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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 165. 1898/1900
Signatur: 4 Z 87.261-165

ID: 00002777
641 /648
... Ich bin also der Ansicht, daß, wenn man auch die Grenze nicht völlig zu öffnen braucht, solange eine Gefahr der Ansteckung besteht, man doch unter denjenigen Sicherungsmaßregeln, wie sie jetzt von Seiten der preußischen Regierung getroffen sind, sehr wohl die größeren mit Schlachthäusern versehenen Städte — ich habe hier speziell diejenigen des oberschlestschen Jndustriebezirks im Auge — mit russischem Schweinefleisch versorgen kann, ohne in ernstlicher Weise die Landwirthschaft zu gefährden. Ich bin der Ansicht, daß diese Einführung in geschlossenen desinfizirten Wagen nach den Schlachthäusern, verbunden mit sosortiger Schlachtung der Thiere, viel mehr geeignet ist, uns die Seuchen fern zu halten, als z. B. der jetzige Grenzverkehr (sehr richtig! links), der in gewissem Umfang auf Grund der Vergünstigungen, die im Zolltarif vorgesehen sind, gestattet ist. Jetzt sieht man an der polnischen Grenze prozessionsweise die Leute ...

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... Wenn das der Fall ist, obwohl von Rußland ein großer Personenverkehr nach unserer Provinz stattfindet, durch den leicht mittelbar eine Ansteckung herbeigeführt werden könnte, und obwohl zuweilen Schweine eingeschmuggelt sind, so wird man sich wohl auf die Richtigkeit derjenigen Berichte verlasseu dürfen, welche angeben, daß sowohl in Kowno wie in den sechs Weichselgouvernements, die an Preußen grenzen, die Seuchen so gut wie verschwunden sind. Wäre das nicht der Fall gewesen, so könnte man nicht in Oberschlesien die guten Erfahrungen machen bei der Ausführung des Kontingents. Ich gehe aber noch einen Schritt weiter als der Herr Abgeordnete Stephan. Er hat den strikten Beweis erbracht, daß man ungesetzlich handeln würde, wenn man, dem Verlangen des Herrn Reichstag. 10. Legisl.-P. I. Session. 1898/99. I)r. Roesicke nachgebend, die Grenzen absolut sperren (0) würde. Aber als Jurist muß man behaupten, daß schon gegenwärtig unsere Behörden sich über das Gesetz hinwegsetzen (sehr richtig! links), indem sie die Grenzsperre in dem bisherigen Umfange aufrechterhalten. (Sehr rickitia! links.) Der bereits zitirte § 7 des Gesetzes vom 1. Mai 1894 besagt: Wenn in dem Auslande eine übertragbare Seuche der Hausthiere in einem für den inländischen Viehbestand bedrohlichen Umfange herrscht oder ausbricht, so kann die Einfuhr lebender oder todter Thiere aus dem von der Seuche heimgesuchten Auslande allgemein oder für bestimmte Grenzstrecken verboten oder solchen Beschränkungen unterworfen werden, welche die Gefahr einer Einschleppung ausschließen oder vermindern. ...

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... Endemann, Abgeordneter: Meine Herren, wenn ich heute als Jmpffreund das Wort zur Jmpffrage ergreife, so geschieht das nicht aus nervösem Dilettantismus — von dieser Ansteckung habe ich mich einstweilen frei gehalten —, aber es geschieht darum, weil im Juli vorigen Jahres eine Kommission getagt hat, welche das Jmpfgesetz einer gründlichen Revision unterwarf, und zu welcher auch die Jmpfgegner herangezogen wurden. Meine Herren, ich hoffe, daß der Bericht, welcher aus der Kommission hervorgehen wird, — der Herr Staatssekretär des Innern wird uns darüber vielleicht Auskunft geben — uns darüber beruhigen kann, daß an den Säulen unseres Jmpfgesetzes nicht gerüttelt werden wird; und zu den Säulen des Jmpfgesetzes rechne ich hauptsächlich den Impfzwang und die Wiederimpfung. Die Arbeiten aus dem Reichsgesundheitsamt, welche in der letzten Zeit veröffentlicht worden sind, sind wirklich mustergiftig — das kann man sagen —, sie behandeln alles ganz objektiv und stellen die Resultate zusammen, welche (6) in den Einzelstaaten gewonnen sind. Sie wissen, daß die Jmpfgegner mancherlei gegen den Impfzwang vorgebracht haben, aber bis jetzt noch keinen Beweis für die Schädlichkeit des Jmpfgesetzes. Das steht fest, noch fester der Nutzen, den das Gesetz uns Deutschen gebracht hat. (Sehr richtig!) Wenn auch die wissenschaftliche Erforschung des Kausalnexus noch nicht so weit gediehen ist, um genau den Vorgang bei der Impfung nachzuweisen, so sind doch die Erfahrungen sachverständiger Aerzte von großem Werth und von noch größerem unsere mustergiltige Statistik. Aus dem Reichsgesundheitsamt liegen verschiedene Mittheilungen vor: zunächst über die Gewinnung der animalen Lymphe. ...

