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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 224. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-224

ID: 00002834
421 /558
... Wenn beispielsweise eine Hilfskasse unerwartet größere Ausgaben zu machen habe, entweder infolge einer Epidemie oder infolge einer Erhöhung der Honorare für Ärzte oder aus anderen Gründen, so erfordere es gerade der Grundsatz der Gegenseitigkeit, daß dann auch alle Mitglieder die durch solche Umstände erforderlichen höheren Beiträge oder verminderten Leistungen auf sich nehmen müßten und nicht nur diejenigen, die sich ausdrücklich dazu bereit erklärten. Die großen Zentralkrankenkassen für bestimmte Berufe würden in solchen Fällen, da sie allgemeine Mitgliederversammlungen nicht abhalten könnten, die erforderlichen Zustimmungen zu Satzungsänderungen immer nur von einem geringen Teile der Mitglieder erhalten und die Folge würde der finanzielle Ruin der Kasse sein müssen, falls nicht durch einen außergewöhnlich starken Zuzug neuer Mitglieder ein Ausgleich möglich werde. Gerade weil für die Krankenunterstützung keinerlei versicherungstechnische Unterlagen vorhanden seien, die Beiträge und Leistungen also nicht von vornherein in ein voraussichtlich dauerndes Verhältnis zu einander gebracht werden könnten, passe diese Bestimmung nicht für Krankenkassen. Die Erfahrung lehre, daß die Höhe der Beiträge und der Leistungen überall bei den Krankenkassen fortdauernden Veränderungen unterworfen sei. Unter den finanziellen Gefahren bei der Anwendung dieser Bestimmung komme aber auch die unleidliche Vielgestaltigkeit der Mitgliederbeiträge und die damit verbundene Erschwerung und Verteuerung des Geschäftsbetriebes in Betracht. Wenn nun auch der zweite Satz der erwähnten Bestimmung im § 41 Abs. 3 des V.A.G. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 228. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-228

ID: 00002838
422 /558
... Wenn nicht bald etwas geschieht, dann wird möglicherweise eine hereinbrechende Epidemie Massenerkrankungen und Massensterbefälle herbeiführen. Die Angelegenheit ist von so weittragender sanitärer und volkswirtschaftlicher Bedeutung, daß ein energisches Eingreifen der Regierung unerläßlich ist, und mit jeder Stunde des Säumens wächst die Schuld an den Verbrechen wider Leben und Gesundheit vieler Tausender von Menschen und der Schäden, die der ganzen Volkswirtschaft durch weiteres Belassen dieser skandalösen Zustände unbedingt erwachsen müssen. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Vizepräsident Kaempf: Es ist der Schluß der Debatte (0) beantragt von den Herren Abgeordneten v. Normann, Dr. Müller (Meiningen), Bassermann und Graf v. Hompesch. Der Antrag bedarf der Unterstützung von 30 Mitgliedern des Hauses. Ich bitte, daß diejenigen Herren, welche den Schlußantrag unterstützen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus. Wir kommen zur Abstimmung über den Schlußantrag. Ich bitte diejenigen Herren, welche den Schlußantrag annehmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der Antrag auf Schluß der Debatte ist angenommen. Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Kobelt. Kobelt, Abgeordneter: Meine Herren, ich hatte mich zum Wort gemeldet, bin aber leider nicht mehr herangekommen. Ich bedaure das um so lebhafter, da ich die Absicht hatte, den Herrn Abgeordneten Dr. Roesicke zurückzuweisen, der ausführte, daß die Fleischpreise den Viehpreisen nicht entsprechend herabgegangen wären. Ich werde dies bei anderer Gelegenheit in genügender Weise nachholen. (Heiterkeit rechts.) Vizepräsident Kaempf: Wenn kein Widerspruch erfolgt, nehme ich an, daß Tit. 1 des Kap. 12 bewilligt ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 239. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-239

