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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 183. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-183

ID: 00002794
321 /648
... Und bezüglich des überaus traurigen Falles im Elisabethkrankenhaus bemerkte er, daß die Untersuchung auch dort stattgefunden habe, daß sich aber der Grund dieser entsetzlichen Ansteckung nicht mit Sicherheit ergeben, voraussichtlich aber wohl in dem Mangel der nöthigen Reinlichkeit gelegen habe. Ich möchte heute nun das Eine wünschen, daß über die Behauptungen, die nun wiederum hier von verschiedenen Seiten vorgebracht sind, seitens der betreffenden Landesregierungen, wenn nöthig, auf Anregung des Reichs-Gesundheitsamts resp. des Herrn Staatssekretärs, die eingehendsten und energischsten Untersuchungen eintreten. Wir als nationalliberale Fraktion legen genau denselben (v) Werth wie die Herren Sozialdemokraten darauf, daß die in Bezug auf unsere Krankenhauspflege bestehenden Mißstände beseitigt werden. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen. Zuruf bei den Sozialdemokraten.) — Mit der „Nationalzeitung, die Sie eben erwähnen, habe ich mich nicht zu beschäftigen, ich kenne den Artikel nicht; aber das eine glaube ich sagen zu können: wenn die Redaktion der „Nationalzeitung einsieht, daß sie sich geirrt hat, daß wirklich Mißstände hier vorhanden sind, dann wird sie mit der nationalliberalen Fraktion der Meinung sein, daß man diesen Mißständen mit aller Entschiedenheit entgegentreten muß. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Ich sage: soweit sich Mißstände herausstellen, die einer Abstellung bedürfen, verlangen wir ebenso wie die Herren Sozialdemokraten Milderung beziehungsweise Abwendung derselben. ...

322 /648
... Nach Ansicht des Bezirksarztes liegt die Vermuthung nahe, daß die Ansteckung des Arbeiters durch russische Schafwolle erfolgt sei. Möglicherweise könne sie aber auch durch die aus Süddeutschland stammenden Kälber- oder Rinderhaare dadurch entstanden sein, daß sich Staub auf dem Gesichte des Verstorbenen abgelagert oder derselbe mit bestaubten Fingern eine, wenn auch noch so kleine Wunde auf der Stirn infizirt habe. Ja, hier ist doch von ärztlicher Seite die Möglichkeit zugegeben, daß auch das inländische Material ansteckend wirkt. Wir halten im Inland Milzbrand im Jahre 1898 bei 133 Pferden, 4455 Rindern, 291 Schafen, 35 Schweinen und 5 Ziegen. Das ist gegenüber dem Jahre 1889 bezüglich der Pferde und Rinder eine Steigerung von fast dem doppelten. Sie sehen also, daß trotz der bestehenden Vorschriften den Milzbranderkrankungen 0-) nicht Einhalt gethan wird. Wir haben ja oft darüber gesprochen, daß das Personal, welches die Ueberwachung der Verordnungen unter sich hat, die Gendarmerie und die Polizei für diese Arbeit nicht geeignet sind. Wir müssen hier wieder verlangen, wie schon öfter, daß wir ein eigens angelerntes Personal bekommen, welches nur für den Gesundheitsdienst auch auf dem Veterinären Gebiet verwendet wird und mit den nöthigen Vorkenntnissen dazu versehen ist. Ich weise ferner darauf hin, daß in den Kreisen der Gerber große Beunruhigung darüber entstanden ist durch den Fall, der von meinem Freunde Dr. Sndekum angeführt wurde bezüglich der Schaffelle. In den Gerbereien kann nicht durch strömenden Wasserdampf desinfizirt werden, aber es lassen sich doch wirksame Schutzmaßregeln treffen. ...
... Die Arbeit in den Gerbereien ist derart, baß für die Gesundheit und Reinlichkeit der Arbeiter viel zu wenig gethan wird, daß infolgedessen die Gefahr der Verletzung und Ansteckung eine außerordentlich große ist. Es ist hier damit so wie mit den verschiedenen Verfahren, die bezüglich der Desinfektion der Borsten vorgeschlagen werden. Es ist ganz richtig, daß durch zweistündiges Kochen im Laboratorium und auch bei Versuchen in größerem Maßstabe alle Milzbrandsporen vernichtet werden können, aber nicht in der Praxis. Sie müßten einmal sehen, wie in der Praxis die Einrichtungen aussehen, in denen die Borsten gekocht werden. Das sind Kessel, in denen das Material nicht zwei Stunden lang beständig gekocht wird. Niemand steht mit der Uhr dabei; das Material wird herausgenommen, wie es der Drang der Arbeit ver- ...

