Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ Abgeordnete


MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher


MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

Reichstagsprotokolle (Volltextsuche)

Suchbegriff(e) Erscheinungsjahr: von/ab: bis/vor:

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Recherchemöglichkeiten.

Durchsuchbare Seiten: 390869 - Treffer auf 759 Seite(n)






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1867
Bd.: 3. 1867
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-3

ID: 00000438
1 /759
... Damals gab es noch Viele, die von dieser Reichsversassung, auf deren Grund wir hier versammelt sind, nichts prophezeiten als Pest, Krieg und Unglück aller Art: heute sehen wir die Früchte dieser Reichsversassung schon vor uns. Oder glauben sie etwa, daß jener selige Bundestag einen Zollverein ohne Veto und mit Volksvertretung zu Stande gebracht hätte, wie es nun geschehen ist auf Grund der Reichsversassung? Oder glauben Sie etwa, daß der Bundestag uns ein einheitliches Heer hätte geben können, ein Heer, daß nicht allein die Möglichkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit des Sieges für sich hat? Denn ein Heer, welches diese Wahrscheinlichkeit oder diese Möglichkeit nicht hat — wie die bisherigen Contingente der kleinen Staaten, — das ist nichts als ein ebenso unnützes als kostspieliges Ding. (Sehr richtig!) Glauben Sie etwa, dieser selige Bundestag würde uns die Postresorm mit dem Ein-Groschen-Tarif, die Freizügigkeit, die Befreiung von den Paßplackereien, die Einheit von Maß, Münze und Gewicht gebracht haben? Die sogenannten Würzburger Regierungen haben ja im Jahr 1859 schon einen Antrag gerichtet auf alle diese Reformen, bei dem Bundestage eingereicht; allein während der vielen Jahre, die der Bundestag seitdem bis zu seinem seligen Ende noch vegetirt hat, ist noch nichr einmal ein Commisfionsbericht darüber erstattet worden. Ich denke da kommen wir doch mit unserer so viel getadelten Vorberathung im Plenum etwas Wetter. (Heiterkeit.) Hat jemals diese alte Bundesverfassung etwas gethan sür den Schutz der Deutschen Kauffahrteischiffe? Hat sie etwas gethan sür die Consulate im Auslande? ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1868
Bd.: 5. 1868
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-5

ID: 00000440
2 /759
... Friedenthal, betreffend ein Bundes-Consulat in Pest-Ofen. Cap. 6. (Marine - Verwaltung wird noch ausgesetzt). II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. Die Position für die Erwerbung eines Grundstücks für den Bund wird noch ausgesetzt. Die übn mn Positionenwerden genehmigt. — Einnahmen. Cap. 1. Die Positionen werden genehmigt. — Ein Antrag des Abgeordneten Lasker, betreffend ein Gesetz über den Betrieb stehender Gewerbe wird der verstärkten Commission für Handel nnd Gewerbe überwiesen 325 Zwanzigste Sitzung am 10. Juni. Urlaubsbewilligung. — Geschenk an die Bibliothek. — Fortsetzung der Speciäldiscusston über den Etat. Einnahmen Cap. 2 (Post- und Zeitungs-Verwaltung). Die Positionen werden genehmigt. Die eingegangenen Petitionen von Postsecretairen rc. um Gehaltsverbessernng werden für erledigt erklärt. Der Antrag der Abgeordneten Dr. Waldeck und Dr. Becker (Dortmund ) wird abgelehnt. Cap. 3 (Telegraphen-Verwaltung) wird genehmigt. Die Petitionen Nr. 100 und 371 werden für erledigt erklärt. . Cap. 4 (Verschiedene Einnahmen). Cap. 5 (Militair-Verwaltung). Sämmtliche Positionen werden genehmigt. — Der Gesetz-Entwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten wird der Vorberathung im Plenum überwiesen. Ebenso der Gesetz-Entwurf, betreffend die Verwaltung der nach Maßgabe des Gesetzes vom 9. November 1867 aufzunehmenden Bundesanleihe. — Dritter Bericht der Petitions-Commisston. Die Anträge der Commission werden sämmtlich angenommen. — Der Postvertrag mit Belgien wird der Schlußberathung überwiesen . . 347 ELmmdzwauzigste Sitzung am 12° Juni. Urlaübsbewillignngem — Ein Antrag der Abgeordneten Genast und Fries, betreffend die Grundsätze eines Gesetzes über die Straf-Proceß-Ordmmg ist eingegangen. — Wahlprüfungen. Die Wahl des Abgeordneten Dr. Strousberg wird für giltig erklärt. — Abstimmung über die Geschäfts-Ordnung. Dieselbe wird angenommen. ...

