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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1886
Bd.: 90. 1885/86
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-90

ID: 00018460
161 /648
... Eine gleiche Anordnung ist auch hinsichtlich derjenigen Thiere zu treffen, welche zwar solche Erscheinungen nicht zeigen, rücksichtlich deren jedoch die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß sie den Ansteckungsstoff aufgenommen haben (der Ansteckung verdächtige Thiere), sofern es sich um wenig zahlreiche Viehbestände handelt, oder sofern es auf die Unterdrückung einzelner Seuchenausbrüche in sonst seuchenfreien Gegenden ankommt. Bei Viehständen von erheblicher Zahl oder von werthvollen Zuchtthieren hat die Polizeibehörde die Kennzeichnung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiere herbeizuführen. Aus der Kennzeichnung muß das Zahr, in welchem dieselbe erfolgt ist, ersichtlich sein. Widerspricht ein Viehbesitzer dem Kennzeichnen, so ist nach Maßgabe der Bestimmungen im Absatz 2 zu verfahren. Gewinnt die Lungenseuche in einzelnen Gegenden an Ausdehnung, so sind die Landesregierungen ermächtigt, für den ganzen Umfang ihres Staatsgebietes oder für Theile desselben die Impfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöft oder in der Ortschaft, wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzuordnen. Die Anordnung hat zur Folge, daß für den betroffenen Bezirk die Bestimmungen in Absatz 2 außer Kraft treten. Berlin, den 24. Februar 1886. Nr. 173. Abänderungs-Anträge zur zweiten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen — Nr. 16 und 154 der Drucksachen —. Graf Adeln»««» v. Adelmannsfelde«. Freiherr v. Aretin. v. Hülst. Maager. Freiherr v. Renrath. Seipio. Trimbor». Wilbrandt. Der Reichstag wolle beschließen: I. die Artikel 1 und 3 des Gesetzentwurfs zu streichen; H. den Artikel 2 des Entwurfs wie folgt zu fasten: Der §. 45 des Gesetzes vom 23. ...
... (Der Ansteckung verdächtige Thiere.) Zn den Fällen des Absatzes 2 kann die Polizeibehörde an Stelle der Tödtung die Ueberfühmng der verdächtigen Thiere in einen Schlachtviehhof oder in ein öffentliches Schlachthaus zum Zwecke der sofortigen Abschlachtung anordnen. Alle zu solchem Zweck auszuführenden Thiere sind mit einem deutlich wahrnehmbaren Merkmal zu versehen. Die Landesregierungen sind in solchen Fällen, in denen nach ihrem Ermessen durch den plötzlichen Verlust des Viehbestandes besonders drückende Nachtheile hervorgerufen werden, ermächtigt, auf Antrag des betreffenden Besitzers ausnahmsweise für die Tödtung resp. Uebersührung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiere in Schlachtviehhöfe oder Schlachthäuser eine Frist bis zu 2 Monaten eintreten zu lassen. Desgleichen sind die Landesregierungen ermächtigt, nach Vereinbarung mit den betreffenden Besitzern zum Zweck von Zmpfversuchen die Impfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöft oder ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1886
Bd.: 91. 1885/86
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-91

ID: 00018461
162 /648
... Wegen dieser festen Ueberzeugung von der Schutzwirkung der Zmpfung impften sich auch die Aerzte selbst so oft als möglich und sie hätten dadurch erreicht, daß die Pockensterblichkeit unter ihnen eine im Verhältniß zur übrigen Bevölkerung sehr geringe ist, obwohl sie sich doch am häufigsten der Ansteckung aussetzen müßten. Dieser Pockenschutz der Aerzte beruhe nun aber nicht etwa, wie man von impfgegnerischer Seite einwenden werde, in besseren Gesundheitsverhältniffen, oder in sonstigen Umständen, denn die Aerzte verhielten sich anderen ansteckenden Krankheiten gegenüber keineswegs in gleicher Weise, sondern hätten z. B. an Diphtheritis, Flecktyphus, Scharlach eine auffallend hohe Mortalität. Den Pocken fielen nur deswegen so wenig Aerzte ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1886
Bd.: 6. 1884/87, Sess. 2/3 = 1885, 19. Nov. - 1886, 26. Juni u. 1886, 16. Sept. - 20. Sept.
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,C-6,2/3

