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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 262. 1909/10
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-262

ID: 00003325
481 /648
... Die Jnkubations-(L) Periode ist die Periode zwischen der möglichen Ansteckung und dem möglichen Ausbruch der Krankheit. Dann wird das Tier auf die Bahn gebracht und kommt an in Köln. In Köln ist ein besonderer Sperrhof. Dieser hat ein besonderes Anschlußgleis. Also der Waggon kommt gar nicht in Berührung mit den übrigen ankommenden Waggons. Dann findet der Verkauf des Viehes nicht auf dem allgemeinen Markt statt, sondern das Vieh darf nur verkauft werden auf diesem abgesonderten Sperrhof. Dann darf die Verkaufszeit auf diesem abgesonderten Sperrhofe erst beginnen eine geraume Zeit, nachdem der Verkauf auf dem allgemeinen Viehof geschlossen ist, (hört! hört! links) sodaß also da jede mögliche Berührung vermieden wird. Und nun erfolgt schließlich die Schlachtung nicht etwa draußen, sondern sie erfolgt auch auf dem Sperrhofe. Das ist doch eine so geschlossene Kette von Vorsichtsmaßregeln, daß man ganz beruhigt sein kann, erst recht bei der preußischen Akkuratesse, die namentlich bei uns im Rheinland eingebürgert ist. (Große Heiterkeit und Zuruf.) — Ja, meine Herren, wir find im Laufe der Jahrzehnte so erzogen worden. — (Erneute Heiterkeit.) Wenn Sie sich das alles vorstellen, so müssen Sie doch sagen: dem einfachen Bürger fällt es wirklich schwer, an die reelle Existenz der Gefahren, wie sie uns da geschildert werden, zu glauben. (Hört! hört! links.) Und Sie können verstehen, meine Herren — ich will niemand anklagen —, wie man in der Bevölkerung das Gefühl bekommt: mit der sanitären Gefahr als Grund der Sperre muß es nicht stimmen, dahinter muß etwas anderes stecken. (Hört! hört! links.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 263. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-263

ID: 00003329
482 /648
... Die Krankheit kommt, wie gesagt, nur durch Ansteckung zustande. Nach der Ansteckung kommt eine Zeit, während deren der Betreffende keinerlei Krankheitserscheinungen bemerkt, das ogenannte Stadium der Inkubation, welches 10 bis 13 Tage auert. Dann bricht die Krankheit plötzlich aus — die ogenannte Jnitialperiode — mit einem heftigen Schüttelrost, es entsteht Fieber bis über 40 Grad, Pulsbeschleuniiung, Brechneigung, Kopfschmerz, ein sehr charakteristischer Kreuzschmerz und ein eigenartiger prodromaler Ausschlag. Dieser Zustand dauert etwa 3 Tage und greift den Kranken schon außerordentlich an. Dann folgt das Stadium der Eruption, das schon außerordentlich bedrohlich werden kann, obwohl dabei das Fieber abzufallen pflegt. Es schießen auf verschiedenen Stellen des Körpers, namentlich am Gesicht und Hals, weniger an Rumpf und Gliedern stccknadelkopfgroße rote Flecken auf, aus denen sich nach einigen Tagen hirsekorngroße Knötchen bilden, die sich allmählich in mattglänzende erbsengroße Bläschen verwandeln. Sie entstehen nicht nur auf der äußeren Hand, sondern gehen auch auf die Schleimhäute des Mundes, Schlundes, Kehlkopfs und der Luftröhre, auch die Bindehäute der Augen über und erzeugen neben lebhaften Schmerzen Schlingbeschwerden, Heiserkeit, Sehstörungev, kurz, recht bedrohliche Erscheinungen. Nun folgt das Stadium der Eiterung und Abtrocknung. Etwa am 8. Tage der Krankheit verwandeln sich die Bläschen in Pusteln, die Pocken wachsen, ihr Inhalt trübt sich. Die Haut, namentlich im Gesicht, an den Augenlidern, dem Halse, schwillt an, und das Fieber bricht aufs neue wieder aus; das sogenannte Esterfieber kann sogar außerordentlich heftig werden. ...

