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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1927
Bd.: 392. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-392

ID: 00000076
541 /558
... Aus Anlaß der Epidemie ist an die Länder ein ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 395. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-395

ID: 00000079
542 /558
... Eine andere schwere Epidemie, die die Kinder befällt, ist die Kinderlähmung, die hauptsächlich in Sachsen und nun in erheblichem Maße auch in Preußen aufgetreten ist. Zn der Denkschrift wird von einer Zunahme dieser Krankheit von 1200 auf 1614 Fälle gesprochen. Zn Preußen haben wir aber auch in diesem Zahre eine ungeheure Steigerung. Während im Zahre 1925 noch nur 209 Erkrankungen an Kinderlähmung zu verzeichnen waren, sind es 1927 schon 1493, also etwa das Siebenfache. Die Todesfälle sind von 51 auf 171 gestiegen. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) Die Regierung hätte also alle Ursache, alles daran zu setzen, um endlich durch Erforschung dieser furchtbaren Krankheit, die in vielen Fällen zum Tode, in den meisten Fällen aber zur Verkrüppelung führt, dahinterzukommen, wie sie zu bekämpfen ist. Wenn wir in unserem Antrag höhere Mittel für die Erforschung menschlicher Krankheiten anfordern, so ist dies gerade durch die Zunahme der spinalen Kinderlähmung in letzter Zeit doppelt und dreifach begründet. Die Regierung sollte sich mit uns dafür einsetzen, daß für diese Zwecke mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Merkmal der Folgen des kapitalistischen Systems ist auch die große Zahl der Selbstmorde. Die Regierung spricht in ihrer Denkschrift nur von einer Steigerung, nennt aber keine Zahlen. (6) Mir war es auch nicht möglich, Zahlen zu erhalten. Zm Zahre 1925 waren es bereits 10 982. Die Regierung schreibt dazu: Die Zahl der Selbstmorde hat gegenüber dem Vorjahr etwas zugenommen. Das Zahr 1926 war das Zahr der großen Arbeitslosigkeit. ...

543 /558
... Auch ist eine Vermehrung der Todesfälle an Scharlach und Diphtherie vorhanden, auf die Iran Abgeordnete Arendsee hinwies, bei Diphtherie mehr im Sinne einer lokalen Berliner Epidemie, während das sonstige Reich günstiger gestellt blieb, bei Scharlach mehr allgemeiner Art und mehr im Sinne der Zunahme der Erkrankungen, während der Charakter der Epidemie gutartig geblieben ist. Wir dürfen indessen nicht vergessen, daß wir bei diesen Scharlach- und Diphtherieerkrankungen im Vergleich zu den Vorkriegsjahren zurzeit so geringe Zahlen antreffen,, daß wir auch da ^ von gewissen Schwankungen m Mindestwcrte sprechen ^ können. Es ist eine alte Erfahrung, daß gerade diese Epidemien wellenförmig kommen und gehen. Die Möglichkeit, daß wir hier am Beginn einer neuen ansteigenden Kurve sind, besteht jedenfalls und erfordert alle Aufmerksamkeit. Unerfreulich ist zweifellos auch das Zunehmen der Kinderlähmungen. Die Kinderlähmung ist 1926 und 19271 erheblich gestiegen/ im letzten Jahre sind fast 3000 Erkrankungen mit rund 300 Todesfällen vorgekommen. Es sind dies Krankheitsfälle, die eine gewisse, ich möchte sagm, Krankheitsdisposition des Zentralnervensystems in der gegenwärtigen Zeit dartun. Fm Zusammenhang damit stehen auch die Gehirnerscheinungen nach Impfungen, auf die ich nachher noch zurückkommen werde. Wir haben in früheren Jahren die Erfahrung gemacht, daß solche Erkran kungen, speziell die Kinderlähmung, wie auch die moin-Altis opicksmion im allgemeinen in kurzen Wellen von nur wenigen Jahren kommen und gehen. Die Hoffnung ist also nicht unbegründet, daß wir vielleicht im nächsten Jahre, vielleicht erst etwas später, von dieser betrübenden Krankheit befreit sein werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 421. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-421