323 /648
... In diesen großen Lagern werden die Ballen, die vom Auslande kommen, zertheilt, zerrissen, die Arbeiter müssen mit diesem Material hantiren und sind hier der Ansteckung ausgesetzt, ohne daß jene Schutzverordnung, die gewiß dankenswerth ist und schon manches verhütet hat, eingreifen könnte. Weiter befinden sich die Arbeiter in unseren Tapezierwerkstätten in unglaublichen hygienischen Mißstäilden. Wir haben hier in Berlin Tapezierwerkstätten in Kellern, wo die Arbeiter, die mit Roßhaaren lö) hantiren, um zu polstern, bis an den Hals im Roßhaar stehen (hört! hört! bei den Sozialdemokraten) und um sich herum das Roßhaarmaterial haben, aus dem sie sich allmählich herausarbeiten müssen. Es wäre Sache der Gewerbeaufsichtsbeamten, hier einzuschreiten. Zum Theil unterstehen diese Betriebe aber nicht der Gewerbeaufsicht, weil sie zu klein sind, und werden daher nicht kontrolirt. Mir ist in einer öffentlichen Versammlung von Tapezierern die Mittheilung gemacht worden, daß sie sich vergeblich bei der Gewerbeinspektion um Schutz bemüht hätten. Deshalb halte ich es für nöthig: erstens, Ziegenhaare in die allgemeine Verordnung für ausländisches Material aufzunehmen; zweitens, die Verfügung auf inländisches Material auszudehnen; drittens, die Verfügung auch auf andere Betriebe als die schon jetzt geschützten auszudehnen, in denen mit so gefährlichem Material gearbeitet wird. Ich möchte noch ein Wort hinzufügen über die bayerische Verordnung, die in den Veröffentlichungen des Reichs - Gesundheitsamts mitgetheilt worden ist. Die bayerische Verordnung hat ein solches Amtsdeutsch (Heiterkeit), daß ich mich bisher vergeblich bemüht habe^ klar herauszubekommen, ob auch in Bayern vielleicht das inländische Material bereits einer Desinfektion unterliegt. ...

324 /648
... Sie sagen, die Kinder sollen in der Schule vor der Ansteckung durch die bestraften Personen bewahrt werden. Die Personen, die Ansteckungsgefahr, die Verbrecher bleiben doch in der Schule, ob sie nun ein Paar Monate im Gefängniß gesessen haben oder nicht; die Ansteckungsgefahr beseitigen Sie in alle Wege nicht. Das Köstlichste aber hat der Herr Dr. Herzfeld ge- (0) leistet, wenn er aus der Zunahme der jugendlichen Verbrecher schloß, daß man das Strafmündigkeitsalter hinaussetzen müsse. Grade das Gegentheil schließe ich daraus. Gerade die Zunahme der Verbrechen in dieser Altersgrenze zwingt uns dazu, es hier sehr ernst zu nehmen und ja nicht laxeren Auffassungen irgendwie Raum zu gewähren. Die Duellresolution des Herrn Abgeordneten Gröber, um es so kurz auszudrücken, hat jedenfalls einen Ausgangspunkt genommen von Erwägungen, denen auch wir das Zugeständniß einer theilweisen Berechtigung nicht versagen. Es ist vielleicht zweckmäßig, vielleicht sogar geboten, die Strafen für den Zweikamps zu erhöhen. Uebrigens, meine Herren, in all den Punkten, durch die Sie das Duell, das Unwesen des Zweikampfes möglichst beseitigen wollen, werden wir, soweit die vorgeschlagenen Wege gegeben sind, Ihnen zustimmen, aber nur, soweit sie gangbar sind, soweit sie nicht in die Irre hineinführen. Die Resolution Gröber ist meines Erachtens aber unvollständig nach mehreren Richtungen hin. Sie ist unvollständig, weil, wie schon hervorgehoben wurde, sie dringend einer Korrelates bedarf in der Erhöhung der Strafen für Beleidigungen und Verleumdungen, insbesondere im Rückfalle. ...

