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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 292. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-292

ID: 00003388
221 /279
... Meine Herren, die Mittel, die ausgeworfen worden find, find der Infektion gegenüber vollständig unwirksam geblieben. Frankreich hat die Erfahrung durchgemacht, die Deutschland heute macht. In Frankreich haben wir gesehen, daß das Land 1878 noch, als die erste Berner (L) Reblauskonferenz stattfand, an dem Ausrottungsverfahren festhielt. Schon im folgenden Jahre 1879 hat man das Verfahren aufgegeben, und Frankreich hat in der Zeit nun seine großen Weinberge völlig rekonstruiert in der Weise, wie wir es eben tun möchten.- auf amerikanischer Unterlage gepfropft mit unserer europäischen Nebe viti« viiülei-L. Frankreich hatte 1907 von seinem Rebbestand von 1 710 028 Hektar im ganzen 1259977 Hektar rekonstruiert. (Hört! hört!) Das ist die übergroße Masse seines Rebgebietes. Mit welchem Erfolge — das wissen Sie auch. Sie denken noch alle zurück an die Winzerrevolten, die Frankreich im Anfange des 20. Jahrhunderts gehabt hat, wo infolge einiger guter Weinjahre um die Jahrhundertwende im Süden Frankreichs die Keller so überfüllt waren, daß man lärmend nach Abhilfe gegen die Unverkäuflichkeit der Weine schrie. Heute ist die Reblaus auch nach Algier übergewandert, und Frankreich macht dort gar nicht einmal den Versuch, irgendwie mit einer Ausrottung vorzugehen, sondern sofort, wie die Reblaus einen Bestand vernichtet, hat man Rekonstruktionen angefangen, und zwar find in Algier bis zum Jahre 1910 in den dortigen ziemlich neuen Rebbeständeu 52 717 248 Stück neue auf amerikanische Unterlage gepfropfte Reben angepflanzt worden. Die Schweiz macht das genau so. ...
... In der Denkschrift von 1911 finden wir, daß in der Gemeinde Mautenbach bei Krems, wo seit i960 die Reblaus herrscht, man es mit dem Kulturalverfahren fertiggebracht hat, die Reblaus auf 200 Quadratmeter zu beschränken, und in Fels bei Wagram, wo seit 1896 die Infektion herrscht, sind 9 Hektar gerodet worden, dafür aber 21 Hektar rekonstruiert mit veredelten ameri- (v) kanischen Reben. Österreich braucht auch ständig den Schwefelkohlenstoff und hat im Jahre 1907 550 928 Kilogramm verbraucht. Rekonstruiert hat es bis Ende 1909 insgesamt 49 597 Hektar. Diese Arbeit möchten wir bei uns auch aufkommen sehen. Wir möchten, daß man vom Bundesrate aus uns erlaubt, die unnötige kostspielige Arbeit des Ausrottungsverfahrens fortfallen zu lassen und uns auf das Kulturalverfahren und die Rekonstruktion der Reben zu beschränken. Als man im Jahre 1904 das Reblausgesetz geschaffen hat, hat man bereits nach den französischen Erfahrungen gewußt, daß bestimmte Stunden kommen können, wo es mit der Ausrottung nicht mehr geht. Daher hat der 8 13 des Gesetzes vorgesehen, daß dort, wo die Ausrottung keinen Erfolg mehr verspricht, man davon absehen kann, und daß diese Zonen von den allgemeinen Vorschriften über das Vernichtungsverfahren ausgenommen werden können. Bei uns ist unzweifelhaft für einen großen Teil des Landes dieser Moment gekommen, und das müßte der Bundesrat unbedingt einsehen. Es ist vorhin von den Debatten im Landtage gesprochen worden. Die betreffende Resolution ist am 3. April 1913 von allen Parteien einstimmig ohne Widerspruch angenommen worden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 294. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-294

