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Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1867
Bd.: 4. 1867
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-4

ID: 00000439
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... gange ^ noch Lei ihrem Ausgange, noch während ihres Aufenthalts , andere oder höhere Tonnen-, Lotsen-, Quarantäne-, Hafen-, Leucbtthurmsgelder oder sonstige, gleichviel unter welchem Namen, auf dem Schiffskörper ruhende Abgaben entrichten, diese Abgaben wögen für den Staat, Gemeinden, örtliche Korporationen, Privatpersonen oder irgend welche Anstalten erhoben werden, als diejenigen, welchen dm von denselben Orten kommenden und nach demselben Orte bestimmten Nationalschiffe daselbst unterliegen. Artikel II. In Bezug auf das Aufstellen der Schiffe, ihr Einladen und Ausladen in den Häfen, Rheden, Plätzen und Bassins, sowie überhaupt in Hinsicht aller Förmlichkeiten und sonstigen Bestimmungen, welchen die Handelsschiffe, ihre Mannschaften und ihre Ladungen unterworfen werden können, ist man übereingekommen, daß den eigenen Schiffen des einen der Hohen vertragenden Theile kein Vorrecht und keine Begünstigung zugestanden werden soll, welche nicht in gleicher Weife den Schiffen des anderen zukäme, indem der Wille der Hohen vertragenden Theile dahrn geht, daß auch in dieser Beziehung ihre Schiffe auf dem Fuße einer vollkommenen Gleichstellung behandelt werden sollen. Artikel III. Die Staatsangehörigkeit der Schiffe soll beiderseitig nach den, jedem Theile eigenthümlichen Gesetzen und Reglements, auf Grund der durch die zuständigen Behörden, den Capitalen, Schiffspatronen und Schiffern ausgefertigten Papiere anerkannt werden. Die Erhebuna der Schifffahrtsabgaben soll gegenseitig nach der Wahl des Schiffoführers. entweder nach dem in dem Hafen, in welchem das Schiff sich befindet, üblichen Vermessungs-Verfahren, oder nach der in den obengenannten Papieren angegebenen Tragfähigkeit erfolgen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 19. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-19

ID: 00018324
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... Indessen, meine Herren, es ist nicht meine Absicht, hier für die Quarantäne zu plädiren. Ich trete nur ein für den Antrag der Kommission, welcher dahin geht, das Gesetz vom 7. April 1869 der näheren Prüfung der Regierung noch einmal zu überweisen, namentlich im Hinblick auf die Frage der Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantäne und der besseren Kontrole in Bezug auf die Desinfektion der Transportmittel. Meine Herren, es ist über die Zweckmäßigkeit der Quarantäne als Schutzmaßregel gegen die Rinderpest in verschiedenen Körperschaften und Vereinen, privatim und öffentlich vielfach Liskutirt worden. Ich behaupte, daß wo drei Deutsche zusammen kommen, darüber keine Einigung erzielt wird, welche Wege man einschlagen soll: ob Quarantäne oder nicht? — so verschiedenartig sind die Beweisführungen dafür und dagegen. Ich citire hier hauptsächlich das Votum der verschiedenen Körperschaften in Deutschland, welche die Zweckmäßigkeit einer Quarantäne resp. einer noch strengeren Maßnahme, das gänzliche Einfuhrverbot für sämmtliches Vieh von der Ostgrenze her, befürwortet haben. Es ist dies vor Allem die ostpreußische Centralstelle, die sich im September 1869 oder 1870 — das will ich dahin gestellt sein lassen — an die Regierung wandte mit dem Antrage eines Einfuhrverbots oder der Einführung einer Quarantäne. Ferner ist der sächsische Landescultur-Rath, der in demselben Sinne schlüssig wurde, beim Bundesrath darum eingekommen, ein totales Verbot der Vieheinfuhr von der Ostgrenze her eintreten zu lasten. Schließlich erwähne ich noch einer Note der österreichischen Regierung vom 21. März 1871. ...
... Aus diesem Grunde hat eben die Kommission sich dahin geeinigt, die Zweckmäßigkeitsrücksichten für Wiedereinführung der Quarantäne der Regierung zur näheren Erwägung und Ermittelung anheimzustellen. ...

