Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 293. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-293

ID: 00003389
501 /558
... im Aachener Bezirk der Typhus ausbrach, da wurde die Presse sogar instruiert, von der Schwere der Epidemie öffentlich keine weiteren Mitteilungen zu machen. Ich meine, das ist der falsche Weg, man müßte alles versuchen, gerade dem Publikum die Gefahren klar zu machen, die eine solche Epidemie für jeden einzelnen mit sich bringen kann. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Vorsichtsmaßregeln müßten im Publikum verbreitet werden, am besten in Abzügen und Merkblättern oder durch Publikationen in der Zeitung. Da dürfte man nichts vertuschen und verheimlichen, sondern müßte möglichst in die Öffentlichkeit gehen und die Gefahren dem Publikum vortragen. Das halte ich besonders in unserem Bezirk für dringend notwendig, wo wir so sehr viele fremdsprachige Arbeiter haben, insbesondere auch Arbeiter aus oftmals recht rückständigen Gegenden. Diesen muß der Wert der Gesundheitslehre und die Gefahr, die die Seuchen für den einzelnen Menschen mit sich bringen, dargelegt werden. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wie der Typhusbazillus, so muß auch der künstlich erzeugte Furchtbazillus, möchte ich wohl sagen, bekämpft (u) werden, und das kann nur geschehen, indem weitgehende Aufklärung in diesem Sinne gebracht wird. Nun möchte ich zunächst mit einigen Worten auf die Entstehung der Typhusepidemie in Witten eingehen. Ich habe bereits hervorgehoben, daß sie durch den Genuß von Milch entstanden ist. Es muß weiter hervorgehoben werden, daß die Erkrankung in den ersten drei Wochen wohl ausschließlich auf den Genuß der verseuchten Milch zurückzuführen ist, und daß erst von der vierten Woche an Erkrankungen durch Infizierung von Person zu Person eingetreten sind. ...

502 /558
... Ich verweise ferner darauf, daß vor einigen Tagen eine Notiz durch die Zeitungen ging, die auch in gewissem Sinne zugibt, daß das Thyffensche Wasserwerk die Schuld an der Epidemie trägt. In dieser jedenfalls inspirierten Notiz heißt es unter Gladbeck: Die in den Jahren 1910/11 in den Orten Borbeck, Bottrop, Gladbeck und Horst herrschende Typhusepidemie wurde bekanntlich auf das seinerzeit von dem Wasserwerk Thyssen gelieferte Wasser zurückgeführt. Es ist festgestellt, daß nur in den Gemeinden, in denen die Thyffensche« Leitungen lagen, also die Wasserversorgung von dort erfolgte, die Seuche im großen Umfange auftrat, während die angrenzenden Gemeinden verschont blieben. Nachdem der Prozeß nun fast zwei Jahre geschwebt hat, ist von dem Wasserwerk Thyssen ein Vergleich angeregt worden. Wie man uns mitteilt, find auch die Gemeinden des langen Haders müde und nicht abgeneigt, auf einen in (s)1 angemessenen Grenzen sich bewegenden Vergleich einzugehen. Man darf nun darauf gespannt sein, wie die Bürgerschaft für die ungeheuren Kosten der Krankenpflege der am Typhus erkrankten Personen und wie diese selbst entschädigt werden. Dazu bemerkt unser Bochumer Parteiblatt, das „Bochumer Volksblatt folgendes: Präsident: Herr Abgeordneter König, ich möchte doch bitten, daß Sie darauf verzichten, Zeitungsberichte hier des längeren zu verlesen. König, Abgeordneter: Ich woMe diese Zeitungsartikelanmerkung aus dem einfachen Grunde verlesen, um zu zeigen, wer schuldig ist an der Epidemie und wer zu Verpflichtungen heranzuholen wäre und welche Verpflichtungen andererseits das Reich bezw. der Staat zu erfüllen haben. ...
... Ich möchte die Regierung fragen, wie eS kommt, daß es trotz dieser Vorschriften möglich war, daß daS Thyffensche Wasserwerk die Verseuchung bei ihren Abnehmern herbeiführen konnte, wie eS möglich war, daß trotz der großen Erfahrungen, die bei der Epidemie 1901 in Gelsenktrchen ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 294. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-294