ID: 00002849
423 /558
... Die Epidemie ging dann nördlich von Togo nach Westen und etablierte sich besonders im englischen Mamprussi, von wo sie auch in den Bezirk Sansanne-Mangu eindrang und mindestens 500 Opfer forderte. Die Seuche erlosch jedoch im Laufe des April. Durch Einrichtung eines Lepraheims in Bagida, für das Mittel im Etat 1906 ausgeworfen sind, wird die systematische Bekämpfung dieser Krankheit in Angriff genommen werden können. Die Poliklinik in Lome wurde von 2502, in Anecho von 1110 Eingeborenen in Anspruch genommen gegen 1959 und 603 im Vorjahre. IV. Schulen und Missionen. Deutscher Sprachunterricht. Die im Vorigen Jahresbericht erwähnte Verordnung vom 9. Januar 1905, welche bestimmt, daß in allen Schulen des Schutzgebietes als Gegenstand des Sprachunterrichts außer der Landessprache keine andere Sprache zugelassen wird als die deutsche, ist am 1. Januar 1906 in Kraft getreten. Die Durchführung derselben bot keinerlei Schwierigkeiten, da die Missionen gemäß Vereinbarung mit dem Gouvernement den englischen Sprachunterricht bereits vorher fast gänzlich aufgegeben hatten. Schon jetzt lassen sich die günstigen Folgen dieser Verordnung deutlich feststellen. Während früher die Eingeborenen größtenteils mehr Wert auf Erlernung der englischen Sprache legten, haben sie jetzt eingesehen, daß für ihr Fortkommen in Togo es in erster Linie auf die Kenntnis der deutschen Sprache ankommt. Der Jahresbericht der Norddeutschen Missionsgesellschaft spricht sich hierüber, wie folgt, aus: „Hinsichtlich der Förderung der deutschen Sprache hat uns unsere Erwartung nicht getäuscht, die wir an die Aufhebung des englischen Unterrichts geknüpft haben. Neben dem leichter zu erlernenden Englischen hätte das Deutsche mehr zurückstehen müssen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 240. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-240

ID: 00002850
424 /558
... Diese Maßnahmen dienen einerseits zum Schutze des Deutschen Reichs gegen die Einschleppung von ansteckenden Krankheiten durch solche Auswanderer, die erfahrungsmäßig in größeren Trupps zu reisen Pflegen oder die aus verseuchten Gegenden stammen, andererseits aber zum Schutze der Auswanderer selbst und als Vorbeugungsmittel gegen das Ausbrechen einer Epidemie in den Hafenplätzen oder auf einem Auswandererschiffe. Sie bestehen zunächst in der Anordnung, daß den fremdländischen Auswanderern der Übertritt auf deutsches Gebiet nur an bestimmten Grenzorten gestattet ist. In diesen Grenzorten sind seitens der Schiffsgesellschaften Kontrollstattonen eingerichtet, die einer strengen staatlichen Überwachung unterstehen. Nur die sanitär Unverdächtigen werden zur Weiterreise zugelassen. Ihr Transport erfolgt in geschlossenen besonderen Auswandererzügen oder Waggons — um jede Berührung mit den übrigen Reisenden (auch mit Ausbeutern usw.) unmöglich zu machen — zunächst bis Ruhleben bei Berlin, woselbst eine ähnlich den Grenzkontrollstationen eingerichtete, nur räumlich größere Anlage geschaffen ist, die als Sammelstelle dient für alle Auswanderer, welche die deutsche Grenze überschreiten. Von Ruhleben erfolgt der Weitertransport aller gesundheitlich Unverdächtigen nach den Hafenplätzen in derselben Weise, wie von der Grenze aus. Für die von der Grenze, von Ruhleben, von Libau mit Schiff oder sonstwie in Hamburg eintreffenden Auswanderer gelten die hiesigen Auswandererhallen als letzte Kontroll- und als Ouarantänestation. Zu diesem Zwecke ist diese Anlage, als eine Art Massenquartier von der Hamburg-Amerika-Linie erbaut, mit den nötigen Badeund Desinfektionsanlagen versehen und unter staatliche und ständige ärztliche Oberaufsicht gestellt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 241. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-241