483 /648
... Wir haben jetzt ausgezeichnete Krankenhäuser in Deutschland, die vollkommen auf dem Boden der modernen Krankenhaushygiene stehen; aber selbst in den besten Krankenhäusern sind Übertragungen der Pocken von Person zu Person nicht zu vermeiden, wenn nicht das gesamte Personal und die übrigen Kranken des Krankenhauses durch die Schutzpockenimpfung gegen Ansteckung geschützt sind. Es ist behauptet worden, daß die Pocken eine Schmutzkrankheit seien; es ist damit angedeutet worden, daß, wenn wir reinlich sind, wir ungefährdet durch die Pocken sind. Meine Herren, geben Sie sich diesem Irrtum nicht hin! In früheren Jahrhunderten, wo die Pocken häufiger waren, und die Impfung noch unbekannt war, haben die Pocken die Fürstenhäuser nicht verschont. Louis XV. von Frankreich und eine ganze Reihe von Fürstlichkeiten und Prinzen sind an den Pocken gestorben. Sie können sicher sein: Sie mögen sich noch so hygienisch in Ihren Wohnungen einrichten — die Pocken suchen Sie auf, wenn Sie nicht geimpft sind! Die sanitären Verhältnisse — L la Konus Ksure! Wir find die Ersten, die für die öffentliche Gesundheitspflege eintreten. Aber sie läßt gegenüber dieser Kranheit im Stich, wenn nicht die Maßregel ergriffen wird, die bei den Pocken einzig und allein eine Wirkung hat, nämlich die Impfung. Einer der Herren Vorredner hat bemerkt, wenn man bei den Pocken impft, solle man doch bei anderen übertragbaren Krankheiten auch impfen. Wenn man es nur (8) könnte, meine Herren. Man kann es leider nicht. ...

484 /648
... Es (v) stellte sich aber heraus, daß die Wirkung der Impfung nicht für das ganze Leben vorhielt, sondern ein Teil der Geimpften später bei einer Ansteckung wieder erkrankt. Dies war die Ursache dafür, daß die Pocken nach dem Rückgänge im Anfang des 19. Jahrhunderts in den dreißiger, vierziger und siebziger Jahren neue Epidemien erzeugten. Man kam zu der Überzeugung, daß die einmalige Impfung nicht genügte, sondern daß der Impfschutz durchschnittlich nur etwa 10 Jahre vorhält. Werden in eine Bevölkerung, von der ein Teil noch gar nicht oder erst kurze Zeit vorher geimpft ist, während bei einem anderen Teil die Impfung länger als zehn Jahre zurückliegt, die Pocken eingeschleppt, so ist der Impfschutz nur bei den Kindern von ein bis elf Jahren ganz zuverlässig, und es muß zu einer Reihe von Pockenerkrankungen kommen. Dem kann nur durch eine Wiederholung der Impfung begegnet werden. Diese Erkenntnis machte sich zuerst die Armee zunutze, und zwar die Württembergische im Jahre 1833, die preußische 1834, die hannoversche 1837, die bayerische 1843 und die sächsische 1868. Welche Wirkung die Wiederimpfung hatte, können Sie aus folgenden Zahlen entnehmen. In der deutschen Armee kamen, während sie in Frankreich kämpfte, wo gerade eine kolossale Pockeneptdemie herrschte, 4991 Erkrankungen mit 298 Todesfällen an Pocken vor, während die Pockentodesfälle der französischen Armee in derselben Zeit auf 23 400 angegeben werden. Die französische Armee, die die Revakzination nicht hatte, verlor also 78 mal so viel Leute an Pocken als die deutsche. Diese Zahlen sprechen eine beredte Sprache. ...

485 /648
... Pfänder schrieb die Erkrankung und Ansteckung seines Sohnes der in Kottbus oder Forst geschehenen Impfung zu. Jmpfgegn« ließen den Knaben in Königswinter mehrmals photographieren; er starb am 20. August 1886, 10 Jahre 10 Monate alt. Dieser elende Zustand ist augenscheinlich auf Knochentuberkulose zurückzuführen; aber dafür, daß er die Folge der Impfung war, ist jeder Beweis schuldig geblieben. Karte 11: „Beobachtet von Dr. msä. M. Böhm. Mädchen mll durch Impfung zerstörtem Ellenbogengelenk. Es handelt sich um eine sogenannte Ankylose des Ellenbogengelenks, welche möglicherweise auf Tuberkulose beruht; jedenfalls fehlt jeder Beweis dafür, daß sie auf die Impfung zurückzuführen ist. Karte 29: „Zwölfjähriges Mädchen aus Hettstadt nach der Impfung. Das Mädchen zeigt fünf Knoten in der Rückenhaut. Ich frage: wie lange nach der Impfung find sie entstanden? was haben sie mtt der Impfung zu (v tun? Es ist ein Fall von Nolluskuw oolltaxiosuill und hat mit der Impfung absolut nichts zu tun! Aber es beunruhigt Laien, die die Sache nicht kennen, und untergräbt bei ihnen das Vertrauen zur Schutzpockenimpfung. Karte 14: „Hans Bolle, Elberfeld, geboren 16. Januar 1907, geimpft 14. Juli 1909, 14 Tage darauf allgemeine Erkrankung und Ausschlag. Seit 8. Dezember 1909 Ausschlag übers ganze Gesicht verbreitet, sodaß der Knabe nicht Mehr sehen kann. Es handelt sich um ein Kind mtt skrophulösem Ekzem und skrophulöser Augenbindehautentzündung, die beim Volke sehr verbreitet sind, aber mtt der Impfung nichts zu tun haben. Jetzt kommen noch einige Fälle von Ekzem. Karte 15:1 „Beobachtet vom Jmpfgegnerverein Hannover. ...
... 1 und 2 hieß es, daß daS Kind an Ansteckung, Rotlauf und Fieber erkrank sei, Ende Juni starken Ausschlag bekommen habe, der auf den ganzen Körper, die Mutter und 3 Geschwister überging. Der Herr Regierungspräsident in Hannover berichtet am 10. Januar 1911, daß das Kind 14 Tage nach der Impfung Ausschlag bekam, der in 3 Wochen verschwand; 4 Wochen nach der Impfung des Louis «krankten 3 Geschwister, die in 14 Tage genasen, über die Natur des Ausschlags wurde nichts ermittelt. Anhaltspunkte dafür, daß er mtt der Impfung zusammenhing, konnten nicht gewonnen werden. Sie sehen also: ein Knabe bekommt 14 Tage nach der Impfung einen Ausschlag, der Ausschlag ist in 3 Wochen gehellt, 3 Geschwister bekommen ihn auch und sind nach 14 Tagen gesund, — und das wird photographiert und dem Reichstag mitgeteilt ohne einen Schatten des Beweises dafür, daß eS durch Impfung entstanden ist. b91 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 265. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-265