ID: 00003390
222 /279
... Es handelte sich also um eine schwere Infektion infolge der Impfung. (Hört! hört! bet den Sozialdemokraten.) Glücklicherweise trat das schlimmste, was er im «A ersten Augenblick befürchten zu müssen glaubte, nicht ein. Er meinte, es habe an einem Haare gehangen, daß ich meinen Arm und vielleicht noch mehr verloren hätte. (Hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Das ist eine Jmpferfahrung von einem unserer Herren Kollegen, die jedenfalls interessant ist, weil ja viele den früheren Kollegen kennen. Ich selbst, meine Herren, habe in drei Familien Infektionen durch Impfung gesehen und bin geradezu entsetzt gewesen. Die eine endete mit einem Todesfall. Es war ein junger, prächtiger, gesunder Knabe. Die Eltern waren unglücklich darüber. Gemeldet worden ist der Fall nicht. Ich komme darauf später zurück. Meine Herren, so leicht können die Herren also doch nicht mehr sagen: die Impfung ist ganz ungefährlich, wenn feststeht, daß jährlich Hunderte von Kindern sterben, die geimpft find. Was sagt nun der Herr Ministerialdirektor Kirchner auf derartige Anklagen? Er sagt in seiner Schrift Seite 128: Ein Verschulden an diesen bedauerlichen Ereignissen kann der Lymphe oder dem Jmpfarzt nur beigemeffen werden, wenn von den in einem Impftermin geimpften Kindern mehrere kurz und gleichzeitig nach der Impfung erkranken. Vereinzelt und nach Ablauf von 5 bis 6 Tagen eintretende Erkrankungen dagegen sind auf Unreinlichkeit bei der Behandlung der Impflinge seitens der Angehörigen zurückzuführen. Nun, vielleicht nimmt sich der Herr Kollege v. Gerlach diese Zensur nicht so sehr zu Herzen. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) ...

223 /279
... Alle Erkrankungen ließen sich, soweit die Infektion aufgeklärt wurde, mittelbar oder unmittelbar auf Erkrankung im Ausland, namentlich in Rußland zurückführen. 85 der Erkrankten waren selbst Ausländer; von den 145 Einheimischen hatten sich 9 die Erkrankung bei einer Reise ins Ausland zugezogen. In 12 Fällen war eine direkte Berührung mit pockenkranken Russen nachgewiesen; 5 Personen hatten sich bei Verarbeitung russischer Waren, namentlich russischen Flachses infiziert, und nur in 18 Fällen konnte die Infektionsquelle nicht nachgewiesen werden. Die übrigen 101 Personen waren kurz vor ihrer Erkrankung mit Pockenerkrankten in Berührung gekommen. Von den 230 Erkrankten waren 44 noch nicht geimpft, von denen 15 starben, und von den 160 früher oder in dem Jnkubationsstadium der Pocken Geimpften starben nur 7. 1912 waren in Preußen 170 Pockenerkrankungen; 81 Erkrankte waren Ausländer; von den nicht Geimpften starben 30 Prozent, von den Geimpften nur 5 Prozent. Der Erfolg der Impfung für den Krankheitsverlauf zeigt sich deutlich in dem großen Unterschied der Mortalttittsziffer zwischen den geimpften und nichtgeimpften Pockenkranken, und ich meine, man kann den Nutzen der Impfung auch dann nicht bestreiten, wenn auch mit der Impfung eine dauernde Immunität, wie sie früher wohl angenommen wurde, nicht verbunden ist. ...

224 /279
... So bedauerlich es ist, wenn nach solchen Jmpfuugsvorgängen zeitlich irgendwelche Erkrankungen, sei es uun durch Infektion oder auf eine andere Art, sich einstellen, so sind diese doch leider wohl nicht ganz zu verhindern. Ich halte es aber für die strengste Pflicht der Regierung und der Jmpfärzte, immer und immer Wieder die Angehörigen der Impflinge auf Reinlichkeit aufmerksam zu machen und Sorge zu tragen, daß möglichst alle Infektionen bei solchen Impflingen vermieden werden. Die Erkimpflinge sind solchen Infektionen wohl am leichtesten ausgesetzt, während die Infektionen bet Wtedertmpfltngeu, auch beim Militär weniger auftreten. Das mag darin begründet sein, daß der kindliche Körper noch empfänglicher ist, sodann aber wesentlich auch darin, daß die Durchführung der Sauberkeit der gefetzten Jmpfwunde vielfach mit größeren Schwierigkeiten verbunden ist als bet Erwachsenen. Wie bei Wiederimpfungen schließlich unsere heutige Impfung überhaupt ohne Gefahr ist, dafür möchte ich den Herren als Beweis eine Jmpftabelle vorlegen, die aus den Sanitätsberichten der letzten Jahre beim Militär zusammengestellt ist. Diese Jmpfliste erstreckt sich vom Jahre 1873 bis zum Jahre 1911. Sie werden aus dieser Liste ersehen, daß in den Jahren 1888/89 die allgemeine Einführung der tierischen Lymphe bei der Militärimpfung stattgefunden hat, und daß seit dem Jahre 1902 bei keiner einzigen Wiederimpfung irgendeine besondere körperliche Schädigung eingetreten ist, wenn man nicht irgendwelche Reizung, die bet Impfpusteln eintritt, als solche ansehen will. ...