ID: 00002851
425 /558
... Dazu brach eine Epidemie von gelbem Fieber aus, so daß fast ein Drittel der Europäer dahingerafft wurde. Am 16. Januar 1882 forderte der Minister der Marine und Kolonien zu den früher schon bewilligten 8,s Millionen Fr. einen neuen Kredit von 7,s Millionen Fr., und im nächsten Jahre verlangte man wieder 4,es Millionen, ohne daß die Arbeiten nennenswert vorrückten. In vier Jahren, bis zum Jahre 1884, waren nur 17 km Schienen gelegt und die Eisenbahntrace bis auf 70 km fertiggestellt. Die Kilometerkosten beliefen sich auf die hohe Summe von 156 500 Fr. Ende 1884 kam man auf 53 km. Es fehlte an der richtigen Methode, man mußte Lehrgeld zahlen. Trotz aller Schwierigkeiten wurde aber der Plan von der Kolonie mit großer Energie festgehalten. In den nächsten Jahren wurden vom Parlament nur die Unterhaltungskosten bewilligt. In durchgreifender Weise ließ erst Galliern die Notbauten durch Soldaten verbessern, 1891 wurden Soldaten des Geniekorps herangezogen. Da wieder eine Fieberepidemie herrschte, starben viele Offiziere, doch wurden in den nächsten Jahren die Arbeiten langsam fortgesetzt. 1896 wurde eine Brücke über den Bafing nach 13 jähriger Arbeit fertig. Die militärische Lage, die Notwendigkeit der Lebensmittelzufuhr für die am Niger vordringenden französischen Soldaten, zwang die Verwaltung der Kolonie, an den energischen Weiterbau der Bahn zu denken. Einige Kommissionen, die ausgesandt wurden, ergaben, daß zwischen Bafoulabä und Kita (308 km) die Trace keine Kurven unter 300 m Radius und keine Steigung von mehr als 25 mm pro m zu überwinden hatte. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 229. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-229

ID: 00002839
426 /558
... Nun bricht eine Epidemie aus, oder die Leute vergiften sich an schlechtem Fleisch oder an Pilzen u. dgl. Alle diese Arbeiter werden krank. Nun soll die arme bäuerliche Gemeinde, in der ohne ihr Wissen, vielleicht gegen ihren Willen der Bahnmeister 20 Leute 8 Tage hindurch in ihrem Bezirk (v) beschäftigt hat, alle die Kosten der Fürsorge übernehmen und zwar nicht bloß der Krankenfürsorge, sondern sie soll auch die Familie der Erkrankten unterhalten; denn wenn der Ernährer krank ist, so muß die Familie unterstützt werden; also, es muß dann die arme Gemeinde vielleicht 20 Familien 32 Wochen lang unterhalten. Ich meine, da hört alle Billigkeit und Gerechtigkeit auf. Aber, meine Herren, nehmen Sie weiter den Fall der Arbeitslosigkeit, der doch gerade bet der Frage der Hilfsbedürstigkeit eine sehr große Rolle spielt. Wird das nicht hundertfach vorkommen, daß die Leute, die im Winter keine Arbeit finden, einfach an den Gemeindevorsteher sich wenden mit der Bitte, sie zu unterstützen? Und der Gemeindevorsteher wird sehr gern dazu bereit sein, wenn nicht die eigene Gemeinde die Kosten zu tragen hat, sondern eine andere, vielleicht 20 bis 30 Meilen entfernte Gemeinde, wo der Betreffende acht Tage gearbeitet hat. Ist eine achtägige Arbeitsleistung in einem Bezirk ein Aequivalent für diese außerordentlichen Kosten, die der Beschäftigungsgemeinde aufgebürdet werden, 32 Wochen hintereinander die ganze Familie zu unterhalten? Meines Erachtens sind zwei Fälle scharf zu unterscheiden, und der Fehler der Vorlage liegt darin, daß diese Fälle tatsächlich nicht unterschieden find. ...

427 /558
... Jeder Bienenzüchter weiß, wie schlimm die klimatischen Verhältnisse auf die Bienenhaltung einwirken, wie jeder kalte, besonders schneereiche Winter den Bienenstand auf die Hälfte oder noch mehr dezimieren kann, wie ferner zu einer guten Honigernte auch die entsprechende warme und günstige Witterung zur Blütezeit gehört; wenn nun zu diesen klimatischen Schwierigkeiten noch eine verheerende Epidemie tritt, so erleben wir häufig den Fall, daß die Bienenzucht mehr oder minder zu Grunde geht. Ich würde also wünschen, daß auch die Faulbrut der Bienen in das Gesetz eingefügt werden könnte. Wir finden ferner in dem Gesetzentwurf eine sehr erhebliche Verstärkung der Anzeigepflicht, vor allem dann auch eine Erweiterung des Kreises der hierzu verpflichteten Personen. Diese Erweiterung halte ich für immerhin etwas bedenklich. Ich habe Zweifel darüber, ob alle die Personen, die hier einbezogen worden find, auch in der Lage sind, richtig zu unterscheiden, um welche Krankheit oder ob es sich überhaupt um eine Krankheit handelt, ob das genügende Erkennungsvermögen allen diesen Personen auch tatsächlich ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 231. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-231

