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Jacoby, Johann, geb. am 01 . 06 . 1805 in Königsberg i. Pr. |
keine Angabe - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 I - 2. Febr. 1867 - Abb. der Originalseite |
Mitgl. d. Abg.-H., hat die ihm wiederholt angetragene Wahl (aus polit. Gründen) abgelehnt. |
keine Angabe - Kein Portrait |
2. Wahlperiode (Nachtrag) - Abb. der Originalseite |
Geb. daselbst 1. Mai 1805, besuchte das Friedericanium und studirte 1823-27 in Königsberg und (nach in Berlin bestandener Staatsprüfung) in Heidelberg. Nach größeren Reisen in Deutschland 1830 pract. Arzt in Königsberg. In dems. Jahre im Auftrage des Ober-Präsidenten v. Schön nach dem damals insurgirten Polen gesandt, um die dort herrschende Cholera zu studiren und zur ärztlichen Hülse. Wegen seiner anonym erschienenen "Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen" (1842) des Hochverraths angeklagt, von dem Berliner Criminalgericht zu dreijähriger Festungsstrafe und Verlust der Nat.-Cocarde verurtheilt, aber 1843 vom Kammergericht freigesprochen. In Folge Theilnahme an den Bürgerversammlungen kam er 1845 wiederum mit den Behörden in Conflict und wurde wegen zweier Flugschriften "Preußen i. J. 1845" und "Das Kgl. Wort Friedrich Wilhelms III." in erster Instanz zu 2½ jähr. Festungsstrafe verurtheilt, vom Ostpreuß. Tribunal freigesprochen. 1848 Mitgl. des Vorparlaments in Frankfurt und im Fünfziger-Ausschuß, Mitgl. des Allg. Landtags in Berlin und der Frankfurter Nationalversammlung. Nach Auflösung des Rumpfparlaments nach der Schweiz (Berney am Genfer See) übergesiedelt, stellte sich, wegen Hochverraths angeklagt, dem Gericht in Königsberg und wurde nach 7-monatlicher Untersuchungshaft vom Geschworenengerichte freigesprochen. Im December 1849 von der Stadt Coesfeld (Westfal.) in die Preuß. erste Kammer gewählt, lehnte die Wahl ab. Später schrieb er "Die Grundsätze der Preuß. Demokratie" (1859). Lehnte im Frühjahr 1862 eine Wahl im 2. Berliner Wahlkr. zum Abg.-H. ab, nahm, im Herbst 1863 wiedergewählt, an; activ in der Session 1864-65,, während der Session 1866 in Haft zu 6monatl. Gefängnisstrafe (wegen einer im Nov. 1863 vor seinen Wählern gehaltenen Rede). Auf Grund einiger incriminirten Stellen in der Lebensbeschreibung Heinrich Simon`s (1865) 1866 zu 14tägiger Gefängnisstrafe verurtheilt. Wahlen zum Nordd. Reichstage lehnte er principiell ab. Für die Legislaturperiode 1867-70 wiederum Mitgl. des Abg.-H. für den 2. Berliner Wahlkr. Am 14. Sept. 1870 in Königsberg wegen einer Rede gegen die Einverleibung Elsaß-Lothringens verhaftet und bis zur Aufhebung des Belagerungszustandes gefangen gehalten.Dr. Johann Jacoby (S. 198) hat die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt; statt seiner wurde im 13. Sächs. Wahlkreis Dr. Heine (s. oben) gewählt. |
Sozialdemokratische Partei - Kein Portrait |
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. daselbst 1. Mai 1805, besuchte das Friedericanium und studirte 1823-27 in Königsberg und (nach in Berlin bestandener Staatsprüfung) in Heidelberg. Nach größeren Reisen in Deutschland 1830 pract. Arzt in Königsberg. In dems. Jahre im Auftrage des Ober-Präsidenten v. Schön nach dem damals insurgirten Polen gesandt, um die dort herrschende Cholera zu studiren und zur ärztlichen Hülse. Wegen seiner anonym erschienenen "Vier Fragen beantwortet von einem Ostpreußen" (1842) des Hochverraths angeklagt, von dem Berliner Criminalgericht zu dreijähriger Festungsstrafe und Verlust der Nat.-Cocarde verurtheilt, aber 1843 vom Kammergericht freigesprochen. In Folge Theilnahme an den Bürgerversammlungen kam er 1845 wiederum mit den Behörden in Conflict und wurde wegen zweier Flugschriften "Preußen i. J. 1845" und "Das Kgl. Wort Friedrich Wilhelms III." in erster Instanz zu 2½ jähr. Festungsstrafe verurtheilt, vom Ostpreuß. Tribunal freigesprochen. 1848 Mitgl. des Vorparlaments in Frankfurt und im Fünfziger-Ausschuß, Mitgl. des Allg. Landtags in Berlin und der Frankfurter Nationalversammlung. Nach Auflösung des Rumpfparlaments nach der Schweiz (Berney am Genfer See) übergesiedelt, stellte sich, wegen Hochverraths angeklagt, dem Gericht in Königsberg und wurde nach 7-monatlicher Untersuchungshaft vom Geschworenengerichte freigesprochen. Im December 1849 von der Stadt Coesfeld (Westfal.) in die Preuß. erste Kammer gewählt, lehnte die Wahl ab. Später schrieb er "Die Grundsätze der Preuß. Demokratie" (1859). Lehnte im Frühjahr 1862 eine Wahl im 2. Berliner Wahlkr. zum Abg.-H. ab, nahm, im Herbst 1863 wiedergewählt, an; activ in der Session 1864-65,, während der Session 1866 in Haft zu 6monatl. Gefängnisstrafe (wegen einer im Nov. 1863 vor seinen Wählern gehaltenen Rede). Auf Grund einiger incriminirten Stellen in der Lebensbeschreibung Heinrich Simon`s (1865) 1866 zu 14tägiger Gefängnisstrafe verurtheilt. Wahlen zum Nordd. Reichstage lehnte er principiell ab. Für die Legislaturperiode 1867-70 wiederum Mitgl. des Abg.-H. für den 2. Berliner Wahlkr. Am 14. Sept. 1870 in Königsberg wegen einer Rede gegen die Einverleibung Elsaß-Lothringens verhaftet und bis zur Aufhebung des Belagerungszustandes gefangen gehalten. |