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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 252. 1909
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-252

ID: 00002933
201 /279
... Schilling, war es schon in den Jahren 1904/05 gelungen, Rinder gegen Tsetse so vorzubehandeln, daß sie nicht bloß der künstlichen Infektion mit Tsetse widerstehen, sondern auch notorische Tsetsegebiete ungestraft passieren konnten. Immerhin waren diese Versuche noch nicht ganz abgeschlossen und es erschien wünschenswert, sie nochmal nachzuprüfen, um ein endgültiges Urteil über das in Anwendung gebrachte Jmmunisierungsverfahren zu gewinnen. Zu diesem Zwecke suchte Dr. Schilling im Berichtsjahre das Schutzgebiet erneut auf. Bei einem letzten Versuch die in den Jahren 1902, 1903 und 1904 vorbehandelten Rinder der natürlichen Infektion auszusetzen, erlagen diese in der als Tsetsegebiet bekannten Gegend von Tokpli in wenigen Tagen oder Wochen. Auf Grund dieses letzten Versuches kommt der genannte Forscher zu dem Ergebnisse, daß die bisher geübte Vorbehandlung der Rinder, welche eine aktive Immunisierung mit abgeschwächten Trypanosomen erstrebt, eine sichere und dauerhafte Immunität nicht zu verleihen imstande ist. ...

202 /279
... Eine vollkommene Unschädlichmachung der Kadaver und Auswurfstoffe ist nur selten durchführbar und es empfiehlt sich daher, auf solchen Farmen die der Infektion ausgesetzten Tiere von Zeit zu Zeit mit Pasteurschem Impfstoff oder nach der Sobernheimscheu Methode zu immunisieren. Die letztere hat im verflossenen Jahre wiederholt mit Erfolg Anwendung gefunden. Der Rotz der Einhufer, welcher während und infolge des Krieges nach denn Schutzgebiet eingeschleppt wurde, zeigt leider eine ziemlich weite Verbreitung. Kleinere und große, denr Militär gehörige Pferde- und Mauleselposten erwiesen sich verseucht und häufig fand die Krankheit, wie dies unter afrikanischen Verhältnissen kaum anders zu erwarten ist, rasche Verbreitung. Bei dem bis jetzt seltenen Ausbruch der Krankheit auf Farmen kommt die Krankheit gewöhnlich erst spät zur Anzeige, weil die Eigentümer sie nicht selten mit Druse, Nasenkatarrhen oder mit der epizootischen Lymphangitis verwechseln. Die Räude der Haustiere, wovon diejenige der Schafe und Ziegen die Hauptrolle spielt, ist ebenfalls verbreitet, aber leicht zu behandeln. Nur die Heilung der Ziegenräude, welche durch eine, Gänge in die Haut bohrende und dort lebende Milbe verursacht wird, stößt auf einige Schwierigkeit. Mit der größeren Ausbreitung der Kleinviehzucht finden diese Herdekrankheiten eine rasche Zunahme und die kurative Behandlung und Ausrottung stößt auf bedeutendere Schwierigkeiten. Passende Vorrichtungen zum Waschen oder Baden kranker Schafe und Ziegen finden sich nur auf wenigen Farmen und es ist eine Vermehrung derselben sehr im Interesse des Züchters und der Veterinärpolizei. Das Texasfieber kam nur einmal, der Rauschbrand gar nicht vor. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 255. 1909
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-255

