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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1894
Bd.: 133. 1893/94
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-133

ID: 00018686
241 /782
... Derselbe erklärt sich vorzugsweise durch Annahme von Hilfsarbeitern, durch größere sachliche Kosten der Mittelbehörden, durch außeretatsmäßige Unkosten zur Bekämpfung der Cholera und durch diejenigen Ausgaben, welche entstanden sind durch Beschaffung der Modelle für das Denkmal des Hochseeligen Kaisers Wilhelms des Ersten. An Minderausgaben sind bei der Reichsschuld etwa zu erwarten 1^/4 Millionen, dadurch, daß die zur Verfügung gestellten Kredite nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Balanzirt man die Mehrausgaben von 10^/4 Millionen mit den Mehreinnahmen von 12^/g Millionen, so ergiebt sich der Ueberschuß von 1/, Millionen. Was die Ueberweisungen betrifft, so haben die Ein- (6) nahmen aus Zöllen in den ersten vier Monaten einen erheblichen Rückgang gegen das Vorjahr gezeigt, obgleich der Etatansatz des laufenden Jahres 19 Millionen niedriger eingestellt ist als die Ist-Einnahme des vergangenen Jahres; erst seit August d. I. zeigt sich eine gewisse Steigerung. Von der Tabacksteuer wird ein Mehrbetrag von etwa /z Million erwartet; die Branntweinverbrauchsabgabe wird in diesem Jahre nicht nur den Etatansatz erreichen, sondern ihn voraussichtlich um 1^/4 Millionen überschreiten. Aus dem Effektenund Umsatzstempel befürchten wir, selbst wenn in dem zweiten Halbjahre des Rechnungsjahres kein weiterer Rückgang gegenüber dem Vorjahre eintreten sollte, doch einen Ausfall von 5^/2 Millionen. Es muß hiernach angenommen werden, daß die Ueberweisungen an die Einzelstaaten in diesem Jahre 4 Millionen weniger betragen werden, als der Etat es angenommen hat. Ich gestatte mir nun, zu dem Etatsentwurfe für das kommende Jahr überzugehen. Der Etat für das kommende Jahr erfordert ein Mehr an Matrikularbeiträgen von 39/, Millionen Mark. ...

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... Die Dresdener sanitäre Konferenz ist nicht die erste, die über Vorbeugungsmaßregeln gegen Einschleppung der Cholera stattgefunden hat. Es hat schon 1866 eine ähnliche in Konstantinopel, 1874 in Wien, 1885 in Rom und im Jahre 1892 in Venedig und Paris getagt. Auf neuen wissenschaftlichen Beobachtungen beruht, anlehnend an die Venediger Konferenz, die uns jetzt unterbreitete Vorlage. Sie ist neu insofern, daß sie jegliche Beschränkungen des Verkehrs für gesunde Personen aufhebt. Sie bringt auch Erleichterungen insofern, daß sie den Verkehr mit Waaren nur auf das allernothwendigste beschränkt. Sie ist auch neu insofern, daß sie sich nicht allein mit der Bewachung der indoeuropäischen Eingangsthür der Cholera abgegeben hat, sondern daß sie sich auch als Aufgabe gestellt hat, gleichmäßige Grundsätze bezüglich der gegenseitigen Ueberwachung und Beschränkung bei herrschender Cholera zwischen den verschiedenen europäischen Staaten festzustellen. Es wäre ja auch wohl (0) wünschenswertst gewesen, daß man an den anderen Durchgangsstellen der Cholera, in den Häfen des Persischen Meerbusens, auch in den Häfen des Kaspischen Meeres diejenigen Maßregeln hätte treffen können, die im Rothen Meer und im Suezkanal in den letzten Jahren genommen worden sind. Wünschenswertst wäre es auch wohl noch, wenn man dazu kommen könnte, daß eine allgemeine obere internationale Gesundheitsbehörde geschaffen werden. könnte, die alle diese Maßregeln überwachen würde. Es genügt aber nicht, meine Herren, daß den Vertragsstaaten die Verpflichtung obliegt, beim Auftreten von Cholera sich gegenseitig über die in Aussicht genommenen Maßregeln zu verständigen und über den Gang der Epidemie sich zu benachrichtigen. ...
... Ganz besonders ist es vor zwei Jahren bei Einführung der Lokalkommissionen, die beim Auftreten der Cholera damit beauftragt waren, die Mißstände in den verschiedenen Lokalitäten einzusehen, — ganz besonders, sage ich, ist es allen einsichtigen Leuten klar geworden, wie nothwendig es wäre, daß wir eine einheitliche Bauordnung bekämen. Es bestehen ja wohl verschiedene Bauordnungen in manchen Ländern; aber der Standpunkt, von dem man fast überall ausgegangen ist, ist im allgemeinen nur der der Feuersgefahr und der Standhaftigkeit des Baues. Die Gesundheitspolizei zählt auf Grund der ...