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... Um so mehr aber, meine Herren, bin ich verpflichtet, Ihnen schon jetzt diejenigen Bedenken vorzuführen, welche voraussichtlich bet einer derartigen Erwägung zu einem negativen Ergebniß führen würden, nämlich zu dem Ergebniß, daß die Einführung einer stehenden Quarantäne unzweckmäßig sein würde. Meine Herren, die Quarantäne für Rindvieh ist in ihren thatsächlichen Wirkungen vollständig oder doch nahezu gleichbedeutend mit einem Einfuhrverbot; sie muß deshalb in ihrem volkswirthfchaftlichen Effekt ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Einfuhrverbotes betrachtet werden. Ich glaube, ich brauche die zahlreichen Herren der landwirthschastlichen Sachverständigen in diesem Hause nicht darüber zu belehren, daß Mastvieh, welches an der Grenze einer zwölftägigen Quarantäne unterworfen worden ist, nach Ablauf dieser Zeit eben kein solches mehr ist, daß es abgemagert ist und keinen Marktartikel in dem ursprünglichen Sinne mehr bildet. Kein Händler könnte also künftig sich darauf einlassen, wenn die Quarantäne eingeführt wird, fettes Vieh zu importiren. Unter diesem Gesichtspunkt involvirt also die Quarantäne die Abschneidung des größten Theils der Einfuhr eines unserer wichtigsten Konsumtionsartikel. Ich glaube, das ist eine unbestreitbare und so schwer ins Gewicht fallende Thatsache, daß ich sie, ohne weitere Reflexionen daran zu knüpfen, der Würdigung des hohen Hauses lediglich zu überlassen habe. Ich enthalte mich also aller statistischen Ausführungen und will nur zur Illustration des vorher Gesagten noch darauf aufmerksam machen, daß die Wiedereinführung der Quarantäne auch unter Anderem den absoluten Verschluß unseres Marktes gegen das Mastvieh, welches aus den mährischen und böhmischen Zuckerfabriken kommt, mit sich bringen würde. ...
... Ungeachtet dieser sehr erheblichen volkswirthfchaftlichen Bedenken würde das Bundeskanzler-Amt, wenn die Quarantäne den ausreichenden Schutz gegen das Eindringen der Rinderpest zu gewähren im Stande wäre, sich dennoch vielleicht dazu entschließen, den betheiligten hohen verbündeten Regierungen die Anwendung dieses äußersten Mittels zu empfehlen. Nach allen Erfahrungen, die dem Bundeskanzler-Amt zugänglich geworden sind — und die sind ja leider in den letzten zwei Jahren sehr reichlich gewesen — muß es sich aber zu der Ueberzeugung bekennen, daß die Quarantäne nicht nur unausführbar und un-, zweckmäßig fein würde, sondern daß sie, anstatt die Gefahr der Einschleppung zu verhindern, dieselbe geradezu vermehren würde. Ich will mir erlauben, diesen Satz, der ja den Kernpunkt der ganzen Streitfrage bildet, etwas näher auszuführen. Zunächst — was die Unausführbarkeit betrifft — vergegenwärtigen Sie sich gefälligst den Standpunkt unserer heutigen Verkehrsverhältnisse. Eine Quarantäne, die wirklich eine Quarantäne fein soll, also den Effekt haben, daß jedes Stück Vieh, welches über unsere Grenze kommt, auf seinen Gesundheitszustand untersucht, und erst, nachdem es mit einem Gesundheitszeugniß nach zwölftägiger Quarantäne versehen ist, über die Grenze gelassen wird, eine solche Quarantäne muß sich erstrecken von der nordöstlichen Grenze des Reichsgebietes bis Lindau, also über eine Strecke von über 120 deutschen Meilen; die Quarantäne-Anstalten müßten eingerichtet werden an den hauptsächlichen Eisenbahn-Uebergangspunkten; ich nenne Eydtkuhnen, Thorn, Myslowitz, Oderberg, Bodenbach u. s. w. In jeder dieser Stationen müßte eine sehr umfassende bauliche Einrichtung getroffen werden, um für die verschiedenen Viehtransporte die nöthige Anzahl von einander gesonderter Ställe zu haben. ...

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... Wenn Sie nun erwägen, daß es unmöglich war, die gewöhnlichen Sperrmaßregeln anzuwenden wegen Mangels militärischer Kräfte, daß die Thätigkeit der Civilbe-Hörden fast ganz absorbirt war durch die Aufgaben, welche ihnen der Krieg zuwies, daß an zahlreichen Stellen mit der größten Heftigkeit der Ausbruch zu gleicher Zeit erfolgte, und daß es doch gelungen ist, in der Zeit von nicht einem Vierteljahr mit einem Aufwand von Kosten, der eine halbe Million Thaler nicht erheblich übersteigen wird, diese furchtbare Gefahr von uns abzuwenden, jo glaube ich, können Sie mit Beruhigung sich sagen, daß die legislatorischen Maßregeln, die Sie getroffen haben und mit denen, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt die Quarantäne unvereinbar sein würde, für die Vergangenheit vollständig genügt haben und auch für die Zukunft hoffentlich genügen werden, um einen hinreichenden Schutz gegen dieses so große Unglück z» gewähren, ohne daß es erforderlich wäre, zu einer für den Verkehr so lästigen Maßregel, wie die Quarantäne ist, seine Zuflucht nehmen zu müssen. Was ich aber vollständig anzuerkennen habe, das ist die Nothwendigkeit der Desinfektion derjenigen Eisenbahn-Transportmittel, die für das Vieh benutzt werden. Der Herr Referent hat bereits angeführt, daß in dieser Beziehung Vereinbarungen zwischen den Bundesregierungen getroffen sind. Es ist Len Eisenbahnverwaltungen die Pflicht auferlegt worden, jeden Waggon, der zum Rindvieh-Transport benutzt gewesen ist, sofort nach gemachtem Gebrauche auf das sorgfältigste zu desinficiren. Ich weiß nicht, meine Herren, ob thatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, einen Zweifel darein zu setzen, daß diese Anordnung allgemein und pünktlich ausgeführt werde. ...
... Es ist dies auch eine Quarantäne, wenn auch in anderer Gestalt, und man sieht daraus, daß die- ...