225 /279
... Es ist einer von den außerordentlich selten vorkommenden Fällen, die ich gestern charakterisiert habe, und die, wie ich gleichfalls gestern gesagt habe, auf einer Infektion der Impfpusteln beruhen. Nun hat der Herr Vorredner uns den Rat gegeben, wir möchten nicht so viel schreiben. Ich habe soeben (ü) ausgeführt, daß ich seit drei Jahren nichts über die Pocken geschrieben habe; wenn aber die Jmpfgegner so viel Druckerschwärze verwenden und ihre Schriften an alle Abgeordnete und nach allen Orten des Deutschen Reiches schicken und dadurch unser Volk innerlich so aufregen, wie sie es tatsächlich getan haben, da können Sie es uns unmöglich verschränken, etwas dagegen zu sagen. Und dann, haben Sie wirklich die Hoffnung, Herr Abgeordneter, daß es den Vertretern des Jmpsgesetzes möglich sein sollte, mit den Jmpfgegnern sich zu einigen? Sie haben ja das Buch „Unerhört! angeführt. In diesem Buche ist mein Buch „Schutzpockenimpfung und Jmpfgesctz Satz für Satz vorgenommen und zerzaust worden, die ernsten wissenschaftlichen Abschnitte aber, die in dem Buche stehen, über die Bedeutung der Schutzpockenimpfung und die Entstehung der Immunität, dazu hat Herr Wegener nichts zu bemerken gewußt. Zu der Ausführung, daß die Pocken sich nur durch Ansteckung verbreiten, hat er hinzugefügt, woher denn der erste Mensch die Krankheit bekommen hätte. Wie sollen wir uns also verständigen mit Leuten, die vermöge ihrer ungenügenden Vorbildung gar nicht in der Lage sind, wissenschaftliche Probleme zu verstehen? ...

226 /279
... über das eine kommt man nicht hinweg: wenn irgendwo eine latente Skrofulöse oder eine latente Infektion oder nur eine Disposition zu einer Krankheit vorhanden ist, so wird doch, wenn dann die Impfung dazu kommt, durch diese Impfung eigentlich unmittelbar diese latente Disposition entflammt, sie wird in Tätigkeit versetzt, und die Impfung ist dann an irgendeinem perniziösen Ausgang der ganzen Sache schuld. (Sehr richtig!) Man sollte das nicht mehr in Abrede stellen. Was wir wollen, ist, daß eine Klärung dieser Frage und eine Aussprache über diese Dinge herbeigeführt wird. Der Herr Geheimrat Dr. Kirchner hat sich gestern gegen das Plakat, das von seiten der Jmpfgegner hier in Berlin an den Plakatsäulen ausgehängt worden ist, gewendet. Ich kann nicht finden, daß es so außerordentlich schrecklich ist, was darin steht. (Ministerialdirektor Dr. Kirchner- Es ist falsch!) — Der Herr Geheimrat sagt, es sei falsch. Es handelt (c» sich darum, daß eine Reihe von Zitaten mitgeteilt werden, wie es notwendig ist, wenn eine Schrift empfohlen werden soll; das entspricht einer polizeilichen Vorschrift für derartige Afstchen, und deswegen hat man einige Zitate beigefügt. Ich glaube nicht, daß die Angaben gleich alle für falsch erklärt werden können. Ich werde das Plakat nachher auf den Tisch des Hauses niederlegen, damit die Herren von demselben Einsicht nehmen können. Ich muß noch auf eines hinweisen. Der Herr Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts bat uns auseinandergesetzt, daß er bereits eine Kommission berufen habe, und daß er sich deshalb von einer neu zu berufenden Kommission keinen richtigen Erfolg verspreche. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 295. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-295

ID: 00003391
227 /279
... Entweder geht die Infektion aus von unhygienischen Wohnräumen, von Wohnräumen, die infolge ihrer Beschaffenheit Brutstätten der Moskitos oder der Stechmücken beim gelben Fieber bilden; oder sie geht aus von den Personen selbst, welche durch die bei ihnen von jeher bestehende Malaria, die endemisch geworden ist, eine Ansteckungsgefahr für andere, insbesondere für Weiße, bilden. Welche von den beiden Ansichten hier die maßgebende gewesen ist, geht aus der Denkschrift nicht klar hervor; bald tritt das eine Moment in die Erscheinung, bald das andere. Trotzdem müssen wir uns oder die Regierung muß sich für das eine oder andere entscheiden; denn von dieser Entscheidung hängt ja die ganze Behandlung der Frage ab. Sind die Wohnräume unhygienisch, bedarf es neuer Wohnräume, so ist die Gefahr beseitigt, wenn hygienische Wohnräume hergestellt sind, wenn diejenigen, welche diese Wohnräume innehaben, sich den sanitätspolizeilichen Vorschriften unterwerfen. Daß dieses die Ansicht wäre, läßt sich daraus schließen, daß Steinhäuser der Eingeborenen —1 Sie finden sie am Schluß der Denkschrift verzeichnet — von der Enteignung ausgenommen find und der Gouverneur (v) den Inhabern oder Besitzern später zugesichert hat, daß sie diese Wohnräume selbst würden benutzen können, während im Entetgnungsbeschluß freilich in Aussicht gestellt war, daß sie sie nicht würden bewohnen, sondern nur an Europäer würden vermieten können. Daß sie über diesen Enteignungsbeschluß nicht erfreut waren, ist ganz selbstverständlich. Die europäische Bevölkerung von Duala zählt nach dem Stande vom Jahre 1913 331 Personen. ...

