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Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1867
Bd.: 3. 1867
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-3

ID: 00000438
1 /558
... Wir waren der Meinung, daß im vorigen Jahre die politischen Verhältnisse und die Epidemie die Reisenden daran verhindert hätte, den Continent in erwartetem Maße zu besuchen; indessen auch in diesem Jahre ist die Benutzung der Dampfschiffe verhältnißmäßig nicht sehr bedeutend gewesen; gleichwohl wird die Dampfschifflinie aufrecht erhalten bleiben. Die Einrichtung ist nicht nur eine Folge vertragsmäßiger Pflichten, die im Jahre 1815 übernommen sind, sondern ist auch für Stralsund und für den ganzen Handelsverkehr wegen der Ueberlieferung der Correspondenzen immer von großer Bedeutung. Die Dampfschiff-Verbindung zwischen Preußen und Dänemark, die zwischen den Häfen Kiel und Korsör stattfindet, wird vom Publikum stark frequentirt, die Verbindung findet alle Nacht statt. Durch die Zusammenwirkung der Eisenbahnen von Holstein und der Insel Seeland ist es gelungen, eine treffliche Verbindung zu erreichen. Wenn nach dem Etat sich demnach ein Zuschuß herausstellt, so ist dieser Zuschuß zum Theil nur ein scheinbarer; wir müssen mit diesen Schiffen die große Masse von Correspondenzen sür Dänemark und Norwegen befördern; das Porto für diese Correspondenz ist bei Tit. I. berechnet und konnte nicht getrennt aufgeführt werden. Die Position 10 „Debit der Zeitungen und des Postamtsblattes giebt zu den Bemerkungen Anlaß, daß bei Gelegenheit eines neuen Posttarrf-Gesetzes auch in Bezug auf die Zeitungsprovision eine allgemeine Festsetzung getroffen werden würde und die daraus etwa hervorgehenden Einnahmeverringerungen bei der Veranschlagung dieser Einnahmeposition noch nicht berücksichtigt sind. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1868
Bd.: 6. 1868
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-6

ID: 00018289
2 /558
... bei einer Bahnzugs-Entgleisung den Weichensteller, bei einer durch Unreinlichkeit veranlaßten Schiffs-Epidemie den Schiffscapitain, bei einem Bergwerkssturz den Schachtmeister u. s. w., lauter Personen, die höchst selten mit ihrem Vermögen für den durch sie allerdings zunächst verursachten Schaden leistungsfähig sind. Hieraus vermöge nur der Rechtsgrundsatz zu retten, daß der Prinzipal für das zu haften habe, was der Bevollmächtigte (Beamte) innerhalb des Kreises seiner Amtsspäre versieht oder pflichtwidrig unterläßt. Nur vorübergehend werde die Einführung und strenge Handhabung dieses Rechtsgrundsatzes die Besitzer derartiger industrieller Etablissements mit Schrecken erfüllen. Das Vertrauen des Publicums werde erhöht, der Arbeiterstand einer täglichen Lebenssorge überhoben, die Angestellten zu größerer Sorgfalt und Pflichttreue genöthigt. Ein Blick auf die vorhandene Gesetzgebung und die darüber vorhandenen Aussprüche von Fachmännern erweist allerdings diese Ausstellung der Petenten vollkommen. Namentlich bestätigt die Abhandlung von Bluntschli, Verhandlungen des sechsten Deutschen Juristentages I. Bd. S. 45. ff. VI., daß in dieser Frage die engen Grundsätze des Römischen Rechtes durchaus gemeingiltig sind, daß in Folge dessen der Principal für die Oulxm des Bevollmächtigten zwar ausnahmsweise, und innerhalb des Bereichs der ursprünglichen vertragsmäßigen Verbindlichkeit, niemals aber dann verantwortlich sei, wenn das Thun oder Unterlassen des Bevollmächtigten eine Delictsobligation nach Maßgabe des lex Anilin begründet. Und diese ist fast in allen in Rede stehenden Fällen begründet; auch für sie den Prinzipal haftbar zu machen, ist recht eigentlich das wirtschaftliche und rechtliche Hauptbedürfniß bei der ganzen Frage. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 7. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-7