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... Auch den Wünschen, die der Herr Vorredner angeführt hat auf Ausdehnung der internationalen Verabredungen zur Abwehr der Cholera an ihren Ursprungsstätten, stimme ich durchaus bei, und ich hoffe, daß unsere verbündeten Regierungen sich bestreben werden, sowohl die Zahl der Staaten zu erweitern, welche der Konvention beigetreten sind, als auch sich bemühen werden, die Wirksamkeit der Konvention in der Weise auszudehnen, daß Maßregeln getroffen werden, welche an den Ursprungsstätten der Cholera das Vordringen der Seuche verhindern. Ich muß dem Herrn Vorredner zustimmen, daß ein ständiger internationaler Gesundheitsrath in dieser Hinsicht insofern von außerordentlicher Bedeutung wäre, als er es möglich machte, sichere und zuverlässige Nachrichten über den Gang der Cholera zu bekommen, als er vielleicht dazu führen könnte, an den Knotenpunkten des Verkehrs im Orient, die gerade die Seuche vermitteln, verbesserte sanitäre Einrichtungen zu schaffen, und vor allen Dingen auch an den Stätten, die ein großes Zusammenströmen von Menschen veranlassen, wie an den heiligen Orten des Muhamedanismus, (U) die bis jetzt noch immer eine wesentliche Quelle für die Verbreitung der Cholera sind. Der Herr Vorredner hat noch einige Punkte erwähnt in Bezug auf die Verbesserung der sanitären Verhältnisse im Anlande. Ich möchte auf diese Fragen bei dieser Gelegenheit nicht eingehen; ich glaube, wir können uns vorbehalten, diese Fragen, die von großer Bedeutung sind, wie ich dem Herrn Vorredner zugestehe, zu behandeln bei der neuen Vorlage des Reichsseuchengesetzes. ...
... Ich will den Herrn Vorredner nur darauf aufmerksam machen, daß im allgemeinen auch in der Konvention anerkannt ist, wie wichtig es ist, neben den Maßregeln zur Abwehr der Cholera auch sanitäre Verbesserungen in den einzelnen Orten zu schaffen. Im wesentlichen darf ich also bitten, die Konvention unverändert anzunehmen, und ich glaube auch nicht, daß eine kommissarische Behandlung derselben nothwendig ist. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete I)r. Langerhans. Abgeordneter Dr. Langerhans: Meine Herren, ich glaube, die Regierung konnte in dieser Vorlage und in den Bestrebungen, die Vorlage vorzubringen dadurch, daß sie eine Zusammenkunft von außerordentlichen Autoritäten schaffte, gar nicht weiter gehen, als sie in dieser Konvention gegangen ist. Der erste Herr Redner hat sich vollständig in dem Zweck, den diese Konvention hat, geirrt. Der Zweck ist nicht Abwehr der Cholera, sondern Abwehr unnützer Maßregeln, die von geängstigten Bezirken gegen andere Bezirke und von geängstigten Ländern gegen Nachbarländer ausgeführt werden könnten. Um darin vorzugehen, um darin den Verkehr zu sichern, dazu bedurfte es aber einer Konferenz, die wie diese von ansehnlichen Autoritäten besucht war. Dazu gerade und nur dazu bedurfte es einer internationalen Konferenz. Denn, meine 76* ...

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... Sollte dann einmal in der wissenschaftlichen Erörterung der Sache, in der wissenschaftlichen Erkenntniß der Cholera eine andere Richtung, als sie jetzt wissenschaftlich festgestellt ist, an das Tageslicht kommen, dann sind die Regierungen immer in der Lage, die Konvention durch Zusammenkunft von Abgesandten zu ändern. Jetzt handelt es sich aber in der That nur darum, daß nicht ganz unnützerweise eine Beschränkung des Verkehrs eintritt, wie wir sie namentlich bei der letzten Epidemie, aber bei früheren noch weit schlimmer gehabt haben. Die Quarantäne, der vollständige Abschluß, das Nichtpassirenlassen von Waaren, obgleich sie gut verpackt sind, die sogar nicht mit Cholera-(L) geschichten zusammengekommen sind, gar nicht von Choleraexkrementen beschmutzt sind, ruft eine Verkehrsstörung hervor, die viel größer wird, wenn die Ausdehnung der Epidemie etwa größer sein sollte als die letzte, die sich auf Hamburg beschränkte. Die anderen Wünsche der beiden Herren Vorredner sind, wie Herr Kruse ganz richtig bemerkte, heute gar nicht zu besprechen, sondern erst bei einer anderen Gelegenheit. Ich wünschte, Sie nehmen hier ohne weiteres und ohne Kommissionsberathung diese Konvention an. Nur noch eine Frage, die aber vielleicht durch eine Antwort von Seiten der Regierung ihren Werth verliert. In Titel VI: besondere Bestimmungen für die Grenzbezirke, steht: Die Regelung des Grenzverkehrs und der damit zusammenhängenden Fragen, sowie die Anordnung besonderer Ueberwachungsmaßregeln in dieser Beziehung bleiben den besonderen Vereinbarungen zwischen den aneinander grenzenden Staaten überlassen. Das heißt doch — ich hoffe, eine bejahende Antwort zu bekommen —: unter Jnnehaltung der hier vorgeschlagenen Bestimmungen — ? ...
... Es handelt sich in der That bei dieser Konvention ausschließlich (6) darum, wie das auch am Eingänge der Konvention gesagt ist: zum Schutze der öffentlichen Gesundheit in Zeiten des epidemischen Auftretens der Cholera gemeinsame Maßregeln zu vereinbaren, durch welche dem Handelsund Reiseverkehr keine unnöthigen Schranken auferlegt werden. Es handelt sich also nicht darum, gemeinsame Abwehrmaßregeln gegen die Cholera zu ergreifen, sondern darum, daß eine Regelung der in den einzelnen Staaten zur Abwehr der Cholera zu treffenden Maßregeln auf übereinstimmender Grundlage herbeigeführt wird, und zwar in dem Sinne, daß nicht dem Handel und dem Verkehr unnöthige Schranken auferlegt werden. Was die Frage des Herrn Vorredners anlangt, die er am Schluffe seiner Ausführung an die Regierung gestellt hat, welche Bedeutung der Tit. VI der Konvention, der von den besonderen Bestimmungen für die Grenzbezirke handelt, besitze, so kann ich darauf erwidern, daß zwar durch die hier getroffenen Vorschriften nicht ausgeschlossen wird, daß für den Grenzverkehr strengere Maßregeln eingeführt werden, als sie im allgemeinen durch die Konvention unter den kontrahirenden Mächten vereinbart worden sind, daß diese strengeren Maßregeln aber immer nur für den sogenannten kleineren Grenzverkehr — das ist ein ganz bestimmter Begriff, der sich auf den Verkehr innerhalb einer wenig ausgedehnten Grenzzone bezieht, — getroffen werden können. Es birgt also diese Vorschrift nicht die Gefahr in sich, daß zwei aneinander grenzende Länder rücksichtlich des großen internationalen Verkehrs irgendwelche Maßregeln ergreifen könnten, welche von den Vorschriften der Konvention abweichen. Was die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. ...