ID: 00002841
428 /558
... —1 Nein, fliegende Arzte möchte ich nicht haben, sondern stationierte Arzte, denen ich auch die Funktionen des beamteten Arztes übertragen wissen möchte, weil ich mir sage, daß, wenn eine Epidemie in derartig dünn bevölkerten Gebieten ausbricht, der Kreisarzt nicht genügt, um die Verpflichtungen auszuführen, die ihm Landes- und Reichsgesetze auferlegen. Ich möchte dringend bitten, daß der Herr Staatssekretär, der nebenbei preußischer Minister ist, in dem preußischen Staatsministerium dafür sorgt, daß die Einführung der obligatorischen Krankenfürsorge für die ländlichen Arbeiter in Preußen durch die erwähnten staatlichen Beihilfen ermöglicht wird, um die so traurigen Verhältnisse zu beseitigen. 496 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 232. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-232

ID: 00002842
429 /558
... den Fall denken, daß in der Stadt Posen eine Epidemie ausbricht; ein Arzt hat das Bedürfnis, die breiten Volksmassen über die Verhütung der Epidemie zu belehren; er hält öffentlich einen polnischen Vortrag: er wird dafür mit 300 Mark oder mit Hast bestraft. (Hört! hört! bei den Polen.) Meine Herren, dadurch gefährden Sie nicht nur uns, sondern Sie gefährden auch sich selbst, Ihre eigenen Interessen; denn wenn sich bei uns Epidemien verbreiten, kommen Sie auch in Gefahr. Wenn weiter die Bekämpfung der Tuberkulose uns unmöglich gemacht wird durch Volksvorträge, da leiden auch Sie, denn die Bakterien fragen nicht nach der Partei, fragen nicht nach dem § 7. (Sehr gut! bei den Polen. — Lachen rechts.) (v) Meine Herren, zur Begründung des § 7 werden allerlei Tatsachen vorgebracht. Es wurde zunächst in der ersten Lesung in diesem Hause gesagt, daß die deutsche Sprache in öffentlichen Versammlungen aus prinzipiellen Gründen eingeführt werden müsse. Der Herr Staatssekretär hat auch ausgeführt, daß es verlangt werden muß, daß im Deutschen Reiche ein Deutscher zu deutschen Volksgenossen in öffentlicher Versammlung sich der deutschen Sprache bedienen soll, und daß die Kenntnis dieser Sprache bei ihnen vorausgesetzt werden muß. Das ist ein falsches Prinzip, aber es ist jedenfalls ein Prinzip. Aber das Prinzip haben die Herren von vornherein durchbrochen. Wenn Sie das Prinzip aufstellen wollen, weshalb stellen Sie von vornherein Anträge im Interesse der Lothringer? (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 243. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-243

ID: 00002853
430 /558
... Von den letzteren wurde hervorgehoben, daß ein Eingriff in Familienrechte durch die Zwangsimpsung ebenso berechtigt sei wie durch den Schulzwang — das Material, das für die Impfung spreche, sei gerade in letzter Zeit überwältigend, so habe sich in einem Orte Badens die Wiederimpfung bei einer Epidemie glänzend bewährt, und auch die Beobachtung der Metzer Epidemie spräche für die Notwendigkeit der Impfung. Gegen die Petitionen wurde dann angeführt, daß die Mitteilungen der Jmpfgegner über die Kindererkrankungen nach stattgehabter Impfung ungemein fahrlässig aufgestellt wären, da sie die Erkrankungen unterschiedslos als Folgen der Impfung erklärten. Ein Redner wies darauf hin, daß in Elsaß-Lothringen bis 1870 kein Impfzwang bestanden, daß aber doch 70/» der Bevölkerung fakultativ die Impfung in Erkenntnis ihres großen Nutzens angewendet habe, und ein weiterer Redner bestätigte die günstigen Erfahrungen bezüglich der Impfung im Osten, wo Pockenfälle nur noch bei russischen Saisonarbeitern aufträten und wo erst vor kurzem die Einschleppung von Epidemien aus Rußland durch unsere Impfungen verhindert worden sei. Endlich wurde geltend gemacht, daß die in der Sonderausstellung „Volkskrankheiten und ihre Bekämpfung auf der Städteausstellung in Dresden vorgelegten Tabellen die Vorteile der Impfung sehr übersichtlich vorgeführt hätten. Andrerseits wurde den Ausführungen des Referenten beigetreten, insbesondere wurde von mehreren Seiten betont, daß eine solch große Bewegung wie die der Jmpfgegner, selbst wenn man sie auch nicht billige, doch Anspruch auf Prüfung verlangen könne. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 245. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-245