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... Die Absicht der Petenten geht offenbar zu weit, wenn sie sämmtliches Vieh, welches aus Oesterreich und Rußland nach Deutschland importirt wird, der Quarantäne unterwerfen wollen. Außerdem ist die Quarantäne an sich ein Mittel der Abwehr, das alle Bedenken wohl verdient, die der Herr Regierungskommiffar Ihnen vorgehalten hat. Trotzdem wünsche ich einen Gedanken zur Sprache zu bringen, daß nämlich .ein wesentlicher Unterschied zu machen sei zwischen allem sonstigen aus Oesterreich und Rußland eingeführten Vieh und dem sogenannten Steppenvieh. (Sehr richtig! rechts.) Das ist der einzige Punkt, in dem meiner Meinung nach die Petenten wenigstens einigermaßen Recht haben. Es ist ein großer Uebelstand, daß wenigstens noch nicht bestimmt behauptet werden kann, daß sich dieses Steppenvieh so leicht erkennen lasse, daß unter allen Umständen Steppenvieh von anderem aus Oesterreich und Rußland eingeführten Vieh zu unterscheiden sei. In den bei weitem meisten Fällen ist es entschieden der Fall, Nach dem ganzen Bau, der Farbe u. s. w. unterscheidet sich das Steppenvieh ganz bestimmt. Nur bei dem Steppenvieh findet aber diese Art einer, ich möchte sagen, latenten Rinderpest statt, die sich sehr langsam entwickelt und noch in sehr später Zeit in Deutschland unseren Viehständen gefährlich werden kann. Eine längere Quarantäne für alles andere Vieh, das aus Oesterreich und Rußland kommt, würde geradezu ein Schutzzoll für die einheimische Produktion sein, den ich unter allen Umständen vermieden wünschte. ...
... Es tritt noch ein anderer Umstand ein , daß das Steppenvieh kaum im gemästeten Zustande eingeführt wird; meistens ist es nicht gemästet und dann ist die Quarantäne, die hier leider eine länger dauernde sein müßte, eher ohne zu große Verluste zu überstehen. Ich gestehe, wenn ich alle Umstände zusammenfasse, daß mir dieselben nicht bedeutend genug erscheinen, um darauf zu dringen, die Quarantäne speciell in den Antrag aufzunehmen, und ich bin daher mit dem Antrage des Herrn Grafen Kleist einverstanden, vorausgesetzt, daß damit nicht die Möglichkeit der Einführung der Quarantäne, wenn sie sich etwa als zweckmäßig erweist, ganz und gar abgeschnitten sein sollte. Dqs, glaube ich, liegt aber nicht in der Intention des Herrn Antragstellers. Wenn irgend möglich, wünsche ich die Quarantäne zu vermeiden, und sollte sie etwa für den beschränkten Begriff „Steppenvieh nothwendig sein oder sollte gar zu einer äußersten Nothwendigkeit, zu der Maßregel des Verbots der Einfuhr dieser besonderen Viehrace geschritten werden müssen, so würde ich diesen Punkt gern der weiteren Untersuchung durch das Bundeskanzler-Amt überlassen. In diesem Sinne also bin ich damit einverstanden, daß der Kommissionsantrag mit dem Antrage des Abgeordneten Grafen Kleist angenommen wird. Präsident: Der Abgeordnete Günther (Sachsen) hat das Wort. ...

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... Das Gesetz giebt dem Bundeskanzler-Amt freie Hand, alle Maßregeln zu treffen, die angemessen sind, auch Quarantäne oder Sperre, und Herr von Hoverbeck weiß nicht, daß das Bundeskanzler-Amt sogar sämmtliches Vieh aus Podolien von der Grenze schon abgehalten hat. Es ist also das eingetreten, was Herr von Hoverbeck speziell gefordert hat, weshalb ich aus allen diesen vorgebrachten Gründen mich nicht veranlaßt finde, irgend ein Mißtrauen gegen die Behörde auszusprechen, als hätte sie in den letzten Jahren der Viehseuche gegenüber nicht ihre Schuldigkeit gethan. Dazu liegt keine Veranlassung vor, für die beiden Anträge der Kommission zu stimmen. Ich stimme also gegen beide Anträge der Kommission. Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck hat das Wort. Abgeordneter Freiherr von Hoverbeck: Ich will nur den Herrn Vorredner darauf aufmerksam machen, daß er dann auch gegen den Theil des Antrages stimmt, den der Herr Regierungskommiffar selber als vollständig zutreffend zugegeben hat, nämlich gegen die Desinfektion der Viehwagen. Präsident: Die Diskussion über den Antrag der Kommission ist geschloffen. Der Herr Referent hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter von Below: Meine Herren, fürchten Sie nicht, ich werde von meinem Recht Gebrauch machen und in derselben eingehenden Weise, wie es der Herr Regierungskommissar gethan hat, meinen Bericht hier rekapituliren. Die Sachen, die in der Kommission zur Sprache gekommen sind, berühren das Wesentliche von dem, was der Herr Regierungskommissar gesagt hat. ...
... Meine Herren, ich halte dafür, daß Sie in letzter Linie keine Jury für diese rein technische Frage sind, denn so lange es Veterinäre giebt, die nicht einig sind über zwölf- oder einundzwanzigtägige Quarantäne, oder ob überhaupt eine Kontinenzanstalt nöthig ist, können wir doch nicht den Standpunkt des Herrn Regierungskommiffarius einnehmen, daß wir sagen: „was Quarantäne anbetrifft, so sind wir uns darüber klar! Ich warne Sie davor und bitte Sie, den Antrag der Kommission in dem von ihr gestellten Sinne anzunehmen. Präsident: Ich darf wohl so abstimmen lasten, daß ich erst die Meinung des Hauses darüber erhebe, ob der Antrag der Kommission bei vorläufiger Weglassung der Worte: sowie über die Zweckmäßigkeit der Einführung einer Quarantäne an der russischösterreichischen Grenze die Zustimmung des Hauses findet, — und wenn dies der Fall ist, die zweite Frage auf die vorläufig ausgelassenen Worte richte. Der Antrag der Kommission geht zunächst dahin, der Reichstag wolle beschließen: die Petitionen Nr. 21—25, 32, 53, 88, 137, 146 dem Herrn Bundeskanzler mit dem Ersuchenzu überweisen, über die zur Verhütung des Einschleppens der Rinderpest erforderlichen Maßregeln, insbesondere über die den Eisenbahnen etwa aufzulegende Verpflichtung zur Sicherstellung der Desinfektion von Vieh-Transportwagen nähere Ermittelungen zu veranlassen. Diejenigen Herren, die diesem Theil des Antrages der Kommission beistimmen, bitte ich aufzustehen. (Geschieht.) Das ist eine sehr große Majorität des Hauses. — Es fragt sich nun, ob hinter den Worten „Vieh-Transportwagen eingeschaltet werden soll: sowie über die Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung einer Quarantäne an der russisch-österreichischen Grenze. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 20. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-20

