Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Hirth's Parlaments-Almanach. - Berlin, 1869
Bd.: Ausg. 8, 15. April 1869
Signatur: J.publ.g. 341 r-8

ID: 00003441
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... Zehmeu Eyioldt ^ z Mende Oehmichen Günther. Stephani Goetz Gebert Blum ll. Forsterling Bebel Schraps Liebknecht v. Emstedel Lerstner Heubner Hirsch Fortschritt . uat.liberal Fortschritt , conservativ Fortschritt nat.liberal Bolkspartei Cmtrum nat.liberal socraldem. Bolkspartei censervativ nat. liberal Fortschritt v. Mecklenburg-Schwerin. 1.1 Domanium 2.1 Domamum s. 4 Doman., 4 Ritterschaft 4- Ritterschaft 5.1 Schwerin,Wismar u l8Städte 6.1 Rostock u. 19 Städte . Wachenhusen v. Thunen Grs. v. Plefsen - Graf v. Bassewitz Prosch I. WiggerS nat.liberal conservativ nat.ttberal v. Großherzogthum Hessen. 1.1 Gießen-Grünberg-Nldda , zur Rabenau I Centtum 2.1 Fnedberg-Vilbel-Budingen - Buff1 — 3.1 Alsseld-Lauterbach-Schotten ! Grs Solms-Laub. I freiconserv. I!. Braunschweig. 1.1 Braunschw -Blankenburg I Oesterreich 2.1 Wolfenbüttel-Helmstedt ! v. Hememann 3.1 Gandersheim-Holzmmden I Koch nattliberal Sachsen-Weimar-Eisenach. 1.1 Weimar 2.1 Neustadt 3.1 Eisenach ! Fries1 i nattliberal Genast1 ^1 „ i v. Schwendler1 j1 „ ...

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... Mende, Krausenftr. 17. Meulenbergh. — Pieper, (Thorn) Zimmerstr. tz. .1 - Mignsl, Hollmannstraße 26. - Freiherr v. Moltke, Behrenstr. 66. v. Mahler, U. d Linden 4. Müller, Görlitz, FnedrlchSstr. 214. Müller (Stettin), Lhiergartenstr. 3. Graf zu Munster, Schiffbauerd. 2. Nebelthau, Lotst ä^vxlstsrrs. Neubronner, Mauerstraße 23. v. Nregolewöki — Oehrmchen, Lamprechts Hotel. Oesterreich, Zimmerstr. 1. Oetker, Mauerstr. 41.1 . Ohm, Friedrichstr. 47. Graf v. Oppersdorf, Lot. äs Lom«. Frhr. v. Patow, U. den Lmden 6. Pauli, Louisenstr. 24. Pilaski, Fnedrichsstr. 56. Planck, Schmelzer s Hotel. Fürst v. Pleß. ÄLklhelmstr. 64. Grs. v. Pleffen, Hotel Windsor. Pogge, Taubenstr. 16. Pohlmann, Jerusalemerstr. 50. Frhr. v. Proff-Jrnlch, Zimmerstr. 20. Prosch, Markgrafenstr. 35. Grf v Pückler, Lot. äss krivovs. v Puttkarner (Fraustadt), Äochftr. 13. v Puttkamer(Lorau), Mauerstr. 53. Frh zur Rabenau, Lritisll Lotst, v. Radkrewicz, Hotel Bristol. Rang. — Herz v. Ratibor, U. d. Linden 75. Redeker, Lerpzlgerstr. 80. Reeder, Lotst ^msriearn. Rerchensperger, Lintsstr 35. Graf Renard, Neust Kirchstr. 6». Richter, Mauerstr. 59. Riedel, Schutzenstr. 38. Roben, Schmelzer s Hotel. Römer, Hotel Bristol-Rohland, Behrenstr. 24. Frhr. v. Romberg, Wilhelmstr. 63. Roß, Lotst ä^imtstsrrs. Frhr. v. Rothschild, Lotst Loxat. Runge, Mlchaelkiichstraße 12. Russell, Dorotheenstraße 55. V. Sänger, Lotsl äs Uranos, v. Saltzwedell, Gharlottenstr. 65. v. Salza und Lichtenau. Salzmann, Charlottenstr. 65. v. Lancken, Lotst äs Kurs, v. Savlgny^ — Graf Schaffgotsch, Dorotheenstr. 12. v. Schaper, Lotst östlsvus. Schlager, Schönevergerstr. 30. Schleiden, Mohrenstr. 10. v. Schonmg, Leipzlgerstr. 41. Schraps. von Schröder, Friedrickstr 57. Graf v d. Schulenburg-Beetzendorf, Hotel Hohenzollern. Grf v d. Schulenburg-Filehne, Behrenstraße 53. Schulze. Delitzsch, Wilhelmstr. 83. Frhr. v. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 7. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-7

ID: 00018291
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... — Zuschrift des Oberprokurators Vierhaus in Düsseldorf, betreffend den Abgeordneten Mende. — Konstituirung der Kommission für die das Gesetz wegen Besteuerung des Branntweins betreffenden Petitionen. — Interpellation der Abgeordneten Dr. Löwe und Harkort, betreffend ein Gesetz zum Schutze der Deutschen Auswanderer. — Antrag der Abgeordneten Schweitzer und Genossen wegen Freilassung des Abgeordneten Mende. Derselbe wird der Geschäftsordnungs-Kommission überwiesen. — Zweite Berathung über den Antrag der Abgeordneten Miguel, Lasker und Genossen wegen anderweiter Fassung der Nr. 13 des Artikels der Verfassung des Norddeutschen Bundes. — Antrag des Abgeordneten Heubner und Genossen wegen Aufhebung der Lotterien. Es wird einfache Tagesordnung angenommen. — Antrag der Abgeordneten Roß und von Unruh wegen Aufhebung der Elbzölle, nebst Bericht der Petitions-Kommission über die betreffenden Petitionen. Der Antrag der Petitions-Kommission wird angenommen. — Nach UV. des zweiten und Vit. v. des dritten Petitionsberichts wird eine Reihe von Petitionen für nicht zur Erörterung im Plenum geeignet erklärt 635 ...