ID: 00019722
163 /648
... Die verdächtigen Thiere zerfallen in zwei Kategorien; in solche, die der Seuche verdächtig sind, und in solche, die der Ansteckung verdächtig sind. Erstere sind solche, welche bereits äußere Erscheinungen der Krankheit an sich tragen, letztere solche, von welchen nach den äußeren Umständen anzunehmen ist, daß sie möglicherweise Krankheitsstoff in sich aufgenommen haben, ohne daß sie bereits äußere Erscheinungen zeigen. Die Tödtung der verdächtigen Thiere erfolgt, wie anzunehmen ist, allgemein. Anders dagegen bei der zweiten Kategorie. Ja, es ist sogar anzunehmen, daß häufig die Krankheit ohne in ein akutes Stadium überzugehen verläuft. Der Ansteckung verdächtig sind mithin alle Thiere, die mit sichtbar erkrankten oder der Seuche verdächtigen Thieren in Berührung gekommen sind. Das sicherste Mittel wäre ja die Tödtung aller der Ansteckung verdächtigen Thiere; allein das Opfer, welches dadurch der deutschen Landwirthschaft und Viehzucht zugemuthet, wäre zu erheblich, als daß man nicht versuchen sollte, auf anderem Wege das Ziel derViehseuchentilgungzu erreichen. Die bisher ergriffenen Maßregeln haben nicht ausgereicht, um im allgemeinen eine ausreichende Tilgung oder Verminderung der Seuche herbeizuführen. Nach der preußischenViehseuchenstatistiksei seit 1880/81 die Zahl der erkrankten Thiere auf über das Doppelte gestiegen, ebenso auch die gezahlten Entschädigungsbeträge. Es werde deshalb die Einführung zweier neuer Maßnahmen vorgeschlagen, und zwar die Kennzeichnung aller verdächtigen Thiere und die eventuelle Impfung derselben. — Seite 68 Reichstag. — Uebersicht der Geschäftstätigkeit. 633 I. Berathung. 48. Sitzung Seite 1093 bis 1098. Seite 1093 bis 1097. — Es sei das neunte Mal, daß der vorliegende Antrag eingebracht werde. ...

164 /648
... Eine gleiche Anordnung ist auch hinsichtlich derjenigen Thiere zu treffen, welche zwar solche Erscheinungen nicht zeigen, rücksichtlich deren jedoch die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß sie den Ansteckungsstoff aufgenommen haben (der Ansteckung verdächtige Thiere), sofern es sich um wenig zahlreiche Viehbestände handelt, oder sofern es auf die Unterdrückung einzelner Seuchenausbrüche in sonst seuchenfreien Gegenden ankommt. Bei Viehständen von erheblicher Zahl oder von werthvollen Zuchtthieren hat die Polizeibehörde die Kennzeichnung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiere herbeizuführen. Aus der Kennzeichnung muß das Jahr, in welchem dieselbe erfolgt ist, ersichtlich sein. Widerspricht ein Viehbesitzer dem Kennzeichnen, so ist nach Maßgabe der Bestimmungen im Absatz 2 zu verfahren. Gewinnt die Lungenseuche in einzelnen Gegenden an Ausdehnung, so sind die Landesregierungen ermächtigt, für den ganzen Umfang ihres Staatsgebietes oder für Theile desselben die Impfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöft oder in der Ortschaft, wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzuordnen. Die Anordnung hat zur Folge, daß für den betroffenen Bezirk die Bestimmungen in Absatz 2 außer Kraft treten; 54. Sitzung ! Die Anträge Graf von Behr Seite 1210 bis 1221. ^ Behrenhoff — Dr.-S. Nr. 172 - Berichterstatter Trimborn! und Graf Adelmann von Adelmanns (1210). von Haffelbach (1211). Graf Adelmann v. Adel mannsfelden (1214). Staatsminister Or. Lucius! (1217). Witt (1219). Ministerialrath Herrmann (1221). 55. Sitzung Seite 1223 bis 1234. Wilbrandt (1223). Nobbe (1226). von Schalscha (1229). Scipio (1232). Staats minister Dr. Lucius (1233). Berichterstatter Trimborn (1234). selben — Dr.-S. Nr. 17311 — werden abgelehnt, ebenso die Regierungsvorlage zu Artikel 2. ...
... (Der Ansteckung verdächtige Thiere.) In den Fällen des Absatzes 2 kann die Polizeibehörde an Stelle der Tödtung die Ueberführung der verdächtigen Thiere in einen Schlachtviehhof oder in ein öffentliches Schlachthaus zum Zwecke der sofortigen Abschlachtung anordnen. Alle zu solchem Zweck auszuführenden Thiere sind mit einem deutlich wahrnehmbaren Merkmal zu versehen. ...

