Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ Abgeordnete


MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher


MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

Reichstagsprotokolle (Volltextsuche)

Suchbegriff(e) Erscheinungsjahr: von/ab: bis/vor:

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Recherchemöglichkeiten.

Durchsuchbare Seiten: 390869 - Treffer auf 279 Seite(n)






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 225. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-225

ID: 00002835
181 /279
... — Nicht allein werden alle bakteriologischen Diagnosen auf gefährliche Infektionskrankheiten für jeden Arzt in New-Dork unentgeltlich gestellt, sondern das Amt überwacht auch durch seine Medizinal-Inspektoren fortlaufend die Befolgung seiner Anordnungen in den Wohnungen der Erkrankten, steht mit allen Krankenhäusern in Verbindung, benachrichtigt die betreffende Schule, wenn in der Familie eines Schulkindes eine Infektion ausgebrochen ist, damit das Kind vom Schulbesuch ausgeschlossen wird, bereitet in seinen Laboratorien Schutzund Heilsera zur unentgeltlichen Abgabe an Arme, übernimmt die Desinfektion, kurz, dieses Amt ist eine vortreffliche Zentrale für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten in einem großen Gemeinwesen. — Auch die Ausstellung des hygienischen Instituts der Harvard-Universität entsprach dem hohen wissenschaftlichen Stande dieser Hochschule. Außer den Gesundheitsämtern machen es sich in Amerika zahlreiche Institutionen, welche ihre Entstehung der Privaten Wohltätigkeit verdanken, zur Aufgabe, die Infektionskrankheiten, speziell die Tuberkulose, zu bekämpfen. Von diesen waren die Lostcm Loeiet^ tor tli6 Oontrol Lir«1 ?r6V6irtioir ok Iubeiculosis, das Louimittes on tlie krovention ot* Duboroulosis in Chicago und das reich ausgestattete kllipps Institute tor tlre Investigation 6ure und kreventlon ot Tuberculosis in Philadelphia vertreten. Die Tätigkeit der beiden ersten entspricht etwa derjenigen unserer »Fürsorgestellen«, die Phippssche noch junge Gründung ist ein Institut zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung aller mit der Tuberkulose in Verbindung stehenden Fragen. Von industriellen Darbietungen in dieser Gruppe ist die Ausstellung von Schutz- und Heilsera und anderen Impfstoffen durch Mulford L Co. in Philadelphia zu erwähnen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 227. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-227

ID: 00002837
182 /279
... Man soll die Infektion, die eventuell dadurch eintreten kann, daß ein Minderjähriger in Versammlungen Dinge hört, über die er kein selbständiges Urteil hat, doch nicht zu hoch anschlagen. Der Minderjährige wird in der Versammlung doch auch die Gegenmeinung hören. Gerade ungerecht wäre es, etwa Studenten prinzipiell von Versammlungen auszuschließen oder Arbeitern, die selbständig Arbeitsverträge eingehen können, den Besuch von Versammlungen zu versagen, die sich speziell mit dem Arbeiterrecht beschäftigen. Die Nachteile eines allgemeinen Verbots der Teilnahme von Minderjährigen an Verls) sammlungen sind größer als die Vorteile, die man etwa durch eine derartige Beschränkung erreichen könnte. Ich weise darauf hin, daß in dem dem vorigen Reichstag vorgelegten Entwurf über die Berufsvereine die Altersgrenze von 16 Jahren aufgestellt war. Dann möchte man besser reine Bahn machen und es den Versammlungen und Vereinen selbst überlassen, Kinder auszuschließen; sie werden dadurch ihrem Ansehen und ihrer Autorität selbst am besten dienen. Daß die Teilnahme von Frauen an Versammlungen und Vereinen gänzlich freigegeben werden soll, dazu sind wohl alle Parteien bereit, und es besteht in dieser Beziehung kein Bedenken mehr. Folgt man diesem Gedanken, so wird es möglich sein, ein Vereins- und Versammlungsrecht dem Reichstag vorzulegen, welches gegenüber dem jetzigen Stande der Gesetzgebung — man denke nur an das preußische und das sächsische Vereinsgesetz aus dem Jahre 1850 — von einer geradezu verblüffenden Einfachheit ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 239. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-239

