Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1874
Bd.: 31. 1874
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-31

ID: 00018367
21 /782
... Ich möchte noch aus eigner Erfahrung anführen, daß ebenfalls in einer der reichsten Städte Deutschlands, in Hamburg, die Cholera fort und fort existirt, und wodurch, meine Herren? Nur dadurch, weil es nirgends erbärmlichere Arbeiterwohnungen — als Spelunken kann «ran sie bezeichnen — giebt, als gerade dort. Dort giebt es die meisten Kellerwohnungen, Kellerwohnungen, die noch dazu einen Theil des Jahres unter Wasser gesetzt sind. Zn jener Gegend hört auch niemals die Cholera auf, dort grosssten die Blattern am ällertollsten. ...

22 /782
... Meine Herren, die Cholera ist, wie mir scheint, mindestens ebenso gefährlich und bedrohlich, wie die Pocken es sind. Man trifft alle möglichen Vorkehrungen, um die Einschleppung der Cholera, um deren Fortpflanzung zu verhindern, gewiß mit vollem Recht. Es ist nun anerkannt und, ich glaube, von Niemand bestritten, daß das Warmhalten des Körpers, namentlich der Magengegend, im höchsten Grade vortheilhaft ist, wenn diese Epidemie grassirt, daß es eines der besten Abhaltungsmittel gegen dieselbe ist; wem ist es aber bis jetzt eingefallen, polizeilich oder durch gesetzliche Maßregeln zu verordnen, daß Zeder eine flanellne Leibbinde tragen muß, oder gar die Regierungen zu veranlassen. Jeden mit einer flanellnen Leibbinde zu versehen und regelmäßige Visitationen abhalten zu lassen, (Heiterkeit) um zu konstatiren, daß die Leibbinden auch wirklich angelegt und getragen werden. (Erneute HeiteMt.) Verhandlungen des Deutschen Reichstages. Hier würde es sich gewiß um ein unschädliches Mittel handeln, und der ungeheuren Mehrzahl der Bewohner selbst würde, selbst abgesehen von der Cholera, durch die Leibbinde ein angenehmer Dienst erwiesen. Vielleicht kommen die Herren Aerzte auf Grund der Wissenschaft und der Erfahrung noch dazu. Aber ich muß sagen, das System führt denn doch gar zu weit. Wir kämen damit am Ende zur Phalanstere. So lange man noch, nicht zwangsweise uns die so wohlthätigen Leibbinden oktroyirt, sollte man uns auch das Pockengift noch nicht aufnöthigen; das scheint mir unzweifelhaft zu sein. Meine Herren, wie gesagt, den Autoritäten, welche die Herren der freien Kommission selbst darstellen und uns citiren, stehen andere ebenso gewiß unzweifelhafte Autoritäten gegenüber. ...

23 /782
... Nun gut, wenigstens hat er heute der Prämie nicht mehr erwähnt und nur gesagt: impfen könne man am Ende lassen, aber ja keinen Zwang, es gebe andere viel bessere Mittel gegen Blattern, und bei Cholera sei z. B. eine warme Leibbinde, eine Magenbinde der beste Schutz. Nun, meine Herren, durch die warme Magenbinde wird kein Mensch vor der Cholera geschützt. Der Herr Abgeordnete sprach dann von der Schwierigkeit der Technik beim Impfen und wie leicht dabei verschiedene Schädlichkeiten mit unterlaufen könnten. Nun, meine Herren, beinahe in gleicher Weise wie das bei Leichtfertigkeit und grober Ungeschicklichkeit hier möglich ist, so könnte am Ende auch Jemand die Magenbinde um Mund und Nase legen und so ersticken; also auch die Magenbinde ist dann nicht so ganz absolut ungefährlich. — Meine Herren, es wird dann angeführt, daß die Syphilis übertragen werde. Es ist das leider richtig, aber es kann vermieden werden, und wie außerordentlich gering die Zahl der Fälle ist, in denen sie übertragen wurde, haben Sie bereits aus früheren Reden entnommen. Ich erinnere auch da nur an die Geschichte der Syphilis. Meine Herren, denken Sie doch zurück an die Zeiten Huttens, denken Sie zurück an seine Schriften, die er über die Heilwirkung des Guaiakholzes gegen diese geschrieben und seinem Kurfürsten dedicirt hat; denken Sie zurück an die außerordentliche Ausbreitung dieser Seuche, damals lange vor der Impfung. Wie können Sie heute die Existenz der Syphilis in unserer Bevölkerung, ihre angebliche Vermehrung mit dem Impfen in Zusammenhang bringen! ...