165 /648
... Ueberführung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiere in Schlachtviehhöfe oder Schlachthäuser eine Frist bis zu 2 Monaten eintreten zu lassen. Desgleichen sind die Landesregierungen ermächtigt, nach Vereinbarung mit den betreffenden Besitzern zum Zweck von Jmpfversuchen die Impfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöft oder in der Ortschaft, wo die Lungenseuche.ausgebrochen ist, unter Beobachtung der nöthigen Vorsichtsmaßregeln anzuordnen. Die Anordnung hat zur Folge, daß für die geimpften Viehbestände die Bestimmungen in Absatz 2 und 3 für die Dauer des Jmpfversuchs außer Kraft treten; abgelehnt. Antrag Graf Adelmann von Adelmannsfelden und Genoffen 53. Sitzung Seite 1235. — Dr.--S« Nr. 1731 —:1 ! Berichterstatter Trimborn. Artikel 3 des Gesetzentwurfs zu streichen. erledigt. Artikel 3 I und II ist abgelehnt. Seite 901; siehe Wahlprüfungen. Seite 704, 708, 709, 710, 711, 713, 714, 716 bis 721, 42. Sitzung Seite 952 bis 961, 43. Sitzung Seite 963 dieser Uebersicht. Wahlgesetzes und Wahlreglements für den deutschen Reichstag — Dr.-S. Nr. 152. — Beim Schluffe des Reichstags und dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen — Dr.-S. Nr. 183 —, 57. Sitzung Seite 1272 bis 1278. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1888
Bd.: 101. 1887/88
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-101

ID: 00018473
166 /648
... In den Motiven wird ja sehr euphemistisch gesagt, es solle nicht verkannt werden, daß die proponirte Maßregel des Verlustes der Staatsangehörigkeit — an diese dachte ich eben, als ich mich, wie geschehen, aussprach — „eine außerordentliche und einschneidende Maßregel sei; aber nur so könne die Ansteckung und die weitere Verbreitung des Uebels verhütet werden. Dann wird hinzugefügt: diejenigen, welche die Existenzbedingungen des deutschen Reichs verneinten, könnten keinen Anspruch erheben auf die fernere Zugehörigkeit zu diesem Staate oder Reiche. Ich, meine Herren, sage dem gegenüber, die Gesetzgebung sei eben nicht befugt, zu solchen Hilfsmitteln zu greifen. Ich behaupte, daß die Angehörigkeit zu einem Staatswesen und zu einem Volksthum unmittelbar mit der Geburt des Menschen gegeben ist; dieselbe führt ihn mit Naturnothwendigkeit in den betreffenden Staatsverband ein. Denn, meine Herren, das haben doch schon die Alten gewußt, und Aristoteles hat es gesagt: Der Mensch ist absolut ein (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Er muß naturnothwendig einem Staatsverbande angehören; sonst ist er nicht mehr Mensch, nicht mehr das, was er sein und werden soll. Allein es kommt dabei noch ein höheres Gebot in Betracht als das Gebot des Naturrechts. Ich meine doch, daß von Gott dem Menschen der Erdball zur Wohnstätte angewiesen ist, und da frage ich, ob es wohl zulässig sei, irgend einem Menschen zu sagen: du hast auf keinem Punkt, auf keinem Fuß der Erde das Recht zu wohnen, zu arbeiten, zu leben. Das geht nicht. Die Unzulässigkeit einer solchen Ausschließung wird auch nicht gerechtfertigt durch die ...

167 /648
... Aber, meine Herren, ich möchte auch die eine Frage noch an die Regierungsbank richten, ob man es denn überhaupt auch für zulässig erachtet, wirkliche Cholera- oder Pestkranke ins Ausland zu schicken, weil anders die Abwendung der Gefahr der Ansteckung und der weiteren Verbreitung der Krankheit nicht möglich wäre. Ja, meine Herren, da das bei einer physischen Krankheit doch absolut unmöglich ist, dem Völkerrecht und Naturrecht geradezu ins Gesicht schlagen würde, so möchte ich doch fragen, ob das nicht bei einer psychischen Krankheit ebenwohl seine Anwendung finden müßte, — ob man diese Menschen, die man so deklarirt, wie sie (6) eben bezeichnet sind, nämlich als absolut unverträglich mit jeder Staatsexistenz, über die Grenze weist.1 Aber nun, meine Herren, sagt uns noch der Z 22a, der neue Paragraph, ganz ruhig:1 solche Expatriirten und Ausgewiesenen, die nach Deutschland zurückkehren, wahrscheinlich auch solche, die zurückgekehrt werden, sollen dann zu einer Gefängnißstrafe von 1 Monat bis zu 3 Jahren verurtheilt werden! Also dafür, daß das Ausland sie nicht aufnehmen will, weil es sie aufzunehmen nicht verpflichtet ist, sollen sie nun ins Gefängniß wandern, — und wenn sie schließlich aus dem Gefängniß kommen, dann soll die Tragödie von neuem ins Werk gesetzt werden! Wie gesagt, meine Herren, es geht das nach meinemWißen und Gewisien nicht, ich verstehe das nicht. Aberweiter, meine Herren, was würde denn nun der nächste Effekt dieser Expatriirung sein? ...