ID: 00002936
203 /279
... Bei der Tollwut breche die Krankheit nicht alsbald nach der Infektion offensichtlich aus, sondern es vergehe ein Zeitraum bis zu 3 Monaten und gelegentlich darüber, ehe die Krankheit zum Vorschein komme. Deshalb sei es nicht angängig, die dreimonatige Frist herabzusetzen. Von sachverständiger Seite sei sogar der Vorschlag gemacht worden, die Einsperrungsftist zu verlängern, weil Fälle beobachtet seien, in denen die Tollwut erst nach drei Monaten zum Ausbruch kam. Eine Herabsetzung der Einsperrungs- und Beobachtungsfrist schaffe die Gefahr, daß von tollen Hunden gebissene Tiere noch nach Beendigung der Einsperrung an Tollwut erkrankten und alsdann die Menschen gefährdeten. Es handle sich hierbei in erster Linie um den Schutz der Menschen, der um so dringlicher sei, als die Tollwut der Menschen eine mit großen Qualen einhergehende, tödliche Krankheit sei, deren Ausbruch auch durch die darnach alsbald eingeleitete Wutschutzimpfung nicht immer verhütet werde. Es sei auch nicht außer acht zu lassen, daß nach dem vorliegenden Entwurf die dreimonatige Einsperrung nicht die Regel, sondern eine Ausnahme bilden solle, die an Stelle der Tötung in besonderen Fällen zugelassen werden kann. Ein Kommissionsmitglied will die Sätze 2 und 3 des Abs. 2 aus dein Paragraphen gestrichen haben, bringt dann aber Abänderungsantrag Nr. 56 ein, der lautet: Nr. 56. in § 37 Abs. 2 (letzter Satz) die Worte „und Katzen sowie „oder der Katze zu streichen und in demselben Satze redaktionell das Wort „kann nach „Katzen zu streichen und nach „Auch einzufügen. Der Antrag wird angenommen und mit ihm der ganze § 37, unter Ablehnung des Antrags Nr. ...

204 /279
... Zuzugeben sei, daß eine Infektion durch Perlsuchtbazillen, insbesondere durch die Milch tuberkulöser Kühe erfolgen könne. Bekämpsungsmaßregeln gegen die Tuberlose unter den Tieren lägen sowohl im veterinären wie auch im sanitären Interesse. Aus der Mitte der Kommission wird hervorgehoben, die Sachverständigen-Kommission sei unbedingt erforderlich. Bei aller Hochachtung vor dem Können und den Leistungen der Kreistierärzte und der Tierärzte überhaupt sei es nicht gut angängig, einer einzelnen Person so weitgehende Befugnisse zu übertragen. Ein anderes Kommissionsmitglied schlägt der Regierung gleichfalls die Annahme der Sachverständigenkommission nochmals vor. Er sei selbst gar nicht so sehr von dem Wert der Kommission überzeugt, doch würde dieselbe äußerst beruhigend den Gefahren des Gesetzes gegenüber auf den Tierhalter wirken; im übrigen stimme auch er für 33^/z °/». Andere Mitglieder erklären dagegen an 50 festhalten zu wollen. Nachdem sich ein Mitglied noch gegen eine allgemeine Viehversicherung ausgesprochen, ein anderes Mitglied eine Erklärung der verbündeten Regierungen bezüglich Stellungnahme zu § 2 gefordert, erklärt ein Vertreter der verbündeten Regierungen, daß diese Erklärung im Plenum erfolgen werde, daß ferner die Entschädigung bei Tuberkulose nicht 50 0/ betragen dürfe, und daß der Kommissions-Paragraph unannehmbar sei. Hierauf eingehende Anträge lauten: Nr. 90. in H 2 Abs. 2 das Wort „dringenden sowie den Satz von „Auch können bis „übertragen werden zu streichen. Nr. 91. zu 8 2: 1.1 in Abs. 3 hinter die Worte „und Beamten einzufügen: „und über die Bestreitung der durch das Verfahren entstehenden Kosten; 2.1 den Abs. 4 zu streichen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1909
Bd.: 257. 1909
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-257

ID: 00002937
205 /279
... Aus diesem Grunde mußte von der Unbrauchbarmachung der Gerste durch Infektion mit Fermenten abgesehen werden. Da andere einfache Verfahren zur Unbrauchbarmachung der Gerste nicht aufzufinden waren, so wurde vorgeschlagen, von einer Unbrauchbarmachung der Gerste zur Malzbereitung abzusehen und vielmehr die zum niedrigeren Zollsatz eingeführte Gerste durch Färbung mit einem Teerfarbstoff derartig zu kennzeichnen, daß ihre Erkennung im Handel und Verkehr ohne Schwierigkeiten möglich war. Hierfür kann aber nur ein Farbstoff in Frage kommen, der den folgenden Anforderungen genügt: 1.1 Erstens muß der Farbstoff völlig unschädlich für die Gesundheit sein, auch darf er keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, durch welche die Verwendung der damit gefärbten Gerste zur Herstellung menschlicher Nahrungsmittel, z. B. von Graupen, oder ihre Benutzung zu Futterzwecken ausgeschlossen sein würde. 2.1 Zweitens muß der Farbstoff ein so starkes Färbevermögen besitzen, daß verhältnismäßig geringe Mengen ausreichen, um die Gerste derartig zu färben, daß der gewollte Zweck, ihre Kennzeichnung, mit Sicherheit und ohne zu erhebliche Kosten erreicht wird. Insonderheit muß es auch ausgeschlossen sein, daß der Farbstoff leicht von der Gerste wieder entfernt werden kann. 3.1 Drittens muß es vermieden werden, daß die Gerste durch die Färbung zu allen weiteren erlaubten Zwecken des Nahrungsmittelgewerbes unbrauchbar gemacht wird. Auch darf die Gerste durch die Färbung in ihrer Haltbarkeit und Lagerfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. 4.1 Viertens muß es möglich sein, sofern die zum niedrigeren Zollsatz eingeführte und daher durch Färbung gekennzeichnete Gerste den gesetzlichen Bestimmungen zuwider zu Brauzwecken verwendet ist, dies in unzweifelhafter Weise festzustellen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 262. 1909/10
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-262

