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Datenbank der deutschen Parlamentsabgeordneten
Basis: Parlamentsalmanache/Reichstagshandbücher 1867 - 1938

1 Treffer

Ewald, Heinrich, geb. am 16 . 11 . 1803 in Göttingen
keine Angabe - Kein Portrait
1. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Geb. 16. November 1803 zu Göttingen (evangelisch). Besuchte das Gymnasium in Göttingen und von Ostern 1820 an die Universität, ward hier am 15. Januar 1823 zum Dr. phil. ernannt, während er schon im December 1822 am Gymnasium in Wolfenbüttel öffentlich angestellt war. Ostern 1824 wurde er Repetent an der theol. Facultät in Göttingen, im Mai 1827 außerordentl., im Sommer 1831 ordentl. Professor der Orientalischen Sprachen; 1836 bei der Jubelfeier der Kopenhagener Universität zum Dr. theol. ernannt. Wurde als einer der bekannten Sieben Göttinger Professoren wegen der am 17. Nov. 1837 eingegebenen Protestation gegen die Aufhebung des gültigen Staatsgrundgesetzes vom Könige Ernst August am 16. December seines Amtes entsetzt, reiste zu Anfange des Jahres 1838 nach England, empfing dort einen Ruf nach Tübingen, und trat hier im Mai 1838 in die philosophische, im October 1841 in die theologische Facultät ein, kehrte aber, nachdem Ernst August sein Urtheil über die Sieben Professoren zurückgenommen hatte, im September 1848 in seine Göttinger Stelle zurück. König Georg V. ließ ihn in dieser, auch nachdem er im August 1855 wegen ähnlicher Ursachen wie 1837 eine ähnliche Protestation eingereicht hatte; 1862 und die folgenden Jahre stand er an der Spitze der kirchlichen Bewegung, und wurde 1863 als Mitglied der Vorsynode einer der Gründer des Kirchengrundgesetzes für Hannover. Dagegen wurde er, weil er nach dem Kriege von 1866 der Preußischen Herrschaft den geforderten Eid verweigerte, im August 1867 aus Facultät und Senat, dann wegen seiner Schrift "Lob des Königs und des Volkes" im Oct. 1868 auch aus seinem Lehramte gestoßen und im Nov. der Majestätsbeleidigung angeklagt, aber zweimal freigesprochen. Im Mai 1869 zum Reichstagsabgeordneten für Stadt und Amt Hannover gewählt, wurde er wegen eines ihm von seinen Wählern gegebenen Festessens mit den übrigen Festrednern wieder zweimal angeklagt und zweimal freigesprochen.
keine Angabe - Kein Portrait
2. Wahlperiode - Abb. der Originalseite
Geb. 16. November 1803 zu Göttingen (evangelisch). Besuchte das Gymnasium in Göttingen und von Ostern 1820 an die Universität, ward hier am 15. Januar 1823 zum Dr. phil. ernannt, während er schon im December 1822 am Gymnasium in Wolfenbüttel öffentlich angestellt war. Ostern 1824 wurde er Repetent an der theol. Facultät in Göttingen, im Mai 1827 außerordentl., im Sommer 1831 ordentl. Professor der Orientalischen Sprachen; 1836 bei der Jubelfeier der Kopenhagener Universität zum Dr. theol. ernannt. Wurde als einer der bekannten Sieben Göttinger Professoren wegen der am 17. November 1837 eingegebenen Protestation gegen die Aufhebung des gültigen Staatsgrundgesetzes vom Könige Ernst August am 16. December seines Amtes entsetzt, reiste zu Anfange des Jahres 1838 nach England, empfing dort einen Ruf nach Tübingen, und trat hier im Mai 1838 in die philosophische, im October 1841 in die theologische Facultät ein, kehrte aber, nachdem Ernst August sein Urtheil über die Sieben Professoren zurückgenommen hatte, im September 1848 in seine Göttinger Stelle zurück. König Georg V. ließ ihn in dieser, auch nachdem er im August 1855 wegen ähnlicher Ursachen wie 1837 eine ähnliche Protestation eingereicht hatte; 1862 und die folgenden Jahre stand er an der Spitze der kirchlichen Bewegung, und wurde 1863 als Mitglied der Vorsynode einer der Gründer des Kirchengrundgesetzes für Hannover. Dagegen wurde er, weil er nach dem Kriege von 1866 der Preußischen Herrschaft den geforderten Eid verweigerte, im August 1867 aus Facultät und Senat, dann wegen seiner Schrift "Lob des Königs und des Volkes" im Oct. 1868 auch aus seinem Lehramte gestoßen und im Nov. der Majestätsbeleidigung angeklagt, aber zweimal freigesprochen. Im Mai 1869 zum Reichstagsabgeordneten für Stadt und Amt Hannover gewählt, wurde er wegen eines ihm von seinen Wählern gegebenen Festessens mit den übrigen Festrednern wieder zweimal angeklagt und zweimal freigesprochen. Mitgl. des I. Deutschen Reichstags.