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... Mende, Literat. Königreich Sachsen, 9. Wahlkreis. Stadt Freiberg u. die Gerichtsamts-Bezirke Frauenstein, Freiberg rc. Meulenbergh, Friedensrichter. Geilenkirchen. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Münster, 3. Wahlkreis. Borken-Recklinghausen. Dr. Meyer, Justizrath und Rechts-Anwalt. Thorn. KönigreichPreußen, Reg.-Bez. Marienwerder, 4. Wahlkreis. Thorn-Culm. Miquül, Bürgermeister. Osnabrück. KönigreichPreußen, Hannover, 4. Wahlkreis. Aemter Fürstenau und Bersenbrück, Stadt Quakenbrück, Amt Vörden, Stadt und Amt Osnabrück, Amt Iburg. Freiherr v. Moltke, General der Infanterie, Chef des Generalstabes der Armee. Berlin. KönigreichPreußen, Reg.-Bez. Königsberg, 1. Wahlkreis. Memel - Heydekrug. v ...

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... Wahlkreis des Königreichs Sachsen, in welcher der Abgeordnete Mende gewählt worden ist, geprüft, und die Abtheilung hat sich dahin vereinigt, die Wahl für eine gütig vollzogene zu erklären; wovon ich im Sinne des § 5 der Geschäftsordnung Mittheilung mache. Verhandlungen des Reichstages des, Nordd. Bundes. 19. Sitzung am 14. April 1869. Der Kommerzienrath Konrad theilt — in seiner Eigenschaft als Mitglied des Komitees für die Deutsche Nordpolarexpedition — vier Zeichnungslisten mit der Bitte mit, „die Mitglieder des Reichstages zu Beiträgen für diese die Deutsche Nation ehrende Expedition aufzufordern. Ich lasse die Listen in dem Büreau auslegen. Die erste Nummer der heutigen Tagesordnung ist die zweite Berathung über den Entwurf der Gewerbeordnung. Die Berathung war gestern bis in den Z 33 gediehen. Ich eröffne die Diskussion und gebe dem Abgeordneten Grasen von der Schulenburg-Beetzendors das Wort. — Abgeordneter Gras von er Schirlenbnrg-Beetzendorfr Meine Herren! Ich werde mich bemühen, die Diskussion genau an dem Punkte wieder aufzunehmen, wo wir gestern stehen geblieben sind. Ich wende mich in dieser Beziehung zunächst zu den Ausführungen des Abgeordneten von Hennig über eine gänzliche Freigebung des Kleinhandels. Was Herr von Hennig über diesen Punkt gesagt hat, das hat allerdings scheinbar Einiges für sich; indeß würde damit nicht vermieden werden, daß der Kleinhandel in einer ungeziemenden Weise verbreitet würde, und ich wenigstens finde es ein abschreckendes Bild, wenn an jedem dritten Hause angeschrieben steht: hier verkanft man Sprit und Branntwein. ...

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... Schweitzer, Fritzsche, Hasenclever und Genoffen, der mir auch erst im Laufe der Sitzung zugekommen ist, betreffend die Freilassung des in Hast befindlichen Abgeordneten Mende. Nach § 20 der Geschäftsordnung soll ein Antrag in der Regel erst am dritten Tage, nachdem er gedruckt und in die Hände der Mitglieder gekommen ist, zur Begründung durch die Antragsteller gelangen, eine Abkürzung der Frist jedoch mit Zustimmung der Antragsteller unter den in § 19 der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Bedingungen, d. h. Lei Feststellung der Tagesordnung oder überhaupt an einem früheren Tage als an dem der Berathung, mit Stimmenmehrheit beschlossen werden können. Hier ist nicht nur die Zustimmung der Antragsteller, sondern das Verlang en derselben vorhanden, den Antrag auf die morgende Tagesordnung gesetzt zu sehen. Das Haus ist damit einverstanden. (Pause.) Es folgt der Antrag der Abgeordneten MiquÄ und Lasker wegen anderweitiger Fassung der Nr. 13 des Artikel 4 der Verfassung in zweiter Berathung; darauf der Antrag der Abgeordneten Heubner und Genossen aus Annahme des Gesetzentwurfs betreffend die Aufhebung der Lotterie — in erster Berathung; dann der Antrag der Abgeordneten Roß, von Unruh und Genoffen wegen Aushebung der Elbzölle, womit ich anheimstelle in Verbindung zu setzen Dit. .6 des dritten Berichtes der Petitionskommission , da die daselbst behandelten Petitionen sich auch aus Aushebung der Elbzölle beziehen; und endlich: fünftens der zweite und dritte Bericht der Petitionskommsston. (Pause.) Das Haus ist damit einverstanden. Ich schließe die Sitzung. (Schluß der Sitzung 3 Uhr 55 Minuten.) Berichtigung zum stenographischen Bericht der 26. Sitzung. ...