ID: 00003325
206 /279
... Ebenso ist auch bezüglich (v) des Schutzes gegen Infektion durch Seuchen vollständige Übereinstimmung vorhanden. Aber bei dem vorliegenden Gesetzentwürfe handelt es sich um etwas ganz anderes, über das nicht allgemeine Übereinstimmung herrscht. Was alles als Mittel zur Gesundung und zur Verhütung von Krankheit in Betracht kommt, das ist heute trotz aller herrlichen Fortschritte der Naturwissenschaften und der Medizin noch eine viel umstrittene Frage. Die Heilung der inneren Krankheiten ist, so sehr auch die Technik der Chirurgie und der anderen Teile der Medizin, bei denen es sich um technische Fertigkeiten handelt, fortgeschritten ist, die innere Medizin ist im letzten Jahrhundert, was die wirkliche Heilung von Krankheiten angeht, durchaus nicht in demselben Maße fortgeschritten. Darüber sind eine Reihe klassischer Zeugen aus dem Bereich der medizinischen Literatur anzuführen. Daß diese Tatsache wirklich besteht, ist ebenso sicher wie begreiflich. Ist aber über die Mittel zur Gesundung so viel Strittiges noch zu erledigen, dann darf kein Gesetz Maßnahmen treffen, welche es jemandem unmöglich machen, eben nach seiner Fasson auch hier das Heil finden zu können. Uns drängt sich nun die Frage auf: ist denn in der Tat das, was erzielt werden soll, der Schutz des Publikums, durch diese Vorlage auch zu erreichen möglich ohne unberechtigte Eingriffe in die Freiheit der Kranken? ...

207 /279
... Wenn wir nun sehen, wie durch die anfänglich nur lax und partiell betriebene Bekämpfung dieses Schädlings der Pilz sich immer weiter entwickelt hat, so müssen wir um so mehr darauf achten, daß wir beim Seuchenschutz, wo es sich um die Infektion unserer Viehbestände handelt, nicht vorsichtig genug sein können. Ist z. B. der Krankheitsträger der Maul- und Klauenseuche erst einmal in Tausenden von Stallungen und Dunglegen wieder verbreitet, so wird der Kampf dagegen ein außerordentlich schwerer sein. — Also eine gemeinsame Bekämpfung ist nötig, und ich traue der Intelligenz unserer Weingärtner zu, daß dann der Erfolg nicht ausbleibt. Wie viel die Sache kostet, ist heute schon ausgerechnet worden, und da ist es meiner Meinung nach nur billig, daß die Regierung eingreift und die entsprechenden Bekämpfungsmittel im kommenden Jahre unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ich meine aber auch andererseits, das Reichsgesundheitsamt hat die Verpflichtung, nach neuen Bekämpfungsmitteln zu suchen. Es mag sein, daß es doch gelingt, ein leichter anwendbares und billigeres Mittel zu finden, als es heute die Bespritzung mit Kupferkalkbrühe ist. Meine Herren, ich erinnere dabei an einen Vorgang in der Tierwelt. In den achtziger Jahren, ja bis zu (v) den neunziger Jahren war die Rotlaufkrankheit in unseren Schweinebeständen außerordentlich verbreitet; aber sobald man einmal in den einzelnen Gemeinden, in den einzelnen Gehöften systematisch die Impfung gegen die Rotlaufkrankheit durchgeführt hat, ist es gelungen, die Krankheit so weit zurückzudämmen, daß man heute im Sommer kaum einmal von einem solchen Krankheitsfälle hört. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 263. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-263