ID: 00002855
431 /558
... Pocken — daneben auch Windpocken — traten nur in vereinzelten Fällen auf, eine eigentliche Epidemie kam nicht zur Entwickelung, da überall durch eine rechtzeitig einsetzende Schutzpockenimpfung vorgebeugt wurde. Besondere Verdienste erwarb sich der Stationsarzt von Tabora durch Herstellung großer Mengen von Kälberlymphe. Die Erkrankungsfälle an Malaria zeigen bei Europäern wie Farbigen einen kleinen Rückgang gegen das Vorjahr. Bestimmte Schlüsse auf die Wirkung der Malariabekämpfung usw. daraus zu ziehen ist jedoch nicht angängig. Recurrens (Rückfallfieber) spielt für die Neger keine große Rolle. Die im August 1905 in Sansibar ausgebrochene Pest wurde nicht ins Schutzgebiet verschleppt, da die gegen die Einfuhr von Sansibar erlassenen Ouarantänevorschriften auch während dieses Berichtsjahres weiter in Kraft gelassen wurden. Im Ort Muansa trat, von Port Florence eingeschleppt, am 4. Februar die Pest auf. An 6 Leichen wurde die Krankheit festgestellt. Der verseuchte Stadtteil wurde niedergelegt. Ein Hauptaugenmerk wurde auf die Vernichtung der Ratten gerichtet mit dem Erfolge, daß teils in seitens der Behörde aufgestellten Fallen, teils von Eingeborenen gegen Prämien innerhalb von zwei Monaten 38 738 Stück gefangen wurden. Die Wurmkrankheit trat im letzten Jahr in den Küstenbezirken, besonders in Tanga und Rufiji, recht stark auf. Im Monat Oktober vermehrten sich beim Wegebau im Tiefland des Bezirks Wilhelmstal die Fälle derartig, daß dort ein eigenes Lazarett in Kassiga bei Mombo für 200 Kranke errichtet wurde. Am raschesten erlagen ihr dort beschäftigte Kriegsarbeiter aus dem Süden, von denen fast */« von der Seuche hinweggerafft wurde. ...

432 /558
... Epidemische Genickstarre, die in Form einer kleinen Epidemie in Longji durch Einschleppung von Ober-Guinea entstand, hat keine weitere Verbreitung gefunden. Von Schlafkrankheit kamen zwei Fälle aus Akwastadt in Zugang. Beide Kranke starben, da es sehr vorgeschrittene Fälle waren, in kurzer Zeit. Weitere Fälle wurden bisher trotz aller Nachforschungen nicht gemeldet. In Buea findet sich unter der eingewanderten Duala-Bevölkerung bei den Kindern die viertägige Malaria stark verbreitet. 50 o/ der Kinder hatten diese, nur 2 °/ die tropische Form der Malaria. Die eingeborenen Bakwiri, welche in ganz zerstreut liegenden Hütten wohnen, waren in Buea, 950 m hoch wohnend, scheinbar frei von Malaria. In einer Höhe von 750 m war auch die angestammte Kamerunbergbevölkerung, wenn auch sehr spärlich, infiziert. Im übrigen scheinen die Hochländer von 1200 m an malariafrei zu sein. Die Frambösia nimmt bei den Duala, entsprechend der infolge der ständigen Belehrung zunehmenden Reinlichkeit, zusehends ab. Auch die Kindersterblichkeit zeigt eine bedeutende Abnahme gegen früher. Die Poliklinik wurde viel häufiger als früher von Frauen mit Krankheiten des Geschlechtsapparates besucht. Die verschiedensten Frauenkrankheiten finden sich bei den Negerinnen Kameruns. IV. Schule und Mission. Regierungsschulen. Ä Der Besuch der Regierungsschulen war im Berichtsjahre etwas schwächer als im Vorjahre. Viele Schüler, die sich aus entfernten Landschaften gemeldet hatten, mußten aus Mangel an Unterkunft und Verpflegung wieder entlassen werden. Diesem Übelstande wird in Zukunft durch Überweisung von Farmland abgeholfen werden. Es soll Bedacht darauf genommen werden, gerade aus dem Hinterlande Kinder zum Schulbesuch heranzuziehen, um diese dann später als Dolmetscher, Kanzlisten usw. ...