ID: 00000105
544 /558
... Der Unterleibstyphus herrschte im Jahre 1926 trotz der Epidemie in der Stadt Hannover, die über 2 500 Erkrankungen mit 263 Sterbefällen verursachte, im ganzen Reich mit 12 388^) Erkrankungen und 1102^) Sterbefällen nicht stärker als im Vorjahr. Abgesehen von dieser Epidemie ist also die Krankheit in geringerem Maße als früher verbreitet gewesen. Auf 10 000 Einwohner starben in der Stadt Hannover 6,2 Personen, in der Gesamtheit der Gemeinden mit 15 000 und mehr Einwohnern dagegen nur 0,2. An Ruhr erkrankten (starben) im ganzen Deutschen Reich im Fahre 1926 4 224*) (241)-) Personen gegen 4 706 (423) im Jahre 1925. Erkrankungsepidemien, die mit dem Genuß von Fleisch und Fleischwaren in Zusammenhang stehen, kamen im Berichtsjahre 84 mal vor. Die Zahl der gemeldeten Einzelerkrankungen betrug 2 719 mit 17 Sterbefällen. Gegenüber 1925 ist zwar eine Zunahme der Zahl der Epidemien und Einzelcrkrankungen, jedoch eine Abnahme der Sterbefälle — 1925 wurden 22 Sterbefäile gemeldet — festzustellen. Die Zunabme ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, daß von der Bevölkerung Erkrankungen des Verdauungskanals häufiger als früher als Fleischvergiftungen angesprochen und daher gemeldet werden, und zum anderen Teil darauf, daß durch die eingehenden Nachforschungen der Arzte und Tierärzte eine größere Anzahl von Erkrankungen zur Feststellung gelangt. Von ausschlaggebender Bedeutung für die Beurteilung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung ist die Verminderung der Erkrankungen und Sterbefälle an Tuberkulose. An Tuberkulose aller Organe starben im Deutschen Reich auf 10 000 der Bevölkerung in den Nachkriegsjahren 1920 bis 1925 15,4, 13,6, 14,2, 15,1, 12,0 und 10,7. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 435. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-435

ID: 00000119
545 /558
... Dagegen wurde bei der Grippe im ersten Vierteljahr 1929 wieder eine außergewöhnliche Häufung der Erkrankungen beobachtet, die wenigstens in manchen Städten über das Ausmaß der Grippefälle bei der Epidemie des Jahres 1927 noch hinausging. So wurden bei der Ortskrankenkasse Berlin in der Zeit vom 13. bis 19. Januar 1929 8 366 Grippeerkrankungen oder 18 auf 1 000 Mitglieder gemeldet, während die Höchstzahl der wöchentlichen Erkrankungen an Grippe im Jahre 1927 bei den Mitgliedern der gleichen Krankenkasse nur 5 668 (9. bis 15. Januar 1927) betrug. Auch die Grippesterblichkeit übertrifft trotz des verhältnismäßig gutartigen Verlaufs der gegenwärtigen Epidemie die Ziffern des Jahres 1927. Von den Kinderinfektions krankheiten haben im Jahre 1928 die Erkrankungen an Scharlach wieder beträchtlich, nämlich um rund ein Drittel auf 121 752*) bei einem Ansteigen der Sterbefälle um nur etwa 12 v. H. auf 1079*) gegenüber dem Jahre 1927, zugenommen/ demnach hat sich der Ausgang der Erkrankungen im Vergleich zu den Vorjahren weiter wesentlich abgemildert. Auch die Diphtherieerkrankungen haben sich um fast ein Viertel auf 41160*) vermehrt, denen 2 380*) Sterbefälle gegenüberstanden. Wenn auch im Vergleich zur Vorkriegszeit der Charakter der Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie wesentlich gutartiger geworden ist — 1913 waren im Gesamtgebiet des Deutschen Reichs 6 062 Todesfälle an Scharlach und 12 258 Todesfälle an Diphtherie wesentlich gutartiger geworden ist — 1913 Jahren hervorgetretene Zunahme dieser Erkrankungen doch die ernsteste Aufmerksamkeit der Gesundheitsbehörden heraus. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1930
Bd.: 396. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-396