ID: 00003329
208 /279
... Das muß jede Impfung; denn durch fie wird ja im Körper ein Stoff — sag« wir: ein Antitoxin — gebildet, auf Grund dessen nachher eine wettere Infektion nicht stattfinden kann. Wenn der Körper eine solche Arbeit ausführen muß, ist er selbstverständlich für andere Funktionen nicht geeignet während der Zeit, in der er dies ausführt, wie er es sonst sein würde, und ein gewisses Unbehagen muß auch bei dem Erwachsenen emtreten, selbstverständlich auch bei Kinde«. Auch ist sicher, daß die Immunität nicht ewig und nicht bei all« gleichmäßig lange dauert; das ist selbstverständlich. Wenn ich der Anficht wäre, daß fie ewig dauerte, würde ich mich nicht vor jeder großen Reise haben impfen lass«. Im Gegenteil, ich bin der Anficht, daß sie nach gewisser Zell sich abschwächt, bet einzelnen vielleicht ganz aufhören kann — dies aber sehr selten —, sicher fast immer eine GewiM für günstigen Verlauf einer Infektion bietet. Nun kann auch bet besonders empfindlichen Personen eine besonders starke Reaktion nach der Impfung eintreten, wie auch bei einzelnen Mitteln, die man einnimmt, und die jeder von Ihn«, ob er nun Naturhellanhänger ist oder nicht, auch trotzdem einmal eingenommen haben wird. Bei einzelnen Mitteln, die man einnimmt, kann bei dem einen eine stärkere, auch direkt pathologische Reaktion darauf auftreten als bei dem anderen. Das ist auch bei diesem Mittel, das dem Körper eingeführt wird, unzweifelhaft ebenso der Fall. ...

209 /279
... Karten 2, 3, 5 und 6 zeigen die Köpfe von Kindern, die Gestchtsekzem hatten und von frisch geimpften Kindern eine Infektion mit Vakzine erlitten; drei davon sind gestorben. Karte 4 zeigt ein Kind, das geimpft worden ist, obwohl es an Ekzem im Gesichte litt, und sich selbst eine Vakzineerkrankung im Bereich der ekzematös erkrankten Haut beibrachte. Diese Bilder wirken besonders abschreckend und entstammen einer Schrift von dem Professor der Zoologie vr. xdil. Blochmann in Tübingen. Sie beweisen, daß die Beaufsichtigung geimpfter Kinder, die allen Müttern im Impftermin eingeschärft wird, nicht ungestraft vernachlässigt wird. Setzt man ein Kind mit Ekzem im Gesicht in dasselbe Bett oder denselben Kinderwagen mit einem Kinde, das eben geimpft ist, so kann der Impfstoff übertragen werden und unangenehme Störungen Hervorrufen, Störungen, die aber durchaus vermeidbar und keineswegs eine notwendige Folge der Impfung find. Ich habe hier noch einen ganze» Stoß von amtlichen Erhebungen über angebliche Jmpfschädigungen; allein ich will Ihre Geduld nicht länger in Anspruch nehmen, ich will nur bemerken, daß unter diesen Jmpfschädigungen sich Fälle von englischer - Krankheit, von Blutfleckenkrankheit, von Lungenentzündung, von Brustfellentzündung, von Mundfäule, von Magen- und Darmkatarrhen, von Masern, von Lupus, von Skrofulöse, Knochen- und Gelenktuberkulose, von Ekzem usw. vorgekommen sind, eine ganze Blumenlese von Störungen, die ausnahmslos, wie die Herren Regierungspräsidenten berichten, mit der Impfung absolut nichts zu tun haben. ...
... Und auf diese und ähnliche Weise kommen die Erkrankungen zustande, die wirklich den Namen Jmpfschädigungen verdienen, weil sie durch eine Infektion der kleinen Jmpfschnitte entstehen, trotzdem die Lymphe und die Ausführung der Impfung ganz einwandfrei gewesen sind. Eine gewisse, meist geringe Reizung kommt bei jeder Impfung zustande; an jeder Impfstelle schießt ei« Knötchen auf, das in einigen Tagen zum Bläschen wird und zwischen dem sechsten und achten Tage nach der Impfung auf der Höhe der Entwicklung ist. Zuweilen kommt es in der Umgebung der Bläschen zu einer etwas stärkeren Rötung der Haut, die aber nichts weiter auf sich hat. Auch dies hat Herr Wegener als Jmpfschädigungen in seiner Sammlung; es sind aber keine Jmpfschädigungen, da sie schnell verschwinden. Karte 16: „Beobachtet vomJmpfgegnervereinHannover. Margarethe Heitkamm, Linden bet Hannover, geboren 5. Mai 1907; geimpft 10. Oktober 1908, Bild vom 20. Oktober 1908. Es ist ein hübsches kleines Mädchen mit vier etwas geschwollenen, verschärften Impfpusteln, die in der Heilung begriffen und sicher in 8 bis 14 Tagen verschwunden sind, ohne das Kind irgendwie zu gefährden. Kartei?: „Beobachtet vomJmpfgegnervereinHannover. Gustav Vogelfang, Hannover, 2^ Jahre alt, geimpft am 7. Oktober 1908, Bild vom 28. Oktober 1908. Prächtiges gesundes Kind mit in Abheilung begriffenen Jmpfpocken, deren Ränder etwas stärker aufgewulstet sind als gewöhnlich. Karte 28: „12jähriges Mädchen aus Dortmund mit stark geschwollenem, hochroten Arm. Sie sehen in der (v) Umgebung der Jmpfpocken einen ausgedehnten Entzündungshof, beruhend auf einer Reizung der Haut, die nicht gerade angenehm ist, aber meist harmlos vorübergeht. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 265. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-265