3 /759
... Friedenthal, betreffend ein Bundes-Consulat in Pest-Ofen. Cap. 6. (Marine-Verwaltung wird noch ausgesetzt). II. Einmalige und außerordentliche Ausgaben. Die Position für die Erwerbung eines Grundstücks für den Bund wird noch ausgesetzt. Die übrigen Positionen werden genehmigt. — Einnahmen. Cap. 1. Die Positionen werden genehmigt. — Ein Antrag des Abgeordneten Lasker, betreffend ein Gesetz über den Betrieb stehender Gewerbe wird der verstärkten Commission für Handel nnd Gewerbe überwiesen. Die Sitzung wird um 10 Uhr 25 Minuten durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. An den Plätzen des Bundesrathes befinden sich: Der Präsident des Bundeskanzleramtes, Wirklicher Geheimer Rath Delbrück, Vice-Admiral Jach mann, General-Steuer-Director von Pommer Esche, General-Post-Director von Philipsborn, Wirklicher Geheimer Ober-Finanz-Rath Guenther, Geheimer Regierungs-Rath Graf zu Eulenburg, der Königlich Sächsische Staatsminister Freiherr von Friesen, der Königlich Sächsische Geheime Rath Dr. Weinlig, der Königlich Sächsische Geheime Finanzrath von Thümmel, der Großherzoglich Hessische Geheime Legationsrath Hofmann, der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Staats-Rath von Müller, der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche General-Major von Bilguer, der Großherzoglich Sachsen-Weimarsche Staats-Minister Dr. von Watzdorf, der Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzsche Kammerherr und Drost von Oertzen, der Großherzoglich Oldenburgsche Staats-Rath Bucheltz, der Großherzoglich Braunschweigsche Geheime Rath Minister-Resident Dr. von Liebe, der Herzoglich Anhaltsche Regierungsrath Dr. Sinte nis, der Senator der steten Stadt Bremen Gildemeister, der Senator der freien StadtHambürg Dr. Kirchenpauer, als Commissarien des Bundes-Rathes der Geheime Legationsrath König, der Geheime Admiralitätsrath Jacobs, der Geheime Regierungs-Rath von Puttkamer, der Capitain zur See von Schleinitz. Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt zur Einsicht aus. ...

4 /759
... Hätten wir damals einen Norddeutschen Bundesconsul in Pest gehabt und hätte dieser, wie es von Frankreich aus geschah, Vereinbarungen unter dies- und jenseitigen Eisenbahnen zu rechter Zeit treffen können, so würden wir unsern darbenden Landsleuten vielleicht den allergrößten Dienst erwiesen haben. Ich führe dieses praktische Beispiel aus der letzten Vergangenheit an, um Ihnen zu zeigen, wie sehr solche volkswirthschastlichen Organisationen aus die Wohlfahrt aller Einzelnen zu wirken im Stande sind. Ich erachte aber ganz besonders in Folge meiner eigenen Kenntniß der Ungarischen Verhältnisse die Errichtung eines Consulates in Pest um deswillen von großer praktischer Wichtigkeit, weil gerade die Ungarischen Verhältnisse sich sehr wesentlich sowohl in juristisch - legaler als in thatsächlicher Beziehung von denen der Cisleithanischen Reichshälste unterscheiden und deshalb die Gesandtschaft in Wien viel weniger im Stande ist, die bezeichneten Vortheile zu gewähren, als ein in Pest stationirter Consul, der den Dingen und Personen nahe steht. ...
... Bundes-Commissar Geheimer Legationsrath König: Wie der Herr Antragsteller bereits hervorgehoben hat, ist die Errichtung eines Consulates in Pest bei der Preußischen Regierung wiederholt angeregt worden. Wenn der Sache bisher von Bundes wegen noch nicht näher getreten ist, so liegt das nicht daran, daß Bedenken obgewaltet hätten in Bezug auf die größere oder geringere Dringlichkeit der Errichtung. Der Grund liegt wesentlich in einem anderen Umstande. Die Oesterreichische Regierung hat früher Bedenken getragen, in Binnenplätzen fremde Consuln zuzulassen. Es konnte daher bis jetzt auch nicht die Rede davon sein, in Pest ein Consulat mit Aussicht auf Erlangung des Exequatur zu errichten. Neuerlich hat die Oesterreichische Regierung ihren bisherigen Grundsatz fallen gelassen, ...

5 /759
... und es ist bereits ein Französischer Consul für Pest ernannt worden. Es wird daher jetzt auch zulässig sein, die Errichtung eines Bundes-Consulats daselbst ins Auge zu fassen. Aus den von dem Herrn Antragsteller zuletzt angegebenen Gründen wird es allerdings nöthig sein, ein besoldetes Konsulat dort zu gründen, weil man von einem kaufmännischen Consulat nicht den Erfolg erwarten kann, welcher im Interesse des Deutschen Handelsund Verkehrs zu erstreben ist. Präsident: Ich bringe den Antrag des Abgeordneten Dr. Friedenthal (Nr. 112 der Drucksachen) zu Titel 2 des uns beschäftigenden Etats zur Abstimmung. Der genannte Abgeordnete schlägt vor: Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Bundeskanzler zu ersuchen, die Organisation eines Bundes-Consulats in Pest-Ofen mit möglichster Beschleunigung veranlassen zu wollen. Diejenigen Herren, die so beschließen wollen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Das ist die sehr überwiegende Majorität des Hauses. Wir kommen zu Nr. 3 dieses Titels 2 Vice-Consulate 8, b, 6 — Zu Titel 2: Miethen für die Geschäftslocqle, zu Büreaukosten und sonstigen amtlichen Ausgaben der Consulate — und Zu Titel 3: Dispositionsfonds. Auch gegen alle diese Positionen ist keine Erinnerung erhoben, d. h. die fortdauernden Ausgaben sind auch für das Capitel 4, „Bundes-Consulate, der Vorlage entsprechend festgestellt. Capitel 5: „Militair-Verwaltung, ist nach dem Beschluß des Hauses vorläufig ausgesetzt. Ich komme also zu Capitel 6: „Marine-Verwaltung. Zur Geschäfts-Ordnung hat das Wort der Abgeordnete Twesten. Abgeordneter Twesten: Meine Herren! ...