ID: 00003390
503 /558
... 256 —: Wir haben deshalb den Zeitpunkt für die Durchführung der von diesem Gesetze vorgeschriebenen Impfungen gewählt, wenn die Epidemie ausgebrochen ist. Auch dann ließ man aber in zweiter Lesung den unmittelbaren Zwang fallen und ersetzte ihn nach dem Antrag Laskers durch eine erhöhte Geldstrafe. Er sagte: Wir sind uns darüber klar geworden, daß von einer eigentlichen Zwangsimpfuvg nicht die Rede sein könne. Und zu Beginn der dritten Lesung erklärte vr. Loewe, also ein Jmpffreund: Von einem absoluten Zwang der Impfung ist schon gar nicht mehr die Rede; also der absolute Zwang existiert nicht. Später wurde in der Denkschrift des Kaiserlichen Gesundheitsamtes von 1900 ebenfalls erklärt, daß das Reichsgesetz einen unmitttelbaren Zwang zur Impfung nicht vorsteht, sondern nur den Begriff einer Jmpfpfltcht aufstellt und die Nichterfüllung dieser Pflicht mit Strafe bedroht. Auf anderen Gebieten werden um der Vorteile für das Allgemeinwohl willen weit schärfere Zwangs-(L)1 mittel angewendet. In Braunschweig hat das Herzogliche Ministerium am 28. Januar 1913 an die Landespolizetbehörden eine Verfügung erlaffen, daß ihm ein Etnzelfall Veranlassung gebe, darauf hinzuweisen, daß es nach dem Jmpfgesetz unzulässig sei, die Durchführung des Impfzwanges durch physische Einwirkung mit Vorführung der Impflinge zu erzwingen. In Preußen hat seinerzeit das preußische Landrecht der Polizei die Befugnis gegeben, die Ausführung gesetzlicher Vorschriften auch durch Anwendung physischer Gewalt zu erzwingen. Das ist für Preußen richtig, aber das Landrechl ist durch das Reichsrecht gebrochen. Für den vorliegenden Fall ergibt sich das klar aus den Verhandlungen des Reichstags und Len Erklärungen des Retchskanzleramts. ...

504 /558
... Dazu, daß das Gesetz überhaupt zustande kam, mag wohl beigetragen haben, daß das Gesetz nach einer großen, schweren Epidemie im Reichstage beraten wurde, daß die Abgeordneten unter dem Eindruck eines gewissermaßen nationalen Unglücks standen, und daß sie der Sorge oblagen, einer weiteren Verbreitung der Seuche und Ansteckung mit derselben vorzubeugen, daß also die nachwirkende Angst vor jener großen Seuche manche Abgeordneten bestimmt haben mag, gegenüber den klaren Tatsachen seinerzeit für das Gesetz zu stimmen. In solchen Zeiten greifen eben die Menschen nach jedem Mittel, das ihnen geboten wird, um sich zu schützen und zu bewahren. Die Jmpfanhänger suchten nunmehr wie auch das Reichsgesundhettsamt durch wissenschaftliche Abhandlungen, Werke und Tafeln mit Statistiken, wie eine solche heute wieder an der Wand des Reichstags prangt, die Menschen zu schrecken. Meine Herren, ich werde dem Herrn Ministerialdirektor Kirchner, obwohl ich mich in wissenschaftlicher Beziehung mit ihm nicht messen kann, doch einige Tatsachen vorführen, die das Bild, das immer wieder aufgehängt wird, das ja ein altbekanntes Bild ist, wesentlich beeinträchtigen. Ich betrachte das Bild als einen Popanz, den man den Leuten vor Augen führt: um Gottes willen, wenn nicht geimpft wird — seht nur die schreckliche Tafel an! —, dann geht das ganze Deutsche Reich an der Pockenkrankhett zu Grunde. Solche Hinweise sind wohl auch mit die Veranlassung gewesen, daß das Gesetz angenommen worden ist, über dessen Annahme natürlich die Jmpffreunde jubelten. Sie erklären, daß die Wissenschaft die Nützlichkeit, Notwendigkeit und Gefahrlosigkeit des Jmpfens beweise. ...

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... Infolgedessen hatten wir in der Regel erst nach etwa 10 Jahren wieder eine Epidemie. Sie sehen: das ist ganz regelmäßig so gegangen bis zu den großen Kriegsjahren 1870/71. Auf diese folgte eine der größten Pockenepidemien, die wir überhaupt in Preußen gehabt haben. Sie war die Veranlassung zum Erlaß des Jmpfgesetzes von 1874, und was war die Folge davon? Vorher ist gesagt worden: die Pocken herrschen nach wie vor. Ja, Dienstag den 28. April 1914. wo sind sie denn eigentlich? Nein, meine Herren, mit (O) Erlaß des Jmpfgesetzes sind die Pocken in Deutschland so gut wie verschwunden. Sie sehen noch eine kleine Steigerung im Jahre 1883, da hatten wir im Deutschen Reiche noch 1080 Fälle; seitdem sind die Pocken als epidemische Krankheit auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Die Statistik ist fortgeführt bis auf 1913. Die Todesfälle, die rot bezeichnet sind, haben sich nach dem Erlaß des Gesetzes ereignet, die, die schwarz bezeichnet worden sind, vor dem Gesetz. Diese Karte muß auf jedermann überzeugend wirken. Auf der Karte sehen Sie in der unteren Tabelle die Todesfälle an Pocken in der preutzischen Armee. Die Säulen sind bis zum Jahre 1834 sehr hoch. Am 16. Juni 1834 hat König Friedrich Wilhelm III. angeordnet, daß die Mannschaften der Armee zum zweiten Male geimpft werden. Seitdem sind die Pocken in der Armee so gut wie verschwunden. Damals hatten wir noch nicht so viel Kasernen wie jetzt, das Militär kam daher mit der Zivilbevölkerung mehr in Berührung, deshalb wurden viele Leute von der Zivilbevölkerung angesteckt. ...

