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von Oertzen, Heinrich, geb. am 30 . 12 . 1820 in Brunn |
Deutsch-konservativ - Kein Portrait |
6. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. am 30. Dez. 1820 (luth.). Kam im Herbst 1836 auf das Pädagogium in Halle, im Sommer 1837 auf das Catharineum in Lübeck, ging von dort Ostern 1841 mit dem Zeugnisse der Reife auf die Universität Berlin, dann nach Göttingen und Rostock, studirte Jura; absolvirte Ostern 1845 das erste Examen und ward am 5. Mai 1845 bei der Justizkanzlei (jetzt Landgericht) in Neustrelitz, ein Jahr später bei dem Amte und Amtsgericht in Stargard (Mecklenb.) angestellt. Im Sommer 1847 übernahm er aus der väterlichen Erbschaft das Lehengut Brunn c. p. Neuhof, verließ den Staatsdienst im Herbste d. J. und widmete sich nun ganz der Landwirthschaft. Am 28. Jan. 1854 zum Großherzogl. Kammerherrn ernannt, besuchte er während länger als 30 Jahren regelmäßig alle Mecklenb. Landtage, arbeitete auf diesen meistens als Mitglied der Justiz-Comités. In dieser Zeit war er auch vier Jahre lang Direktor des landwirthschaftl. Vereins für Mecklenburg-Strelitz, ferner Deputirter und Kreisdirektor des ritterschaftl. Kredit-Vereins. Nachdem er seine ständischen Ehrenämter seines Alters wegen alle niedergelegt, behielt er nur die ihm aus dem Vetrauen seines Landesherrn 1880 übertragene Stelle als Mitglied des Gerichtshofes zur Entscheidung von Kompetenz-Konflikten in Rostock. |
Deutsch-konservativ - Kein Portrait |
7. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 30. Dez. 1820 (luth.). Bes. das Catharineum in Lübeck von 1837 bis Ostern 1841; nach Ablegung des Maturitäts-Examens daselbst studirte er Jura in Berlin, Göttingen und Rostock und ward nach Absolvirung des ersten juristischen Examens am 5. Mai 1845 bei der Justizkanzlei (jetzt Landgericht) in Neu-Strelitz, ein Jahr später bei dem Amte und Amtsgericht in Stargard (Mecklenburg) angestellt. Im Sommer 1847 übernahm er aus der väterlichen Erbschaft das Lehngut Brunn c. p. Neuhof, erwarb später noch das Lehngut Rossow und widmete sich nun ganz der Landwirthschaft, nachdem er den Staatsdienst verlassen hatte. Am 28. Jan. 1854 zum Großherzogl. Kammerherrn ernannt, besuchte er während länger als 30 Jahren regelmäßig alle Mecklenb. Landtage, arbeitete auf diesen meistens in den Justiz-Komités. Die ihm mehrfach übertragenen ständischen Ehrenämter legte er später seines Alters wegen nieder und behielt nur die ihm aus dem "Vertrauen seines Landesherrn" übertragene Stelle als Mitglied des Gerichtshofes zur Entscheidung von Kompetenz-Konflikten in Rostock. Mitgl. des Reichstages seit 1884. |
Deutsch-konservativ - Kein Portrait |
8. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. am 30. Dezember 1820 in Brunn; lutherisch. Besuchte Bildungsstätten in Halle und Lübeck; studirte nach Ablegung des Maturitätsexamens in Lübeck Jura in Berlin, Göttingen und Rostock, machte das erste Staatsexamen bei der Justizkanzlei in Neustrelitz, wurde bei dieser zuerst, dann bei dem Amte und Amtsgerichte in Stargard in Mecklenburg angestellt. Im Herbste 1847 verließ er den Staatsdienst und widmete sich ganz der Landwirthschaft auf dem ihm aus der väterlichen Erbschaft zugefallenen Lehngute Brunn c. p. Neuhof; vergrößerte seinen Besitz durch Ankauf des Lehngutes Rossow. Während 30 Jahren besuchte er alle Mecklenburg. Landtage regelmäßig und nahm Theil an den vorliegenden Arbeiten. Aus dem "Vertrauen seines Landesherrn" wurde er und ist noch jetzt Mitglied des Gerichtshofes zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten in Rostock. Mitglied des Reichstages seit 1884. |
Deutsch-konservativ - Kein Portrait |
8. Wahlperiode (Nachtrag) - Abb. der Originalseite |
Geb. am 30. Dezember 1820 in Brunn; lutherisch. Besuchte Bildungsstätten in Halle und Lübeck; studirte nach Ablegung des Maturitätsexamens in Lübeck Jura in Berlin, Göttingen und Rostock, machte das erste Staatsexamen bei der Justizkanzlei in Neustrelitz, wurde bei dieser zuerst, dann bei dem Amte und Amtsgerichte in Stargard in Mecklenburg angestellt. Im Herbste 1847 verließ er den Staatsdienst und widmete sich ganz der Landwirthschaft auf dem ihm aus der väterlichen Erbschaft zugefallenen Lehngute Brunn c. p. Neuhof; vergrößerte seinen Besitz durch Ankauf des Lehngutes Rossow. Während 30 Jahren besuchte er alle Mecklenburg. Landtage regelmäßig und nahm Theil an den vorliegenden Arbeiten. Aus dem "Vertrauen seines Landesherrn" wurde er und ist noch jetzt Mitglied des Gerichtshofes zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten in Rostock. Mitglied des Reichstages seit 1884.Mandat am 10. Januar 1892 niedergelegt. |