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... Die Regierung, meine Herren, trifft mit Recht Maßregeln gegen gewisse Krankheiten; der Alkoholismus aber ist eine Krankheit, die gefährlicher ist als die Influenza, mehr ansteckend als der Typhus und tausendmal mehr Opfer fordernd als die Cholera und selbst die asiatische Pest. Wie kann ich also, meine Herren, im Gewissen für die Weinsteuer stimmen? Ich würde mich an Gott und an der Welt versündigen. Wie kann ich mithelfen an der Vergiftung unseres Volks, mithelfen, unser schönes Elsaß-Lothringen in ein Spital, in eine Irrenanstalt, in einen Kirchhof zu verwandeln! Die Weinsteuer, meine Herren, würde endlich in Elsaß-Lothringen und gewiß auch in anderen Theilen Deutschlands eine große Unzufriedenheit verursachen. Wer glaubt und behauptet, daß die Elsaß-Lothringer mit ihrem Loose zufrieden sind oder zufrieden sein können, der ist im Irrthum und kennt unsere Lage nicht; auf das „warum wir unzufrieden sind, meine Herren, werden wir hoffentlich in kurzem Gelegenheit haben zu antworten. Die schlimmen Folgen dieser Unzufriedenheit kann doch ein jeder einsehen; wer sie nicht einsieht oder nicht einsehen will, dem kann und darf ich doch wohl sagen und zurufen: cjuarn ckuppitsr psrcksra vult, clswsntut. Meine Herren, als ich das erste Mal in Frankfurt war. ging ich den Römersaal besuchen. Dort unter dem Bilde des (6) ersten Kaisers Deutschlands steht folgendes geschrieben: Oxes rsKura oorcka sukckitoruin. Diese Wahrheit, meine Herren, bestätigt die Weltgeschichte und die tägliche Erfahrung. Will man also in Deutschland überhaupt die Bevölkerung nicht erbittern, so suche man andere Mittel, um die Kosten der Militärvorlage zu decken! ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1894
Bd.: 134. 1893/94
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-134

ID: 00018687
246 /782
... Er hat gemeint, man muffe sicher gehen, man könne nicht wissen, ob die Cholera im nächsten Jahre wiederkomme. Darauf können wir doch unseren Etat nicht einrichten! Ferner hat Herr von Stephan gemeint, die Einnahmen der Post könnten sich erheblich vermindern, wenn die im Reichstag vorliegende Quittungssteuer und der Frachtbriefstempel angenommen wird. (Hört!) Das muß ich vollständig zugeben. Aber der Reichstag hat es selbst in der Hand, diese Gefahr einer Verminderung der Posteinnahmen zu beseitigen; und ich hoffe, daß er dies auch thun wird. Meine Herren, ich muß sagen: meines Erachtens würde es den Einzelstaaten gegenüber ganz unverantwortlich gehandelt sein, wenn wir den Etatssatz hier niedriger stellten, als es die Budgetkommission vorschlägt, und wenn wir dadurch zu einer unberechtigten Erhöhung der Matrikularbeiträge kommen sollten. (Bravo! links.) Präsident: Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichspostamts, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Stephan. Bevollmächtigter zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklicher Geheimer Rath vr. von Stephan: Meine Herren, ich möchte zunächst der Anführung des Herrn Abgeordneten Richter widersprechen, die dahin ging, daß die Regierung wegen der neuen Steuern ein besonderes Interesse daran hätte, die Etatsansätze in den Einnahmen möglichst M niedrig erscheinen zu lassen, und daß sie die Etats unter diesem Gesichtspunkt entworfen hätte. Dies ist in keiner Weise richtig; es läßt sich vielmehr bei jeder einzelnen Position in unserem Etat ausdrücklich nachweisen, daß diese Absicht nirgends vorgewaltet hat. ...