ID: 00002849
183 /279
... Die Ursache für die starke Verbreitung des Milzbrandes ist hauptsächlich darin zu suchen, daß zu Beginn der letzten Regenzeit seitens der Frachtführer die Beseitigung der Kadaver in mangelhafter Weise erfolgte oder bei eiligen Fahrten ganz unterblieb, hierdurch erfolgte die Infektion der Weideflächen an den Transportwegen. Sobald das Auftreten des Milzbrandes bekannt geworden war, wurde seitens des Gouvernements und der militärischen Behörden sofort die Verbrennung der Milzbrandkadaver vorgenommen und besondere Verfügungen, betreffend die Bekämpfung der Seuche erlassen. Durch Regenfälle und Raubtiere war jedoch bereits eine derartige Verstreuung der Milzbrandkeime eingetreten, daß die Seuche sich an zahlreichen Plätzen längs der Transportwege eingenistet hatte und auch in der letzten Trockenzeit noch zahlreiche Opfer forderte. Gegenwärtig wird in den gefährdeten Gegenden von der Militärverwaltung die Schutzimpfung vorgenommen, und auch eine Anzahl Farmer und Privatfrachtfahrer hat ihre Tiere impfen lassen. Die angewandte Jmpfmethode ist die Sobernheimsche Simultanimpfung. Nach den anderwärts mit der Sobernheimschen Impfung gemachten günstigen Erfahrungen ist zu hoffen, daß in der nächsten Regenzeit die Verluste an Milzbrand erheblich herabsinken werden. Rotz. Bereits in: Jahresbericht 1904/05 ist darauf hingewiesen worden, daß der Rotz durch die Militärtransporte aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwestafrika eingeschleppt worden ist. In diesem Berichtsjahr hat die Seuche eine Zunahme, besonders im Süden, erfahren. Im wesentlichen wurden Truppenbestände betroffen, doch ist auch unter einer größeren Zahl von Privatpferden, welche teils aus Truppenbeständen stammten, teils mit Truppenpferden in Berührung waren, die Seuche festgestellt worden. ...
... Die Pferdesterbe trat in diesem Jahre ungewöhnlich früh, schon im November, auf und hielt sehr lange an; noch im Juni konnten in Gamams und Aukeigas Fälle von natürlicher Infektion festgestellt werden. Die durch die Sterbe verursachten Verluste an Pferden und Maul tieren waren sehr bedeutende. Nachdem im Juni 1905 in dem bakteriologischen Institut Gamams die Arbeiten über die sogenannte Pferdesterbe wieder aufgenommen und Maultiere und Pferde zur Serumgewinnung präpariert waren, gelang es, ein Jmmunisierungsverfahren für Maultiere zu finden, welches durch eine einmalige Serum-Blutimpfung den Tieren eine derartige Immunität verleiht, daß sie gegen eine Nachimpfung mit dem vielfachen einer tödlichen Blut dosis (20 eem und darüber) geschützt sind. ...

184 /279
... Hunderttausende trockener Häute werden in Amsterdam und Rotterdam aus den Schiffen in die Wagen umgeladen, ohne daß ein einziger Fall von Infektion bekannt geworden ist. Herr von Tchercmissinoff erwidert, daß, wenn Rußland verlangt hat, daß Häute nur in verschnürten Ballen befördert werden sollen, dies geschehen ist, weil die im inneren Verkehre des Reichs zur Anwendung gelangenden Reglements dies ausdrücklich vorschreiben. Übrigens verlangt Rußland gegenwärtig nur die Verschnürung, während bis vor kurzem noch die Verpackung obligatorisch war. Die Verschnürung ist viel wohlfeiler und bedingt für die Absender keine wesentliche Ausgabe. Auch würde Rußland zugestehen, daß die in Frage stehende Bestimmung nur auf die Einfuhr der trockenen Häute in Rußland und nur solange, als die gegenwärtig sllr den inneren Verkehr geltenden Reglements in Kraft stehen, angewendet werde. Aber Rußland kann aufseinen Antrag nicht verzichten, denn die Ein- und Ausfuhr trockener Häute erreicht in Rußland kaum 300 000 Pud, während der Verkehr im Innern 2 Millionen Pud übersteigt. In Beantwortung der Frage des Herrn von der Lehen erklärtHerr v. Tchörömissinoff, sowohl in seinem, als im Namen seines Kollegen, Herrn v. Chabouniöwitsch, daß der Sinn, in welchem Herr von der Lehen die zu fassende Schlußnahme auffaßt, vollständig dem Stande der Dinge entspricht, welcher aus dieser Schlußnahme folgen wird, und daß dementsprechende Maßnahmen von der Russischen Regierung werden getroffen werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 240. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-240

ID: 00002850
185 /279
... Den Schaden und die Kosten, welche durch die Des-Infektion oder Vernichtung entstehen, hat der Unternehmer zu tragen, für dessen Rechnung die Materialien oder Gegenstände be- oder verarbeitet werden. 8 16-Die Aufsicht über die Ausführung der vorstehenden Bestimmungen untersteht der Gewerbeinspektion und deren Hilfsorganen unter entsprechender Anwendung des Z 139 b der Gewerbeordnung, sowie den durch die Mitglieder der gewerblichen Berufsorganisationen der Unternehmer und Arbeiter in direkter, gleicher und geheimer Wahl zu diesem Behuf gewählten Vertretern. Die Zahl dieser Vertreter bestimmt die nach den Landesgesetzen zuständige Ortsbehörde, sie muß so bemessen sein, daß durch diese Vertreter jeder Betrieb des Hausgewerbes und der Heimarbeit monatlich mindestens einmal kontrolliert werden kann. Die Ortsbehörde erläßt das Wahlreglement nach Anhörung der in Frage kommenden Berufsorganisationen der Unternehmer und Arbeiter. 8 17-In den Räumen und Arbeitsstätten der Heimarbeit und des Hausgewerbebetriebs ist der Text dieses Gesetzes, sowie ein Exemplar der im § 4 vorgeschriebenen Bescheinigung in Plakatform an geeigneter, allen beteiligten Arbeitern zugänglicher Stelle auszuhängen. 8 18. Unternehmer oder Hausgewerbetreibende, welche Haus- oder Heimarbeiter zwingen oder zu zwingen versuchen, freien Hilfskassen oder Privatversicherungen beizutreten oder sich als selbständige Gewerbetreibende anzumelden, um sich dadurch den Verpflichtungen auf Grund des § 14 dieses Gesetzes zu entziehen, werden mit Geldstrafe nicht unter 100 Mark und bis zu 300 Mark und im Unvermögensfall mit Haft bestraft. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 241. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-241