ID: 00003331
210 /279
... Der Herr Abgeordnete Mugdan hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß es schwer sei, derartige Erkrankungen festzustellen, wenn man sie unter die Unfälle rubrizieren wolle, und zwar deshalb, weil die Erkrankung manchmal sehr viel später in die Erscheinung trete, als die Infektion erfolgt sei. Ich meine, wenn der ernstliche Wille besteht, die unglücklichen Menschen, die an Bleivergiftungen erkranken, der Unfallversicherung zu unterstellen, so werden wir bei Gelegenheit derReichsversicherungsordnungdarauf zurückkommen können. (g) Worauf es aber vor allem ankommt, ist, daß nicht die Leute, die einmal erkrankt sind, geheilt werden, sondern daß die Erkrankungen überhaupt verhütet werden, und da handelt es sich darum — worauf ich schon vor zwei oder drei Jahren hingewiesen habe —, daß die Bundesratsverordnung vom 1. Januar 1906 bezüglich der Verwendung bleihaltiger Farben heute immer noch nicht so durchgeführt wird, wie sie durchgeführt werden müßte. Diese Verordnung ist an sich schon sehr lückenhaft und bedarf der Ergänzung. Auf Einzelheiten will ich nicht eingehen; es sind ja von Arbeiterorganisationen Erhebungen darüber gemacht worden, die unzweifelhaft ergeben haben, daß die Anzahl der Erkrankungsfälle sich nicht vermindert, sondern vermehrt hat. Ich habe die Fabrikinspektionsberichte vom vorigen Jahre durchgesehen und habe gefunden, daß wir fast überall eine nennenswerte Steigerung der Krankheitsziffer zu verzeichnen haben. Der Herr Abgeordnete Mugdan hat angeführt, daß wir selber zum Teil schuld wären, wenn Bleierkrankungen nicht immer als solche rubriziert würden, weil wir nicht für die Unabhängigkeit der Arzte einträten. Der Herr Abgeordnete Dr. ...

211 /279
... Bekanntlich haftet die Infektion nicht an dem, was man mit dem Auge erkennt, und jeder Besitzer und jede Kuhmagd, die aus dem Stalle hinausgeht, bringt weit mehr Gefährliches mit heraus, als was da, um das Stadium der neuen polizeilichen Besenreinheit zu erreichen, etwa zusammengekehrt werden kann, aber wo anders doch liegen bleibt. (Sehr richtig! in der Mitte.) Was soll man ferner dazu sagen — und ich möchte bitten, daß das Reichsgesundheitsamt auch hier einmal ein autoritatives Votum an die betreffenden tieferen Stellen weiter und hinunter gibt —, wenn man z. B. Tauben interniert und konsigniert, während man bekanntermaßen den Sperlingen ihre Freizügigkeit nicht beschränken kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Wenn z. B. ein Sperling auf dem Mist eines Bauernhofes, wo die Maul- und Klauenseuche herrscht, Vormittags ein Bad nimmt und am Nachmittag auf eine Nächbardungstätte stiegt- wo die Maulund Klauenseuche.och nicht ist, so kann er trotz „besenrein und trotz aller „Taubensperre die Seuche mü seinem Gefieder verschleppen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 268. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-268