433 /558
... Es dürfte die Annahme berechtigt sein, daß die Erreger weit verbreitet sind, so daß nur die Erkrankungen des Nasenrachenraumes aufzutreten brauchen, um ihnen den Eintritt in den Körper zu ermöglichen und eine Epidemie zu veranlassen. Hierfür spricht auch der Umstand, daß die Krankheit fast gleichzeitig in den betroffenen Gebieten auftritt. Bei der Verschleppung der Keime spielt natürlich der ausgedehnte Karawanenverkehr eine sehr große Rolle. Im Nordterritorinm der Goldküste und zwar namentlich im Westen ist sie im vorigen Jahre und auch neuerdings epidemisch aufgetreten, während im Osten nur einzelne Fälle beobachtet wurden. Auch im nördlichen Dahomey sowie in dem nördlich von Togo gelegenen französischen Gebiete ist es zu Epidemien gekommen. In Togo selbst wurde 1906 nur ein Teil des Bezirks Sansanne-Mangu, die Landschaft Moba, von der Seuche in weiterer Ausdehnung (mindestens 500 Todesfälle) betroffen, wogegen sporadische Fälle auch in Mangu vorkamen. Im Jahre 1907 trat die Seuche wieder im Februar auf, und zwar diesmal im Bezirk Sokodö in Lamatessi und Ssiu. Auch kamen später beim Wegebau Sokodö— Agbandi wahrscheinlich infolge Verschleppung durch Steuerarbeiter unter den eingeborenen Arbeitern und farbigen Stationsbeamten vereinzelte Erkrankungen vor, die sehr wahrscheinlich Genickstarre waren. Anfang April konnte ein Abnehmen der Seuche in den befallenen Gebieten festgestellt werden. Im ganzen sind der Krankheit im Bezirk Sokodö 2—300 Menschen zum Opfer gefallen. Durch Aufklärung über die Natur der Krankheit, Isolierung der Kranken und Marktsperren wurde die Verbreitung zu verhindern gesucht. Im ganzen sind im Berichtsjahr im Schutzgebiet in ärztliche Behandlung gekommen 637 Krankheitsfälle von Europäern. ...

434 /558
... Epidemie von Mumps vor. Im Beginn der heißen Zeit traten auf mehreren Plantagen Erkrankungen an Beri-Beri auf, deren Gesamtzahl indessen nur 3,2 o/g des Chinesenbestandes ausmachte. Gegen Schluß des Jahres kam es auf einer der Pflanzungen zu einer kleinen Typhusendemie, die auf ein Arbeiterhaus beschränkt blieb. Unter den eingeführten schwarzen Arbeitern kamen keine derartigen Epidemien vor. Im Juli wurde für einige Wochen der Eingeborenen-Verkehr nach und vom amerikanischen Tutuila eingestellt, da ein Mann der dortigen Besatzung an Masern erkrankt war. Im Oktober wurden in Apia 204 Schulkinder mit Schutzpockenimpfung versehen. An ärztlichem Personal waren zwei Regierungsärzte, von denen einer hauptsächlich den Gesundheits- und Krankendienst bei den eingeführten Chinesen zu versehen hat, und zwei deutsche Privatärzte das Jahr über im Schutzgebiet tätig. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 246. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-246

ID: 00002887
435 /558
... Die seither ergriffenen Sanierungsmaßnahmen haben zwar verhindert, daß das Gelbfieber sich ausbreitete und zu einer Epidemie führte, wie dies im Fahre 1896 der Fall war. Da es aber unmöglich ist, Anecho wegen seiner ungünstigen Lage zwischen Lagune und See so zu sanieren, wie dies in Lome gelungen ist, so muß damit gerechnet werden, daß von Zeit zu Zeit das Gelbfieber wieder aufflackert und das eine oder andere Menschenleben fordert. Ohne zwingenden Grund soll man daher Anecho nicht zu einem der wichtigsten Verkehrszentren des Schutzgebiets ausgestalten. Die Ostgrenze der Wirkungszone der jetzt vorhandenen Bahn Lome-Palime ist, soweit sie sich nach den bisherigen Erfahrungen feststellen ließ, in der beifolgenden Karte eingetragen. Der Schio bildet im südlichen Teile eine ganz natürliche Grenze, welche bei Hochwasscrstand von den anwohnenden Eingeborenen nicht oder nur schwer und mit Gefahr überschritten werden kann. Der Verkehr der östlich des Schio liegenden Landschaften, vor allem Dawie, Bolu, Tsewie, Gblawie, Gavhe und Game, gravitiert daher ohne weiteres nach der projektierten Bahnstraße Lome-Atakpame. A. Transportverhältnisse Mischen Lome und Atakpame. Zur Bewältigung des Verkehrs auf dem jetzt bestehenden Wege zwischen Lome und Atakpame dienen eingeborene Lastträger, welche auf ihren Köpfen Lasten von etwa 35 KZ befördern, ferner Lastwagen, welche von eingeborenen Wagenziehern gezogen werden/ Vieh zum Ziehen dauernd zu verwenden, ist bisher nicht gelungen, weil es sich gegen die vorhandenen Krankheiten als nicht widerstandsfähig genug erwiesen hat und, seit Generationen der Arbeit ungewohnt, auch nicht leistungsfähig genug ist. ...