6 /759
... — Dabei ist die Resolution gefaßt: „Die Organisation eines Bundesconsulates in Pest-Ofen mit möglichsterBeschleunigung veranlassen zu wollen. — Auch zu dieser wird das Wort von Neuem nicht verlangt. — 3. Vice-Consulate. — Titel 2. An Miethen für die Geschäftslocale, zu Bureaukosten und sonstigen amtlichen Ausgaben der Konsulate. — Titel 3. Dispositionsfonds. — Capitel 5. Militärverwaltung. Für sämmtliche Bedürfnisse der Militärverwaltung 66,336,294 Thaler. Cap. 6. Marine-Verwaltung. Titel 1. Besoldungen — Titel 2. Andere persönliche Ausgaben — Titel 3. Sachliche Ausgaben — Titel 4. Persönliche Ausgaben der Intendantur nach dem Beschluß des Hauses mit 20,200 Thaler angesetzt — Titel 5. Sachliche Ausgaben — Titel 6. Persönliche Ausgaben der Lokalverwaltungen, jetzt bewilligt mit 20,850 Thaler — Titel 7. Commandobehörden, jetzt bewilligt mit 22,4,82 Thaler. Titel 8. Sonstiges Militairpersonal, jetzt bewilligt mit 888,030 Thaler —1 Titel 9. Persönliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 50,000 Thaler — Titel 10. Sachliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 600.0001 Thaler — Titel 11. Persönliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 29,739 Thaler — Titel 12. Sachliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 27,000 Thaler — Titel 13. Servis- und Garnison-Verwaltungskosten, jetzt bewilligt mit 38,500 Thaler —1 Titel 14. Reisekosten, jetzt bewilligt mit 39,000 Thaler — —1 Titel 15. Persönliche Ausgaben— Titel 16. Sachliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 5,740 Thaler — Titel 17. Persönliche Ausgaben, jetzt bewilligt mit 95,566 Thaler — Titel 18. Kosten des Werst- und Depotbetriebs, jetzt bewilligt mit 550.0001 Thaler — Titel 19. Unterhaltung der Gebäude, jetzt bewilligt mit 30,000 Thaler — Titel 20. Munition und Schießversuche, jetzt bewilligt mit 80,000 Thaler — Lootsenwesen und Betonnung der Jade. — Titel 21. ...

7 /759
... Friedenthalschen Antrag wegen Organisation eines Bundes-Consulats in Pest-Ofen 338. Antrag angenommen 339. Ausgabe: genehmigt 339. Capitel V. Militair-Verwaltung. Berathung ausgesetzt 339. Berathung 359. Sämmtliche Titel genehmigt 360. CapitelVI. Marine-Verwaltung (ausgesetzt339.) Discussion über die neue Vorlage 503. Die Titel 1 — 24 werden genehmigt 506—7. Capitel VII. Bundesschuld. Debatte 511, geschlossen 511. Die Genehmigung ertheilt 511. II. Einmalige außerordentliche Ausgaben: Capitel I. Bundeskanzler-Amt. Debatte über die 1. Rate für Erwerbung eines Geundstücks 339, geschlossen 343. Berathung und Beschluß ausgesetzt 343. Debatte 511. Die 1. Rate wird bewilligt 513. Capitel II. und III. Post-Verwaltung. Ohne Diskussion genehmigt 343. Capitel IV. Telegraphen. Ohne Discussion genehmigt 343. Capitel V. Militair-Verwaltung genehmigt363. Capitel VI. Marine - Verwaltung, genehmigt 508 - 510. Einnahmen: Capitel I. Zölle und Verbrauchssteuern. Debatte 343, geschlossen 346. Die Ausgaben der Titel 1 — 7 genehmigt 346. Capitel II. Post- und Zeitungs-Verwaltung. Einleitung 347. General-Debatte 349, geschlossen 854. Die Titel 1 — 10 der Einnahme genehmigt 354. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1868
Bd.: 6. 1868
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-6

