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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1900
Bd.: 168. 1898/1900
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-168

ID: 00003566
121 /279
... Aber nehmen wir an, es wäre das, was damals publizirt wurde, wahr, es würde die Infektion übertragen dadurch, daß das virus in den Blutumlauf des Thieres hineinkommt, dann ist auch jene Ansicht von Thierärzten nicht zu verwerfen, daß die Ansteckung in großem Maßstabe vermittelt wird durch Fliegen, besonders Stechfliegen. Professor Or. Schneidemühl — wenn ich nicht irre — von Kiel schreibt, er habe aus eigener Erfahrung die Wahrnehmung in langen Jahren gemacht und von Landleuten gehört, daß die Maul- und Klauenseuche in denjenigen Jahren am meisten an Ausbreitung gewonnen habe, in denen es zahlreiche Fliegen gab. Nun ist es aber doch ganz sonderbar, wenn wir mit unseren Sperrmaßregeln auch die Stechfliegen treffen wollten; das würde doch nicht gelingen, wenn wir schließlich auch eine ganze Kette von Gendarmen aufstellen wollten. (Heiterkeit.) Ich gebe ja zu, daß dadurch, daß die Thiere auf einem Platz, auf dem Markt angesammelt werden, auch die Fliegen herbeigezogen werden; aber die Fliegen sind auch ohnedies überall und werden leicht durch die Luft fortgetragen von einem Ort zum anderen. So kommt es denn infolge dieser Sperrmaßregeln, daß, wenn in den erstbefallenen Gehöften das Vieh durchseucht ist, wobei der Ort gesperrt wurde, nach vielleicht vierzehn Tagen die Sperre aufgehoben wird. Aber wieder in vierzehn Tagen tutt die Seuche in anderen Höfen an demselben Orte auf, und der Ort wird wieder gesperrt. So ist es vorgekommen, daß ein Ort ein halbes Jahr und darüber gesperrt Reichstag. 10. Legisl.-P. I. Session. 1898/1900. wurde, und infolge dessen gar nichts verkauft werden konnte. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1901
Bd.: 180. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-180

ID: 00002791
122 /279
... Es ist ausdrücklich dabei hervorgehoben worden von Seiten des Herrn Staatssekretärs, daß das Trinkwasser, das man dort erbohrt habe, vortrefflich sei, daß auch Vorkehrungen getroffen seien, daß keine Infektion des Trinkwassers durch irgend welche Bodenbazillen eintreten könnte, denn das Wasser sei in einer Schicht (6) erbohrt, die durch eine schwere, undurchlässige Thonschicht abgeschlossen sei gegen die Oberfläche, sodaß eine Gefahr für die Gesundheit aus der Zuleitung des Wassers nicht entstehen könne. Die Frage, die weiter in der Kommission gestellt wurde, wie es mit den tropischen Krankheiten, speziell mit der Malaria stände, konnte gleichfalls in befriedigender Weise beantwortet werden. Es ist die Erklärung des Generalstabsarztes der Marine Dr. Gutschow in dem Protokoll der Kommission abgedruckt, in der er bestätigt, daß nach genauen Untersuchungen der Bazillus der eigentlichen Tropenmalaria sich dort nicht gefunden hat, sodaß man annehmen dürfe, es sei diese Tropenkrankheit in unserer neuen Kolonie nicht verbreitet, und es würden diejenigen Todesfälle und Erkrankungen, die man früher auf die Malaria zurückgeführt habe, sich wahrscheinlich auf Typhuserkrankungen reduziren lassen, sodaß also eine Gefahr nach dieser Richtung für die Kolonie nicht vorhanden sei, und man annehmen dürfe, daß in Zukunst der Gesundheitszustand sich ferner bedeutend bessern würde, namentlich da auch in Aussicht genommen sei, die Kanalisation auszuführen und weiterzuführen, während man sich bisher nur darauf beschränkt habe, die Wildbäche zu verbauen, um die Regengüsse, die sonst verderblich werden könnten für die unten liegenden Verwaltungsgebäude, abzuhalten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 183. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-183

