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Zimmermann, Eduard, geb. am 04 . 09 . 1811 in Berlin |
Deutsche Fortschrittspartei - Kein Portrait |
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Fortschrittliche Volkspartei - Kein Portrait |
2. Wahlperiode (Nachtrag) - Abb. der Originalseite |
Geb. 4. Sept. 1811 in Berlin (evangelisch). Besuchte das Friedrich-Werdersche Gymnasium (unter dem Directorat seines Vaters), demnächst das graue Kloster zu Berlin, studirte Jura und Cameralia und promovirte 1835 in Berlin, bestand die 3. juristische Prüfung 1841, 1839 am Gericht zu Spandau, trat mit Vorbehalt des Rücktritts und der Anciennität zur Verwaltung über. Von 1839 ab Bürgermeister in Spandau, Mitgl. des osthavelländ. Kreistags, des Communallandtags, des Brandenburg. Provinziallandtags. 1847 im Vereinigten Landtag und in dem Ausschuß zur Berathung eines Strafgesetzbuches, 1848 von dem Luckauer Wahlbezirk in das erste deutsche Parlament nach Frankfurt gewählt, wo er der Linken angehörte und nach dieser Richtung entschiedene Anträge stellte; er erkannte die Zurückberufungsordre nicht an und ging bei der Übersiedelung mit nach Stuttgart. Nachdem das erste Parlament am 18. Juni 1849 durch Cavalerie gesprengt worden, kehrte er nach Preußen zurück, stellte sich freiwillig den Gerichten und auch wegen seiner parlamentarischen Thätigkeit in Frankfurt, unter Anklage vor die Geschworenen gestellt, vertheidigte er die Rechte des Volksvertreters, wurde aber nach zweitägiger Verhandlung zu langjähriger Festungshaft verurtheilt. Sein Antrag auf Bestellung eines Vertheidigers in zweiter Instanz blieb ohne Bescheid. Das Geheime Obertribunal in Berlin verhandelte in zweiter Instanz ohne Verteidiger und obwohl der Oberstaatsanwalt darauf angetragen hatte, das Erkenntniß erster Instanz wegen mehrfacher wesentlicher materieller und formeller Mängel zu vernichten, so bestätigte dieser Gerichtshof doch pure das erste Erkenntniß. Er entzog sich der ferneren Untersuchungshaft, die über Jahr und Tag gewährt hätte, ging nach England, wo er sich in der gesetzlichen fünfjährigen Vorbereitungscarriere dem Studium der Theorie und Praxis des Englischen Rechts und der Verwaltung widmete, die vorschriftsmäßigen Prüfungen bestand und demgemäß zur Praxis bei allen Englischen Unter- und Obergerichten zugelassen wurde, und kehrte dann als wirkliches specimen der freien Advocatur in sein Vaterland zurück, weil es dem englischen Anwalt vollständig frei steht, sich da niederzulassen, wo er sich und anderen nützlich werden zu können hofft. Mitgl. verschiedener Gesellschaften in England, auch als Mitgl. der Incorporated Law Society of the United Kingdom aufgenommen. Er gründete in Spandau das erste Wochenblatt, publicirte mehrere kleinere Schriften, z. B. über das Rayongesetz, die Städteordnung, über Versicherungswesen, war gelegentlich publicistisch thätig in Deutschen und Englischen Blättern, schrieb in Englischer Sprache über den allgemeinen Theil des Deutschen Strafgesetzbuches u.s.w. Zur Zeit Stadtverordneter in Berlin. |
Deutsche Fortschrittspartei - Kein Portrait |
4. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 4. Septbr. 1811 in Berlin (evangelisch). Besuchte das Friedrich-Werdersche Gymnasium (unter dem Directorat seines Vaters), das graue Kloster zu Berlin, studirte Jura und Cameralia, promovirte 1835 in Berlin, bestand die 3. juristische Prüfung 1841, 1839 am Gericht zu Spandau, trat mit Vorbehalt des Rücktritts und der Anciennität zur Verwaltung über. Von 1839 ab Bürgermeister in Spandau, Mitgl. des osthavelländischen Kreistages, des Communallandtages, des Brandenburg. Provinziallandtags. 1847 im vereinigten Landtag und in dem Ausschuß zur Berathung eines Strafgesetzbuches, 1848 von dem Luckauer Wahlbezirk in das erste deutsche Parlament nach Frankfurt gewählt, wo er der Linken angehörte und nach dieser Richtung entschiedene Anträge stellte; er erkannte die Zurückberufungsordre nicht an und ging bei der Uebersiedelung mit nach Stuttgart. Nachdem das erste Parlament am 18. Juni 1849 durch Cavalerie gesprengt worden, kehrte er nach Preußen zurück, stellte sich freiwillig den Gerichten und auch wegen seiner parlamentarischen Thätigkeit in Frankfurt, unter Anklage vor die Geschworenen gestellt, vertheidigte er die Rechte des Volksvertreters, wurde aber nach zweitägiger Verhandlung zu langjähriger Festungshaft verurtheilt. Sein Antrag auf Bestellung eines Vertheidigers in zweiter Instanz blieb ohne Bescheid. Das Geheime Obertribunal in Berlin verhandelte in zweiter Instanz ohne Vertheidiger, und obwohl der Oberstaatsanwalt darauf angetragen hatte, das Erkenntniß erster Instanz wegen mehrfacher wesentlicher materieller und formeller Mängel zu vernichten, so bestätigte dieser Gerichtshof doch pure das erste Erkenntniß. Er entzog sich der ferneren Untersuchungshaft, die über Jahr und Tag gewährt hätte, ging nach England, wo er sich in der gesetzlichen fünfjährigen Vorbereitungscarriere dem Studium der Theorie und Praxis des Englischen Rechts und der Verwaltung widmete, die vorschriftsmäßigen Prüfungen bestand und demgemäß zur Praxis bei allen Englischen Unter- und Obergerichten zugelassen wurde, und kehrte dann als wirkliches specimen der freien Advocatur in sein Vaterland zurück, weil es dem Englischen Anwalt vollständig frei steht, sich da niederzulassen, wo er sich und anderen nützliche werden zu können hofft. Mitglied verschiedener Gesellschaften in England, auch als Mitgl. der Incorporated Law Society of the United Kingdom aufgenommen. Er gründete in Spandau das erste Wochenblatt, publicirte mehrere kleinere Schriften, z. B. über das Rayongesetz, die Städteordnung, über Versicherungswesen, war gelegentlich publicistisch thätig in Deutschen und Englischen Blättern, schrieb in Englischer Sprache über den allgemeinen Theil des Deutschen Strafgesetzbuches u.s.w. Zur Zeit Stadtverordneter in Berlin. Mitgl. des Reichstags seit 1874. |