506 /558
... Wenn aber vermöge der Gewissensklausel ein immer größerer Bruchteil der Kinder ungetmpft bleibt, dann wird sozusagen der Brennstoff immer größer, nnd wenn nun von auswärts die Pocken eingeschleppt werden, so kann es zu einer Epidemie kommen. Meine Herren, darauf können Sie sich verlassen, daß wir vielleicht sehr bald eine große Pockenepidemie in England erleben werden. Wir haben es ja in Australien gesehen. Nun wird von seiten der Jmpfgegner behauptet, wir in Deutschland hätten immer wieder Pockeneptdemten bekommen, obwohl in Deutschland so viel geimpft worden ist. Es ist behauptet worden, daß von den 129000Preußen, (0) die in den Jahren 1871/73 gestorben sind, 97 Prozent geimpft worden waren. Daß diese große Pockenepidemie in Deutschland vorgekommen, sei ein Beweis dafür, daß die Impfung nichts nützt. Ich habe schon 1911 gesagt und wiederhole es heute: in Preußen hat bis zum Erlaß des Reichstmpfgesetzes eine Zwangsimpfung nicht bestanden. Die Leute konnten sich impfen lassen oder nicht. Meist war es so: wenn eine Pockenepidemie ausbrach, bekam die Bevölkerung Angst, dann ließ sich alles impfen. Je längere Zeit aber seit einer Pockenepidemie vorüber war, um so weniger Kinder wurden geimpft. In den Jahren 1860 bis 1869 hat die Zahl der Kinder, die in Preußen geimpft worden waren, immer mehr abgenommen; es waren daher 1870 nicht 97 Prozent geimpft, wie gesagt worden ist, sondern in manchen Städten keine 50 Prozent, keine 40 Prozent, keine 30 Prozent. Das ist der Grund dafür gewesen, daß die Pockenepidemie in den Jahren 1870 bis 1873 eine so große Ausdehnung genommen hat. ...

507 /558
... Nur bei unmittelbarer Gefahr einer Epidemie geht die städtische Gesundheitsfürsorge auf den Magistrat über. Ich habe das mtterlebt, nicht allein bei der Cholera, sondern auch bei der Pockengefahr, daß die Pocken eingeschleppt wurden in meiner Vaterstadt. Aber kein Mensch war ängstlich. Wir hatten gesicherte gesundheitspolizeiltche Zustände und den Schutz hinter uns, daß wir sagten: die Bevölkerung ist ja immun in einem großen Teile der Stadt, es wird sich die Sache gewiß auf einen kleinen Herd beschränken lassen, was dann auch geschehen ist. Es waren galtzische Arbeiter, die die ...