436 /558
... nicht möglich, die Einwirkung der Gesundheitspolizei, etwa im Falle einer Epidemie, gegenüber den Vereinen und Versammlungen ganz auszuschließen, dasjenige, was zu erstreben wäre, sei eben eine Barriere gegenüber schikanöser Ausübung polizeilicher Befugnisse. Auf jeden Fall müsse zunächst die Regierung um eine eindeutige Erklärung gebeten werden, in welchem Verhältnis nach ihrer Ansicht das Landespolizeirecht zu dem Reichsrecht stehen solle. Ehe nicht eine solche Erklärung vorliege, stünden alle Erwägungen über diese schwierige Materie in der Luft. Der Staatssekretär gab hierauf folgende Erklärung ab: Indem der Entwurf allen Reichsangehörigen das Recht gewähre, zu Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, Vereine zu bilden und sich zu versammeln, spreche er aus, daß eine Personenmehrheit oder einzelne Personen von dem Gesichtspunkt aus, daß sie von ihrem Vereins- oder Versammlungsrechte Gebrauch machen, nur denjenigen Beschränkungen unterworfen werden dürfen, welche der Entwurf selbst vorsehe. Abgesehen hiervon dürften Maßregeln gegenüber der Gefahr, die nur darin gefunden werden kann, daß eine Mehrzahl von Personen zu Vereinen oder Versammlungen zusammentritt, nicht getroffen werden. Andrerseits werde aber die Staatsgewalt durch den Entwurf nur auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechts beschränkt. Niemand, sei es ein einzelner oder eine Mehrheit von Personen, könne sich dadurch, daß er von dem Vereins- oder Versammlungsrechte Gebrauch mache, in anderer Richtung eine bevorzugte Stellung schaffen. Es sollten nicht etwa für Vereine oder Versammlungen Vorrechte in dem Sinne geschaffen werden, daß die vom Versammlungsrechte Gebrauch machenden Staatsbürger den allgemeinen Gesetzen nicht mehr unterworfen wären. ...

437 /558
... Ebenso werde es nicht für ausreichend zu erachten sein, daß lediglich Rücksichten auf das Leben und die Gesundheit der Versammelten maßgebend sein sollen, während beispielsweise zu Zeiten einer Epidemie durch das Zusammenströmen einer Menschenmenge auch für nicht unmittelbar Beteiligte ernste Gefahren hervorgerufen werden könnten. Der in diesem Antrage eingeschlagene Weg, der Besorgnis vor etwa möglichen polizeilichen Übergriffen durch Aufnahme von Spezialbestimmungen zu begegnen, werde sich überhaupt kaum als gangbar erweisen, da es als ausgeschlossen gelten müsse, auf diese Weise allen Verhältnissen des praktischen Lebens gerecht zu werden. Man niuß daher von solchen Spezialbestimmungen lieber absehen. Darüber, daß das Gesetz die Fälle polizeilicher Einwirkung, soweit sie sich auf das Vereinsgesetz gründen, erschöpfend regele, herrsche doch Einverständnis. Die verbündeten Regierungen bezweckten mit der gegenwärtigen Vorlage, wie auch bereits in der Begründung (S. 19) bemerkt, gerade die Beseitigung aller dehnbaren und nicht durchaus gebotenen Beschränkungen und es bestehe ihr fester Wille, allen Versuchen einer kleinlichen Auslegung oder Ausführung der Vorschriften entgegenzutreten. Der Königlich Sächsische Bevollmächtigte zum Bundesrat sah sich im Anschluß hieran veranlaßt, zu allen Anträgen, die die Tendenz haben, die allgemeinen Befugnisse der Polizei gegenüber Vereinen oder Versammlungen auszuschließen oder zu beschränken, folgendes zu erklären: In der seitens der sozialdemokratischen Partei an die Mitglieder der Kommission verteilten Broschüre sei eine Anzahl von in Sachsen verfügten Versammlungsverboten zusammengestellt worden, die zu — vielleicht nicht immer — ungerechtfertigten Bedenken Anlaß gegeben hätten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 247. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-247