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... — Zuschrift des Oberprokurators Vierhaus in Düsseldorf, betreffend den Abgeordneten Mende. — Konstituirung der Kommission für die das Gesetz wegen Besteuerung des Branntweins betreffenden Petitionen. — Interpellation der Abgeordneten Dr. Löwe und Harkort, betreffend ein Gesetz zum Schutze der Deutschen Auswanderer. — Antrag der Abgeordneten Schweitzer und Genossen wegen Freilassung des Abgeordneten Mende. Derselbe wird der Geschäftsordnungs-Kommission überwiesen. — Zweite Berathung über den Antrag der Abgeordneten Miguel, Lasker und Genossen wegen anderweiter Fassung der Nr- 13 des Artikels der Verfassung des Norddeutschen Bundes. — Antrag des Abgeordneten Heubner und Genossen wegen Aufhebung der Lotterien. Es wird einfache Tagesordnung angenommen. — Antrag der Abgeordneten Roß und von Unruh wegen Aufhebung der Elbzölle, nebst Bericht der Petitions-Kommisston über die betreffenden Petitionen- Der Antrag der Petitions-Kommission wird angenommen. — Nach Int. I). des zweiten und Int. L des dritten Petitionsberichts wird eine Reihe von Petitionen für nicht zur Erörterung im Plenum geeignet erklärt. Der Präsident Dr. Simsen eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 10 Minuten. An den Plätzen des Bundesraths befinden sich die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königreich Preußen: Graf von Bismarck-Schönhaufen, Bundeskanzler, Präsident des Preußischen Staatsministeriums, Delbrück, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des Bundeskanzler-Amts, von Podbielski, General-Lieutenant, von Philipsborn, General-Postdirektor, Dr. Pape, Geheimer Ober-Justizrath; Königreich Sachsen: Dr. Weinlig, Geheimer Rath und Ministerial-Direktor; Großherzogthum Mecklenburg: von Bülow, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister; Herzogthum Sachsen-Altenburg: von Gerstenberg-Zech, Staatsminister; Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt: von Berirab, Staatsminister; Freie und Hansestadt Bremen: Gildemeister, Senator; Freie und Hansestadt Hamburg: Dr. ...
... Heute morgen habe ich eine Zuschrift des Ober-Prokurators Vierhaus in Düsseldorf, den Reichstags-Abgeordneten Friedrich Mende betreffend, erhalten, die wörtlich also lautet: Einem Hohen Präsidium des Reichstages des Norddeutschen Bundes beehre ich mich die gehorsamste Anzeige zu erstatten, daß der Abgeordnete zum Reichstage Friedrich Mende zur Untersuchung gezogen ist wegen der Beschuldigungen: „in der Nacht vom 24. bis 25. April zu Gladbach sich an einem dort stattgehabten Aufruhr, Verwundung von Beamten in ottieio, Widerstaadleistung gegen dieselben und Zerstörung fremden Eigenthums betheiligt, sowie die Personen, welche diese strafbaren Handlungen verübt, dazu angereizt und verleitet zu haben; ferner: „am 24. April zu Gladbach den öffentlichen Frieden durch Aufreizung der Staatsangehörigen zum Hasse und Verachtung gegen einander gefährdet, sowie durch öffentliche Schmähungen die Einrichtungen des Staats dem Hasse und der Verachtung ausgesetzt zu haben. tztz 100, 101, 89, 91, 92, 34 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs. Mende ist noch in derselben Nacht, in welcher die tumultuarischen Auftritte stattgefunden haben, verhaftet und nach Düsseldorf abgeführt und unter Verwahrbefehl gestellt worden. Dem Königlich Preußischen Herrn Justizminister habe ich bereits am 25. April vorläufige Anzeige erstattet. — Die Kommission zur Vorberathung der zu dem Gesetz, die Besteuerung des Branntweins betreffend, eingegangenen Petitionen ist heute gewählt. Sie besteht aus den Abgeordneten Günther (Deutsch-Krone), Knapp, Dr. Friedenthal, Freiherr von Hoverbeck, Freiherr zur Rabenau, von Hennig, von Arnim-Heinrichsdorf, Dr. Wehrenpfennig, von Grävenitz (Grünberg), Sombart, von Saltzwedell, Jan ten Dovenkaat Koolman, Graf von Kleist, Koch. ...

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... Die Zuschrift rührt her von dem Sekretair desjenigen Vereins, dessen Präsident Herr Mende ist; und wenn die Thatsachen, welche in der Zuschrift angegeben sind, und zu welcher sich von Seiten der Arbeiter viele Zeugen gemeldet haben, richtig sind, haben wir es mit einer jener Säbel-Affairen zu thun, welche im Königreich Preußen nicht zur Seltenheit gehören. (Widerspruch rechts.) Meine Herren, ich weiß nicht, weshalb Sie widersprechen. Wenn man von Säbel-Affairen liest, sind sie gewöhnlich aus Preußen. Das ist eine einfache Thatsache. Die Zuschrift lautet: „Geehrter Herr! Ich erlaube mir, Ihnen im Folgenden eine genaue Darstellung der Vorgänge in München - Gladbach, die ich auf Grund mir gemachter authentischer Mittheilungen abgefaßt habe, zuzusenden. Am Sonntag Morgen 5 Uhr wurde der Reichstags-Abgeordnete Mende in München-Gladbach von der dortigen Behörde verhaftet und in das Düsseldorfer Arresthaus eingebracht. Mende berief sich umsonst unter Vorzeigung seiner Legitimationskarte auf seine Eigenschaft als Reichstags-Abgeordneter. Die Vorfälle, welche zu dieser Verhaftung geführt haben, sind folgende: Schon seit längerer Zeit wurde den Arbeitern in München-Gladbach von der Polizeibehörde unter dem Vorwände, daß sie einen Zweigverein des in Dresden seinen Sitz habenden Lassalleschen Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins bildeten, nicht nur das Vereinsrecht entzogen, sondern auch das Versammlungsrecht völlig untersagt. Die in Folge dessen in große Aufregung versetzten Arbeiter berichteten hierüber an den Präsidenten Mende, der ihnen die Weisung gab, sich ruhig auf dem Boden des Gesetzes zu halten und versprach auf dem gesetzlichen Wege die Angelegenheit zu ordnen. Am 23. ...
... April nun fand in Düsseldorf die diesbezügliche Gerichtsverhandlung statt, zu welcher Herr Fritz Mende geladen war, um als Präsident Zeugniß abzulegen über die vollständig einheitliche Organisation unsres Vereins. Von seiner Anwesenheit in Düsseldorf benachrichtigt, hatten die Arbeiter in München - Gladbach und Umgegend auf den 24. und 25. d. M. ohne Vorwissen Mendes bei der Ortsbehörde mehrere Versammlungen angezeigt und ausnahmsweise die Genehigung zur Abhaltung erhalten. Sie richteten daher an ihren Präsidenten die Einladung, in diesen Versammlungen zu sprechen. Herr Mende traf in Folge dessen Sonnabend den 24., Abends 71/2 Uhr. in München-Gladbach ein und ging in die Versammlung, die von einer immensen Masse von Arbeitern besucht war. Der Präsidial-Bevollmächtigte wurde zum Vorsitzenden gewählt und ertheilte Herr Mende das Wort. Dieser sprach zuerst über die soziale Frage und die Mittel zu ihrer Lösung, woraus er, anknüpfend an die Berathung des Militairetats im Reichstage, folgende Aeußerung that: „daß es insbesondere der hohe Militairetat sei, welcher die Ueberbkrdung der Steuerlast herbeiführe. Zu mehr hatte Redner nicht Zeit, denn der Polizei-Kommissar Bornheim sprang nach diesen Worten aus und pröklamirte die polizeiliche Auflösung der Versammlung. ...