508 /558
... — Wer will nun die Verantwortung übernehmen, dieses Bollwerk gegen die gefährliche, die ausländische Bevölkerung dezimierende und verunstaltende Epidemie auch nur zu schwächen? Es wird ja gesagt, kein Mensch will ja jetzt den Impfzwang aufheben; es soll nur, weil eben außerordentlich große Beschwerden über Schädigungen durch Impfungen vorgekommen sind, eine paritätische Kommission die Sache vorbereiten. Was soll sie vorbereiten? Die Zweifel und Infragestellungen der Impfung vorbereiten! Das ist eben die erste Durchlöcherung, die erste Rüttelung an dem festen Bollwerk, welches wir gegen das Ausland haben. Und das müssen wir auch sagen: ist befohlen, es wird geimpft von Reichs wegen, so darf das keine lex Imxerleota bleiben, sondern es muß auch mit denjenigen Mitteln, die sonst dem Staate zu Gebote stehen, seinen Willen im Interesse der Gesamtheit und zum Schutz der Gesamtheit auch mit Schädigung des Etnzelwohles durchzusetzen, die Durchsetzung erfolgen, soweit wirklich das Wohl der Gesamtheit es erfordert. Wir stehen auf dem Standpunkt, ruhig weiter zu arbeiten mit den Erfolgen, die wir im großen und kleinen nach den Erfahrungen bestätigt gesehen haben, wo wir die Ansicht unserer Wissenschaft in dieser der Wahrheit doch sehr sich annähernden Weise durch die unbestreitbare (L) statistische Tabelle bestätigt gefunden haben. ...
... Ich behaupte vielmehr: die Pockenepidemie ist wie jede andere Epidemie. Ich freue mich sogar, daß wir gegen Cholera und Pest keine Impfung haben; wo sollten wir sonst mit all dem Gift hin, das wir in den Körper bekämen? Eine Pockeneptdemie erlischt ganz natürlich ebenso allmählich wie die Pest und die Cholera, und deshalb sind die letzten Jahre so günstig. DaS ist meine Ansicht von der Sache. Nun kommt es darauf an, wie die jetzige Handhabung des Gesetzes ist. Diese Handhabung entspricht jedenfalls nicht dem Willen der Gesetzgeber, sondern widerspricht ihm. Der damalige Regierungsvertreter, Herr vr. Delbrück, hat ausdrücklich von dieser Stelle aus festgestellt, daß ein Zwangsimpfgesetz nicht existiert. Ich bedaure die wissenschaftlichen Darlegungen des heutigen Vertreters des Reichsjustizamts; denn das wäre doch eine ganz neue Rechtsauffaffung, wenn wir uns nicht mehr darauf beziehen sollten, was der Gesetzgeber gewollt hat, sondern wenn wir einfach hineininterpretieren lassen müßten, was den heutigen Behörden gefällt! Es steht ja auch der Herr Vertreter des Reichsgesundhettsamts schon in der Weigerung, zur Impfung zu gehen, einen „Widerstand gegen die Staatsgewalt. Nein, meine Herren, so schlimm ist die Sache denn doch nicht! Schon um dies festzustellen, ist es dringend notwendig, daß eine außerparlamentarische, paritätisch zusammengesetzte Kommission zusammentritt, wie es ja auch von den Konservativen beantragt worden ist, und wofür (v) übrigens auch meine Parteifreunde voraussichtlich stimmen werden. Ich von meinem Standpunkt aus halte die zwangsweise Vorführung von Eltern oder Kindern für unmoralisch. ...

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... Wir sehen da von 1870 bis 1874 die großen Linien, die Epidemie fordert viele Opfer; dann kommt die Zwangsimpfung, und auf einmal hört die schwarze Todeslinie fast auf. Aber erkennt man da nicht sofort die Lückenhaftigkeit des Beweises? Bei der Einführung der Zwangsimpfung sind doch nicht alle Menschen auf einmal geimpft worden, sondern nur die kleinen Kinder, und die große Masse der ungeimpften Leute war doch weiter vorhanden. Die Ursache des plötzlichen Verschwindens der Pockentodesfälle kann also nicht in der Zwangsiwpfung gefunden werden. Wie kann man mit solchen Tabellen „krebsen gehen und ihnen einen wissenschaftlichen Wert beimessen wollen? Wie sollen wir da auf unsere tiefste Überzeugung verzichten, die sich auf viele traurige Erfahrungen in Bekanntenkreisen und vielleicht im eigenen Familienkreise gründen? Nach den, ich will einmal sagen, nicht genügend sorgfältigen Urteilen, die wir aus dem Munde der Vertreter der Zwangsiwpfung gehört haben, haben wir das gute M Recht zu fordern, daß wir erst einmal das Material nachprüfen dürfen, auf Grund dessen diese Tabelle angefertigt worden ist. Ich nehme nichts mehr gläubig auf, und wenn der Herr Geheimrat uns gesagt hat, wir möchten Vertrauen zu der Regierung, zu ihm, zum Retchsgesundheitsrat haben, so sage ich: nach dieser Richtung hin habe ich gar kein Vertrauen. Ich will prüfen, beziehentlich will durch meine Vertrauensleute nachprüfen lassen, ob das Material richtig ist, aus dem die Regierung ihre Schlüsse zieht. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) ...