228 /279
... Geht die Infektion aus Häusern hervor, dann sind hygienische Häuser geboten, dann können sie auch errichtet werden von Farbigen und auch von ihnen bewohnt werden; oder sie geht von den Eingeborenen aus, dann muß man, wenn man die hygienischen Maßregeln durchführen will, auch für eine Trennung sein, und die Eingeborenen dürfen nur in der allernotwendigsten Zahl bei den Europäern wohnen, andererseits aber auch die Europäer, soweit es unbedingt notwendig ist, bei den Eingeborenen. Während wir also bei dem ersten Falle überhaupt nicht notwendig hätten, zu enteignen, es genügen würde, den Leuten zu sagen: diese Hütten find unhygienisch, ihr bekommt eine Frist, um etwas anderes aufzubauen, diese Hütten werden entfernt, und ihr werdet «y dafür entschädigt, — ist es im zweiten Falle nötig, alle Leute zu entfernen und eine Trennung durch eine freie Zone vorzunehmen. Nach der Karte möchte ich im Gegensatz zu früheren Vermutungen annehmen, daß man sich für die Trennung nach Stämmen, also nach Raffen, entscheidet. Ist dies aber der Fall, so müssen wir folgendes sagen: die Stadt Duala liegt am Kamerunflusse, nach Norden und nach Süden durch je einen Krtek begrenzt, nach Osten frei. Das ganze Flußufer soll enteignet und den Europäern zum größten Teile überwiesen werden. Das hat natürlich die Folge, daß die Eingeborenen vom Fluß abgeschnitten werden. ...