ID: 00018289
8 /759
... Friedenthal zum Bundes-Haushalts-Etat pro 1869, auf Errichtung eines Bundes-Consulats in Pest-Ofen 399 Nr. Nr. 113. Tabellen zum Etat der Marine-Verwaltung: a) über Neubauten von Kriegsbis ult. 1867. schiffen b) über Reparaturkosten der Kriegsschiffe e) Nachweisung von den bis ult. 1867 für den Hafenbau an der Jade gemachten Ausgaben . 114. Anträge zum Bnndes-Haushalts-Etat: a)1 Graf Frankenberg auf einen etatsmäßig festzusetzenden jährlichen Beitrag für das Germanische Museum zu Nürnberg. b)1 von Bockum-Dolffs zu Titel I. „Besoldungen, e) Fries zu „Fortdauernde Ausgaben Nr. 6 Marine-Verwaltung ............ 400 425 Nr. 115. Zusammenstellung der nach Zurückverweisung des Gesetz-Entwurfs, betreffend die Quautierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes, an die IX. Commission von dieser gefaßten Beschlüsse mit ihrem früheren Entwurf und der Vorlage . . 425 Nr. 116. Antrag des Referenten über den zur Schlußberathung gestellten Antrag Weisstch und Becker (Oldenburg), wegen Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches und der Allgemeinen Deutschen Wechsel-Ordnung als Bundesgesetze433 Nr. 117. Redaction der Geschäfts-Ordnung nach den Beschlüssen des Reichstages . 433 Nr. 118. Antrag Lasker und Miquöl auf Annahme eines Gesetz-Entwurfs, betreffend den Betrieb der stehenden Gewerbe438 Nr. 119. Antrag der Geschäfts-Ordnungs - Commission^ zum mündlichen Bericht über die Anträge Graf Münster, Nr. 106, und I)r. Reincke, Nr. 110 Nr. 120. Siebentes Verzeichniß der eingegangenen Petitionen Nr. 121. Amendement Schulze und Dr. Waldeck zum Gesetz-Vorschläge Lasker und von Hennig, betreffend den Betriebs er stehenden Gewerbe^. ....... 438 439 446 ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 7. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-7

ID: 00018291
9 /759
... Ferner wird die Bewilligung der Fonds für drei Konsulate begehrt: Für ein General-Konsulat in Mexiko, für ein General-Konsulat in London und für ein Konsulat in Pest. Daß es im dringenden Interesse des Norddeutschen Handels liegt, ihm eine konsularische Vertretung in Mexiko zu sichern, ist, wie ich glaube, so allgemein anerkannt, daß ich es nicht nöthig habe, das Bedürfniß näher nachzuweisen. Der Moment für die Einrichtung dieser Vertretung war zu der Zeit, als der Bundeshaushalts-Etat für 1869 aufgestellt wurde, noch nicht gekommen, er ist seitdem eingetreten Es hätte sich nun allerdings dem Bedürfniß auch auf eine andere Weise abhelfen lassen. In dem Preußischen Staatshaushalts-Etat für 1869 ist eine diplomatische Vertretung in Mexiko und zwar mit derselben Dotation vorgesehen, welche durch das jetzt vorliegende Gesetz verlangt wird. Es konnte indessen nicht wohl einem Zweifel unterliegen, daß es sich nicht empfahl, im Namen Preußens einen Agenten in einem Lande zu beglaubigen, wo der Schwerpunkt der eigentlich materiellen Interessen nicht specifisch Preußisch ist, sondern in hohem Maaße anderen Bundesstaaten, vorzugsweise den Hansestädten, angehört. Es erschien deshalb nothwendig, der neuen Einrichtung von vornherein den Charakter einer Bundeseinrichtung zu geben und deshalb erscheint sie hier. Was zweitens das General-Konsulat in London betrifft, so werde ich bei der Berathung des Bundeshaushalts-Etats für 1870 die Ehre haben, nachzuweisen, daß die Bundeskonsnlats-Einrichtung überall entweder bereits ausgeführt oder in der Ausführung begriffen ist, mit Ausnahme von England. ...
... Ein drittes Konsulat ist das in Pest. Dem Hause wird es erinnerlich sein, daß es in seiner Sitzung vom 9. Juni vorigen Jahres eine Resolution beschlossen hat, wodurch ausgesprochen wurde, daß die Errichtung eines Bundes-Konsulats, in Pest ein dringendes Bedürfniß sei, und durch welche der Bundeskanzler aufgefordert wurde, die deshalb nöthigen Einleitungen zu treffen. Eine eingehende Erwägung der Sache hat auch den Bundesrath überzeugt, daß die Maaßregel in den Bedürfnissen und Interessen des Verkehrs begründet sei, und die Folge davon ist die Aufnahme des Bundes - Konsulats in Pest in den vorliegenden Etat. Die letzte Position des Etats betrifft de» Rechnungshof des Norddeutschen Bundes. Durch das Bundcsgesetz vom 4. Juli vorigen Jahres ist die Kontrole des Bundeshaushalts für die Jahre 1867 bis 1869 der Preußischen Ober-Rechnungskammer als Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übertragen worden. Die Ausführung dieses Gesetzes, welche schon mit dem Anfange des laufenden Jahres beginnen mußte, macht, wie sich von selbst versieht, persönliche und sachliche Ausgaben nothwendig, welche eben, weil sie schon im laufenden Jahre nothwendig sind, in den Nachtrags-Etat ausgenommen werden mußten. Ich glaube hiermit im Allgemeinen motivirt zu haben, weshalb die hier vorliegenden Positionen nachträglich für das Jahr 1869 begehrt werden. Ich habe nur noch eine Bemerkung hinzuzufügen. Diese Positionen umfassen eine Anzahl von Behörden und bei diesen Behörden eine Anzahl von Stellen. ...