ID: 00000080
546 /558
... Epidemie in Hannover: Bd. 395, 409. Sitz. S. 13707V. Uneheliche Kindschaft: Bd. 385, 37. Sitz. S. 1140L. Versicherungswesen. Allgemeines. Sozialversicherung: Bd. 384, 16. Sitz. S. 3738. Ausbau der Angestellten- und Invalidenversicherung und Gesundheitsfürsorge in der Reichsversicherung. Gesetzentw. II. B.: Bd. 386, 96. Sitz. S. 3248L, 3252.1. Belastung der Arbeiterschaft: Bd. 392, 281. Sitz. S. 93154. Leistungen in der Invaliden- und Angestelltenversicherung, Notprogramm Frühjahr 1928. Gesetzentw. I. B.: Bd. 395, 394. Sitz. S. 1323451. II. B.: Bd. 395, 402. Sitz. S. 1374651. Vereinigung der Angestellten- und Invalidenversicherung: Bd. 392, 281. Sitz. S. 93180. Wahlen nach der Reichsversicherungsordnung usw. Gesetzentw. III. B.: Bd. 393,305. Sitz. S. 10435L. Invalidenversicherung. Beiträge, Leistungen, Reichszuschuß: Bd. 384, 16. Sitz. S. 3740, 385V (pers.). Bd. 386, 96. Sitz. S. 32480, 3252L. Bd. 392, 281. Sitz. S. 931851. Antr. (Gesetzentw.) Müller (Franken) u. Gen. I. B.: Bd. 388, 144. Sitz. S. 50600. Mdl. Ber. (Gesetzentw.) d. 9. Aussch. I. B.: Bd. 393, 305. Sitz. S. 104486. Gesundheitsfürsorge, Verwendung des Fonds aus den Zolleinnahmen: Bd. 390, 187. Sitz. S. 67420. Kindergeld: Bd.388, 144. Sitz. S. 506351. Frau Arendsee. Fortsetzung. Krankenversicherung. Beiträge, rückständige (von den Arbeitgebern nicht abgeführte) Entw. eines ersten Gesetzes zur Abänderung des zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung. II. B.: Bd. 390, 202. Sitz. S. 72464.. Eigenversorgung der Krankenkassen, Krankengeld, Bezugsdauer, Vertrauensärzte: Bd. 392, 281. Sitz. S. 9315V. Verhältnisse in Sowjet-Rußland: Bd. 384, 22. Sitz. S. 56151. Wochenhilfe, Wochenfürsorge: Bd.384, 16. Sitz. S.3910. 33. Sitz. S. 97451. Gesetzentw. über Änderung des Zweiten Buches derRVO. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1930
Bd.: 426. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-426

ID: 00000110
547 /558
... Es scheint, als wenn unsere Weltkriegsgegner sich im Falle der Bolschewisierung Deutschlands gegen ein Überspringen dieser Epidemie in ihre Länder gefeit glauben. Sie vergessen dabei eins: Marxismus und Bolschewismus sind die- Früchte einer Weltanschauung, deren Brutstätte eigentlich nicht Deutschland, sondern der Westen und Süden ist. Wenn irgendwo noch die aufbauende neue Kraft zur Überwindung dieser Epidemie vorhanden ist, so in Deutschland. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Wird sie in Deutschland durch eine sinnlose Politik zerstört, so fürchte ich, daß die abendländische Welt an dem ersticken wird, was den Kern des Bolschewismus bildet, (Lachen und Zurufe bei den Sozialdemokraten) nämlich an dem rein negativen, zerstörenden Ekel vor allem, was unter der Herrschaft einer entarteten und mißverstandenen Demokratie aufgebaut worden ist. (Zurufe von den Sozialdemokraten. — Lachen.) Wir sind in der Welt heute ein kleines Land, aber wir sind immer noch ein großes Volk, dessen Krankheit und Sterben rings im Abendlande die Pest verbreiten wird. (Zurufe von den Sozialdemokraten: Auf nach dem Morgenland! Auf nach Palästina! — Lachen. — Glocke des Präsidenten.) Präsident Löbe: Ich bitte um Ruhe! Dr. Hugenberg (vdlV), Abgeordneter: Es ist lsts vielleicht für die rechte Seite des Hauses, die ich in diesem Falle sehr weit ausdehne, interessant, zu hören, wie Sie (nach links) über solche Dinge lachen. — (Große Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1930
Bd.: 438. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-438