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... Aus diesen Arbeiten geht nun leider hervor, wie groß die Unsicherheit auf diesem Gebiete sowohl bezüglich der Ansteckung wie bezüglich der Heilung und Bekämpfung der Krankheit noch ist. Ich kann jetzt im Einzelnen nicht darauf eingehen, sondern will nur hervorheben, daß bezüglich der Uebertragung der Viehbesitzer geradezu schutzlos erscheint; sie findet nicht allein durch Zusammentreffen des Viehs, durch Personen, sondern sogar durch Vögel, Katzen, Wild und dergleichen statt. Ein wirksamer Schutz ist bis jetzt noch nicht gegeben. Man hat in letzter Zeit versucht, durch Impfung prophylaktisch zu wirken, und hat hierzu eine Lymphe empfohlen, die in einer bestimmten Weise zusammengesetzt ist. Ich möchte auch nach dieser Richtung hin das Reichsgesundheitsamt bitten, uns mitzutheilen, wie weit der Erfolg bisher durch dieses Mittel sich erkennbar gemacht hat. Was mich aber im Wesentlichen veranlaßt, die Sache hier zur Sprache zu bringen, das ist das Verhältniß der ...

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... Ich finde, daß die Forschung im allgemeinen auf gutem Wege ist, daß in einer Reihe von Instituten gut gearbeitet wird, und daß wohl Aussicht vorhanden ist, einmal das richtige Mittel zu finden, um mit der Jmmuuisirung der verschiedenen Arten von Vieh so weit zu kommen, daß die Gefahr der Ansteckung eine geringere wird als bisher. Aber die Versuche, die gemacht worden sind, z. B. in Halle, haben allzu ermuthigende Ergebnisse bezüglich der Maul- und Klauenseuche bis jetzt noch nicht gehabt. Es scheint, daß hier derselbe Satz seine Richtigkeit hat, der für manche menschliche Krankheiten gilt, daß man sich nicht allein auf die Jmmuuisirung und die dadurch gebotene Sicherheit vor Ansteckung verlassen soll, sondern in erster Linie den Kampf gegen den Krankheitserreger da, wo man ihn am besten führen kann, zu führen haben wird. Den Kampf gegen den Krankheitserreger der Maulund Klauenseuche aber werden wir an der Grenze zu führen haben — schon aus einer Erwägung, die hier im Hause anscheinend noch nicht in ihrer ganzen Bedeutung erkannt worden ist. Die Maul- und Klauenseuche ist bei uns in Deutschland keine endemische sondern eine epidemische Krankheit. Wenn nicht neue Krankheitserreger eingeschleppt würden, so würden die schon vorhandenen allmählich ihre Virulenz bei uns in Deutschland verlieren, und es würde damit die Seuche bei uns aufhören. Der Krankheitserreger der Maul- und Klauenseuche kann nicht dauernd unter unseren klimatischen Verhältnissen extstiren; er existirt dagegen dauernd in den südrussischen und rumänischen Landschaften. ...