10 /759
... , Seite 15, in welcher zuvörderst unter Einnahme Konsulats-Jntraden, und zwar bei dem Generalkonsulate in London und dem Konsulate in Pest . . . . . 4000 Thaler ausgeworfen sind. Dann folgen an fortdauernden Ausgaben Besoldungen, Lokalzulagen und Remunerationen der Generalkonsulate. Der Abgeordnete Dr. Schleiden hat das Wort. Abgeordneter Dr. Schleiden: Meine Herren! Da ich selbst — es sind freilick seitdem dreizehn Jahre verflossen — in außerordentlicher Mission zur Verhandlung und zum Abschluß eines Handels- und Schifffahrtsvertrages für die Hansestädte Mexiko besucht habe, das Land und die kommerciellen Verhältnisse desselben deshalb aus eigener Beobachtung kenne, auch den dortigen späteren Ereignissen mit lebhafter Theilnahme gefolgt Lin, so erlaube ich mir einige wenige Bemerkungen zur Befürwortung der Vorlage. Der Herr Präsident des Bundeskanzler-Amtes hat neulich bereits hervorgehoben, daß das dringende Interesse des Norddeutschen Handels nach konsularischer Vertretung allgemein anerkannt sei; ich kann mich also aller Bemerkungen über diesen Punkt enthalten, da ich damit völlig einverstanden bin. Nur eine Thatsache möchte ich in dieser Beziehung anführen, nämlich die, daß, obgleich nur ungefähr drei por raifls der Bevölkerung Mexikos aus Fremden bestehen, und schwerlich mehr als tausend Deutsche in dem Lande leben dürften, doch volle zwei Drittel des gesummten Großhandels und ein sehr erheblicher Theil des Detailhandels Mexikos in Deutschen Händen sind. ...

11 /759
... Abgeordneter Graf von der Schulenburg (Beetzendorf): Allerdings bezieht sich dieser Paragraph auch auf die Absperrung des Verkehrs von Personen, denn auch Personen sind vollständig geeignet, die Pest weiter zu verschleppen, und es können Umstände eintreten, unter denen auch der Personalverkehr zwischen ganzen Gehöften und Orten vollkommen verhindert werden muß. Präsident: Der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrathe hat das Wort. Bevollmächtigter zum Bundesrath Geheimer Rath und Ministerial-Direktor Dr. Weinlig: Ich muß bestätigen, daß der Ausdruck des Gesetzes allerdings die Bedeutung hat, welche der Herr Abgeordnete Lasker perhorrescirt. Es ist unbedingt nothwendig, daß die Behörde die Ermächtigung hat, beim Ausbruch der Seuche an einem Orte so weit zu gehen, daß der Ort von der Umgegend vollständig abgesperrt wird. Je vollständiger man diese Abspermngsmaßregel durchführt, desto sicherer wird man in kurzer Zeit der Seuche Herr werden. Wenn sich der Herr Abgeordnete deswegen gegen den Paragraph 2 erklären will, so bricht er eigentlich dem Gesetze in seinem Kerne die Spitze ab. Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck hat das Wort. Abgeorgneter Freiherr von Hoverbeck: Meine Herren! Ich bin ganz durchdrungen von der Nothwendigkeit, hier strenge Maßregeln eintreten zu lassen; aus der anderen Seite ist aber doch das Bedenken, welches der Herr Abgeordnete Lasker vorgebracht hat, ein sehr schwer wiegendes. ...

12 /759
... Ich rann Ihnen die Versicherung geben, daß Sie unmöglich im Stande find, den Ansteckungsstoff von der Nachbarschaft abzuhalten, wenn Sie einen Verkehr von Personen aus von der Pest befallenen Ortschaften mit Anderen gestatten. Es hat sich namentlich herausgestellt, daß der Ansteckungsstoff in den Kleidern rmtgetragen wird und daß die Räucherung nichts dagegen hilft; darüber werden diejenigen, die die Verhältnisse genau kennen, Ihnen die zuverlässigste Auskunft geben können. Ich kann ferner anführen, daß, wenn es trotz aller Versicherungsmaßregeln vorgekommen ist, daß einzelne Orte in Preußen von der Seuche befallen wurden, dann doch dieses Mittel allemal geholfen hat. Der Umkreis bleibt ein kleiner und örtlich sehr begrenzter. Meine Herren, wenn Sie die exorbitante Verpflichtung die der Staat in Betreff der Entschädigung nach diesem Gesetze übernehmen soll, und die wir in ähnlicher Weise früher gar nicht gekannt haben, — die Entschädigungen greifen jetzt, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, viel weiter als sie früher nach unserer Altpreußischen Gesetzgebung gingen — wenn Sie diese große Verpflichtung dem Staate auferlegen wollen zu Gunsten derer, die von dem Unglücksfall betroffen werden, so müssen Sie auch berücksichtigen, daß der Staat sich nicht Lasten aufbürden darf, deren Tragweite er unmöglich übersehen kann. ...

