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Fürst zu Hohenlohe-Oehringen, Hugo Friedr. Wilhelm Eugen Carl, geb. am 27 . 05 . 1816 in Stuttgart |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 V - 20. Sept. 1867 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816. Erbl. Mitglied des Preuß. Herren-Hauses. Mitgl. und 1. Vicepräsident des constit. Reichtstags. |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 III - 03. Apr. 1867 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816. Erbl. Mitgl. des Preuß. Herren-H. |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 VI - 20. Oct. 1867 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816. Erbl. Mitglied des Preuß. Herren-Hauses. Mitgl. und 1. Vicepräsident des constit. Reichstags. |
Conservative Fraktion - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 II - 28.Febr.1867 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816. Erbl. Mitgl. des Preuß. Herren-H. |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1867 IV - 29. Apr. 1867 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816. Erbl. Mitgl. des Preuß. Herren-H. |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1868 VII - 06. Mai 1868 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816 zu Stuttgart; Senior der Fürstl. H.-Neuensteinischen Hauptlinie, Neffe des Prinzen Adolf von H.-Ingelfingen; seit 1849 Besitzer des Fürstenthums Hohenlohe-Oehringen; bei der Krönung König Wilhelms I. in den Preuß. Herzogsstand erhoben mit dem Rechte der Vererbung auf den jedesm. Besitzer der in Schlesien belegenen, durch Königliche Ordre vom 18. Oct. 1861 unter dem Namen des Herzogthums Ujest zu einer freien Standesherrschaft erhobenen Fideicommiß-Güter. Als letzterer berufen auf Grund des §. 2 Schlußsatz der Königl. Verordnung vom 12. Oct. 1854 mit erbl. Recht ins Herrenhaus und eingetreten 30. Nov. 1854. Mitglied des constit. Reichstags und Vicepräsident beider Reichstage. |
frei-conservativ - Kein Portrait |
Hirth's Almanach 1869 VIII - 15. Apr. 1869 - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816 zu Stuttgart; Senior der Fürstl. H.-Neuensteinischen Hauptlinie, Neffe des Prinzen Adolf von Hohenlohe-Ingelfingen; seit 1849 Besitzer des Fürstenthums Hohenlohe-Oehringen; bei der Krönung König Wilhelms I. in den Preuß. Herzogsstand erhoben mit dem Rechte der Vererbung auf den jedesm. Besitzer der in Schlesien belegenen, durch Königliche Ordre vom 18. Oct. 1861 unter dem Namen des Herzogthums Ujest zu einer freien Standesherrschaft erhobenen Fidecommiß-Güter. Als letzterer berufen auf Grund des § 2 Schlußsatz der Königl. Verordnung vom 12. Oct. 1854 mit erbl. Recht ins Herrenhaus und eingetreten 30. Nov. 1854. Besitzer der Fideicommiß-Güter Oppurg, Positz und Colba im Großherzogthum Sachsen und der Allodial-Güter Wienskowitz in Schlesien, Malinowice und Rudniki im Königreich Polen. Erbliches Mitglied der Kammer der Standesherren in Württemberg. Mitglied des constit. Reichstags und Vicepräsident beider Reichstage. |
Deutsche Reichspartei - Kein Portrait |
1. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816 zu Stuttgart; Senior der Fürstl. H.-Neuensteinischen Hauptlinie, Neffe des Prinzen Adolf von Hohenlohe-Ingelfingen; seit 1849 Besitzer des Fürstenthums Hohenlohe-Oehringen; bei der Krönung König Wilhelms I. in den Preuß. Herzogstand erhoben mit dem Rechte der Vererbung auf den jedesm. Besitzer der in Schlesien belegenen durch Königliche Ordre vom 18. Oct. 1861 unter dem Namen des Herzogthums Ujest zu einer freien Standesherrschaft erhobenen Fidecommiß-Güter. Als letzterer berufen auf Grund des § 2 Schlußsatz der Königl. Verordnung vom 12. Oct. 1854 mit erbl. Recht ins Herrenhaus und eingetreten 30. Nov. 1854. Besitzer der Fideicommiß-Güter Oppurg, Positz und Colba im Großherzogthum Sachsen und der Allodial-Güter Wienskowitz in Schlesien, Malinowice und Rudniki im Königreich Polen. Erbliches Mitglied der Kammer der Standesherren in Württemberg. Mitglied des Nordd. Reichstags und Vicepräsident in allen Sessionen desselben. |
Deutsche Reichspartei - Kein Portrait |
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite |
Geb. 27. Mai 1816 zu Stuttgart; Senior der Fürstl. H.-Neuensteinischen Hauptlinie, Neffe des Prinzen Adolf von H.-Jngelfingen; seit 1849 Besitzer des Fürstenthums H.-Oehringen; bei der Krönung König Wilhelms I. in den Preuß. Herzogstand erhoben mit dem Rechte der Vererbung auf den jedesmaligen Besitzer der in Schlesien belegenen durch Königliche Ordre vom 18. Oct. 1861 unter dem Namen des Herzogthums Ujest zu einer freien Standesherrschaft erhobenen Fidecommiß-Güter. Als letzterer berufen auf Grund des § 2 Schlußsatz der Königl. Verordnung vom 12. Oct. 1854 mit erblichem Recht ins Herrenhaus und eingetreten 30. Nov. 1854. Besitzer der Fideicommiß-Güter Oppurg, Positz und Colba im Großherzogth. Sachsen und der Allodialgüter Wienskowitz u. Ponischowitz in Schlesien, Pyrsowice, Niesulowice, Gorenice, Zawada, Malinowice und Rudniki im Königreich Polen. Erbliches Mitgl. der Kammer der Standesherren in Württemberg. Mitgl. des Nordd. Reichstags und erster Vicepräsident in allen Sessionen desselben; im Zollparlament II. Vicepräsident; dem I. Deutschen Reichstag, aber nicht dessen Präsidium angehörig. |