ID: 00003331
486 /648
... Dort sind sie der Ansteckung der zahllos herumlungernden Schwarzen ausgesetzt. Auch ist es vielleicht vom Standpunkte der Moral nicht gerade angebracht, sie dort spielen zu lassen. Der Schulbetrieb ist auch nicht genügend beaufsichtigt worden. Der Lehrer, der früher dort war, war zweifellos überlastet, weil er diese Schule hatte, in der Kinder vom 15. Jahre bis zu den Jüngsten herunter unterrichtet werden, und weil er außerdem noch Unterricht in Suaheli an Unteroffiziere zu geben und verschiedene andere Verpflichtungen zu erledigen hatte. Er hat die Schule nicht ordentlich führen können. Es ist zu einem Schulstreik gekommen, weil der Lehrer die Schule lediglich als einllasstge Schule führte und die sämtlichen Kinder, auch solche, die hier zu Hause schon die höhere Töchterschule besucht hatten, zwang, nur mit dem Rechensttst auf der Schiefertafel zu schreiben. (Abgeordneter Ledebour: Das ist noch die Steinzeit!) — Ja, so ungefähr. — Ein anderer Lehrer, der augenblicklich die Schule führt, hat endlich zusammen mit den Eltern versucht, bessere Zustände zu erreichen. Seine Anträge sind sehr wenig freundlich aufgenommen worden; aber schließlich hat man sich doch den zwingenden Tatsachen gegenüber herbeigelassen, nach einem neuen Lokal zu suchen. Ich weise darauf hin, daß in jener Verhandlung in der Budgetkommission — ich glaube, es war 1908 — eine Resolution von dem Herrn Abgeordneten v. Richthofen eingebracht worden war, daß ein neues Schulhaus auf Kosten des Fiskus gebaut werden solle. Von diesem neuen Schulhaus ist nie wieder die Rede gewesen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 266. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-266

ID: 00003332
487 /648
... Die Armee lebt in ihren Kasernen eng zusammen, die Ansteckung ist da viel leichter möglich als in der übrigen Bevölkerung. Wenn also die Armee seit Einführung der Schutzpockenimpfung bessere Pockenverhältnisse hatte als die Zivilbevölkerung, was kann anders daran schuld gewesen sein als die Schutzpocken? Jetzt kam der Feldzug von 1870/71, während dessen in der französischen Armee und in ganz Frankreich eine enorme Pockensterblichkeit herrschte. Wir hatten damals große Besorgnisse, daß auch unsere Armee davon in Mitleidenschaft gezogen werden würde. Allein unsere Armee hat in Frankreich im ganzen nur 297 Todesfälle an den Pocken gehabt, während im französischen Heere nach den ursprünglichen Nachrichten 23 400 Todesfälle an Pocken vorgekommen sein sollen. Diese Zahlen sind nachher als nicht ganz zutreffend bezeichnet worden, weil die Listen (v) im französischen Krjegsmtntsterium nicht ganz sorgfältig geführt worden sind. Ich lege auch gar keinen Wert auf diese Zahlen im einzelnen. Denn die Tatsache steht fest, daß 1870/71 in Frankreich eine enorme Pockenepidemie geherrscht hat, durch die unsere deutsche Armee hindurchgeschwommen ist wie ein Schwan; die Pocken haben unserer Armee in Frankreich nichts anhaben können. Nun hat vorhin einer der Herren Vorredner gesagt, wir stellten uns, als wenn nur bei uns geimpft würde, und als ob das in der französischen Armee nicht der Fall wäre. Auch das ist nicht wahr. Im 6. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 267. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-267

