Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1912
Bd.: 284. 1912
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-284

ID: 00003351
501 /648
... Natürlich müssen in diese Unfallversicherung auch alle diese Berufskrankheiten, die Gefahr der Ansteckung usw., in weitestem Maße mit hineingenommen werden. Ich freue mich, daß auch von der rechten Seite dieses Hauses bereits bei früherer Gelegenheit Wünsche in gleichem Sinne laut geworden sind. Der Herr Abgeordnete Behrens hat vor einigen Jahren im Namen seiner politischen Freunde erklärt, daß sie durchaus wünschten, daß eine Unfallfürsorge für das Krankenpflegepersonal gesetzlich eingeführt würde. Eines aber muß dann ferner noch hinzukommen, nämlich die Einbeziehung des Krankenpflegcpersonals in die vom Reichstag im vergangenen Jahre abgeschlossene Privatbeamtenversicherung. In dieser Beziehung liegen die Verhältnisse zurzeit noch ungeklärt, und ich möchte mir deshalb die Anfrage an die Herren Regierungs-Vertreter erlauben, ob bereits bei den Regierungen darüber Klarheit herrscht, in welchem Umfang das Krankcvpflegepersonal der Wohltaten dieses Privatbeamtenverficherungsgesetzes teilhaftig werden wird. (L) Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch kurz das Prüfungswesen behandeln. Soweit sich die Herren mit dieser Malerie beschäftigt haben, wird Ihnen bekannt sein, daß, nachdem dieser Wunsch jahrelang im Reichstag ausgesprochen worden ist, der Bundesrat unterm 22. März 1906 einen Beschluß erlassen hat, durch den er Grundsätze für eine staatliche Prüfung des Krankenpflegepersonals eingeführt und diese Grundsätze den einzelnen Bundesstaaten zur Durchführung empfohlen hat. Soweit ich habe feststellen können, sind diese Grundsätze bisherleider nicht in allen Bundesstaaten durchgeführt worden, und deshalb möchte ich empfehlen, diese Angelegenheit auch im Wege der Reichsgefetzgebung zu ordnen, damit wir endlich einmal gleichmäßige Zustände auf diesem Gebiet bekommen. ...

502 /648
... Nun zeigen aber die Untersuchungen, daß die Ansteckung in weitaus den (M meisten Fällen erst im Laufe der Kindeszeit zu erfolgen pflegt; denn nach den Untersuchungen ergibt sich, daß von den später tuberkulösen Kindern nach einem Jahre erst 5 Prozent tuberkulös erscheinen, nach zwei bis drei Jahren 20 bis 25 Prozent und nach 12 bis 13 Jahren 70 bis 90 Prozent. Sie sehen also, daß hier ein weites Feld der Tätigkeit in der Richtung der Vorbeugung gegenüber der Ansteckung innerhalb der Familien wäre. Es ist früher schon in diesem Hause ausgesprochen worden, daß der Kampf gegen die Tuberkulose in die Familie verlegt werden sollte. In sehr vielen Fällen werden ganze Familien tuberkulös, weil die weitere Ansteckung der übrigen Familienmitglieder nicht rechtzeitig verhindert wird. Meine Herren, man sollte also mehr als bisher ein Augenmerk darauf richten, kranke Personen, die wieder neue Herde der Ansteckung bilden, rechtzeitig abzusondern, und man sollte insbesondere auch die Durchführung der Desinfektion von verseuchten Wohnungen durch Reichsgesetz befördern. Die Bundesstaaten sind ja vielfach hier vorgegangen; aber wir haben keine einheitliche Gesetzgebung auf diesem Gebiet, und nach den Erfahrungen des Zentralkomitees für die Bekämpfung der Tuberkulose sind gegen die Desinfektion von Wohnungen, die vorher von Personen, die an offener Tuberkulose litten, innegehabt wurden, außerordentliche Widerstände vorhanden. Es spielen hier natürlich wirtschaftliche Fragen in hohem Maße mit herein. Man befürchtet vielfach wirtschaftliche Schädigungen, wenn solche Tuberkulosefälle angezeigt werden. Man fürchtet, daß die Wohnungen in Verruf kommen und anderes mehr. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1913
Bd.: 286. 1912/13
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-286