ID: 00018326
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... 1.1Petitionenvon 11 landwirthschaftlichen Vereinen aus allen Gegenden Deutschlands, um Wiedereinführung einer stehenden zwölftägigen Quarantäne für alles russisch-österreichische Vieh an den östlichen Grenzen des Reichsgebietes. 2.1 Petition des Magistrats und der repräsentirenden Bürgerschaft der StadtDömitzim Groß-Herzogthum Mecklenburg-SchwerinumAbänderungdesBundesgesetzes vom7. April 1869, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest. 3. Petition des Thierarztes und Direktors derBraunschweigischenAllgemeinen Vieh-Verstcherungsgesellschaft,Dr. W.Bartelszu Braunschweig, um bedingungsweiseGestattung der Heilversuche bei Rinderpest. Salvador, — Freistaat — Freundschafts-, Handels- und Schifffahrts-Vertrag. S. Verträge. Deutscher Reichstag. -- Uebersicht der Geschäftsthätigkeit.1 1309 A b ä n d e r u n g s a n t r ä g e rc. Plenarsitzungen, in welchen die Berathungen stattgefunden haben. Redner, welche sich an der Debattebetheiligt haben. Erledigung, welche der Gegenstand gesunden hat. Generaldebatte. Dr.Elben:In § 2 die Worte: „von der nächsten Legislaturperiode an auszulasten und dagegen beizufügen: §3. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung auf den im März 1871 gewählten deutschen Reichstag. — Nr. 3S. — Angenommen. — 22. Sitzung, S. 374 b. 376. - S. 376. Grf. zu Münster, Dr.Edel. Grumbrecht, Dr. Metz, Dr. Windthorst, Schulze. Annahme des Gesetzentwurfs mit demAmendement Dr.Elbennnd Mittheilung desselben an den Herrn1 Reichskanzler. Siebenter Bericht derPetitionskommission. Nr. 16Ä. — Berichterst. Abg. Psannebccker. Antrag: DiePetitiondemHerrnReichskanzlerzurBerücksichtigung zu überweisen. 46. Sitzung S. 977. Pfannebecker, Dr.Gneist,Pfannebecker. AnnahmedesKommisstonsantrages und Mittheilung an denHerrn Reichskanzler. Mündlicher Bericht derPetitionskommission. Nr. 113 II. — Berichterst. Abg. Dr. Hammacher. Antrag:Die Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit der AufforderungzurBerücksichtigung zu überweisen, 56. Sitzung, S. 1183 bis 1185. Dr. Hammacher. ...
... Annahme desKommissionsantrages unterWeglassung der Worte — sowie über die Zweckmäßigkeit der Wiedereinführung1 einer Quarantäne an der russisch-österreichischen Grenze — und MittheilungandenHerrrn Reichskanzler. MündlicherBerichtder Petitionskommission. Nr. 113 IV. — Berichterst. Abg. v. Below. Antrag: Die Petition dem Herrn Reichskanzlerzur Berücksichtigung zu überweisen. 56. Sitzung, S.1187 und 1188. Dr.Stephani. Annahme desKommissionsantrages und Mittheilung an den Herrn Reichskanzler. Mündlicher Bericht derPetitionskommission. Nr. 113 V. — Berichterst. Abg. v. Below. Antrag: UebergangzurTagesordnung. 56. Sitzung, S. 1188. Dr.Stephani. UebergangzurTagesordnung. 190 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 21. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-21