ID: 00002851
186 /279
... Somit bleibt immerhin die große Gruppe von Krankheiten, welche auf die Einatmung derartigen Staubes zurückgeführt werden, in Betracht zu ziehen: die entzündlichen katarrhalischen Erkrankungen der Schleimhäute der oberen Luftwege (Nase, Rachen, Kehlkopf, Luftröhre) und der Augenbindehaut, sowie die entzündlichen Lungenkrankheiten, unter welchen letzteren die schweren, ohne Konkurrenz einer Infektion lediglich durch Staubeinatmung zustande kommenden chronischentzündlichen Prozesse (Bronchialkatarrhe, Bronchiektasien, Lungenemphysem, Desquamativpneumonie) von den durch Infektion bedingten Krankheiten (Lungenentzündung und Tuberkulose) zu trennen sind?) Für die Infektionen, insbesondere die tuberkulöse, hat zweifellos der von Birch-Hirschfeli?) aufgestellte Satz in Geltung zu bleiben, „daß überall, wo das tuberkulöse Kontagium allgemein verbreitet ist, die Staubeinatmung um so mehr zu Tuberkulose disponiere, je mehr dem Staube mechanisch reizende Eigenschaften zukommen und je mehr der Gewerbebetrieb in geschlossenen Räumen und bei dichterem Zusammenleben der Arbeiter stattfinde. Jedoch kommt der obenerwähnte Gegensatz der Meinungen über den Einfluß der Zigarrenindustrie auf die Häufigkeit der Tuberkulose immer wieder, auch noch in den jüngsten Veröffentlichungen auf diesem Gebiete, zum Ausdrucke. Wieweit diese Angaben mit Zahlen belegt sind, möge nunmehr im Zusammenhange mit der Frage nach statistischen Belegen über die Lebensdauer und die häufigsten Krankheiten der Zigarrenarbeiter erörtert werden. S. Statistik. Uber den Wert der bisherigen statistischen Erhebungen und die Bedenken, welche ihrer Anwendung auf die gesamte Industrie sowohl als auf die besonderen Arten, den Fabrikbetrieb einerseits und die Hausindustrie anderseits, entgegenstehen, hat Wörishoffer in seiner umfassenden Arbeit 5) sich bereits eingehend geäußert. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 229. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-229

ID: 00002839
187 /279
... Ein Grundgesetz für alle Seuchenbekämpfungen, sowohl bei Menschen- wie bet Tierseuchen, ist, daß man versucht, das Objekt der Infektion zu erfassen und zu isolieren. Man nimmt ja heutzutage an, daß die Weiterverbreitung der Infektion in der Hauptsache nur durch das erkrankte Jnfektionsobjekt und vielleicht seine Exkrete und Sekrete erfolgt; daß leblose Gegenstände, die mit dem Objekt der Infektion in Berührung gekommen sind, die Infektion Reichstag. 12. Lcgisl.-P. I. Session. 1907/1908.1 ^ weiter verbreiten können, wird ja neuerdings heftig be- (0) stritten. Ich erinnere nur an die ausgezeichneten Untersuchungen von Tjaden in Bremen. Darauf nimmt unser Gesetzentwurf gar keine Rücksicht, er behandelt lebende und tote Gegenstände, wenn sie aus solchen verdächtigen Gegenden kommen, gleich. Nun läßt sich aber mit Sicherheit das Objekt der Infektion nur bei der Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem Auslande ersassen. Da ist es möglich, das erkrankte Tier tatsächlich zu isolieren und durch seine Isolierung und durch die Isolierung der Tiere, die mit ihm in Verbindung gekommen sind oder in Verbindung gekommen sein können, eine Verbreitung der Seuche zu verhindern. Ich möchte Herrn Abgeordneten Scheidemanu sagen, daß viele Vorwürfe, die man in dieser Beziehung nuferen Absperrungsmaßregeln gemacht hat, unbegründet sind, und ich glaube, die Bevölkerung würde beruhigter sein, wenn in der ausgezeichneten Denkschrift, die das Reichsgesundheitsamt gerade diesem Gesetzentwurf beigegeben hat, etwas ausführlicher über den Begriff der Inkubation bei Infektionskrankheiten abgehandelt worden wäre. ...
... Menschen und Tiere, die sich an einer Infektionskrankheit angesteckt haben, sind eine verschieden lange Zeit anscheinend völlig gesund; diese Zeit, die wir als Inkubationszeit bezeichnen, und die einen Tag oder auch Wochen dauert, wird einerseits von dem Moment des Eintritts der Infektion und andererseits von dem Moment des Ausbruchs der für die Infektionskrankheit charakteristischen äußeren Erscheinungen begrenzt. So liegt z. B. zwischen dem Moment, wo sich ein Kind an den Masern ansteckt, und dem Moment, wo die Masern in ihren charakteristischen Erscheinungen zum Ausbruch kommen, wo das Gesicht sich mit roten Flecken bedeckt, die Inkubationszeit, eine Zeit, in der das Kind ganz gesund sein, aber alle Kinder, mit denen es in Berührung kommt, an den Masern anstecken kann. Genau so ist es bei den Infektionskrankheiten der M) Tiere. Wenn ein Schwein am Rotlauf erkrankt, so liegt zwischen dem Moment der Infektion und dem des Ausbruchs eine Inkubationszeit von mindestens 3 Tagen, in der das erkrankte Tier äußerlich gar nicht als krank zu erkennen ist; aber es kann alle übrigen Tiere anstecken, und diese können dann wieder, obgleich sie anscheinend ganz gesund sind, die Seuche weiter verbreiten. Wenn man das anerkennt, so führen natürlich die Abwehrmaßregcln zu außerordentlich schweren wirtschaftlichen Folgen. ...