ID: 00002794
123 /279
... Ich möchte daher die Regierung, besonders das Reichs-Gesundheitsamt ersuchen, doch einmal dieses Institut einer gründlichen Revision zu unterziehen, und dort eventuell Abhilfe zu schaffen, vor allen Dingen dafür zu sorgen, daß in Zukunst für das Personal Bade- und Aufenthaltsräume geschaffen werden, damit eine Infektion ausgeschlossen wird. Meine Herren, ich sehe, die Zeit ist schon sehr weit vorgerückt. (Heiterkeit; Sehr richtig!) Es ist mir unmöglich, Ihnen alles das vorzutragen, was ich an Material hier vor mir habe. Ich will mich denn auf diese paar Angaben beschränken und möchte nur noch auf ein paar Sachen hinweisen, die ich für außerordentlich wichtig halte. Mir ist mitgetheilt worden, daß in der Königlichen Charite-Entbindungsanstalt kolossale Mißstände herrschen. Ich habe hier die Zuschrift einer Krankenpflegerin, die 6) dort gelegen hat und die sich erbietet, vor Gericht diese Angabxn zu bestätigen, daß die zu Entbindenden nicht nur roh von den Hebammen und dem Inspektor behandelt, sondern daß sie direkt geschlagen werden, wenn sie zu laut über ihre Schmerzen klagen, daß den Frauen Zumuthungen gemacht werden, die sonst unstatthaft sind. Man soll dort die Frauen 8 bis 10 Tage nach ihrer Entbindung zwingen, drei Treppen hoch zu steigen, um ihre Kleider zu holen, wenn sie aus der Anstalt entlassen werden. Ich habe mit einem Arzt gesprochen: das sei ungemein gesundheitsschädlich, und er könne gar nicht glauben, daß in einem Königlichen Institut so etwas vor sich gehe. Aber, wie gesagt, der Vorgang, ist mir bestätigt worden, und ich habe mich für verpflichtet gehalten, hier diese Sachen vorzutragen. ...

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... Wer sorgt für ihr Alter, wenn sie durch eine Infektion bei Mitzbrandsekuon und dergleichen arbeitsunfähig werden, wer sorgt für ihre Kinder und Wittwen, wenn sie ihrem Beruf ihr Leben zum Opfer bringen? Nach keiner Richtung ist für diese braven Männer vorgesorgt, die, wie gesagt, an erster Stelle stehen müssen im Kampfe gegen die Viehseuchen. Ich bin überzeugt, daß die von mir gerügten Mißstände auf allen Seiten dieses Hauses anerkannt werden; aber ich möchte auch wünschen, daß, wenn nicht jetzt schon die gesetzlichen Handhaben vorhanden sind, um eine Einwirkung der Zentralinstanz auf die einzelstaatlichen Behörden zu ermöglichen, daß sie dann von uns verlangt werden, damit endlich im Innern die Bekämpfung der Viehseuchen ebenso energisch durchgeführt werde, wenn auch nicht so rücksichtslos, wie nach außen hin, wo oft weit über das Ziel hinausgeschossen wird, weit über die Grenze des Bedarfs, wo Sperrmaßnahmen ergriffen werden, die sich nicht rechtfertigen lassen aus veterinären Bedürfnissen. Ich wünsche dringend, daß meine Forderungen ernstlich in Erwägung genommen werden, und hoffe auf eine entgegenkommende Erklärung von Seiten der Reichsregierung. (Bravo! links.) Präsident: DasWort hatderHerrAbgeordneteStoecker. Stoecker, Abgeordneter: Meine Herren, da von der christlichen Wissenschaft eben geredet ist, so möchte auch ich einige Worte dazu sagen. Ich bemerke, daß im Sinne wahrer Wissenschaft bei dieser Sache von Christenthum nicht geredet werden kann, auch nicht vom Beten im eigentlich religiösem Sinne, sodaß der Ausdruck, der jetzt durch die Presse geht, als ob ein Gesundbeten stattfinde, nicht zutrifft. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1902
Bd.: 193. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-193

ID: 00002803
125 /279
... 6.1 Zur Desinfektion infizirter oder der Infektion verdächtiger Räume, namentlich solcher, in denen sich Pestkranke aufgehalten haben, sind zunächst die Lagerstellen, Geräthschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fußboden, unter Umständen auch die Decke mittelst Lappen, die mit verdünntem Kresolwaffer oder Karbolsäurelösung (lu) getränkt sind, gründlich abzuwaschen; besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Ent- ...