325 /648
... Von außen her ist dann allerdings später bei einer Eskadron Ansteckung erfolgt; die Eskadron wurde sofort aus dem Manöver zurückgezogen, und die vorgeschriebene Quarantäne über sie verhängt. Ein neuer Rotzfall ist nicht vorgekommen. Die Quarantäne läuft in diesem Monat ab. Weil aber aus Ostpreußen eine Reihe Petitionen eingegangen sind, und die Behörden sich dafür verwendet haben, den Tausch des Dragoner-Regiments Nr. 11 und des Ulauen-Regiments Nr. 8 von Lyck nach Gumbinnen resp. Stallupönen auszusetzen, hat Seine Majestät bereits vor Wochen — und ist dieses auch dem Oberpräsidenten mitgetheilt worden — befohlen, daß .dex Garnisonwechsel der Regimenter vorläufig nicht stattfinde, der Wechsel vielmehr erst erfolgen solle, wenu volle Sicherheit vorhanden ist, daß Rotzkrankheit beim Regiment Nr. 8 überhaupt nicht mehr im Bereich der Möglichkeit liegt. Vizepräsident Dr. Graf zu Stolberg-Wernigerode: Das Wort chat der. Hxrr Abgeordnete Bebel. ...

326 /648
... Also nach dem Grundsatz: „volenti non llt injuria geht man davon aus, daß, wie der Krankenpfleger mit seinem Wissen und Willen der Ansteckung ausgesetzt ist, auch der Schiffsmann ^.rseuchte Häfen aufsuchen darf, wenn er das Risiko tragen ?^hn tvird ja auch höher sein, und er wird es mit sich selbst auszumachen haben, ob er das Risiko auf sich nehmen will. Der Fehler liegt darin, daß man E uf die Zeit der Anmusterung und die vorhergehende Zeit sieht, daß man eben nicht dem Rechnung trägt, daß ein verseuchter Hafen im Laufe der Reise, die ja jahrelang dauern kann, seuchenfrei wird, daß also gar kein (0) Grund vorhanden ist, unter dem Titel, „zur Zeit der Anmusterung sei der Hafen verseucht gewesen, nun diesen Hafen auch für die deutschen Schiffe zu sperren, also die Reise dorthin mit Gewalt anderen Stationen zuzuführen, wenn der Hafen wieder seuchenfrei geworden ist. Der zweite Fehler liegt darin — und dem haben die Sozialdemokraten durch ihren Antrag abzuhelfen gesucht —, daß, wenn die Verseuchung zur Zeit der Anmusterung noch nicht vorhanden ist, aber im Laufe der Reise eintritt, dann der Mann, wenigstens nach dem Wortlaut des Gesetzes, in einen solchen Hafen sich verschleppen lassen muß, er mag wollen oder nicht. Es mag ja sein, daß man das regierungsseitig nicht gewollt hat, und daß man von jener Seite offen erklärt: der Entwurf und der Kommissionsbeschluß ist dahin zu interpretiren, daß, wenn eine Seuche während der Reise in dem Hafen eintritt, auch dann der Schutz für die Schiffsmannschaften gegeben werden muß. ...

327 /648
... l^) der Ansteckung nicht mehr vorliegt. Er mußte anders forMttlirt sein, je nachdem der Antrag Stockmann oder der Kommtssionsbeschluß angenommen wird. Der Kommissionsbeschluß unterscheidet sich von dem Antrag Stockmann dadurch, daß er den Begriff „Verseuchung nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt, sondern auf das Seuchengesetz vom 30. Juni 1900 zurückführt, daß er also die in diesem Gesetz vorgesehenen Seuchen als solche erklärt, die den hygienischen Schutz der Schiffsmannschaft unter Anwendung des 8 69 Nr. 4 erforderlich machen. Der Antrag Stockmann greift aus den verschiedenen Krankheiten nur zwei heraus, die in dem Gesetz stehen, und eine weitere, die gar nicht einmal darin steht. In dem Gesetze stehen die Pest und die Cholera, das Gelbfieber leider Gottes aber nicht in vollem Umfange. Stände das auch darin, so würde ich es für durchaus korrekt erachten, daß man einfach dem Kommissionsbeschlusse folgend das Seuchengesetz von 1900 zur Grundlage der Bestimmung des Begriffes der Verseuchung eines Hafens machte. Da nun aber das Gelbfieber nicht in dem Gesetze steht, und das Gelbfieber eine Krankheit ist, die die allergrößten Gefahren in sich birgt, so ist es vielleicht richtiger, den Antrag Stockmann anzunehmen und für Pest, Cholera und Gelbfieber die Verseuchung des Hafens anzunehmen. In dem einen wie dem anderen Falle wünsche ich aber, daß die Häfen wieder dem vollen Schiffsverkehr freigegeben werden, wenn die Verseuchung weggefallen ist. Geht der Kommissionsbeschluß durch, so ist die Feststellung einfach durch die amtliche Publikation gegeben. ...