229 /279
... Die wissenschaftliche Forschung hat bis jetzt ergeben, daß die Infektion der Eingeborenenklnder mit Malaria eine prozentual wesentlich größere ist als die der Erwachsenen, daß also die Hauptinfektionsgefahr von den Eingeborenenfamilten ausgeht. Wenn nun durch diese Trennung der Wohnräume von Weiß und Schwarz das Zusammenleben der Etngeborenenfamilien mit den Europäern vermieden wird, so wird das doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine bedeutende Verbesserung der sanitären Verhältnisse in Duala mit sich bringen. Meine Herren, diese Trennung von Schwarz und Weiß ist leider nicht durchführbar ohne die Enteignung. Es wäre auch uns angenehmer, wenn es ohne dieses Mittel ginge. Aber, meine Herren, keiner der Redner hier und keiner der Redner in der Kommission hat die Enteignung als solche zurückgewiesen. Es ist nur beanstandet worden, daß die Eingeborenen im ganzen enteignet werden sollen. Aber damit wird doch der Stachel, der in dem Worte „Enteignung liegt, nicht herausgenommen. Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn wir überhaupt zu dieser harten Maßregel greifen müssen, und wenn wir damit rechnen müssen, daß wir später doch das ganze Land ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 296. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003392
230 /279
... Entstehung der Tuberkulose in der Kindheit, durch Infektion usw.; Gefahren der Ernährung durch Kuhmilch: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3460 v. —, Kindertuberkulose, Krankheits- und Sterblichkeitsziffern, statistische Angaben; Bekämpfung, Erfolge; Berichte des Geheimrats vr. Kirchner, ärztliche Gutachten: Bd. 287, 105. Sitz. S. 3537 V ff., 3539^4. Prozentsatz der Tuberkulosen auf die bis zum Alter von 35 Jahren invalide werdenden Arbeiter (Berg-, Hütten-, Industrie-, Bauwesen usw.) und Arbeiterinnen: Bd. 287, 103. Sitz. S. 34600. Tuberkulose, Bekämpfung (Fortsetzung). Erzbergwerke in Ramsbeck im Sauerland, gesundheitliche Zustände, hohe Mortalität der Arbeiter; Lungenkrankheiten: Bd. 287, 104. Sitz. S. 34820. Gießerei- und Schleifereiarbeiter, Erkrankungen der Atmungsorgane, Sterblichkeitsziffer; Mißstände in Arbeitsräumen: Bd. 287, 104. Sitz. S. 34770 ff. Steinarbeiter, Sandsteinarbeiter, Marmorhauer, Kunstsandsteinarbeiter, Gesundheits-Verhältnisse, Staubgefahren, Tuberkulose; hohe Sterblichkeit; Notwendigkeit von statistischen Erhebungen : Bd. 287, 98. Sitz. S. 32820 ff., 328574 ff. 104. Sitz. S. 3482 V ff. (Mainsandsteingebiet, Bericht der Gewerbeinspektoren usw.), 3493 74 (englische Gesetzgebung). 6.1 Tuberkulose, Bekämpfung. Bekämpfung und Erforschung, reichsgesetzliches Eingreifen; Fonds, Erhöhung; Ueberweisung eines Betrags an das deutsche Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose: Bd. 283, 16. Sitz. S. 342^4, 3590. Bd. 284, 33. Sitz. S. 9490. . Bd. 287, 105. Sitz. S. 3537 V, 35390, v. Bd. 292, 194. Sitz. S. 66120. 200. Sitz. S. 6794V. 209. Sitz. S. 715274. Verwendung der Ueberschüffe des Wehrbeitrags zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit, der Tuberkulose usw.: Bd. 290, 170. Sitz. S. 58170ff., 58190,58200,58210 (Ablehnung des Antrags). Tätigkeit der Einzelstaaten und Gemeinden, Leistungen: Bd. 287, 105. Sitz. S. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 297. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003393
231 /279
... Entstehung der Tuberkulose in der Kindheit, durch Infektion usw.; Gefahren der Ernährung durch Kuhmilch: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3460V. Erforschung und Bekämpfung, langsamer Rückgang der Mortalitätsziffer, Statistisches: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3459^. ff. Verhinderung der Weiterverbreitung der Tuberkulose, Aufklärung der Kranken und ihrer Umgebung, des Volkes: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3460^. Wirksamkeit des deutschen Zentralkomitees und anderer Vereine in bezug auf Aufklärung, Fürsorge: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3459 L, 34606. Notwendigkeit der Organisierung einer systematischen Tuberkulosenfürsorge für den Mittelstand (Beamte, Kaufleute,Landwirte usw.); Bildung eines Komitees iin Reichsamt des Innern; Genesungsheim des bayerischen Handwerker- und Gewerbebundes; Schaffung von billigen Plätzen in Privatsanatorien: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3459Off. Anzeigepflicht für Todes- und Erkrankungsfälle, Einführung in Bayern: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3461^.. Landesversicherungsanstalten, Errichtung von Heilanstalten, Zahl der behandelten Kranken, günstige Erfolge: Bd. 287, 103. Sitz. S. 3459L. Gerstenberger, Abgeordneter für den 1. unterfränkischen Wahlkreis. Branntweinsteuer. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Beseitigung des Branntweinkontingents, — zweite Beratung: Bd. 285, 66. Sitz. S. 21640 (Gärungsessigindustrie, Konkurrenz der Holzessigindustrie, Besteurung des aus Holz gewonnenen Essigs, Aufhebung nach Einführung einer Rückvergütung für Alkoholessig bezw. Aufhebung jeder Essigbesteurung). Lebensmittelpreise. Interpellationen, betreffend Aufhebung des Zolls auf Mais und Futtergerste und des Kartoffelzolls: Bd. 283, 12. Sitz. S. 234 V (persönlich, Fleischpreise), 235 V (desgl.). Geyer, Abgeordneter für den 13. sächsischen Wahlkreis. Abgeornete. Widerklage des Abgeordneten Werner (Gießen) in einem Privatklageverfahren, Nichtgenehmigung: Bd. 294, 242. Sitz. S. 8270^ (Berichterstatter), v. Giebel, Abgeordneter für den 9. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 300. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-300

ID: 00003396
232 /279
... Als Unfälle gelten nicht: a)1 alle gewöhnlichen Erkrankungen und Krankheitszustände, insbesondere Infektion-und Invasionskrankheiten, sowie innere Vergiftungen/ b)1 Erkrankungen infolge psychischer Einwirkungen/ e) die Folgen von Temperatureinflüssen, insbesondere Erkältungen, Erfrieren, Sonnenstich, Hitzschlag/ 6) Körperbeschädigungen, die der Versicherte beim Zweikampf, sowie bei Beteiligung an einer Schlägerei oder einem Naushandel erleidet/ e) Körperbeschädigungen infolge fortgesetzter oder wiederholter Anstrengungen und Kraftleistungen. tz 5. I. Eingeschlossen in die Versicherung find: 1. Körperbeschädigungen, die der Versicherte bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühung zur Rettung von Menschenleben erleidet/ *) Hier nicht abgedruckt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1918
Bd.: 318. 1918
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-318