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... Außerdem gewährt sie den Desinfektoren einen gewissen Schutz vor einer Infektion bei den nach Ziffer 6 auszuführenden mechanischen Desinfektionsarbeiten und ist möglichst vor dem Beginne sonstiger Desinfektion in der Weise auszuführen, daß die zu desinfizirenden Räumlichkeiten erst nach der beendeten Formaldehyddesinfektion betreten zu werden brauchen (vergl. Io Abs. 3). Nach vorausgegangener Desinfektion mittelst Formaldehyds können nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Geräthschaften als desinfizirt gelten. Alles klebrige, namentlich alle diejenigen Theile, welche Risse und Fugen aufweisen, sind gemäß den vorstehend gegebenen Vorschriften zu desinfiziren. 8.1 Gegenstände von Leder, Holz- und Metalltheile von Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (In) durchweicht. Nach zwölfstündiger Einwirkung derselben darf cs ausgewaschen und weiter gereinigt werden. Plüsch- und ähnliche Möbelbezüge werden nach Ziffer 3 und 4 desinfizirt oder mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) durchfeuchtet, feucht gebürstet und mehrere Tage hinter einander gelüftet und dem Sonnenlicht ausgesetzt. 9.1 Gegenstände von geringem Werthe (Inhalt von Strohsäcken, gebrauchte Lappen und dergl.) sind zu verbrennen. ...

127 /279
... Es erzum geringeren Theile Tsingtau selbst; in der überwiegenden Mehrzahl erfolgte die Infektion außerhalb des Schutzgebiets, besonders in Kiautschou und Kaumi, wo in Folge der Wirren im Norden ein dauernder Aufenthalt von Truppen erforderlich geworden war. Außer Darmtyphus spielen, wie auch im vergangenen Jahre, noch Ruhr, die akuten Darmkatarrhe und die Geschlechtskrankheiten bei der Beurtheilung des Gesundheitszustandes der Kolonie eine gewisse Rolle. Ruhr und Darmkatarrhe. Diese beiden Krankheiten machten sich namentlich während der Sommermonate wieder bemerkbar. Die Entstehung und Verbreitung der infektiösen Darmkrankheiten waren nach wie vor in erster Linie dem noch frühen Entwickelungsstadium des Schutzgebiets, dem Mangel einer einwandfreien Wasserversorgung und der zur Zeit noch theilweise recht unvollkommenen Gestaltung des Abort- und Abfuhrwesens zur Last zu legen. Bezüglich der Entstehung und des häufigen Vorkommens der nicht ansteckenden Darmkatarrhe gilt das im vorjährigen Bericht Erwähnte noch im gleichen Maße. Die zur Bekämpfung der genannten Krankheiten getroffenen Maßnahmen bewegten sich in den in der letzten Denkschrift geschilderten Bahnen, fl Geschlechtskrankheiten. Um einer größeren Verbreitung der Geschlechtskrankheiten wirksam entgegenzutreten, wurde die Prostitution polizeilich überwacht, auch wurden die geschlechtskranken Dirnen entsprechender Behandlung unterworfen. Malaria. Bezüglich der Malaria ist zu betonen, daß dieselbe auch in diesem Berichtsjahre wieder ausschließlich in der milden heimischen Form — als Tertiana — nur vereinzelt vorgekommen ist und niemals zu ernsteren Besorgnissen Anlaß gegeben hat. Flecktyphus. Flecktyphus trat unter den Chinesen in vereinzelten Fällen wieder auf. ...

128 /279
... Beschleunigte Athmung wies auf eine Miterkrankung der Lungen, schneller Kräfteverfall auf eine schwere allgemeine Infektion hin. Die Sektion ergab eine schwere Entzündung des Lungengewebes und sonstige krankhafte Veränderungen, wie sie als Begleiterscheinungen einer allgemeinen schweren Infektion bekannt sind. Der mikroskopische Blutbefund fiel stets negativ aus. Es handelte sich höchstwahrscheinlich um die sogenannte „Pferdesterbe, wie sie zu derselben Zeit auch in Mombassa auftrat, und woher sie auch höchstwahrscheinlich nach Dares-Salam eingeschleppt ist. Die gegen die Seuche getroffenen Maßregeln erstreckten sich auf Jsolirung der erkrankten Thiere und Desinfektion der Stallungen und Geschirre. Die Seuche ist nach dreiwöchiger Dauer erloschen. Die Durchführung veterinärsanitärer Maßnahmen innerhalb des Schutzgebiets wird sehr erschwert, zum Theil unmöglich gemacht durch den Mangel an thierärztlichem Personal, der im Berichtsjahr noch fühlbarer wurde durch die mehrfachen schweren Erkrankungen und vorzeitige Heimsendung des einzigen zur Verfügung stehenden Thierarztes. Soll der Veterinärdienst nur einigermaßen so durchgeführt werden, wie die wirthschaftliche Weiterentwicklung der Kolonie es unbedingt verlangt, so müßten mindestens zwei Thierärzte dem Gouvernement zur Verwendung bereit stehen, von denen der eine, in Dares-Salam stationirt, die Verwaltungsangelegenheiten leiten und rein fachwissenschaftliche Studien ausführen, der andere aber die einzelnen Stationen im Innern in wechselnder Reihe besuchen müßte, um an Ort und Stelle diejenigen praktischen Maßnahmen zu treffen, welche nothwendig sind, um für eine gedeihliche Viehzucht im wirthschaftlichen Betrieb eine feste Grundlage zu schaffen. Anlage I V Missionsbrrichte. 1. Katholische Missionsgesellschaftm. a) Jahresbericht über die katholische Missionsthätigkeit in der apostolischen Präfektur Süd-Zanzibar. ...

