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Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1867
Bd.: 3. 1867
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-3

ID: 00000438
1 /782
... Das letzte Jahr hat uns heimgesucht mit einer großen Finanzkrisis, es hat uns heimgesucht mit einer schweren Krankheit, der Cholera, und es hat uns heimgesucht mit einem sehr starken Kriege. Nun, meine Herren, lassen Sie uns doch nicht übersehen, daß diejenigen Herren, die die Adresse eingebracht haben oder die sie veranlaßt haben — und ich denke, es sind nicht so viele — sich wirklich die Lage des Landes nicht recht klar gemacht haben. Die Geschäfte liegen wirklich danieder, das wissen Sie ja Alle: Hypotheken sind schwer zu beschaffen, der Credit ist lahm, Landgüter werden ausgeboten, Häuser werden ausgeboten, die Bauten stehen still, alle damit in Verbindung stehenden Geschäfte liegen danieder. Die Arbeit stockt. Nun, meine Herren, was sagt denn da wohl der Bürger? Der Bürger wird sagen: so laßt uns doch Zeit, wir wollen die Lücken, die in unser Vermögen gerissen sind, wieder ausfüllen, wir wollen arbeiten, wir wollen unsre Bücher aufmachen, um zu sehen, wie wir stehen, wir wollen von neuen Grundlagen ausgehen, wir wollen sehen, wo es möglich ist, Unternehmungen zu begründen; aber indem wir ansangen aufzuathmen, da kommt ihr mit eurer Adresse, und diese Adresse wird wieder einen Einfluß haben aus die Börse von Paris, und das wird auf Wien und Berlin wirken, und die Unruhe und die Angst vor dem Kriege ist wieder da. (Sehr wahr! Links.) Und wozu denn das Alles, meine Herren? Wollen Sie etwa dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten Muth machen? ...

2 /782
... Es ist das Gesuch des Abgeordneten Senator Römer um einen vierzehntägigen Urlaub, weil seine Vaterstadt von der Cholera schwer heimgesucht wird, und das Gesuch des Abgeordneten Jackowski um einen Urlaub auf vier Wochen vom 26. d. Mts ab. Wir treten in die Tages-Ordnung ein: Wahlprüfungen. Ich bitte den Herrn Referenten der I. Abtheilung, das Wort zu nehmen. Berichterstatter Dr. Harnier: Ich soll die Ehre haben, in Vertretung des Herrn Grafen Bethusy-Huc Namens der I. Abtheilung folgende Wahlprüfungen zum Vortrag zu bringen. Im 3. Wahlbezirk des Großherzogthums Weimar sind abgegeben worden 8217 Stimmen, so daß die absolute Mehrheit 4109 beträgt. Herr Staatsanwalt Genast zu Weimar hat 4649 Stimmen, also 540 über die absolute Mehrheit, erhalten. Die Abtheilung hat in keiner Beziehung ein Bedenken gesunden und beantragt Giltigkeitserklärung. Präsident: Das Haus tritt dem Antrage bei. Berichterstatter vr. Harnier: Im 3. Wahlkreise des Regierungsbezirks Arnsberg ist bei der ersten Wahl am 31. v. M. Verhandlungen des Reichstages des Nordd. Bundes. 8. Sitzung am 25. September 1867. eine absolute Mehrheit nicht erzielt worden. Von 8672 Stirnmen würde die absolute Majorität 4337 betragen haben; Herr Regierungspräsident v. Holtzbrinck vereinigte auf sich 3736 Stimmen, Herr Hüttenbesitzer Heinrich Kreutz zu Olzerhütte 2998 Stimmen, auf Herrn Rittergutsbesitzer Overweg fielen 1742, und die übrigen 196 zersplitterten sich. Es wurde also in gesetzlicher Weise zur engeren Wahl geschritten zwischen Herrn v. Holtzbrinck und Herrn Heinrich Kreutz. ...