168 /648
... Heiterkeit) —1 eine wahre Pest; ich bedaure, daß Sie von der sozialdemokratischen Partei der Ansteckung verfallen sind (Heiterkeit), und wir müssen thun, was in unseren Kräften steht, um sie zu bekämpfen und zu beseitigen, aber mit den rechten Mitteln und nicht mit solchen verkehrten Mitteln, wie der vorliegende Gesetzentwurf es thun will. Nun ist aber der Zustand, wie er jetzt besteht, durch das in Geltung befindliche Gesetz geschaffen, und es fragt sich, nachdem dieser Zustand einmal so vorhanden ist: wie haben wir weiter vorzugehen? Da freue ich mich außerordentlich, daß ich mit den Nationalliberalen, die sonst ja meine Freunde nicht sind, (Lachen bei den Sozialdemokraten) —1 sie sind sonst ja sehr liebenswürdige Leute — (Heiterkeit) ein gutes Stück zusammengehen kann. Die Herren haben durch den Mund des Herrn Professors (Heiterkeit) (L) uns ja dargelegt, daß sie das Gesetz an sich nicht fortdauern lassen wollen, daß sie die Aufhebung desselben wünschen, daß sie die Verschärfungen ablehnen, daß sie aber doch auf zwei Jahre zu dem Zwecke es bestehen lassen wollten, damit die Zeit benutzt werde, um anderweitige gesetzliche Maßregeln herbeizuführen. Meine Herren, ich hätte gewünscht, daß der verehrte Herr seine Gedanken und die seiner Freunde über die Reform, die er dabei im Sinne hat, näher dargelegt hätte. Das hat er vermieden, und das ist die Schwäche der nationalliberalen Stellung, wie solche so häufig uns emgegentritt: die Grundsätze vortrefflich, die Konklusionen nicht schlecht, aber die Exekution schwach. (Heiterkeit.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1889
Bd.: 105. 1888/89
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-105

ID: 00018653
169 /648
... Nachdem die neuere Medizin festgestellt hat, die Schwindsucht habe 0) ihren Grund in der Ansteckung durch einen bestimmten Bacillus, und daß dieser Bacillus in der Art sich verbreitet, daß er im Staub auf den Wänden und auf den Möbeln, kurz, überall sich ansetzt, wo er einen Boden findet, unterliegt es für mich kaum einem Zweifel, daß bei der großen Zahl von schwindsüchtigen Bäckergesellen und Lehrlingen und bei der außerordentlichen Ueberheizung der Räume und der Ueberarbeitung des Personals, die in diesem Betriebe stattfindet, die Gefahr sehr nahe liegt, daß die Schwindsuchtskeime auch auf den Backwaaren sich ansetzen und in weitere Kreise der Gesellschaft getragen werden. Meine Herren, es erscheint mir durchaus nothwendig, scharf darauf zu drängen, daß hier Untersuchungen stattfinden, daß das Ergebniß dieser Untersuchen veröffentlicht würde sowohl über den Zustand der Arbeitsstätten als über die Art und Weise, wie die Arbeiter dort beschäftigt werden. Ich bin überzeugt, wenn diese Untersuchungen veröffentlicht werden, daß man dann allgemein in einen ähnlichen Schrei der Entrüstung ausbrechen wird, wie das zu Anfang der siebziger Jahre in London geschehen, als dort ebenfalls die Zustände in der Bäckerei untersucht wurden und sowohl die Lage der Arbeiter, wie die zu Tage tretenden Zustände haarsträubender Natur in den Arbeilsstätten allgemeine Entrüstung hervorriefen. Meine Herren, das sind Dinge, die ich sehr der Berücksichtigung der verbündeten Regierungen unterbreiten möchte, von denen ich wünschen möchte, daß man endlich dazu schreite, diese wie noch manche andere Betriebe der Fabrikinspektion zu unterstellen. ...

170 /648
... Es wurde auch die Ansteckung berührt und die Frage, daß frühere Krankheiten, die da geherrscht hätten, auf die später einziehenden Mannschaften übertragen werden können. Aber gerade das spricht ja für Babenhausen. Gerade diese Krankheiten, die sich nach der gewöhnlichen Anschauung übertragen, Typhus, Scharlach u. s. w., kommen ja in Babenhausen nicht vor, und das spricht doch dafür, daß eine Ansteckungsgefahr in den Verhältnißen dieses Schlosses nicht vorliegt. Es wurde auch der Exerzirplatz erwähnt; er sei nicht groß genug. Es wurde schon vor einigen Jahren an die Stadt Babenhausen die Anfrage gestellt, ob sie bereit sei, den Exerzirplatz zu vergrößern. Die Stadt Babenhausen hat sich dazu bereit erklärt und ist heute noch bereit, ein größeres Stück abzuholzen und den Exerzirplatz in der gewünschten Weise zu vergrößern. Präsident: Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats- und Kriegsminister Bronsart von Schellendorff. Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Preußen, Staats- und Kriegsminister Bronsart von Schellendorff: Meine Herren, ich möchte mich vor allen Dingen gegen ein Mißverständniß verwahren. Ich glaube, ich habe hier nach (0) keiner Richtung hin meine Bereitwilligkeit zu erkennen gegeben, daß, wenn die Mittel für einen Aus- oder Neubau des Kasernements in Babenhausen bewilligt würden, wir dann mit den Eskadrons in Babenhausen bleiben; ich habe vielmehr ganz bestimmt erklärt, daß wir jede Gelegenheit, die aus einem mangelhaften und nicht zu haltenden Unterbringungsverhältniß sich ergibt, benutzen müssen, um zu einer besseren Dislokation aus dienstlichen Gründen überzugehen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1889
Bd.: 109. 1888/89
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-109