ID: 00000122
548 /558
... Keine Epidemie irgendwelcher Art ist während der Pilgersaison in den letzten drei Jahren zu verzeichnen gewesen. 11.1 Das Königreich des Hedjas, Nedjd und der zugehörigen Gebiete gehört der internationalen Postkonvention an, die in Stockholm im Jahre 1925 unterzeichnet ist. Das Land ist mit der Außenwelt durch ein Kabel von Djidda nach Port Sudan verbunden, während es im Innern einen Dienst von Telephon, Telegraph und drahtlosen Stationen hat. 14. Der Motortransport ist kürzlich für die Bequemlichkeit der Pilger unter der Förderung durch die Hedjas-Regierung eingeführt worden, und diese wendet ihre größte Aufmerksamkeit dem Problem der Wiederinstandsetzung der während der militärischen Operationen des großen Krieges ernstlich beschädigten Hedjasbahn von Medina nordwärts zu. 2 A 7828. 29. ll» 2 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1930
Bd.: 440. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-440

ID: 00000124
549 /558
... ^Votr/keatron et eorirTnunreatrons rLkterrer^res aun «rrtres ^-treie1 — Lba^ue Oouverneinent doit notiker immediatement aux autres Couvernements et, en meine temps, a lOtüee International dL)-^iöne publique : Io Le Premier eas aver^ de peste, de ebolera ou de Levre ^aune eonstate sur son territoire ; Io Le Premier eas avere de peste, de eliolera ou de iiövre ^auns survenant en debors des oireonseriptions de^ä atteintes; Zo Lexistenee dune epidemie de t^plius exantbematic^ue ou de variole. ^4rt. 2. — Les uotiüeations prevues ä lartiele Premier sont aeeompaZnees ou tres promptemenL suivies de renseiZnements eireonstaneies sur: lo Lendroit oü la maladie est apparue ; Io La date de son apparition, son orizine et sa tonne; Einleitende Bestimmungen Für das gegenwärtige Abkommen werden von den Hohen Vertragschließenden Teilen nachstehende Begriffsbestimmungen angenommen: 1.1 Unter dem Wort »Bezirk« ist ein genau bestimmter Gebietsteil, wie eine Provinz, ein Gouvernement, ein Distrikt, ein Departement, ein Kanton, eine Insel, eine Gemeinde, eine Stadt, ein Stadtviertel, ein Dorf, ein Hafen, eine Gruppe von Wohnstätten usw., zu verstehen, wie die Ausdehnung und Bevölkerung dieser Gebietsteile auch immer sein mag. 2.1 Das Wort »Beobachtung« bedeutet Absonderung der Personen an Bord eines Schiffes oder in einer Gesundheitsstation vor Zulassung zum freien Verkehr/ das Wort »Überwachung« bedeutet, daß die Personen nicht abgesondert, sondern sofort zum freien Verkehr zugelassen werden, wobei sie jedoch den Gesundheitsbehörden der verschiedenen Ortschaften, in die sie sich begeben, namhaft zu machen und einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung ihres Gesundheitszustandes zu unterwerfen sind. ...