3 /782
... Wir wissen, daß wir das schon in Folge von Cholera gehabt haben, bei Truppen-Besatzungen in Festungen, die zu schwach geworden sind, ihre Posten zu besetzen — da hat in die nächste Kategorie hineingegriffen und aus derselben Verstärkung geholt werden müssen. Wir wissen, daß wenn Truppenkörper Zu einer Grenzbesatzung commandirt und ihr Bestand zu klein geworden, mithin ohne eine wirkliche Mobilmachung — ein Ausdruck, den man sehr sorgfältig vermeidet und zu vermeiden hat im Interesse des allgemeinen Wohles —, daß man da Zu der nächsten Kategorie übergegriffen und die nöthige Verstärkung der Truppenkörper in der Weise, wie sie hier festgestellt werden soll, erzielt hat. Wir wissen auch außerdem, daß wenn wir einmal einen Kriegsherrn für ganz Norddeutschland haben, dem wir das Recht über Kneg und Frieden in die Hand gegeben, daß wir ihm dann auch wohl für solche Anordnungen, wenn sie auch nicht von ihm selbst ausgehen, sondern von den dazu berufenen Chefs der Militär-Verwaltung, das Vertrauen schenken können, daß diese Befugniß nicht gemißbraucht werden wird. Es sind nämlich sehr oft Vermehrungen der Truppenkörper auch in solchen Momenten nothwendig geworden, wo man sich nicht damit auf die Tribüne stellt und sagt: wir werden uns jetzt unter der Hand einmal augmentiren, weil die Entscheidung der politischen Fragen nach hier oder dorthin uns nöthigen könnte, mobil zu machen, und wir darin einen Schritt vorauf zu sein wünschen. Für solche gedeckte Verhältnisse, meine Herren, ist doch die freie Verfügung der militärischen Vorgesetzten eine absolute Nothwendigkeit. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1867
Bd.: 1. 1867, Sitzungs-Per. [1] = 10. Sept. - 26. Okt.
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,C-1,1

ID: 00019713
4 /782
... Ber.8-; — erhält vierzehntägigeu Urlaub wegen Ausbruchs der Cholera in Hildesheim. Sitz. 8. St. Ber. 93. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1868
Bd.: 6. 1868
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-6

ID: 00018289
5 /782
... Während dieser 13 Jahre aber hat sich nur in zwei Jahren ein Ausfall an der erwähnten Durchschnittssurnme herausgestellt: im Jahre 1854 in Folge des Orientalischen Krieges ein Ausfall von 190,000 Tonnen, und im Jahre 1865 in Folge einer totalen Mißernte in den Donaufürstenthümern und einer gleichzeitig angeordneten Cholera-Quarantaine an der unteren Donan ein Ausfall von 52,365 Tonnen. Das Risico, welches der Norddeutsche Bund in Folge der projectirten Garantie auf sich nehmen würde, ist sonach selbst im ungünstigsten Falle ein sehr unbedeutendes. Allein auch dieses Risico wird in Wahrheit nicht sowohl in einem wirklichen Verlust, als vielmehr in einem Vorschuß bestehen, dessen Rückzahlung mit der Zeit bewirkt werden soll. Die Bedingungen, unter denen die Garantie-Uebernahme zu erfolgen hat, sind den betheiligten Mächten von Preußen in folgender Fassung vorgeschlagen worden: 1.1 die Anleihe wird die Summe von 135,000 Pfund Sterling in ihrem Nominal-Betrage nicht übersteigen; 2.1 die Garantie wird von England, Frankreich, Oesterreich, dem Norddeutschen Bund, Italien und der Pforte zu gleichen Theilen, jedoch ohne solidarische Verhaftung, übernommen; 3.1 die Amortisationsperiode wird zehn Jahre nicht überschreiten; 4.1 die Deckung des jedesmaligen JahresdeficitA wird von jeder Garantiemacht nur xrcr rutk ihrer Betheiligung gefordert werden; 5.1 die zur Deckung des Deficits an Zinsen und Tilgungsquoten geleisteten Beiträge gelten als Vorschüsse, welche aus künftigen Revenüen-Ueberschüssen mit dem Rechte der Priorität vor jeder späteren Anleihe, den Garantiemächten jährlich nach Verhältniß ihrer Beiträge zu erstatten sind. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 7. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-7