ID: 00018291
3 /558
... bei einer großen Epidemie in Holland auch ausländische Bezirke vollständig abzusperren, und es hat sich auch da gezeigt, daß die Desinfektion in keiner Weise genügt. Abgeordneter Freiherr zur Rabena«: Ich bitte ums Wort Herr Präsident. Präsident: Meine Herren, ich bitte, sich daran zu erinnern, daß nach Z 44 der Geschäftsordnung vorherige Meldungen nichts helfen können; ich darf nur diejenigen Mitglieder zum Wort ausrufen, die wir in dem Augenblick ins Auge fallen, wo ein Redner seine Rede schließt. Abgeordnete Freiherr znr Rabenau: Man muß sich sehr schnell melden, und kommt doch wegen der vielen gleichzeitigen Meldungen oft nicht zum Wort. Präsident: Am wenigsten aber darf man, ohne das Wort erlangt zu haben, sprechen. Der Abgeordnete Miqusl hat das Wort. Abgeordneter Miquöl: Ich werde meinem verehrten Nachbar gleich Platz machen; ich wollte nur noch bemerken, daß die Furcht vor einem besonderen Mißbrauch dieses Rechtes weder durch die Erfahrungen in Preußen bestätigt noch in der Natur der Sache begründet ist. Es läßt sich ja nicht denken, daß die Regierungen gewissermaßen ein Regierungsinteresse hätten, die persönliche Freiheit länger und mehr zu beschränken, als nothwendig wäre (Heiterkeit); im Gegentheil, es wird allen Theilen als ein sehr fatales Uebel erscheinen, und man hat da gewiß nicht zu befürchten, daß man mehr thut, als absolut nothwendig erscheint. Präsident: Der Abgeordnete Gras von der Schulen-Lurg-Beetzendors hat das Wort. Abgeordneter Gras voner Schulenburg-Beetzendorf: Ich kann doch kaum glauben, daß es die Absicht des Herrn Abgeordneten für Meiningen ist, ein so nützliches Gesetz wie 7. Sitzung am 15., März 1869. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 9. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-9

ID: 00018304
4 /558
... Auch läßt sich aus dem allgemeinen Charakter der wirthschastlichen Wirkungen einer Kalamität, wie sie eine Rinderpest-Epidemie in der That darstellt, die Zahlung aus Staatskaffen, eventuell selbst aus der Bundeskaffe, vollständig rechtfertigen. Andererseits hat man es aber in allen diesen Beziehungen sehr mit bereits eingebürgerten, den Ansichten und Gewohnheiten der zunächst betheiligten Bevölkerung entsprechenden Einrichtungen zu thun. Es ist nicht zu leugnen, daß die praktische Wirksamkeit derartiger Maßregeln in hohem Grade damit zusammenhängt, daß sie möglichst wenig mit dem, was man gewohnt ist, in Widerspruch treten, und so mag es leicht kommen, daß in der einen Gegend der eine, in der andern der andere Weg in praktischer Beziehung der relativ beste ist. Man hat sich deshalb zwar dafür entschieden, daß man die Beantwortung der Frage, ob und wie für gefallenes Vieh zu entschädigen sei, füglich der Landesgesetzgebung überlassen könne. Dagegen erschien es unerläßlich, über die Entschädigung für das auf Anordnung der Behörden getödtete Vieh allgemeine Bestimmungen in das Bundesgesetz aufzunehmen und sich in so weit für die eine oder die andere der oben dargestellten Ansichten zu entscheiden. Man glaubte dabei durchgängig denjenigen Bestimmungen den Vorzug geben zu sollen, welche die größte Garantie für rasches und energisches Verfahren der Behörde gewähren. Man hat daher der vollen Gewährung des gemeinen Werthes, der Beseitigung des in der Praxis sehr schwer festzuhaltenden Unterschieds, ob das getödtete Viehstück schon erkrankt war, oder nicht, und der Zahlung der Entschädigung aus der Bund es-Kasse den Vorzug gegeben. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 11. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-11

ID: 00018307
5 /558
... Unser Gesundheitsrath wurde dann auch zusammenberufen, ja, meine Herren, er wurde einmal zusammenberufen im Beginn der Epidemie, um ihm die Frage vorzulegen wegen der wollenen Decken, die etwa angeschafft werden sollten für die Hospitäler, und er wurde wieder zusammengerufen am Schluffe der Epidemie, um ihn zu fragen, was mit den wollenen Decken geschehen solle. (Heiterkeit.) Das ist die Thätigkeit gewesen, die der Gesundheitsrath der Stadt Berlin im Jahre 1866 gehabt hat. Woran lag denn die Sache? Die Sache lag in der That nur daran, daß die Befugnisse dieser Behörde nicht so eingerichtet waren, einmal, um in das wirkliche Leben einzugreifen und zweitens um die Verwaltungsbehörde zu nöthigen, dies Organ zu benutzen. Einer unserer Kollegen, den die Stadt zugleich Las Glück hat, als Mitglied ihrer Verwaltung zu besitzen, hat damals, ich möchte fast sagen, mit Aufopferung seines Lebens, jedenfalls mit Aufopferung seiner Gesundheit den ganzen Tag in den Geschäften für die Gesundheitspflege zugebracht, ist von Hospital zu Hospital geeilt, hat die Sachen womöglich selbst herbeigeschleppt, die in den Hospitälern nöthig waren. Ja, meine Herren, er war eben nicht darauf angewiesen, sich an den Gesundheitsrath um Hilfe zu wenden, unser Gesundheitsrath wäre auch nicht im Stande gewesen, sie praktisch zu leisten, ja er hatte an sich gar keine Möglichkeit, an diesen Stadtrath Runge heranzukommen, um ihm zu sagen, daß er dies oder jenes thun solle. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 12. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-12