ID: 00018330
8 /336
... -Auslaufen in Deutschland und die Deutschen Schiffe die in Salvadorener Häfen ankommen oder aus solchen ausgehen, werden keinen anderen oder höheren Abgaben an Tonnen-, Leucht-, Hafen-, Lootsen-, Quarantäne-, und anderen den Schiffskörper treffenden Gebühren unterworfen sein, als denjenigen, welchen beziehentlich die Schiffe des eigenen Landes unterworfen sind. Die Tonnengelder und andere Abgaben, welche im Verhältniß der Tragfähigkeit der Schiffe erhoben werden, werden in Salvador von Deutschen Schiffen nach Maßgabe des Deutschen Schiffsregisters berechnet und umgekehrt. Art. XIII. Gegenstände aller Art, welche in die Häfen des einen der beiden Länder unter der Flagge des anderen eingeführt werden, sollen, welches auch ihr Ursprung sein und aus welchem Lande auch die Einfuhr erfolgen möge, keine anderen oder höheren Eingangsabgaben entrichten und keinen anderen Lasten unterworfen sein, als wenn sie unter der Nationalflagge eingeführt würden. Desgleichen sollen Gegenstände aller Art, welche aus einem der beiden Länder unter der Flagge des anderen, nach welchem Lande es auch sein möge, ausgeführt werden, keinen anderen Abgaben oder Förmlichkeiten unterworfen sein, als wenn sie unter der Nationalflagge ausgeführt würden. Art. XIV. Die Salvadorener Schiffe in Deutschland und die Deutschen Schiffe in Salvador können einen Theil ihrer Ladung in dem ersten Ankunftshafen löschen und sich sodann mit dem Reste der Ladung nach anderen Häfen desselben Landes begeben, sei es, um das Entlöschen ihrer Ladung zu vollenden, oder um ihre Rückfracht zu vervollständigen, ohne in jedem Hafen andere oder höhere Abgaben zu entrichten, als diejenigen, welche unter ähnlichen Umständen die Schiffe des eigenen Landes zu entrichten haben. Art. ...

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... 257 und 258 des Strafgesetzbuchesbittet um Wiedereinführung einer stehenden 12 tägigen Quarantäne für alles Russisch-Oesterreichische Vieh an der Ostgrenze, desgleichen. desgleichen. desgleichen. desgleichen. Littet um Fürsorge für eine unparteiische Rechtspflege rc. bittet um Aufnahme von Grundrechten in die Reichsversassung. beantragt zu veranlassen, daß die Revision des Rahon-Regulativs des Schleunigsten erfolge. bittet zu veranlassen, daß ihm die Ausübung des Schornsteinfegergewerbes gestattet werde. bittet um Reform der Preßgesetzgebung. bittet um Befürwortung seiner, an Se. Majestät den Deutschen Kaiser gerichteten Beschwerde wegen verweigerter Einleitung einer Untersuchung bezüglich der durch Staatsbeamten beaanqenen Amtsverbrechen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
10 /336
... Die wichtige Thatsache, daß Menschen allein sehr geeignet sind, die Ansteckung vertragen zu können, wird mehrsältig behauptet, sie scheint mir der Untersuchung im höchsten Grade werth zu sein, denn wenn sie vollständig festgestellt wird, so folgt daraus, daß die Quarantäne des Viehes allein an der Grenze gar nicht ausreichend ist, um die Verbreitung der Seuche zu verhindern, sondern daß die Menschen mindestens alle und Alles, was sie mit sich führen, desinficirt werden muß. Das ist der eine Punkt, auf den ich den Herrn Vertreter des Bundesraths aufmerksam machen möchte mit der Bitte, daß auf diesen Punkt die Untersuchung, sowie der spätere Bericht ganz besonders gerichtet werde: also wie sind die Desinfektionen vollzogen, in welchem Umfange sind sie vollzogen? Die Denkschrift hat diesen Mangel vielleicht selbst gefühlt, denn sie sagt über die Desinfektionen, daß eine Specialrechnung dafür nicht hat aufgestellt werden können, weil man sonst alle die Beläge hätte durcharbeiten müssen, und wenn auch in den Belägen verschiedene Materialien vorhanden seien, so seien sie doch nicht ausreichend. Der andere Punkt ist der, daß sich aus der Denkschrift nicht ersehen läßt, daß eine hinreichende Aufmerksamkeit auf die Transportwagen für das Vieh gerichtet ist, auch nicht, welche Vorschriften gegeben sind und wie sie zur Ausführung gebracht sind, um die Transportwagen nicht blos zu desinficiren. ...

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... Dagegen gewährt die bisherige Erfahrung noch kein bestimmtes Resultat darin, wie weit wir mit den Sperrmaßregeln und der Quarantäne vorgehen müssen ; es ist auch noch nicht die geringste Andeutung darüber gegeben, in welcher Weise man sie etwa durch andre Maßregeln entweder ergänzen oder ersetzen könnte. Ich bitte also, bei dem künftigen Bericht, wenn Gelegenheit dazu gegeben ist, auf diese Punkte Rücksicht zu nehmen. Präsident: Der Herr BundeskomMiffar hat das Wort. Bundeskommissar, Geheimer Regierungsrath Starke: Ich möchte mir in Bezug auf zwei Punkte eine kurze Erwiderung gestatten. Wenn der Herr Vorredner in der Denkschrift eine nähere Darlegung darüber vermißt, in welcher Weise und in welchem Umfange Desinfektionen stattgefunden Haben, namentlich ob und wie die Ställe desinficirt seien, ob man die Desinfektionsmaßregeln ausgedehnt habe auf die Menschen oder nicht, so muß ich mir erlauben zu bemerken, daß die allgemeinen Bestimmungen darüber, wie die Desinfektion stattzufinden hat, auf welche Gegenstände und in wie weit sie auf Personen auszudehnen ist, sich ausführlich finden in der Instruktion, welche im Mai 1868 zu dem Gesetz betreffend die Bekämpfung der Rinderpest erlassen ist. Diese Bestimmungen der Instruktion haben allgemeine Anwendung gefunden, wie dies in der Denkschrift näher erwähnt ist. Da somit die allgemeine Mittheilung darüber, wie und in welcher Ausdehnung die Desinfektion stattgefunden hat, schon in der Instruktion gegeben, beziehungsweise aus derselben zu entnehmen war, lag keine Veranlassung vor, sie noch einmal in dieser Denkschrift zu wiederholen. ...