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... Dieses Jahr war ein ungemein ungünstiges Geschäftsjahr, es war ein großes Krisenjahr, die Cholera hat in diesem Jahre stark gewüthet. Wenn also ein Jahr dazu geeignet war, die Einnahmen der Post bedeutend zu schmälern, so war es das Jahr 1892/93. Da stellt sich nun die überraschende Thatsache heraus, daß gerade in diesem Jahre die Ueberschüsse der Postverwaltung höher waren als die der beiden vorangegangenen Jahre, in denen doch, wenigstens im Jahre 1890/91, eine geschäftliche Prosperität bestand, die zum Theil auch noch in das folgende Jahr hineinragte. Liegen nun die Dinge so, sind also die Einnahmen innerhalb der hier in Betracht kommenden 3 Etatsjahre derart gewesen, daß wir mit einer durchschnittlichen Steigerung der Einnahmesätze um 4,95 Prozent rechnen konnten, dann haben wir keinen Grund, diesen Prozentsatz für das nächste Etatsjahr als nicht maßgebend anzuerkennen. Was sagt nun die Postverwaltung? (O) „Könnte angenommen werden, daß dieser Prozentsatz auch im Laufe des nächsten Etatsjahres erreicht wird so würde für 1894/95 auf eine Einnahme von rund 248 970 000 Mark zu rechnen sein. Die Kommission hat dem gegenüber gesagt: gut, das können wir mit gutem Gewissen einsetzen. Es ist gar kein Grund, anzunehmen, daß das kommende Etatsjahr schlechter sei als seine Vorgänger. Wir haben allerdings unter den gegenwärtigen Verhältnissen noch ein besonderes Interesse, die Etatsansätze möglichst so anzusetzen, wie sie der Wahrheit entsprechen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1894
Bd.: 135. 1893/94
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-135

ID: 00018717
248 /782
... Es haben zum Theil Ueberschreitungen stattgefunden in Folge der Cholera, bei der Militärverwaltung, namentlich in Folge der theuren Viktualienpreise. Es sind dann eine ganze Reihe Etatsüberschreitungen dadurch motivirt, daß ein gewaltiger Fortschritt in der Geschäftsführung stattgefunden hat; so zum Beispiel beim Patentamt überschreiten die Ausgaben den Etat um etwa 60 Prozent; beim Reichsversicherungsamt in derselben Weise; es wurde uns aber der Beweis geliefert, daß den Etatsüberschreitungen beispielsweise beim Patentamt ungefähr 380 000 Mark Mehreinnahmen aus Patentgebühren gegenüberstehen, sodaß die ungefähr 160 000 Mark Mehrausgaben dadurch jedenfalls gerechtfertigt werden. Beim Reichsversicherungsamt war es ebenso. Man mußte sich mit den Erklärungen zufrieden geben, daß es schwer ist, bei so schnell fortschreitenden und in der Entwicklung befindlichen Behörden eine genaue Etatisirung vorzunehmen. Ich darf noch verweisen betreffs der Post und des Militärwesens auf die Zunahme der Unfallversicherungsbeträge. Auch darüber sind uns Zahlen mitgetheilt worden: es ist ganz eigenartig, wie schnell diese Summen sich entwickelt haben; trotzdem stehen im Etat ungerechtfertigt niedrige Beträge. Doch ich weiß nicht, ob ich die Geduld des hohen Hauses (6) noch länger in Anspruch nehmen darf. Ich habe das Material nicht noch einmal durchgesehen, meine Herren, weil ich nach meinem gestrigen Erfolge (Heiterkeit) glaubte, aller Mühe überhoben zu sein; aber wenn die Herren Neigung haben, dann bin ich gerne bereit, Ihnen weiteres Zahlenmaterial zu geben. ...

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... Cholera, Abwehr derselben. Uebereinkommen auf der Sanitätskonferenz zu Dresden am 15. April 1893, erste Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 5166, 5170. Ctatswesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung, Reichsamt des Jnnem: Arbeiterstatistik, Kommission für —: Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 1032 V. Auswanderungswesen: Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 10260, 1027 A, 1029 V, 10300. Direktoren und vortragende Räthe (Schaffung neuer Stellen): Bd. II, 41. Sitzung am 5. Februar 1894, S. 10036, 10056, 10146, 1019A. Frauenfrage (Gesundheitsamt): Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 10470. Friedensübungen, siehe Unterstützungen. Gesundheitsamt, stehe Frauen, Leichenschau. Leichenschau, obligatorische (Gesundheitsamt): ebenda S. 10516. Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm I.: Bd.III, 71. Sitzung am 14. März 1894, S. 1836A. Nordostseekanal: Bd. II, 44. Sitzung am 8. Februar 1894, S. 11010. ...