ID: 00003353
503 /648
... Nun, meine Herren, ich glaube, daß es ein Verdienst des Zentrums ist, daß es dUbei mitgeholfen hat, durch die Seuchengesetzgebung die bestehende« Übelstände möglichst schnell zu beseitigen, unseren Viehstand vor Ansteckung zu schützen und außerdem auch denjenigen, die das Fleisch genießen, ein einwandfreies Fleisch zu verschaffen. (Sehr richtig! im Zentrum).1 : Wenn ich mich recht entsinne, hat ja auch der erste Herr Redner der sozialdemokratischen Partei, der Herr Abgeordnete Scheldewann, sich damit gebrüstet, daß die sozialdemokratische Partei bei der Reichsviehverstcherungsgesetzgebung so kräftig zum Schutze unserer Viehbestände mitgearbeitet habe. Was nun unsere Stellung zu dem wiederum angegriffenen Z 12 des Fleischbeschaugesetzes betrifft, so hat ja schon der Herr Abgeordnete Giesberts unsere Stellung hinlänglich begründet; ich habe dem nichts: weiter hittzüzufügen. Dann wurde uns weiter der Vorwurf gemacht, in Bayern habe sich das Zentrum nicht gegen die Einfuhr von Gefrierfleisch gewehrt. Meines Wiffens hat aber sogar auch der Bayerische Landwirtschaftsrat in seiner Mehrheit nichts dagegen eingewendet. Und landwirtschaftlichen Und agrarischer als der Bayerische Landwirtschaftsrat zu sein, ist ja nicht unsere Aufgabe. Auch der Herr Staatssekretär v. Soden hat sich ziemlich wohlwollend zu der Früge der GefrterfietschetnfÜhruug verhalten; er ist von uns deswegen in keiner Weise angegriffen worden. ...

504 /648
... Da gehen Zehntausende im Laufe der Jahre weg, die wieder Keime der Krankheit nach außen schleppen oder mindestens durch eine rasche Entfernung sich vor der Ansteckung zu schützen suchen. Gegenüber dieser traumhaften Häufung des Reichtumauf der einen Seite und dieser Ausnutzungsfreiheit anderer- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1913
Bd.: 287. 1913
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-287

ID: 00003354
505 /648
... Also Ansteckung erfolgte nicht. Jedenfalls beweist aber gerade dieser Fall, da doch die Syphilis allgemein als eine außerordentlich gefährliche unv ansteckende Krankheit bekannt ist, in welch große Gefahr die Baumwollweberinnen und -Weber durch das Schiffchenküssen geraten. Ich meine, hier hat das Reichsgesundheitsamt die ernste Pflicht, Untersuchungen anzustellen und festzustellen, inwieweit in Deutschland Fälle vorliegen, die die Übertragung von Krankheiten, wie in England, wahrscheinlich machen, und wie dem abgeholfen werden kann. Die englische Kommission hat leider nicht beim Parlament beantragt, die Schiffchen zu verbieten, bet denen der Schußfaden mit dem Munde durchgesaugt werden muß. In Massachusetts besteht seit dem Mai 1912 ein Gesetz, wodurch die Anwendung derartiger Schiffchen verboten worden ist. Es gibt nämlich auch Schiffchen, bei denen das Durchsaugen auf automatischem Wege mittels Werkzeuge geschieht, ohne daß dem Weber irgendwelche besondere Aufmerksamkeit auf den Akt selbst auferlegt wird. Es ist Voraussetzung, daß die Weber während des Durchsaugens nicht hinzusehen brauchen. Sobalo irgendeine Vorrichtung angewandt werden soll, die den Weber zwingt, während des Durchfädelns seine Aufmerksamkeit dem Akt, der Manipulation selbst zuzuwenden, ist die praktische Anwendbarkeit nicht gegeben. Die Intensität der Arbeit der (L) Baumwollweber wird immer größer; sie ist durch das Mehrstuhliystem bedingt. Wir haben heute in Deutschland z. B. das Vterstuhlystem, teilweise sogar das Fünfstuhlsystem.1 Da1 muß der Weber und die Weberin imstande sein, den Faden durchzusaugen oder durchsangen zu lassen, ohne daß sie genötigt sind, dem Akt selber Aufmerksamkeit zuzuwenden. Sie muffen imstande sein, während der Zeit die vier Webstühle zu beobachten. ...

