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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1874
Bd.: 31. 1874
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-31

ID: 00018367
21 /648
... haben doch nur den Sinn, daß es den Jmpfärzten, den Sachverständigen, anheimgestellt ist, zu erwägen: 1.1 ob die Jmpfnarben vorhanden sind; 2.1 wie lange es her ist, daß der Betreffende revaccinirt worden und 3.1 wie groß die Gefahr der Ansteckung für die betreffende Häufergruppe zur Zeit einer Blatternepidemie ist. Ich bitte Sie, meine Herren, sich auch durch die heutige Schilderung nicht abhalten zu lassen, den Paragraphen anzunehmen. Wie sehr ich von dem Nutzen der Revaccination überzeugt bin, mögen Sie daraus entnehmen, daß ich mich selbst zehnmal revaccinirt habe. Ich glaube, daß diejenigen, von denen in der vorigen Sitzung durch den Herrn Abgeordneten Reimer verlangt wurde, sie müßten sich nach Erlaß dieses Gesetzes dann zuerst selbst impfen respektive revacciniren lassen, schon heute in der Lage wären, den Impf- und Revaccinationsfchein vorzulegen. Die Schilderung, die der Herr Abgeordnete von Crefeld gemacht hat in Bezug auf die Schwierigkeit der Technik des Jmpfens, kann eigentlich doch nur bei denen, die noch nie gesehen haben, wie überhaupt geimpft wird, ein kleines Gruseln Hervorrufen; diejenigen aber, die das Verfahren kennen, werden seine Ausführungen nur als eine unmotivirte Uebertreibung betrachten. Ich schließe mich dem Herrn Abgeordnetm Löwe an und empfehle Ihnen die Annahme des Paragraphen mit dem Amendement Lasker. Lassen Sie sich nicht, nachdem Sie sich im Prinzip mit dem Gesetz einverstanden erklärt haben, nachträglich durch solche Einreden, wie die vorhin vorgetragenen, zu einer sehr üblen Inkonsequenz bewegen. . Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. Lasker hat das Wort. ...

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... Wenn also ein Pockenkranker — um den Gedanken in Zahlen auszudrücken — ziemlich ungefährlich ist in Bezug auf die Ansteckung, so sind drei Pockenkranke in demselben Hause, 20 Pockenkranke in ein und derselben Straße in Bezug aus die Ansteckung viel gefährlicher, d. h. der Ansteckungsstoff ist in seiner Verdichtung giftiger und wird stärker wirken, und zwar vermittelst dieser intensiven Wirkung auf Individuen stärker wirken, die ihr sonst entgangen wären. Um der Epidemie, wenn sie eintritt, den verderblichen Charakter zu nehmen und sie in ihrer Ausbreitung zu beschränken, müssen wir die Zahl der Nichtgeimpften soviel als möglich vermindern. Sie wissen ja, meine Herren, es giebt keinen absoluten Schutz gegen diese Krankheit, wir haben das nie behauptet, weder das Impfen noch die Krankheit selbst schützt absolut; aber der relative Schutz ist so groß, daß Individuen, wenn sie auch eine gewisse Disposition zur Krankheit haben, doch nicht angesteckt werden können, wenn sie auch mit einem Pockenkranken in Berührung kommen; sie werden aber angesteckt trotz ihrer geringen Disposition, wenn sie mit einer großen Zahl von Pockenkranken, die an einen: Orte zusammengehäuft sind, in Berührung kommen. Also man weiß z. B. aus Erfahrung, daß man den Wärter, den man für seinen Dienst in einem Pockenspital gegen Ansteckung schützen will, — und ich fordere die Gegner auf, hier einen Beweis von anderen ansteckenden Krankheiten zu geben, daß man sich gegen sie in irgend sichrer Weise schützen kann, — annähernd mit voller Sicherheit durch Wiederimpfen sichern kann, sofern es in angemessener Zeit vorher geschehen ist. ...
... Er wird also, nachdem er der Ansteckung in einer mit Ansteckungsstoff nur wenig gefüllten Atmosphäre entgangen ist, in dieser mit koncentrirtem Ansteckungsstoff gefüllten Atmosphäre angesteckt. Daraus können Sie den Beweis entnehmen, wie groß das Interesse für die Gesellschaft ist, die Zahl der Individuen, die noch Änsteckungsfähigkeit für diese Krankheit haben, so viel als möglich zu verringern. Wir werden ja immer noch viele Individuen in der Gesellschaft zurückbehalten, die, weil die Schutzkraft der Vaccination oder Revaccination erloschen ist, bevor sie sich wieder impfen lassen, von der Ansteckung ergriffen werden können. Denn daß die Bäume nicht in den Himmel mit diesem Gesetz wachsen, das zeigt Ihnen dieses Gesetz selbst. Von einem absoluten Zwang der Impfung ist schon gar nicht mehr die Rede, denn der Zwang, wie er nach den Veränderungen der zweiten Lesung erscheint, ist, wenn Sie so wollen, nichts weiter als eine Steuer, die auf das Nichtimpfen gelegt ist; es sind blos Geldstrafen, die von dem Richter je ...

