... Das ist nicht richtig; sämmtliche Roßhaare, ausländische wie inländische, sind dem Desinfektionszwang unterworfen; und zwar geschah dies in Nürnberg in Folge eines Gutachtens des dortigen Medizinalamts, das nachwies, daß nicht, wie Herr Köhler meint, inländische Haare nicht an- (0) steckend wirken könnten, sondern im Gegentheil — der Herr ist doch auch ein Sachverständiger — darlegte, daß trotz der bestehenden Gesetze Ansteckung auch durch inländische Waaren erfolgen kann. In Folge dieses Gutachtens ist der allgemeine Desinsektionszwang in Nürnberg eingeführt worden. Ich meine aber, was man in Nürnberg, was man in Baden, in Eschwege und anderen Orten thun kann, das könnte auch von Reichswegen geschehen. Hier liegt die Sache einfach. Nicht so einfach liegt die Sache in Bezug auf die Desinfektion für Borsten. Darum habe ich nicht aufgefordert, auch hier sofort den allgemeinen Desinfektionszwang einzuführen, sondern ersucht, energischer zu arbeiten, damit, wenn nöthig, endlich eine andere Methode gefunden werden könnte, welche die Desinfektion auch hier, ohne zu schädigen, zuläßt. Die erwähnte Arbeiterschutzkommission, die, wie der Herr Abgeordnete Grillenberger vorhin bestätigt hat, sich auf den Boden der Thatsachen stellt, hat auch in einer langen Eingabe an den Magistrat gefordert, es möchten solche Versuche gemacht werden, oder es möchte ein Preisausschreiben ergehen, damit eine Desinfektionsart für Borsten eingeführt werden könne, die zugleich auch nicht schädigend auf die Konkurrenzfähigkeit unserer Industrie wirkt. Also ich meinte, daß auf diesem Wege das Reichsgesundheitsamt schneller arbeiten könnte als bisher. ... ... Das ist bedeutsam, weil durch das Essen innerhalb der (v) Arbeitsräume die Ansteckung vielfach hervorgerufen wird. Eine derartige Maßregel würde also gewiß gute Erfolge haben. Ich glaube doch, wenn das Reichsgesundheitsamt mit der Kraft, mit der es auf anderen Gebieten arbeitet, auch auf diesem Gebiet vorgeht, so ist sehr bald eine Desinfektionsmethode gefunden, die einerseits den berechtigten Wünschen der Arbeiter entgegenkommt und andererseits die Konkurrenzfähigkeit der Fabriken nicht schädigt. (Bravo! links.) Vizepräsident Schmidt (Elberfeld): Das Wort hat der Herr Abgeordnete Grillenberger. Grillenberger» Abgeordneter: Ich kann nur sagen, daß das Schweigen des Herrn Direktors des Reichsgesundheitsamts zu meinen Ausführungen über die vorwürfige Frage, die auch der Herr Abgeordnete Weiß soeben nochmals berührt hat, auf unserer Seite hier als sehr auffallend empfunden worden ist. Er hat eine ziemlich große Entgegnung für den Herrn Abgeordneten Rettich gehabt, ist aber mit keinem Wort auf das eingegangen, was unsererseits über die Nürnberger Pinselfabriken, und was damit zusammenhängt, vorgebracht wurde. Man nimmt gewöhnlich an, daß, wenn jemand schweigt, er mit vorgebrachten Vorwürfen einverstanden ist, d. h. dieselben als berechtigt anerkennt. — Sollte das nicht der Fall sein, wie es nach der ablehnenden Bewegung des Herrn Direktors fcheint, dann hätte der Herr Direktor sich doch veranlaßt fehen sollen, auf die von uns gemachten Einwendungen mit einigen Worten einzugehen. ...
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