129 /279
... Ferner wurden auffallend häufig Fälle von Guineawurm, die sämmtlich auf Infektion durch Trinkwasser im Innern zurückzuführen waren, beobachtet. Framboesie ist an der Küste wenig verbreitet, eine Anzahl Fälle wurden in Groß-Be, einem Dorf in der Nähe Lomes, beobachtet. Ferner kamen Augenkrankheiten, Ringwurm und Psoriasis, sowie Geschlechtskrankheiten, die einen von heimischen nicht abweichenden Verlauf nahmen, in ziemlich starker Verbreitung vor. Größere Epidemien traten im Berichtsjahre nirgends auf. Im Allgemeinen waren die Gesundheilsverhältnisse als günstig zu bezeichnen. ...

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... Beschleunigte Alhmung wies auf eine Miterkrankung der Lungen, schneller Kräfteverfall auf eine schwere allgemeine Infektion hin. Die Sektion ergab eine schwere Entzündung des Lungengewebes und sonstige krankhafte Veränderungen, wie sie als Begleilerscheinungen einer allgemeinen schweren Infektion bekannt sind. Der mikroskopische Blutbefund fiel stets negativ aus. Es handelte sich höchstwahrscheinlich um die sogenannte „Pferdesterbe, wie sie zu derselben Zeit auch in Mombassa auftrat, und woher sie auch höchstwahrscheinlich nach Dares-Salam eingeschleppt ist. Die gegen die Seuche getroffenen Maßregeln erstreckten sich auf Jsolirung der erkrankten Thiere und Desinfektion der Stallungen und Geschirre. Die Seuche ist nach dreiwöchiger Dauer erloschen. Die Durchführung veterinärsanitärer Maßnahmen innerhalb des Schutzgebiets wird sehr erschwert, zum Theil unmöglich gemacht durch den Mangel an thierärztlichem Personal, der im Berichtsjahr noch fühlbarer wurde durch die mehrfachen schweren Erkrankungen und vorzeitige Heimsendung des einzigen zur Verfügung stehenden Thierarztes. Soll der Veterinärdienst nur einigermaßen so durchgeführt werden, wie die wirthschaftliche Weiterentwicklung der Kolonie es unbedingt verlangt, so müßten mindestens zwei Thierärzte dem Gouvernement zur Verwendung bereit stehen, von denen der eine, in Dares-Salam stationirt, die Verwaltungsangelegenheiten leiten und rein fachwissenschaftliche Studien aussühren, der andere aber die einzelnen Stationen im Innern in wechselnder Reihe besuchen müßte, um an Ort und Stelle diejenigen praktischen Maßnahmen zu treffen, welche nothwendig sind, um für eine gedeihliche Viehzucht im wirthschaftlichen Betrieb eine feste Grundlage zu schaffen. ...

131 /279
... Ferner wurden auffallend häufig Fälle von Guineawurm, die sämmtlich auf Infektion durch Trinkwasser im Innern zurückzuführen waren, beobachtet. Framboesie ist an der Küste wenig verbreitet, eine Anzahl Fälle wurden in Groß-Be, einem Dorf in der Nähe Lomes, beobachtet. Ferner kamen Augenkrankheiten, Ringwurm und Psoriasis, sowie Geschlechtskrankheiten, die einen von heimischen nicht abweichenden Verlauf nahmen, in ziemlich starker Verbreitung vor. Größere Epidemien traten im Berichtsjahre nirgends auf. Im Allgemeinen waren die Gesundheitsverhältnisse als günstig zu bezeichnen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 187. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-187