188 /279
... die Erfassung des Objekts der Infektion und seine Isolierung, bei der Bekämpfung der Viehseuchen im Jnlande kaum möglich ist. In der Petition der Viehhändler wird hier ein allgemeines Viehregister vorgeschlagen. Die Tiere, die zum Verkaufe gestellt werden, sollen Marken tragen, aus denen man ihre Herkunft und ihre Besitzer jederzeit erkennen kann. Diese Bestimmung wird aber auf dem Lande nicht durchführbar sein; man wird es nicht ermöglichen können, daß der kleine Bauersmann auf dem Lande genaue Bücher über seine Ferkel und seine Kuh (0) führt, man wird es nicht ermöglichen können, daß der Ortsvorsteher in seiner Dorfgemeinde, der doch auch nicht immer ein sehr schreibkundiger Mann ist, genau diese Register anlegt, daß er in diesen Registern keine Fehler macht und auch immer die richtige Marke ausstellt. Wenn bei der Durchführung einer solchen Maßregel Fehler unausbleiblich sind, dann wird dadurch mehr Schaden verursacht werden, als wenn man die, vielleicht an und für sich gewiß zweckmäßige Maßregel gar nicht eingeführt hätte. Ich auch, daß die vorgeschlagene Stallkonstolle auf dem1 außerordentlich schwer durchzuführen ist, auch desh, ^eil wir bisher einen Mangel an Tierärzten habe ?/ Zum Teil ist daran das alte Reichsvtehseuchengesetz ld; und dieselbe Schuld scheint auch der neue Entwi !t übernehmen zu wollen. (Sehr richtig! links.) Denn auch in dem neuen Entwurf befindet sich eine ungeheure Bevorzugung der staatlich angestellten Tierärzte und eine große Zurücksetzung der approbierten Tierärzte. (Sehr richtig! links.) ...
... Ich verstehe es, daß, weil wir selten in der Lage sind, bei Tierseuchen im Jnlande das Objekt der Infektion, das erkrankte Tier, zu erfassen, die Verfasser des Gesetzes sich aller anderen möglichen Vorsichtsmaßregeln verschlagen; aber ich muß gestehen: jetzt bin ich froh, daß ich nicht Landwirt bin. (Heiterkeit.) Denn wenn dieser Entwurf wirklich Gesetz wird, dann haben die Landwirte kein gutes Leben. Und, meine verehrten Herren, mit dem Gesetz allein ist es ja nicht getan! Ich habe mir die Mühe gemacht und einmal in dem Jahresbericht über die Verbreitung der Tierseuchen des Jahres 1906 festgestellt, was da noch nebenbei für Negierungsverfügungen und andere Anordnungen bei solchem Gesetz erlassen werden (sehr gut! links), ...

189 /279
... Aber Sie täuschen sich darin, Ihre Beweisführung ist absolut nicht schlüssig; denn erstens kommt auf den Kieler Markt nicht viel dänisches Rindvieh, sondern überwiegend deutsches; ferner darf das dänische Vieh weder zu Zuchtzwecken, ja nicht einmal mehr zu Mastzwecken eingeführt werden, es kommt also gar nicht in Berührung mit dem schleswigholsteinischen Vieh, und infolgedessen kann keine Infektion desselben durch das dänische Vieh stattfinden, ganz abgesehen davon, daß doch erst durch ein langes Zusammensein, durch die Verwendung von Milch zu Fütterungszwecken eine Übertragung herbeigeführt werden könnte. Nun erweist sich aber bei dem dänischen Rindvieh, das zu uns eingeführt wird, die Tuberkulinprobe nur bei 0,8 Prozent als wirksam. Dieses Vieh wird dann sofort seewärts ausgeführt und gewöhnlich auf der Unterelbe außerhalb des deutschen Zollgebietes geschlachtet; das gute Fleisch daraus, das ja durchaus brauchbar ist, geht dann nach England. Aber das zur Schlachtung kommende dänische Vieh erweist sich zu 25,6 Prozent als tuberkulös, und auch das zum überwiegenden Teile nur ganz verschwindend. Es herrscht also noch nicht ein halb so viel Tuberkulose unter dem eingeführten dänischen Rindvieh als unter dem schleswigholsteinischen, das in Kiel geschlachtet wird. Das dänische Rindvieh ist also viel weniger von der Tuberkulose betroffen als das schleswigholsteinische, das in Kiel zur Schlachtung kommt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 230. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-230