ID: 00018311
6 /558
... Von epidemischen Krankheiten gelangte nur eine Typhus-Epidemie in Kiel zur Bedeutung, indessen war das Auftreten derselben wenig intensiv. Von 52 Erkrankten starben 2. Die Gesundheitsverhältnisse auf den Schiffen, in inländischen Häfen und Gewässern stellten sich im Allgemeinen nur wenig ungünstiger, als die der Landgarnisonen, was sicher den verhältnißmäßig kurzen Indienststellungen der meisten derselben während der schönen Jahreszeit zuzuschreiben ist. Dagegen haben die langen Jndiensthaltungen, namentlich alle Expeditionen nach den Tropen, etwa eine doppelte Zahl an Erkrankungen und eine Zunahme der Jnvaliditäts- und Sterblichkeitsfälle unter den r--p. Besatzungen hervortreten lasten. Durch die Entwickelung der Bundesmarine innerhalb der letzten Jahre und im Anschluß an die häufigeren Expeditionen nach den tropischen Gegenden hat sich eine Vervollständigung des Reglements für den Sanitätsdienst an Bord der Schiffe und Fahrzeuge als nothwendig herausgestellt. Dieses Reglement ist mit Berücksichtigung aller Fortschritte, welche Wissenschaft und Erfahrung in unserer sowohl wie in fremden Marinen an die Hand gegeben haben, namentlich in Rücksicht auf die allgemeine Schiffshygiene und die Verpflegung der Mannschaften entworfen worden und wird im Laufe dieses Jahres in Wirksamkeit gesetzt werden können. Für Kiel und Wilhelmshaven wurden neue Marine-Lazarethe in Ban genommen, welche mit Berücksichtigung des neuesten Standpunktes der Wissenschaft und der Prinzipien der Krankenpflege projektirt worden sind. ^ 9. Hydrographie. Das im Jahre 1868 Seitens der Marine begonnene Kartenwerk der Deutschen Nordseeküste ist im Laufe des vorigen Jahres mit Eifer weiter gefördert worden, soweit die geringen verfügbaren Kräfte es nur gestatteten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 19. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-19

ID: 00018324
7 /558
... Die erste fand im Jahre 1869 statt und überschritt nicht den gewöhnlichen Durchschnittscharakter einer Rinderpest-Epidemie, sie wurde deshalb unter Anwendung der Maßregeln, die das Gesetz von 1869 an die Hand giebt, ich darf wohl sagen, spielend unterdrückt. Im Jahre 1870 lag die Sache anders; die Rinderpest ist stets die Begleiterin des Krieges gewesen, und kaum war letzterer ausgebrochen, so flackerte sie auch an hundert Stellen zugleich aus. Wenn Sie nun erwägen, daß es unmöglich war, die gewöhnlichen Sperrmaßregeln anzuwenden wegen Mangels militärischer Kräfte, daß die Thätigkeit der Civilbe-Hörden fast ganz absorbirt war durch die Aufgaben, welche ihnen der Krieg zuwies, daß an zahlreichen Stellen mit der größten Heftigkeit der Ausbruch zu gleicher Zeit erfolgte, und daß es doch gelungen ist, in der Zeit von nicht einem Vierteljahr mit einem Aufwand von Kosten, der eine halbe Million Thaler nicht erheblich übersteigen wird, diese furchtbare Gefahr von uns abzuwenden, jo glaube ich, können Sie mit Beruhigung sich sagen, daß die legislatorischen Maßregeln, die Sie getroffen haben und mit denen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt die Quarantäne unvereinbar sein würde, für die Vergangenheit vollständig genügt haben und auch für die Zukunft hoffentlich genügen werden, um einen hinreichenden Schutz gegen dieses so große Unglück z» gewähren, ohne daß es erforderlich wäre, zu einer für den Verkehr so lästigen Maßregel, wie die Quarantäne ist, seine Zuflucht nehmen zu müssen. Was ich aber vollständig anzuerkennen habe, das ist die Nothwendigkeit der Desinfektion derjenigen Eisenbahn-Transportmittel, die für das Vieh benutzt werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
8 /558
... Denken Sie sich, daß dort eine Epidemie, sei es Cholera oder irgend eine andere epidemische Krankheit ausbräche und unsere Landeskinder gehen dabei zu Grunde — was thun wir dann mit der Verantwortlichkeit des Kriegsministers? Von dieser wird kein Mensch wieder lebendig. Meine Herren, das ist nicht bloß eine leere Gefahr, die hier geschildert ist, wir haben die Thatsache im Jahre 1866 gehabt. Damals hat sich von der Pleißenburg aus die Cholera über Leipzig verbreitet und sie ist in den Straßen um die Pleißenburg herum am allergefährlichsten und intensivsten gewesen. .Darauf hat der sächsische Herr Kriegsminister eingewendet — die Thatsache ist ihm nämlich von dem Direktor unseres Krankenhospitals vorgeführt worden — „in der Pleißenburg sei Niemand an der Cholera gestorben. . Ja freilich, weil die Leute in der ersten Stunde in das Hospital gebracht worden sind, darum ist Niemand in der Kaserne daran gestorben.1 . (Heiterkeit. Rufe: Sehr gut!) In der Kammer nun hat der Herr Kriegsminister Folgendes erwidert:1 . Es scheint den letzten Aeußerungen nach fast, als ob das Kriegsministerium von der Ansicht ausginge, die Truppen der Art zu kasernisiren, daß sie in ungesunden und nach Befinden schädlichen Räumen unterzubringen seien. Dies ist jedoch nicht der Fall, und ich müßte denn doch um Nachweis bitten, daß das Kriegsministerium irgendwo in solcher Richtung auch vorgegangen wäre. ...