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... Nach der so erfolgten Auflösung der Versammlung, stellte Herr Mende dem Kommissar Bornheim vor, daß eigentlich kein gesetzlicher Grund zu derselben vorhanden ist; dieser aber erklärte, er habe den Befehl einmal gegeben und es werde bei demselben bleiben. Dabei zog er den Degen halb aus der Scheide und stieß ihn dann wieder zurück. (Heiterkeit.) Ich bin begierig, meine Herren, ob Sie auch über das Weitere lachen werden. Auf dieses Signal zog Gensdarm Behrens blank und führte einen Schlag gegen Mende, der ruhig seinen Ueberrock anzog; nur dem Umstände, daß Herr Kucks Mende gewaltsam zurückzog, ist es zu danken, daß der Säbelhieb Mende nicht traf, sondern zwischen ihm und Kommissar Bornheim in die Lust fiel. Da richtete Mende an Kommissär Bornheim die Worte: „Gegen diese blinde Wuth der Gensdarmen stelle ich mich unter Ihren Schutz und forderte hierauf die Anwesenden aus, sich zu entfernen. Die Versammlung sei zwar unrechtmäßig aufgelöst worden, aber sie sollten der Gewalt nicht Gewalt entgegensetzen, er werde ihre Rechte in Berlin schon zu vertreten wissen. Der Gensdarm Behrens hieb immer weiter mit blankem Säbel drein und die in Folge dessen beunruhigten Arbeiter riefen stürmisch: „Wo ist Mende! Die ihn Umgebenden zeigten ihn den Suchenden und so wurde er von einer großen Menge umringt und aus dem Saale mit Mühe hinausgeführt, so daß Mende nahezu der Erste war, der den Saal verließ. Von da ging er direkt in sein Hotel. ...
... Nun, meine Herren, was das thatsächliche Material betrifft, so hebe ich nur noch einmal hervor, daß die Zeitungen alle übereinstimmend berichteten, daß Herr Mende eine beruhigende Ansprache an die Menge gehalten hat. Ich gehe nun dazu über, den Antrag auf Freilassung des Herrn Mende zu begründen, und zwar: 1.1 in formeller, und dann 2.1 in materieller Beziehung. Was zunächst die formelle Frage betrifft, d. h. die Frage, ob wir überhaupt berechtigt sind, einen derartigen Beschluß zu fassen, so berufe ich mich auf Artikel 31 der Verfassung. Dortselbst wird zunächst bestimmt, daß ohne Genehmigung des Reichstags kein Mitglied während der Sitzungsperiode wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden kann, außer wenn es bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden Tages ergriffen wird. Das, meine Herren, ist gewahrt. Die Verhaftung des Herrn Mende ist also formell nicht anzugreifen. Der Artikel fährt aber fort: Aus Verlangen des Reichstags wird jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungs- oder Civilhast für die Dauer der Sitzungsperiode aufgehoben. In diesem Schlußsatz des Artikel 31 ist uns also unter allen Umständen die Berechtigung zugesprochen, die Freilassung aus der Untersuchungshaft auch dann zu verlangen, wenn diese Haft gesetzmäßig verhängtest, und ich gehe deshalb dazu über: zweitens den Antrag materiell zu begründen, d. h. zu zeigen, daß in dem vorliegenden Fall aller Grund vorhanden ist, von dem uns zugesprochenen Rechte Gebrauch zu machen. ...

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... Man muß alle Einwände vorhersehen, und deshalb sehe ich auch den möglichen Einwand voraus, daß Jemand sagt: was hatte der Abgeordnete Mende überhaupt in diesem Augenblicke dort zu thun? (Sehr richtig! rechts). Meine Herren, Sie werden sich gleich überzeugen, daß ich auch die Antwort auf diesen Einwand habe. Man könnte also sagen: sein Sitz ist hier im Hause, hier ist sein Posten! Ich habe Ihnen zweierlei hieraus zu antworten. Zunächst haben Sie gehört, daß es sich um einen gerichtlichen Termin handelte. Ein Abgeordneter hat freilich das Recht, zu verlangen, daß eine solche gerichtliche Verhandlung ausgesetzt werde, wenn die Sache ihn selbst angeht; das war aber hier nicht direkt der Fall; es handelte sich um andere Personen, Herr Mende war ein wichtiger Zeuge in dieser Sache und er mußte in Düsseldorf als Zeuge auftreten. Dies erklärt es, daß er in der dortigen Gegend anwesend war. Nun ist nichts natürlicher, als daß in der nächsten Umgegend die Arbeiter, deren Führer er ist, die Gelegenheit ergriffen, ihn aufzufordern, in einer Versammlung zu erscheinen. Aber, meine Herren, cs giebt noch einen bedeutenderen Grund, warum ich das Verhalten des Herrn Mende für gerechtfertigt halte. Diejenigen, welche meine nächsten Gesinnungsgenoffen sind, nemlich die Herren Fritzsche und Hasenclever, und natürlich auch ich, wir betrachten unsere Stellung in diesem Hause nicht so, als seien wir bloß die Vertreter eines einzelnen Wahlkreises oder der Arbeiter in einem einzelnen Wahlkreise, nein, wir betrachten uns als die Abgeordneten einer bestimmten Gesammtpartei! ...
... Ohne Zweifel ist dies auch die Auffassung des Herrn Mende und seiner Freunde. Wir haben den Arbeitern, der Arbeiterpartei gegenüber eine bestimmte Mission. Ein hauptsächlicher Theil dieser Mission ist gewiß die Aufgabe und die Stellung im Reichstage; es kann aber sehr gut sein, daß wir nach bestem Wissen und Gewissen für nöthig halten, davon eine Ausnahme zu machen, indem wir glauben, daß wir in einem bestimmten Fall an diesem oder jenem Ort im Interesse unsrer Partei — und dieses ist, wie gesagt, für uns gleichbedeutend mit dem Interesse der Gesammtheit — noch wichtige Aufgaben zu erfüllen haben, als im Reichstage. Es erklärt sich daraus, daß Einer von uns, obschon er seine Pflicht im Reichstage vollständig erfüllen will, doch gelegentlich für nöthig hält, an einem anderen Orte zu erscheinen; ja, meine Herren, ich behaupte, daß dies sogar möglich ist bei Ihnen Allen, ohne daß diese specifische Parteiauffassung, die ich geschildert habe, vorhanden ist. Es kann bei Ihnen Allen vorkommen , daß Sie im Interesse der politischen Strömung, die Sie vertreten, cs für geeignet halten, für einige Tage an einem andern Platze zu erscheinen, sei es in einer Versammlung, sei es bei einer Konferenz, sei es bei irgend einer sonstigen Ange- ...