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... Aber auch in vielen anderen Fällen noch ist solche Ansteckung bewiesen worden, das finden Sie in zahlreichen Denkschriften über die Materie, welche hier gegen den Impfzwang eingekommen sind. Wie es überhaupt um die medicinischen Autoritäten steht, brauche ich wohl Ihnen, die Sie Alle im Leben erfahren sind und von den einander entgegenstehenden Theorien der Mediciner so viel gehört, ja vielleicht sogar selbst praktische Erfahrungen darüber gemacht haben, nicht erst zu sagen. Wenn noch etwas fehlte, so könnte ich mich auf eine gestern in Betreff einer andern Materie uns zugegangene Petition beziehen, unter welcher ein Dutzend Universitätsprofessoren schweren Kalibers stehen, an ihrer Spitze Herr von Sybel, in welchem die Herren auf dieser Seite (links) gewiß eine Autorität ersten Ranges erkennen. Nun, meine Herren, diese zwölf Bonner Professoren sagen: ...

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... und daß deshalb auch die Zwangsimpfung gegen ältere Leute als 30 Zahre ausgeführt wurde, weil, wie ja der Herr Präsident des Reichskanzler-Amtes Ihnen vorgelesen hat, es in der Bestimmung heißt: „gegen die der Ansteckung fähigen Personen. Also da vorher Leute, die älter wie 30 Zahre waren, von der Krankheit ergriffen wurden, nahm man an, daß auch ältere Leute der Ansteckung fähig wären und wurde auch gegen Leute — meines Wissens, ich will es dahin gestellt sein lassen, ob bis zu 50 oder 60 Zähren — aber bis zu 50 Zähren mindestens der Zwang zur Zmpfung ausgeführt; und nachdem ich diese Erfahrung durchgemacht habe, muß ich mich natürlich nicht blos gegen das Amendement Rickert, sondern auch leider (aus naheliegenden Gründen leider) gegen das Amendement von Unruh erklären und muß einfach für den Paragraphen, wie er in zweiter Lesung angenommen ist, stimmen und bitte, wenn Sie irgendwie Werth auf diese Erfahrung legen, die ich, wie gesagt, durch Akten unterstützen kann, mit mir zu stimmen. j Präsident: Der Herr Abgeordnete Windthorst hat das Wort. l Abgeordneter Windthorst: Nach dem, was der Herr j Abgeordnete von Mallinckrodt gesagt hat, verzichte ich auf das Wort. Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort. Abgeordneter Dr. Löwe: Zch muß Sie dringend bitten, aus materiellen Gründen das Amendement von Unruh und noch mehr das Amendement Bamberger abzulehnen. Gerade unsere Militärstatistik ist sehr beweisend dafür, wie nachtheilig es wirken würde. ...
... Es handelt sich also darum, daß man gerade diejenigen, die der Ansteckung wieder mehr verdächtig sind, ausnimmt. Der Herr Präsident des Rechskanzler-Amtes hat Sie nun schon darauf aufmerksam gemacht, daß die gesetzlichen Bestimmungen in Preußen, unter denen Sie alle in Preußen groß geworden sind, die Zmpfung ohne Rücksicht auf das Lebensalter vorschreiben. Zch kann hinzufügen, daß ähnliche Bestimmungen auch in Bayern, Sachsen und in der größer» Zahl der deutschen Staaten gelten, daß also die Bestimmungen dieser Gesetzvorlage, was diesen Punkt betrifft —- die jetzt so exorbitant sein sollen, als ob nie eine solche Gewaltzumuthung vorgekommen wäre —, für die große Mehrheit von uns für die ganze Lebenszeit schon in Geltung und in Gebrauch gewesen sind. DieSachehat also schon existirt. Wenn nun Herr Abgeordneter von Unruh (Magdeburg) sagt, das sei eine Gewalt, deren Ausübung von dem Urtheil von Sachverständigen abhängig sei, und deshalb remonstrire er dagegen, so muß ich gestehen, daß ich nicht begreife, wie die Ausführung respektive letzte Anordnung für die Ausführung solcher Gesetze ohne Sachverständige gemacht werden soll. Ich bin bereit, die Sachverständigen in die bescheidenste Stelle zurückzuweisen, und bin der letzte, der die Legislatur von Sachverständigen abhängig machen will. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
25 /648
... Es ist durch die Statistik zu konstatiren, daß nahezu 70 Prozent aller Seuchefälle der Ansteckung in Eisenbahnwagen ihren Ursprung verdanken. Ein solcher Zustand konnte aber nur geschaffen werden dadurch, daß die bisherigen Maßregeln, die zur Desinfektion der Eisenbahnwagen ergriffen worden, allenthalben nicht genügend waren, und es ist daher in der Kommission die Meinung laut geworden, daß man das Gesetz so scharf als möglich machen möge, damit man auch wirklich den Zweck der Desinfektion zu erreichen im Stande sei. Daß es, wie tz 1 sagt, möglich sein wird, den Zweck der Desinfektion vollständig zu erreichen, der Täuschung wird sich, glaube ich, wie in der Kommission, so auch in dem hohen Hause Niemand hingeben können. Zch möchte hieran anknüpfend eine kleine Einschaltung machen, die mir sehr am Herzen liegt, und wenn ich damit sZ ...