ID: 00003333
488 /648
... Die Kinder solcher Leute sind ja immer der Gefahr der Ansteckung ausgesetzt, und die Gefahr kann durch eine bessere Ernährung gewiß vermindert werden. Wenn also die schmalen Renten um ein Zehntel oder mehrere Zehntel heraufgesetzt werden, so ist die Möglichkeit vorhanden, daß die Unterernährung etwas geringer wird, als sie sonst ist. Denn darüber dürfen wir ja auch nicht im Zweifel sein, daß selbst die anderthalbfachen Invalidenrenten, wenn der Betreffende nicht vom 15. Jahre ab in der V. Lohnklaffe geklebt hat und mit dem 65. Lebensjahre invalid ist, ein Fall, der praktisch unmöglich ist, außerordentlich gering sein werden, sodaß hier nur eine gewisse kleine Verbesserung, die ich aber auch ohne weiteres anerkenne, vorhanden ist. (Sehr richtig! links.) Aber wie können denn die Herren vom Zentrum und die Herren Konservativen — die Nationalliberalen haben ja diesmal größtenteils auf unserer Seite gestanden — es verantworten, daß man die vorbeugende Tätigkeit der Laudesverstcherungsanstalten so eingeschränkt hat, wie es die Reichsversicherungsordnung getan hat? Denn alle Reden nützen nichts; das eine wird man zugeben müssen: wenn sämtliche Direktoren der Landes- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 268. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-268

ID: 00003334
489 /648
... — Das Texasfieber ist allerdings vielleicht weniger direkt übertragbar; es ist aber die begründete Besorgnis vorhanden — wir haben darüber feste Anhaltspunkte —, daß mit dem Vieh das Insekt eingeschleppt wird, das der Träger der Ansteckung ist, und wir müssen also unter allen Umständen damit rechnen, daß mit der Einfuhr von Vieh auch die Gefahr der Übertragung des Texasfiebers eintritt. Solange diese wissenschaftliche Überzeugung an maßgeblicher Stelle besteht, bin ich nicht und ist keine andere Instanz in der Lage, die Verantwortung dafür zu übernehmen, daß argentinisches Rindvieh lebend eingeführt wird. Sie wissen im übrigen, meine Herren, daß Schafe und Schweine aus Nord- und aus Südamerika lebend eingeführt werden können, und daß ebenso das Fleisch von Schafen und Schweinen eingeführt werden kann. Nicht eingeführt werden kann amerikanisches Rindfleisch. Auch hier stehen die maßgebenden sachverständigen Instanzen auf dem Standpunkt, daß mit der Einführung des Fleisches ebenfalls die Gefahr der Einschleppung des Texasfiebers verbunden ist. Solange diese UM ...

490 /648
... Aber mit Recht glaubt man, daß der wichtigste Grund zur Verbreitung der Seuche die Ansteckung ist, und darum muß man es verstehen, daß die veterinärpolizeilichen Vorschriften und die Vorschriften der Seuchengesetze zumeist dahin gehen, die Ansteckung der Krankheit zu verhüten. Die Regierung dringt darauf, daß diese Maßregeln sowie alle in dieser Hinsicht erlassenen veterinärpolizeilichen Anordnungen genau befolgt werden. Wie es schon einzelne Herren Redner getan haben, so würde auch ich bitten, daß diese Vorschriften nicht allzu rigoros^und schikanös Lurchaeführt werden. Um die Seuche mit Erfolg zu bekämpfen, ist cs notwendig, das Volk ausgiebig aufzuklären. Zu diesem Zwecke würde ich anraten, in den Schulen, in den Volksschulen und auch in den Fortbildungsschulen die jungen Leute darüber aufzuklären, was zu tun ist, sobald die Seuche irgendwo auftritt, und wie man gegen sie vorgehen, wie man sie bekämpfen soll. Dasselbe müßte durch Vorträge in Vereinen und Versammlungen geschehen. Letzteres ist allerdings in unseren Landesteilen fast unmöglich; Sie haben ja in der letzten Zeit bei den Verhandlungen über die Handhabung des Reichsvereinsgesetzes gehört, wie schwierig es bei uns ist, Vereine zu gründen und Versammlungen zu veranstalten, in denen beispielsweise wir Abgeordnete zu unserem polnischen Volke in polnischer Sprache reden und dasselbe auch in (v) dieser Beziehung aufklären können. (Sehr richtig! bet den Polen.) Unter den strengen Vorschriften zur Bekämpfung der Seuche ist besonders die Anzeigepfticht zu nennen. Es ist streng befohlen, von der Krankheit sofort Anzeige zu erstatten, sobald sie auftritt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 269. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-269

