Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ Abgeordnete


MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher


MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten
Basis: Parlamentsalmanache/Reichstagshandbücher 1867 - 1938

1 Treffer

Hoffmann, Carl Johann, geb. am 04 . 11 . 1819 in Darmstadt
National-liberal - Kein Portrait
1. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Sohn des eifrigen Beförderers des Zollvereins u. vielfach verfolgten Volksvertret. Ernst Emil Hoffmann. Geb. 4. Nov. 1819 in Darmstadt (evang.-unirt). Besuchte das Gymnasiuim seiner Vaterstadt (1831-38), studirte die Rechte in Gießen und Heidelberg (1838-41), arbeitete an dem Hofgerichte in Darmstadt (1841-42) und dem Landgerichte zu Großgerau (1842-43), beschäftigte sich dann in der Advocatur und wurde Ende 1849 Advocat am Hofgerichte zu Darmstadt. Herbst 1840 Reise nach dem Süden von Frankreich. Er schrieb gelegentlich kleinere Abhandlungen in juristische und politische Zeitschriften. Mitglied des Gemeinderaths in Darmstadt 1848-51, und wieder seit 1865 Mitgl. der II. hess. Kammer der Landstände auf dem 13. Landtage (1850), dann wieder seit 1862 bis jetzt. Auf dem 13. Landtage stimmte er gegen die von der Regierung angemuthete siebente Prolongation des Finanzgesetzes vor Vorlage eines ordentl. Budgets und Rechnungsablage, was dann den Vorwand zur Kammerauflösung gab. Im Finanzausschusse der II. Kammer war ihm unter A. die Berichterstattung bezügl. der Nachweisung über die Resultate der Finanzverwaltung des Großherzogthums in den Jahren 1857-59 übertragen. Im Jahre 1859 wurde gegen Hoffmann auf Veranlassung des Min. Dalwigk wegen Unterschrift der Eisenacher Erklärung eine Disciplinaruntersuchung eingeleitet, desgl. 1869, weil er öffentlich seine Ansicht dahin aussprach, das er den versuchten Beweis der Wahrheit in einer wegen Verleumdung des Abgeordneten Metz eingeleiteten Untersuchung nicht für erbracht erachten könne.