ID: 00018658
171 /648
... Im ganzen Deutschen Reiche seien im Jahre 1886 nur 197, 1887 nur 168 Todesfälle an Pocken bei einer Bevölkerung von 46 855 704 Einwohnern nach der Zählung von 1885 festgestellt; die Mehrzahl der Fälle sei in den der Ansteckung besonders ausgesetzten Grenzbezirken beobachtet worden. In den bereits erwähnten „Beiträgen zur Beurtheilung des Nutzens der Schutzpockenimpfung sei die Pockensterblichkeit in Preußen, Bayern und einer Anzahl größerer deutscher Städte einerseits und in Oesterreich, Belgien, sowie mehreren größeren Städten des Auslandes andererseits (auf Tafel I u. folg.) vergleichsweise zusammengestellt. Danach sei die Sterblichkeit im Auslande, selbst in London, welches zwar Impf-, aber nicht Wiederimpfzwang habe, ganz erheblich größer als seit 1875 in Preußen re.; für die Zeit vor ...

172 /648
... Da der Impfschutz nur ein relativer sei, so bedrohe die Anwesenheit zahlreicher nicht oder nur mangelhaft geimpfter und deshalb der Ansteckung besonders ausgesetzter Personen auch die übrigen geimpften Bewohner der Gegend; es komme daher nicht auf die Zahlung der Strafe, sondern auf die Nachholung der Impfung an. Wolle man anders entscheiden, so könnte es sich leicht ereignen, daß die Agitation gegen das Jmpfgesetz in einzelnen Gegenden den Erfolg hätte, daß die Mehrzahl aller Kinder gegen Erlegung von je 1 Mark Geldstrafe der Impfung entzogen blieben, mithin ein günstiger Boden für eine Pockenepidemie geschaffen würde. Direkten Zwang zur Impfung kenne das Reichsgesetz nicht; der Einzelne habe die Befugniß, den Arzt, durch den er impfen lassen wolle, den Ort und in gewissen Grenzen auch den Zeitpunkt und die Art der Impfung selbst zu wählen. Wo in einzelnen Fällen wie z. B. in Hildesheim Zwang geübt sei, habe nicht das Reichs-Jmpsgesetz, sondern ein Landesgesetz die formelle Grundlage gebildet. Aus der Mitte der Kommission wurde sodann die Frage an den Herrn Regierungsvertreter gerichtet, ob er über die Zahl der Jmpfverweigerungen eine bestimmte Angabe machen könne. Der Direktor des Reichsgesundheitsamtes Herr Köhler erklärte: „Der Widerstand gegen die Impfung sei in den betheiligten Kreisen ein verhältnißmäßig geringer; nur sehr wenige Eltern seien so prinzipielle Gegner, daß sie es auf wiederholte Strafen ankommen ließen. Die Zahl der in den statistischen Nachweisen als „vorschriftswidrig der Impfung entzogen verzeichneten Kinder (1885: 45415 unter ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1890
Bd.: 111. 1889/90
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-111

ID: 00018661
173 /648
... Wir können die Maßregel der Sperre keine Sekunde fortbestehen lassen, wenn jenseit der Grenze der Herd der Ansteckung erloschen ist. Ob das der Fall ist oder nicht, ist rein eine Huuesto tnoti, und es hat in dieser Hinsicht eigentlich nur der Herr Staatssekretär des Innern Daten beigebracht. Nach meinem Dafürhalten wäre es wünschenswerth, daß dieses mit größerer Ausführlichkeit geschehen wäre; und der Herr M Staatssekretär ist gewiß dadurch davon abgehalten worden, daß ihm so viel anderes Material in den Weg geworfen war, welches gar nicht hierher gehörte. (Zuruf.) — Ich freue mich der Bestätigung. — Ich hätte erwartet, daß uns die Berichte der diesseitigen Behörden aus den Grenzbezirken vorgelegt würden. Ich hätte gehofft, daß die jenseits thätigen Diplomatie-, namentlich die Konsularbeamten, genügende Mittheilungen gebracht hätten, und daß uns diese Mittheilungen vorgelegt würden. Dann hätten wir eine feste Basis für die Entscheidung. Hätten aber die Behörden und die Diplomatie nicht berichtet, dann würde ich die Behörden und die Diplomatie bedauern. Meine Herren, die Frage, welche uns beschäftigt, ist außerordentlich wichtig, und glauben Sie mir: die große Masse der Bevölkerung beobachtet die heutige und die gestrige Diskussion über diese Frage mit viel mehr Spannung und Aufmerksamkeit, als viele der politischen Fragen, die wir hier erörtern. Ich bekomme alle Tage Briefe, die mir auseinandersetzen, daß in weiten Schichten des Volkes bereits der Fleischgenuß habe eingestellt oder in hohem Maße beschränkt werden müssen, daß auch in Haushaltungen, die sonst noch ziemlich rangirt sind, der Genuß des Fleisches beschränkt werden soll und muß. ...