ID: 00002927
438 /558
... bei schlechtem Geschäftsgang, gar nicht besonders gestärkt zu sein brauche, werde unter Umständen dem finanziellen Verderben zugeführt, wenn sie beim Ausbruch einer Epidemie oder bei umfangreichen Arbeiterentlassungen die volle UnterstützungsPflicht bis zu 26 Wochen übernehmen müsse. Auch sei an solche Fälle zu denken, wo große Arbeitermassen vorübergehend bei Eisenbahn-, Straßen-, Kanalbauten u. dgl. in den Bezirken kleiner, rein ländlicher Gemeinden beschäftigt seien. Endlich liege aber bei Ausdehnung der Unterstützungspflicht des Arbeitsorts auf alle Fälle der Hilfsbedürftigkeit noch eine besondere Gefahr in derBestimmung, daß diese UnterstützungsPflicht auch noch eine Woche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbestehen solle. Hier sei die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß Saisonarbeiter bei ihrer Rückkehr in die Heimat nach Beendigung der Arbeit wegen Arbeitslosigkeit Unterstützung beanspruchten und daß ihnen diese von der Wohnortsgemeinde auf Kosten der Arbeitsgemeinde reichlich gewährt werde. Alle diese Bedenken müßten davor warnen, einen Schritt zu tun, dessen Tragweite sich noch gar nicht übersehen lasse. Wenn daher auch an sich dem Gedanken einer Erweiterung der Unterstützungspflicht des Arbeitsorts zugestimmt werden könne, so müsse dabei doch sehr vorsichtig vorgegangen und ein Mittelweg gesucht werden. Ein solcher wurde erblickt in dem folgenden Abänderungsantrag (Nr. 8): den § 29 wie folgt zu fassen: §29. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 234. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-234

ID: 00002844
439 /558
... Es ist hier heute wieder ohne weiteres klargestellt, daß das Schwarzelistensystem geradezu zu einer Epidemie sich auswächst. Auch wir sind einverstanden, daß im wirt-907 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 252. 1909
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-252

ID: 00002933
440 /558
... Die Epidemie ge-! wann keine größere Verbreitung. Bei der weißen Bevölkerung. Unter der Weißen Bevölkerung in Morogoro zeigten sich im Januar 1908 einzelne Fälle von Unterleibstyphus. Durch die Schließung eines verdächtigen Brunnens und durch Regelung der Latrinenverhältnisse konnte der Krankheit erfolgreich entgegengetreten werden. Der Gesundheitszustand der Weißen Bevölkerung war im allgemeinen gut. Das Gouvernementskrankenhaus in Daressalam wurde im Berichtsjahre von 417 Europäern mit 4839 Verpflegungstagen, das in Tanga von 269 Europäern mit 3067 Verpflegungstagen aufgesucht. Im Lienhardt-Sanatorium in Wugiri, West-Usambara, suchten im Berichtsjahre 66 Personen mit 984 Verpflegungstagen Erholung. Die Zunahme der Frequenz in den genannten Anstalten ist nicht auf ungünstige gesundheitliche Verhältnisse, sondern auf die Zunahme der europäischen Bevölkerung im Schutzgebiete zurückzuführen. IV. Schule nud Missionen, s) Schulen. Europäerschulen. Die Europäerschule in Daressalam wurde, wie im letzten Jahresbericht erwähnt, am 1. April 1907 wegen geringer Frequenz aufgehoben und wurde erst 1908 zunächst mit 2 Schülern wieder eröffnet, deren Zahl später auf 7 stieg. Uber den Schulunterricht im Moschibezirk berichtet der dortige Lehrer: 1. Die Schule bei den Deutsch-Russen. Von den 12 Schülern kamen 7 regelmäßig zum Unterricht, bei 3 Familien bedurfte es wiederholter Ermahnungen durch die Bezirksnebenstelle Aruscha, die als Verwalter des Besiedlungsfonds einen Druck auf die Eltern ausüben konnte. Gleichgültigkeit der Eltern gegen die Schule, gelegentliche Bestrafungen unfolgsamer Kinder durch den Lehrer, Zänkereien der Erwachsenen unter einander und die stets wiederkehrenden Rückzugsgedanken der Ansiedler waren die Ursachen des unregelmäßigen Schulbesuchs. Es wurde täglich 5 Stunden Unterricht erteilt. ...


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