510 /558
... Keiner wird die Vorteile und die Bedeutung der Impfung verkennen, der in der Lage gewesen ist, eine Pockenepidemie beobachten und mitmachen zu müssen, da gerade während einer solchen Epidemie festzustellen ist, ein wie großer Unterschied sich in dem Zustandsbild und in dem Verlauf der Pockenerkrankung bet geimpften und nichtgeimpften Personen zeigt. In dieser Hinsicht werde ich persönlich nie die Eindrücke vergessen, die ich in den Jahren 1870 und 1871 auf französischem Boden darüber gewonnen habe, wie Nichtgeimpfte oft nach nur ganz kurzen Prodromalerscheinungen an den schwersten Pockenfällen erkrankten, wie deren Körper übersät war mit Blatterpusteln gegenüber den geimpften Pockenkranken, wo der Verlauf und das Zustandsbild der Pockenerkrankung selbst viel milder, gelinder, weniger lebensgefährlich war. Daß die Impfung hinsichtlich der Pockensterbltchkett einen wesentlichen Einfluß zu Gunsten unserer Armee und zu Gunsten unserer Bevölkerung gehabt hat, wird niemand bezweifeln können, der die Ergebnisse verfolgt, die sich seit Einführung der Impfung überhaupt, speziell aber seit Einführung der Wiederimpfung beim Militär, seit 1834, und seit Durchführung des Jmpfgesetzes, seit 1874, bei unserer Zivilbevölkerung ergeben haben. Ich möchte, nachdem bereits gestern Herr Ministerialdirektor Kirchner auf die Wandtafel hingewiesen hat und eben auch wiederum der Herr Präsident des Gesundheitsamtes Gelegenheit genommen hat, auf die Richtigkeit dieses statistischen Nachweises zu verweisen, selbst noch einmal auf zwei Tabellen hinweisen, die in einer Zeitschrift enthalten sind, welche den Mitgliedern des hohen Hauses wohl allgemein zu- ...

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... April 1886 durch den Mtnisterialerlaß schon bestimmt, „daß an Orten, an welchen ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenarttge Entzündungen in größerer Verbreitung auftreten, die Impfung während der Dauer einer derartigen Epidemie nicht vorgenommen werden darf. Ferner ist in dem Ministerialerlaß auch angegeben, daß Kinder, welche an schweren akuten oder chronische», die Ernährung stark beeinträchtigenden oder die Säfte verändernden Krankheiten leiden, nicht geimpft werden sollen. Wie auch schon hervorgehoben ist, ist der Nachlaß der Impfungen bei Erstimpflingen ein immerhin erheblicher. So sind im Jahre 1910 9,94 vom Hundert auf ärztliche Veranlassung von der Impfung befreit gewesen, im Jahre 19111 waren es 10,81 und im Jahre 1912 10,65 vom Hundert. Bet Wiederimpfungen wurden im Jahre 1910 1,55 vom Hundert, im Jahre 1911 1,60 und im Jahre 19121 1,64 vom Hundert von der Wiederimpfung befreit. ...

512 /558
... Es fehlt — das darf man demgegenüber sagen — einfach an Aufklärung, an Kenntnis der Wirklichkeit, wie es bei einer Pocken- (v) epidemie eigentlich zugeht. Deswegen stehe ich auf dem Standpunkt, daß wir den Wiederabdruck der vortrefflichen Briefe eines Kußmaul lebhaft begrüßen sollen. Ich freue mich über jede aufklärende Broschüre, auch über die viel angegriffene des Herrn Ministerialdirektors Kirchner. Ich wünschte im graden Gegensatz zu gewissen Kritiken, daß das Reichsgesundheitsamt, das Kultusministerium und die Herren vom Preußischen inneren Ministerium sogar recht gründlich und ausgiebig dafür sorgen, daß auch Zeitungsartikel mit objekiven Schilderungen und Tatsachen ins Publikum kämen. (Sehr richtig!) Das wäre noch lange nicht zu viel gegenüber dem Unfug, der auf diesem Gebiete leider im Lande getrieben wird. Uns fehlt — meine Herren, Hallen Sie mich nicht für zynisch, wenn ich das sage — eine Pockenepidemie. Wir werden ja alles tun, um sie zu verhüten; aber man ist versucht, das auszusprechen. Meine Herren, in einer besonders schwierigen Lage in dieser ganzen jahrelangen Debatte ist ohne Zweifel die Medizinalverwaltung. Sie hat die höchst unangenehme Position, die „Grausamkeit gegen die mißgeleitete Menschlichkeit und Sentimentalität vertreten zu müssen — von vornherein eine undankbare Rolle. Nicht jeder kann gegenüber starken Angriffen auf seine Persönlichkeit, auf einen Beruf, auf sein ganzes Lebenswerk gelassen und rhlegmattsch bleiben. Es gibt glückliche Naturen, Neuundländernaturen, die immer im langsamen Schritt bei aller anderer heftigem Bellen durch die Straßen gehen. Aber es braucht nicht jeder so zu sein. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 296. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003392
513 /558
... 76, Brey, betreffend Epidemie beim 78. Infanterieregiment in Osnabrück: Bd. 302 Nr. 1079. Beantwortet: Bd. 290, 171. Sitz. S. 58306. Nr. 77, Mumm, betreffend die internationale Arbeiterschutzkonferenz 1890: Bd. 302 Nr. 1093. Schriftliche Antwort: Bd. 302 Nr. 1169. Nr. 78, Dr. Weill, betreffend Gefecht der deutschen Truppen in Kamerun: Bd. 302 Nr. 1101. Beantwortet: Bd. 290, 171. Sitz. S. 5830V. Nr. 79, vr. Liebknecht, betreffend die Kommission zur Untersuchung der Rüstungslieferungen: Bd.302 Nr. 1103. Beantwortet: Bd. 290, 171. Sitz. S. 58314. Nr. 80, vr. Heckscher, betreffend drahtlose Zeitsignale: Bd. 302 Nr. 1139. Schriftliche Antwort: Bd. 302 Nr. 1168. Nr. 81, Bassermannn, Freiherr v. Richthofen, betreffend die Bagdadbahn: Bd. 302 Nr. 1140. Schriftliche Antwort: Bd. 302 Nr. 1158. Nr. 82, Delsor, Hauß, vr. Ricklin, vr. Haegy, Thumann (Gebweiler), vr. Schatz, betreffend Beleidigung der elsaß - lothringischen Bevölkerung durch einen Offizier in Baden: Bd. 303 Nr. 1189. Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 6040V. Nr. 83, Bock, betreffend Einschränkung des Waffenhandels: Bd. 303 Nr. 1192. Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 6041V. Nr. 84, vr. Herzfeld, betreffend eine Untersuchung über die Beziehungen des englischamerikanischen Tabaktrusts zur deutschen Zigarettenindustrie und Hinzuziehung von Arbeitervertretern dazu: Bd. 303 Nr. 1193. Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 60424 Nr. 85, vr. Junck, vr. Böttger, betreffend Entwurf zum Botschaftsgebäude in Washington: Bd. 303 Nr. 1194. Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 60426. Nr. 86, Alpers, betreffend Ankauf ausländischer Pferde durch die deutsche Heeresverwaltung: Bd. 303 Nr. 1195. Beantwortet: Bd. 291, 177. Sitz. S. 60426. Nr. ...