9 /558
... Wenn ich mich nun zu der Denkschrift wende, die uns gegeben ist, so wünsche ich da kurz hervorzuheben, daß nach dem eigenen Zugeständnisse dieser Denkschrift in früherer Zeit von einer schlechten Lage des Kadettenhauses, von einer ungesunden Luft nichts bekannt war und daß diese ganze Theorie erst hervorgetreten ist in Folge einer Epidemie, die zum ersten Male seit Bestehen der Anstalt — und dieselbe ist sehr alt — im zweiten Quartal 1870 Eingang in dieselbe fand. Za, meine Herren, daß Epidemien, die sich überhaupt überall in der ganzen Nation verbreiten, unter Umständen auch Kadettenhäuser treffen können, ist nicht zu bestreiten; aber ein einzelner solcher Fall wird über die absolute Gesundheitsschädlichkeit noch keinen Beweis geben. Gesetzt aber, es wäre so, so darf ich im Sinne der Mehrzahl der Mitglieder der Kommission aussprechen: wir würden einer Verlegung der Kadettenanstalt auf eine gesundere Stelle nicht entgegen sein, wir würden auch eine mäßige Summe für diesen Zweck bewilligen, wenn sie uns genau und auf den Thaler berechnet wird, wenn wir genaue Kostenanschläge darüber hätten und wenn vor allen Dingen klar wäre, daß nicht eine principielle Vermehrung der Zahl der Kadetten im Verhältniß zu der Zahl der Offiziere, die die Armee aus andern Quellen bezieht, beabsichtigt würde. Ich will noch ferner erwähnen, daß hier der Punkt meiner Meinung nach auch nicht Platz greift, daß die Zahl der zur Aufnahme in erster Linie berechtigten Söhne gefallener und vor dem Feinde invalide gewordener Offiziere vergrößert ist. ...

10 /558
... Wenn darauf hingewiesen ist, es sei ja nur ein einziges Mal eine Epidemie in dem Kadettenhaufe ausgebrochen, ja, meine Herren, so meine ich doch, wenn, so lange das Kadettenhaus nicht überfüllt war, niemals eine Epidemie dagewesen, und wenn nach der Ueberfüllung eine Epidemie eingetreten ist, so ist das doch wahrhaftig für uns nicht einladend, die Verantwortlichkeit für die künftig bei noch größerer Ueberfüllung etwa öfter eintretenden Epidemien zu übernehmen. Ich will nicht leugnen, daß mich, als ich die Vorlage sah, die Höhe der geforderten Summe sehr erschreckt hat. Ich machte mir auch erst das Exempel, äuf wie viel bei anderen Anstalten— ich will nicht sagen, bei ähnlichen Anstalten — die Baukosten pro Kopf sich belaufen, da ich nach meiner Erfahrung wußte, daß man bei anderen Anstalten mit 1000 Thalern pro Kopf auskommen kann. Meine Herren, bei solchen Anstalten, die man zur Vergleichung zieht, ist aber doch zweierlei nicht zu übersehen. Entweder ist darin nur ein Raum für den Aufenthalt bei Tag und bei Nacht vorhanden, oder es sind große Schlafsäle und große Arbeitssäle da. Weder die eine noch die andere Einrichtung werden Sie für das Kadettenhaus anempfehlen wollen. Wenn für je sechs Kadetten ein Schlafund ein Wohnzimmer in Aussicht genommen ist, so glaube ich, werden Sie das für keine Raumverschwendung halten können. Es folgt aber daraus schon sehr natürlich, daß die Bedarfssumme eine viel höhere fein muß als bei denjenigen Anstalten, wo derselbe Raum zum Aufenthalt bei Tage und bei Nacht dient. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 26. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-26