328 /648
... 3 ausdehnen zu wollen, wo der Schiffsmann freiwillig zurücktritt, weil er sich der Gefahr der Ansteckung in dem Bestimmungshafen nicht aussetzen will, würde der Rhederei gegenüber unbillig sein. Etwas anders liegt aber die Sache für den Fall, daß die Rhederei um die Seuchengefahr in dem Bestimmungshafen gewußt und diese dem Mann verschwiegen hat. In diesem ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 184. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-184

ID: 00002795
329 /648
... Meine Herren, selbst der Verein Hamburger Rheder hat in seinem Jahresbericht von 1900/01 ganz treffend ausgeführt über diese Materie: Der den Seeleuten zustehende Schutz gegen Ansteckung ist sehr problematisch. Die zur Zeit der Anmusterung bestehende Seuche im Bestimmungshafen kann und wird vielfach bei der 698 ...

330 /648
... Ellinger, der Meinung ist, das; in der That die Krankheit durch Ansteckung von den Militärpfcrden hervorgerufen worden ist, wird von seiten der technischen Militärbehörde das Gegentheil behauptet. Darüber ist kein Zweifel, daß Herrn Dobenecker ein Schaden von 8000 Mark erwachsen ist, und ich glaube, daß es der Billigkeit entspricht, wenn dem Manne hier einigermaßen entgegengekommen wird. Ich will deshalb, um die Sache nochmals zu erörtern und klarstellen zu lassen, den Antrag an das hohe Haus bringen: der Reichstag wolle beschließen, die Petition II 8251 au die Pctitionskommission zurückzuverweisen, um eventuell nachher dieselbe dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu übergeben. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die Diskussion ist geschlossen. Ich darf mit Ihrer Zustimmung annehmen, daß der Reichstag die Kommissionsanträge annimmt, mit Ausnahme der Petition II 8251, die aus der heutigen Berathung ausscheidet. — Ich konstatire dies. Die Petenten werden gcschäftsordnungsmäßig (L) Bescheid erhalten. Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung, zur dritten Beratljnng des Entwurfs eines Gesetzes wegen Aufhebung der außerordentlichen Gewalten des Statthalters in Elsaß-Lothringen (Nr. 660 der Drucksachen), auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Ich eröffne die Generaldiskussiou — und schließe dieselbe, da sich niemand zum Worte meldet. Wir treten in die Spezialdiskussion ein. Ich eröffne dieselbe über den Text des Gesetzentwurfs. — Auch hier meldet sich niemand zum Wort; die Diskussion ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 193. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-193