24 /782
... Ich erinnere mich dabei vorzugsweise jener vielen Konferenzen und Berathungen, welche über die Cholera gehalten worden sind, und denke dabei an jene bekannte Versammlung der ersten Männer der Wissenschaft in Weimar, wo man nach langen Verhandlungen zu irgend einer Einigung nicht gelangen konnte. Zu jener Zeit trat ein englischer Arzt auf, der seit vielen Jahren sich bemüht hatte, das Wesen der Cholera und ihre Ursache in allen Ländern zu studiren. Derselbe erklärte, er müsse bestätigen, daß man auch bei ihm in England nicht dahin gelangt sei, das Wesen derartiger epidemischer Krankheiten zu erkennen und ihre Ursachen zu finden, allein darüber sei man in England klar, daß in allen denjenigen Ortschaften, wo man in kräftigster Weise dahin wirkt, daß allenthalben Licht und Luft und gesundes Wasser vorhanden sei und Reinlichkeit in den Ortschaften herrschte, wo man in geeigneter Weise dafür sorgte, daß alle Absallsstoffe aus der Nähe der menschlichen Wohnungen entfernt wurden, wo man verhindert, daß diese Stoffe durch die -Produkte ihrer Fäulniß den Menschen schaden bringen, daß sie weder in den Boden, noch in die , Luft dringen — daß, wo man diese Maßregeln angewendet habe, alle Epidemien machtlos geworden seien. Derselbe Sachverständige sagte, er könne durch Thatsachen beweisen, daß durch diese Anstalten, durch diese Verbesserung der Gesundheitspflege die Gesundheitszustände in allen Orten so weit gefördert wurden, daß die Sterblichkeit allenthalben sogar auf ein Minimum herbeigesunken sei. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1874
Bd.: 33. 1874
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-33

ID: 00018374
25 /782
... Die Cholera ist im Lande nicht aufgetreten. Im Bereich des Veterinärwesens ist die durch Kaiserlichen Erlaß vom 9. Juni 1873 genehmigte Instruktion zum Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend, unterm 9. Juli 1873 (Gesetzblatt S. 170) eingeführt worden. Gefängmßwesen. Der Gesundheitszustand war in allen Anstalten ein befriedigender. Die Frequenz derselben hat sich seit der Geltung des deutschen Straf - Gesetzbuches erheblich vermindert. Im Jahre 1873 sind in den beiden Strafanstalten zu Ensisheim und Hagenau 1,054 Sträflinge und in den vorhandenen 8 Bezirksgefängnissen 8,047 Gefangene detinirt gewesen. Hiervon wurden 54 auf Grund des tz 23 des deutschen Strafgesetzbuches vorläufig entlassen, von welchen keiner rückfällig geworden ist. Für die auf Grund der KZ 56 und 57 des Strafgesetzbuches in eine Erziehung^- und Besserungs-Anstalt überwiesenen Mädchen ist eine solche Anstalt in Hagenau auf Landesfonds errichtet worden und hat bereits die Ueberführungder bis dahin in Privat-Anstalten untergebrachten Mädchen in dieselbe stattgefunden. Zur Gründung einer gleichen Anstalt für Knaben ist ein ländliches Grundstück bei Hagenau 25* ...

26 /782
... Wiedenbrück habe auch ein gesundes Klima und sei von epidemischen Krankheiten, besonders von der Cholera immer verschont geblieben, während Paderborn und besonders Neuhaus hart davon betroffen worden seien. Der hier angeführte sanitäre Bericht vom 9. Oktober 1873 lautet in der Hauptsache: Die Bürgerquärtiere, die die Eskadron-Mannschaften inne habm, find sämmtlich in gutem sauberen Zustande, allen sanitären Anforderungen in Bezug auf Ventilation, Erleuchtung, Erwärmung und Luftraum genügend. Die Arrest- und Wachlokale lassen keinerle ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1875
Bd.: 35. 1874/75
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-35

ID: 00018376
27 /782
... Aus dieser Tabelle ersehen Sie zunächst, daß in einer sehr erheblichen Zahl von Fällen die Todesursache ärztlich beglaubigt ist; dann aber entnehmen Sie noch etwas anderes daraus, was mir nationalökonomisch nicht ohne Interesse zu sein scheint, nämlich daß die Prozentziffer der ärztlich beglaubigten Todesursachen steigt und fällt ganz proportional dem Arbeitswerth des Menschen, und daß die Prozentzahl der Fälle, in denen eine ärztliche Behandlung stattgefunden hat, durchweg mit der größeren oder geringeren Wohlhabenheit der Bevölkerung steigt und fällt und in den ärmsten Bezirken sich am niedrigsten Bei kontagiösen Krankheiten, wie Scharlach, Cholera, Ruhr u. s. w. wird , auch der gewöhnliche Leichenschauer meistens die Todesursache richtig angeben und so gerade bei den für die Medizinalpolizei wichtigsten Krankheiten brauchbare Angaben kiefern. Meine Herren, ich glaube Zhnen bewiesen zu haben, daß die Anforderung, die ich an das hohe Haus stelle, eine durchweg berechtigte ist. Erlauben Sie mir, daß ich zur Begründung meines Antrages zu tz 58 übergehe. Dieser Antrag ist den verehrten Mitgliedern des preußischen Abgeordnetenhauses nicht mehr neu, es ist ein alter Bekannter im neuen Kleide. Wie die Herren sich erinnern, hat Professor Virchow bei Berathung des preußischen Zivilehegesetzes einen ähnlichen ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 43. 1876
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-43