13 /759
... Wenn nun Herr von Sänger meint, daß, wenn einmal die Pest, die wirkliche Pest ausbrechen sollte, so würde ich die Absperrung Wohl gestatten, so will ich ihm dagegen erwidern, daß ich zwar nicht weiß, was gegen die Pest zu veranlassen wäre, — aber es ist doch etwas ganz anderes, ob unmittelbar das Leben der Menschen in Gefahr gesetzt wird, ob lediglich Vermögenstheile. Es ist also nicht gestattet, eine Strenge anzuwenden, die sich nach der gegenwärtigen Lage des Gesetzes als nicht nothwendig erwiesen hat. Präsident: Der Bundes-Kommissar Herr Geheimer Regierungsrath von Puttkamer hat das Wort. Bundes-Kommissar Geheimer Regierungsrath von Pnttkamerr Ich wollte mir nur erlauben, in Bezug auf die Tragweite, welche der Abgeordnete von Hoverbeck der Fassung des § 2 beigelegt hat, zu bemerken, daß es nicht die Absicht ist, die Regierung zu verpflichten, Niemanden aus dem inficirten Orte hinauszulassen, sondern es soll ihr nur die Befugniß beigelegt werden, es zu verhindern, daß die Einwohner den Ort verlassen und unter besonderen Vorsichtsmaßregeln gewisse Kategorien von Personen ein- und auszulassen. Es ist selbstverständlich, daß das nicht ausgeschlossen werden kann. Präsident:1 Es ist ein Schlußantrag eingegangen — von dem Abgeordneten Grasen Schwerin. Ich bitte diejenigen Herren, die den Antrag unterstützen, aufzustehen. (Geschieht.) Nun bitte ich diejenigen Herren auszustehen, resp. stehen zu bleiben, die die Diskussion über den ö 2 der Vorlage jetzt geschloffen wissen wollen. (Geschieht.) Der Schluß ist mit großer Majorität angenommen. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 11. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-11

ID: 00018307
14 /759
... Uebrigens kann der geehrte Herr versichert sein, daß ich gegen jede Art von Pest mit ihm hier zusammen kämpfen werde, für mich allein aber gegen das Kompetenzüberschreitungsfieber. Präsident: Der Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter Dr. Löwe: Meine Herren, ich wollte nur mittelst zwei Worten dem Herrn Kollegen von Blanckenburg dafür danken, daß er meine Aeußerungen so freundlich ausgenommen hat, aber ich muß mich dagegen verwahren, wenn er mich sogleich in seine Mitte hinüberzieht und für die Fabrikinspektoren niedersetzt. Ich habe nur auszuführen versucht, daß das, was gesund an der Idee der Fabrikinspektoren ist, auf dem anderen Wege besser erreicht werden kann, welchen ich darzulegen versucht habe, nicht aber durch bloße Beamte des Staates. Präsident: Der Abgeordnete Dr. Wehrenpfennig hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter Dr. Wehrenpfennig: Der Herr Abgeordnete Windthorst hat übersehen, daß ich mich auf den Petitionsbericht berief, worin es heißt, wie weit der Bund in die betreffende Verwaltung eingreifen solle, das sei noch Gegenstand späterer Ueberlegung. Ich meine also, daß seine Befürchtung nur aus seiner außerordentlichen Neigung für die Inkompetenz hervorgegangen ist, er hätte keinen Grund gehabt, eine solche Besorgniß jetzt schon zu hegen. Präsident: Der Abgeordnete von Blanckenburg hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter von Blanckenburg: Ich wollte nur dem Herrn Abgeordneten Dr. Löwe erwidern, daß er mich auch scheint falsch verstanden zu haben; denn ich will das auch nicht bloß durch Beamte ausführen. ...

15 /759
... Namentlich existiren Verbindungen mit Oesterreich, mit Brünn und vor allen Dingen mit Pest, durch welche die Frachten derart herabgedrückt sind, daß in den einzelnen Provinzen und Ländern, in Schlesien und Sachsen, auch in der Provinz Brandenburg, die Landwirthe ihr Getreide geradezu umsonst verfahren müssen, weil die Fracht nach dem entfernten Punkt in direktem Verkehr nicht theuerer kommt als nach dem näherliegenden. Es ist das ein Gegenstand, der schon vielfach auf landwirthschaftlichen Kongressen und in der Presse behandelt worden ist — leider bis jetzt ohne allen Erfolg. Ich hoffe, daß unser neues Eisenbahngesetz diesem — verzeihen Sie den Ausdruck — Unfug ein Ende machen würde. Diesen Hoffnungen gegenüber und bei dem dringenden Wunsche, recht bald gedeihliche Einrichtungen im Gebiet des Eisenbahnwesens hergestellt zu sehen, möchte ich denn doch Kompctenzzweifel, wenigstens „heute nicht auftauchen sehen. Ich gebe sehr gerne zu, daß der Wortlaut: des Miquelschen Antrages hin und wieder zu einigen Bedenken führen kann. Aber meine Herren, wir haben es ja heute nicht mit einem vorliegenden Gesetze zu thun, sondern nur mit einem allgemeinen Antrag, der den Wunsch ausspricht, daß eine Regulirung der Angelegenheit möglichst bald stattfinden möchte; und daß in Bezug auf das Eisenbahnwesen dem Bunde eine ziemlich weitgehende Kompetenz zusteht, das, meine Herren, geht aus den Artikeln 41 bis 47 der Bundesverfassung) ziemlich deutlich hervor. Ich habe z. B. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 13. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-13