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... Ich muß auch sagen, daß noch andere Organe — ich will da mäht bei dem einzigen Beispiel stehen bleiben, es erscheint ja im Auslande, wenn es überhaupt noch erscheint — sich in der maßlosen Bekämpfung der vorgesetzten Verwaltungsbehörde sehr häufig so überschlagen, daß es recht sehr zu wünschen wäre, daß die Nachgeordneten Beamten vor dieser Ansteckung bewahrt blieben. Aber in einem Lande, wie das unserige, in dem über alle das Preßgesetz diese Dinge regelt, sodann das Strafgesetz und darnach weiter nichts, muß ich doch der Meinung sein, daß es auch hier sehr wahrscheinlich nur das Gegentheil erreichen hieße von dem, was man erreichen will, wenn man mit Verboten von der Art, wie das gegen den „Postboten, vorginge. Ob meine politischen Freunde diesem zweiten Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Müller (Sagan) zustimmen können und werden, das werden wir uns noch überlegen; im Augenblick kann ich nur sagen: wir sind nicht der Meinung, daß mit derartigen Verboten sehr viel erreicht wird. Ich möchte noch ein kurzes Wort hinzufügen hinsichtlich der Einrede der Verjährung. In dieser Hinsicht sind wir mit den Herren Abgeordneten Baffermann und Genossen durchaus einverstanden — mein Freund, der Abgeordnete Schmidt (Marburg) führte das gestern schon ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 51. 1879
Signatur: 4 Z 87.261-51

ID: 00018398
647 /648
... Sollen wir nun aber nicht Erbarmen haben und dieselbe Theilnahme gegen die Hunderttausende von Arbeitern, die der pestartigen Ansteckung jener Verführer ausgesetzt sind, nicht dieselbe Theilnahme für die Millionen treuer, fleißiger Einwohner im Staat, die durch die sozialdemokratische Agitation täglich wie auf einem Vulkan leben? Wie kann man denn davon reden, wie der Herr Abgeordnete Brüel that, dies Gesetz sei gegen den ganzen vierten Stand gerichtet, es ist vielmehr eine Erlösung des vierten Standes von seinen Drängern, seinen Tyrannen! Wie kann man sagen, wie der Herr Abgeordnete Windthorst gethan hat, es ist ein Gesetz, was gegen die Gemeindefreiheit gerichtet ist, während es recht eigentlich die Gemeindefreiheit sichert gegen ihren schwersten, nachhaltigsten Feind, die Sozialdemokratie. Aus ihrer Ueberspannung der Einzelnfreiheit geht schließlich in ihrem Zukunftsstaat die furchtbarste Tyrannei gegen jeden Einzelnen hervor. Meine Herren, ich will nun zurückkommen auf die eigentlichen Aufgaben dieses Tages. Unsere Partei hat zwei Amendements gestellt zu den beiden Abschnitten des tz 6. h 6 läuft parallel im ersten Absatz dem Absatz 2 des H 1, er enthält für die Presse dasjenige, was tz 1 im zweiten Absatz für die Verhandlungen des deutschen Reichstags. Vereine enthält. Es ist daher wohl selbstverständlich, daß hinzugefügt werden muß bei Absatz 1, was bei tz 1 Absatz 2 im Plenum hinzugenommen ist, und darum über diesen ersten Theil unserer Vorschläge kein Wort weiter. Von der größten Bedeutung ist dagegen der Antrag, den wir für den zweiten Absatz gestellt haben. ...

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... Denken wir uns, daß in einem Gesetz folgendes steht: Die Polizeibehörde ist befugt, wenn der Verdacht einer Ansteckung von Rinderpest bei einem Viehstück hervortritt, dasselbe zu tödten. Hier haben Sie die rein fakultative Wendung, Sie können aber ganz den nämlichen Effekt herbeiführen, nur die Fakultät feststellen, wenn Sie die Sache imperatorisch fassen. Sagen Sie nur in dem nämlichen Fall: Für den Fall, daß in Bezug auf ein Stück Vieh Thatsachen vorliegen, welche ergeben können, daß das Vieh angesteckt gewesen ist, oder in Berührung gekommen ist mit einem angesteckten Vieh, so muß es getödtet werden. Meine Herren, hier ist der vorausgesetzte Thatbestand so lax gefaßt, daß es im praktischen Resultat ganz gleichgiltig ist, ob Sie die Klausel obligatorisch in der letzten, oder ob Sie dieselbe fakultativ in der ersten Wendung fassen. Und die Frage besteht gerade, und der Zweifel ist nicht gelöst, in welchem Sinn der § 1 obligatorisch gemeint ist. Ich muß wiederholen: für mich, — ich würde geradezu der Offenheit entbehren, wenn ich das nicht nochmals betonte, — für mich ist allerdings die Definition des § 1 so lax, daß es eine Sprachwendung für mich ist, ob man denselben in obligatorische oder ob man ihn in fakultative Form einkleidet. ...


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