ID: 00003335
491 /648
... Maul- und Klauenseuche, Stand der Epidemie; Bekämpfung; Frage der Ansteckung; Impfung; Tötung der erkrankten Tiere in Dänemark; Entschädigung für die Besitzer: Bd. 265, 151. Sitz. S. 5617^.ff. Viehzucht, Bestand des Viehs in Deutschland, Frage einer Fleischnot: Bd. 265, 151. Sitz. S. 56178. Wertzuwachssteuer s. „Grundstücke. Wohnungsfürsorge: Bd. 260, 47. Sitz. S. 1677 8 (Geschäftsordnung). Zentralverband deutscher Industrieller. Berufsgenoffenschasten als Mitglieder des Zentralverbandes deutscher Industrieller, Beiträge, Verwendung zu politischen Zwecken, Gründung eines Wahlfonds: Bd. 267, 177. Sitz. S. 6842^.. Zolltarif, Abänderung des H 15, s. „Versicherungswesen unter 1. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 272. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-272

ID: 00003339
492 /648
... Die Ansteckung ist bei den Schiffen aller Wahrscheinlichkeit nach in Japan erfolgt. Für die hiesigen Fälle war eine bestimmte Ansteckungsquelle nicht zu ermitteln. In der Zahl der Erkrankungen an Ruhr und Darmkatarrh war im Berichtszeiträume wieder ein Rückgang festzustellen. An der strengen Durchführung der Vorbeugungsmaßregeln soll auch künftig festgehalten werden. Einen Rückgang zeigen auch die Blinddarmentzündungen. Pest und Cholera sind im Berichtsjahre nicht eingeschleppt worden, obgleich diese Krankheiten in mehreren chinesischen Häsen, u. a. in dem benachbarten Tschisu, aufgetreten sind und dort zu Quarantänemaßnahmen geführt haben. Im Kreise Tsimo, außerhalb des Schutzgebiets, kam nach Schluß des Berichtszeitraums, im Oktober 1909, eine Epidemie vor, an der 80—90 Menschen gestorben sein sollten. Auf die Mitteilung der dortigen Missionsstation, die für Tsingtau, wie an anderer Stelle ausgeführt, gewissermaßen als Vorposten gegen andringende Seuchen gilt, wurde sogleich ein Marinearzt entsandt. Er konnte feststellen, daß die choleraähnliche Seuche wahrscheinlich auf dem Landwege von Tschisu eingeschleppt bereits im Erlöschen war. ^ Vgl. dazu den veröffentlichten Sanitätsbericht über die Krankheiten der Marine 1906/07, S. 33. 2) Dgl. Denkschrift 1907/08, S. 47, sowie oben S. 45. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 275. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-275

ID: 00003342
493 /648
... unhaltbar, jemand wegen Beleidigung zu bestrafen, der einem Familienvater von einer die Gefahr einer weiteren Ansteckung mit sich bringenden Erkrankung von dessen Sohn in bester Absicht Mitteilung mache. Auch sei es zu eng, bei Mitteilung strafbarer Handlungen erst dann den Beweis der Wahrheit zuzulassen, wenn der Beleidigte wegen der Straftat rechtskräftig verurteilt ist oder wenn doch mindestens die prozessualen Voraus- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 277. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-277

ID: 00003344
494 /648
... Das Verbot der Ankündigung von Gegenständen oder Verfahren zur Verhütung von Geschlechtskrankheiten ist nicht überflüssig, denn oft werden unter dem Deckmantel von Mitteln zur Verhütung geschlechtlicher Ansteckung Mittel zur Verhütung der Empfängnis angekündigt, wie auch oft die gleichen Mittel für beiderlei Zwecke geeignet sind. Außerdem kann ein Bedürfnis für die öffentliche Ankündigung von Vorbeugungsmitteln gegen Geschlechtskrankheiten nicht anerkannt werden. Abs. 2 Nr. 2 stellt die Ankündigung von Geheimmitteln im engeren Sinne, d. h. Mitteln usw., bei denen die Bestandteile oder die Gewichtsmengen geheimgehalten oder verschleiert werden, und von Geheimverfahren unter die im § 8 vorgesehene schwerere Vergehensstrafe, während die Ankündigung der sonstigen sogenannten Geheimmittel, deren Ankündigung nach § 6 des Entwurfs verboten ist, durch ß 13 nur mit der Übertretungsstrafe bedroht wird. Es kann zweifelhaft erscheinen, ob ein Gebot, die Bestandteile der Gegenstände anzugeben, im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist. Indessen dürfte die Frage doch zu bejahen sein. Einmal ist es für das Publikum von Bedeutung, wenn es sich bei einiger Aufmerksamkeit ein Bild von der Beschaffenheit und dem Werte der Ware machen kann. Enthält das angepriesene Mittel nur bekannte Pflanzenstoffe, so wird das Publikum vorsichtig werden und sich die Bestandteile lieber aus der Apotheke oder Drogenhandlung zu meist billigeren Preisen beschaffen. Auch werden durch die Vorschrift die Fälle eingeschränkt werden, in denen 10 ...