ID: 00018312
16 /759
... Die Petenten begründen hierauf die Abstellung des Differenzial-Tarifsystems durch Beispiele: daß von Wien über Cöln nach Antwerpen und von Antwerpen zurück nach Cöln wohlfeiler expedirt werden könne, als von Wien direkt nach Cöln, ferner, daß von Pest über Bodenbach nach Mannheim und von Mannheim nach Stuttgart der Transport eben so viel koste als von Mannheim direkt nach Stuttgart, ferner, daß Getreide von Pest oder Wien über Heidelberg nach Mannheim und von Mannheim zurück nach Heidelberg 4 Kreuzer weniger Fracht kostet, als bei direkter Versendung von Pest oder Wien nach Heidelberg, ferner, daß ourch den Nothstands-Tarif des Zahres 1867/68 das Getreide von Oderberg über Stettin nach Berlin billiger expedirt werden konnte, als von Oderberg direkt nach Berlin, u. s. w., u. s. w. Obgleich nun die Deutschen Eisenbahnen die Feststellung ihrer Spezial-Tarife nach monopolisirten Grundsätzen nach freiem Ermessen vornehmen könnten, so seien sie gezwungen, bei größeren Entfernungen, wo die beiden Endpunkte durch mehrere Eisenbahnlinien mit einander verbunden, der Konkurrenz Rechnung zu tragen. Dieses System sei unbedingt zu verurtheilen, da thatsächlich festgestellt werden könne, daß große Entfernungen auf Kosten des Lokal-Verkehrs zwischen kleinen Entfernungen begünstigt werden. sä II. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 15. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-15

ID: 00018316
17 /759
... Weil sich Deutschland dieser Pest zu erwehren gewußt hat, während sie in Frankreich herrschte. (Bravo!) Das ist der Grund, warum Frankreich ihr Ideal ist, das ist der Grund, warum sie unsere deutsche Nation für „Nichts erklären. Das wird aber auch der Grund sein, warum die deutsche Nation über diese Partei und über diese Herren da zur Tagesordnung übergehen wird. (Lebhaftes Bravo!) Präsident: Der Abgeordnete Liebknecht hat das Wort. Abgeordneter Liebknecht: Obgleich es Herr Braun ist, der uns den Vorwurf der politischen Veränderlichkeit gemacht hat, so will ich mich doch dazu verstehen, einiges zu erwidern. 4* ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 20. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-20

ID: 00018326
18 /759
... Späterhin trat die Pest in einzelnen Orten Mecklenburgs ein, und in Folge dessen ward Mecklenburg in seiner Ausfuhr abgesperrt nach den adjacirenden Distrikten Lüneburg, Lauenburg u. s. w. Der eine Bezirk Dömitz, der sich hier beschwert, war nicht von der Pest berührt; gleichwohl wurde er durch die doppelte Absperrung nach zwei Seiten vollständig isolirt und dadurch außer Stande gebracht, — da dieser Bezirk gerade wesentlich Viehzucht treibend ist — seinem Gewerbe nachzukommen und sehr beschädigt. Die Petenten glauben, daß das Verhältniß, was sie damals getroffen hat, und von dem sie zugeben, daß es durch Gesetz bedingt ist, anders sein könnte, wenn der § 10 dahin abgeändert würde, daß nicht nur die Absperrung zwischen den einzelnen Bundesländern erfolge, sondern daß völlig rücksichtslos darauf, ob der inficirte Bezirk Preußen oder Mecklenburg angehöre, diejenigen Bezirke ohne Rücksicht aus ihre Länderzugehörigkeit abgesperrt würden, in denen die Pest ausbricht; und wenn gleichzeitig die fakultative Bestimmung des § 12, die den Bundeskanzler ermächtigt, Pestkommissare zu ernennen, in eine obligatorische verwandelt würde, so daß in jedem Falle eines Krankheitsausbruches ein Bundes- respektive Reichskommissar ernannt werden müsse, und daß nicht mehr der Fall vorkommen könne, daß Bezirke, die gar nicht inficirt sind, gleichwohl abgesperrt werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 21. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-21