26 /648
... Wir sind der Meinung, daß im allgemeinen der durchgehende Verkehr für die Ansteckung lange nicht die Gefahr birgt, wie der Lokalverkehr. Der durchgehende Verkehr beschäftigt sich vorwiegend mit großen Transporten von Schlachtvieh, welches unmittelbar zur Schlachtbank geführt wird, und das Kontagium wird also gemeinhin durch denselben nicht im Lande herumgeschleppt, besonders wenn die Wagen desinfizirt werden, wie es der Entwurf vorweg will. Beim Lokalverkehr liegt die Sache viel peinlicher. Die Hauptobjekte, die landwirthschaftlich bei demselben transportirt werden, sind entweder werthvolle Zuchtthiere oder solche, welche, um gemästet zu werden, aus einem Stall in den anderen übergeführt werden, und dabei wird die Krankheit eben aus einem Stall in den anderen nur zu leicht mit übertragen. Es ist deshalb zu behaupten, daß die Gefahr der Ansteckung beim Lokalverkehr eine viel größere ist, als bei dem durchgehenden Verkehr. Nun sagen zwar die Motive, daß es in einzelnen Gebietstheilen ganz unbedenklich wäre, dem Lokalverkehr in Bezug auf die Desinfektionspflicht möglichste Freiheit zu gewähren. Zch kann aber aus meiner eigenen Erfahrung anführen, wie sich oft plötzlich eine Brutstätte für das Kon» tagium bildet; in Ställen, in denen man noch eben nichts vermuthet, treten Krankheitsfälle ein, die Fälle vermehren sich, und wenn nicht schnell Vorsichtsmaßregeln eingeführt werden, so wird das Kontagium nur zu leicht weiter verbreitet. Besonders in Bezug auf die Lungenseuche sind mir in meiner eigenen Nachbarschaft derartige Fälle wohl bekannt. ...

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... Wer weiß, wie schwerwiegend die Gefahr der Ansteckung den zwei Krankheiten, Lungenseuche und Klauenseuche, gegenüber durch den Transport von Vieh auf Eisenbahnen ist, und welchen Umfang diese Ansteckung annehmen kann, der wird mir darin beistimmen, daß inan einer solchen Gefahr gegenüber nicht Ausnahmen machen darf. Nun sagt der Herr Regierungskommissär, bei den Bezirken, von denen man weiß, daß sie von einer Seuche infizirt sind, können durch die Normen, welche für die Landesregierung vorzuschreiben sind, Ausnahmen nicht gestattet werden. Sehen wir uns aber einmal den heutigen Gesundheitszustand unserer Thiere in Demschland an, und fragen wir, wie viele Bezirke es in Deutschland gibt, die nicht von der Lungenseuche und Klauenseuche iusizirt sind — (sehr richtig!) es ist sehr traurig, daß es so ist, aber es ist faktisch so —, so glaube ich, daß, wenn die Bestimmung einigermaßen kräftig gehandhabt werden soll, man in Deutschland niemals dazu kommen wird, Ausnahmsbestimmungen zulassen zu können, und um das Gesetz so kräftig wirkend als möglich zu machen, bin ich der Meinung, wir lassen überhaupt Ausnahmsbestimmungen für Widerkäuer und Schweine im Gesetz gar nicht zu. Auf diese Weise kommen wir am sichersten in dieser Frage zum Ziel, und ich bitte daher, das von mir und meinen Genossen gestellte Amendement anzunehmen. Präsident: Es wünscht Niemand weiter das Wort; ich schließe die Diskussion. Wir kommen zur Abstimmung. Meine Herren, ich schlage vor, abzustimmen über das Amendement Dr. Zinn, Stenglein, Späth, Groß, Thilenius zu tz 3, welches den ganzen tz 3 ersetzen will. ...

