Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten
Basis: Parlamentsalmanache/Reichstagshandbücher 1867 - 1938

1 Treffer

Reyscher, August Ludwig, geb. am 10 . 07 . 1802 in
⇒ Reichstag
National-liberal - Kein Portrait
1. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Geb. 10. Juli 1802, studirte in Tübingen 1821-24. 1829 außerordentlicher, 1837 ordentlicher Professor daselbst für deutsches Staats- und Bundesrecht, gemeines und württembergisches Privatrecht und Kirchenrecht, zugleich Präsident des freiwilligen Handelsgerichts für den Schwarzwaldkreis; 1848-51 fünfmal von dem Oberamt Mergentheim in die Landesvertretung gewählt, 31. März 1851 wegen seiner politischen Haltung in der deutschen Frage als Regierungsrath an die Kreisregierung in Ulm versetzt, nahm er wegen verweigerten Urlaubs zum Wiedereintritt in die Kammer seine Entlassung aus dem Staatsdienst und wurde Rechtsanwalt, trat 1855 wegen Krankheit aus der Kammer, wurde aber 1857 und 61 von der Stadt Stuttgart abermals in dieselbe gewählt, bis er 1865 dieselbe aus Gesundheitsrücksichten wieder verließ. Er schrieb unter Anderm: Ueber die Bedürfnisse unserer Zeit in der Gesetzgebung 1828, Publicistische Versuche 1832 (gegen die reactionären Bundesbeschlüsse) die gutsherrlichen Rechte des württemb. Adels 1836 (für das Recht der Gesetzgebung zur Ablösung der Feudallasten), das gemeine und württembergische Privatrecht 2. Aufl., 1846-48, 3 Bde., Gutachten in dem hannoverschen Verfassungsstreit 1839. Die Zeitschrift für deutsches Recht, herausgegeben mit Wilda u. A. 1839-61. Ueber das österreichische und württembergische Concordat, 2. Aufl. 1858. Die Rechte des Staats an den Kammergütern nach dem deutschen Staatsrecht und den Landesgesetzen, insbesondere der sächsischen Lande 1863. Der Rechtsstreit über das Eigenthum an den Domänen des Herzogthums Sachsen-Meiningen 1865. ("Die Ursachen des deutschen Kriegs und seine Folgen," 4. Aufl. 1867; "Das Zollparlament und die deutsche Einheit" 1868). Seit 1859 Mitgl. des deutschen Nationalvereins und seines Ausschusses verfaßte er die Erklärung desselben in der kurhessischen Sache 1859, und die Schrift über die Kriegsverfassung des deutschen Bundes 1861. Im Jahr 1866 nahm er Theil an der Gründung der deutschen Partei in Württemberg.