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... Mende. Polizei mit Steinen und dergleichen geworfln, dann — die Polizei nämlich — im Lokal cernirt, welches deniolirt. Ein Gensdarm durch Messerstiche schwer verwundet. Früh 4 Uhr Mende verhaftet, dem Ober-Prokurator vorgeführt. Versammlung heute auf Odenkirchner Gebiet angekündigt. Ich habe sofort in Betreff der Qualität des Herrn Wende als Reichstagsabgeordneter telegraphisch gebeten, dem Bundeskanzler-Amt alle Mittheilungen, die weiter zur Disposition ständen, schleunigst zugehen zu lassen. Die entscheidenden Mittheilungen zur Beurtheilung der Sache können aber meines Erachtens erst durch die Gerichte geliefert werden. Ein anderes Telegramm vom 25. lautet: „In vergangener Nacht Arbeiterunruhen in Gladbach in Folge Auflösung einer von Mende abgehaltenen Versammlung. Ein Gensdarm schwer verwundet. Polizei cernirt. Zwei Kompagnien von Düsseldorf zum Einschreiten konsignirt. Dieselben sind aber nicht benutzt, indem die Behörden von dem sehr richtigen Grundsatz ausgegangen sind, das Einschreiten von Militair erst dann herbeizuführen, wenn die sofortige Verwendung der bewaffneten Macht unvermeidlich ist. Dann ist die erste schriftliche Mittheilung eine kurze Meldung des Regierungspräsidenten von Düsseldorf, in der er sich zunächst auf die telegraphische Meldung bezieht und sagt: „Da der Rädelsführer Reichstagsabgeordneter Mende, als in ÜLgrsnti ertappt, von der hiesigen Gerichtsbehörde nicht wird in Freiheit gesetzt werden, so lange der Reichstag ihn nicht reklamirt, so hoffe ich, daß der heutige Abend ruhig verlausen wird, ohne weiteres Einschreiten, namentlich militairisches, nöthig zu machen. — Dies hat sich bestätigt. ...
... Die Verhaftungen haben wesentlich zur Beruhigung beigetragen, nur sind außer dem verhafteten Mende leider auch eine Anzahl Arbeiter mit verhaftet, die voraussichtlich Familienväter und Leute, die ihre Verhaftung und die Folgen, die sich daran knüpfen, sehr viel schwerer empfinden werden, als Herr Wende, und wenn ich mich an die Stelle des Herrn Mende denke, so würde ich das Bedürfniß fühlen, das Schicksal dieser Leute zu theilen und das meinige nicht von dem ihrigen zu trennen. (Heiterkeit.) Eine weitere etwas ausführliche Meldung von einem Lokalbeamten, gerichtet an den Präsidenten Kühlwetter in Düffeldorf lautet: „Zunächst also war eine Versammlung angemeldet. Mende besprach die soziale Frage und bemerkte, dieselbe müßte und würde gelöst werden, entweder friedlich oder, wenn das nicht ginge, mit allen Schrecken der Revolution. Sie wollten aber die Frage friedlich lösen. Dazu müßten aber die Verhältnisse geändert werden. Die Arbeitgeber seien gegenwärtig wie die Arbeiter selbst, im Unrecht, der Unterschied sei nur der, daß die Arbeitgeber das Unrecht thäten und die Arbeitnehmer das Unrecht zu leiden hätten. In Gladbach suche man das Vereinsrecht zu beinträchtigen, er sei eigens herübergekommen, um beim Gericht in Düffeldorf für die Rechte der Arbeiter zu plaidiren und er werde das überall thun. Daß ein Zeugniß abzulegen gewesen wäre, daß überhaupt ein bestimmter Prozeß geschwebt hätte, welcher die Anwesenheit des Herrn Mende dort motivirt hätte, ist aus den Akten bisher nicht bekannt geworden. ...

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... Gleich nachher flogen einzelne Gläser gegen die Person des Kommissars, während Mende heftig gegen die Auflösung der Versammlung protestirte und dem Kommissar sagte, derselbe habe kein Recht zur Auflösung, er, Mende, kenne die Gesetze besser als der Polizei-Kommissar. Das ist nun vielleicht möglich, und ich gebe ja gerne zu, daß die wissenschaftliche Ausbildung der Polrzei-Wachtmeister mitunter eine lückenhafte sein mag, und wenn der Herr Vorredner vielleicht den Antrag stellte, die Examina für die Wachtmeister strenger zu stellen, so kann man ja dergleichen erwägen, Wir sind aber nicht Ln der Lage, es praktisch durchführen zu können, wir können nicht durch studirte, urtheilsfähige Kreisrichter Versammlungen überwachen. Man hat also nur die Wahl zwischen einer völligen Nicht-Ueberwachung oder: die Schließung der Versammlung der Diskretion derjenigen Sicherheitsbeamten anzuvertrauen, die man hat. „Die Menge, die anfing sich zu entfernen, wurde hierdurch veranlaßt zu bleiben, beziehungsweise zurückzukehren. Zugleich wurde mit Dutzenden von Gläsern, Stühlen und Osenpseifen — es ist das eine Waffe, deren Natur mir nicht ganz klar ist — (Heiterkeit) „auf den Polizei-Kommissar und die Polizei-Offizianten eingeworfen, und machten letztere hierauf von ihren Waffen Gebrauch. Darauf werden sich überhaupt wohl die ungeschickten Hiebe, die nach der Erzählung des Vorredners ein Gensdarm in die Luft geführt haben soll, reduciren. ...
... Der Abgeordnete Mende ist sofort dem Ober-Prokurator vorgeführt worden, dieser hat seine Beschuldigung, und zwar in einer Weise, wie das Schreiben, welches uns der Herr Präsident vorgelesen hat, näher darthut, präzisirt dem Jnstruktionsrichter mit Wende übergeben und per Jnstruktionsrichter hat die Beschuldignng in der Art gesetzlich gerechtfertigt anerkannt, daß er seine ...