12 /336
... Freilich bin auch ich weit davon entfernt, dabei zu befürworten, daß vollständige Sperrungsmaßregeln stattfinden, ich bin auch mit dem Herrn Vorredner darin einverstanden, daß die Lungenseuche im Anfang ihrer Entstehung sehr schwer zu erkennen ist, daß man nicht seitens des Staates große Quarantäne einrichten kann, aber, meine Herren, von alledem enthält ja der Antrag der Kommission gar nichts; der Antrag der Kommission giebt keine bestimmte Direktive an, sondern er fordert nur die Reichsregierung auf zu erwägen, welche zweckmäßigen, allgemeinen Maßregeln sich für ein Reichsgesetz eignen werden. Ich glaube also, daß wir uns wegen der von dem Herrn Vorredner angeführten Bedenken nicht abhalten zu lassen brauchen, den Antrag der Kommission anzunehmen. Dagegen, meine Herren, möchte ich aber allerdings daraus aufmerksam machen und an die Reichsregierung die dringende Bitte richten, daß sie in dem Antrage der Kommission nicht etwa die Aufforderung sehen möchte, dem Wunsche der Petenten nachzukommen, d. h. ein Gesetz zu geben, welches analog den Bestimmungen über die Verbreitung der Rinderpest lautet. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 26. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-26

ID: 00018361
13 /336
... Gegenüber dem von dem seinigen abweichenden Votum des Herrn Korreferenten wolle er nur noch darauf aufmerksam machen, daß die vorjährigen Verhandlungen im Reichstage zur Genüge erwiesen hätten, daß in Sachen Rinderpest unser gegenwärtiges Gesetz in Deutschland das beste sei, und daß weder die Wiedereinführung der Quarantäne, noch das Verbot der Einfuhr von Steppenvish ausführbar sei, noch irgend etwas Anderes sich mit Aussicht auf Erfolg empfehlen lasse. Das Einzige, was hierin allenfalls zu thun wäre, sei das Hinwirken auf Errichtung einer großartigen internationalen Heil- und Versuchsstation am Sitze der Krankheit selbst, um erforschen zu lassen, ob ein Heilmittel gefunden werden könne, oder nicht. Er für sein Theil beantrage daher: die Petition als ungeeignet zum Vortrage im Plenum aus dem Grunde erklären zu wollen, weil die von den Petenten angeführten Thatsachen keinen genügenden Anhalt zur Veranlassung erneuter diplomatischer Verhandlungen bieten. Der Korreferent, aus die Größe des dem Deutschen Viehhandel durch die Sperrung des Marktes von Jslington erwachsenden Schadens hinweisend und die von Jahr zu Jahr wachsende Bedeutung unseres Exportes hervorhebend, war nicht der Meinung, daß die vorjährige Verhandlung im Reichstage schon endgültig über die in Sachen Rinderpest zu ergreifenden Maßregeln entscheiden könnte, glaubte vielmehr, daß, wenn die Verfügung des Englischen Gouvernements damals schon bekannt gewesen wäre, diese höchst wahrscheinlich zu anderen Beschlüssen geführt haben würde. ...