ID: 00002797
132 /279
... Bulach hat selbst gesagt: Wenn wir in 2 oder 3 Jahren eine Infektion der Reblaus in Elsaß-Lothringen bekommen, über die wir nicht mehr Herr und Meister werden, so wissen wir, wo das herkommt. (Hört! hört!) Meine Herren, thatsächlich sind auch im Elsaß wieder neue Herde entdeckt worden, so in Habsheim ein solcher, der ganz sicher mit dem Rixheimer in Zusammenhang stand, ebenso in Vöcklingshofen. Hier nun habe ich mich außerordentlich gefreut über den Weinbauverein Elsaß-Lothringen, der in diesem Fall ganz scharf Stellung genommen hat. Er hatte im Oktober letzten Jahres in Colmar eine Versammlung und faßte dort einstimmig folgende Resolution: Die Versammlung ist der festen Ueberzeugung, daß die Regierung die zunehmende Reblausgefahr, insbesondere die Vöcklinghofer Infektion auf das nachdrücklichste bekämpfen wird. Hier also hat sich der elsaßlothringische Weinbauverein auf den gleichen Standpunkt gestellt, den auch wir einnehmen, daß das Ausrottungsverfahren nicht aufgegeben werden soll.1 M Meine Herren, ich habe nun aber vorhin von mehreren Lokalbeobachtern gesprochen, nicht nur von dem einen Levi Zivi. Da ist es nun ganz interessant, in dem Buch, in dem die Zusammenstellung der Bestimmungen für die Reblausgesetze ist, für Elsaß-Lothringen Folgendes zu lesen - der Herr Präsident wird mir gestatten, dies zu thun —: Sollten die Mitglieder der Ortskommission die Theilnahme an der Untersuchung und die Auskunftertheilung verweigern, so ist dies im Bericht der Lokalbeobachter hervorzuheben. Meine Herren, das habe ich in keiner anderen Instruktion gelesen; man wird es auch nicht Hineinsetzen, wenn nicht die Gefahr bestände, daß es vorkommen könnte. (Sehr richtig!) ...

133 /279
... In Bayern ist im Jahre 1902 bei Kitzingen mitten im fränkischen Weinbaugebiete eine offenbar sehr große Infektion entdeckt worden, deren Ausdehnung bis heute endgültig noch nicht feststeht; vielleicht wird Herr Kollege Baumann in der Lage sein, über diesen speziellen Fall aus Bayern nähere Auskunft zu geben. Sie sehen also, meine Herren: wenn in Elsaß-Lothringen von Zeit zu Zeit Reblausherde entdeckt werden, so ist das nicht eine Elsaß-Lothringen im Gegensatz zu den übrigen Bundesstaaten eigenthümliche Erscheinung, sondern es handelt sich da um Thatsachen, welche in gleicher Weise in allen weinbautreibenden Theilen des Deutschen Reichs leider festgestellt werden mußten. Soweit man nun die Reblausgefahr in Elsaß-Lothringen speziell hier ins Auge fassen muß, dürfen einige sehr wichtige Gesichtspunkte nicht außer Acht gelassen werden: Elsaß-Lothringen ist Grenzland; es grenzt namentlich durch Lothringen an das völlig durchseuchte Frankreich, und zum Theil derart, daß die Rebgelände diesseits und jenseits der Grenze unmittelbar ineinander übergehen. Nun ist dabei zu bemerken, daß in Frankreich an der Grenze nicht ausgerottet wird, daß das Ausrottungsversahren dort nicht gehandhabt wird. Dann darf in zweiter Linie nicht übersehen werden, daß das Deutsche Reich die Reblaus im Jahre 1871 mit dem Reichsland annektirt hat. (Heiterkeit.) Die Neblausherde bestehen in Elsaß-Lothringen seit dem Jahre 1863 gerade wie in Frankreich. Die Reblausherde waren also schon da, als wir dem Deutschen Reich ein- (vverleibt wurden. ...