174 /648
... Es ist schon von dem Herrn Staatssekretär ausgeführt worden, daß, je weiter man das importirte Vieh in das Inland führt, desto größer die Gefahr wird, daß durch dasselbe die Ansteckung verbreitet werde. Nun können Sie die besten Einrichtungen für den Transport machen, Sie müßen doch immer die Thiere irgendwo auf einem Viehhofe unterbringen, Sie müßen doch Menschen damit in Verbindung bringen. Es ist also gar nicht möglich, die Infektion und die Jnfektionsstoffe abzuhalten, sich weiter schon auf dem Viehhofe zu verbreiten. In Breslau ist ja auch, trotzdem gewiß alle mögliche Vorsicht angewendet worden ist, Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Nun bedenken Sie (v) aber ferner — und das ist das Schlimmste —, daß doch auch die Eisenbahnwaggons durch die Viehtransporte infizirt werden können und müßen, und daß es bei der besten Desinfektion unmöglich ist, mit Sicherheit dafür einzustehen, daß die Waggons auch ausreichend desinfizirt sind. Meine Herren, wenn man die Einfuhr freigiebt unter der Bedingung des Schlachtens — worin auch ich mit der Maßregel der Reichsregierung übereinstimme —, so ist die Schlachtung meiner entschiedenen Meinung nach womöglich auf der Grenze selbst in eigens dazu errichteten Schlachthäusern vorzunehmen, jedenfalls, wenn das nicht möglich ist, in solchen Schlachthäusern, die fast unmittelbar an der Grenze liegen. ...

175 /648
... Meine Herren, denken Sie doch daran, daß es sich nicht bloß um diese Kinder handelt, sondern um die Gefahr der Ansteckung auch der übrigen Schuljugend. Meine Herren, bezüglich der Regelung der Frauenarbeit möchte ich zunächst den Herrn von Stumm dahin beruhigen, (L) daß für die Nachtarbeit der Arbeiterinnen die Ausnahmcbefugniß dem Bundesrath bereits zugewiesen ist in Z 139 Abs. 2. Also ich hoffe, daß Herr von Stumm nach seinen Ausführungen, wie ich sie wenigstens habe verstehen müßen, jetzt mit dem Antrag einverstanden sein wird. (Zuruf.) — Also es scheint nicht. Dann möchte ich konstatiren, daß die Nachtarbeit der Arbeiterinnen in der Schweiz, England, Oesterreich allgemein und in Frankreich für Minderjährige verboten ist, und daß ich es wirklich nicht für einen besonderen Grund zum Nationalstolz erachten würde, wenn wir diesen konkurrirenden Ländern gegenüber glauben, auf diese Nachtarbeit nicht verzichten zu können, sei es im Interesse der Familien, sei es im Interesse der Industrie. Die nähere Würdigung möchte ich dem Fraktionsgenossen des Herrn von Stumm, Herrn Abgeordneten Lohren, überlasten, der ja die Nachtarbeit ohne Ausnahme für Arbeiterinnen verboten wißen will, möchte übrigens noch beifügen, daß sogar der „Zentralverband deutscher Industrieller, der wahrhaftig nicht in dem Verdacht steht, daß er zu weit geht, mit diesem Antrag einverstanden ist. Eine Bemerkung möchte ich mir noch erlauben bezüglich der Beschäftigung der verheiratheten Frauen. Die Arbeitszeit ist auf höchstens 10 Stunden festgesetzt. Unser ursprünglicher Antrag ging viel weiter. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1890
Bd.: 113. 1889/90
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-113