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... Cholera, siehe auch Krankheiten, gemeingefährliche: 1.1 Erwähnung bei der Berathung des Etats: Bd. I, 6. Sitzung am 27. Nov. 1893, S. 966. 7. Sitzung am 28. Nov. 1893, S. 13171. 2.1 Internationale Uebereinkunft über Vornahme gemeinsamer Maaßregeln zur Bekämpfung des epidemischen Auftretens der Cholera rc.: Bd. IV, Dr.-S. Nr. 102. Erste Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 5146. — Redner: Dr. von Boetticher, Staatssekretär des Innern, S. 5166, 5176. Dr. Hoeffel, S. 5146. Dr. Kruse, S. 5156, 5176, v. Dr. Langerhans, S. 515 O, 5176. Zweite Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 517 V. — Nach der Vorlage angenommen. — Dritte Berathung: Bd. I, 25. Sitzung am 12. Januar 1894, S. 5970. — Nach der Vorlage angenommen. — Veröffentlichung der Arbrrrinknnst Reichs-Gesetzblatt non 1894 Leite 343 ff. Cigarren, Bestimmungen des Bundesraths vom 8. Juli 1893, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Cigarren bestimmten Anlagen: Bd. IV, Dr.-S. Nr. 49. Civilprozeß-Ordnnng. 1.1 Antrag Dr. Boeckel und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Civilprozeß-Ordnung vom 30. Januar 1877 (Beseitigung des Anwaltszwanges): Bd. IV, Dr.-S. Nr. 99 — unerledigt geblieben. — 2.1 Antrag vr. König, Liebermann von Sonnenberg, von Dallwitz und Genossen auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend die Wiedereinführung der konfessionellen Eidesformel bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen: Bd. V, Dr.-S. Nr. 272 — unerledigt geblieben. — vr. Clemm (Ludwigshafen), Abgeordneter für den 1. pfälzischen Wahlkreis. Reden: Konsumvereine rc. ...

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... Cholera: S. 96 V, 13H Dienstalterszulagen: S. 96 v, 97 0, 99 0, 141 v, 151 v, 175 V. Dividendensteuer: S. 1780. Dreibund: S. 156 V, 190 V. Eisenbahnen: S.96^, 1020, 110V, 131V, 1370,1500. Erbschaftssteuer: S. 1161 1250, 1631 1700, 1890. Finanzminister, Reichs-: S. 1330. Finanzreform: S. 1280, 1341 135V, 136^, 139 1451 153 0, 1580, 1590, 161V, 163 0, 165 V, 1680, 170 V, 173 V, 196 Franckensteinsche Klausel: S.98V, 110V, 1110,1360, 1391 165V. Gerichtskosten: S. 176 6. Gewehr: S. 108 Gewerbesteuer: S. 1350. Handelsverträge: S.163 0,166 0,167V, 172^, 176^, 195 V. Hannoverscher Spieler- bezw. Wucherprozeß: S. 100V, 106^, 1l7v, 1200, 1271 140V, 1520, 161V, 178 V, 179^, 182^, 191V. Jnseratensteuer: S. 144^. Jnvaliditäts- und Altersversicherung: S. 960, 1760. Kolonialpolitik: S. 97^, 100^, 104 V, 131V, 1430, 151V, 156 V, 179 0, 188^, 193 V. Kreuzerkorvetten: S. 102^.. Landwirthschaft: S. 1110, 137V, 144V, 163V, 176^, 193 V, 195 ^ Lotterie: S. 112 V, 127 V, 155 V. Luxussteuer: S. 155 0. (Etatswesen, 2. Reichshaushalts-Etat 1894/95. Fortsetzung, erste Berathung.) Manöver: S. 107^, 183 V. Marineverwaltung: S. 96 v, 97 v, 101V, 107 V, 109 v, 119V, 131V, 138^., 141V, 152^, 153^, 158V, 169V, 188V. Matrikularbeiträge: S. 95 V, 96 V, 970, 99 v, 103 V, 1300, 139 V, 161V, 169 V. Militärstrafprozeß: S. 152 V, 157 V. vr. Miquel, Staatsminister, Brief aus dem Jahre 1850: S. 116 V, 1180, 120 V. Mißhandlungen Leim Militär: S. 183 0. Missionswesen: S. 132^.. Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm I.: S. 96 v. Nordostseekanal: S. 1020. ...

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... Rede: Cholera, Abwehr derselben. Uebereinkommen auf der Sanitätskonferenz zu Dresden am 15. April 1893,1 erste Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 5146. Hofmann (Chemnitz), Abgeordneter für den 22. sächsischen Wahlkreis. Strafverfahren (Antrag auf Einstellung), siehe Abgeordnete unter 8. Hofmann (Dillenburg), Abgeordneter für den 5. Wiesbadener Wahlkreis. Reden: Abzahlungsgeschäfte. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die A., zweite Berathung — Gerichtsstand: Bd. III, 78. Sitzung am 10. April 1894, S. 20516; zur Geschäftsordnung: ebenda S. 20520. vr. Graf von Hohenthal und Bergen, Geheimer Legationsrath, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Sachsen. Rede: Justizverwaltung. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, dritte Berathung: Bd. III, 72. Sitzung am 15. März 1894, S. 18776. Hohenzollern, Dacht: Bd. III, 66. Sitzung am 8. März 1894, S. 1672A. von Holleuffer, Abgeordneter für den 5. Liegnitzer Wahlkreis, Schriftführer des Reichstags. Wahl (durch Akklamation, Antrag Graf von Hompesch): Bd. I, 2. Sitzung am 17. November 1893, S. 7^. — Wahlprüfung, siehe diese unter 4. — Ordnungsruf, siehe Reichstag unter 10. — Reden: Etatswesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung — Reichsamt des Innern, Direktoren und vortragende Räthe (Schaffung neuer Stellen): Bd. II, 41. Sitzung am 5. Februar 1894,1 S. 10120. Jesuiten. Gesetzentwurf (Antrag Graf von Hompesch und Genossen), betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, erste Berathung: Bd. I, 10. Sitzung am 1. Dezember 1893, S. 2046. Rnterstützungswohnsitz. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den U. ...