ID: 00018330
19 /759
... Diesem Uebelstande abzuhelfen, sehen die Petenten in der Wiedereinführung einer zwölftägigen Quarantaine ein sicheres Mittel, da nur auf diese Weise eine Verzögerung im Transport des aus dem steten Seuchenherde Europas kommenden Viehes zu bewerkstelligen ist und dadurch die Möglichkeit geboten wird, durch Beobachtung der importirten Thiere die Pest von Deutschland abzuhalten.— Es unterliege keinem Zweifel, führt die Petition ferner aus, daß die Wiedereinführung der Contumazmaßregeln der Bundeskasse eine erhebliche Minderausgabe bringen würde, gegenüber deü hohen Entschädigungssätzen von Millionen von Thalern bei größerer Verbreitung der Seuche. Alle übrigen Argumente der Petition wurzeln in den angeführten Motiven. In Gegenwart des Bundes-Kommissarius Herrn Geh. Regierungs-Rath v. Puttkamer, trat die Kommission in eine eingehende Debatte über die Petition, deren große Bedeutung für Handel und Verkehr, wie sür Sicherstellung eines sehr erheblichen Theiles des Nationalwohlstandes von allen Seiten einstimmig anerkannt, dennoch zu ganz verschiedenen Anschauungspunkten führte. Der Herr Bundes-Kommissarius stellte sich gegen den Antrag der Petition. Seine Auslassungen lassen sich in Folgendem zusammenfassen. Er hob vor Allem hervor, wie schädlich bei den jetzigen ausgedehnten Kommunikationsverhältnissen eine Maßregel wirken müsse, die an der Grenze eine beständig belästigende Kontrole für den Verkehr einführe-. Ganz abstrahirt davon, daß diese Einrichtung vexatorisch sei, wäre die Vertheuerung des Fleisches für den Konsumenten die nächste Folge davon. ...
... März 1836 (21 täg-Quarantainevorschrist) Deutschland von der Ostgrenze her vor dem weiteren Umsichgreifen der Pest geschützt gewesen fei. Diesem Gesetze, das neben manchen veralteten Maßregeln seinen Schwerpunkt namentlich auf die möglichste Verhütung eines Ausbruches der Seuche legte, verdanke man die Lokalisirung der Pest während 3 Decennien in wenigen Grenzdistrikten. Es dürfte daher wohl begründet sein auf die verlassenen Maßnahmen zurückzugreifen, um so mehr als die Verkehrssreiheit an der Grenze gegen Rußland durch das sorglose.: Importiern von bereits angestecktem Vieh im Jahre 1870, unter der Aera der Aufhebung der Quarantaine, — während 8 Monaten gänzlich aufgehoben gewesen sei und nur während 4 Monaten die Grenzsperre sistirt war. — Die vielen lokalen Sperren im Innern des Landes, so vernichtend sür Handel und Verkehr, wie belästigend für den Einzelnen, wärennur eine Konsequenz des nicht kontrolirten Imports von Russisch-Oesterreichischem Vieh. — Unter zwei Uebeln sei das kleinere zu wählen und eine bleibende, verhältnißmäßig geringe Beschränkung der freien Einfuhr wäre gerade im Interesse der Abwendung von lokalen Sperren im Innern anzuempfehlen, um so mehr als hierdurch die Gefahr für einen Zweig des Volkswohlstandes wesentlich vermindert sein dürste, der allein im Preußischen Staate ein Kapital von ungefähr 400 Millionen Rthlr. repräsentire. An diese Ziffer anschließend, führen die Freunde der durch die Petition empfohlenen Einrichtungfolgende Zahlenverhältnisse an, um zu beweisen, wie unwesentlich der Import gegenüber der angegebenen Werthsumme sei und wie wenig begründet die Angabe der Gegner wäre, daß unter gegebenen Verhältnissen eine Erschwerung des raschen Imports die Consumtion schädige. ...

20 /759
... — Sollte jedoch auf dem Wege eines langsamen Treibtransportes Vieh über die Grenze geschmuggelt werden, so hätten die Grenzwächter an den Bewohnern des flachen Landes gleichzeitig Gehülfen, die nach allen Kräften bemüht sein würden die Gesetzesüberschreitung im eigensten Interesse zu denunziren, da sie das Drückende einer vollkommenen Sperre durch Ausbruch der Pest am meisten fürchten müßten. —- Eine sorgfältige Kontrole der Bescheinigungen über Ursprung des Viehes würde es zudem ungemein erschweren, ein durchgeschmuggeltes Thier innerhalb der Deutschen Grenzen auf der nächsten Eisenbahnstation zu verladen. In Erwägung der so verschiedenen Ansichten über die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Quarantaine konnte die Kommission sich nicht entschließen, über diese Sache endgültig abzuurtheilen, da 1.1 es keineswegs ganz übereinstimmend konstatirt sei, . daß 12 Tage zur Erkennung der Krankheit genügten, und 2.1 die Erfahrungen von 2 Jahren noch nicht berechtigten über das Unzureichende des Gesetzes vom 7. April 1869 zu entscheiden. Aus diesen hauptsächlichsten beiden Gründen einigte sich die große Majorität der Kommission in Anerkennung der ...


[1] - ... 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 ... [38] >