stuttgart
National-liberal - Kein Portrait
1. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Geb. 1. Mai 1823 zu Stuttgart (Sohn des am 11. März 1864 verstorbenen württemb. Staatsmanns Friedrich v. R.). Besuchte das Stuttgarter Gymnasium, studirte 1841-44 in Tübingen u. Heidelberg Jura, 1846 Advocat in Stuttgart. Ende 1851 legte er die Advocatur nieder, Herbst 1852 Privatdocent in Tübingen, 1856 außerordentlicher, 1857 ordentl. Professor daselbst (vorzugsweise römisches und württemb. Privatrecht). Jan. 1864 an Stelle seines Vaters vom Oberamtsbez. Geislingen in die II. Kammer gewählt, bekämpfte u. a. 1865 den Antrag der staatsrechtlichen Commission in Betreff der Schleswig-Holsteins. Frühjahr 1866 entschieden auf der Seite Preußens, in der Kammer sowohl als in Versammlungen der von ihm mitbegründeten nationalliberalen Partei Württembergs. Er schrieb u. a.: "Die Beweislast hinsichtlich des Irrthums nach gemeinem Civilrecht u. Proceß (Stuttgart 1852), "das Erlöschen des klägerischen Rechts nach der Einleitung des Processes in seinem Verhältniß zum Endurtheil" (Stuttg. 1852), "die bedingete Novation nach dem röm. u. heutigen gemeinen Recht" (Tüb. 1863) und "die Leistung an Zahlungsstatt nach dem röm. u. gemeinen Recht" (Tüb. 1866).
National-liberal - Kein Portrait
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Geb. 1. Mai 1823 in Stuttgart (evangelisch). Sohn des am 11. März 1864 verstorbenen württemberg. Staatsmannes Friedrich v. R. Besuchte das Stuttgarter Gymnasium, studirte 1841-44 in Tübingen und Heidelberg Jura, 1864 Advocat in Stuttgart. Ende 1851 legte er die Advocatur nieder, Herbst 1852 Privatdocent in Tübingen, 1856 außerordentlicher, 1857 ordentl. Professor daselbst (vorzugsweise römisches und württemberg. Privatrecht), seit 14. Juli 1871 Mitgl. des Oberhandelsgerichts in Leipzig. Jan. 1864 an Stelle seines Vaters vom Oberamtsbez. Geislingen in die II. Kammer gewählt, bekämpft u.a. 1865 den Antrag der staatsrechtlichen Commission in Betreff Schleswig-Holsteins. Frühjahr 1866 entschieden auf der Seite Preußens, in der Kammer sowohl als in Versammlungen der von ihm mitbegründeten nationalliberalen Partei Württembergs. In Folge seiner Berufung nach Leipzig trat er aus der württemberg. II. Kammer aus. Seit 1871 Mitgl. des Reichstags. Er schrieb u.a.: "Die Beweislast hinsichtlich des Irrthums nach gemeinen Civilrecht und Proceß (Stuttgart 1852), "das Erlöschen des klägerischen Rechts nach der Einleitung des Processes in seinem Verhältniß zum Endurtheil" (Stuttg. 1852), "die bedingete Novation nach dem röm. und heutigen gemeinen Recht" (Tüb. 1863) und "die Leistung an Zahlungsstaat nach dem röm. und gemeinen Recht" (Tüb. 1866)