ID: 00018291
6 /782
... Dann würden Sie eben die die Häuser und Oertlichkeiten, in denen Scharlach, Pocken, Cholera herrscht, eben so gut absperren können. Ich weiß sehr wohl, daß die Herren, welche an der Viehzucht ein besonders erhebliches Interesse haben, gerade diesen Punkt am meisten zu betonen wünschen; ich darf aber das Recht in Anspruch nehmen, mich gegen diesen Eingriff in den Verkehr der Menschen zu Gunsten der Thiere, wie er hier in diesem Umfange nicht einmal besteht, wenn das Leben der Menschen in Gefahr kommt, zu erklären. Präsident: Der Abgeordnete Freiherr zur Rabenau hat das Wort. Präsident: Der Abgeordnete Graf Bethusy-Huc hat das Wort. Abgeordneter Gras Bethusy-Huc: Der Grundsatz, daß die Beschränkung der persönlichen Freiheit zum Wohle des Ganzen unzulässig sei, absolut aufgestellt, wie der Abgeordnete Lasker im vorliegenden Falle gethan hat, müßte ihn durchgedacht nach der von ihm perhorrescirten Auslegung des § 2 zur Verwerfung des ganzen Gesetzes führen, denn es enthält dieses Gesetz auch andere Beschränkungen der persönlichen Freiheit, als die Beschränkung der Absperrung des persönlichen Verkehrs. Ist dieser Grundsatz, der ja im Allgemeinen als Regel auch von mir, und ich glaube von allen Mitgliedern des Hauses anerkannt wird, daß die persönliche Freiheit gewährleistet werden muß, überhaupt Ausnahmen unterworfen, so können diese Ausnahmen doch nur dann eintreten, wenn das allgemeine Beste, worin allein das Motiv der Ausnahme gefunden werden kann, auch wirklich mit Sicherheit dadurch gefördert wird. ...

7 /782
... Ich bitte Sie, meine Herren, geben Sie dem § 2 Ihre Zustimmung, diese Maßregel auch auf Menschenkrankheiten auszudehnen, namentlich auf die Cholera, — ich weiß nicht, ob es dabei nicht auch ein sicheres Schutzmittel wäre, wenn man den ersten Cholerakranken auch todtschlüge (Große Heiterkeit), aber so weit sind wir noch nicht. — Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck hat das Wort. Abgeordneter Freiherr von Hoverbeck: Meine Herren! Ich muß einem der Herren Vorredner/ der vor einiger Zeit gesprochen hat, zugeben, daß die besten Mittel zur Unterdrückung der Rinderpest, so weit ich gehört habe, bis jetzt noch von der Preußischen Regierung ergriffen sind, und sie haben — Gott sei Dank! — noch jedesmal Erfolg gehabt. Ich glaube, das ist der beste Beweis, daß uns nichts veranlassen kann, in irgend, einem Punkte weiter zu gehen, als die Preußische Gesetzgebung und der Preußische Usus es mit sich bringt. Derselbe ist aber nicht so, wie hier verlangt wird. Eine absolute Absperrung, die doch so zu verstehen ist, daß Niemand aus den Ortschaften Herausgelaffen wird, findet nicht statt, sondern es wird erst untersucht, ob diejenigen Leute, welche die Ortschaften verlassen wollen, sie in durchaus nothwendigen Angelegenheiten verlassen wollen oder nicht; nur die Letzteren werden zurückgewiesen und alle diejenigen, bei denen die Nothwendigkeit des Ausgangs anerkannt wird, passiren frei. Mit diesen Bestimmungen ist es immer noch möglich gewesen, die Rinderpest zu unterdrücken. Wie könnten wir es nun verantworten, wenn wir strengere Maßregeln einführen wollen? Präsident: Der Abgeordnete Günther (Sachsen) hat des Wort. Abgeordneter Günther (Sachsen): Meine Herren! ...

8 /782
... Ich muß gestehen, daß mir auch in der amtlichen Praxis dieser Uebelstand sehr hinderlich wurde; als nämlich die Cholera ausgebrochen war, waren die Apotheker nicht in der Lage zum Besten der ganzen Umgegend das Heilmittel, welches von der Regierung besonders empfohlen war, zu einem billigeren Preise herzustellen. Sie erklärten sich ihrerseits zwar bereit, waren aber durch die bestehenden Beschränkungen daran verhindert. Sodann wollte ich mir auch noch erlauben, auf das Amendement des Abgeordneten Dr. Stephani hinzuweisen, welches unter Nr. 104 der Drucksachen vorliegt und welches, wenn ich es nchtig auffasse, bezweckt, alle diejenigen Beschränkungen, für welche wir hier Raum lassen, in den einzelnen Ländern, wo es eben thunlich ist, wieder durch eine Bestimmung der Landesbehörde aufzuheben. Dieses Amendement habe ich mit Freuden begrüßt, denn ich will nur die Möglichkeit herbeigeführt wissen, wo ein thatsächliches Bedürfniß hervortritt. Ich sehe voraus, daß Sie das Amendement des Abgeordneten vr. Stephani sehr gern anzunehmen bereit sein werden und finde deshalb um so weniger Bedenken bei der Gesetzgebung über diese einzelnen Gewerbe die Möglichkeit einer Beschränkung zuzulassen. Ich würde also hinsichtlich der ersteren die Bestimmung der Regierungsvorlage entschieden vorziehen. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 8. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-8