ID: 00018361
11 /558
... Demgemäß mußte die Militärverwaltung darauf Bedacht nehmen , das Central - Kadetten - Institut nach einer freieren Gegend zu verlegen, und es mußten die bezüglichen Erwägungen unter dem Drucke der gebieterischen Nothwendigkeit erfolgen, als im zweiten Quartale des Jahres 1870 eine in der Stadt herrschende Epidemie, zum ersten Male feit Bestehen der Anstalt, Eingang in dieselbe fand.1 » War auch äußerlich der Grund dieser Erscheinung nicht zu ermitteln, da, wie erwähnt, weder die Belegung der einzelnen Wohnräume stärker war als früher, auch kein Mittel verabsäumt- welches die Wissenschaft an die Hand giebt, um die vollkommenste Salubrität der Anstalt zu erhalten, so ließ sich 82 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 27. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-27

ID: 00018362
12 /558
... Carl Müller, Stadt- und Gerichtsphyfikus zu Brüx, von einer Epidemie im Zahre 1869—70 schrieb: die Blattern hätten kein Alter verschont, Neugeborne, wie Erwachsene und Alte; abgeimpft, wieder oder gar nicht geimpft, das sei gleich viel gewesen sowohl der Zahl der Ergriffenen als dem Grade der Krankheit nach. Weiter wird verschiedenes statistisches Material geboten und es wird versucht, daraus herzuleiten, daß, die Statistik nicht für die Heilsamkeit der Impfung und Wiederimpfung spreche. Es wird gesagt: in manchen Fällen möge nun freilich das Mortalitätsverhältniß zu Uugunsten der Nichtgeimpften erscheinen, aber man berücksichtige doch, daß Ungeimpfte hauptsächlich nur die jüngsten, schwächsten, mit mancherlei Krankheitsanlagen behafteten Kinder seien, an denen man die Schutzimpfung aus Furcht vor der damit verbundenen Gefahr nicht vorzunehmen wage. Das sei die schönste Zier der Zmpstheorie, daß man nur gesunde Kinder impfe; für schwächliche, kränkliche Kinder gelte die vermeintliche Wohlthat der Impfung nicht. Es wird noch ausgeführt: im Zähre 1625 wären 35,417 Menschen an der Pest gestorben, im Zahre 1629 nur einer. Hätte im Zahre 1625 ein Zennergenie den Eiter der Pestimpfung eingeimpft, so würde die Majorität der Aerzte auch dieses Verschwinden der Pestseuche der Pestimpfung zugeschrieben haben. Auch wird mitgetheilt, daß der Professor Riccord in Paris, eine Autorität, lange Zeit die Möglichkeit der Uebertragung von Syphilis und anderen konstitutionellen Krankheiten bestritten habe, endlich aber die Möglichkeit der Verbreitung der Syphilis durch die Impfung am 19/Mai 1863 zuzugeben sich genöthigt gesehen habe. . ...

13 /558
... Welches ist aber das Gesammtresultat der Epidemie? Wir haben bei einer Stärke von 18,000 Mann, in dem sechsten Armeecorps, 135 Pockenfälle innerhalb eines Jahres gehabt. Das heißt also, innerhalb eines Jahres sind Dreiviertel Procent der Mannschaft an den Pocken erkrankt. Gleichzeitig, meine Herren, war in Breslau die Epidemie unter der Civilbevölkerung, wo also die Frauen mit dazu rechneten, von denen sich jetzt schon bei uns herausgestellt hat, daß sie seltener revaccinirt werden und daß somit die Zahl der Erkrankungen an den Pocken bei ihnen häufiger ist. Zn Breslau selbst haben 8000 Menschen während der Epidemie in den Jahren 1870 und 1871 die Pocken gehabt. In dem Jahre 1871, von dem ich hier den Vergleich mit den dreiviertel Procent der militärischen Bevölkerung habe, hat die Zahl nach der Statistik des ausgezeichneten medicinischen Statistikers Graetzer zwei und ein Achtel Procent betragen. Nun aber erst die Todten! Während von diesen 135 Soldaten, die krank geweseir sind, nur drei gestorben sind, also ein sehr kleiner Procenttheil, ist dis Sterblichkeit unendlich viel größer in Breslau und in den betreffenden Gegenden in der Civilbevölkerung gewesen. Und nun noch wohlzumerkeu: die drei an den Pocken gestorbenen Militärs waren nicht revaccinirt. Von den Revaccinirten ist Keiner gestorben. Das ist ja doch der große Gewinn durch die Revaccination, daß wir die Sterblichkeit durch sie vermindern. Wenn Sie nun die Zahlen noch genau daraufuntersuchen, auf welche Weise und unter welchen Verhältnissen sie gewonnen sind, dann finden Sie dies Ergebniß noch viel günstiger für die Revaccination. ...
... Sie sehen, die Statistik beweist uns hier an unserer Militärerfahrung, die wir gleichzeitig mit der an die Civilbevölkerung messen können, den ganz außerordentlich großen Vortheil, daß die Erkrankungen bei der Revaccination viel seltener sind und daß die viel selteneren Krankheiten noch viel seltener einen gefährlichen Charakter annehmen, denn daß später, als die Epidemie hier bei uns überhaupt schlimmer geworden war, der Charakter der Krankheit ein gefährlicher geworden ist, hängt wahrscheinlich gar nicht mit den Pocken an und für sich allein zusammen. Das erklärt sich wahrscheinlich nur daraus, daß alle ansteckenden Krankheiten, wenn sie unter der Mischung von östlichen und westlichen Völkerschaften entstehen, immer einen verderblichen, Charakter annehmen, und daß auch die Ansteckungsfähigkeit zuzunehmen scheint, wenn das Kontagium herüber und hinüber von dem östlichen Manne auf den westlichen und umgekehrt übertragen ...