ID: 00002840
190 /279
... Man denke an die heranwachsende Jugend, die auf allen Straßen schutzlos der Infektion der Phantasie mit obszönen Bildern preisgegeben ist. Meine Herren, das lautet fast, als wenn ich es sagte. Es ist aber der Professor der Philosophie Dr. Friedrich Paulsen hier in Berlin! Daß solche oft unglaublichen Freisprechungen erfolgen, hat, wie ich schon im Abgeordnetenhause ausgeführt habe, hauptsächlich seinen Grund in dem Mißbrauch, der sich bei vielen unserer Gerichte eingcschlichen hat, daß im Falle des § 184 über die Frage, ob irgend ein Produkt als unzüchtig anzusehen ist, das heißt also nach der feststehenden Rechtsprechung, ob es geeignet ist, das sittliche Volksempfinden zu verletzen und die Lüsternheit zu erregen, sogenannte Künstler und Sachverständige vernommen werden. Diese Frage hat hier zuerst — und dafür bin ich ihm dankbar — der Kollege Bassermann vor zwei Jahren angeregt, indem er darüber folgendes sagte: Ich meine, es sind da in letzter Zeit Erkenntnisse ergangen, Freisprechungen erfolgt, die zu großen Bedenken Veranlassung geben müssen. Insbesondere habe ich kein Verständnis dafür, daß (O) man zur Auslegung des Begriffs „unzüchtig noch Sachverständige zuzieht. (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.) Da steht mir der juristische Verstand still. Da muß der Richter entscheiden, dazu bedarf es nicht der Zuziehung von Literaten, um beurteilen zu können, ob eine Darstellung unzüchtig ist oder nicht. Meine Herren, ich glaube, man kann diesen Worten nur in allen Teilen zustimmen. (Sehr richtig! in der Mitte.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 243. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-243

ID: 00002853
191 /279
... Denn innerhalb eines verseuchten Ortes oder eines größeren gefährdeten Bezirkes befinden sich fast immer Stallungen, in denen die Seuche noch nicht offensichtlich ausgebrochen oder ein unmittelbarer Seuchenverdacht noch nicht hervorgetreten, die Infektion aber bereits erfolgt ist, oder solche, in denen die Seuche oder der Seuchenverdacht unerkannt bleibt oder auch verschwiegen wird. Der Personenverkehr in diesen Stallungen usw. muß aber von den Beschränkungen unterfaßt werden können, wenn der Verschleppung wirklich vorgebeugt werden soll. ...

192 /279
... Sie werden von Tieren verschiedener Herkunft und Art betreten und verunreinigt, so daß sie der Gefahr der Infektion mit Seuchenkeimen in hohem Grade ausgesetzt sind und zur Verbreitung ansteckender Tierkrankheiten wesentlich beitragen, sofern sie nicht nach jeder Benutzung gründlich desinfiziert werden. Letzteres ist aber höchst umständlich, in vielen Fällen sogar unmöglich, wenn der Fußboden der Ladestellen die Abgänge des Viehes, Regen und Schnee eindringen läßt. Die Herstellung eines undurchlässigen Bodens aus Stein- oder Klinkerpflaster mit dichtschließenden Fugen, aus Beton, Asphalt oder dergleichen auf Viehladestellen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, sollte daher wenigstens überall da angeordnet werden können, wo ein stärkerer Verkehr stattfindet. 11.1 Wie bereits oben erwähnt wurde, ist die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen durch das Reichsgesetz vom 25. Februar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 163) geregelt. Eine Lücke besteht jedoch noch insofern, als die Bestimmungen dieses Gesetzes auf andere Beförderungsmittel, namentlich auf Schiffe, ferner auf die zur Beförderung von tierischen Rohstoffen, Abfällen und Er-Zeugnissen benutzten Wagen keine Anwendung finden, und daß die Behältnisse für Tiere, wie Kisten, Käfige, Körbe und dergleichen, sowie die bei der Beförderung benutzten Gerätschaften, die nicht der Eisenbahnverwaltung gehören, der Reinigungs-(Desinfektions-) Pflicht nicht allgemein unterworfen werden können, obwohl die Gefahr der Verschleppung von Viehseuchen bei ihrer Benutzung die gleiche ist wie bei den Eisenbahnwagen. Die jetzigen Vorschriften bedürfen daher nach dieser Richtung einer Ergänzung durch das Diehseuchengesetz. 12.1 Die Hebung des Viehverkehrs hat die Verbreitung von Tierseuchen außerordentlich begünstigt. ...