ID: 00018386
28 /782
... Ruhr versehenen Petition mit der Bitte, für eine Berlänqerunq der bestehenden Zölle zu wirken, die Bewilligung einer auf die Entdeckung und Bekämpfung der Ursachen der Cholera vom Deutschen Reiche öffentlich auszuschreibenden Prämie betreffend, bitten dahin zu wirken, daß ihnen die Seitens der Kommandantur zu Köln für den Abbruch der innerhalb des FestungsRayons aufgeführten Baulichkeiten festgesetzte Entschädigung von 28,000 Mark baldigst ausgezahlt werde.1 ^ bittet bei der niederländischen Regierung diejenige Verwendung eintreten zu lassen, welche dazu geeignet ist, die Herausgabe der Verlassenschaft des im Jahre 1784 in Batavia verstorbenen Jacob Linck, früher Adjudant der Ostseite-Kompagme an die Rechtsnachfolger seiner Testaments-Erben zu bewirken. bittet um Abänderung des Bundesgesehes vom 8. Juli 1868, betr. die subsidiarische Haftung des Brennereiunternehmers für Zuwiderhandlungen gegen die Branntwemsteuergesetze durch Verwalter, Gewerksgehilfen und Hausgenossen. bitten den früheren Beschluß, wonach der bisherige Zoll auf Eisen mit dem 1. Januar 1877 gänzlich fortfallen soll schleunigst wieder aufzuheben. Beschwerde wegen zurückgewiesener Denunziationen. die strikte Durchführung des Gesetzes vom 7. Juli 1873, die Aufhebung der Eisenzölle betreffend. bitten zu beschließen, daß die zur Zeit noch bestehenden Zölle auf Eisen- und Stahlwaaren und auf die daraus gefertigten Fabrikate (Pos. 6 und 15 des Zolltarifs) über den 1. Januar 1877 bis aus Weiteres forterhoben werden. die strikte Durchführung des Gesetzes vom 7. Juli 1873 hinsichtlich der Eisenzölle betr. das Gesetz, die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom ist Februar 1875 betr. die strikte Durchführung des Gesetzes vom 7. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 44. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-44

ID: 00018387
29 /782
... Den Direktor aber habe ich beurlaubt oder beauftragt, um der augenblicklich in München stattfindenden Besprechung über Mittel zur Abwehr gegen die Cholera beizuwohnen. Er wird Gelegenheit haben, da er in wenigen Tagen zurückkehrt, in der Kommission Ihnen noch vollständigere Auskunft geben zu können. Präsident: Der Herr Abgeordnete Rickert (Danzig) hat das Wort. Abgeordneter Rickert (Danzig):1 Meine Herren, ich glaube, daß es im Interesse der Sache, für die der Herr Reichskanzler in dankenswerther Weise so lebhaft eingetreten ist, liegt, wenn wir nicht schon heute über die Positionen, die hier in Frage stehen, Beschluß fassen. Zch nehme an, daß der Herr Abgeordnete Löwe den Antrag gestellt hat, Titel 4 und Titel 6 an die Budgetkommission zu verweisen. Diesen Antrag möchte ich unterstützen, auch deshalb, weil die Mitglieder des Reichstags wohl eine etwas ausführlichere Motivirung hören möchten, als sie hier auf Seite 21 des Spezialetats gegeben ist. Ich könnte dem Herrn Reichskanzler darin zustimmen, daß es zweckmäßig ist, mit Rücksicht auf die Erfahrungen, die man in England gemacht hat, an einer Zentralstelle diese chemischen Untersuchungen vornehmen zu lassen, aber ich glaube, der Herr Reichskanzler wird auch zugeben müssen, daß man mit 7000 Mark für die sächlichen Kosten und mit 11,000 Mark für persönliche Kosten kein chemisches Laboratorium Herrichten kann. (Sehr richtig! links.) Meine Herren, wer sich mit diesen Dingen längere Zeit vertraut gemacht hat, wird dieser Behauptung nicht widersprechen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 46. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-46