550 /558
... Das Schiff kann angehalten werden, an den Mosesquellen oder einem anderen Platz vor Anker zu gehen/ im Falle schwerer Epidemie an Bord kann es nach El-Tor zurückgewiesen werden, um die Impfung und nötigenfalls die Behandlung der Kranken zu ermöglichen. Die Durchfahrt durch den Suezkanal kann dem Schiff nur gestattet werden, wenn die Gesundheitsbehörden sich davon überzeugt haben, daß Schiff, Reisende und Besatzung keine Gefahr mehr darbieten. v. lesures L l^garä äes „«vires oräinaires venant «le v. Maßnahmen hinsichtlich der gewöhnlichen, wahrend porls atteints «u UeäjaL, en temps eie pelerinage. der PilgerZeit aus verseuchten Häfen des Hedjaz eintreffenden Schiffe 75. — ^ 1epoHue du peleriua^e de 1a Artikel 75. Wenn zur Zeit der Pilgerfahrt Nee^ue, 8i 1a pe8te ou le eliolera 8evit au üed^as,1 nach Mekka Pest oder Cholera im Hedjaz herrscht, sind 1o8 uLvire8 proveuant du Hedga^ ou de toute autre1 die vom Hedjaz oder von einem anderen Teile der Partie de 1a eote arabi^ue de 1a mer ItouAe, 8au81 arabischen Küste des Roten Meeres kommenden Schiffe, ^ avoir embarHue de8 peleriu8 ou de8 §roupe81 die dort weder Pilger noch ähnliche Massentransporte aua1o§u68, et yui uout pa8 eu L Kord, duraut 1a1 an Bord genommen und während der Überfahrt keine traver86e, daeeideut 8U8peet, 8out p1aee8 dau8 1a1 verdächtigen Fälle an Bord gehabt haben, in die ...

551 /558
... Das Gesundheitsamt in Tor übt seine Tätigkeit nur während der Datier der Pilgerfahrt oder zur Zeit einer Epidemie aus. Artikel 16. Die Direktoren der Gesundheitsämter haben alle Gesundheitsbeamten ihres Bezirkes unter ihrem Befehle. Sie sind verantwortlich für die gute Ausführung des Dienstes. Artikel 17. Der Leiter der Sanitätsagentur in El Ariche hat die gleichen Befugnisse, welche den Direktoren im vorstehenden Artikel zugewiesen sind. Artikel 18. Die Direktoren der Sanitätsstationen und Ouarantänelager haben unter ihrem Befehl alle Beamten des ärztlichen Dienstes und des Verwaltungsdienstes der von ihnen geleiteten Anstalten. Artikel 19. Der General-Sanitätsinspektor ist mit der Beaufsichtigung aller Dienstzweige beauftragt, die zum Gesundheitsrate für Schiffahrts- und Ouarantänewesen gehören. Artikel 20. Der Delegierte des Gesundheitsrats für Schiffahrts- und Ouarantänewesen in Djeddah hat die Aufgabe, dem Gesundheitsrate Nachrichten über den Gesundheitszustand des Hedjaz, besonders zur Zeit der Pilgerfahrt, zu beschaffen. Artikel 21. Ein Disziplinarausschuß, bestehend aus dem Präsidenten, dem Generalinspektor des See-Sanitätsdienstes und der Quarantänesachen und drei vom Gesundheitsrate gewählten Delegierten, ist beauftragt, die Klagen zu prüfen, die gegen die Beamten des Sanitäts- und Ouarantänedienstes vorgebracht werden. 15* ...

552 /558
... Der Vertreter von Indien erklärt, er sei befugt, das Internationale Sanitätsabkommen unter dem Vorbehalt zu unterzeichnen, daß aus praktischen Gründen Indien außer für die großen Städte und für den Fall einer Epidemie zur Zeit nicht in der Lage sei, die Verpflichtung des Artikel 8 bezüglich der Einführung einer Meldepflicht zu übernehmen. Die britischen Bevollmächtigten erklären und halten mit Nachdruck daran fest, daß der Persische Vorbehalt zu Artikel 90 in keiner Weise den gegenwärtigen Rechtszustand ändern könne, solange nicht ein Sonderabkommen zwischen der Persischen und Britischen Regierung abgeschlossen sei. Die Bevollmächtigten der Republik Finnland erklären, daß die Cholera-Schutzimpfung keine genügende Sicherheit biete, und daß daher die Finnische Regierung sich vorbehalte, ungeachtet der Bestimmungen des Artikel 30 gegebenenfalls geimpfte Personen einer Beobachtung zu unterwerfen. Da der Verkehr über die finnische Grenze im Osten nur auf zwei voneinander wenig entfernten Eisenbahnlinien und im Westen nur auf einer einzigen Linie erfolgen könne, so daß eine teilweise Schließung der Grenze nicht in Betracht gezogen werden könne, behält sich Finnland andererseits vor, entgegen den ...