14 /558
... Wir impfen die Kinder, um der Verbreitung der Epidemie vorzubeugen; derselbe Grund führt zu dem regelmäßigen Impfzwang auch der Erwachsenen. Wir haben jetzt eben aus der Erfahrung gesehen, daß wir vor dieser Krankheit, vor der wir die Gesellschaft durch obligatorisches Impfen der Kinder schützen wollen, nur für eine gewisse Zeit durch die Impfung geschützt sind, daß später der Mensch unter ähnlichen Bedingungen, wenn auch mit weniger Gefahr für sein Leben, der Krankheit gegenüber steht, als zu der Zeit, bevor er das erste Mal geimpft war. Wenn Sie also zur ersten Zmpfung kommen, so müssen Sie sich um so mehr auch für die Wiederimpfung entscheiden, weil der an den Pocken erkrankte früher Geimpfte zwar für sich selbst geringere Gefahr läuft, darum aber doch nicht weniger Ansteckungsstoff erzeugt, der zur Ausbreitung der Krankheit beiträgt. Bei der Wiederimpfung liegt aber praktisch noch der Grund für die gesetzliche Verpflichtung vor, daß, wenn man eine sicher wirksame Wiederimpfung haben will, man Vorkehrungen treffen muß, daß nicht die ganze Gesellschaft auf einmal auf den Zmpfarzt zustürzt und sagt: „Zetzt will ich geimpft werden. Da sind die Pocken. „Zch muß jetzt geimpft werden. „Zch bin noch nicht wieder geimpft. Die Folge davon ist, daß mit mangelhaftem Impfstoff in oberflächlicher Weise häufig geimpft wird. Sie wissen vielleicht auch, daß hier von wissenschaftlicher Seite, von dem Medicinalkollegium aus, den Aerzten selbst an die Hand gegeben wurde, die Pockenlymphe, mit der sie weiter impfen wollten, mit etwas Glycerin zu mischen. ...

15 /558
... Ich will ja zugeben, daß bei manchen Epidemien drastische, sofortige und plötzlich durchgreifende Mittel nothwendig sind, aber bei der hier vorliegenden Epidemie, fürchte ich, werden rasche durchgreifende Mittel nur die Wirkung haben, daß auch bis jetzt noch gesunde Organismen davor: asficirt werden, und wenn auch vielleicht nach wenigen Zähren für die Ueberlebenden gesundere Verhältnisse herbeigeführt werden könnten, so möchte ich doch glauben, daß der Weg bis dahin vielfach über Leichen gehen wird. Die kleine Banknote, meine Herren, die Sie vernichten wollen, steht in sehr innigen Beziehungen nicht sowohl zum Großhandel als zum Verkehr unserer mittleren Klassen, sie steht in ziemlich naher Beziehung auch zu den Kreditverhältnissen derselben und eine Vernichtung derselben wird gerade die mittleren Klassen viel mehr treffen als das große Kapital, das Sie vorzugsweise getroffen haben wollen. Meine Herren! Die großen Uebelstände, die ich mit Ihnen beklage und deren Veränderung ich mit Ahnen wünsche, sind allmählich entstanden, sie werden auch nur allmählich beseitigt werden können, nicht gewaltsam, nicht plötzlich und nicht durch gelegentliche Annahme eines Zusatzparagraphen zu einem andern Gesetz. Zch weiß recht wohl, meine Herren, daß, auch wenn man glimpflicher Weise verfährt, nich t immer blos mit Balsam durchzukommen sein wird, es wird auch dann noch Schmerzensschreie genug geben; aber ich möchte warnen vor einem allzuscharfen und kräftigen Einschreiten. Es ist dann weiter bemerkt worden, meine Herren, die Beschränkung der Notenemission und die Einziehung des Staatspapiergeldes sei unbedingt nothwendig wegen der möglichen Ausfuhr des Goldes. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 28. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-28