14 /336
... Wenn von einem Mitglieds der Kommission die Wiedereinführung der Quarantäne empfohlen werde, so könne nur auf die gewichtigen Bedenken verwiesen werden, welche in der Sitzung des Reichstages vom 26. April 1871 durch den Vertreter des Reichskanzler-Amts gegen eine solche Maßregel hervorgehoben worden seien, Bedenken, die noch in jüngster Zeit durch die in Oesterreich-Ungarn gemachten Erfahrungen vermehrt worden seien, indem durch eine Verseuchung zweier, allerdings mit unvollständigen Jsolirungs -- Einrichtungen versehener Quarantäne - Anstalten gerade die Verbreitung der Rinderpest vermittelt worden sei. Möge in diesem Falle auch die Hauptschuld die Mangelhaftigkeit der Einrichtungen treffen, so sei es doch überhaupt sehr schwierig, die Jsolirung der verschiedenen Heerden in den Quarantaine-Anstalten in dem unbedingt erforderlichen Maße zur Durchführung zu bringen und gerade darin liege die Gefahr, daß diese Anstalten unter Umständen mehr zur Vermittelung als zur Verhütung der Seuchenverschleppung dienen. Abgesehen hiervon wirkten Quarantaine-Anstalten in Verbindung mit ausreichenden Vorkehrungen gegen den Schmuggel mit Bezug auf den Import von Schlachtvieh einem Verbote der Einfuhr fast gleich. Schließlich bemerkte der Kommissar noch, daß eine große Anzahl der vorliegenden Petition ähnlicher Gesuche von Viehzüchtern uud Viehhändlern beim Reichskanzler-Amte eingebracht sei und daß in den besonders zahlreich aus der Preußischen Provinz Schleswig-Holstein eingegangenen Gesuchen eine Absperrung dieser Provinz gegen die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh aus dem übrigen Deutschland verlangt werde, um wenigstens für den Export von dort die ungehinderte Zulassung in England zu erlangen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
15 /336
... Es handelte sich damals um zahlreiche Petitionen, welche darauf gerichtet waren, an den Grenzen von Rußland und Oesterreich-Ungarn eine Quarantäne wiederum einzuführen. Dieselben haben zwar in der Hauptsache keine Berücksichtigung gefunden. Die Quarantänemaßregeln sind im Hinblick auf ihre Kostspieligkeit und auf die Hemmnisse, welche sie dem Verkehr bereiten, ohne einen entsprechenden Nutzen in Aussicht zu stellen, wenigstens in Deutschland verurtheilt. Aus der Berathung jener Petitionen ging jedoch ein Antrag hervor, welcher die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. Derselbe war dahin gerichtet, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, über die zur Verhütung des Einschleppens der Rinderpest erforderlichen Maßregeln — insbesondere über die den Eisenbahnen etwa aufzulegende Verpflichtung zur Sicherstellung der Desinfektion von Viebtransportwagen — nähere Ermittelungen zu veranlassen. Eine weitere Anregung in der Sache erhielt das Reichskanzleramt durch die Verhandlungen der internationalen Konferenz zur Erzielung eines gemeinschaftlichen Vorgehens gegen die Rinderpest, welche im Zahre 1872 in Wien stattgefunden haben. Die Konferenz beschäftigte sich insbesondere auch mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Desinfektion der zum Viehtransport benutzten Wagen anzuordnen fei. Beantwortet wurde diese Frage dahin, daß eine solche Desinfektion in jedem Benutzungsfalle stattzufinden habe, gleichviel ob eine besondere Gefahr der Einschleppung einer Seuche drohe oder nicht. Meine Herren, die allgemeinen Anordnungen, die im Zusammenhange mit diesen verschiedenen Anregungen in der letzten Zeit im Interesse der Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen getroffen wurden, sindin den Motiven angedeutet. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
16 /336
... Gewichtigen Bedenken unterliegen die schon häufig erwogenen, stets wiederkehrenden Vorschläge, welche auf Wiedereinführung der Quarantäne gerichtet sind. Es wird genügen, auf die im Jahre 1871 aus Anlaß verschiedener Petittonen im Reichstag stattgehabten Erörterungen über die Quarantänefrage zu verweisen (Stenogr. Bericht rc. I. Session 1871 Band I. Seite 412 rc.), um jene Vorschläge unannehmbar erscheinen zu lassen; nur mag hier noch besonders hervorgehoben werden, daß für den Viehschmuggel erfahrungsmäßig derselbe Anreiz vorhanden ist, mag ein Verbot der Einfuhr von Rindvieh oder nur eine Quarantänepflicht bestehen. Unter diesen Umständen erübrigt nichts, als das bestehende System der Einfuhrverbote und Beschränkungen, vorbehaltlich ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 50. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-50

ID: 00018397
17 /336
... Ebenso wird auch jetzt von den Petenten betont, daß nach offiziellen Mittheilungen, die ihnen aus englischen Regierungskreisen zugegangen seien, die gänzliche Aufhebung jener Beschränkungen für das schleswigholsteinsche Vieh wohl nur unter der Voraussetzung für zulässig erklärt werden könnte, wenn eine Absperrung des exportirenden Distrikts oder eine Quarantäne während der 4 Monate des Exports eingerichtet würde. Ein in diesem Sinne an das Königlich preußische landwirthschaftliche Ministerium gerichtetes Gesuch, in welchem sie sich dazu erboten hätten, zur Deckung der entstehenden Kosten 3 ^ per Stück des ausgeführten Viehs zu entrichten, sei jedoch abschlägig beschieden worden. Sie seien seither, schließen die Petenten, gewohnt gewesen, sich selbst zu helfen; sie hätten durch geeignete Einrichtungen, Aufstellungen von kontrolirenden Thierärzten die möglichste Gewähr gegen die Ausfuhr seuchenverdächtigen Viehs aus Tönning und Husum herzustellen sich bemüht. Allein angesichts des erwähnten Standpunkts, welchen einerseits die englische, andererseits die Königl. preußische Regierung in der Sache einnehmen, seien ihre Anstrengungen fruchtlos geblieben ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 52. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-52

ID: 00018399
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... Februar, den ich vom Professor Hirsch aus Zarizin erhalten habe, gedachte derselbe sich in den nächsten Tagen in das Pestgebiet zu begeben, dasselbe zu durchreisen, die am meisten von der Pest heimgesuchten Orte zu besichtigen und nach einer etwa 20 tägigen Reise, einschließlich einer 10 tägigen Quarantäne, der auch die Kommission sich zu unterwerfen habe, in Astrachan einzutreffen. Vermuthlich wird also heute unsere Kommission sich in dem Pestgebiete bereits befinden und vielleicht das Schauspiel haben, das Dorf Wetljanka in Flammen aufgehen zu sehen, da es die Absicht der kaiserlich russischen Regierung ist, diesen Heerd der Pest durch Feuer zu vernichten. Meine Herren, wenn die neueren Nachrichten über den augenblicklichen Pestfall in Petersburg sich, wie ich hoffe, dahin bestätigen, daß kein wirklicher Pestfall vorliegt, dann können wir nach den bisherigen Mittheilungen annehmen, daß die dringendste Gefahr beseitigt, daß es gelungen ist, die Pest auf das ursprüngliche Gebiet zu beschränken und auch dort zu ersticken; denn es sind neue Erkrankungsfälle an der Pest in dem Pestgebiet seit einer Reihe von Tagen nicht gemeldet worden. Aber ich gebe dem Herrn Vorredner darin vollkommen Recht, daß wir uns deshalb keineswegs der Sorglosigkeit überlassen dürfen; wir müssen fortwährend auf die Gefahr der Einschleppung der Pest von außen her ein wachsames Auge haben, wir dürfen darin nicht nachlassen, und es liegt in der jetzigen Erfahrung zugleich eine dringende Aufforderung, Maßregeln zu ergreifen, die für die Zukunft einer ähnlichen Gefahr vorbeugen können. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 54. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-54