ID: 00018390
30 /782
... Typhus, Cholera und epidemische Augenerkrankungen haben das Bataillon wiederholt heimgesucht und zeitweise Verlegungen desselben herbeigeführt. In den 6 t Zähren der Garnisonirung in Znowraclaw sind bei dem Bataillon 40 Sterbefälle, darunter 19 durch Cholera, 10 durch Typhus vorgekommen, im Jahre 1875 sind 185 Mann von der epidemischen Augenkrankheit ergriffen worden, von denen 7 wegen Störung, beziehungsweise Verlust des Sehvermögens für invalide erklärt werden mußten. Seine dauernde Verlegung ist um so unerläßlicher, als in Znowraclaw der Dienstbetrieb auch dadurch leidet, daß für Felddienst und Schießübungen auf weitere Entfernungen geeignetes Terrain in der Nähe der Stadt nicht vorhanden ist. 2.1 Körlin. Der an diesem Orte garnisonirenden Eskadron stehen zur Unterbringung von 90 Pferden drei im Zahre 1769 erbaute Ställe zur Verfügung. Zwei derselben — in Fachwerk gebaut — sind zu niedrig, deshalb ungesund und außerdem in hohem Grade reparaturbedürftig. An den Wänden des dritten — massiven — Stalles ist Mauerschwamm zu Tage getreten, so daß auch dieser Stall vielfache Reparaturkosten verursachen würde. Der vorhandene Streuschuppen ist baufällig und ohne besonderen Werth. Wachtgebäude und Montirungskammern sind zweckentsprechend, dagegen die Arrestlokale so gelegen, daß frische Luft und Licht nicht genügenden Eingang finden. Außer diesen fiskalischen Garnisoneinrichtungen sind noch eine der Stadt gehörige Reitbahn und städtische Uebungsplätze in Benutzung. Ersterer, deren Abmessungen nicht völlig genügen, fehlt es überdies an Licht. Die Unebenheiten und sonstigen Mängel des großen Exerzirplatzes haben schon wiederholt zu Anträgen auf Ueberweisung eines geeigneteren Platzes Anlaß gegeben. ...

31 /782
... Weiter könne man fragen, ob nicht die Nothwendigkeit einer absolut sicheren Kontrole des gesammten Impfwesens des Reichs es vortheilhaft erscheinen lassen möchte, für die Ueberwachung des Impfwesens eine ähnliche Kommission zu berufen, wie sie für die Beobachtung der Cholera bestehe. Jedenfalls sei es nöthig, das in den Hospr tälern sich ergebende Material sorgfältig sammeln zu lassen. Schon allein die Veröffentlichung der im Pockenhause der hiesigen Charitö gemachten Erfahrungen werde sicher geeignet sein, noch bestehende Zweifel und Beunruhigung zu zerstreuen. Um nun seinerseits den Vorwurf oberflächlicher Behandlung der Sache, der ihm wiederholt in den Schriften der Zmpfgegner gemacht sei, von vornherein abzuweisen, habe Referent das ganze vorliegende Material sowie überhaupt den heutigen wissenschaftlichen Stand der Jmpffrage mit dem dirigirenden Arzt der Pockenabtheilung der hiesigen Charits, dem Herrn Dr. Zuelzer, ausführlich besprochen, und er halte es wohl im Interesse des Hauses, da es ja manchen Gegner des Impfzwanges in seinen Reihen zähle, nicht überflüssig, ein Resüme über diese Besprechung dem Bericht hier anzufügen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 47. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-47

ID: 00018391
32 /782
... Die großen kontagiösen1 Krankheiten, Cholera,1 Pocken,1 dann1 Typhus1 in schweren Typhusepidemien, Scharlachfieber u. s. w., die werden1 von1 Laien, wenn1 die Krankheit einmal1 in dem Kreise überhaupt festgestellt ist, sich auch ganz gut konstatiren lassen. Da werden auch Irrthümer vor- ...