506 /648
... Die Ansteckung des Menschen durch den Perlsuchtbazillus, den sogenannten baoillus Vovmus, ist an Häufigkeit gegenüber dem daeiUus I1UMÄQU8 eine erheblich zurückstehende, und wenn man auch gewiß die Maßnahmen, die gegen die Übertragung des Perlsuchtbazillus gegeben worden sind, nicht außer acht lassen darf, so muß man doch auch wieder anerkennen, daß die Tuberkulose-Übertragung in 99 von 100 Fällen immer von Mensch zu Mensch erfolgt. Wenn man dies berücksichtigt, kommt es doch wesentlich darauf an, diejenigen Vorsichtsmaßregeln zu treffen, die erforderlich find, um diese Übertragung der Krankheit auf andere zu verhindern. Hier ist es wesentlich, daß zunächst der Kanke selbst und dessen Angehörige über die Gefahr aufgeklärt werden, die der Kranke selbst für die Umgebung bildet, ferner darauf hinzuweisen, daß diese Gefahren durch die amtlich vorschriftsmäßig vorgenommene Desinfektion des Auswurfs, der Wäsche, des Aufenthaltsraums zu beseitigen find, und L) daß die Nichtübertragung durch die Alletnlegung des Kranken in der Familie wohl zu ermöglichen ist. Ich gebe aber zu, daß gerade dieser letztere Punkt, die Alletnlegung des Kranken in der Familie, bet den oft wenig geeigneten, wenig ausreichenden Räumlichkeiten zu großen Schwierigkeiten führen kann. Will man aber der Tuberkulose näher rücken, so ist die Beachtung dieser Pflicht nicht außer acht zu lassen. Sodann aber ist bei der Bekämpfung der Tuberkulose unablässig Sorge dafür zu tragen, daß die Bevölkerung stets und immer wieder von neuem über die Entstehung, die Weiterentwicklung, wie über die Möglichkeit der Vorbeugung der Tuberkulose überhaupt aufgeklärt wird. ...
... Erst im erwerbsfähigen Alter entwickelt sich dann die verhältnismäßig langsam um sich greifende und selten zur offenen Tuberkulose führende Erkrankung weiter, sei es, daß ungünstige Berufsverhältnisse die Infizierten der Gefahr des Umsichgreifens der Infektion aussetzen, sei es, daß eine neue Ansteckung in dem schon infizierten Körper zu einer andersartigen Lokalisation führt. Jedenfalls wird heute die Auffassung vertreten, daß die fortschreitende Tuberkulose des erwerbsfähigen Alters als die Fortsetzung der zwar örtlich ruhenden, aber im Kiudesalter bereits erworbenen Tuberkulose ist. Hieraus aber ergibt sich zunächst als unabwetsliche Pflicht, daß die Kinder vom ersten Jahre ihrer Geburt an eine gute und sorgsame Ernährung, möglichst die Brust der gesunden Mutter, erhalten; denn je günstiger die Ernährung, desto größer ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen die Jnfektionskeime. Sollte die sonst gesunde Mutter ...

507 /648
... Die Bewegungsfreiheit der Sachverständigen müßte unbedingt gewahrt bleiben, und es dürste auch die Vernichtung der verseuchten Bienenvölker nicht grundsätzlich gefordert werden, da durch Mehrung der Bienen von den verseuchten Waben noch Werte gerettet werden können; wie auch die Verwendung des Wachses und der verseuchten Waben gestattet werden müsse, nachdem ja jede Ansteckung ausgeschlossen sei. Auch bezüglich der Entschädigungsfrage für die Ausführung des Gesetzes, für die Sachverständigen sowie für Vernichtung von Bienenvölkern bestehen lebhafte, und ich glaube, auch berechtigte Wünsche. Der Entwurf überläßt in ß 18 die Entschädigung den Bundesstaaten. Die Erläuterungen hierzu lassen aber eine Zwangsversicherung durchblicken. In Jmkerkreisen besteht nun der allseitige und gewiß auch der berechtigte Wunsch, daß diese Kosten nicht von ihnen, sondern von der Staatskasse getragen werden sollten. Nachdem in dem Entwurf von Zwangsanzetgen, Zwangsuntersuchung die Rede ist und auch die Zwangsvernichtung gefordert wird, sei es doch selbstver- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1913
Bd.: 288. 1913
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-288

ID: 00003384
508 /648
... Ich meine die häufig unterschätzte, in Wahrheit aber sehr bedeutende Gefahr der Ansteckung am Fernsprecher. Auf diesem Gebiet sind systematische Versuche von bedeutenden Bakteriologen in England und auch in Deutschland angestellt worden, und da ist diese Frage doch in ein ziemlich bedenkliches Licht gerückt worden. Ich habe hier ein Exemplar der „Deutschen Postzeitung, Nr. 31 vom 19. Februar d. I , vor mir, wo sich ein längerer Artikel hierüber findet. Ich will ihn nicht ganz verlesen, aber der Schlußsatz wird für Sie doch wohl von Interesse sein. Er lautet: Es ergibt sich also, daß jeder, der gezwungen ist, öffentliche Fernsprechstellen zu benutzen, nicht vorsichtig genug sein kann, daß andererseits die systematische Reinigung Md Desinfektion der Fernsprechapparate ein ganz besonders dringendes Gebot der Hygiene ist. Gerade diese letzten Worte möchte ich unterstreichen. Auch hier in Berlin gibt es öffentliche Fernsprechstellen, die als nichts weniger denn hygienisch einwandfrei anzusprechen find. Auf diesem Gebiet müßte also nach dem Rechten gesehen werden. Ich komme dann zu einigen Punkten, die den Mittelstand betreffen. Bei Postneübauten müßten unseres Erachtens alle diejenigen Sachen, speziell die Mobiliareinrichtungen, die am Orte geliefert werden können, auch in den betreffenden Orte« vergeben werden. Dazu gehört freilich, daß diese Sachen rechtzeitig und in kleinen Losen zur Submission gebracht werden; denn nur auf diese Weise kann das heimische Handwerk sich an den Lieferungen und an den Arbeiten beteiligen. (8) Ferner erscheint uns ein Wunsch aus den Mittelstandskreisen berechtigt, der die Lieferung sn Dienstkleidungsstücken betrifft. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 291. 1913/14
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-291