553 /558
... Kord de tout uavire Bestimmungen des Artikel 58 gegebenenfalls die Beobachtung vorzunehmen, damit bei einer Epidemie eine völlige Schließung der Grenze vermieden wird. Die japanischen Bevollmächtigten erklären, ihre Regierung behalte sich die Befugnis vor: 1. durch Vermittlung des orientalischen -Nachrichtenbüros zu Singapore die Benachrichtigungen und Auskünfte zu übermitteln, die nach dem Abkommen an das Internationale Gesundheitsamt zu Paris zu senden sind/ 2. die Maßnahmen zu treffen, die die Gesundheitsbehörden bezüglich der Cholerabazillenträger für notwendig halten. Die Bevollmächtigten Litauens erklären, daß sie trotz ihres Beitritts zu dem Abkommen ausdrückliche Vorbehalte bezüglich seiner praktischen Anwendung im Verkehr zwischen Litauen und Polen so lange aufrechterhalten, als zwischen diesen beiden Ländern keine normalen Beziehungen wiederhergestellt sind. . Diese Vorbehalte haben eine besondere Bedeutung bezüglich der Bestimmungen der Artikel 9, 16, 57 und 66. Die Bevollmächtigten der Niederlande erklären im Namen ihrer Negierung, daß diese sich bezüglich Niederländisch-Indiens vorbehält, die in Artikel 10 Abs. 2 vorgesehenm Maßnahmen auch bei Herkünsten aus Bezirken anzuwenden, in denen die Rattenpest herrscht. Sie betonen außerdem, daß ihre Regierung sich vorbehält, für Niederländisch-Zndien den Artikel 27 Nr. 2 in dem Sinne auszulegen, daß die hier vorgesehene Rattenvertilgung bei Schiffen angewandt werden kann, die Ladung in einem von Rattenpest befallenen Bezirk übernommen haben, falls die Gesundheitsbehörde der Ansicht ist, daß diese Ladung Ratten beherbergen kann, und falls sie in einer Weise verstaut ist, daß Nachforschungen im Sinne des Artikel 24 letzter Absatz verhindert werden. ...

554 /558
... 2l seien auch im Schankstättenbetriebe Ansteckungen theoretisch möglich, doch könne in keinem Falle der Ausgang einer Epidemie von Schankstätten festgestellt werden. Dagegen treffe dies bezüglich der Milch zu, welche schon als Herd z. B. für Typhuserkrankungen festgestellt worden sei. Aber auch im Reichsmilchgesetze sei der Ausschluß der Beschäftigung mit ansteckenden Krankheiten Behafteter nicht absolut. Derartige Bestimmungen in einem Gesetze seien jedoch zweifellos etwas Neues. Ganz anders sei es im Schankstättengewerbe, wo ja nicht nur das Personal Träger von Bazillen sein könne, sondern in vielen Fällen Gäste als solche in Frage kämen. Die Übertragung z. B. von Lues finde auf ganz bestimmte und bekannte Weise statt, niemals jedoch durch Messer oder Gabel. Die vorliegenden Anträge seien auch praktisch kaum durchführbar. Der eml. 3 durch diese beabsichtigte Zweck würde wohl besser erreicht durch andere Maßnahmen. Es liege ein Schreiben des Reichsarbeitsministeriums an die Arbeitsämter vor, durch welches diese angewiesen seien, bei Vermittlung von Personal für Gast- und Schankstätten auf deren Gesundheitszustand zu achten. Ein Vertreter der Reichsregierung fügt diesen Ausführungen hinzu, daß jeder Gastwirt schon im eigenen Interesse bei Erkennbarkeit ansteckender oder Ekel erregender Krankheit Personal entweder nicht einstellen oder wieder entlassen werde. Das Verlangen sei aber auch undurchführbar, wenn es sich um äußerlich nicht erkennbare Erkrankungen handle. Da ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Paragraphen unter die Strafbestimmungen falle, seien diese Anträge umso hedenklicher. Deren Durchführung bedeute eine Belästigung des Unternehmers und der Angestellten, ohne wirksam zu sein. Diesbezügliche starre Vorschriften seien undurchführbar. Ein deutschnationaler Redner führte aus. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1931
Bd.: 445. 1930
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-445