33 /782
... kommen wie der, daß zur Zeit einer Choleraepidemie, wie ich es erlebt habe, ein Mensch als an der Cholera verstorben bezeichnet wird, der an einem eingeklemmten Bruch verstorben war. Das ist aber doch nur ein einzelner Fall, wie er ähnlich bei der wissenschaftlichen Untersuchung vorkommen kann, aber wie wenig berührt ein solcher Fall die große Statistik? Eine solche Unvollkommenheit wird in allen menschlichen Einrichtungen bleiben, sie tritt in vielen anderein nur nicht so in die Erscheinung, weil sie von den betreffenden Sachverständigen nicht so offen eingestanden wird. Da muß ich denn doch die Unvollkommenheiten, die in den Werken des ärztlichen Standes zum Vorschein kommen, in Schutz nehmen. Wie ist es in jedem anderen Stande, meine Herren? Ist denn der wirkliche Unterschied so groß? Der Kaufmann schwört auf seine Bücher, der Zurist auf sein Urtheil, der Theologe auf sein Dogma. Was daran wahr ist, wieweit er schließlich selbst darüber gewiß ist, das ist eine andere Frage. Die Aerzte sind immer so bescheiden, daß sie nie eine absolute Sicherheit zu besitzen behaupten, sie sprechen vielmehr immer nur von einer sehr „dringenden Vermuthung, von einem „sehr hohen Grade von Wahrscheinlichkeit. Will man der medizinischen Wissenschaft deshalb die Ausführung dessen, was sie im höchsten Grade für nützlich hält, verweigern, weil sie nicht den unmittelbaren absoluten Gewinn nachzuweisen behauptet? Das erinnert an die ärztlichen Atteste, wie sie zu einem Urlaubsgesuche verlangt werden. Da soll es heißen, daß der Urlaubssucher sterben würde, wenn er den Urlaub nicht bekommt, und das soll mit apodiktischer Gewißheit ausgesprochen werden. ...

34 /782
... Wenn nicht, dann werden wir auch im Reich die Erfahrung machen» die ich und nicht bloß ich, sondern meine Kollegen am höchsten preußischen Gerichtshof dutzendweise machen, daß solche Verordnungen, die vielleicht einmal einer ganz konkreten Lage gegenüber erlassen waren— ich erinnere mich speziell solcher, die beim Eintritt der Cholera gegeben waren 30 Jahre lang von niemandem angewendet wurden, fortbestehen und zur rechten oder unrechten Stunde, gewöhnlich nicht gegen einen guten Freund, zur Anwendung gebracht werden. Das, meine Herren, ist der Gedanke, den unser großer Dichter ja ausdrückt mit den Worten: „Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewge Krankheit fort. Ich bin der Meinung, daß der Reichstag alle Veranlassung hat, die jetzt erstrebte Wohlthat nicht zur Plage werden zulassen. Wenn ich nun noch einige Worte zu dem Inhalt der Vorlage spreche, so bemerke ich zunächst, daß meiner Auffassung nach der Gesetzentwurf sich nur wenden will und soll gegen die Verfälschung der Nahrungsmittel für Menschen. Hinsichtlich der Nahrungsmittel für Thiere meine ich, daß anerkannt sei, daß die gewöhnlichen Strafgesetze ausreichen. Ich finde aber die dessallsige Bestimmung im Gesetz nicht. Es findet sich erst vom tz 11 an die Berücksichtigung der menschlichen Gesundheit; man könnte hieraus sehr leicht zu dein Schluß kommen, daß die vorhergehenden Paragraphen sich auch aus den Schutz der Nahrungsmittel für Thiere beziehen. Als ich die Motive las, bin ich darin, einen Augenblick wenigstens, bestärkt worden durch die Bemerkung, daß als Gesundheitsbeamte im Sinn dieses Gesetzes auch die Thierärzte sollten anerkannt werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
35 /782
... Gleichzeitig wurde die Vermittelung des Auswärtigen Amts erbeten und gewährt für Erlangung regelmäßiger Benachrichtigungen seitens der Kaiserlichen Konsulate im Auslande über die dortigen Erkrankungs- und Sterblichkeitsverhältnisse mit besonderer Berücksichtigung der bedeutsameren Epidemieen, speziell der Cholera und der Pest. Nachdem durch Bundesrathsbeschluß vom 30. November 1876 die Einführung der Erkrankungsstatistik aus den deutschen Krankenhäusern um ein Zahr vertagt worden, trat das Gesundheitsamt mit verschiedenen wissenschaftlichen Autoritäten in Berathung über die Frage: inwieweit die von der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs-Medizinalstatistik entworfenen Formulare den praktischen und wissenschaftlichen Zwecken der Sanitätsstatistik hinreichend entsprechen. Eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe wurde erzielt. Eine fortlaufende Erkrankungsstatistik, wie sie für die Angehörigen der Armee und Marine, der Reichspost, für die Mehrzahl der deutschen Eisenbahnverwaltungen, für eine Anzahl Knappschaften und anderer Gewerbsgenossenschaften bereits eingeführt ist, wird zuverlässige Aufschlüsse über den Einfluß der verschiedenen Berufs- und Beschäftigungsweisen auf die Gesundheit der betreffenden Bevölkerungsgruppen nur dann gewähren, wenn sie nach gleichmäßigen Formen und Grundsätzen organisirt und in großer Ausdehnung durchgeführt wird. Das Gesundheitsamt hegt die Hoffnung, daß es ihm gelingen wird, die erwünschte Gleichmäßigkeit und Ausdehnung hierin auf dem Wege freiwilligen Uebereinkommens zu erreichen, und hat diesen Weg zunächst für die Gruppe des Eisenbahnpersonals betreim. Zn Folge der dieserhalb gepflogenen Verhandlungen erhielt das Gesundheitsamt Zahreslisten über Erkrankungsverhältnisse der Eisenbahnbeamten verschiedener deutscher Eisenbahnen aus den Zähren 1872 bis 1875 eingeliefert, welche in vergleichende Bearbeitung genommen und mit den daraus gezogenen Ergebnissen veröffentlicht wurden. ...
... Das Gesundheitsamt hat demnach, von der Ueberzeugung ausgehend, daß die von der Reichs - Cholerakommisston geförderten Resultate durch fernere Erhebungen eine möglichste Erweiterung oder Bestätigung erfahren müssen, daß aber ohne eine zentrale Leitung des ganzen hier nothwendigen Ergründungs- und Abwehrverfahrens die Thätigkeit auf diesem Felde eine zweckdienliche und fördernde nicht sein kann, im Einverständnisse mit der Reichs-Cholerakommission die Vorlage zu einem direkten Erhebungsverfahren im Falle einer neuen Invasion der Cholera unterbreitet. Dasselbe ging hierbei von dem Grundsätze aus, daß eine direkte mit Umgehung aller Instanzen ins Werk zu setzende Meldung eines jeden während des Ausbruchs einer Choleraepidemie auftauchenden Choleraerkrankungsfalles an dasselbe stattfinden müsse. Die Ermittelung und Verfolgung des Weges, welchen eine epidemische, durch den Verkehr sich verbreitende Krankheit nimmt, erheischt unmittelbare und prompt auszuführende Nachforschungen, deren Begrenzung auf das Gebiet eines kleineren Staats meist nicht zu befriedigenden Ergebnissen gelangen läßt. Nur über das ganze Reich ausgedehnte und rasch ausgeführte Ermittelungen können die hier zu erhebenden Thatsachen in der erforderlichen Vollständigkeit und Zuverlässigkeit beschaffen.1 , Das Gesundheitsamt giebt sich der Hoffnung hin, daß ein in solcher Weise von zentraler Leitung ausgehendes einheitliches Verfahren wesentlich dazu beitragen wird, dieser Wan- ...