ID: 00003387
509 /648
... Später hat sich durch Ansteckung das genau so übertragen, wie sich die Ausnahmen übertragen haben, auch auf größere Städte. Durch diese Ortsstatute ist es möglich geworden, eine Erstreckung der Sonntagsarbeit auf den ganzen Nachmittag zu erzielen. Natürlich, wer hat denn die Mehrheit in den Gemeindebehörden der kleinen Städte und der mittleren? Das sind ja die kleinen Prinzipale, Ladeninhaber. Es sitzt ein Fabrikant einmal dazwischen, der auch nicht übermäßig für die Sonntagsruhe eintritt, und da ist es dann gekommen, daß man bis abends 7 und 8 Uhr durch Ortsstatut die sogenannte Sonntagsruhe durchlöchert hat. lHört! hört! links.) In nicht weniger als zwei Eingaben der letzten Zeit, die uns zugegangen sind, werden diese schweren Mtßstände geschildert. In der Eingabe der Sozialen Arbeitsgemeinschaft wird mitgeteilt, daß in Sachsen nicht weniger als 235 Gemeinden einen 4 Uhr-Ladenschluß, eine Gemeinde einen Ladenschluß um ^5 Uhr, 12 Gemeinden um 5 Uhr, 3 Gemeinden um 6 Uhr und 2 Gemeinden den 7 Uhr-Ladenschluß am Sonntag beschlossen haben, (hört! hört! bei den Sozialdemokraten) wohlgemerkt für alle 52 Sonntage des Jahres, natürlich mit Ausnahme der hohen Festtage. Daß das eine Verkehrung der Gesetzesabsicht in ihr vollkommenes Gegenteil ist, ist ganz klar. Es muß aber hinzugefügt werden, daß dieser schauderhafte Mißbrauch sich nicht auf Sachsen allein beschränkt. So gern ich diesem grünweißen Lande, (L) das wirklich auf dem Gebiete der Sozialpolitik viel gesündigt hat, etwas nachweise und am Zeuge flicke, so wäre es doch ein Unrecht gegen Sachsen, das behaupten zu wollen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 292. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-292

ID: 00003388
510 /648
... Jenen Frauen stehen also alle die Hilfsmittel der Wissenschaft gegen Ansteckung usw. zu Gebote. Wie sieht es dagegen in Proletarierfamtlien und auch auf dem Lande aus? Die Frauen müssen manchmal unter den miserabelsten Verhältnissen gebären, wo in der Wochenstube gekocht, geschlafen. Heim- und Hausindustrie getrieben wird. Das sind die Brutstätten der Lungentuberkulose und der im Wochenbett sterbenden Mutter. Einen weiteren Beweis liefern uns die Entbindungsanstalten und Wöchnerinnenheime, wo ärztliche Kontrolle und eine gewisse Beobachtung vorhanden ist. Hier ist das Kindbettfieber so gut wie ausgeschlossen. Leider reichen die Anstaüen, die heute zur Verfügung stehen, bei weitem nicht aus. 978 ...

511 /648
... Auch die Gefahr der Ansteckung und folgender Krankheit ist hier gegeben. Denn wenn das Schiffchen weitergegeben wird, leckt eben der andere Arbeiter und die andere Arbeiterin an demselben Schiffchen, wo in diesem Augenblick ein anderer Arbeiter geleckt und geküßt hat. Ich verweise auf die englischen Erfahrungen und auf meine im vorigen Jahre gemachten Ausführungen. Leider ist in dieser Beziehung im Laufe des Jahres nichts geschehen. Ein einziger Gewerberat hat sich mit der Sache befaßt, ihr seine Aufmerksamkeit ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 294. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-294

