... Ich kann ferner anführen, daß, wenn es trotz aller Versicherungsmaßregeln vorgekommen ist, daß einzelne Orte in Preußen von der Seuche befallen wurden, dann doch dieses Mittel allemal geholfen hat. Der Umkreis bleibt ein kleiner und örtlich sehr begrenzter. Meine Herren, wenn Sie die exorbitante Verpflichtung die der Staat in Betreff der Entschädigung nach diesem Gesetze übernehmen soll, und die wir in ähnlicher Weise früher gar nicht gekannt haben, — die Entschädigungen greifen jetzt, nach dem vorliegenden Gesetzentwurf, viel weiter als sie früher nach unserer Altpreußischen Gesetzgebung gingen — wenn Sie diese große Verpflichtung dem Staate auferlegen wollen zu Gunsten derer, die von dem Unglücksfall betroffen werden, so müssen Sie auch berücksichtigen, daß der Staat sich nicht Lasten aufbürden darf, deren Tragweite er unmöglich übersehen kann. Meine Herren, Sie müssen, wenn Sie so weit gehen wollen, — ich kann ja nicht wissen, ob die Amendements Gras Bethusy oder von Saenger nicht noch angenommen werden, was ich allerdings sehr bedauern würde, da sie meiner Ueberzeugung nach zu weit gehen — ich sage also, Sie müssen, wenn Sie dem Staat solche Verpflichtung aufbürden wollen, dann auch den Staat in die Lage setzen, sich zu schützen; das können Sie aber nicht, wenn Sie ihn nicht ermächtigen, unter Umständen fogar den Personen-, verkehr abzuschneiden. ... ... Ich muß daher bei der Ueberzeugung bleiben, daß, so sehr ich das Mißliche und Bedenkliche dieser Beschränkung der persönlichen Freiheit anerkenne, Ich sie doch nicht für so groß halte, als das namenlose Unglück, was durch nicht strenge Verfolgung dieser Seuche über das Land kommen kann. das richtige Princip scheinen, als eine stärkere Ausnahme mit wirklicher Erreichung des Zweckes, und ich glaube, daß in dieser Beziehung Herr von Hennig nachgewiesen hat, daß ohne persönliche Absperrung unter Umständen eine Sicherheit für die Erreichung von Vorsichtsmaßregeln nicht gewährt wird. Daß eine solche vollkommene Absperrung nur dann eintreten wird, wenn sie wirklich durch lokale Verhältnisse absolut gefordert wird, dafür sichern uns die Unbequemlichkeiten, welche den Behörden selbst aus der Durchführung solcher Maßregeln erwachsen würden und welche sie nicht geneigt machen werden, unnütz derartige Anordnungen zu treffen. Präsident: Der Abgeordnete von Mähler hat das Wort. Abgeordneter von Mähler: Ich will mir erlauben das zu bestätigen, was namentlich von dem Herrn Abgeordneten von Hennig gesagt worden ist. Auf diesem Gebiet, um welches es sich handelt, haben die Preußische und die Sächsische Regierungen ihre Erfahrungen gemacht und namentlich wir in Preu-ßen haben seit fünfzig Jahren und länger den Kampf gegen diesen von Osten herkommenden Feind an den Grenzen unserer Prvinzen Preußen, Posen und Schlesien zu führen gehabt; wir haben ihn mit gutem Erfolge geführt, so daß ein Uebertreten der Seuche nie weiter gedrungen ist, als bis auf das Grenzgebiet, der Westen Eüropas ist durch unsre Vertheidigung geschützt gewesen. ...
| Abb. der Originalseite (Image-Nr.: bsb00018291_00097) |