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... Nach meiner Auffassung liegt die Sache nunmehr so : Es ist zu erwägen, ob die Gefahr der Ansteckung größer ist, wenn die Desinfektion der Rampen, der Ein- und Ausladestellen nicht obligatorisch gemacht wird, oder ob dieGefahr der Ansteckung und Verbreitung der Seuchegrößerist, wenn in diesemGesetze Ausnahmebestimmungen zugelassen werden. Zch möchte mich dafür üussprechen, daß die Gefahr für die Verschleppung der Seuche durch Eisenbahnwagen unter allen Umständen größer sein wird, wenn in diesem Gesetze die Ausnahmebestimmungen zugelassen werden, dem Transport von Rindvieh, Schafen und Schweinen gegenüber. Daher möchte ich wünschen, daß der h 3, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, im Prinzipe, wenn vielleicht auch nicht in seiner Fassung, Annahme finde. Dieses Prinzip ist in dem Antrage des Abgeordneten Thilo, der von dem Bundesrathstische aus warm empfohlen wurde, theilweise enthalten, und ich habe gegen die Eingangsworte dieses Antrages nichts zu erwähnen, weil sie der in der ursprünglichen Fassung des tz 3 enthaltenen Bestimmung entsprechen. Dagegen möchte ich aber wohl.wünschen, daß in dem zweiten Absatz dieses Paragraphen noch eine Veränderung einträte in Bezug auf die Dauer von drei Monaten, nach welcher gestattet sein soll, Ausnahmen zuzulassen, wenn innerhalb dieser Zeit sich eine Seuche nicht gezeigt hat. ...

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... Wenn man es aber hier in das Ermessen des Bundeskaths respektive der verbündeten Regierung stellen will, hier kleinere und dort wieder größere Distrikte zu bilden, so kommen wir mit dieser Ausnahmebestimmung in ein außerordentlich schwankendes System und vor allem möchte ich fürchten, daß da, wo die Grenzen der größeren oder kleineren Bezirke sich berühren, die Gefahr der Ansteckung nicht nur nicht ausgeschlossen ist, sondern erst recht mit der Zahl der Grenzen wächst, weil Bestimmungen diesseits der Grenzen gelten, die jenseits verboten sind. Des- ...

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... Ich kann allerdings nicht verhehlen, daß meine persönliche Ueberzeugung die ist, daß der Grund dieser Erschwerung keineswegs die Furcht vor Ansteckung oder Einschleppung von Seuchen ist, sondern der Grund ist ganz einfach in den schutzzöllnerischen Bestrebungen der englischen Landwirthe zu suchen. (Hört!) Zch glaube aber, daß man in England Scheu tragen wird, das Vorhandensein dieses Motivs einzugestehen. Bei allen bisherigen Verhandlungen hat man sich immer auf die mangelhaften Maßregeln gegen die Viehseuchen in Deutschland berufen, und darum möchte ich bitten, daß der hohe Reichstag dadurch, daß er meiner Resolution beitritt, ausdrücklich ausspreche, daß ein von der schlechten Viehseuchengesetzgebung Deutschlands oder der mangelhaften Desinfektion der Viehtransportmittel hergenommener Vorwand zur Aufrechterhaltung des jetzigen Zustandes für England nicht mehr bestehen kann. Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort. Abgeordneter Dr. Löwe: Meine Herren, ich sympathisire ja auf das lebhafteste mit dem Wunsche der Herren Antragsteller, und wünsche nichts dringender, als daß der Verkehr so frei wie möglich sein möge auch mit diesem wichtigen Produkt. Aber ich muß doch sagen, die Herren hätten ihre Kraft, wenn sie das von ihnen umgezeichnete Ziel wirklich erreichen wollten, schon an einer anderen Stelle einsetzen müssen, und zwar an der Stelle, wo es sich um die Desinfektion der Fahrzeuge handelt. Daß die Engländer gerade so einen besonders großen Wunsch haben, die fremde Konkurrenz zuzulassen, daß da im letzten Grunde sogar Schutzzollinteresse auf Fleisch dahinter leckte, ist ja höchst1 wahrscheinlich.1 Natürlich1 wird1 dieser Grund hinter allerlei Vorwände versteckt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 39. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-39