36 /782
... Ueber die Möglichkeit direkter Meldungen bei Eintritt großer Wanderseuchen, speziell der Cholera, an das Gesundheitsamt befindet sich die Reichsregierung in Folge eines Antrages des Gesundheitsamts in Unterhandlung mit den Regierungen der einzelnen Bundesstaaten. Behufs Einführung einer allgemeinen Viehseuchen - Statistik ist das Gesundheitsamt zu gemeinsamer Arbeit mit dem Königlich preußischen Ministerium für Landwirthschaft und mit dem Kaiserlichen Statistischen Amt autorisirt. Auch ist die Ausarbeitung der technischen Vorlage für ein allgemeines Viehseuchengesetz für das Reich von Seiten der beiden erstgenannten Behörden in Angriff genommen worden. Mit der Vornahme technischer Untersuchungsarbeiten für hygieinische Zwecke und für Lösung streitiger und noch schwebender Fragen auf diesem Gebiete hat sich das Gesundheitsamt mit Genehmigung der Reichsregierung vielfach beschäftigt. Vorläufig liegen demselben noch als Aufgaben der Nachweis gesundheitsschädlicher Stoffe im Biere und Weine, wie der Nachweis der Gesundheitsgefährlichkeit unreinen Trinkwassers zur Bearbeitung vor. Es ist an maßgebender Stelle der Ausspruch gethan, daß von Seilen des Gesundheitsamts das ältliche Personal soweit zu gemeinsamer Thätigkeit zu verbinden sein würde, als nöthig erscheint, um die Herstellung einer genügenden medizinischen Statistik im Laufe der Zeit herbeizuführen. Ebenso ist es zu wünschen, daß die Aerzte fortfahren, die Fragen der öffentlichen Gesundheitspflege zu erörtern und aufzuklären. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 50. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-50