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... 14.1 Pockenepidemie 1870/71 in Deutschland und in Frankreich, Statistisches, Einschleppung der Epidemie in Deutschland durch gefangene Franzosen usw.: Bd. 294, 213. Sitz. S. 82958 ff., 8306^, v, 83080, 83150. 244. Sitz. S. 8323^, 8329 V, 83410. 15.1 Revolution 1870, Opfer der Kommune, Vorgehen der Regierung, Erschießung von 17 000 Personen: Bd. 286, 76. Sitz. S. 2520V, 2535^. ff. 16.1 Schulwesen. Französische Schulgesetzgebung, Wirkung: Bd. 287, 96. Sitz. S. 3208 V. 97. Sitz. S. 32170, 32190. —, Einführung der konfessionslosen Schulen, Folgen, Militärunruhen usw., Artikel des Abgeordneten Erzberger in der „Allgemeinen Rundschau, München: Bd. 290, 165. Sitz. S. 56150. 17.1 Sozialdemokratie (Jaurös). Stellung zur Armee (Volksheer), Haltung Millerands: Bd. 284, 44. Sitz. S. 1348 Ö. 45.1 Sitz. S. 1367^., 1369^. 46.1 Sitz. S. 14298. —, Siehe auch unter 2 und 3a u. b. Leitung des Berliner Bureaus der französischen Zeitung „Humanitä (Jaurss) durch den deutschen Reichstagsabgeordneten vr. Weilt:1 Bd. 287, 92. Sitz. S. 30408, 3043V. 18.1 Sozialpolitik. Versicherungsgesetzgebung:1 Bd. 283,1 17. Sitz. S. 396^.. Maßnahmen Frankreichs gegen das Streikrecht: Bd. 286, 82. Sitz. S. 2724^.. 83. Sitz. S. 2735^, 2738V. 19.1 Spionage, Spionagegesetzgebung:1 Bd. 285, 60. Sitz. S. 18780. 20.1 Staatsanleihen. Einführung amortisabler Staatsanleihen: Bd. 287, 93. Sitz. S. 3080V. 21.1 Weinbau, Reblausgefahr, Rekonstruktion der Weinberge durch amerikanische Reben, Reblaus in Algier: Bd. 292, 204. Sitz. S. 69668. Frauen» Frauenbewegung. — Siehe auch „Gewerbeordnung, „Gesinde, „Gewerbeaufsicht, „Post- und Telegraphenwesen (Uebersicht). ...

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... Kann der Herr Reichskanzler bestätigen, daß alles geschehen ist, um die Uebertragung der Epidemie auf weitere Kreise zu verhindern?: Bd. 300 Nr. 627. Bd. 286, 87. Sitz. S. 28260. Beantwortet. Todesfälle usw.; Gründe für die Entstehung der Krankheit, Uebertragung durch eine Kartoffelschülerin, zu späte Feststellung der Natur der Krankheit; Entschädigung der Angehörigen der gestorbenen Soldaten usw.: Bd. 289, 145. Sitz. S. 69668 ff. —, Beschwerden der Soldaten über schlechtes Essen, Bemänglung der Lebensmittellieferungen und preise: Bd. 289, 145. Sitz. S. 4966V, 4967 V, 4968V, 49698, v. ...