ID: 00000129
555 /558
... In meiner Rede habe ich gesagt oder angedeutet, daß ich es für bester hielte, die europäischen Völker würden sich, statt ihre Energien gegeneinanderzukehren, gegen eine geistige Gefahr, gegen eine geistige Epidemie wenden, die Europa bedroht, und das ist allerdings der Bolschewismus. (Lebhafte Rufe bei den Kommunisten: Aha! — Abgeordneter Iadasch: Da kommt die Katze aus dem Sack! — Heiterkeit im Zentrum.) — Ist Ihnen denn das wirklich etwas Neues? — Wenn ich gesagt habe, es gäbe eine gemeinsame Basis gegen die Epidemie des Bolschewismus und einen Wall dagegen, so denke ich gar nicht daran, daß dieser Wall, der da aufgerichtet werden könnte, aus Kanonen oder Bajonetten bestehen müßte. (Abgeordneter Heuck: Seht dieses Kind, kein Engel ist so rein!) Ich glaube, daß der Bolschewismus schon von der Idee her überwunden werden kann, weil er nämlich eine sehr dünne Idee geworden ist. Ich berufe mich dabei auf eine Reihe von prominenten und — ich glaube — auch ausgezeichneten Kennern Rußlands. Sie haben den Pater Muckermann genannt und gesagt, er hätte phantasiert. Dieser Pater Muckermann war jahrelang in russischer Gefangenschaft und hat den Übergang zum Bolschewismus in Rußland erlebt. Der Mann hat gesehen, was wurde, und kann schon etwas darüber sagen. Er hat mehr gesehen, als derjenige sieht, der heute nach Rußland kommt und dem man nur diejenigen Dinge zeigt, die man ihm zeigen will. (Abgeordneter Torgler: Und Maxim Gorki, Bernard Shaw, Romain Rolland, die neulich zitiert wurden? Sind das keine maßgebenden Leute? — Glocke.) Präsident Löbe: Herr Abgeordneter Torgler, Sie reden immer drei Redezeiten zwischendurch! ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1932
Bd.: 451. 1930
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-451

ID: 00000135
556 /558
... Das Jahr 1929 leitete nun aber eine Änderung in dieser Entwicklung ein/ durch die Grippeepidemie des ersten Vierteljahrs wurde die Krankheitshäufigkeit zwar noch stark erhöht, doch konnte sich diese Zunahme in der Jahressumme nicht übermäßig stark auswirken, weil die Krankenstandsziffern sogleich nach der Grippe-^ epidemie erheblich unter die entsprechenden Vor- / jahrswerte sanken und sich auch bis in das Jahr 1931k auf diesem niedrigeren Stand gehalten haben. Bei den reichsgesetzlichen und Ersatzkrankenkassen trafen auf je 100 Mitglieder arbeitsunfähige Kranke und Wöchnerinnen am Ende der Monate 1928 1929 1930 1931 Januar 4,s 5,8 4,1 4,1 Februar 4,3 6,7 4,0 4,2 März 4,3 4,4 3,6 3,6 April 4,0 3,6 3,3 3,0 Mai 3,7 3,4 3,2 2,8 Juni 3,6 3,4 3,3 2,8 Juli 3,8 3,6 3,3 2,91 i August 3,8 3,6 3,2 2,o i September 3,7 3,6 3,0 1 Oktober 3,8 3,7 3,0 November 4,0 3,7 3,1 Dezember 4,6 4,0 3,4 Trotz der gegenwärtigen wirtschaftlichen Not mit k ihrer hohen Arbeitslosigkeit sind bisher ungünstige Einflüsse auf die Sterblichkeit oder Erkrankungs- U Häufigkeit statistisch also kaum festzustellen. Daß die i! durch Notverordnung vom 26. Juli 1930 eingeführte Krankenscheingebühr nicht allein die Verringerung der Inanspruchnahme der Krankenkassen bedingt haben kann, ergibt sich aus der Abnahme der vorhergehenden Krankenstandsziffern der Jahre 1929 und 1930. Nach der Todesursachenstatistik für das Deutsche Reich verteilen sich die Sterbefälle in den Jahren 1927, 1928 und 1929 auf die hauptsächlichsten Todesursachen wie folgt: ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 165. 1898/1900
Signatur: 4 Z 87.261-165