ID: 00003390
512 /648
... Ich erinnere da zunächst au die Inokulation, durch die man das echte Blalterngift auf andere Menschen überimpfte, um sie vor Ansteckung zu bewahren, wodurch aber gerade die Pockenseuche eigentlich erst recht ausgebreitet worden ist. Daß auch große Wissenschaftler irren können, beweisen Namen von gutem Klang, wie Professor vr. Robert Koch, der der Wissenschaft gewiß viele Dienste geleistet hat, der mit seiner Tuberkulinimpfung aber ein höchst bedauerliches Fiasko erleben mußte. Ich erinnere ferner an Ehrlich-Hata, an das Salvarsan, (sehr richtig!) das schon Hunderten das Leben gekostet hat, das bei Hunderten Erblindung, Ertaubung und Lähmung zur Folge gehabt hat. Also auch diese Größe hat mit der Salvarsanimpfung Schiffbruch erlitten. Die medizinische Wissenschaft von heute hat ja auch viele Grundsätze, die sie vor 50 oder 30 Jahren fest verteidigte, wieder über Bord geworfen. Ich habe großen Respekt vor der Wissenschaft; aber das kann mich nicht hindern, den Impfzwang als eine unglückliche Einrichtung für unser Land zu betrachten. Die Petenten wenden sich gegen das Impfen und besonders gegen den Impfzwang als gegen eine der Volksgesundheit gefährliche, ungesetzliche Maßnahme. Sie beklagen sich — nach meiner Überzeugung mit Recht — über willkürliche, im Gesetze nicht begründete Maßnahmen von seiten der Behörden. Es sind ja zahlreiche Eltern ins Gefängnis gesperrt worden, weil sie sich weigerten, ihre Kinder als Impflinge der Impfstelle zuzuführen. Ich erinnere an den Fall Butterbrod in HildeSheim, ferner daran, daß ein Assessor in Frankfurt a. M. ...

513 /648
... Dazu, daß das Gesetz überhaupt zustande kam, mag wohl beigetragen haben, daß das Gesetz nach einer großen, schweren Epidemie im Reichstage beraten wurde, daß die Abgeordneten unter dem Eindruck eines gewissermaßen nationalen Unglücks standen, und daß sie der Sorge oblagen, einer weiteren Verbreitung der Seuche und Ansteckung mit derselben vorzubeugen, daß also die nachwirkende Angst vor jener großen Seuche manche Abgeordneten bestimmt haben mag, gegenüber den klaren Tatsachen seinerzeit für das Gesetz zu stimmen. In solchen Zeiten greifen eben die Menschen nach jedem Mittel, das ihnen geboten wird, um sich zu schützen und zu bewahren. Die Jmpfanhänger suchten nunmehr wie auch das Reichsgesundhettsamt durch wissenschaftliche Abhandlungen, Werke und Tafeln mit Statistiken, wie eine solche heute wieder an der Wand des Reichstags prangt, die Menschen zu schrecken. Meine Herren, ich werde dem Herrn Ministerialdirektor Kirchner, obwohl ich mich in wissenschaftlicher Beziehung mit ihm nicht messen kann, doch einige Tatsachen vorführen, die das Bild, das immer wieder aufgehängt wird, das ja ein altbekanntes Bild ist, wesentlich beeinträchtigen. Ich betrachte das Bild als einen Popanz, den man den Leuten vor Augen führt: um Gottes willen, wenn nicht geimpft wird — seht nur die schreckliche Tafel an! —, dann geht das ganze Deutsche Reich an der Pockenkrankhett zu Grunde. Solche Hinweise sind wohl auch mit die Veranlassung gewesen, daß das Gesetz angenommen worden ist, über dessen Annahme natürlich die Jmpffreunde jubelten. Sie erklären, daß die Wissenschaft die Nützlichkeit, Notwendigkeit und Gefahrlosigkeit des Jmpfens beweise. ...
... Nun behaupten die Herren, daß mit ein-, zwei- oder dreimaliger Impfung jede Ansteckung vollständig beseitigt sei. Wenn das wahr wäre, wäre es ja gut; aber wir sehen doch, daß selbst Leute, die zwei- und dreimal geimpft worden sind, an Pocken erkranken und auch sterben. Somit muß diese Wissenschaftlichkeit doch ein Loch haben. Anfangs hieß es, die einmalige Impfung mit Kuhpockenlymphe schütze zeitlebens vor der Ansteckung durch Pocken. Als die Pocken trotzdem immer wieder kamen, hat man gesagt: es ist noch nicht oft und stark genug geimpft, es muß zwei- und dreimal geimpft werden. Jetzt wird nun zweimal oder dreimal geimpft, und die Pocken sind immer noch da. Ich bin neugierig, wie sich der Herr Ministerialdirektor aus diesem Dilemma herausfinden wird. Die Herren haben, wie gesagt, mit der ganzen Jmpferei Fiasko gemacht. Nun haben sie erklärt: wenn das Impfen auch nicht (0) vor Ansteckung der Pocken schützt, so steht doch aber die Tatsache fest, daß die Krankheit bedeutend milder verläuft. Ja, meine Herren, es sterben doch aber viele, die angesteckt worden sind, und mehr als sterben kann doch der Mensch nicht! (Sehr richtig! und große Heiterkeit.) Es sterben doch Leute, die zwei- oder dreimal geimpft sind. Da verläuft doch die Krankheit nicht milder! (Heiterkeit.) Endlich hat man sich dazu aufgeschwungen und hat Konzessionen gemacht, und das Reichsgesundhettsamt und seine Vertreter werden in der Zukunft noch mehr Konzessionen machen müssen. Man hat endlich herausgefunden, daß der Pockentmpfschutz nicht mehr für die Lebenszeit, sondern höchstens für 10 Jahre möglich ist. ...