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... — Siehe auch Cholera und Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 10500. Krebs, Abgeordneter für den 6. Königsberger Wahlkreis, Schriftführer des Reichstags, und zwar: s.) einstweiliger Schriftführer, vom Präsidenten ernannt: Bd. I, 1. Sitzung am 16. November 1893, S. 3^r; 5) vom Reichstag gewählt (durch Akklamation, Antrag Graf von Hompesch): Bd. I, 2. Sitzung am 17. November 1893, S. 7^. Reden: Zoll- und Steuermesen. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 (Staffeltarife, Identitätsnachweis), dritte Berathung, Berichterstattung über Petitionen: Bd. III, 71. Sitzung am 14. März 1894, S. 18470. Zur Geschäftsordnung. Dauer der Arbeitszeit des Reichstags betreffend: Bd. III, 67. Sitzung am 9. März 1894, S. 1729V. Kreuzerkorvetten: Bd. I, 6. Sitzung am 27. November 1893, S. 102^. Kriminalstatistik. 1.1 Militärpersonen: Resolution Bd. V, Dr.-S. Nr. 208 unter III — Statistik über die von den Militärgerichten abgeurtheilten Strafsachen —, siehe Etatswesen unter 2II v. 2.1 Postbeamten: Bd. II, 45. Sitzung am 9. Februar 1894, S. 1106V, 1113V, 1125V. Kröber (Bayerns, Abgeordneter für den 3. mittelfränkischen Wahlkreis: Reden: Etatswesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung: Post- und Telegraphenverwaltuyg, Sonntagsbestellung, Beschränkung derselben: Bd. II, 47. Sitzung am 12. Februar 1894, S. 1168^. Verwaltung des Reichsheeres, Militärjustizverwaltung: Bd. II, 63. Sitzung am 5. März 1894, S. 1611V. Handelsgesetzbuch. Gesetzentwurf (Antrag Schröder), betreffend die Abänderung des Allgemeinen Deutschen H.s, zweite Berathung: Bd. II, 55. Sitzung am 21. Februar 1894, S. 1380V. Rumänien. ...

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... Reden: Cholera, Abwehr derselben. Uebereinkommen auf der Sanitätskonferenz zu Dresden am 15. April 1893, erste Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 5158, 517^, 0. Eisenbahnwesen. Petition, betreffend die Gewährung freier Eisenbahnfahrt für die zum Militärdienst einberufenen Mannschaften rc., Berichterstattung namens der Petitionskommission: Bd. III, 81. Sitzung am 13. April 1894, S. 2086V. (vr. Kruse, Abgeordneter. Reden, Fortsetzung.) Irauenfrage. Petitionen, betreffend Zulassung der Frauen zum ärztlichen Studium rc.: Bd. III, 86. Sitzung am 19. April 1894 S. 2288^. Jesuiten. Gesetzentwurf (Antrag Graf von Hompesch und Genoffen), betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu. Berichterstattung über Petitionen: Bd. I, 10. Sitzung am 1. Dezember 1893, S. 2260. Viehseuchen. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von V.: Erste Berathung: Bd. I, 12. Sitzung am 4. Dezember 1893, S. 263 V. Zweite Berathung: Beaufsichtigung der Vieh- und Pferdemärkte rc.: Bd. III, 77. Sitzung am 9. April 1894, S. 2011^.. Maul- und Klauenseuche: ebenda S. 20130. Werftbeamte. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung, Verwaltung der Kaiserlichen Marine: Bd. III, 66. Sitzung am 8. März 1894, S. 1675 V. Kühn, Abgeordneter für den 11. Breslauer Wahlkreis. — Strafverfahren (Antrag auf Einstellung), siehe Abgeordnete unter 8. — Rede: Nothstand, sozialer und wirthschaftlicher — Interpellation Auer und Genoffen: Bd. II, 33. Sitzung am 23. Januar 1894, S. 833 V. Kündigungsfrist der Handlungsgehilfen, siehe Handelsgesetzbuch unter 1. Küstenbezirksämter (Denkschrift, betreffend die Organisation von Küstenbezirksämtern, Anlage zum Marine-Etat, S. ...