ID: 00018363
16 /558
... - Freilich kann man mir hierauf erwidern: damit könne es nicht fo gefährlich sein, die Erfahrung spreche gegen mich, denn bis jetzt erst einmal und zwar im Zahre 1870 habe eine Epidemie in der Anstalt Eingang gefunden. Dies ist richtig, aber wir haben doch aus durchaus glaubwürdigem Munde vernommen, daß dieser glückliche Umstand lediglich der bisherigen ausgezeichneten Leitung und Ueberwachung der Anstalt zu verdanken sei. Wer kann sagen, daß dem immer so sein werde? wer möchte die Verantwortung dafür übernehmen, wenn nun doch ansteckende Krankheiten in der Anstalt einrissen und zahlreiche Opfer fortrafften. Der Zammer, der dadurch über viele Familien Deutschlands hereinbrechen würde, müßte maßlos sein, und uns würde mit Recht der Vorwurf treffen, ihn verschuldet zu haben, indem wir eine Unterlassungssünde begangen hätten. Hierbei kann ich nicht umhin, mein Bedauern darüber auszusprechen, daß nicht damals von jener Seite des Hauses ein warmes Wort für unsere Kadetten gefallen ist, welche bei Berathung des Militärstrafgesetzbuches so entschieden für den Wegfall des strengen Arrestes plaidirte, und zwar aus gesundheitsschädlichen Rücksichten. Zch würde doch meinen, daß die Sorge für unsere Kadetten uns viel näher am Herzen läge, als für jene Subjekte, welche, wie es damals ein geehrtes Mitglied unseres Hauses illustrirte, eigentlich nur zur Plage und Qual der Kompagnie-, Eskadron- und Batteriechefs auf der Welt zu sein scheinen. Aber, meine Herren, ich gehe weiter, ich. sage, die Verlegung unserer hiesigen Kadettenanstalt ist nicht blos in physischer Beziehung geboten, sondern empfiehlt sich auch dringend aus moralischen Gründen. ...

17 /558
... Es ist deshalb nöthig, daß wir eine Centralstelle schaffen, von wo aus dem soviel als möglich entgegengewirkt wird, damit die Epidemie decentralisirt und lokalisirt werde. Das ist einzig und allein möglich, wenn Sie dieses Veterinär-Polizeiwesen für die Eisen-Verhandlungen des Deutschen Reichstages. Sitzung am 28. Mai 1873.1 889 bahnen in eine Hand legen. Es wird nun vielleicht schwierig sein, eine geeignete, nach dem gegenwärtigen Stande der Wissenschaften gebildete Persönlichkeit ausfindig zu machen, denn leider ist das Veterinärwesen in Deutschland nicht mit den übrigen Fortschritten auf gleicher Stufe geblieben. Ueber diesen Gegenstand werden wir uns vielleicht noch an einer anderen Stelle des Näheren zu unterhalten haben. Für heute aber möchte ich Sie bitten, nur diesen Antrag anzunehmen. Wir haben nicht gewagt, ihn auszudehnen auf die Medicinalpolizei, sondern nur gesagt, bis zur Errichtung eines Reichs-Gesundheitsamtes möge die Veterinärpolizei auf den Eisenbahnen dem Eisenbahnamte übertragen werden. Sollten weitergehende Anträge kommen und, vom Tische des Bundesrathes gutgeheißen werden, so würden wir sie natürlich freudig begrüßen. Heute ersuche ich Sie nur, unserem Antrage zuzustimmen. Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Lo« hat das Wort. Abgeordneter Freiherr von Loö: Ich habe mir erlaubt, zu Nummer 2 der Äbänderungsanträge des Herrn Abgeordneten Dernburg Nummer 137 den Antrag zu stellen, daß Alinea 1 des tz 3 der Vorlage in Wegfall kommen soll. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 29. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-29

ID: 00018365
18 /558
... Dieser bis dahin nicht erreichte Prozentsatz sei jener ungewöhnlich umfangreichen Epidemie zuzuschreiben und es habe sich damals gezeigt, wie unzureichend die den Versicherungsgesellschaften dagegen zu Gebote stehenden Schutzmittel waren. Ueberzeugt von der Wirksamkeit der Vaccination und Revaccination seien die Anstalten zwar für den Kreis ihrer Thätigkeit um deren Einführung bemüht gewesen, indeß seien sie doch vielfach in die Lage gekommen, Personen, welche weder die Pocken überstanden hatten noch auch geimpft waren, oder welche die Revaccination selbst bei epidemischem Auftreten der Pocken Unterlasten, mit Anträgen auf Versicherung ihres Lebens zurückzuweisen, resp. die Gefahr der Erkrankung an den Pocken von der Versicherung gänzlich auszuschließen, um nicht das Risiko des Pockentodes ohne entsprechende gegentheilige Gewährleistung zu übernehmen. Das zumeist an die Antragenden gestellte Verlangen, sich vor dem Inkrafttreten neuer Versicherungen impfen resp. revacciniren zu lassen, sei namentlich in gewissen Klassen der Bevölkerung und in einzelnen Deutschen Ländern in der Regel auf unüberwindlichen Widerstand, genährt durch Vorurtheile, welche die Wissenschaft widerlege, gestoßen, und für die früher abgeschlossenen Lebensversicherungs-Verträge seien die Versicherungsanstalten überhaupt schutzlos gewesen. In denjenigen Zeiten, in welchen die so oft wiederkehrende Epidemie nicht gerade herrsche, würden sie dem Publikum gegenüber mit ihrem privaten Verlangen nach Vaccination oder Revaccination immer machtlos sein. Der Durchschnitt der auf Einen der angeführten Todesfälle treffenden Versicherungssumme betrage 884 Thlr., für die Pockentodesfälle allein 21 ...