ID: 00003422
233 /279
... Die mündliche Prüfung erstrecke sich unter anderm gemäß §11 der Verordnung auf a)1 den allgemeinen Bau des menschlichen Kopfes, Bau der Zähne, Grundzüge der Entwickelung der Zähne, b)1 Infektion und Desinfektion, Asepsis und Antisepsis in der Zahnbehandlung, e) Zahnerkrankungen, clf die Verhütung der Zahnfäule, 6) die Verwendung und Wirkung der bei der Zahnbehandlung gebräuchlichen Mittel, k) die Behandlung der Zahnkrankheiten, 8) die Wurzelfüllung, k)1 das Füllen der Zähne mit den sämtlichen in Betracht kommenden Materialien, i) die Extraktion der Zähne, Ir) die örtliche Anaesthesie im Dienste der Zahnbehandlung, l)1 die Behandlung nach der Extraktion. , Die Zulassung sei unter anderm abhängig vom Nachweis einer zum Abschluß gebrachten, mindestens dreijährigen Lehrzeit bei einem in der Zahntechnik und operativen Zahlheilkunde ausgebildeten Lehrherrn. Da nun diese Prüfungskommission mit einem Zahnarzt, dem Landesmedizinalrat und einem geprüften Dentisten besetzt sei, so könnten in solchen Fällen die früheren Bedenken gegen die Zulassung der für die Kassenpraxis tätigen Zahntechniker nunmehr zurückgestellt werden. Die Heeresverwaltung könne dem Wunsche der Dentisten um so unbedenklicher zustimmen, als nach dem von dem petitionierenden Verbände selbst vorgeschlagenem Wortlaut des § 123 RVO. auch dann noch keine Verpflichtung bestehen würde, jeden Zahntechniker zuzulassen. Schließlich müsse auch erwogen werden, ob der im allgemeinen bestehende Mangel an Zahnärzten für die Zivilbevölkerung nicht bedenklich steigt, wenn die Heeresverwaltung versucht, in den Armeen die Zahnbehandlung nur durch Zahnärzte ausführen zu lassen. ...

234 /279
... d)1 Infektion und Desinfektion, Asepsis und Antisepsis in der Zahnbehandlung. 0)1 Zahnerkrankungen. ä) Die Verhütung der Zahnfäule. e)1 Die Verwendung und Wirkung der bei der Zahnbehandlung gebräuchlichen Mittel. k)1Die Behandlung der Zahnkrankheiten. g) D i e W u r z e l f ü l l u n g. b)1 Das Füllen der Zähne mit den sämtlicheil in Betracht kommenden Materialien (eventl. Ausführung eiirer plastischen Füllung am Patienten). 1)1DieExtraktionderZähne (eventl. Ausführung einer Extraktion am Patienten). K) Die örtliche Anaesthesie im Dienste der Zahnbehandlung. l)1 Die Behandlung nach der Extraktion. m)1 Die Grundzüge des Zahnersatzes. Die Befestigung des künstlichen Zahnersatzes. Die Vorbereitung des Mundes zum Zahnersatz. Die Artikulation und die Artikulatoren. Die Grundzüge der Zahnregulierungen. ») Mißerfolge und üble Zufälle nach der Zahnbehandlung. o) Materialienkunde. Metallurgie, speziell die Behandlung und Verarbeitung der in der Zahnersatzkunde verwendeten Metalle und Legierungen. Die mündliche Prüfung hat insbesondere auch den Nachweis zu erbringen, daß der Prüfling darüber Bescheid weiß, welche Erkrankungsfälle seiner Behandlung mit Rücksicht darauf entzogen sind, daß es dem Zahntechniker nicht zusteht, Mund- und Kieferkrankheiten zu behandeln. 8 12. In der praktischen Prüfung sollen sich die Prüflinge befähigt erweisen, ihre Kenntnisse in der Zahnersatzkunde zu betätigen. Zu diesem Zwecke hat der zu Prüfende unter Aufsicht folgende Arbeiten auszuführen: 1.1 Abdruck- und Bißnehmen von einem zahnlosen Munde und Aufstellung und Einproben eines ganzen Gebisses in Wachs. 2.1 Anfertigung mindestens eines Zahnersatzstückes in Kautschuk mit gelöteten Schutzplatten und Klammern nach einem Modell. 3.1 Anfertigung einer gleichen Arbeit mit gestanzter Metallplatte. 4.1 Eine Metall-Gußarbeit nach Wahl. 6. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1918
Bd.: 321. 1918
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-321