ID: 00002777
557 /558
... Aber in Deutschland fängt die Ansicht zu einer Art geistiger Epidemie zu werden an, daß, wenn Deutschland seinen Handel ausdehnen wolle, es unter allen Umständen auch nothwendig sei, eine immer größere Flottenmacht zu entfalten. Sehen Sie sich doch einmal die Handelsentwicklung der letzten Jahre an! Nach Ihrer Anschauung ist die deutsche Flotte in ihrem jetzigen Umfang noch von minimaler Bedeutung, Sie haben erst angefangen, eine Hochseeschlachtflotte zu gründen, die erst in 4 bis 5 Jahren fertig wird — und dennoch sehen wir, daß, unbeschadet dieser weiteren Rüstung, die erst im Werden und Vollenden begriffen ist, der deutsche Handel eine sehr bedeutende Ausdehnung erlangt hat, und zwar auch in Ländern, wohin wir niemals in die Lage kommen werden irgend ein Schiff oder eine Kanone schicken zu müssen. Das besagt genug. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Vizepräsident Schmidt (Elberfeld): Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reichsmarineamts, Staatsminister, Kontreadmrral Tirpitz. Tirpitz, Kontreadmiral, Staatsminister, Staatssekretär des Reichsmarineamts, Bevollmächtigter zum Bundesrath: ...






Stenographische Berichte über die Verhandlungen des durch die allerhöchste Verordnung vom ... einberufenen Deutschen Zoll-Parlaments. - Berlin, 1986
Bd.: 17. 1869
Signatur: 4 Z 87.261-17

ID: 00018321
558 /558
... Es wurde hiergegen aber von dem Herrn Vertreter der verbündeten Regierungen, meines Erachtens mit Recht, darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn die Veranlassung dieser Suspension, als da regelmäßig ist: drohender Krieg, ausgebrochener Krieg, Epidemie, wenn diese selbst, so wurde entgegnet, in ihrem endlichen Verlauf im Voraus nicht bestimmt abzusehen sei, dann auch die Folge dieser Veranlassung, nämlich die zeitweilige Suspension der Verkehrsfreiheit, nicht mit einem bestimmten Endtermine verbunden werden könne, und wenn hiergegen wiederum die Aushülfe in einer fortgesetzten Prolongation gefunden werden sollte, so wurde mit Recht von jenem Tische darauf aufmerksam gemacht, daß darin der Verkehr unmöglich eine Erleichterung, eine Beseitigung der sonach unvermeidlichen Unbestimmtheit finden könne. Dem gegenüber haben wir nunmehr vorgeschlagen, durch ausdrückliche Hinweisung auf die Bestimmungen des Vertrages vom 8. Juli 1867 den Ausweg zu finden. Der Artikel 4 dieses Vertrags nämlich sagt in seinem Absatz 2 und folgenden: „Die Freiheit des Handels und Verkehrs zwischen den vertragenden Theilen soll auch dann keine Ausnahme leiden, wenn bei dem Eintritt außerordentlicher Umstände, insbesondere auch bei einem drohenden oder ausgebrochenen Kriege, einer von ihnen sich veranlaßt finden sollte, die Ausfuhr gewisser im innern freien Verkehr befindlichen Erzeugnisse oder Fabrikate in das Ausland „„für die Dauer jener außerordentlichen Umstände zu verbieten. In einem solchen Falle wird man darauf Bedacht nehmen, daß ein gleiches Verbot von allen vertragenden Theilen erlassen werde u. s. w. u. s. w. ...


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