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... Reden: Cholera, Abwehr derselben. Uebereinkommen auf der Sanitätskonserenz zu Dresden am 15. April 1893, erste Berathung: Bd. I, 22. Sitzung am 9. Januar 1894, S. 515V, 5178. Etatswesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung, Reichsamt des Innern: Gesundheitsamt bezw. Frauenfrage:1 Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 10488. Desgl.,obligatorischeLeichenschau: ebendaS. 10506. Patentamt: Bd. II, 44. Sitzung am 8. Februar 1894, S. 1082V. Lebensmittelsteuer: Bd. I, 24. Sitzung am 11. Januar 1894, S. 584/1. 26. Sitzung am 13. Januar 1894, S. 6418. Lederriemen, Zolltarifirung, siehe Zollwesen unter 12. Legten, Abgeordneter für den 7. schleswigholsteinischen Wahlkreis. — Wahlprüfung, siehe diese unter 4. — Reden: Verussvereine. Gesetzentwurf (Antrag vr. Lieber (Montabaurs und Genossen, bezw. Langerfeldt), betreffend die eingetragenen B., erste Berathung Bd. II, 34. Sitzung am 24. Januar 1894, S. 8468. Marineverwaltung. Reichshaushaltsetat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung: Bd. III, 66. Sitzung am 8. März 1894, S. 1677 V. Lehrlingswesen» Abänderung der ZZ 100 sff. der Gewerbeordnung, Antrag vr. Kropatscheck und Genossen, siehe Gewerbeordnung unter 4 und 7. Leichenschau, obligatorische: Bd. II, 42. Sitzung am 6. Februar 1894, S. 10506. Leipzig. 1.1 Ersatz für den Kreuzer v.: Bd. III, 67. Sitzung am 9. Mä^ 1894, S. 1705 V. 2.1 Magazinanlagen: Bd. II, 62. Sitzung am 3. März 1894, S. 1578/1. von Leipziger, Abgeordneter für den 2. Merseburger Wahlkreis. — Wahlprüfung, siehe diese unter 4. — Reden: Etatswesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung: Post- und Telegraphenverwaltung: Unterstaatssekretär bezw. Direktor: Bd. II, 46.Sitzung am 10. Februar 1894, S. ...

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... Sanitätskonferenz, siehe Cholera. Freiherr Saurma von der Jeltsch, Abgeordneter für den 4. Breslauer Wahlkreis, siehe Wahlprüfungen unter 4. Dr. Schaedler, Abgeordneter für den 4. mittelfränkischen Wahlkreis. Reden: Finanzwesen. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die anderweite Ordnung des F.s des Reichs, erste Berathung: Bd. II, 39. Sitzung am 31. Januar 1894, S. 962/1. Fortbildungsunterricht bezw. Sonntagsfrage. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verlängerung der Frist für die Gestattung von Ausnahmen von der im Z 120 Absatz 1 der Gewerbeordnung für den Unterricht in Fortbildungsschulen getroffenen Bestimmung, erste Berathung: Bd. III, 84. Sitzung am 17. April 1894, S. 2194V. Heimstätten. Entwurf (Antrag Lutz und Genossen) eines H.gesetzes für das Deutsche Reich, zweite Berathung: Errichtung der Heimstätte, Eintragung in das Heimstättenbuch: Bd. III, 85. Sitzung am 18. April 1894, S. 2244V. (vr. Schaedler, Abgeordneter. Reden, Fortsetzung.) Postwesen. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1894/95, zweite Berathung: Post- und Telegraphenverwaltung: Sonntagsbestellung, Beschränkung derselben: Bd. II, 47. Sitzung am 12. Februar 1894, 5.1 11620. Rumänien. Handels-, Zoll- und Schifffahrtsvertrag zwischen dem Reich und R., zweite Berathung, Art. 1, 2, 7 — allgemeine Bestimmungen, Meistbegünstigung, Tarif rc.: Bd. I, 18. Sitzung am 12. Dezember 1893, S. 396^; persönlich: 19. Sitzung am 13. Dezember 1893, S. 4400. Rußland. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Reich und R., zweite Berathung — Eisenbahntarife: Bd. III, 69. Sitzung am 12. März 1894, S. 1766V; persönlich: ebenda S. 17718. Anterstützungswohnsttz. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den U. und die Ergänzung des Strafgesetzbuchs, erste Berathung: Bd. I, 11. ...

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... Verträge, siehe Amerika, Cholera, Kolumbien, Rumänien, Rußland, Schweiz, Serbien, Spanien und Uruguay. Viehhandel. Antrag Hirschel auf Vorlegung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährleistung beim Verkauf von Pferden, Rindvieh rc.: Bd. V, Dr.-S. Nr. 299 — unerledigt geblieben. — Viehseuchen. 1.1 Erwähnung bei der ersten Berathung des Handelsvertrags mit Rumänien rc.: Bd. I, 4. Sitzung am 24. Nov. 1893, S. 50V. 5. Sitzung am 25. Nov. 1893, S. 68 V, 770. 2.1 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen: Bd. IV, Dr.S. Nr. 28. (Viehseuchen, 2. Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes, Fortsetzung, erste resp. zweite Berathung.) Erste Berathung: Bd. I, 12. Sitzung am 4. Dezember 1893, S. 262 V. — Redner: Bantleon, S. 2690. vr. Boeckel, S. 2676. Conrad, S. 2640. von Heyden, Königl. preuß. Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, S. 265 V, 268 v. Humann, S. 266 V. Klose, S. 2656. vr. Kruse, S. 263 V. Pingen, S. 263V, zur Geschäftsordnung S.270V. Rettich, S. 269.4, zur Geschäftsordnung S.270V. Ueberweisung an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Wahl und Konstituirung der VIII. Kommission: Bd. IV, Dr.-S. Nr. 3b — Bd. I, 14. Sitzung am 6. Dezember 1893, S. 2930. Bericht der VIII. Kommission: Bd.V, Dr.-S.Nr.189. Zweite Berathung: Abänderungsanträge: Bd. V, Dr.--S. Nr. 211, 291. Einleitung und Ueberschrift: Bd. III, 77. Sitzung am 9. April 1894, S. 2015V. — Nach der Vorlage angenommen. — Art. 1: Einleitung: Bd. III, 77. Sitzung am 9. April 1894, S. 20120. — Nach der Vorlage angenommen. ---A 4. Bd. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1894
Bd.: 136. 1893/94
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-136