ID: 00018381
31 /648
... Mir hat sogar ein Arzt, der Regierungsbeamter ist, der Medizinalrath bei einem Regierungskollegium ist und der seinerseits für das Heilbringende der Impfung sich aussprach, es ist schon ein älterer Herr von reicher Erfahrung, — mir hat dieser Arzt gesagt, so oft er in die Lage gekommen sei, bei Pockenepidemien oder in Spitälern zu Pockenkranken zu gehen, habe er sich jedesmal revaccinirt, weil er nicht die Sicherheit habe, durch drei-, vier- oder fünfmaliges Revacciniren gegen Ansteckung geschützt zu sein. Also auch hier stehen wir wieder auf einem schwankenden Boden. Sodann, meine Herren, glaube ich ebenso als bestimmt annehmen zu dürfen, nach alle demjenigen, was ich in vollkommener Unparteilichkeit — ich bemerke in Parenthese, meine Herren, daß ich selbst mehrere Male geimpft bin und ebenso meine Familie, daß ich also gar kein persönliches Interesse an der Sache habe, und Sie erkennen daraus, daß ich auch nicht eine Voreingenommenheit dagegen habe. Zch knüpfe wieder an und sage, es herrschen die größten Meinungsverschiedenheiten nicht blos in Bezug auf die Pockenkrankheit selbst und das Heilbringende der Impfung, sondern auch in Bezug auf die Natur der Lymphe, welche angewandt werden muß. Meines Erachtens ist die überwiegende Mehrzahl dafür, daß es kein bestimmtes Mittel gibt, zu unterscheiden, ob eine Lymphe eine gute, eine wirklich mit Sicherheit zu verwendende ist oder nicht. Selbst mit dem Mikroskop kann man das nicht untersuchen und Zuverlässiges konstatiren. Meine Herren, hier zeigt sich denn auch schon wieder eine Lücke in dem angefochtenen Gesetze. ...
... November 1875 erklärt: Durch Impfen mit Schaspocken erzeugt man wirkliche Schafpocken, welche die Ansteckung fortsetzen. Bei Menschen impft man bekanntlich mit der Lymphe von Kuhpocken, welche nicht im gewöhnlichen Sinne anstecken und auch keine Menschenpocken hervorbringen. Im vorigen Jahrhundert freilich, — so sagt Herr Virchow: vor Einführung der Kuhpockenimpfung, impfte man auch bei Menschen vielfach mit Menschenpockenlymphe und unterhielt dadurch, wie jetzt bei den Schafpocken, die Seuche. Sie sehen, meine Herren, daß Herr Professor Virchow, der sich schließlich nicht in dem von den Zmpfgegnern erwarteten Sinne erklärte, selbst sagt: „im vorigen Jahrhundert war man der Ansicht. Nun, meine Herren, in diesem Jahrhundert ist man eben anderer Ansicht. Wer bürgt nun für das Eine, wer bürgt für das Andere? Zch mache noch besonders darauf aufmerksam, daß Herr Virchow sagt, das Zmphen mit Kuhpockenlymphe sei allein richtig; nur in seltenen Fällen kann man direkt von Kühen Lymphe beziehen. Dieselbe geht in den meisten Fällen erst durch den Menschen hindurch; also kann man im allgemeinen nicht mehr sagen, daß wirklich mit Kuhpockenlymphe geimpft werde, da diese Lymphe, wie bemerkt, schon einen Prozeß , ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 46. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-46

ID: 00018390
32 /648
... Während der letzten großen Epidemien wurde hier die bekannte Beobachtung vielfach bestätigt, daß unter den Wäscherinnen und anderen Personen, welche mit Wäsche und Kleidern der Kranken in Berührung kommen, eine Ansteckung aus zweiter Hand erfolgt. Die Krankheit kann auf diese Weise in weite Kreise verschleppt werden. Diese Infektion hörte von dem Augenblick auf, als (auf Zuelzers Vorschlag) das betreffende Dienstpersonal geimpft wurde. Der letzte Erkrankungsfall unter denselben, der Or. Zuelzer zur Beobachtung kam, betraf eine Wäscherin, die durch einen besonderen Zufall ungeimpft blieb. (Es wird von größtem Werth sein, Beobachtungen und Versuche in dieser Richtung fortzusetzen!; denn es bedarf vorzugsweise solcher unzweideutigen Resultate, um die Aetiologie der Pocken mit aller Sicherheit zu vervollständigen). — Diesen thatsächlichen Beweisen gegenüber treten die Versuche, eine Pockenstatistik herzustellen, in den Hintergrund. Nicht mit Unrecht ist dagegen eingewendet worden, daß sie sehr häufig mit unsicheren Urzahlen und nach ungeeigneten Methoden arbeitet. Sobald man mit sehr großen Zahlen rechnet, verlieren wohl manche Fehlerquellen ihre Bedeutung. Es möchte schwer sein, gegen die Beweiskraft der großen Uebersicht, welche das englische Blaubuch über die Blatternsterblichkeit in Schweden in den Zähren 1750 bis 1801 und von dieser Zeit an, in welcher die Impfung eingeführt wurde, bis 1855, wesentliche Restriktionen zu erheben. In 28 Zähren vor der Vaccination verliert Schweden durchschnittlich auf 1 Million Einwohner 2050, in den ersten Zähren der vollen Zmpfpflichtigkeit durch die Pocken nur noch 158. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 47. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-47