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... —, Pockenepidemie 1870/71 in Deutschland und in Frankreich, Statistisches, Einschleppung der Epidemie m Deutschland durch gefangene Franzosen usw.: Bd. 294, 243. Sitz. S. 82958 ff., 8306L, v, 8308 0, 83150. 244. Sitz. S. 8323 4., 83291), 83410. Impfung, Zwangimpfung (Fortsetzung). , Impfungen in England, Einführung der Gewisseusklausel; Stand der Pockenerkrankungen: Bd. 294, 243. Sitz. S. 82941), 8297V, 8307V. 244. Sitz. S. 8327 V, 8341V. , Jmpffrage in Schweden, Pockenerkrankungen usw, Statistisches: Bd. 294,243. Sitz. S. 8295 V. )-Ungarn, Stand Zd. 294, 243. Sitz. Stand und Höhe der 0 Bd.294, 243. Sitz. Impfung in Oesterreic der Pockenerkrankungen: Z S. 8308 0. —, Impfungen in Italien, Pockenkrankheit, Statistische! S. 8294 V, 8308 V. —, Jmpffrage in der Schweiz, Beseitigung des Impfzwanges in einigen Kantonen: Bd. 294. 243. Sitz. S- 8295^. 8308 V. —, Jmpfzustand in Rußland, Pockeneinschleppung aus Rußland durch Saisonarbeiter: Bd. 294, 243. Sitz. S. 8304V, 8312V. 244. Sitz. S. 83290. —, Jmpfzustand in Brrtisch-Ostindien: Bd. 294, 243. Sitz. S. 8307V. 244. Sitz. S. 8341V. , Impfungen in Japan, trotzdem hohe Zahl der Pockenerkrankungen: Bd 294,243. Sitz. S. 8300V, 83070. Impfung in Australien, Stand der Pockenerkrankungen ; Bd. 294, 243. Sitz. S. 8308 v. Impfung der nach Südwestafrika gehenden Truppen gegen Pocken und Typhus: Bd. 294, 243. Sitz. S. 8309 0. d) Inokulation und Impfung mit Kuhpockenlymphe, Dauer d.es Impfschutzes: Bd.294, 243. Sitz. S. 8292V ff., 8300V, 8301V, 83061 8309^. 244. Sitz. S. 8325^, 83281 8343^.. Wissenschaftliche Untersuchung der Pockenfrage, Rate im Etat für 1914: Bd. 294, 244. Sitz. S. 8329^. ...

517 /558
... 2.1 Sind dem Herrn Reichskanzler die Ursachen dieser Epidemie bekannt? 3.1 Welche Anordnungen hat der Herr Reichskanzler getroffen, um Wiederholungen solcher Erkrankungen vorzubeugen?: Bd. 302 Nr. 1079. Beantwortung: Bd. 290, 171. Sitz. S. 58308. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 297. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003393
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... Stand der Pockenkrankheit, Statistiken, Sterblichkeit, Rückblicke, Epidemie 1870/71; Einfluß der Hygiene: Bd. 294, 244. Sitz. S- 83298 ff., 83308. Jmpfschädigungen, Beschaffenheit der Lymphe, Vorschriften; Todesfälle infolge von Impfungen, Einzelfälle usw.: Bd.294, 244. Sitz. S. 83300 ff., 8331V ff. Agitation der Jmpfgegner: Bd. 294, 244. Sitz. S. 83298, 8333^. Eintreten der Aerzte für den Impfzwang, Vorwurf der Rücksichtnahme auf pekuniäre Gründe: Bd. 294, 244. Sitz. S. 83298. Jrrenwesen. — S. a. „Krankenpflegepersonal. Reichsgesetzliche Regelung des Jrrenwesens (Jrrenschutzrecht): Bd. 286, 70. Sitz. S. 23008 ff. (Petition; Artikel in der „Kreuzzeitung, Stellungnahme des Vereins der *1 deutschen Irrenärzte 1893). Bd. 293, 217. Sitz. S. 7457V ff, 74648. Aufnahme der Kranken in Anstalten, gesetzliche Vorschriften, ärztliche Zeugnisse, Bescheinigung der Ortspolizeibehörde, Staatsaufsicht usw.; Zahl der Kranken: Bd. 286, 70. Sitz. S. 2301 v ff. Bd. 293, 217. Sitz. S. 7457V ff. Zurechnungsfähigkeit (Z 51 St.G.B.), Gutachten der Psychiater vor Gericht: Bd. 293, 217. Sitz. S. 74628 ff., 74658. Sicherung des Publikums gegen geisteskranke Verbrecher: Bd. 293, 217. Sitz. S. 74590 ff. —, Einzelfälle, Fall Wagner in Mühlhausen, Fall Engel in Staffelfelde bei Kremmen, plötzliches Auftreten der Geisteskrankheit: Bd. 293, 217. Sitz. S. 74630 ff. —, Bedeutung der religiösen Erziehung, Bekämpfung verbrecherischer Triebe des Kindes: Bd. 293, 217. Sitz. S. 74640. vr. Gerlach. Jrrenwesen, Fortsetzung. Schutz der Geschäftswelt gegen unerkennbare Geisteskranke, Veröffentlichung der Entmündigungsbeschlüsse: Bd. 293, 217. Sitz. S. 7463^.. Entmündigungsverfahren, Reform; Einzelfälle: Bd. 286, 70. Sitz. S. 23030 ff. Bd. 293, 217. Sitz. S. 7460^ff., 7462^.. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 300. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-300