ID: 00003426
235 /279
... Von spezialärztlicher Seite wird bei dem Vorhandensein von Syphilis die ersten 2 Jahre nach der Infektion oder einer Roseola vierteljährliche Behandlung erfordert, abgesehen von der häufigeren Behandlung des Anfangs. Insoweit nähert sich Antrag Nr. 9 dem Antrag Nr. 8. Er vermeidet jede Belästigung dessen, der sich ausreichend ärztlich behandeln läßt, verletzt in solchen Fällen in keiner Weise das ärztliche Geheimnis. Die Durchführung im einzelnen ist von einem Berliner Spezialisten, vr. Dreuw, folgendermaßen beschrieben (Dr. Dreuw, Haut- und Geschlechtskrankheiten im Kriege und im Frieden; Sonderabdruck der „Allg. Med. Central-Zeitung, 1915, Nr. 47): 1.1 Jeder, der an einer Geschlechtskrankheit leidet, ist verpflichtet, einen Arzt aufzusuchen. Jeder Arzt muß auf ein verschlossenes, gedrucktes Formular, das frei laut Ablösung durch die Post versandt wird, der Behörde Namen und Art der Erkrankung mitteilen. Er ist verpflichtet, dem Patienten das Formular auszuhändigen, zugleich mit einem Merkblatt, auf welchem die wichtigsten Bestimmungen vermerkt sind, mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß der Patient keine Indiskretionen zu befürchten habe. 2.1 Jeder Erkrankte hat wöchentlich einmal durch ein solches Schreiben, das vom Arzte gratis ausgefüllt wird, der Behörde anzuzeigen, daß er sich in Behandlung befindet. Am Ende der Behandlung sendet er ein Schlußattest ein. Die Formulare dürfen nur den Ärzten von der Behörde übermittelt werden. 3.1 Wenn der betreffende Patient, ehe ein Schlußattest eingegangen ist, drei Wochen lang kein Attest sendet, wendet sich die Behörde an ihn zwecks Einsendung dieses Attestes. ...

236 /279
... 4.1 Wo ist die Infektion erfolgt: a)1 in der Heimat, b)1 in der Etappe des westlichen Kriegsschauplatzes, o) in der Etappe des östlichen Kriegsschauplatzes (getrennt nach kontrollierter und nicht kontrollierter Infektionsquelle)? 5.1 Wieviel der Erkrankten haben Angaben gemacht: daß sie Schutzmittel — vor oder nach dem Verkehr — gebraucht haben, daß sie keine Schutzmittel gebraucht haben? 6.1 Wie lange dauerte die militärärztliche Behandlung? a)1 In wie vielen Fällen: bis zu 4 Wochen? bis zu 8 Wochen? länger als 8 Wochen? b)1 welches war die Durchschnittsdauer der Behandlung für die Gruppen 1, a, b und «. 7.1 Wieviel Erkrankte wurden zumeist: a)1 in Lazaretten oder sonst stationär, b)1 während des Dienstes oder sonst ambulatorisch behandelt? 8.1 In welchen Zwischenräumen sind bei den unter 1. Erkrankten Nachkontrollen angeordnet und welches Ergebnis haben sie gezeitigt? 9.1 Welche Nachkontrolle ist für die zu erwartende Demobilisierung zum Schutz der Familie und der Heimat angeordnet? 10.1 Werden alle Urlauber auf geschlechtliche Erkrankung untersucht a) beim Antritt des Urlaubs, d) bei der Rückkehr vom Urlaub? 11.1 In welchen Zwischenräumen und in welchen Formen finden die üblichen ärztlichen Untersuchungen auf Geschlechtskrankheiten statt? 12.1 Werden alle Sonderabteilungen für Geschlechtskranke von Fachärzten geleitet? 13.1 Finden regelmäßig Belehrungen über Ursachen, Wesen und Gefahren der Geschlechtskrankheiten statt? 14.1 Werden alle aus demHeeresverband Ausscheidenden auf geschlechtliche Erkrankung untersucht und bis zum Verschwinden der Gefahr einer Übertragung behandelt? 16. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1918
Bd.: 322. 1918
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-322

ID: 00003427
237 /279
... Dieser Zeuge gab an, daß er nach seiner Infektion mit Syphilis nach ganz kurzer Behandlung durch einen Kurpfuscher alsbald in die Behandlung eines Dortmunder Spezialarztes gekommen sei, der ihn mit 20 kleinen (wahrscheinlich Calomel-) Spritzen und einer- Salvarsanspritze behandelt und nach Anstellung einer Wassermannschen Reaktion als geheilt entlassen habe. Er habe sich aüch gesund gefühlt, nur noch Kopfschmerzen gehabt. Wegen dieser habe er Sowa aufgesucht — er betont ausdrücklich, damals keine Weiteren Krankheitserscheinungen gehabt zu haben —; dieser habe ihm gesagt, er habe Syphilis, und das Quecksilber müsse erst aus dem Körper hinaus; er verordnete ihm Tee und Bäder und hat ihn später als geheilt aus der Behandlung entlassen. Er hat später geheiratet und ein gesundes Kind gezeugt. Bei der Untersuchung konnte der Kreisarzt außer Blässe des Mannes nur noch eine Schwellung einer Drüse in der Ellenbogenbeuge feststellen., Letzteres Symptom spricht dafür, daß die Syphilis des Mannes noch nicht ausgeheilt ist, was Sowa behauptet hat. Was die Angriffe des So w auuf das Salvarsan betrifft, so ist Ihnen ja bekannt,^daß das Salvarsan von verschiedenen Seiten angegriffen wird. Aber ganz zu Unrecht. Auf eine Umfrage des Herrn Ministers des Innern sind Berichte von Ärzten und Kranken- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1918
Bd.: 323. 1918
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-323