ID: 00018391
33 /648
... Ich habe mir von Aerzten sagen lassen, daß die Herren Aerzte noch sehr im Zweifel sind, wann wirklich die Ansteckung der Krankheiten beginnt. Was nun das Leichenschaugesetz betrifft, so komme ich da einen Moment zurück auf das Viehseuchengesetz. Es hat das Reichskanzleramt sich an die preußische Regierung gewendet und hat gebeten, ihre Erfahrungen mitzutheilen über das preußische Viehseuchengesetz. Ich möchte doch sehr bitten, daß das Reichskanzleramt sich auch au diejenigen deutschen Staaten wende, welche schon ein Leichenfchaugesetz haben, und sich erkundige, wie man dort damit zufrieden ist. Ich habe mir sagen lassen, meine Herren, in Bayern habe es sich garnicht bewährt, — (Widerspruch) jawohl, Herr Dr. Zinn, vielleicht in den Städten, aber auf dem platten Lande ist es nicht durchzuführen. Mir fallen die Worte ein, die Herr von Goßler kürzlich bei der Anwaltsordnung sagte; es wär ungefähr Folgendes: wir werden ein ganz wunderschönes Gesetz kriegen, aber wenn es fertig ist, so werden wir auf dem platten Lande in den östlichen Provinzen uns darnach umzusehen haben: wo gibt es noch einen Rechtsanwalt, wo gibt es noch ein Gericht für uns? wie viel Meilen weit wohnen solche von uns? Machen Sie doch die Gesetze gefälligst so, daß auch in den weniger bevölkerten Kreisen, für die ländlichen Distrikte, die Ausführung möglich ist. Ich halte das Leichenschaugesetz für diese Distrikte nicht für möglich! Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort. Abgeordneter Dr. Löwe: Meine Herren, den Haupteinwand, den ich hier immer wiederkehren höre, — (Rufe: wir verstehen nichts!) ...

34 /648
... Ist denn da die Ansteckung nicht viel leichter zu erwarten als in den Volksversammlungen, wo alle Kreise der Bevölkerung vertreten sind? Sie sehen, daß auch hier wiederum die Rechtsanschauung der dortigen Behörden in ein eigenthümliches Licht getreten ist. Meine Herren, ich komme nun zu dem Punkt, der mich hauptsächlich berührt. Wer solche Wahlbewegungen häufiger mit durchgemacht hat, der wird annehmen müßen, daß, wenn derartiger obrigkeitlicher Druck ausgeübt wird, dann die arbeitende Bevölkerung sich vielfach einschüchtern läßt, 69 ...

35 /648
... Stall die Seuche bereits ausgebrochen ist und der die im nämlichen Stall bis dahin befindlichen übrigen Thiere , auch bevor die Ansteckung derselben sich schon gezeigt hat, ausführt, den werden Sie des Verbrechens gewiß für schuldig halten. Ich registrire die Verbrechensstrase aus den Fall, wo im nämlichen Stall die Seuche ausgebrochen ist, ich gehe noch weiter; ich rechne auch den Ausbruch der Seuche in der betreffenden Ortschaft darunter. Aber, wenn nichts weiter hinzukommt, als daß nur das Ausfuhrverbot existirt und daß trotz dieses Ausfuhrverbots der Thäter, in der Absicht, einen Vermögensvortheil sich zu verschaffen, ein Thier ausgeführt hat , dann ist eine Zuchthausstrafe unter keinen Umständen gerechtfertigt. Herr Kollege von Behr-Schmoldow wollte neben der poenu arüinariu mildernde Umstände gestatten. Ich kann.auch diesem Vorschlag das Wort nicht reden , weil der Thatbestand des § 2 in dieser Allgemeinheit eine Verbrechensstrafe nicht rechtfertigt. Er hält es deshalb nothwendig, von dem .vagen h 2 diejenigen Merkmale herauszunehmen und in einen besonderen Paragraphen zusammenzufassen , welche den Thatbestand eines Verbrechens bilden. Aehnlich würde eine Umgestaltung des tz 4 stattfinden müssen. Bei tz 3 sind besondere Umstände angegeben, unter denen die Fahrlässigkeit immer zu unterstellen ist; ob dieselben korrekt sind, will ich hier nicht untersuchen. Hierüber zu sprechen, wird der Diskussion in zweiter Lesung vorbehalten sein. Zch schließe mich dem Herrn Vorredner darin an, daß der Gegenstand heut von der zweiten Lesung abgesetzt und auf eine spätere zweite Lesung verwiesen wird. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 48. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-48