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... Kann der Herr Reichskanzler bestätigen, daß alles geschehen ist, um die Übertragung der Epidemie auf weitere Kreise zu verhindern? Berlin, den 8. Januar 1913. Hoch. Nr. 628. Anfrage Nr. 32. Ist der Herr Reichskanzler bereit, Auskunft darüber zu geben, ob im Bundesrat die Absicht besteht, die Verordnung vom 5. März 1902, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Glashütten, Glasschleifereien und Glasbeizereien sowie Sandbläsereien, dahin zu ändern, daß der sanitäre Schutz für die Arbeiter und Arbeiterinnen erweitert und die Ausnahmebestimmungen, insbesondere die Erlaubnis zur Nachtarbeit, für die Jugendlichen aufgehoben werden? Berlin, den 9. Januar 1913. Schmidt (Berlin). Nr. 629. Anfrage Nr. 33. Ist die öffentlich aufgestellte Behauptung richtig, daß Verabredungen.mit der römischen Kurie oder einer anderen Kirchenbehörde über die Besetzung von Lehrstellen der philosophischenFakultät an der Universität Straßburg i.E. nach konfessionellen Rücksichten bestehen? Für den Fall der Bejahung dieser Frage: Was gedenken die verbündeten Regierungen zu tun, um die Aufhebung einer solchen Abmachung zu erlangen? Berlin, den 9. Januar 1913. Dr. Müller (Meiningen). Nr. 630. Der Reichskanzler. R. Nr. 2. Auf das an den Reichskanzler (Reichsamt des Innern) gerichtete Schreiben vom 27. Dezember v. I. — I. SKS6 —. Berlin, den 8. Januar 1913. Eurer Hochwohlgeboren beehre ich mich anbei die Antwort auf die Anfrage (Nr. 27) des Abgeordneten Dr. Werner (Gießen) — Nr. 620 der Drucksachen — zu übersenden. In Vertretung: Liseo. An den Herrn Präsidenten des Reichstags. Antwort auf die Anfrage Nr. 27) des Abgeordneten Werner (Gießen) — Nr. 620 der Reichstags-Drucksachen —. ...

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... Ebenso soll nur eine geringere Versicherungssumme bezahlt werden bei Tod durch Selbstmord oder während einer Epidemie. Bei Tod durch Aufruhr, Krieg, Mobilisierung oder Unfall soll eine Sterbegeldgewährung überhaupt nicht erfolgen 8 der Bedingungen). Im übrigen sind eine ganze Anzahl genau geregelter Voraussetzungen aufgestellt, von deren Beobachtung die Auszahlung des Sterbegeldes abhängig sein soll, insbesondere regelmäßige Abnahme und Bezahlung des Blattes des Angeklagten. Alle diese Festsetzungen der näheren Bedingungen, unter denen die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgen soll, und insbesondere die Aufstellung von Ausnaymefällen, bei denen das Geld nur teilweise oder gar nicht bezahlt zu werden braucht, wären unnötig, wenn es nach der Absicht des Angeklagten und nach der erwarteten Meinung des Publikums in das freie Belieben des Angeklagten gestellt, wäre, zu zahlen oder nicht zu zahlen, d. h. wenn die Versicherungssumme im Einzelfall ein freiwillig« gegebenes »Geschenk« sein sollte Weitere Bestimmungen in den obenbezeichneten Versicherungsbedinguugen weisen aber ausdrücklich deutlich darauf hin, daß dem Abonnenten ein Rechtsanspruch auf das Sterbegeld eingeräumt wird. Im § 7 heißt es: »Mit dem Erlöschen des Abonnements erlischt auch jeder Anspruch auf unsere freiwillige Sterbegeldgewährung« (der Angeklagte spricht hier selbst von einem Anspruch) und weiter: »Unpünktliches Bezahlen des Abonnementsbetrags hat den Verlust der Sterbegeldgewähruug zur Folge«. ...


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