ID: 00018663
176 /648
... Um der Gefahr der Einschleppung der Seuche auf den inländischen Viehstand vorzubeugen, hat die Königlich preußische Regierung Anweisung gegeben, bis auf Weiteres die zur Ausschiffung gelangenden Schweine schwedischen und dänischen Ursprungs durch einen beamteten Thierarzt untersuchen zu lassen und den Weitertransport der Thiere nur dann zu gestatten, wenn dieselben für vollständig gesund und der Ansteckung unverdächtig befunden werden. Die Regierungen der übrigen Bundesseestaaten haben auf diesseitiges Ersuchen einstweilen ebenfalls eine verschärfte Kontrole angeordnet. Daneben hat der Senat der freien und Hansestadt Hamburg dahin Bestimmung getroffen, daß im Falle des Eintreffens seucheverdächtiger oder erkrankter Thiere der ganze Transport, zu welchem diese Thiere gehören, in den Separationsschuppen für seucheverdächtige Thiere zu überführen und daselbst abzuschlachten ist. Diese Vorkehrungen sind jedoch für ausreichend nicht zu erachten. Die thierärztliche Untersuchung gewährt einen genügenden Schutz schon um deswillen nicht, weil die Thiere den Jnfektionskeim in sich tragen können, ohne äußere Spuren der Krankheit zu zeigen. Auch wird bei der Massenhaftigkeit der Einfuhr die Untersuchung ein zuverlässiges Resultat nicht immer ergeben. Es könnte hiernach in Frage kommen, eine die Dauer der Inkubationszeit umfassende Quarantäne anzuordnen. Eine solche Maßregel würde jedoch bei der praktischen Durchführung erheblichen Schwierigkeiten begegnen und in ihrer Wirkung einem Einfuhrverbot voraussichtlich gleichkommen. Es wird sich daher empfehlen, zu einem Einfuhrverbot selbst überzugehen. Die Königlich dänische Regierung hat zwar bereits den Export von lebenden Schweinen aus Kopenhagen und aus dem Bezirk Amager nach den übrigen Landestheilen und nach dem Auslande untersagt. ...

177 /648
... Ferner sind die Ausbrüche in den Kreisen Beuchen, Tarnowitz, Kattowitz, Zabrze und Gleiwitz zum größten Theile durch Ansteckung durch kranke Schweine aus Russisch-Polen veranlaßt worden. Die Einfuhr von Schweinen in den Regierungsbezirk Oppeln war nur an bestimmten Orten gestattet, die Schweine mußten beim Grenzübergange thierärztlich untersucht und, wenn seuchenkrank befunden, sofort an Ort und Stelle abgeschlachtet werden. L. Aus Oesterreich-Ungarn: 16 Fälle nach Bayern in Gemeinden der Bezirke Laufen, Rosenheim, Traunstein — direkt durch anscheinend gesunde Thiere aus Salzburg und Tirol, die Seuche blieb auf die Orte beschränkt, in einem Falle im Bezirke Rosenheim wurde das gemeinschaftlich auf einer Grenzalpe weidende Vieh angesteckt —; nach Passau in 9 Gemeinden, Eschenbach, Kemnath, Nabburg — durch böhmische Schweine —; ferner zweimal (14. und 17. März) in den Schlachtviehhof zu Nürnberg durch Schweine. Die Einfuhr von Rindvieh und Schweinen aus Oesterreich-Ungarn nach Bayern war theils verboten, theils beschränkt. Im Viehhofe zu Mainz wurde am 23. Januar bei einem aus 120 Schweinen bestehenden Transporte, der am 19. Januar über Furth i. W. mit der Eisenbahn angekommen war und aus Bielitz-Biala in Ungarn stammte, die Seuche festgestellt. Da die letztere damals in Mainz nicht geherrscht hat, so wurde angenommen, daß der Transport bereits in Ungarn angesteckt worden war. Die Einfuhr von Schweinen nach Hessen war damals nicht verboten. ^ 40. Drk Dttrklok ins Kaiserliche« Gesilnicheikrints. Letrifst: die Verbreitung von Viehseuchen im Deutschen Reich mährend des I. Vierteljahres 1889. (Auszug.)1 Berlin, den 30. Juni 1889. Die Maul- und Klauenseuche war im l. ...

178 /648
... Zum Theil trägt aber dann weiterhin der Umstand Schuld, daß sich auf jenen Märkten ein nicht unbedeutender, auf mehrere Tage sich erstreckender Vorverkauf entwickelt hat, der Gelegenheit bietet, Thiere vor thierärztlicher Untersuchung zu verkaufen, der ferner leichter in den Gasthofsställen eine Ansteckung zu Stande kommen läßt, während erkrankte Thiere als angeblich verkauft in den Ställen zurückbehalten werden. In Anbetracht der weiten Verbreitung der Seuche und der großen Wahrscheinlichkeit weiterer Einschleppung und Verbreitung im Jnlande gestatte ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß eine Verschärfung der Bekämpfnngsmaßregeln, beziehungsweise eine Erinnerung der schon bestehenden gegenwärtig, und zwar recht bald, angezeigt erscheint. In dieser Beziehung dürfte Folgendes in Betracht zu ziehen sein. 1.1 Aufhebung von Viehmärkten, welche Gefahren mit sich bringen. Gegenwärtig ist die Aufhebung der Märkte in den Amtshauptmannschasten Bautzen und Kamenz erfolgt. Möglicherweise dürfte jedoch auch noch für den Monat November und für andere Amtshauptmannschaften das Verbot wünschenswerth erscheinen. Da die Amtshauptmannschaften beziehungsweise Stadträthe nicht immer der bezirksthierärztlichen Anrechnung Folge geben, dürfte eine diesbezügliche Aufforderung seitens der Kreishauptmannschaften am Platze sein. 2.1 Da auf die Befolgung der auf Grund vom §. 17 des Seuchengesetzes vom 23. Juni 1880 durch Verordnung vom 3. Februar 1881 und 28. August 1884 angeordneten bezirksthierärztlichen Untersuchung zusammengebrachter Vieh-Aktenstücke zu den Verhandlungen des Reichstages 1889. bestände auswärtiger Viehhändler, namentlich seitens der Stadträthe, nicht immer mit der nöthigen Strenge geachtet wird, erscheint eine Erinnerung an diese Verordnungen durch die Kreishauptmannschaften sehr zeitgemäß. ...