193 /279
... Nach dem Pasteurschen Verfahren sollen die Tiere durch eine zweimalige Einspritzung von abgeschwächten Milzbrandbazillen unter die Haut gegen die natürliche Infektion geschützt werden. Diese Schutzimpfung hat sich nach Abstellung gewisser im Anfange vorhandener Mängel, welche in der Herstellung des Impfstoffs begründet lagen, im Laufe der Zeit als eine nutzbringende Maßnahme erwiesen, da sie einerseits nur noch geringe Impfverluste (bei Rindern etwa 1 Prozent, bei Schafen etwas mehr) bedingt, andererseits in einzelnen Milzbranddistrikten eine Einschränkung der Seuche tatsächlich herbeigeführt hat. Nach den Erfahrungen, die bei insgesamt ungefähr 11 Millionen Impfungen nach dieser Methode gemacht wurden, sind die Erfolge im allgemeinen zufriedenstellend. Es wird angenommen, daß die Dauer des Impfschutzes etwa ein Jahr beträgt. Bei einem von Professor Dr. Sobernheim (Halle a. S.) empfohlenen Impfoerfahren wird ein hochwertiges Milzbrandimmunserum angewandt. Diese Impfung ist eine Heilimpfung und kommt daher nur dort in Betracht, wo es sich um eine Behandlung schon erkrankter Tiere handelt. In diesen Fällen soll sich das Milzbrandserum selbst bei schweren Erkrankungen bewährt haben. Eine dritte Art der Impfung ist die von Sobernheim eingeführte kombinierte Schutzimpfung mit Serum und Kultur, sie wird ausgeführt, weit die Impfung mit Serum allein nur einen 2 bis 3 Wochen andauernden Schutz gewährt. Diese Impfmethode ist im Laufe der letzten Jahre bei etwa 175 000 Tieren (Rinder, Schaft, Pferde) hauptsächlich in Argentinien und Uruguay, dann aber auch in Deutschland angewendet worden. ...

194 /279
... Die Schutzimpfung geschieht in der Weise, daß das Rückenmark von Kaninchen, welches VLru8 üx6 enthält, in der Regel 7 Tage lang getrocknet und zu diesem Behufe in hohen Gläsern vor Infektion durch Lustkeime geschützt, über Ätzkali aufgehängt wird. Den von wutkranken oder wutverdächtigen Tieren gebissenen Menschen werden nun bestimmte Mengen dieses getrockneten Kaninchenmarks mit Bouillon verrieben unter die Haut gespritzt. Nach eingehenden Versuchen macht dieses 7 Tage lang getrocknete Rückenmark, auf Kaninchen verimpft, diese nicht mehr krank/ ein 5 Tage lang getrocknetes dagegen tötet ein geimpftes Kaninchen nach 18 bis 20, ein 3 Tage lang getrocknetes Mark nach 10 bis 12 und ein 2 Tage lang getrocknetes Mark nach 7 bis 8 Tagen an Tollwut. Ein solches stufenweise durch Austrocknung abgeschwächtes Virus wird verwendet, um einen von einem wutkranken Hunde gebissenen Menschen vor dem Ausbruch der Krankheit zu schützen. Es wird zu diesem Zwecke zunächst ein 7 Tage, dann ein 6 Tage usw. bis zu 2 Tage getrocknetes Mark verwendet. Die Schutzimpfung beim Menschen dauert 21 Tage. Die Mortalität der Tollwut beim Menschen ist seit Einführung der Schutzimpfung sehr erheblich gesunken. Je früher nach der Verletzung durch ein wutkrankes oder verdächtiges Tier die Schutzimpfung erfolgt, um so sicherer ist der Erfolg. ...

195 /279
... Auch Ziegen und Schafe sind bei der künstlichen Infektion nicht regelmäßig krank zu machen. Am geeignetsten für die künstliche Anzüchtung des Virus sind Schweine und Rinder, die am zweckmäßigsten von der Blutbahn aus mit dem Virus infiziert werden. Aber auch durch Einreiben oder Einpinseln der Lymphe zwischen die Klauen können diese Tiere leicht infiziert werden. Durch Verfütterung von Fleisch und Eingeweiden von Tieren, die auf der Höhe der Krankheit getötet werden, wird die Krankheit nicht übertragen, wenn die verfütterten Teile vor Beschmutzung mit dem Blaseninhalt geschützt werden. Die Ausnahme der Krankheitskeime geschieht bei der natürlichen Infektion wohl in erster Linie von der Schleimhaut der Nase und des Maules aus. Von der unverletzten Haut kommt dabei vermutlich nur die Gegend des Klauenspalts als Eingangspforte in Betracht (wahrscheinlich durch kleine Nisse in der Haut an dieser Stelle).1 ^ Tiere, welche für die Krankheit an sich gewöhnlich nicht empfänglich sind, wie Hausgeflügel, Sperlinge und dergleichen, können jedoch sehr wohl als Zwischenträger des Ansteckungsstoffs dienen und dadurch die Seuche verbreiten. Schutzimpfungen, die bei Maul- und Klauenseuche durch Einverleibung von Lymphe, Blut, Serum oder Milch von Tieren, die die Maul- und Klauenseuche überstanden hatten, versuchsweise vorgenommen wurden, führten zu negativen Ergebnissen. Weitere Versuche, durch Einspritzung eines Gemisches von Blut durchgesuchter Tiere und von Blasenlymphe eine Schutzwirkung zu erzielen, führten gleichfalls zu keinem befriedigenden Ergebnisse, da die behandelten Tiere vielfach infolge der Einspritzung an Maul- und Klauenseuche erkrankten. Als Ursache wurde die wechselnde Giftigkeit der Lymphe angesehen. ...