ID: 00018395
36 /648
... Wir haben damals einen merkwürdigen Fall der Ansteckung erlebt, nämlich daß, als eine kleine Viehheerde auf eine halbe Stunde Entfernung bei einem Gehöft vorbeigetrieben wurde, wo konstatirt ist, daß seitens des Gehöfts gar keine Verbindung nach Holland oder in eine infizirte Gegend stattgefunden hatte, die Seuche das Vieh dieses Gehöfts ergriffen hat, und es ist nun anzunehmen, daß auf diese weite Entfernung das Kontagium übertragen wurde. Man sieht also, wie ungemein gefährlich die Rinderpest nach dieser Seite, wie ansteckend sie ist. Ferner fehlte es uns bisher ganz an festen Anhaltspunkten bezüglich der Znkubationsfrist, und das ist ein weiterer Uebelstand, der die Seuche so sehr gefährlich macht. (Sehr richtig!) Und nun, meine Herren, wen treffen die Verluste durch die Rinderpest am härtesten? Das möchte ich hervorheben, weil man in so vielen Kreisen denkt, daß nur die großen Grundbesitzer und Viehzüchter ein besonderes Interesse zur Sache hätten und an dem Gesetz. Nein, am schwersten werden geschädigt die kleinen Besitzer, die können sich auch am wenigsten schützen. (Sehr wahr !) Die großen Grundbesitzer und Viehzüchter wissen zur rechten Zeit Bescheid, sie schließen ihre Gehöfte, halten alle Berührung mit anderen fern; der kleine Grundbesitzer, welcher durch alle möglichen Umstände, zum Beispiel wegen Milchwerdens seiner Kuh, zum Verkehr mit Händlern, zum Wechsel seiner Stücks genöthigt wird, ist der Gefahr viel mehr ausgesetzt. ...

37 /648
... Es muß uns darauf ankommen, durch den Ernst der angedrohten Strafe auch vor diesem Kontagium, vor der Ansteckung dieses Verbrechens zu bewahren. Ich bitte Sie, den Abänderungsantrag anzunehmen. (Bravo! rechts.) Verbandlunge» des deutschen Reichstags. Präsident: Der Herr Abgeordnete Windthorst hat das Wort. Abgeordneter Windthorst: Meine Herren, wenn ich den Kampf, der jetzt hier geführt wird, ansehe, so sieht es gerade aus, als ob man die drei Monate als Regel strafe aufgestellt hätte für alle Fälle der Uebertretungen, die hier gedacht werden können. Das ist aber gar nicht der Fall, es ist die Strafandrohung von Zuchthaus bis auf drei Monate Gefängniß, und innerhalb dieser ganzen weiten Grenze kann der Richter nach Belegenheit des einzelnen Falls die Strafe hoch und niedrig bemessen. Könnten wir die einzelnen Fälle hier vor uns haben und selbst das Erkenntniß machen, so würde ja vielleicht unseren Intentionen mehr entsprechend erkannt werden, als es von den Richtern geschehen wird. Das ist aber absolut nicht möglich. Bei jeder Strafandrohung ist das wirklich richtige Ermessen vorauszusetzen, sonst könnten wir überhaupt kein Strafgesetz haben. Nun habe ich gesagt, ich vertraue, daß die Richter innerhalb des aufgestellten Rahmens das Richtige treffen. Der Herr Präsident des Bundeskanzleramts hat mir erwidert, daß auch die Bundesregierungen dasselbe Vertrauen zu den Richtern haben. Letzteres habe ich durchaus nicht bezweifelt, am wenigsten verneint, ich habe aber auch ganz die Konsequenz gezogen, die der verehrte Herr als nothwendig bezeichnet hat. ...