ID: 00003334
212 /279
... Wie wenig Krankheitsstoff dazu genügt, um eine Infektion herbeizuführen, mag Ihnen ein Beispiel zeigen: wenn ich den Inhalt eines Bläschens auf der Zunge eines Ochsen nehme, so kann ich, wenn ich es mit Wasser verdünne und anderen Tieren einspritze, damit 5000 Ochsen infizieren. Sie ersehen, meine Herren, welche große Gefahr vorliegt, daß schon mit einem verhältnismäßig kleinen Quantum von ansteckendem Stoff eine gewaltige Weiterverbreitung der Seuche herbeigeführt wird. Ich habe in diesem Hause schon vor Jahren dargelegt, wie mir der inzwischen verstorbene Generalleutnant v. Geißler einmal in einem Brief mitteilte, daß eine Magd bei ihm in der Oberlausitz auf einem Bauernhof zugegangen sei, die von einem Rittergut gekommen war, und kurz bevor sie von dort fortging, noch in den Kuhstall hineinschaute, dabei etwas Schmutz an den Schuhen mit sich fortnahm und, ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 269. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-269

ID: 00003335
213 /279
... Bambusenunwesen, sittliche Verhältnisse, Geschlechtskrankheiten, Infektion durch weiße Soldaten usw.: Bd. 259, 29. Sitz. S. 1016 ä. 11. Eisenbahnen. u) Denkschrift über die Gestaltung des Eisenbahnwesens in Deutsch-Südwestafrika (mit einer Karte), siehe Zweiter Nachtragsetat für 1909, Seite 28 des Etatsentwurfs. Hierzu 2 Anlagen: Vertrag zwischen dem Fiskus des Deutschsüdwestafrikanischen Schutzgebiets und der Otavi-Minen- und Eisenbahngesellschaft in Berlin, betreffend den Verkauf der Otavi-Eisenbahn an den Fiskus (S. 37) u. a. b) Strecken Lüderitzbucht—Keetmanshoop undSeeheim—Kalkfontein, Verpachtung der Verkehrsanlagen im Süden des Schutzgebiets, siehe Zweiter Nachtragsetat für 1909, Bd. 270 Nr. 35. Hierzu: Vertrag zwischen dem Fiskus des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika und der Deutschen Kolonialeisenbahnbau- und Betriebsgesellschaft zu Berlin, Seite 21 des Etatsentwurfs, o) Umbau der Strecke Karibik—Windhuk, Kosten, Deckung durch Diamantfunde(2.Nachtragsetat für 1909: Bd. 270 Nr. 35), Spurweite der Bahn usw., Ersparnisse am Militäretat: Bd. 258, 7. Sitz.S.190ä. Bd. 259, 23. Sitz.S.766ä,6ff.,7748,785ä,v. 24. Sitz. S. 796V, 8016. ...