ID: 00018292
9 /782
... Meine Herren, mir ist schon begegnet, daß sich die Cholera in einer Gegend furchtbar verbreitet hat, daß aber deshalb Jemand die Cholera für eine nützliche Sache erklärt hat, das ist mir noch nicht passirt. (Gelächter.) Der Abgeordnete Miqusl hat angeführt, daß diesem Gewerbe gar keine besonderen Gefahren zur Seite stehen, und daß deshalb gar kein Grund vorhanden wäre, Leute unter 21 Jahren auszuschließen — ich bitte zu Bemerken, daß alle nicht 21 Jahr alte durch die Fassung des § 51 nicht ausgeschlossen sondern die Zulassung derselben an die Ertheilung des Legitimationsscheins geknüpft wird. Meine Herren, das Gewerbe des Hausirens ist ein ganz anderes als der feststehende Gewerbebetrieb und unterliegt ganz anderen Gefahren als der Gewerbebetrieb im feststehenden Orte. Meine Herren, wenn sich Einer, der ein feststehendes Gewerbe betreibt, Unredlichkeiten, Betrug unddergleichen zu Schulden kommen läßt, ja, dann weiß Jeder, wo er ihn zu fassen hat; bei dem Hausirer liegt die Gefahr sehr nahe, — 46. Sitzung am 26. Mai 1869. daß er Unredlichkeiten, Diebstahl, Betrug im höchsten Grade betreibt, aber nie wieder an den Ort kommt, wo er diese Sachen ausgeübt hat, und darum glaube ich, daß gerade das Hausirgeschäft wesentliche Vorsichtsmaßregeln erfordert, und bitte Sie deshalb die aus der zweiten Lesung hervorgegangene Fassung beizubehalten. Präsident: Es ist ein Antrag auf Schluß der Debatte eingegangen — von dem Abgeordneten Tobias. Ich muß vorher noch einen Antrag zur Unterstützung stellen, den mir soeben der Abgordnete Duncker überreicht. ...
... Becker (Dortmund):1 Ich will den Vergleich nicht kritisiren, der zwischen der Cholera und zwischen den Hausnern gemacht worden ist; ich will nur gegen die Unterstellung protestiren, als ob das Alter eines Menschen eine Grenze für diebische Neigungen wäre. Ob Jemand 21 Jahr alt ist oder nicht, das thut nichts zur Sache; will er das Hausirgewerbe benutzen um zu stehlen, so thut er es in jedem Lebensalter. Der Grund, aus welchem ich das Wort nehme, ist vorzugsweise der Umstand, daß mir übersehen zu werden scheint, in welche Verlegenheit der Hausirer und die ganze Familie des Haustrers kommt, wenn der Vater, der das Geschäft hauptsächlich betrieben hat, erkrankt oder aus einem andern Grunde dauernd verhindert ist, das Geschäft zu betreiben, und nun seinen Sohn, der bereits das 20. Jahr erreicht hat, nicht hinausschicken kann, um das Geschäft fortzusetzen. Es wird vielleicht geantwortet werden, die Behörden seien ermächtigt, auch einem jüngern Menschen, der noch nicht 21 Jahr alt sei, das Häusiren zu gestatten. Aber der Zweck unsrer Gewerbeordnung ist ja der, die Willkür der Behörden, wo sie entbehrlich ist, auszuschließen, und von diesem Gesichtspunkte aus, glaube ich, ist es wohl berechtigt, wenn wir sagen: das Altersmaß von 21 Jahren sei zu hoch gegriffen. Präsident:1 Der Abgeordnete Dr. Friedenthal hat das Wort. Abgeordneter Dr. Friedenthal: Meine Herren! Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß bei den Motiven, welche gegen die Schranke des 21. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 11. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-11