ID: 00002803
331 /648
... Auf Vorschlag des Arztes wurde ein die Ansteckung begünstigender Brunnen zugeschüttet und der Verkehr der Lepra- und Lupuskranken mit der übrigen Bevölkerung möglichst eingeschränkt. Die für die Blatternimpfung nöthige Lymphe wurde in Batavia bestellt. v) Schulen und Missionen. Die Genossenschaft der spanischen Augustiner-Rekollekten unterhält je eine Station auf Rota, Tinian und Saypan. Die Zahl der Gemeindemitglieder wird auf 1944 angegeben. Die von der Verwaltung eingerichteten Schulen in Garäpan, Tanäpag und Rota wurden in der bisherigen Weise mit eingeborenen Lehrern weitergeführt. Bisher liegen die Erfolge mehr in der Gewöhnung der Kinder an Ordnung und Pünktlichkeit, als in dem Inhalt des Unterrichts. Die Sendung deutscher Lehrer wäre sehr erwünscht. Vornehmlich erzieherischen Zwecken dient auch die Aufrechterhaltung der aus 43 Eingeborenen bestehenden Polizeitruppe, die bei dem durchaus friedlichen Charakter der Bevölkerung für ihre ursprüngliche Bestimmung kaum nöthig werden wird. Jährlich im Januar findet der Ersatz der abgehenden Mannschaften durch diejenigen jungen Leute statt, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben und tauglich befunden werden. Geeignete Leute bleiben auch nach Ablauf ihres Jahres bei der Truppe. Aus ihnen sollen später die Aufseher und Gemeindebeamten genommen werden. Bei nur zwei täglichen Uebungsstunden kann natürlich von einer eigentlichen militärischen Ausbildung keine Rede sein. Aber allein schon die Gewöhnung an Pünktlichkeit und Gehorsam, an exaktes Zusammenarbeiten und vor Allem die Förderung der Kameradschaftlichkeit zwischen den sich bisher fremd gegenüberstehenden Stämmen der Chamorros und Karoliner erscheint als ein nicht zu unterschätzender Gewinn dieser Einrichtung. ...

332 /648
... Die Statistik zeigt demnach auch, daß der Krankheitskeim der Malaria jetzt kaum noch auf den Militärstationen selbst die Ansteckung zu Wege bringt, sondern daß die meisten Malariakranken sich auf Patrouillenritten und Reisen infizirt haben. Hier werden die transportablen Moskitonetze, welche die Truppe einzuführen im Begriff ist, einen wirksamen Riegel vorschieben, und ich bin überzeugt, daß der Zugang an Malaria im nächsten Berichtsjahre nicht viel über die erste Dezimale an Prozenten herausgehen wird. Ob sich die vom Herrn Geheimrat Koch angegebene Ausrottungsart der Malariaherde durch Chininverabreichung überall wird durchführen lassen, erscheint mir bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen fraglich. Durchgeführt wird diese Methode werden, und der Erfolg wird davon abhängen, inwieweit die Schnelligkeit der Ausführungen die Wanderlust der Eingeborenen unwirksam machen kann. Hier in Deutsch-Südwestafrika haben wir andere Verhältnisse als in Neu-Guinea. Während im australischen Archipel die Eingeborenendörfer sich von ihrer Umgebung möglichst abschließen und demnach ein leicht zu handhabendes Ganzes bilden, ist hier in unserer Kolonie gerade das Gegentheil der Fall. Wersten mit feststehender Bevölkerung haben wir eigentlich gar nicht, sondern es findet ein fortwährendes Hin- und Herwandern und ein Austausch der Bevölkerungselemente statt. Die Chininbekämpfung der Malaria stößt demnach auf annähernd dieselben Schwierigkeiten, wie die Heuschreckenvertilgung; letztere wird zu keinem Resultat führen, wenn nicht der Vernichtungskrieg zur ein- und derselben Zeit, an allen in Frage kommenden Orten des Landes eröffnet und durchgeführt wird. ...

333 /648
... Zu diesem Umstand trägt auch die im Lauf der Zeit gemachte Beobachtung der Wiederkehr der zeitweilig verschwundenen Krankheit bei; denn unschwer ist ihre Beseitigung durch Chysarobinsalbe, aber fast unmöglich die Verhinderung einer erneuten Ansteckung, da viele Gebrauchsgegenstände schwer, andere, wie z. B. das Innere der aus Rohrgeflecht bestehenden Hütte, gar nicht zu reinigen sind. Andere sonst in tropischen Gegenden herrschenden Krankheiten wie z. B. Beriberi, Dysenterie habe ich im Verlauf des Jahres hier nicht gesehen. 3.1 Akute, allgemeine Infektionskrankheiten sind hier im verflossenen Jahre nicht aufgetreten, mit Ausnahme der Influenza. 4.1 Krankheiten der Verdauungsorgane. Die Verdauungsorgane sind hier namentlich bei den fremden, zugezogenen Arbeitern häufig der Sitz von allerlei Störungen, woran wohl einfach der Genuß von nicht gewohnten Nahrungsmitteln die Ursache bilden mag. Die Erscheinungen traten als Leibschmerzen, oft mit Brechen und Durchfall auf, zuweilen sieht man Blut im Stuhl. Aerztllche Behandlung nahmen 81 in Anspruch. Außerdem behandelte ich noch einen Eingeborenen mit weites in Folge von Lebercirrhose (zweimalige Punktion), und ein Kind mit Peritonealtuberkulose. 5.1 Krankheiten der Athmungsorgane. Der Influenza wurde schon Erwähnung gethan. Katarrhalische Rachen- und Nasenschleimhaut-Entzündungen sind sehr häufig, ebenso Bronchitis, akute wie chronische, letztere ebenso wie in Europa häufig bei älteren Leuten. Croupöse Lungenentzündung trat nicht auf. ...