13 /904
... Der einzige Grund, welchen ich als durchschlagend ansehe, um die Verweisung an die Kommission zu rechtfertigen, ist die Untersuchung , ob es für den ganzen Gang des gerichtlichen Verfahrens, nicht gegen Herrn Mende, sondern gegen die übrigen Betheiligten von unabweislicher Nothwendigkeit sei, daß Herr Mende dort an Ort und Stelle behalten werde und an dem gerichtlichen Verfahren Theil nehme. Also nur um den geordneten Gang des Gerichtes nicht zu unterbrechen, würde ich mich entschließen können, mein Votum dahinabzugeben, daß Herr Mende gefangen gehalten werde. Im Uebrigen halte ich die Gefangenschaft eines Reichstags-Abgeordneten auch nur auf vier Tage durchaus nicht für eine Kleinigkeit. Wir sind es nicht dem Herrn selber (denn eine besondere Reichstagsabgeordneten-Ehre statuire ich nicht), sondern den Wählern schuldig, so ernst wie möglich darauf zu halten, daß der Wahlkreis — auch für eine kurze Zeit — nicht unvertreten bleibt. 29. Sitzung am 28. April 1869. Präsident: Der Abgeordnete Försterling hat das Wort. Abgeordneter Försterling: Ich war durch Verhältnisse, welche nicht in meiner Macht lagen, verhindert am Montag hier zu erscheinen. Ich hatte Urlaub genommen und konnte daher in Bezug auf den vorliegenden Föll einen Antrag nicht stellen. Ich habe mich um so mehr gefreut, daß die Unterschrift von Männern unter dem Antrage sich finden, welche wie ich weiß persönliche und prinzipielle Gegner des Herrn Wende sind. Sie werden aber auch daraus ersehen, daß die Sache einen tieferen Grund hat. Ich werde nicht die Sache darstellen, wie sie dort vorgefallen ist, da dies schon von Herrn Dr. ...
... Und auf diesen Grund hin ist Herr Mende hingereist, sonst wäre er aus keinen Fall hingereist; und er selbst hat mir vorher erklärt, daß er viel ...

14 /904
... Ich glaube, der Hohe Reichstag ist es sich selbst schuldig, abgesehen von der politischen Parteistellung des Mende, und ohne Rücksicht auf die Prinzipien, welche er verfolgt, die Freilassung eines Abgeordneten zu beschließen. Denn, meine Herren, was heute dem Abgeordneten Mende passirt ist, kann zu Zeiten auch Andern passiren, die einer andern Partei angehören, Und, meine Herren, es haben Mitglieder dieses Hohen Hauses bewiesen, daß, wo es daraus ankommt, Volksrechte und Freiheit zu schützen, sie stets dafür eingetreten sind. Ich glaube, dieser Schlag ist nicht allein gegen den Herrn Mende gerichtet, sondern einerseits auch gegen den Reichstag und andernseits gegen die Arbeiter. Anders fassen wir die Sache nicht aus. Ich möchte Sie daher ersuchen, meine Herren, die sofortige Freilassung des Herrn Mende zu beschließen. Bedenken Sie nur, Herr Mende wird deshalb noch nicht das Vaterland verlassen und fortgehen, er wird sich der Untersuchung nicht entziehen, und diese erst wird ausweisen, ob er wirklich etwas verbrochen hat; es können ihm doch unmöglich die Messerstiche zur Last gelegt werden, die die Polizei bekommen hat, da er gar nicht zu der Zeit im Saal gewesen ist. Was Andere gethan, dafür rann er doch nicht dulden. Man hat gesagt, Herrn Mende würde es nicht so schwer fallen in Haft zu bleiben, weil so viele Arbeiter auch säßen, — nun, meine Herren, gerade die Leute, die gefangen genommen —- 29. Sitzung am 28. ...
... Nun scheint mir die Vorgehung, welche Herrn Mende zur Last gelegt wird, und über deren Existenz oder Nichtexistenz ich mich vorderhand des Urtheils enthalte, in der That derart zu sein, daß ihre Qualität als politisches Vergehen nicht relativ, nicht theoretisch, sondern zu der Kategorie gehört, welche ich als ahso lute betrachten möchte, weil sie gegen die absolute Existenz des Staats gerichtet ist. Meine Herren, wir haben Gott sei Dank Gesetze, welche das Prinzip aufstellen, daß Gewalt mit Gewalt zu vertreiben ist, und anderntheils scheint mir die dem Herrn Mende vorgeworfene Handlung derart zu sein, daß sie keineswegs allein in die Kategorie politischer Vergehungen, sondern auch in die Kategorie gemeiner Vergehungen auf das Allerentschiedenste hinübergreift, und es scheint mir im Interesse des Herrn Mende zu liegen, falls er an diesen Dingen unschuldig ist, daß der Verdacht solcher Handlungen nicht länger über ihm schwebe, als absolut nothwendig ist. ...