ID: 00018307
10 /782
... Diese gute Stadt Berlin hat auch einen Gesundheitsrath, und als die Cholera im Jahre 1866 kam, da war die Noth und das Schrecken sehr groß, und alle Welt war mit der Frage beschäftigt, was man zur Verhütung der Ausbreitung der Epedemie u. s. w. thun sollte. Unser Gesundheitsrath wurde dann auch zusammenberufen, ja, meine Herren, er wurde einmal zusammenberufen im Beginn der Epidemie, um ihm die Frage vorzulegen wegen der wollenen Decken, die etwa angeschafft werden sollten für die Hospitäler, und er wurde wieder zusammengerufen am Schluffe der Epidemie, um ihn zu fragen, was mit den wollenen Decken geschehen solle. (Heiterkeit.) Das ist die Thätigkeit gewesen, die der Gesundheitsrath der Stadt Berlin im Jahre 1866 gehabt hat. Woran lag denn die Sache? Die Sache lag in der That nur daran, daß die Befugnisse dieser Behörde nicht so eingerichtet waren, einmal, um in das wirkliche Leben einzugreifen und zweitens um die Verwaltungsbehörde zu nöthigen, dies Organ zu benutzen. Einer unserer Kollegen, den die Stadt zugleich Las Glück hat, als Mitglied ihrer Verwaltung zu besitzen, hat damals, ich möchte fast sagen, mit Aufopferung seines Lebens, jedenfalls mit Aufopferung seiner Gesundheit den ganzen Tag in den Geschäften für die Gesundheitspflege zugebracht, ist von Hospital zu Hospital geeilt, hat die Sachen womöglich selbst herbeigeschleppt, die in den Hospitälern nöthig waren. ...

11 /782
... Gerade das Hinweisen aus Pettenkofer und seine Vorbeugungsmittel gegen die Cholera und die später von vielen Seiten eingetretene Negirung derselben ist ein Beweis dafür, daß selbst die Aerzte, wenn sie ausschließlich mit solchen Gegenständen sich befassen, sehr leicht auf falsche, auf einseitige Bahnen gerathen können und dann ihre Steckenpferde reiten. Es müssen deshalb tüchtige Verwal- ...

12 /782
... In Berlin sind seit dem Jahre 1858, 18,000 Menschen an der Cholera gestorben. „Wie groß die Sterblichkeit im Verhältniß am Typhus ist, das lasse sich bei der ungenügenden Einrichtung unserer Mortalitätslisten nicht genau beurtheilen. Dann ist die Rede davon, daß bei dem Typhus, dem Wechselfieber, der Ruhr es nicht bloß auf die Zahl der Todesfälle, sondern auch der späteren Nachkrankheiten ankomme; „da aber die Morbilitätslisten erst seit ganz kurzer Zeit und leider ohne genügende Unterstützung seitens der Staatsbehörden, von dem städtischen statistischen Amte veröffentlicht werden, so müssen wir uns darauf beschränken, zu sagen, daß in manchen Jahren die erwähnten Krankheiten in großer Zahl vorkommen. (Heiterkeit.) Meine Herren, das ist ein wissenschaftliches Resultat, was wir auch ohne dieses Gutachten wissen würden, wir wissen leider alle, daß bei uns in Berlin Typhus und Ruhr häufig vorkommen. Ich füge nur noch eine Stelle aus den Zusätzen hinzu, mit denen ein hervorragendes und bedeutendes Mitglied der wissenschaftlichen Deputation, nämlich der Professor Dr. Virchow, das Gutachten begleitet hat. Er fragt: „Woher kommt die Schwerfälligkeit in der geistigen Entwickelung bei uns, sobald es sich um große öffentliche Fragen, wie die der Gesundheitspflege, handelt? „Wir beobachten wohl das Wetter, aber nicht den Gang der Krankheiten. Nicht einmal aus unseren großen ^.nkenhäusern erhalten wir rechtzeitig und regelmäßig Nachricht über die Vorkommnisse. Meine Herren, die wissenschaftliche Deputation ist auf das Amtsgeheimniß verpflichtet, mit dem Amtsgeheimniß werden Vorgänge bedeckt, die möglichst rasch ans Licht gezogen werden sollten. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 12. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-12