ID: 00018397
37 /782
... cher Kommission zur Berathung der Maßregeln gegen die Cholera 29 009,82 erklärte der Herr Regierungskommissar, daß von dieser Summe 21 000 ^ allein für Druckkosten, darunter von 2 Heften mit graphischen Darstellungen, verausgabt seien. Die zu Nr. 16 erbetene Erläuterung über die Kosten der Kommission zur Regulirung der Grenze gegen Frankreich mit 33 740,40 -/Ei liegt in der Anlage /V bei. 2.1 Außeretatsmäßige Ausgaben S. 16, Erläuterungen S- 266. s) Kosten in Folge der Rinderpest. In den Erläuterungen ist ausführlich auf die früheren Verhandlungen der Rechnungskommission eingegangen. Den dort niedergelegten Ausführungen wurde regierungsseitig noch zugefügt, daß die gewählte Verrechnungsweise den Vortheil habe, die wirkliche Jstausgabe des betreffenden Rechnungsjahres klar zu stellen. Bei außeretatsmäßigen Ausgaben handle es sich nicht um eine ziffermäßig begrenzte Summe; materiell fei es daher gleichgültig, ob davon Rückeinnahmen abgesetzt, oder diese besonders verrechnet würden. Auch sei diese Art der Verrechnung für frühere Jahre vom Rechnungshöfe nicht beanstandet. Die Kommission beschloß die Genehmigung der Ausgabe in der Höhe der Vorlage zu beantragen, da eine materiell erhebliche Streitfrage hier nicht vorliege. b) Kosten der versuchsweise eingerichteten Zeitballstationen. Ein Theil der für diesen Zweck aufgewendeten Kosten ist als außeretatsmäßige Ausgabe, ein anderer Theil unter Nr. 23 der Anlage VI. unter dem Dispositionsfonds des Reichskanzlers aufgeführt. Nach den Erläuterungen S. ...

38 /782
... 1447 fachen) in Erinnerung bringen, daß eine Jmpfkommission für das Reich nach Analogie der für die Cholera bestehenden Kommission bestellt werde. Neben der Fürsorge für die animale Lymphe fordere ferner, wie Referent meint, die Besprechung jener traurigen Vorfälle ganz gebieterisch dazu auf, daß die Regierung die Frage der Verbreitung oer Syphilis und ihrer Ursachen in ernste Erwägung ziehe und energische Mittel ergreife, um jener in ihren Wirkungen so verhängnißvollen Seuche abwehrend entgegen zu treten, wenn auch, wie bereits erwähnt, aus jenen Unglücksfällen ein Anlaß zur Aufhebung des Impfzwanges, wie ihn die Petenten verlangen, durchaus nicht zu entnehmen fei. Schließlich erwähnt Referent, daß noch zwei Petitionen zu Gunsten des Impfzwanges eingegangen sind. Die eine (Journal H. Nr. 710) von dem Bezirksimpfarzt Dr. Wendrikowski aus Ruß in Litthauen, welche konstatirt, daß seit Einführung der Revaccination in dortigen Gegenden keine epidemischen Pockenausbrüche vorgekommen seien, und ferner auf Grund einer sehr ausgiebigen Erfahrung die dem Impfzwang gemachten Vorwürfe widerlegt und für Aufrechterhaltung des Impfzwanges energisch eintritt. In einer zweiten Petition (II. 721) wird eine Broschüre über den Schutz gegen die Pocken dem Reichstag vorgelegt, in welcher das Heilverfahren des Petenten mitgetheilt wird, und sodann ganz praktische Vorschläge zu einem Jmpfreglement und ferner eine dem Petenten zugegangene Anerkennung seines Heilverfahrens von außerhalb, welche aber in ungarischer Sprache abgefaßt ist. Ein besonderes Petitum stellt die Petition nicht. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 52. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-52

ID: 00018399
39 /782
... Nimmt man die 800 000 Mann mit hinzu, die der amerikanische Krieg gstödtet hat, so erreicht man die Ziffer von 2 5 480 00 Menschen, ungerechnet die Opfer der Cholera, des Typhus, der Ruhr und anderer unvermeidlicher Begleiter des Krieges. Von der finanziellen Seite gibt diese schreckliche Epoche der Vernichtung der Menschheit noch erstaunlichere Resultate. Der Krimkrieg hat nämlich gekostet 8V2 Milliarden Franken, der italienische von 1859 I V2 Milliarden, der amerikanische 37 Milliarden, der schleswigholsteinische 175 Millionen, der preußisch-österreichische von 1866 1 Milliarde und 650 Millionen, die mexikanische Expedition 1 Milliarde, der französischpreußische 12 V2 Milliarden, der türkischrussische 6 V» Milliarden, Verhandlungen des deutschen Reichstags. 119 in Summa circa 68 Milliarden und 575 Millionen Franken. Meine Herren, wenn Sie sich nun vorstellen, daß dies ja nur die finanziellenZahlensind, daß hierin noch nicht enthalten sind die wirthschaftlichen Nachtheile, die aus der Störung des Verkehrs und der Produktion, sowie die Verluste, die aus den Tödtungen und Verwundungen der Menschen hervorgegangen sind, dann, glaube ich, können Sie die schreckerregenden Summen, die die großen Kriege der letzten 25 Jahre gekostet haben, mindestens auf das Doppelte veranschlagen, also auf mehr als 2mal 68 Milliarden oder etwa 137 Milliarden Franken. Za, meine Herren, wenn man sich dieses vorstellt, so muß man doch einsehen, daß eine Zeit kommen mußte, wo eine so große Kapitalvernichtung ihre Wirkung äußern würde, und darum darf man sich auch nicht wundern, daß gleichmäßig in allen Ländern, sowohl schutzzöllnerischen als sreihändlerischen, diese Kapitalvernichtung so trübe wirthschaftliche Zustände, wie die gegenwärtigen, herbeigeführt hat. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1881
Bd.: 65. 1881
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-65