ID: 00003428
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... Frauen, die mit Syphilis angesteckt sind, bringen entweder überhaupt keine lebenden Kinder zur Welt, oder ihre Kinder gehen meist in früher Jugend an der syphilitischen Infektion zugrunde. Dje überlebenden aber find, falls ihnen nicht eine sorgfältige ärztliche Behandlung zuteil wird, in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung auf das schwerste geschädigt. Welche Bedeutung die Geschlechtskrankheiten für die Geburtenhäufigkeit haben, geht aus den Berechnungen des Medizinalstatistikers Prinzing hervor. Er nimmt auf Grund zuverlässiger Schätzungen an, daß in Deutschland bei etwa 300 000 kinderlosen Ehen, in denen die Ehefrauen im Alter von 15 bis 50 Jahren stehen, diese Kinderlosigkeit durch Geschlechtskrankheit der Männer oder durch Ansteckung der Frauen bedingt wird. Ferner wird in einer Eingabe, welche die Deutsche Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskran!beiten im Jahre 1913 an den Reichstag gerichtet hat, ausgeführt, daß der Geburtenausfall allein durch frühere Trippererkrankungen ...

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... Außer der unmittelbaren Übertragung der Krankheit besteht auch die Möglichkeit einer mittelbaren Infektion durch Gebrauchsgegenstände So kann die Syphilis übertragen werden durch ärztliche oder zahnärztliche Instrumente, Rasiermesser, Kämme, Schwämme, Gabeln, Löffel, Trinkgefäße, Tabakspfeifen, Blasinstrumente usw. Nach dem Verschwinden der ersten Krankheilserscheinungen verläuft die Syphilis häufig ohne äußere Anzeichen weiter und kann noch nach Jahren schwere Krankheitserscheinungen lz. B. Nückcmnarksschwindsucht und Gehirnerweichung) hervorrufen. Die Krankheit kann sowohl vom Vater als auch von der Mutter auf die Nachkommenschaft vererbt werden. Die Gonorrhöe (Tripper), deren Erreger im Jahre 1879 von Neißer, Breslau, entdeckt worden ist, wird fast ausschließlich durch den Geschlechtsverkehr übertragen und äußert sich beim Manne zunächst durch einen eitrigen Ausfluß aus der Harnröhre. Namentlich bei vernachlässigter Behandlung kommt es im weiteren Verlaufe der Krankheit n a. z» Entzündungen benachbarter Teile, z. B. der Harnblase. Greift die Entzündung aus die Nebenhoden oder bei der Frau auf das Innere der Gebärmutter über, so kann Zcugungsunfähigkcit und Unfruchtbarkeit die Folge sein. Bei Frauen bedarf es unter Umständen schwieriger Operationen, um die Erkrankten vor dauerndem Siechtum zu bewahren. Der weiche Schanker tritt in Form von Geschwüren an den Geschlechtsteilen auf und führt häufig zur Vereiterung der Leistendrüsen. Die Krankheit wird hervorgerufen durch einen von Ducrey im Jahre 1889 entdeckten kettenförmigen Bazillus. Bei sachgemäßer Behandlung führt sie in wenigen Wochen zur Heilung. Bei Vernachlässigung des Leidens kommt es jedoch zn Zerstörungen, auch zu brandigem Zerfall der Gewebe. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1920
Bd.: 329. 1919/20
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-329

ID: 00000013
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... Das, was man davon gutgläubig erhofft, wird nicht eintreten; aber die Gefahr der Infektion auch der rechtsrheinischen Bevölkerung durch die Interessen, die Feindseligkeiten und die Verführung aller Art, die von der Entente ausgeübt werden werden, ist riesengroß. Dann das weitere! Unser deutsches Vaterland ist in einer so traurigen Lage, daß wir uns des Druckes der Feinde nur durch größte Zusammenfassung aller Kräfte erwehren können. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten und rechts.) Bilden sich dort im Westen selbständige Staaten — rheinische Republik, großhessische Republik usw. —, so ist das, wir wollen es offen heraussagen, möglicherweise der Anfang eines neuen, gegen Deutschland gerichteten Rheinbundes. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten und rechts.) Warum fördern denn die Franzosen diese Bestrebungen mit solchem Eifer? (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten und rechts.) ...


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