495 /648
... Die weitere Beobachtung, daß die einzelnen Pockenepidemien verschieden schwer verliefen, und daß in den leichteren Epidemien fast alle Fälle einen leichteren Verlauf nahmen, veranlaßte nicht selten Eltern, ihre Kinder während einer leichteren Epidemie der Ansteckung auszusetzen, damit sie auf diese Weise vor einer schwereren oder gar tödlichen Erkrankung bewahrt blieben. Frühzeitig ging man sogar dazu über, und zwar zuerst in China, die Kinder durch Einreibung mit Pockeneiter zu impfen, ein Verfahren, das in Hindostan weiter ausgebaut und zu Anfang des 18. Jahrhunderts nach Konstantinopel gebracht wurde. Hier lernte es die Gemahlin des damaligen englischen Gesandten kennen und brachte es nach London, von wo es sich im Laufe des 18. Jahrhunderts über ganz Europa verbreitete. Dieses Verfahren, die sogenannte Inokulation, hatte in einer großen Reihe von Fällen den gewünschten Erfolg. Die Inokulierten erkrankten an richtigen Pocken, die jedoch in der Regel nach verhältnismäßig schwerem Verlauf in Genesung endeten und die so behandelten Personen vor einer abermaligen Erkrankung schützten. Allein in keineswegs allen Fällen war der Verlauf so günstig, vielmehr wurden schon frühzeitig nach der Inokulation sehr schwere Erkrankungen und selbst Todesfälle beobachtet, die sich zuweilen auf 2 bis 3 Prozent der Inokulierten beliefen. Auch fanden Übertragungen der Pocken von Inokulierten auf gesunde Personen und Verschleppungen der Pocken auf weite Entfernungen hin statt, so daß man sich sehr bald dazu entschließen mußte, das Verfahren der Inokulation gesetzlich zu verbieten. ...
... Es hatte sich nämlich herausgestellt, daß eine einmalige Impfung keineswegs für die ganze Dauer des Lebens schützt, sondern daß ein Teil der Geimpften in späteren Jahren einer neuen Ansteckung erlag. Lehrreich in dieser Beziehung waren die Ermittelungen von Oppert aus dem Jahre 1871, die sich auf kranke bezogen. Nach ihm starben 2399 Pockenim von den von den Lebensalter von Nichtgeimpften Geimpften 0—10 Jahren ...1 42 °,g 0 o/o 11—151- .1 .1 .1 38,s o/o 0 o/o 16—20 - ...1 23 o/a 2? °/o 21—25 ...1 40 o/o 4,3 o/o 26—301 - ...1 35 o/o 6 o/o 31—35 . . .1 31 «/o 8,- °/o 36—401- ...1 79 °/o 23 o/o 41—501- ...1 77 o/o 23 °/o 51—601- .1 .1 .1 33,s o/o 18 °/o über 60 ...1 90 °/o 35 o/o. Diese Zahlen, die nebenbei beweisen, wie enorm die Sterblichkeit bei den Nichtgeimpften ist, zeigen, daß der Impfschutz vom 15. Lebensjahre ab zweifelhaft wird und von da ab von Jahr zu Jahr abnimmt, und daß daher eine Wiederimpfung erforderlich ist, um die Segnungen des Impfschutzes voll zur Geltung zu bringen. Diese Erkenntnis machte sich zuerst die Armee zunutze, indem sie die Wiederimpfung aller Neueingestellten einfiihrte. Dies geschah zuerst in Württemberg am 7.1 Februar 1833, in Preußen am 16. Juni 1834, in Hannover 1837, in Bayern 1843 und in Sachsen 1868. Infolgedessen sank die Pockensterblichkeit im preußischen Heere auf 0,i °Während des Feldzugs von 1870/71 litt die französische Armee an einer verheerenden Pockenepidemie, während die deutsche Feldarmee in Frankreich nur 278 Pockentodesfälle hatte. ...