514 /648
... Jahrhundert dazu übergegangen, bei leichten Epidemien von Pocken die Kinder der Ansteckung auszusetzen. Das war die sogenannte Inokulation. Sie hat in vielen Fällen günstig, in vielen aver auch sehr nachteilig gewirkt. Viele Menschen wurden durch sie vor schwerer Erkrankung bewahrt, aber manche von den Inokulierten erkrankten schwer und starben. Auch veranlaßte die Inokulation sogar gelegentlich, daß es zu Epidemien kam. Deswegen begann man Ende des 18. Jahrhunderts, auf ein anderes Jmpfverfahren zu sinnen, und das Verfahren, welches man fand, beruht auf der Beobachtung, daß Krankheiten, die beim Menschen außerordentlich schwer verlaufen, dadurch gemildert werden können, daß man die Menschen mit einem Gift impft, welches von einer milder verlaufendenTterkrankheit herrührt. (n) Diese Beobachtung führte zur Schutzpockenimpfung, und ihre Einführung ist das unsterbliche Verdienst von Edward Jenner. Meine Herren, die Jmpfgegner behaupten, Eward Jenner sei kein Arzt, sondern ein großer Charlatan gewesen und habe sich nur Geld erschleichen wollen. Das ist nicht richtig. Die Impfung, welche zuerst in England durchgeführt wurde, wurde bald auch nach Deutschland gebracht, wo sie durch Stromeyer und Heim zu Anfang des 19. Jahrhunderts eingeführt wurde. Sie hat sich allmählich überall eingebürgert, und die Folge davon war, daß die Pocken bei uns allmählich zurückgegangen sind. Der Herr Abgeordnete Bock hat vorhin den Ausdruck gebraucht, das wäre Hokuspokus, was ich zeigen wollte. Meine Herren, das ist kein Hokuspokus, sondern eine ernste Sache. Ich bitte Sie, sich die Mühe zu geben, einen Augenblick diese Karte mit mir zu verfolgen. ...