214 /279
... Bambusenunwesen, sittliche Verhältnisse, Geschlechtskrankheiten, Infektion durch weiße Soldaten usw.: Bd. 259, 29. Sitz. S. 1016^. 34.1 v. Schuckmann, Gouverneur, siehe unter 16. 35.1 Schulen. Aufwendungen in Südwestafrika für die Eingeborenen im Verhältnis zu den Aufwendungen für Weiße: Bd. 265, 155. Sitz. S. 5813L. Sachregister. Südwestafrikanisches Schutzgebiet. 35. Schulen (Forts.). HalbweißeZöglinge, Behandlung als Farbige: Bd.259, 28. Sitz. S. 988^.. — Siehe auch „Missionen. 36.1 Schutztruppe. Gliederung und Stärkenachweisung der Sch. für Südwestafrika vom 1. April 1910 ab, Beilage zum Etat für Südwestafrika für 1910 (Bd. 270 Nr. 11), S. 65 des Etatsentwurfs. Kosten der Schutztruppe: Bd.258, 22. Sitz. S.7516. Weitere Verminderung: Bd. 258, 8. Sitz. S. 203 Rekrutierung der Schutztruppe aus der einheimischen Bevölkerung, Wehrordnung für S.: Bd. 259, 28. Sitz. S. 991^., 993 V. Verminderung mit dem Fortschreiten der Bahnbauten; rechtzeitige Vorlegung eines Dislokationsplanes an die Budgetkommission, Vermehrung der Arbeitstruppen, Reorganisation, Rekrutierung aus der einheimischen Bevölkerung, Wehrgesetz: Bd. 265, 155. Sitz. S 5780 8, 5788 L, 5797V, 58086, 5816L. 156. Sitz. S. 5852 6 ff., 5853^, 58546, 58596. 37.1 Selbstverwaltung siehe unter 41. 38.1 Stauanlagen, Vermehrung der Wassermengen: Bd.259, 29. Sitz. S. 1005 V. 39.1 Steuerverhältnisse. — Siehe auch unter 13 und 41. Erhöhte Besteuerung des unbebauten, unbepflanzten Grundbesitzes (der großkapitalistischen Gesellschaften): Bd. 262, 99. Sitz S. 3619^. Grundsteuer in Südwestafrika, Neugestaltung, Höhe, Stellung des Staatssekretärs Dernburg: Bd. 259, 27. Sitz. S. 948^. Bd. 265, 155. Sitz. S. 57846, 5803V. Besteuerung der Eingeborenen im allgemeinen: Bd. 265, 155. Sitz. S. 5751V, 5782^. 40.1 Swakopmund. ...

215 /279
... Umfang der Seuche, Einschleppung aus Frankreich, Mundschwämmchenseuche im Elsaß; Gefahren der Infektion:1 Bd. 268,1 199. Sitz. S. 765774, v, 7658 V. JnkubationSdauer der Seuche: Bd. 268, 199. Sitz. S. 76588. Frage der Durchseuchung des Viehs, der Virulanz der Bazillen: Bd. 268, 199. Sitz. S. 76598. Sperrmaßnahmen, Vermeidung von Schädigungen der Landwittschaft, Resolution Graf Kanitz, vr. Roesicke usw., Verschärfung der Grenzsperre, Einsperrung des Geflügels usw.: Bd. 268, 199. Sitz. S. 76578 ff., 76580 ff. 1211* ...

216 /279
... Sperrmaßregeln, Erfolg, Uebertragung der Seuche durch Infektion, Vögel; Absperrbezirke: Bd.268, 199. Sitz. S. 76646, 76656. Verhinderung von Versammlungen wegen der Seuche: Bd. 268, 199. Sitz. S. 7665L. Bestrafungen wegen Uebertretung der Gesetze: Bd. 268, 199. Sitz. S. 7665^.. Entschädigungsfrage: Bd. 268,199. Sitz. S.7664V. Gewährung von Darlehen für kleine Landwirte (Württemberg): Bd-268,199.Sitz S.7662V. Reichsversicherungsordnung. Krankenversicherung, — zweite Beratung: Bd. 267, 175. Sitz. S. 6733V (erweiterte Krankenpflege auf dem Lande, Krankenhaus). ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 277. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-277

ID: 00003344
217 /279
... Daraus geht hervor, daß die Infektion nicht bei der Impfung, sondern erst nachträglich erfolgt sein muß, daß es sich also um sogenannte Spätinfektionen handeln muß, welche durch eine unzweckmäßige Behandlung der Impfpusteln entstehen. In der Tat lassen es viele Mütter an Sauberkeit fehlen, viele verbinden die Ärmchen mit schmutziger Leinewand, andere waschen ie mit Sahne und sogar mit Urin. Daß dies zu Inektionen Veranlassung geben muß, liegt auf der Hand. ...