496 /648
... Vor einer solchen Ansteckung schützen weder eine zentrale Wasserversorgung, noch eine Kanalisation, noch die günstigsten persönlichen hygienischen Lebensbedingungen. Andererseits sieht man, daß Arzte und Krankenpfleger, wenn sie nur durch rechtzeitige und erfolgreiche Impfung geschützt sind, unter Pockenkranken verweilen können, ohne selbst später zu erkranken. Auch ist es von England bekannt, daß seine öffentlichen hygienischen Einrichtungen mustergültig sind und hinter den deutschen Einrichtungen nicht zurückstehen. Trotzdem hat die allgemeine hygienische Kultur nicht genügt, um die schwere Pockenepidemie des Jahres 1902 zu verhüten. Im Jahre 1906/07 hat in Metz und seinen Vororten ein größerer Pockenausbruch mit insgesamt 163 Pockenerkrankungen (38 Todesfällen) stattgefunden. Es ist dies die bedeutendste Pockenepidemie, die in Deutschland seit Inkrafttreten des Jmpfgesetzes beobachtet worden ist. Sobald das Bedenkliche der Sachlage erkannt worden ist, handelte es sich darum, die Seuche so rasch wie möglich zu tilgen. Hätte man zu diesem Zwecke zunächst die Verbesserung allgemeiner hygienischer Mißstände in Angriff genommen, so würde das Ziel Wohl kaum erreicht worden sein. Dagegen ist es gelungen, der Seuche innerhalb weniger Wochen Herr zu werden, nachdem man sich zur straßenweisen Durchimpsung der Bevölkerung entschlossen hatte. Dieselbe Erfahrung ist bei sämtlichen Pockenausbrüchen der letzten Jahre gemacht worden (z. B. in Bochum 1904, in Wien 1907, in Breslau 1908). Alle diese epidemiologischen Erfahrungen in Verbindung mit der experimentell und statistisch erwiesenen Immunität, die durch die Schutzpockenimpfung erzielt wird, lassen darüber keinen Zweifel bestehen, daß wir es vorwiegend der obligatorischen Erstimpfung und Wiederimpfung verdanken, wenn in Deutschland eine nur geringe Pockensterblichkeit herrscht. ...

497 /648
... Kirchner versicherte, daß Kälber fast nie tuberkulös geboren würden, daß sie aber der Ansteckung mit Tuberkulose sehr ausgesetzt seien. Dieser Gefahr werde aber dadurch begegnet, daß die Tiere vor der Impfung tierärztlich untersucht und nur solche geimpft würden, die gesund befunden worden wären. Auch vor der Verarbeitung der Lymphe fände noch eine zweite tierärztliche Untersuchung nach der Schlachtung der Tiere statt. Durch die Lymphe werde also niemals Tuberkulose übertragen. Die Jmpfärzte würden genau überwacht, die Ausführung der Impfung sei daher absolut zuverlässig. Eine Fahrlässigkeit der Arzte könne Strafen bis zu 500 ^ beziehungsweise Gefängnis zur Folge haben. Die vom Referenten genannten Arzte seien in der Jmpffrage nicht hinreichend orientiert. Daß die Herren Kuß maul und Voigt, der staatliche Jmpfarzt in Hamburg, Gegner der Impfung wären, sei nicht anzunehmen. Ein Mitglied fragte an, warum es in einigen Ländern, wie in der Schweiz und in England usw., auch ohne Zwangsimpfung gehe? Ihm erwideüe der Regierungskommissar, Professor Dr. Kirchner, daß in diesen Staaten das Festhalten an dem Rechte der persönlichen Freiheit des Einzelnen den Ausschlag zu der Maßnahme gegeben habe, die sich jedoch, wie schon Herr Breger ausgeführt habe, keineswegs bewährt hätte. Der Überreicher einer Petition, welcher bei Schaffung des Jmpfgesetzes schon Mitglied des Reichstags war, erklärte, daß damals im Reichstag eine große Gegenströmung gegen das Jmpfgesetz gewesen sei und die Zwangsimpfung nicht so wie jetzt aufgefaßt worden wäre. Er teilte Schädigungen durch Impfungen mit. ...

498 /648
... Denn Nichtgeimpfte erkrankten bei Pockeneinschleppung zuerst und bildeten dann für Personen, die noch nicht geimpft seien (Kinder im ersten und zweiten Lebensjahre), oder bei denen der Impfschutz nicht mehr ganz sicher sei (ältere Leute), eine Gefahr der Ansteckung. Es sei ähnlich, wenn in einem Dorfe, in dem die übrigen Häuser Ziegeldächer haben, noch ein Haus ein Strohdach habe. Es falle einem Brande leichter zum Opfer, und die Folge sei, daß es eine große Feuersgefahr für die anderen Häuser bringe. Demgegenüber wurde aus der Kommission betont, daß in Deutschland noch vielfach Häuser mit Strohdächern vorhanden seien. Das angeführte Beispiel hinke, denn durch die Impfung sollten doch die Geimpften geschützt sein, und sei es doch nicht zu verstehen, daß dann einzelne Nichtgeimpfte den Geimpften Schaden bringen könnten. Weiter führte ein anderes Kommissionsmitglied folgendes aus: Wenn die Impfung einen Schutz gewähre, und das stehe doch wohl unbestreitbar fest, dann müsse auch der Impfzwang zum Schutze der Allgemeinheit beibehalten werden. Das einzelne Individuum habe sich im Interesse der Allgemeinheit dem Zwang der Impfung zu unterwerfen, weil jeder nicht geimpfte Mensch der Gefahr der Ansteckung in hohem Maße ausgesetzt sei und dadurch eventuell die Mitmenschen in Gefahr der Erkrankung bringe. Bei Maßnahmen zur Bekämpfung epidemischer Krankheiten, oder bei wirksamen vorbeugenden Maßnahmen, könne der sonst richtige Grundsatz keine Geltung haben, daß kein Mensch operative Eingriffe in seinen Körper ohne seine Zustimmung zu dulden brauche. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1912
Bd.: 283. 1912
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-283