ID: 00018402
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... — Vereinbarungen mit Bezug aus Munizipaleinrichtungen, Polizei-, Quarantäne- und Apia-Hafenverordnungen, Verkauf von Spirituosen an Samoaner u. s. w. müssen sofort beobachtet werden. — SeiteIbis. Präs. v. Seydewitz. Artikel VI, VII u. VIII genehmigt. — Unterschied in Bezug auf die Eheverhältnisse der Eingeborenen zwischen der Tongagruppe und einigen anderen Inseln, welche unter der LeitungkatholischerMissionare stehen. Ehescheidungen auf Tonga. Die Inselgruppe von Samoa günstig für Auswanderer. — Seite 1615 «. 1616 Prinz Radziwill (Beuthen).Dr.Lingens. Artikel IX genehmigt. Artikel XII. —1 Inkrafttreten des Vertrages. — Artikel XIII. —1 Ratifikationen. — Schlußprotokoll vom 24. Januar 1879-Seite 1616. Präs. v. Seydewitz. Artikel X, XI, XU u. XIH, sowie das Schlußprotokoll genehmigt. Wissenschaftlichen Beobachtungen in jenen LändernMittheilungen gemacht werden. — —- Erwiderung, daß es an dergleichen wissenschaftlichen Berichten nicht fehle, man habe aber, da man hier nur mit deutscher Handelspolitik zuthunhabe, keine Veranlassung gehabt, die Anzahl Aktenstücke noch durch solche zu verwehren. — 6b. Sitzung S. 1649 bis 1654. Prinz Radziwill (Beuthen). Geh. Legat. Rathv. Kufferow. Prinz Radziwill. III.Berathung. Unveränderte Genehmigung des Vertrages unddeßProtokolls. — Frage des Verhaltens der Reichsregierung den Kulis und Chinesen gegenüber, wenn dieseeingeführtwerden. — Seite 1654. Dr.Löwe (Bochum). gerüstet werden sollen. Einheit und Konsolidation der verschiedenen Strafgesetze. Kulihandel. — Art. I. Eintreten Deutschlands in das Vertragsverhältniß an Stelle Preußens. Art. II. Bezeichnung des Hafens, nach welchem die durch Kreuzer in Beschlag genommenen deutschen Schiffe zu fahren sind. Art. IN. Austausch der Ratifikationen. 44. Sitzung S. 1177 bis 1183. Dr.v. Bimsen. Komm, des Bundesr. Geh. Legat.RathReichardt.Dr. Gareis. Bevollm. z. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 59. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-59

ID: 00018409
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... Wenn dies der Fall ist, meine Herren, ist die Sicherheit, das gebe ich zu, bei 6 Monaten allerdings größer, als bei einer Quarantäne von drei Monaten, aber eine totale Sicherheit ist z. B. in Norddeutschland auch dann um so weniger da, weil hier an sehr vielen Stellen eigentlich die Lungenseuche nie aufhört. Bei uns in Südwestdeutschland, dasselbe sagt man von Mitteldeutschland, ist bei verhältnißmäßig kleinen Gehöften in dem Maße die Lungenseuche nicht einheimisch. Bei uns — ich rede jetzt von dem Großherzogthum Hessen, ist es längst Uebung und —1 ich glaube — eine gute Uebung, daß, um gutes Zuchtvieh zu gewinnen, fortwährend von einem halben Zahr zum andern Zuchtvieh aus der Schweiz eingeführt wird. Meine Herren, wenn die Bestimmung dieses Artikels, Absatz 3, von Zhnen angenommen wird, ist diese laufende Erneuerung unseres Viehstandes nahezu unmöglich. Denn wenn innerhalb der sechs Monate irgendwie in dem betreffenden Gehöft etwas passirt, ist der einzelne Besitzer nicht in der Lage, eine Entschädigung zu verlangen. Zch gestatte mir, — mit Zustimmung des Präsidenten — nur wenige Sätze aus einer fachmännischen Ausführung aus meiner Heimath Zhnen mitzutheilen. Es heißt dort mit Rücksicht auf diesen Gesetzentwurf: Es besteht kein Zweifel darüber, daß die Lungenseuche manchmal sogar nach noch längeren Zwischenräumen bei infizirten Viehständen erst zur Entdeckung kommt. Nicht leugnen läßt es sich aber, daß die genannte Maßregel für verschiedene Gegenden des Großherzogthums nicht als eine vollkommene betrachtet werden kann. ...


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