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... Um diese Sache nach beiden Seiten hin klar zu stellen, um den Herrn Mende, wenn er unschuldig ist, von dem Verdachte zu reinigen, dagegen, falls er schuldig ist, uns vor dieser Mitgliedschaft zu bewahren, im Interesse unserer eigenen Würde bitte ich Sie, den Antrag des Abgeordneten Luck anzunehmen. anstellen können, die jetzt von der Kommission angestellt werden sollen. Denn, meine Herren, dem Staatsanwalte und dem Gerichtshöfe ist ja im Lause des Processes gar nicht die Möglichkeit abgeschnitten, von uns die Erlaubniß zur Verhaftung des Herrn Wende zu verlangen und dann ist der Moment gekommen, die Sache in die Kommission zu verweisen, um zu prüfen, ob die Forderung der Wiederverhastung des Abgeordneten Mende gerechtfertigt ist. Aus diesem Grunde schlage ich vor, einfach den Antrag zu genehmigen, der von dem Herrn Abgeordneten Schweitzer und Genoffen ist. (Bravo! links.) Präsident: Der Abgeordnete von Hennig hat das Wort. Präsident: Es sind zwei Anträge aus Schluß der Debatte eingegangen, — einer von dem Abgeordneten von Grävenitz und einer von dem Abgeordneten Grasen von Frankenberg. — Ich bitte diejenigen Herren auszustehen, die diese Schlußanträge unterstützen. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus. — Ich bringe nun die Schlußanträge zur Abstimmung und Litte diejenigen Herren, welche die Schlußanträge annehmen wollen, auszustehen. (Geschieht.) Das ist die Minderheit. Der Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort. ^ Abgeordneter Dr. Loewe: Meine Herren, ich glaube, wir haben uns hier mit vielen Ausführungen beschäftigt, die gar nicht zur Sache gehören. ...
... Ich bin ferner der Ansicht, daß aus den Berichten der Verwaltungsbehörde, die uns der Herr Bundeskanzler mitgetheilt hat, auch keineswegs hervorgeht, daß Aussicht vorhanden wäre, daß in Folge der vorgekommenen Thatsachen ein Straferkenntniß ergehen könnte, welches Herrn Mende etwa zur Zuchthausstrafe verurtheilte. Ich bin aber doch hinwiederum überzeugt, daß wir der Requisition des Richters die Achtung schenken müssen, die ihr gebührt. Aus den unvollständigen Thatsachen, die wir heute erst kennen gelernt haben, sind wir nicht in der Lage, uns ein vollständiges Urtheil bilden zu können; wir können namentlich nicht übersehen, ob die Verhaftung nicht deswegen nothwendig war, weil der Richter Grund hatte zu vermuthen, daß, wenn Herr Mende nicht verhaftet worden wäre, Verdunkelungen von Thatsachen entstehen könnten. Deshalb, glaube ich, ist es richtiger, wenn Wir heute ein definitives Urtheil Noch nicht aussprechen, sondern wenn wir den Antrag des Herrn von Luck annehmen, wobei ich bestimmt erwarte, daß die Kommission auch Vas thun wird, was der Antrag will: schleunige Berichterstattung. Meine Herren, es ist uns seitens des Herrn Bundeskanzlers ausdrücklich zugesagt worden, daß er dem Hause über die weiteren Ergebnisse der Untersuchung Mittheilung machen werde, und ich glaube , Unsere Kommission wird dann im Stande sein, — es Muß sich das ja sehr schnell ergeben — zu beurtheilen, ob die Gerichtsbehörden irgend eine Vermuthung haben, daß durch die Freigebung die Thatsachen verdunkelt werden könnten. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 8. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-8

ID: 00018292
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... Schweitzer wegen Freilassung des Abgeordneten Mende wird noch ausgesetzt. — Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs einer Gewerbeordnung, §§ 146—1591 ........ 721 Dreiunddreißigste Sitzung am 3. Mai. Beurlaubungen. — Die Bremische Regierung übersendet ein statisches Jahrbuch. — Mündlicher Bericht der Geschäftsordnungs-Kommission über den Antrag des Dr. Schweitzer, betreffend die Freilassung des Abgeordneten Mende. Der Antrag des Abgeordneten von Bennigsen wird angenommen. — Schluß der zweiten Berathung der Gewerbe-, ordnung 747 Mernnddreißigste Sitzung am 4. Mai. Beurlaubungen. — Interpellation des Abgeordneten Wiggers (Berlin), betreffend die Parität der Konfessionen. - Interpellation des Abgeordneten Grundrecht, betreffend den Postvertrag mit England. — Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend Telegraphenfreimarken. — Zweite Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung eines obersten Gerichtshofes für Handelssachen . . 783 Fünfunddreißigste Sitzung am 5. Mai. Beurlaubungen. — Erste und zweite Berathung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Waldeck und Genossen, betreffend Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Norddeutschen Bundes. — Antrag des Abgeordneten Harkort und Genossen, betreffend Bestimmungen über das Eisenbahnwesen, nebst der Statistik über den Pfennigtarif. Der ^ Antrag des Abgeordneten von Luck wird angenommen. — Zweiter Bericht der Petitions-Kommission. — Dritter Bericht der Petitions-Kommission, Dit. D, v. — Dritte Berathung über den Antrag der Abgeordneten Miquel, , Laster und Genossen wegen anderweitiger Fassung der Nr. 13 des Artikels 4 der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Derselbe wird angenommen. — Erste Berathung über den Antrag des Abgeordneten Kratz und Genossen, betreffend ein Gesetz wegen Entschädigung für die Beschränkung des Grundeigenthums .durch die Festungsrayon-Bestimmungen. ...

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... Mende. Meulenbergh. Dr. Meyer (Thorn). Freiherr v. Moltke. Dr. Müller (Görlitz). Müller (Stettin). Nebelthau. Dr. v. Niegolewski. Oehmichen. Graf v. Oppersdorfs. Pilaski. Graf v. Wessen.1 Dr. Pohlmann.1 Rang. Reeder. Reichensperger. Graf Renard. v. Salza und Lichtmau. Salzmann. v. Saucken. v. Savigny. v. Schaper. Schraps. Graf v. d. Schulenburg-Beetzendorf. Dr. Schweitzer, von Sperber, v. Steinmetz. Dr. Stroußberg. Tobias, v. Treskow. Ulrich. Frhr. v. Vincke. Dr. Wagner (Altenburg). Dr. Waldeck. v. Wedemeyer. Weißich. v. d. Wense. Dr. Windthorst. Zurmühlen. Das Ergebniß der Abstimmung ist folgendes: 181 Mitglieder haben an der Abstimmung Theil genommen; davon haben 91 mit Ja, und 90 mit Nein gestimmt, es ist also der Antrag der Abgeordneten Lasker und Runge, die Zahl 5 durch die Zahl 2 zu ersetzen, angenommen und, wie ich wohl hinzufügen darf, das Bureau gerechtfertigt, welches es auf eine namentliche Abstimmung hat ankommen lassen. Zu dem Alinea 3 liegt kein Abänderungsantrag vor. Der Antrag der Abgeordneten Runge und Lasker geht dahin, Alinea 4 zu streichen. Ich werde also das Alinea 4 zur Abstimmung bringen; es lautet: „oder wegen gewohnheitsmäßiger Arbeitsscheu, Bettelei, Landstreicherei, Trunksucht übel berüchtigt ist. Diejenigen Herren, die für den Fall der Annahme des § 55 auch der eben verlesenen Nummer 4 zustimmen wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Das ist die Majorität, die Nummer 4 bleibt stehen. Zu Nummer 5 ist kein Abänderungsvorschlag erhoben. ...

