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Wulfshein, Emanuel Gustav, geb. am 25 . 12 . 1807 in |
⇒ Reichstag |
Hospitant der Fortschrittspartei - Kein Portrait |
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 25. Dec. 1807 (evang.). Studirte Jura auf den Universitäten Berlin und Heidelberg. 1838 Regierungsassessor bei dem Collegium der General-Commission zu Berlin, von 1840 ab 6 Jahre als Specialcommissarius derselben in Neu-Ruppin. 1846 Regierungsrath und Mitgl. der Regierung zu Trier, übernahm 1848 dasselbst commissarisch zuerst die Verwaltung des Landkreises Trier, dann das Amt als Ober-Bürgermeister der Stadt und als Landrath des Stadtkreises. 1849 zur Regierung in Gumbinnen. 1850 als Ministerial-Commissarius für die Deichregulierung in Niederschlesien nach Glogau. 1851 an die Regierung zu Münster. 1856 als Preuß. Commissarius zur Verwaltung der Jadeangelegenheit nach Oldenburg versetzt. 1858 zum Geh. Reg.-Rath befördert. 1859 zu dem Amte als Director der Verwaltungs-Abtheilung in der Marine-Verwaltung zu Berlin berufen. Seit 1861 vortragender Rath im Ministerium des Innern und 1868 zum Geh. Ober-Reg.-Rath ernannt. Am 1. Dec. 1873 in den Ruhestand getreten. In den Jahren 1849 und 1850 Mitgl. der nach dem interimistischen Wahlgesetze vom 6. Dec. 1848 gewählten I. Kammer für den II. Trierschen Wahlbezirk (Saarbrücken etc.). 1873 von dem 5. Potsdamer Wahlkreis (Stadt Potsdam) zum Mitgl. des Abg.-H. gewählt. |
fraktionslos - Kein Portrait |
3. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 25. Dec. 1807 (evang.). Studirte Jura auf den Universitäten Berlin und Heidelberg. 1838 Regierungsassessor bei dem Collegium der General-Commission zu Berlin, von 1840 ab sechs Jahre als Specialcommissarius derselben in Neu-Ruppin. 1846 Regierungsrath und Mitgl. der Regierung zu Trier, übernahm 1848 dasselbst commissarisch zuerst die Verwaltung des Landkreises Trier, dann das Amt als Ober-Bürgermeister der Stadt und als Landrath des Stadtkreises. 1849 zur Regierung in Gumbinnen. 1850 als Ministerial-Commissarius für die Deichregulirungen in Niederschlesien nach Glogau. 1851 an die Regierung zu Münster. 1856 als Preuß. Commissarius zur Verwaltung der Jadeangelegenheit nach Oldenburg versetzt. 1858 zum Geh. Reg.-Rath befördert. 1859 zu dem Amte als Director der Verwaltungs-Abtheilung in der Marine-Verwaltung zu Berlin berufen. Seit 1861 vortragender Rath im Ministerium des Innern und 1868 zum Geh. Ob.-Reg.-Rath ernannt. Am 1. Dec. 1873 in den Ruhestand getreten. In den Jahren 1849 und 1850 Mitgl. der nach dem interimistischen Wahlgesetze vom 6. Dec. 1848 gewählten I. Kammer für den II. Trierschen Wahlbezirk (Saarbrücken etc.). Seit 1873 Mitgl. des Abg.-H., seit 1874 des Reichstages. Er schied aus der nat.-lib. Fraction aus, ohne Anschluß an eine andere. Mitgl. der Berliner Stadtverordn.-Verf. |
Hospitant der Fortschrittspartei - Kein Portrait |
4. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 25. Dec. 1807 (evang.). Studirte Jura auf den Universitäten Berlin und Heidelberg. 1838 Regierungsassessor bei dem Collegium der General-Commission zu Berlin, von 1840 ab sechs Jahre als Specialcommissarius derselben in Neu-Ruppin. 1846 Regierungsrath und Mitgl. der Regierung zu Trier, übernahm 1848 dasselbst commissarisch zuerst die Verwaltung des Landkreises Trier, dann das Amt als Ober-Bürgermeister der Stadt und als Landrath des Stadtkreises. 1849 zur Regierung in Gumbinnen. 1850 als Ministerial-Commissarius für die Deichregulierung in Niederschlesien nach Glogau. 1851 an die Regierung zu Münster. 1856 als Preuß. Commissarius zur Verwaltung der Jadeangelegenheit nach Oldenburg versetzt. 1858 zum Geh. Reg.-Rath befördert. 1859 zu dem Amte als Director der Verwaltungs-Abtheilung in der Marine-Verwaltung zu Berlin berufen. Seit 1861 vortragender Rath im Ministerium des Innern und 1868 zum Geh. Ober-Reg.-Rath ernannt. Am 1. Dec. 1873 in den Ruhestand getreten. In den Jahren 1849 und 1850 Mitgl. der nach dem interimistischen Wahlgesetze vom 6. Dec. 1848 gewählten I. Kammer für den II. Trierschen Wahlbezirk (Saarbrücken etc.). Seit 1873 Mitgl. des Abg.-H., seit 1874 des Reichstages. Er schied aus der nat.-lib. Fraction aus, ohne Anschluß an eine andere. Mitgl. der Berliner Stadtverordn.-Vers. |