ID: 00018435
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... 7 „Kosten für Herausgabe des VI- Heftes der Berichte der Cholera-Kommission 14 9761 Anlaß zu Erörterungen. Das Resultat derselben war im Wesentlichen Folgendes: Die Kosten aus Anlaß der Thätigkeit der Kommission zur Berathung der Mittel gegen die Cholera sind stets aus dem Dispositionsfonds des Reichskanzlers gedeckt worden. Sie haben sich in den Jahren 1873 auf 1101 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf., 1874 auf 2 267 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf., 1875 auf 4 8001 1876/77 auf 29 009,^1 1878/79 auf 3 043,20 .// belaufen. Von den Berichten dieser Kommission sind erschienen Heft I und II im Jahre 1875, Heft III und IV im Jahre 1876/77, Heft V im Jahre 1878/79, endlich Heft VI im Jahre 1879/80. Die Kosten der Herausgabe dieses sechsten und letzten Heftes waren daher ebenso, wie dies mit den Kosten für die früheren Hefte geschehen ist, auf den Dispositionsfonds des Reichskanzlers zu übernehmen. Sie bestehen in dem der Hey mannsehen Verlagsbuchhandlung für 1200 Exemplare vertragsmäßig gezahlten Preise von 13346 ^ und in dem den Verfassern der Berichte gezahlten Honorar von 1 630 also zusammen 14 976 ^ Eine Veröffentlichung der Arbeiten der Kommission war nur dadurch zu ermöglichen und ist von Hause aus in der Weise erfolgt, daß dem Verleger 1200 Exemplare jeden Heftes kontraktlich abgenommen wurden. Diese Exemplare sind bis auf eine geringe Zahl, über welche unmittelbar verfügt worden, den einzelnen Bundesregierungen zur Verfügung gestellt, demnächst von letzteren weiter vertheilt und dergestalt in ausgedehntem Umfange zur Kenntniß der vorzugsweise interessirten Kreise gebracht worden. ...
... Was das den Verfassern der einzelnen Berichte gezahlte Honorar betrifft, so ist aus Grund eines Antrags der Cholera-Kommission der Satz von 30 bis 50 ^ für den Druckbogen allgemein zugebilligt worden. Die Berechnung des für das Heft VI mit 40 ^// für den Druckbogen gezahlten Honorars ergiebt den Betrag von 1 630 ^ Eine Angabe der einzelnen gezahlten Honorare wurde in der Kommission nicht verlangt und die Höhe des Honorars für den Druckbogen nicht bemängelt. Die rechnungsmäßige Prüfung der hiernach sich ergebenden Beträge steht dem Rechnungshöfe zu. VIII. Reichs-Justizverwaltung. 7.1 Kap 66u. Tit. 11. „Zu Schreibmaterialien, Drucksachen, Holz rc. (S. 156/157). Während der Etat bei diesem Titel nur 28 000 ^// ansetzt, sind doch 53 911,2g ^ verausgabt. Die hiernach bedeutende Etatsüberschreitung von 25 911,2g und die knappe Motivirung derselben (S. 363) veranlaßte die Kommission, sich eine Spezifikation der geleisteten Ausgaben und die Angabe der Gründe zu erbitten, welche die Mehrausgabe nicht bis zur Aufstellung des Etats pro 1880/81 aufschieben ließen. Aus den von dem Herrn Vertreter der Reichs-Justizverwaltung zur Ergänzung der Motive für diese Etatsüberschreitung und über die einzelnen Kategorien der Ausgaben gegebenen Erklärungen ist Folgendes hervorzuheben: In dem Etat der Reichs-Justizverwaltung pro 1879/80 waren Kap. 66 u (Reichsgericht) unter Titel 11 zu „Schreibmaterialien, Drucksachen, Holz, Licht, Utensilien, für die Bibliothek und zu vermischten Ausgaben für das Halbjahr vom l. Oktober 1879 bis 1. April 1880 28 000 ^ in Ansatz gebracht. ...


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