ID: 00003350
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... Daher will unsere Resolution, daß das Preisschreiben auch gelten soll dem Erfinder des Heilmittels, welches gegen die Ansteckung immun macht. Es ist selbstverständlich, daß, wenn es einmal gelingen sollte, ein derartiges Heilmittel zu finden, dieses dann in den Besitz der Allgemeinheit übergehen sollte, damit für den einzelnen die Kosten nicht zu hoch werden, (sehr gut! rechts) daß es billig abgegeben wird. Aber, wie gesagt, bisher ist noch kein einziges sicheres Mittel gefunden. Es wurde eine Menge angepriesen, es wurde eine Menge genannt. Ich wurde in allerletzter Zeit von einem Fachmann hingewiesen auf die Versuche eines Münchener Privatgelehrten Dr. Krafft, welcher ein Mittei erfunden hat, das die Tiere wenigstens 17 Tage lang gegen die Ansteckung durch die Seuche vollständig immun macht. Der gleiche Fachmann, der mich davon unterrichtet hat, glaubt, daß Herr Dr. Krafft vielleicht auf dem richtigen Wege (v) sei, ein vollständiges Jmmunisierungsmittel zu finden. Auch der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist ja noch nicht gefunden. Hier hört man ebenfalls, daß ein Professor in Rostock demselben bereits mit günstigem Erfolge nachgespürt haben soll. Es wäre zu wünschen, daß sich diese Nachrichten bewahrheiten. Inzwischen haben wir noch eine Menge anderer wichtiger Fragen gelöst. Die Ansteckung ist ja nach der Erfahrung eine zweifache, einerseits eine gutartige, anderrseits eine bösartige, und es ist wohl die Frage gerechtfertigt, ob die Tiere, welche die leichtere, gutartige Infektion schon durchgemacht haben, durch diese gegen die bösartige Ansteckung immun geworden sind. (Sehr richtig! im Zentrum.) ...

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... Es ist uns heute eine Broschüre zugegangen, in welcher die Ansicht ausgesprochen ist, daß die Viehseuchen, besonders die Maul- und Klauenseuche, nicht durch die Ansteckung verbreitet würden, sondern daß es an der Fütterung läge, daß die Seuche von selbst ausbreche, wenn das Tier zu schlecht gefüttert würde. Wie man zu einer solchen Ansicht kommen kann, ist uns Sachverständigen und ist allen unseren Landwirten einfach unerklärlich. Wir wissen, daß die Seuche immer nur dort ausgebrochen ist, wo sie durch irgend eine Ansteckung übertragen worden ist. Freilich wird die Ansteckung nicht immer durch die Tiere übertragen, sondern leider oft auch durch die Menschen. Es ist nicht immer zu vermeiden, daß Leute zusammenkommen. Aber gut wäre es doch, wenn von seiten der Staatsverwaltungen und der Kreisverwaltungen Reichstag. 13. Legisl.-P. I. Session. 1912. die Leute darauf hingewiesen würden, doch mit der co) äußersten Vorsicht zu Werke zu gehen. Ich kenne einen Fall, wo durch einen bloßen Händedruck eines Bekannten die Maul- und Klauenseuche in den Stall des anderen übertragen worden ist. Der Mann mußte, als er nach Hause kam, zufälligerweise in seinen Kuhstall, um einer Kuh bei der Geburt behilflich zu sein. Er hat das getan, ohne sich die Hände zu reinigen, und das ganze Dorf hat dann darunter schwer zu leiden gehabt. Es wäre also von ungeheurem Wert, wenn man die Leute darauf aufmerksam machte, daß sie niemals mit ungereinigten Füßen und ungereinigten Händen in ihren Stall gehen und ebensowenig aus ihrem Gehöft hinausgehen und ihre Nachbarn in die Seuchengefahr bringen. ...


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