334 /648
... Die Statistik zeigt demnach auch, daß der Krankheitskeim der Malaria jetzt kaum noch auf den Militärstationen selbst die Ansteckung zu Wege bringt, sondern daß die meisten Malariakranken sich auf Patrouillenritten und Reisen infizirt haben. Hier werden die transportablen Moskitonetze, welche die Truppe einzuführen im Begriff ist, einen wirksamen Riegel vorschieben, und ich bin überzeugt, daß der Zugang an Malaria im nächsten Berichtsjahre nicht viel über die erste Dezimale an Prozenten herausgehen wird. Ob sich die vom Herrn Geheimrat Koch angegebene Ausrottungsart der Malariaherde durch Chininverabreichung überall wird durchführen lassen, erscheint mir bei den hiesigen eigenthümlichen Verhältnissen fraglich. Durchgeführt wird diese Methode werden, und der Erfolg wird davon abhängen, inwieweit die Schnelligkeit der Ausführungen die Wanderlust der Eingeborenen unwirksam machen kann. Hier in Deutsch-Südwestafrika haben wir andere Verhältnisse als in Neu-Guinea. Während im australischen Archipel die Eingeborenendörfer sich von ihrer Umgebung möglichst abschließen und demnach ein leicht zu handhabendes Ganzes bilden, ist hier in unserer Kolonie gerade das Gegentheil der Fall. Werften mit feststehender Bevölkerung haben wir eigentlich garnicht, sondern es findet ein fortwährendes Hin- und Herwandern und ein Austausch der Bevölkerungselemente statt. Die Chininbekämpfung der Malaria stößt demnach auf annähernd dieselben Schwierigkeiten, wie die Heuschreckenvertilgung; letztere wird zu keinem Resultat führen, wenn nicht der Vernichtungskrieg zur ein- und derselben Zeit, ...

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... Zu diesem Umstand trägt auch die im Lauf der Zeit gemachte Beobachtung der Wiederkehr der zeitweilig verschwundenen Krankheit bei; denn unschwer ist ihre Beseitigung durch Chyiarobinsalbe, aber fast unmöglich die Verhinderung einer erneuten Ansteckung, da viele Gebrauchsgegenstände schwer, andere, wie z. B. das Innere der aus Rohrgeflecht bestehenden Hütte, gar nicht zu reinigen sind. Andere sonst in tropischen Gegenden herrschenden Krankheiten wie z. B. Beriberi, Dysenterie habe ich im Verlauf des Jahres hier nicht gesehen. 3.1 Akute, allgemeine Infektionskrankheiten sind hier im verflossenen Jahre nicht aufgetreten, mit Ausnahme der Influenza. 4.1 Krankheiten der Verdauungsorgane. Die Verdauungsorgane sind hier namentlich bei den fremden, zugezogenen Arbeitern häufig der Sitz von allerlei Störungen, woran wohl einfach der Genuß von nicht gewohnten Nahrungsmitteln die Ursache bilden mag. Die Erscheinungen traten als Leibschmerzen, oft mit Brechen und Durchfall auf, zuweilen sieht man Blut im Stuhl. Aerztlrche Behandlung nahmen 81 in Anspruch. Außerdem behandelte ich noch einen Eingeborenen mit weites in Folge von Lebercirrhose (zweimalige Punktion), und ein Kind mit Peritonealtuberkulose. 5.1 Krankheiten der Athmungsorgane. Der Influenza wurde schon Erwähnung gethan. Katarrhalische Rachen- und Nasenschleimhaut-Entzündungen sind sehr häufig, ebenso Bronchitis, akute wie chronische, letztere ebenso wie in Europa häufig bei älteren Leuten. Croupöse Lungenentzündung trat nicht auf. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 194. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-194