38 /648
... Sie sagen, die Verbreitung, die Ansteckung wird vermindert. Nun, meine Herren, es ist schon ausgeführt worden, daß diese Ansteckung, diese Verbreitung sich nicht allein in der Oeffentlichkeit vollzieht, daß sie wirksamer, konzentrirter geschieht in den Werkstätten, in dem unmittelbaren persönlichen Verkehr. Man täuscht sich, wenn man glaubt, die Organisation der Sozialdemokratie beruhe hauptsächlich auf der Presse und auf dem Versammlungsrecht. Nein, meine Herren, die Grundlage der Organisation ist gegeben in den Vereinigungen innerhalb der Werkstätten selbst, dort hat die sozialdemokratische Partei während der Lohnstreitigkeiten sich ihre Verbindungen geschaffen, dort werden die Verabredungen getroffen, massenhaft bei Versammlungen zu erscheinen, dort werden die Blätter kolportirt, dort werden die Abonnenten gewonnen, dort werden die Gelder für Agitationszwecke gesammelt. Es ist überhaupt falsch, zu meinen, der politische Schaden der Sozialdemokratie sei der größte, nein, meine Herren, die Vergiftung des Arbeitsverhältniffes, darin liegt der Schaden, die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, die Zerstörung der Arbeitsfreudigkeit. Die Folgen der sozialdemokratischen Bewegung, die sich in der Werkstatt zeigen, das sind die schlimmsten. Je mehr man die Sozialdemokratie in die Werkstätten zurückdrängt, sie aus der Oeffentlichkeit in die Werkstätten konzentrirt, um so mehr steigert man die Gefahr der sozialdemokratischen Bewegung. Allerdings, wenn keine Versammlungen, keine Blätter mehr existiren, so hört die öffentliche Reklame auf, es wird dann nicht mehr in den Markt hinausgeschrieen, aber dann besorgt die Polizei die Reklame selber. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
39 /648
... Auch waren bereits im Zanuar in der Lausitz rinderpestverdächtige Krankheitsfälle vorgekommen, die aus Ansteckung durch eine am 11. Januar in Dresden gekaufte Kuh zurückgeführt werden mußten. An dem genannten Tage hatte der Handelsmann Brielig eine tragende Kuh gekauft, dieselbe nach Ober-Friedersdorf (Amishauptmannschaft Löbau) gebracht und daselbst in den Stall des Gasthofes eingestellt. Die Kuh kalbte und erkrankte darauf am 17. Januar sehr heftig. Sie wurde deshalb auf einem Wagen nach Spremberg transportirt und daselbst geschlachtet. Die beiden Kühe des Gastwirths in Ober-Friedersdorf erkrankten dann ebenfalls und fielen oder wurden geschlachtet am 25. resp. 26. Zanuar. Bei der Sektion fanden die Sachverständigen rinderpestartige Erscheinungen. Die ersterwähnte tragende Kuh war von Breslau nach Dresden gekommen, höchst wahrscheinlich aber erst 88 ...

40 /648
... als der Ansteckung verdächtig getödtet: 129 Stück Rindvieh, 37 Ziegen und 2 Hammel. Die Einschleppung der Seuche in Geisenheim war durch Vieh bewirkt, welches aus Oesterreich stammte oder doch mit österreichischem Vieh in Berührung gekommen war. Der Fleischer Schlepper in Geisenheim hatte mehrere Male im September und namentlich auch am 17. von dem Handelsmann Selig in Bischofsheim 2 Ochsen bezogen und von denselben einen am folgenden Tage geschlachtet und den zweiten am 20. oder am 21. desselben Monats zum Schlachten nach Rüdesheim versandt. Dem Schlepperschen Hause gegenüberliegt das Gehöft, in welchem am 27. September der erste Rinderpestfall vorgekommen ist. Der Besitzer dieses Gehöfts hat von dem von Schlepper am 18. September geschlachteten Ochsen Fleisch bezogen, auch in dem Schlachthause viel verkehrt, weil er den daselbst befindlichen Brunnen mit benutzte. Eine Verschleppung des Ansteckungsstoffes aus dem Schlepperschen in das gegenüberliegende Gehöft konnte deshalb leicht vorkommen. Die Kuh, welche am 27. September auffällig erkrankte, war höchst wahrscheinlich am 20. oder 21. desselben Monats infizirt. Da eine thierärztliche Untersuchung der Schlepperschen Ochsen nicht stattgefunden hatte, so war auch nicht mit Sicherheit festzustellen, ob dieselben krank gewesen waren oder nicht. Erfahrungsmäßig können übrigens auch solche Thiere, welchemit der Pest behaftet, aber anscheinend noch gesund sind, die Infektion anderer Thiere vermitteln. Zn einem zweiten Gehöfte, welches neben dem erstverseuchten liegt, erkrankte ebenfalls schon am 28. oder 29. September eine Kuh an der Pest. ...


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