ID: 00018719
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... und Apostolischer König von Ungarn; Seine Majestät der König der Belgier; der Präsident der Französischen Republik; Seine Majestät der König von Italien; Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg; Seine Hoheit der Fürst von Montenegro; Ihre Majestät die Königin der Niederlande und in Ihrem Namen Ihre Majestät die Königin-Regentin des Königreichs; Seine Majestät der Kaiser von Rußland; der Schweizerische Bundesrath, haben in der Absicht, zum Schutze der öffentlichen Gesundheit in Zeiten des epidemischen Auftretens der Cholera gemeinsame Maßregeln zu vereinbaren, durch welche dem Handels- und Reiseverkehr keine unnöthigen Schranken auferlegt werden, zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Herrn Grafen Karl von Dönhoff, Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Rath und außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Dresden, Herrn Hopf, Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath im Reichsamt des Innern, Herrn Ritter von Landmann, Ober-Regierungsrath im Königlich bayerischen Staatsministerium des Innern, Herrn von Criegern, Geheimen Regierungsrath im Königlich sächsischen Ministerium des Innern, ...

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... Von wirklichem Werth ist dieselbe nur dann, wenn die betreffende Regierung selbst von dem Auftreten von Cholera- und choleraverdächtigen Krankheitsfällen auf ihrem Gebiet stets zuverlässig unterrichtet ist. Die Einführung der Anzeigepflicht für die Aerzte bei Cholerafällen kann den verschiedenen Regierungen deshalb nicht genug empfohlen werden. Gegenstand der Benachrichtigung unter den Regierungen ist das Vorhandensein eines Choleraherdes, der Ort, wo er sich gebildet hat, und der Zeitpunkt seines Entstehens, die Zahl der klinisch festgestellten Krankheitsfälle, sowie die Zahl der Todesfälle. Die vereinzelt bleibenden Fälle brauchen nicht mitgetheilt zu werden. Die Benachrichtigung erfolgt an die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen in der Hauptstadt des verseuchten Landes. Für die Länder, welche dort nicht vertreten sind, soll die Benachrichtigung direkt auf telegraphischem Wege an die betreffenden fremden Regierungen ergehen. Dieser ersten Benachrichtigung müssen demnächst weitere regelmäßige Mittheilungen folgen, welche geeignet sind, die Regierungen über die Entwickelung der Epidemie auf dem Laufenden zu erhalten. Diese Mittheilungen haben mindestens wöchentlich einmal zu erfolgen. Die Angaben über das Auftreten und die Entwickelung der Krankheit müssen so vollständig wie möglich sein. Dieselben sollen namentlich auch die zur Verhütung der Ausbreitung der Epidemie ergriffenen Maßregeln umfassen und im Einzelnen die Bestimmugen aufführen, welche erlassen sind: bezüglich der gesundheitspolizeilichen Inspektion oder der ärztlichen Untersuchung, bezüglich der Jsolirung, bezüglich der Desinfektion, sowie die Anordnungen für die Abfahrt der Schiffe und die Ausfuhr von Gegenständen, welche Träger des Ansteckungsstoffes sein können. ...

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... Als nicht mehr verseucht wird jeder örtliche Bezirk angesehen, in welchem zwar ein Choleraherd bestanden hat, in dem aber zufolge amtlicher Feststellung seit fünf Tagen weder ein Todesfall noch ein neuer Erkrankungsfall an Cholera vorgekommen ist, vorausgesetzt, daß die erforderlichen Desinfektionsmaßregeln zur Ausführung gelangt sind. Die Schutzmaßregeln sollen gegen das verseuchte Gebiet von dem Zeitpunkte an in Wirksamkeit treten, wo der Ausbruch der Epidemie amtlich festgestellt ist. Diese Maßregeln sind außer Wirksamkeit zu setzen, sobald der Bezirk amtlich wieder für rein erklärt worden ist. Als Grund zur Anwendung dieser Maßregeln soll es nicht gelten, wenn in einem örtlichen Bezirk vereinzelte Fälle vorgekommen sind, die keinen Choleraherd bilden. Titel III. Nothwendigkeit, die zur Verhinderung der Ausbreitung der Epidemie bestimmten Maßregeln ans diejenigen örtlichen Bezirke zu beschränken, welche verseucht sind. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzmaßregeln ausschließlich auf die von der Cholera betroffenen Gebietstheile zu beschränken, sollen die Regierungen dieselben nur für Herkünfte aus verseuchten Bezirken in Anwendung bringen. Indessen braucht diese Beschränkung der Schutzmaßregeln auf den verseuchten Bezirk nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung eingehalten zu werden, daß die Regierung des verseuchten Landes die erforderlichen Anordnungen trifft, um die Ausfuhr solcher Gegenstände, welche Träger des Ansteckungsstoffes sein können, aus dem verseuchten Bezirk zu verhüten. Ist ein Bezirk verseucht, so sollen keine Vorbeugungsmaßregeln gegen diejenigen Herkünfte ergriffen werden, welche aus demselben mindestens fünf Tage vor dem Ausbruch der Epidemie ausgeführt worden sind. ...


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