19 /558
... Zn ersterer Beziehung muß daran erinnert werden, daß im Zahre 1870 das Berliner Kadettenhaus von einer Epidemie heimgesucht wurde, und daß bei dem Mangel frischer Lust in dem Stadttheile, welcher dem jetzigen Institute angewiesen ist, die Wiederkehr derartiger Erscheinungen trotz aller Vorsichtsmaßregeln keineswegs außer dem Bereiche der Wahrscheinlichkeit liegt. Wenn aber unglücklicher Weise sich wiederum die nachthetligen Einflüsse der Lage einer Erziehungs-Anstalt Mitten in der großen Stadt bemerkbar machen sollten, so würde unstreitig eine der Folgen dieser Kalamität sein, daß das Vertrauen zu der Anstalt auf so lange erschüttert wäre, bis es gelungen ist, die Ursache derartiger Zustände zu beseitigen. Bei dieser Sachlage muß die Militärverwaltung den höchsten Werth auf Abstellung der erkannten Uebelstände legen und daher dringend wünschen, den mehrere Zahre in Anspruch nehmenden Neubau sobald als möglich begonnen zu sehen. Es wird nicht verkannt werden, daß jedes Zahr der Verzögerung die Lage ungünstiger macht und daß die Aufschiebung des Neubaues außerdem die naturgemäße und vertragsmäßig gebotene Erweiterung der Anstalt verhindert. Die für Verlegung der Central-Kadettenanstalt nach Lichterfelde geforderte Summe 1,460,000 Thlr. deckt die auflaufenden Kosten noch nicht. Der ersteren tritt vielmehr der auf rund eine Million Thaler anzunehmende Erlös aus den Grundstücken des jetzigen Berliner Instituts hinzu. Die hiermit zu bestreitenden Gesammtkosten des Baues in Lichterfelde sind aus rund 2,400,000 Thlr. veranschlagt. Dazu kommt ein Betrag von 60,000 Thlrn., welcher zur Deckung der Kosten für den Ankauf eines Hauses bestimmt ist, in dem der Korpskommandeur seine Dienstwohnung findet. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1874
Bd.: 31. 1874
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-31

ID: 00018367
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... Wir sind dazu genöthigt, es nicht blos der Sitte und somit der Einsicht des Einzelnen zu überlassen, weil wir gerade in Folge der schweren Epidemien, die während des letzten Krieges über uns hereingebrochen sind, die Erfahrung gemacht haben, daß wir wenigstens die Revaccination — und die hat hier den Anstoß gegeben — nicht mehr den Einzelnen überlassen können- weil die Masse der Fälle, die in einer Epidemie sich häufen, immer in einer Verschärfung des Giftes, immer in einer Verschärfung sowol in der Ausdehnung, die die Ansteckung über den ganzen Bevölkerungskreis gewinnt, als auch in einer Verschärfung der einzelnen Fälle sich bemerkbar macht. Derjenige, der in einem Kreise angesteckt wird, in dem hundert schwere Pockenkranke liegen, wird, wenn er auch nur einen geringen Grad der Ansteckungsfähigkeit besitzt, davon angesteckt werden und, einmal angesteckt, viel schwerer davon ergriffen werden, — die Ansteckung wird also viel virulenter wirken, als bei demjenigen, der bei einem zufälligen Besuche, den er empfängt oder giebt, mit einem einzelnen Pockenkranken in Berührung kommt. Die Ausdehnung der Epidemie nicht sowohl als die Heftigkeit der Krankheit kann durch die Revaccination verhütet werden. Was nun die Strafbestimmungen betrifft, fo bin ich der Meinung, daß dieselben in einzelnen Bestimmungen über ihr Ziel hinausgehen. Zn Bezug auf den Impfzwang ist eine doppelte Methode in dem Gesetze. Einmal soll der Zmpfpflichtige, wenn er sich weigert, zwangsweise zur Impfung geführt werden; zweitens unterliegt er, respektive Eltern, Vormünder u. s. w. gewissen Strafen, die verhängt werden über die, welche die Impfung versäumen. ...


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