218 /279
... Referent gebe zu, daß die Krankheiten Wohl die Folge von Infektion der Wundstellen seien, es müßten daher antiseptische Verbände gemacht werden. Auch käme es vor, daß Arzte bei Massenimpfungen nicht vorsichtig genug verführen und völlig rissige Wundstellen hervorriefen. Eine Kontrolle darüber, wie es Herr Professor Dr. Kirchner ausgeführt habe, sei im einzelnen nicht möglich. Es hätten andere Staaten, wie z. B. Schweizer Kantone, Österreich und England keinen Impfzwang und doch seien dort nicht mehr Pockenepidemien bekannt geworden. Auch schütze die Impfung nicht fürs ganze Leben, sondern nur eine Zeitlang. Er sei der Ansicht, daß es ein unstatthafter Eingriff in die persönliche Freiheit der Eltern sei, die das Impfen für schädlich hielten, sie zu zwingen, ihre Kinder impfen zu lassen, und befürworte er deshalb das Verlangen der Petenten, welches wolle „eine gesetzliche Bestimmung, kraft deren alle diejenigen von der Impfung und selbstverständlich von Strafe befreit werden, die für sich oder ihre Kinder oder Pflegebefohlenen der zuständigen Behörde schriftlich erklären, sie fühlten sich im Gewissen verpflichtet, sich oder ihre Kinder bezw. Pflegebefohlenen nicht impfen zu lassen. Diese Bestimmung sei in England eingeführt. Verschiedene Kommissionsmitglieder bekämpften diesen Vorschlag, da die Einzelnen im Interesse der Allgemeinheit sich fügen müßten, widrigenfalls große Schädigungen für das ganze Volk zu erwarten seien. Im selben Sinne äußerten sich auch die Regierungsvertreter, und dies war der Haupteinwand gegen den Vorschlag des Referenten. Ein Jmpfgegner der Kommission will alle acht Forderungen zur Erwägung überweisen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1912
Bd.: 283. 1912
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-283

ID: 00003350
219 /279
... Die Ansteckung ist ja nach der Erfahrung eine zweifache, einerseits eine gutartige, anderrseits eine bösartige, und es ist wohl die Frage gerechtfertigt, ob die Tiere, welche die leichtere, gutartige Infektion schon durchgemacht haben, durch diese gegen die bösartige Ansteckung immun geworden sind. (Sehr richtig! im Zentrum.) Bisher wurde viel Geld vor allem von Privatleuten ausgegeben zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, aber vielfach umsonst. Daher ist es gerechtfertigt, daß man auch möglichst mit öffentlichen Mitteln beispringt in der jetzigen Art der Bekämpfung und der Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen für die Viehseuche. Das will unsere zweite Resolution. Sie wendet sich an die verbündeten Regierungen und will in ihrem ersten Punkt, daß die Kosten der Schlachtvieh- und Fleischbeschau auf die Landeskasse übernommen werden. Hier möchte ich nur kurz bemerken, daß es im Interesse der Allgemeinheit liegt, daß die Fleischbeschau möglichst gleichmäßig und möglichst genau durchgeführt wird. Und wenn ich einen speziellen Wunsch von Bayern anfügen darf, so möchte man dort, daß die Ausbildung der Fleischbeschauer auf die Staatskasse übernommen wird. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Der Punkt 2 verlangt, die Entschiidigungspflicht des Staates bei Viehseuchen solle ausgedehnt werden. Das hat nun Bezug in erster Linie auf H 67 des neuen Vieh- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1913
Bd.: 287. 1913
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-287

ID: 00003354
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... Soll aber der Kampf gegen die Tuberkulose endgültig siegreich durchgeführt werden, so darf mau nicht außer acht lassen, daß die Keime der Tuberkulose in der Mehrzahl der Fälle bereits in der Kindheit aufgenommen werden, und daß die während dieser Zeit im kindlichen Körper einmal eingetretene Infektion sich in Drüsen abkapselt oder in Knochen und Drüsen sich lokalisiert. Erst im erwerbsfähigen Alter entwickelt sich dann die verhältnismäßig langsam um sich greifende und selten zur offenen Tuberkulose führende Erkrankung weiter, sei es, daß ungünstige Berufsverhältnisse die Infizierten der Gefahr des Umsichgreifens der Infektion aussetzen, sei es, daß eine neue Ansteckung in dem schon infizierten Körper zu einer andersartigen Lokalisation führt. Jedenfalls wird heute die Auffassung vertreten, daß die fortschreitende Tuberkulose des erwerbsfähigen Alters als die Fortsetzung der zwar örtlich ruhenden, aber im Kiudesalter bereits erworbenen Tuberkulose ist. Hieraus aber ergibt sich zunächst als unabwetsliche Pflicht, daß die Kinder vom ersten Jahre ihrer Geburt an eine gute und sorgsame Ernährung, möglichst die Brust der gesunden Mutter, erhalten; denn je günstiger die Ernährung, desto größer ist auch die Widerstandsfähigkeit gegen die Jnfektionskeime. Sollte die sonst gesunde Mutter ...


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