ID: 00018311
13 /782
... 973 16 6 1 23 Ich bemerke, daß in den Jahren 1852 — 56 der Skorbut, und 1866 — 67 die Cholera, viele Todesfälle herbeiführte, und daß die Mehrzahl der Todesfälle die Filiale traf, während die großentheils panoptisch gebaute neue Gefangenen - Anstalt stets geringere Zahl von Todesfällen zählte, welche noch, seit die Zellenhaft erweitert worden, sich vermindert haben, obwohl die Kopfzahl doppelt so stark ist, als in der Filiale. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 19. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-19

ID: 00018324
14 /782
... Zwölf sehr eifrige politische Männer bekommen in dem Augenblick, wo sie wählen wollen, die Cholera. Das ist auch ein Naturereigniß! (Große Heiterkeit.) Es ist allerdings ein Naturereigniß, wie das hier in Frage befindliche, denn es liegt außerhalb des menschlichen Willens. Werden Sie behaupten, daß dann die Wahl ungültig sei, weil diese zwölf Männer durch ein Naturereigniß gehindert worden sind, zu wählen? Meine Herren, es ist gar nicht so gleichgültig, wie Sie diese Sache entscheiden. Es ist an unseren Küsten eine ganze Inselgruppe gelegen. Wenn in den angrenzenden Bezirken die Wahl anberaumt wird im Winter, so werden sehr häufig die Inselbewohner nicht kommen können. Wollen Sie nun jedesmal, wenn es sich trifft, daß die Wahl im Winter ausgeschrieben wird und die Inselbewohner Nicht kommen können, die Wahl nicht gelten lassen? Ich werde deshalb gegen das aus dem Naturereigniß entnommene Argument stimmen. Ich habe diese Ausstellungen nur gemacht, damit mir bei etwa vorkommenden neuen Gelegenheiten der heutige Vorgang nicht als Präjudiz entgegengehalten wird. Präsident: Der Abgeordnete Or. Braun (Gera) hat das Wort. Abgeordneter vr. Brann (Gera): Die Frage ist allerdings nicht ohne Wichtigkeit.1 - Was die formelle Beanstandung anlangt, so habe ich mich nicht überzeugen können, daß um ihretwillen die Wahl zu kassiren sei — wir könnten aus Grund derselben höchstens nur die Wahl beanstanden und weitere Untersuchungen herbeiführen. Der vorliegende Stoff reicht zur Kassation nicht aus. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 23. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-23

ID: 00018357
15 /782
... Die medizinalpolizeilichen Maßregeln zur Verhütung ansteckender Krankheiten, wie solche auch in diesem Jahre wieder, namentlich die Cholera und die Pocken aufgetreten sind, können nur dann mit Erfolg in den zusammenliegenden und aneinandergrenzenden Ländern des Reichs durchgeführt werden, wenn von einer Centralgewalt aus gesichert wird, daß dieselben in keinem einzelnen Gebiete vernachlässigt werden und überall nach gleichmäßigen Grundsätzen verfahren wird. Sodann fehlt bislang als Grundlage für jede Reform auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege eine über das ganze Reich sich erstreckende Statistik der Gesundheitsverhältnisse, welche nur von einer Centralstelle aus zweckmäßig geleitet und verwerthet werden kann. Es ist ferner nicht zu verkennen, daß die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Gesundheitspflege in den Einzelstaaten lückenhaft ist, insbesondere auch um den Gemeinden die gesetzliche Möglichkeit zu geben, bezüglich allgemein schädlicher Einrichtungen jeden Einzelnen bindende Anordnungen zu treffen. Es kann allerdings nicht genug davor gewarnt werden, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden auf diesem Gebiete unnöthig zu beschränken und ein vorsichtiges Vorgehen der Gesetzgebung auf diesem Gebiete ist gewiß nur zu empfehlen. Daß aber die Verwaltungs-Organisation der Einzelstaaten nicht genügt, dafür scheint auch der Umstand zu sprechen, daß das von der Preußischen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen bereits im März v. Z. erforderte Gutachten über diese Angelegenheit noch nicht eingegangen ist. Eine reichsgesetzliche Organisation der Verwaltung der öffentlichen Gesundheitspflege kann auch nach dem Anschlüsse der Südstaaten nur befürwortet werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
16 /782
... Denken Sie sich, daß dort eine Epidemie, sei es Cholera oder irgend eine andere epidemische Krankheit ausbräche und unsere Landeskinder gehen dabei zu Grunde — was thun wir dann mit der Verantwortlichkeit des Kriegsministers? Von dieser wird kein Mensch wieder lebendig. Meine Herren, das ist nicht bloß eine leere Gefahr, die hier geschildert ist, wir haben die Thatsache im Jahre 1866 gehabt. Damals hat sich von der Pleißenburg aus die Cholera über Leipzig verbreitet und sie ist in den Straßen um die Pleißenburg herum am allergefährlichsten und intensivsten gewesen. .Darauf hat der sächsische Herr Kriegsminister eingewendet — die Thatsache ist ihm nämlich von dem Direktor unseres Krankenhospitals vorgeführt worden — „in der Pleißenburg sei Niemand an der Cholera gestorben. . Ja freilich, weil die Leute in der ersten Stunde in das Hospital gebracht worden sind, darum ist Niemand in der Kaserne daran gestorben.1 . (Heiterkeit. Rufe: Sehr gut!) In der Kammer nun hat der Herr Kriegsminister Folgendes erwidert:1 . Es scheint den letzten Aeußerungen nach fast, als ob das Kriegsministerium von der Ansicht ausginge, die Truppen der Art zu kasernisiren, daß sie in ungesunden und nach Befinden schädlichen Räumen unterzubringen seien. Dies ist jedoch nicht der Fall, und ich müßte denn doch um Nachweis bitten, daß das Kriegsministerium irgendwo in solcher Richtung auch vorgegangen wäre. ...