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... Schweitzer wegen Freilassung des Abgeordneten Mende wird noch ausgesetzt. — Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs einer Gewerbeordnung, Z 146—159. Der Präsident Dr. Simson eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 20 Minuten. An den Plätzen des Bundesraths befinden sich die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königreich Preußen: Graf von Bismarck-Schönhausen, Bundeskanzler, Präsident des Preußischen Staatsministeriums, Delbrück, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des Bundeskanzler-Amts, von Pommer-Esche, Wirklicher Geheimer Rath, General-Steuerdirektor, Dr. Pape, Geheimer Ober-Justizrath, Graf zu Eulenburg, Geheimer Regierungsrath; Königreich Sachsen: Dr. Weinlig, Geheimer Rath und Ministerial-Direktor, Klemm, Geheimer Justizrath; Großherzogthum Hessen: Hosmann, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister; Großherzogthum Mecklenburg: von Bülow, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister; Herzogthum Braunschweig: von Liebe, Geheimer Rath und Minister-Resident; Herzogthum Sachsen-Altenburg: von Gerstenberg-Zech, Staatsminister; Herzogthum Anhalt: Dr. Sinttznis, Regierungsrath; Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt: von Bertrab, Staatsminister; Freie und Hansestadt Lübeck: Dr. Krüger, Minister-Resident; Freie und Hansestadt Bremen: Gildemeister, Senator; Freie und Hansestadt Hamburg: Dr. Kirchenpauer, Bürgermeister; Die Bundes-Kommissare: Eck, Geheimer Ober-Regierungsrath, von Puttkam er, Geheimer Regierungsrath, Dr. Michaelis, Geheimer Regierungsrath. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet, — das Protokoll der vorigen Sitzung zur Einsicht ausgelegt. — Für die heutige Sitzung sind wegen Krankheit die Abgeordneten Gras Bethusy - Huc und Wagener (Neustettin), für die erste Hälfte derselben wegen dienstlicher Abhaltung der Abgeordnete Prinz Albrecht von Preußen Königliche Hoheit ent-Verhandürngen des Reichstages des Nordd. Bundes. schuldigt. — Dem Abgeordneten Bebel habe ich wegen Geschästsangelegenheiten einen Urlaub bis zum 5. Mai ertheilt. ...

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... Mende. Meulenbergh. Dr. v. Mühler. Müller (Stettin). Nebelthau. Dr. v. Niegolewski. Oehmichen. Frhr. v. Patow. Pilaski. Graf v. Plessen. Freiherr Dr. v. Proff-Jrnich. Dr. Prosch. v. Radkiewicz. Rang. Reichensperger. Graf Renard. Röben. v. Salza und Lichtmau. Salzmann. v. Saucken. v. Savigny. v. Schaper. Schraps. v. Schwendler. Graf zu Solms-Baruth. Stavenhagen. Dr. Strousberg. Techow. Ulrich. Frhr. v. Vincke. Dr. Waldeck. v. Watzdorf, v. Wedemeyer. Weißich. v. d. Wense. Zurmühlen. Präsident: Das Ergebniß des Abstimmung ist dieses: Es haben an derselben 179 Mitglieder theilgenommen; von denen haben 100 mit Nein, und 79 mit Ja gestimmt. Das Amendement gegen das dritte Alinea des Antrags des Dr. Wigard ist also abgelehnt und ich habe nun das dritte Alinea des Dr. Wigardschen Antrages selbst zur Abstimmung zu bringen. Das dritte Alinea des Dr. Wigard lautet: „Konzessions - Entziehungen können nur durch richterliche Entscheidung ausgesprochen werden. Ich bitte diejenigen Herren sich zu erheben, die diesem Alinea zustimmen wollen. (Geschieht.) Es ist in der Minderheit geblieben. ...

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... Schweitzer, betreffend die Freilassung des Abgeordneten Mende. Der Antrag des Abgeordneten von Bennigsen wird angenommen. — Schluß der zweiten Berathung der Gewerbeordnung. Der Präsident Dr. Simson eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 10 Minuten. An den Plätzen des Bundesraths befinden sich die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königreich Preußen: Delbrück, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des Bundeskanzler-Amts, Dr. Pape, Geheimer Ober-Justizrath; Königreich Sachsen: Dr. Weinlig, Geheimer Rath und Ministerial-Direktor, von Brandenstein, Oberst und Militärbevollmächtigter, Klemm, Geheimer Justizrath; Großherzogthum Hessen: Hofmann, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister; Großherzogthum Mecklenburg: von Bülow, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister; Herzogthum Braunschweig: von Liebe, Geheimer Rath und Minister-Resident; Herzogthum Sachsen-Altenburg: von Gerstenberg-Zech, Staatsminister; Herzogthum Anhalt: Dr. Sintenis, Regierungsrath; Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt: von Bertrab, Staatsminister; Freie und Hansestadt Lübeck: Dr. Krüger, Minister-Resident; Freie und Hansestadt Bremen: Gildemeister, Senator; Freie und Hansestadt Hamburg: Dr. Kirchenpauer, Bürgermeister; Die Bundes-Kommissare: von Puttkamer, Geheimer Regierungsrath, Dr. Michaelis, Geheimer Regierungsrath. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet, das Protokoll der vorigen Sitzung zur Einsicht ausgelegt. Für den ersten Theil der heutigen Sitzung ist: wegen dienstlicher A ,rüng entschuldigt der Abgeordnete Prinz Albrecht Preußen Königliche Hoheit; in Folge ärztlicher Verordnung für heute und eventuell für morgen der Abgeordnete Frantz; ebenfalls wegen Krankheit für heute, eventuell auch für die beiden folgenden Sitzungen der Abgeordnete Dr. Stephani; wegen dringender amtlicher Geschäfte für heute, morgen und übermorgen die Abgeordneten von Bülow, Frei-Verharidltmgen des Reichstages des Nordd. Bundes. 33. Sitzung am 3. Mai 1869. Herr von Patow, von Brauchitsch (Genthin), Freiherr von Romberg und Roß. ...


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