ID: 00002804
336 /648
... In einem Erlaß des deutschen General-Gouvernements von Elsaß-Lothringen und Reims, der den Akten abschriftlich beiliege, und der besondere Verordnungen, betreffend die Rinderpest, treffe, werde aber ausdrücklich bestimmt, daß für alle der Ansteckung erlegenen oder auf Anordnung der Behörde getödteten Thiere Entschädigungen geleistet werden sollen. Schon auf Grund dieser Verfügung sei die deutsche Regierung verpflichtet gewesen, dem Petenten für die gefallenen und getödteten Ochsen Entschädigung zu leisten. Was würde man sagen, wenn bei ähnlichen Anlässen in Deutschland die Behörden ihrer Verpflichtung sich entzögen. Eine Reihe weiterer gerichtlich vernommener Zeugen bekundeten zudem, wie in Fällen, wo Vieh auf Veranlassung des Etappenkommandanten wegen Verdachts der Rinderpest getödtet worden, dafür Entschädigung geleistet worden sei, so beim 3., 6. und 6. Korps an die Herren Cohn, Jul. Schottländer, Weitz, Caro und Friedman, bekannte jüdische Armeelieferanten. Demgemäß müsse es Verwunderung erregen, wenn ein christlicher Lieferant anders behandelt würde, als seine jüdische Konkurrenz; den Gedanken, der hier nahe liege, wolle er nicht weiter ausführen. Fasse er Alles zusammen, dann müsse er sagen, daß wohl kaum jemals in einer Sache dem Reichstag so umfassendes Beweismaterial beigebracht worden sei, wie bei der vorliegenden Petition. Hätte dies gesammte Material einem deutschen Gerichte vorgelegen, es würde ohne alle Frage zu demselben Schluffe gekommen sein, wie die Petitions-Kommission. Nur dem Umstande, daß dasselbe gelegentlich des gerichtlichen AustrageS der Sache dem Gerichte noch nicht vorlag, sei die Abweisung der Klage zuzuschreiben. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 185. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-185

ID: 00002796
337 /648
... Eine Oeffnung der Grenze würde daher keinen Preisrückgang herbeiführen: andererseits liege in derselben aber eine ganz außerordentlich große Gefahr für unsere Viehbestände, weil die Ansteckung nicht zu verhindern sei, was auch seitens eines Regierungsvertreters bestätigt wurde: auch bei den strengsten Kontrolmaßregeln, wie sie thatsächlich bei der beschränkten Einfuhr gehandhabt würden, sei doch die Gefahr der Seucheninfektion nicht ausgeschlossen. — Auch diese Ausführungen sind den Berichten beigegeben, sodaß ich darauf nicht näher einzugehen brauche. Es wurde weiter hervorgehoben, daß die Viehpreise gerade so gut wechselten wie die Getreidepreise, wenn auch Liefe Preisschwankungen nicht in demselben Umfange einzutreten pflegten wie beim Getreide. Es dürfe aber unter keinen Umständen der jetzige Zustand irgend einen Einfluß ausüben auf die Zollbemessungen, welche zur Zeit in Frage ständen, weil eben die momentanen Verhältnisse Ausnahmeverhältnisse seien, und der Zollsatz selbst erst nach mehreren Jahren in Kraft treten würde. Auch im Jahre 189 l bei der Berathung der bestehenden Handelsverträge seien die Getreidepreife für wenige Monate ganz außerdentlich hoch gewesen, und gerade diese hohen Getreidepreife feien mit Veranlassung gewesen, daß man der damaligen Herabsetzung des Zolles auf 3,50 Mark zugestimmt habe, und daß das ein Fehler gewesen sei, zeige sich nur zu deutlich. Dieses Beispiel liefere den Beweis, daß man solche vorübergehenden Zustände nicht maßgebend sein lassen dürfe für Maßnahmen, die sich auf längere Zeitdauer erstreckten. ...