17 /782
... Wenn zwar nicht heute, aber neulich in der Debatte angeführt worden ist, daß die Cholera im Jahre 1866 in der Leipziger Kaserne gewesen sei, so weise ich darauf hin, daß das Jahr 1866 ein abnormes, ein Kriegsjahr gewesen ist. Es waren auch in jener Zeit, von. der die Rede ist, sächsische Truppen nicht in Leipzig, sondern preußische Truppentheile hatten die Kasernenräume zeitweilig belegt. Die Cholera wurde von einem pommerschen Regiments und zwar aus Stettin mitgebracht. Hieraus ist den Truppen kein Vorwurf zu machen, denn unter solchen Verhältnissen in besonders erregten Zeiten, in Zeiten, wo auf die Salubrität dis gewöhnlichen Rücksichten nicht genommen werden können, werden solche Fälle immer vorkommen. Es ist auch in jenen ärztlichen Zeugnisse!:, von denen die Rede ist, nirgends behauptet oder nachgewiesen worden, daß von der Pleißenburg aus die Cholera in die Stgdt übergeführt worden sei, es ist nur entschieden hervorgehoben worden, daß die anstoßenden engen Straßen der Stadt der Herd für Epidemien sind. Das läßt sich nicht in Abrede stellen und hierin liegt eben das vorhin angedeutete kommunale Interesse der Stadt Leipzig, daß es eben diesen Straßen mehr Zugang, Licht und Lust verschaffen möchte, aber dieses Ziel auf dem Wege der totalen Beseitigung des Militärs aus der Pleißenburg erreichen zu wollen, das ist durchaus ungerechtfertigt und schädigt die militärischen Interessen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 30. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-30

ID: 00018366
18 /782
... Außerdem aber ist für Fälle eminent ansteckender Krankheiten, wie Cholera, Pocken, die Erbaung von 2 massiven Baracken zu je 20 Kranken nothwendig. Jeder einzelne Block für 100 Kranke wird dieselben in drei Etagen aufnehmen. Für jede Lagerstelle werden 37 Kubikmeter (1200 Kubikfuß) Luftraum in Anspruch genommen. Jedes dieser Gebäude hat außerdem einen wachthabenden Arzt mit Stube, Kammer und Burschengelaß, es,. 14 bis 15 Lazarethgehülfen, 3 bis 4 militärische Krankenwärter, einen wachthabenden Unteroffizier und zwei davon je einen Operationssaal aufzunehmen. In jeder Etage befindet sich Bade-Anstalt, Thee- ...