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... Nach dem Gutachten des Departements-Thierarztes, dem die übrigen Sachverständigen beistimmten, läßt sich nicht mit Gewißheit feststellen, ob die Thiere bereits in Steinbruch insizirt waren oder ob die Ansteckung in den Stallungen des öffentlichen Schlachthauses in Beuchen beziehungsweise auf dem Transporte von Steinbruch nach Beuthen O.-S. erfolgt ist. Die sämmtlichen im Beuthener Schlachthanse stehenden Schweine sind am 19. d. M. abgeschlachtet und sämmtliche Stallungen sowie Schlachträume desinfizirt worden. Eine Verschleppung der Seuche aus dem Schlachthause steht um so weniger zu befürchten, als der Abtrieb von Vieh aus denjenigen Schlachthäusern, in welche die Einfuhr ungarischer Schweine gestattet ist, bereits früher verboten war. Weitere Ausbrüche der Seuche unter den nach Ratibor, Gleiwitz und Myslowitz eingeführten Schweinen sind bisher nicht beobachtet worden. Der Regierungspräsident, gez. von Bitter. An den Königlichen Staatsminister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Herrn Freiherrn Lucius von Ballhausen, Excellenz, Berlin. Anlage 2 zu .M 61. Oppeln, den 23. November 1889. Nach soeben eingegangenem Telegramm des Grenz-Thierarztes zu Kattowitz ist im Myslowitzer Schlachthause in 5 Stallungen unter 136 ungarischen Schweinen Klauenseuche ausgebrochen. Zwei Stallungen mit 118 ungarischen Schweinen noch nicht verseucht. Departements-Thierarzt geht heute Nacht nach Myslowitz. Werde über Befund morgen telegraphisch berichten, stelle jedoch mit Rücksicht auf die wiederholten Ausbrüche von Klauenseuche bei ungarischen Schweinen anheim, mich schon jetzt zum Verbieten weiteren Imports zu ermächtigen. Regierungspräsident. An den Minister für Landwirthschaft. Berlin. ^ 62. Oppeln, den 24. November 1889. Lrtrisft: Das Verbot der Linsuhr ungarischer Schweine. ...
... Nach der zuerst geäußerten Ansicht des Departements-Thierarztes Schilling und des Grenz-Thierarztes Grasnick sollte zwar die Möglichkeit nicht vollständig ausgeschlossen sein, daß die Ansteckung erst nach der Einfuhr der Schweine erfolgt ist. Da indessen unter den am 18. d. M. über Oderberg eingeführten Schweinen in gleicher Weise wie bei dem jetzt in Myslowitz verseuchten Transporte sich zahlreiche Thiere vorfanden, deren Kronenrand losgetrennt war und deren Klauen operative Eingriffe aufwiesen, welche bei dem Herrschen der Seuche in Ungarn nur als Folgezustände der Krankheit angesehen werden können, so konnte der Departements-Thierarzt die obige Ansicht bei nochmaliger Prüfung nicht aufrecht erhalten, zumal in Betracht kommt, daß der Seuchenausbruch in Beuthen, bei welchem eine Ansteckung durch eingeführtes russisches Schweinefleisch ausgeschlossen ist, in gleicher Weise wie der jetzige in Myslowitz wenige Tage nach der Einfuhr erfolgte. Der Departements-Thierarzt mußte vielmehr bei den vorstehend dargelegten Umständen und mit Rücksicht darauf, daß die Maulnnd Klauenseuche unter den in der Kontumazanstalt zu Steinbruch befindlichen Schweinebeständen bereits seit längerer Zeit herrscht, als festgestellt erachten, daß die Ansteckung der Schweine vor deren Einfuhr in den diesseitigen Bezirk, und zwar in der Kontumazanstalt zu Steinbruch, erfolgt ist. ...

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... Es wurde mir erwidert, die Sendung eines deutschen Experten unterliege keinerlei Bedenken, nur könne nicht zugesagt werden, daß derselbe noch Thiere am Leben finden werde, da in Folge der Ansteckung ursprünglich gesunder Schafe durch die verseuchten mit der Schlachtung fortgefahren werden müsse, weil der Markt in Deptford gegenwärtig Siehe oben Nr. 74—76, 45* ...


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