515 /648
... Zu der Ausführung, daß die Pocken sich nur durch Ansteckung verbreiten, hat er hinzugefügt, woher denn der erste Mensch die Krankheit bekommen hätte. Wie sollen wir uns also verständigen mit Leuten, die vermöge ihrer ungenügenden Vorbildung gar nicht in der Lage sind, wissenschaftliche Probleme zu verstehen? Ich möchte mir erlauben einen Satz von mir vorzulesen, wie auch die Antwort, die Herr Wegener darauf erteilte; darnach können Sie schließen, wie wir in einer Kommission mit den Jmpfgegnern auskommen würden. Ich habe gesagt: Mlt Kußmaul und Robert Koch bin ich der Ansicht, daß die Entscheidung der Frage, ob die Schutzimpfung Wert hat oder nicht, lediglich vor das Forum wissenschaftlich durchgebildeter Arzte gehört, während ich mit namhaften Juristen anerkenne, daß das Urteil über Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Impfzwanges eine juristische Mittwoch den 29. April 1914. Frage ist. Die Laien — Nichtärzte und Nicht- (0) juristen — können sich ihr Urteil nur auf Grund der Information aus ärztlichen und juristischen Kreisen bilden und operieren daher vielfach, ohne sich davon Rechenschaft abzulegen, lediglich mit Schlagworten. Meine Herren, ist das etwa nicht richtig? Und wie lautet die Antwort des Herrn Wegener darauf: „Oho! Kirchner möge sich merken, daß das vor 1848 so war, (Heiterkeit) daß wir aber verfassungsrechtlich aus den Untertanenstiefeln herausgewachsen sind, und daß da, wo der Zwang gegen freie Bürger zur Anwendung kommen soll, die Zu-Zwingenden zu befragen sind. Daß Kirchner in die Jahre seiner Kindheit zurückwächst oder zurückwachsen möchte, dagegen haben wir nichts, nur muß er Gleiches nicht auch von uns erwarten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 296. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003392
516 /648
... —, Gefahr der Ansteckung am Fernsprecher, Desinfektion: Bd. 288, 112. Sitz. S. 3770^,, 37790. Bd. 293, 226. Sitz. S. 77680. —, Kontrolleinrichtungen, schikanöse Ausübung der Kontrolle: Bd. 284, 36. Sitz. S. 1045^.. —, Telephonistinnen siehe auch vorstehend unter IIIO. Beleidigung von Telephonistinnen, Fall des Rechtsanwalt Paechter (Berlin), Sperrung des Anschlusses: Bd. 288, 113. Sitz. S. 38040. Störungen im Fernsprechwesen durch Nebengeräusche, veranlaßt durch Starkstromleitungen, Ueberlandzentralen:1 Bd. 293, 225. Sitz. S. 7735V, 7739^.. XI. Prämiierung nützlicher Erfindungen auf dem Gebiete des Post- und Telegraphenwesens, Etatsposition: Bd. 284, 37. Sitz. S. 10826. Posttaxwesen siehe „Post- und Telegraphenwesen unter VII. Potsdam. Vorgehen der Militärverwaltung gegen den Molkereibesitzer Arnold in Potsdam, angeblich aus politischen Gründen, Entziehung gewisser Lieferungen, Verbot des Betretens der Kasernements: Bd. 289, 147. Sitz. S. 5037 V ff. Postamt für die Berliner Vorstadt von Potsdam erwünscht: Bd. 293, 226. Sitz. S. 77526. Präsenzliste siehe „Reichstag unter 0 9. Präsenzstärkegesetze siehe „Reichsheer unter 116. Prästdinm des Reichstags siehe „Reichstag unter ^.X, 6 Via und v 13ff. Presse. Tendenziöse Berichterstattung, Bemänglung des amtlichen Nachrichtendienstes, schädigende Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch das Bureau Wolff, Beziehungen des Bankhauses Bleichröder zum Wölfischen Bureau usw.: Bd. 291, 188. Sitz. S. 6404^. Bd. 292, 197. Sitz. S. 67050 ff. 201. Sitz. S. 6842 V ff. —, Siehe auch „Nachrichtendienst, amtlicher. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 297. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003393
517 /648
... Gefahr der Ansteckung am Fernsprecher: Bd.288, 112.1 Sitz. S. 37796. Beeinflussung des Fernsprechers durch Starkstromeinrichtungen: Bd. 293,1 225. Sitz. S. 7739^.. Reform der Fernsprechgebühren, Berücksichtigung des platten Landes, Taxe für Einzelgespräche: Bd. 284, 36. Sitz. S. 1056 V. Bd. 288, 112. Sitz. S. 3778 V. Bd. 293, 225. Sitz. S. 7738 L (Fernsprechautomaten). 226.1 Sitz. S. 7754^. 227.1 Sitz. S. 78166. —, Fernsprechverkehr, Schaffung einer billigen Nahzone im Fernverkehr: Bd.288,113.Sitz. S. 38218. —, Fernsprechgebühren, Herabsetzung im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn: Bd. 288, 113.1 Sitz. S. 3824V. —, Frage der Gebührenfreiheit der Landesfürsten: Bd. 288, 113. Sitz. S. 3824V. —, Zurückzahlung der Gebühren am Orte, falls die Verbindung nicht zustande kommt: Bd. 288, 112. Sitz. S. 3778V. Reichsdruckerei. Mehrbeschäftigung der Reichsdruckerei, Ausnutzung des Personals: Bd. 284, 37. Sitz. S- 1134L. Neu- und Erweiterungsbau, Leistungen, Aufträge anderer Behörden, Vermeidung einer Konkurrenz für die Privatindustrie: Bd. 293, 229. Sitz. S. 7893^.. Kraetke. Fortsetzung. Schutzgebiete. Einrichtung eines eigenen Telegraphendienstes für die Kolonien: Bd. 288, 112. Sitz. S. 37806. Sozialdemokratie. Ablehnung der Etats (Postetat): Bd. 285, 69. Sitz. S. 2269^. S. a. „Post- und Telegraphenwesen unter 3. Sozialdemokratische Betriebe und Konsumvereine. Löhne, Vergleich mit den Löhnen der Telegraphenarbeiter: Bd. 288, 117. Sitz. S. 3952^. Weltbriefporto s. „Post- und Telegraphenwesen unter 19. Krätzig, Abgeordneter für den 2. sächsischen Wahlkreis. Baumwollfrage, Baumwollbau in den deutschen Schutzgebieten. — S. a. „Textilindustrie. Baumwollfrage, Bedeutung für die deutsche Textilindustrie, Baumwollproduktion, Höhe, Konkurrenz Amerikas, Uebergang zur Herstellung von Qualitätsware in Deutschland: Bd. 287, 96. Sitz. S. ...