338 /648
... Ich glaube, es wird kein einziges Mitglied in diesem Hause vorhanden sein, welches unsere Viehstände der Verseuchung, der Ansteckung durch Auslandsvieh preisgeben wollte. Es handelt sich lediglich darum, die Grenzsperren auf dasjenige Maß zu beschränken, das geboten ist im Interesse der Gesundhaltung unserer heimischen Viehbestände. Darauf kommt es an, das ist die entscheidende Frage. Um festzustellen, inwieweit Erleichterungen zugestanden werden können ohne Gefährdung der Gesundheit des heimischen Viehbestandes, habe ich bereits in der Tarifkommission des Reichstags an den Herrn Landwirthschaftsminister v. Podbielski die Frage gerichtet, ob er denn irgend welche Fälle namhaft machen könne, in welchen von den Kontingentsschweinen seit 1889 an der russischen oder im Vorjahr an der französischen Grenze Seuchenerkrankungen im Inlande hervorgerufen seien. Der Herr Landwirthschaftsminister, dem diese meine Frage durch seinen Kommissar mitgetheilt worden war, hat daraufhin zwar allerhand Schönes — oder nicht Schönes gesagt — ich sehe dabei von der Form ab, in die seine Worte gekleidet waren; ich denke in diesem Augenblick nur an den Inhalt seiner Worte, die sich bezogen auf das Auslandsvieh, das über die Grenze resp. in die Kontingentsschlachthöfe eingeführt worden ist. Er hat auf meine klare Frage keine klare Antwort ertheilt, er hat nichts beweisen können, er hat gar nicht einmal zu beweisen versucht, daß von dem eingeführten seuchenkranken Kontingentsvieh auch nur ein einziger Seuchenherd im Inland entstanden ist, — und darauf kommt es doch an. Herr v. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 187. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-187

ID: 00002797
339 /648
... Grade weil ein so großer Wechsel unter den Arbeitern stattfindet, ist die Gefahr der Ansteckung, die Gefahr der Erkrankung durch Phosphordämpfe um so größer; die Zahl der Arbeiter, die in Frage kommen, ist also eine weit größere, als die Statistik angiebt. Dagegen ist die Zahl der Krankheitsfälle durch die von den Fabrikanten angeführte Gegenstatistik nicht erledigt, weil diese Zahl sich wieder nur auf die bisherige Art der Statistik stützt, die nur diejenigen Fälle von Phosphomekrose anführt, welche bei Arbeitern vorkommen, die noch in diesen Betrieben beschäftigt sind. Wir haben also die Frage völlig auszuscheiden, ob diese Beschäftigung eine so gefährliche ist; denn diese Frage ist endgültig entschieden. Es bleibt nur die Frage 1028 ...

340 /648
... Ueber dies Kulturalverfahren sagt mein Gewährsmann, Herr Franz Buhl, Folgendes: Die Gefahr der Ansteckung wird gemildert, nicht aufgehoben. Der Herd bleibt, wird nicht etwa vernichtet, allmählich werden immergrößereStrecken immer schneller verseucht, und traurig sieht die Stätte solchen Kampfes aus, wie wir uns in mehreren weltbekannten Geländen der Bourgogue überzeugen konnten. Meine Herren, was bleibt dann aber noch übrig, wenn das Kulturverfahren nur so geringe Erfolge aufzuweisen hat? Dann muß man zu den amerikanischen Unterlagen und den sogenannten Hybriden übergehen, man muß die deutsche Rebe auf amerikanische Unterlage pfropfen. Das ist sehr theuer und kann nur geschehen, wenn im ganzen Rebgebiet dies gemacht wird, da die Rebläuse auf den Wurzeln der amerikanischen Reben sich außerordentlich gut weiter entwickeln. Was die Kosten anbetrifft, so wurden dieselben im Departement Hsrault per Hektar auf 2000 Francs, also 1600 Mark berechnet. Das würde für den Rebbau in Elsaß-Lothringen bei 31000 Hektar Fläche die runde Summe von 50 Millionen Mark ausmachen. Meine Herren, und was hätte man damit erreicht? In Frankreich ist schon jetzt der Beweis geliefert, daß diese Amerikaner Reben nicht von langer Lebensdauer sind; sie halten höchstens 18 Jahre, nach 18 Jahren muß das Gelände neu angepflanzt werden, und dieselben Kosten erwachsen immer wieder. Dabei brauchen diese Reben außerordentlich viel Pflege, bedeutend mehr als die deutschen. ...


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