196 /279
... Zur passiven Schutzimpfung wird ein hochwertiges Schweinepestimmunserum verwendet, welches den Tieren aber nur einen kurz andauernden Schutz gegen die Infektion verleiht. Es wird deshalb das kombinierte Verfahren mit Serum und Kultur in Anwendung gebracht. Auch hierüber liegen bis jetzt nur wenig günstige Berichte vor. IV. Rotlauf der Schweine.1 H Der Rotlauf der Schweine ist in früheren Jahren, bevor er als selbständige-Krankheit erkannt wurde, als eine besondere Form des Milzbrandes angesehen worden. Gleichzeitig mit der Einführung der vorübergehenden Anzeigepflicht für die Schweineseuche und Schweinepest in den Jahren 1894, 1895 in Preußen, in der Folge auch in anderen Bundesstaaten und vom 1. Oktober 1898 an für das ganze Reich (vgl. den Abschnitt Schweineseuche und Schweinepest) ist jeweils auch die Anordnung der Meldepflicht für den Rotlauf der Schweine erfolgt. Die verschiedene Natur der erwähnten Seuchen erfordert jedoch in veterinärpolizeilicher Hinsicht eine Trennung des Rotlaufs von den übrigen Schweineseuchen. Eine besondere, milde Form des Rotlaufs bildet die als -Nesselfieber«, -Backsteinblattern« oder -Fleckrotlauf« bezeichnete Krankheit der Schweine. 1900^ ^Z01^ ^902^ ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 245. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-245

ID: 00002855
197 /279
... Von den im Berichtsjahr vom Regierungsarzt in Lome an Malaria behandelten 105 Kranken wurden in Lome nur infiziert 12 Kranke, 2 waren Spätrezidive, in 91 Fällen war die Infektion mit Sicherheit außerhalb Lomes erfolgt. Auch unter den Eingeborenen trat zu Beginn der Regenzeit Malaria auf, namentlich unter den Kindern. In Anecho gehört Malaria unter den Europäern und Eingeborenen zu den verbreitetsten Krankheiten. Die Dysenterie (Amöben-Dysenterie) ist in Lome hauptsächlich auf die ungünstigen Wasserverhältnisse und auf den immer noch fühlbaren Mangel an Aborten für Eingeborene zurückzuführen. Sie breitete sich in Lome Ende November unter den Eingeborenen, namentlich unter Kindern aus und ging durch gelegentliche Infektionen Ende Dezember auch auf Europäer über. Unter den Europäern Lomes kamen 21 Fälle in Behandlung. Bei der Behandlung der Dysenterie hat sich in einer Reihe von Fällen das von Korpsstabsapotheker a. D. Bern eg au aus der Rinde einer in Togo vorkommenden Simarubacee hergestellte Togo-Simaruba-Extrakt sehr gut bewährt. Um der Abortkalamität abzuhelfen, sind Mittel für Errichtung weiterer Aborte für Eingeborene angefordert worden. Die Anlage einer Süßwasserleitung ist abhängig von der Auffindung einwandfreien Wassers. Bohrversuche sind im Gange. In Anecho wurde im März ein gehäuftes Vorkommen von Dysenterie beobachtet; in allen Fällen bis auf einen, wo es sich um eine durch Amöben hervorgerufene Erkrankung handelte, wurden Ruhrbazillen nachgewiesen. Ferner traten eine Reihe von Erkrankungen auf, deren Verlauf typhusähnlich war. Es handelte sich um über mehrere Wochen sich hinziehende Erkrankungen mit allmählichem Beginn, langandauerndem kontinuierlichen oder remittierendem Fieber, das allmählich abfiel. ...
... Die Infektion konnte nur an der Bohrstelle Badja 43 km nördlich von Lome und zwar durch Vermittlung von Eingeborenen stattgefunden haben. Bald darauf kam noch ein weiterer Fall vor, dessen Infektion ebenfalls in Badja erfolgt war, aber in Genesung überging. Ein sechster Fall, der Anfang August tödlich endete, war auf eine Infektion in Towega nördlich von Badja zurückzuführen. In dem benachbarten Dahomey wurde die Seuche zweimal konstatiert, einmal im April 1907 in Ouidah. Es wurde damals Quarantäne gegen Dahomey verhängt, welche jedoch im August wieder aufgehoben werden konnte. Die Seuche griff damals nicht in den Bezirk Anecho über. Ein zweites Mal trat Gelbfieber in Grand-Popo im Januar 1907 auf; die sofort verhängte Quarantäne konnte im Februar wieder aufgehoben werden. Im März jedoch erlag Regierungsarzt Dr. Martin dem Gelbfieber; die Infektion war in Anecho erfolgt. Wer den Bezirk Anecho mußte daher am 20. März Quarantäne verhängt werdend) Für die Eingeborenen Togos ist eine der wichtigsten Infektionskrankheiten der Aussatz. Der erste wirksame Schritt zur Bekämpfung dieser Seuche ist im Berichtsjahre geschehen durch Errichtung des 9 Kilometer von Lome entfernten Aussätzigenheims bei Bagida. Das Grundstück besitzt einen Flächeninhalt von 31,55 Im, wovon der größte Teil zur Anlage und Bewirtschaftung von Farmen durch die Aussätzigen bestimmt ist. Der südwestliche Teil des Grundstücks enthält die Wohnungsanlagen. Dieselben gliedern sich in: 1. Die Krankenabteilung. Diese ist von Straßen durchzogen, die in der Regenzeit bepflanzt werden sollen, und wird so in kleine Bezirke geteilt, von denen jeder für vier Häuser bestimmt ist. ...