518 /648
... Gefahr der Ansteckung am Fernsprecher: Bd. 288, 112. Sitz. S. 3770^. 16.1 Fernfunkenspruchabkommen, internationales. Londoner Konferenz, Inkrafttreten der Beschlüsse am 1. Juli 1913: Bd. 288, 112. Sitz. S. 37770. 1378 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 302. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-302

ID: 00003398
519 /648
... Die Kommission müsse es versuchen, bei dieser Gelegenheit die Kinder vor dieser Ansteckung zu schützen. Man müsse jetzt unbedingt vorwärts kommen. Lehnen die verbündeten Regierungen die Beschlüsse ab, so müsse man ihnen die Verantwortung überlassen. Gerade vom Standpunkt der Moral aus dürfe diese Verantwortung nicht leicht genommen werden. Das zweite Kommissionsmitglied hebt hervor, daß es sich auch in dem Regierungsentwurf nicht nur um prozessuale, sondern auch um materiellrechtliche Fragen handle. Gerade durch den Entwurf sei das Problem dahin gestellt: Erziehung oder Strafe. Das sei doch gewiß keine bloß prozessualische Frage. Der Entwurf beschränke sich nicht darauf, die in den einzelnen Staaten erlassenen Verfügungen zu kodifizieren, sondern gehe wesentlich über diese hinaus. Die Hinaufsetzung aus 14 Jahre werde heute nur mehr ganz vereinzelt bestritten. Auch die verbündeten Regierungen haben ihr in gewissem Sinne ja bereits durch ihr Verhalten der Strafgesetzkommission gegenüber zugestimmt. Der Entwurf verfolge den Zweck, soweit es irgend möglich ist, zu verhüten, daß Jugendliche, mit dem Strafverfahren in Berührung gebracht werden. Und das mit vollem Recht, denn gerade in diesem Alter sei die Gefahr besonders groß, daß durch die Berührung mit anderen eine sittliche Verschlechterung herbeigeführt werde. Dann müsse man aber auch die Konsequenz ziehen und die Altersgrenze auf 14 Jahre erhöhen. Ein achtes Kommissionsmitglied erklärt, sich noch nicht binden zu wollen. Er habe noch mancherlei Bedenken. Auffallend sei es, daß man die Anforderungen an die Schule immer höher stelle, aber die Verantwortlichkeit der Jugendlichen herabsetzen wolle. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 303. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-303

ID: 00003399
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... Ist dies nicht möglich, so sollen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine Ansteckung des zum Ausladen verwendeten Personals zu verhüten. Dieses Personal unterliegt einer höchstens sechstägigen Überwachung, gerechnet von dem Zeitpunkt an, seitdem es aufgehört hat, an Bord zu arbeiten. Art. 31. Gelbfieberverdächtige Schiffe unterliegen den unter Nummer 1, 4 und 5 des vorhergehenden Artikels angegebenen Maßnahmen. Außerdem können die Besatzung und die Reisenden einer höchstens sechstägigen Überwachung, gerechnet vom Tage der Ankunft des Schiffes an, unterworfen werden. Art. 32. Gelbfieberreine Schiffe werden nach erfolgter ärztlicher Untersuchung sofort zum freien Verkehre zugelassen, wie auch immer ihr Gesundheitspaß lauten mag. Art. 33. Die in Artikel 30 und 3l vorgesehenen Maßnahmen kommen nur für die Länder in Betracht, in denen die stsAomM vorkommt. In den übrigen Ländern werden sie in dem Umfange angewendet, den die Gesundheitsbehörde für notwendig erachtet. L. Oisposilioas coiunuines aux trois L. Bestimmungen, die für die drei Rrankmaladies.1 heilen gemeinsam stnd. ^rt. 34. Lautorlts oompistsuts Art. 34. Wenn sich an Bord der tisndrs, sompts piour 18p)p)11s8tion vorher bezeichneten drei Gruppen von dss mssurss md1(pus68 duns Iss 8i- Schiffen ein Arzt und Desinfektionstiolss 22 8 33, ds 18 pwsssnss dun apparate (Dampfkasten) befinden, wird msdssin st d8M8rsils ds dssinkso- die zuständige Behörde diesen Umstand tion (etuvss) 8 Kord dss nuvlrss dss bei Anwendung der in Artikel 22 bis 33 trols eutsZorlss suswsutioimses. angeführten Maßregeln in Rechnung ziehen. ...


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