19 /782
... Verbreitung der Cholera. bitten dahin zu wirken, daß Gesetze erlaffen werden: s.) über die exekutivische Vollstreckbarkeit der Beschlüsse der aus eigener Initiative der Betheiligten hervorgegangenen Einigungsämter, b) über Abänderung des Z. 108. der Gewerbe-Ordnung durch Errichtung gewerblicher Schiedsgerichte und o) über Normativ - Bestimmungen für die Bildung und Zusammensetzung sowohl der Einigungsämter, wie der Schiedsgerichte. bitten eine Abänderung der im §. 33. der Deutschen Gewerbe-Ordnung enthaltenen Bestimmungen dahin zu beschließen, daß die Erlaubniß zum Betriebe der Gast- und Schankwirthichaft, sowie des Kleinhandels mit Spirituosen auch von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig gemacht werde; auch zu bestimmen, daß den realberechtigten Schank- und Gastwirthen für die durch die neuere Gewerbe-Gesetzgebung veranlaßte Entwerthung des Realrechts eine angemessene Entschädigung aus Staatsmitteln gewährt werde.1 -bittet den 22. März und 18. Februar jedes Zahres als Festund Feiertage zu bestimmen und Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden unter dem Volke allgemein Geltung zu verschaffen. macht Vorschläge zur Erzielung einer permanenten Mehreinnahme des Staates von jährlich ungefähr 120 Millionen ohne Auferlegung einer neuen Steuer. bittet um Abänderung der Allgemeinen Deutschen Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 durch Wiedereinführung der Prüfungspflicht für Lehrlinge nach beendeter Dienstzeit u. a. m. Beitritts-Erklärung zu der Petition des Oberländischen Vereins praktischer Landwirthe zu Pr. Holland vom 6. Dezember 1872, betreffend die Ergänzung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 8. März 1871. desgleichen. überreicht eine 646 Unterschriften tragende Petition der Einwohner von Wittlich und der nächstgelegenen Gemeinden gegen die projektirte Erhöhung der Tabackssteuer. ...






Deutscher Parlaments-Almanach. - Leipzig, 1874
Bd.: Ausg. 10, Febr. 1874
Signatur: J.publ.g. 341 r-10

ID: 00003443
20 /782
... Schön nach dem damals infurgirten Polen gesandt, nur die dort herrschende Cholera zu studiren und zur ärztlichen Hülfe. Wegen sei,rer anonym erschienenen „Bier Fragen, beantwortet von einem Ostpreußen (1642) des Hochverrats angeklagt, von dem Berliner Kriminalgericht zu dreijähriger Festungsstrafe und Verlust der Nat.-Cocarde verurteilt, aber 1643 vom Kammergericht freigesprochen. In Folge Theilnahme an den Bürgerversammlnngen kam er 1643 wiederum mit den Behörden in Conflict und wurde wegen zweier Flugschriften „Preußen i. I. 1643 und „Das Kgl. Wort Friedrich Wilhelms III. in erster Instanz zu B/? jähr. Festungsftrafe verurtheilt, vom Ostprenß. Tribunal freigesprochen. 1646 Mitgl. des Vorparlaments in Frankfurt und im Fünfziger-Ausschuß, Mitgl. des AUg. Landtags in Berlin und der Frankfurter Nationalversammlung. Nach Auflösung des Rumpfparlaments nach der Schwei; (Verney am Genfer See) übergesiedelt, stellte sich, wegen Hochverrats angeklagt, dem Gericht in Königsberg und wurde nach /monatlicher Untersuchungshaft vom Geschwornengerichte freigesprochen. Im Decenter 1849 von der Stadt Coesfeld l Westfal.) in die Preuß. erste Kammer gewählt, lehnte die Wahl ab. Später schrieb er „Die Grundsätze der Preuß. Demokratie (1839). Lehnte im Frühjahre 1662 eine Wahl in, 2. Berliner Wahlkr. zum Abg.-H. ab, nahm, in, Herbst 1663 wiedergewählt, an; activ in der Session 1B64— 63, während der Session 1666 in Haft zu Innonatl. Gefängnißstrafe (wegen einer im Nov. 1663 vor seinen Wählern gehaltenen Rede). Auf Grund einiger incriminirten Stellen in der Lebensbeschreibung Heinrich Eimons (1663) 1666 zu 14lägiger Gefängnißstrafe verurtheilt. Wahlen zun, Nordd. Reichstage lehnte er principiell ab. Für die Legislaturperiode 1667 — 70 wiederum Mitgl. des Abg.-H für den 2. Berliner Wahlkr. ...


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