198 /279
... Es erfolgte jedoch in manchen Rinderbeständen, in denen sich durchseuchte Tiere befanden, eine Infektion des Jungviehs. Die Räude des Kleinviehs, die in der Aufstandszeit eine außerordentliche Verbreitung genommen und zahlreiche Opfer, besonders unter den Beuteviehbeständen gefordert hat, ist infolge der Verkleinerung der Bestände und energischer Behandlung erheblich zurückgegangen. Auch die Räude der Einhufer ist unter den Tieren der Zivilbevölkerung nur noch in vereinzelten Fällen aufgetreten. Bei den Einhufern der Militärverwaltung dagegen herrschte die Räude immer noch in größerem Umfang, und zwar hauptsächlich im Süden. Ein Ausbruch des Texasfiebers unter einem Schlachtviehbestand der Truppe wurde gemeldet. Geflügeldiphtherie und Geflügelcholera, letztere aus Kapstadt eingeschleppt, kamen mehrmals zur Beobachtung und verursachten, besonders in Windhuk erhebliche Verluste. Von sporadischen Erkrankungen ist das häufige Vorkommen von Vergiftungen im vergangenen Jahre zu erwähnen. Infolge der mehrmaligen Vernichtung der Weide durch die Heuschrecken nahmen die weidenden Tiere, besonders die Rinder, Giftpflanzen auf, die von den Heuschrecken verschont geblieben waren. Zahlreiche Todesfälle bei Rindern wurden bedingt durch akute Pansenaufblähung, deren Ursache die Aufnahme der Blätter einer roten Zwiebel, des sogenannten Schlangenkopfes, war. Außerdem war bei Rindern eine eigenartige Krankheit zu beobachten, die wahrscheinlich auch auf eine Giftpflanze und zwar mit narkotischer Wirkung zurückzuführen ist. Die erkrankten Tiere zeigten Störungen in der Futteraufnahme und Verdauungstätigkeit, Benommenheit, Bewegungsstörungen, wie schwankenden, gespannten Gang, hochgewölbten Rücken und mitunter Lahmheit, die von einem Bein auf das andere übersprang. Der mikroskopische Blutbeflmd war ein vollkommen normaler. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 234. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-234

ID: 00002844
199 /279
... Ich erinnere nur an die nicht selten vorkommende venerische Ansteckung der Hebammen, die sie sehr leicht bei der Entbindung einer luetischen Person akquirieren können, die sie auch auf 1 oder 2 Jahre vollständig von ihrem Beruf ausschließt, weil sie sonst die Infektion auf andere übertragen können. So wäre es eigentlich unbedingt notwendig, daß wir für diesen Stand sehr bald die Segnungen der Arbetterversicherung einführen; ich glaube, daß dies auch vielleicht in den Rahmen der Arbeiterversicherung gehen wird, daß es nicht notwendig ist, dazu ein besonderes Gesetz zu machen (Zuruf bet den Sozialdemokraten), ohne daß es notwendig wäre, dazu ein besonderes Gesetz zu machen. Im übrigen sage ich dem Herrn Kollegen Frank, daß ich mich nur gegen neue Gesetze (8) gegen neuauftretende Mißstände gewendet habe, aber nicht gegen ein Gesetz, das einem Mißstand, der schon seit Jahren besteht, abhelfen soll; aber ich glaube, hier würde der Rahmen der Arbetterversicherung genügen. Aber nun verlange ich wirklich ein neues Gesetz (Heiterkeit bei den Sozialdemokraten), das ich allerdings schon seit Jahren verlangt habe, das die Krankenpflegepersonen betrifft; hier müßten die verbündeten Regierungen etwas schneller vorgehen. Die Vorarbeiten zu einer allgemeinen Versicherung der Krankenpflegepersonen liegen ja schon 6, 7 Jahre zurück. Ob die Versicherung der Krankenpflegepersonen im Rahmen der Arbeiterversicherung gehen wird, das ist mir zweifelhaft. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 252. 1909
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-252

ID: 00002933
200 /279
... In der Hauptregenzeit, wo die Luft meist dampfgesättigt ist, dauert die Entwickelung von der Infektion bis zur Bildung der ungeschlechtlichen Sporen, die als Weiße Pünktchen an der Oberfläche wahrnehmbar sind, 5 bis 6 Tage. Die ungeschlechtliche Sporenbildung tritt nicht ein, wenn die Fruchtschale dauernd vom Regen bespült wird, sondern nur, wenn die Luft zwar dampfgesättigt, die Fruchtschale aber trocken ist. Deshalb tritt die Braunfäule in Bibundi und Jdenau in der stärksten Regenzeit auch in so geringem Maße auf. — Sinkt die relative Feuchtigkeit der Luft unter 60»/» herunter, so tritt eine Keimung der Sporen nicht mehr ein, und in infizierten Früchten beginnt das Mycel des Pilzes geschlechtliche Dauersporen zu bilden. Die Erhaltung des Pilzes während der Trockenzeit geschieht durch diese geschlechtlichen Sporen/ sie werden dadurch verbreitet, daß infizierte Früchte in der Trockenzeit an den Bäumen hängen oder auf dem Boden liegen bleiben. An solchen Früchten findet man fast stets, daß die ganze Schale durch Bohrgänge von Würmern wie 8!18 ...


< [1] - ... 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 ... [14] >