134 /279
... Wenn in Franken — der (v) Fall, von dem vorhin Herr Kollege Baumann gesprochen hat — erst im Vorjahre eine nicht ganz junge und recht gefährliche Infektion gefunden worden ist, so kommt das daher, weil man dort überhaupt zum ersten Mal die Reblaus gesehen hat. Das erste Mal sie zu erkennen, ist immer schwer, und niemand konnte sie dort vermuthen. Hoffentlich gelingt es den Maßregeln der bayerischen Regierung, der Sache vollständig Herr zu werden. Anders aber liegt es, wenn es bei Metz vorkommt, daß man im Frühling des vorigen Jahres bei der Inspektion nichts findet, während es sich im Herbst herausstellt, daß 1400 Rebstöcke rettungslos verloren sind. Da muß man doch sagen, daß die Revision nicht mit der vom Reblausgesetz verlangten Strenge durchgeführt worden ist. Die Reblaus in Lothringen, die wir da übernommen haben sollen, können wir durchaus nicht als eine berechtigte Eigenthümlichkeit den Lothringern zur geneigten Zucht überlassen. (Heiterkeit.) Ich habe mich selbst am meisten darüber gefreut, daß von Elsaß-Lothringen im vorigen Jahre endlich der Diktaturparagraph genommen worden ist. Sie sind jetzt ganz so gestellt wie wir, sie haben alle Rechte, aber auch alle Pflichten wie wir, also müssen die Reichsgesetze dort genau ebenso durchgeführt werden wie bei uns. Jetzt wird dort deutsch regiert. (Heiterkeit.) Daß die Reblausgefahr in Elsaß-Lothringen eine immer größere geworden ist, rührt nun mit daher, daß man die Entschädigung zu hoch gegriffen hat. ...

135 /279
... Er hat im wesentlichen einen erhöhten Schutz gefordert gegen die Verbreitung des Milzbrandes unter den Thieren, während ich hingegen dafür plaidiren möchte, daß die bei uns bereits getroffenen Schutzmaßregeln, die die Arbeiter gegen die Infektion mit Milzbrand schützen sollen, noch mehr erweitert werden. Ich kann hier mit einer gewissen Genugthuung darauf hinweisen, daß die unablässigen Mahnungen von unserer Seite, besonders von meinen beiden Vorgängern in der Vertretung der Stadt Nürnberg, dazu geführt haben, daß wir seit einer Reihe von Jahren, seit etwa sieben Jahren, einen besseren Schutz der Arbeiter (L) gegen die Gefahr der Milzbranderkrankung erhalten haben. Aber diese Bestimmungen reichen zweifelsohne nicht aus, und selbst die neusten Verordnungen, die die Negierung auf Grund des § I20s der Gewerbeordnung erlassen hat, sind nicht so durchgreifend, daß wir nicht neue Wünsche und neue Forderungen zu stellen verpflichtet und berechtigt wären. Denn, meine Herren, es kommt hier bei diesem Schutzgesetz etwas ganz anderes in Frage als bei unseren gewöhnlichen Arbeiterschutzgesetzen. Bei den anderen Arbeiterschutzgesetzen handelt es sich im wesentlichen darum, die Gesundheit der Arbeiter vor Schädigungen zu bewahren und ihre Arbeitskraft möglichst lange zu erhalten. Das ist in diesem Falle nicht so, sondern bei den Verordnungen zum Schutze der Arbeiter gegen Milzbranderkrankungen handelt es sich direkt um das Leben der Arbeiter. Wenn ein Arbeiter überhaupt mit Milzbrandsporen infizirt worden ist, dann ist er in der Regel auch rettungslos verloren. ...

136 /279
... Unbedingt sicher ist auch hier, wie gesagt, noch nicht festgestellt, daß die Infektion durch inländische Haare erfolgt ist. Des weiteren sind die Bundesregierungen durch ein Rundschreiben unter dem 4. Juli vorigen Jahres um eine Aeußerung darüber ersucht worden: auf welche Weise die nicht unter die Bestimmungen der Gewerbeordnung fallenden Heimarbeiter und ihre Hausgenossen am besten gegen Milzbrandinfettionen geschützt werden können.1 (v) Die Berichte hierüber stehen noch aus. Meine Herren, es ist von einigen der Herren Vorredner gesagt worden, man sollte verlangen, daß die Haare allgemein mit strömendem Dampf desinfizirt werden. Dieses Verfahren wird aber nur ausführbar für größere Fabriken sein; die kleineren Gewerbetreibenden werden kaum in der Lage sein, die nöthigen Einrichtungen hierfür zu schaffen. Würde man diese Forderung allgemein stellen, so müßten wir befürchten, daß den kleinen Gewerbetreibenden ihr Gewerbebetrieb geradezu unmöglich gemacht werden würde. Das Gesundheitsamt ist im übrigen auch jetzt noch der Ansicht, daß das Verfahren der Desinfektion mit strömendem Dampf und das Verfahren des Kochens der Haare an und für sich gleichwerthig ist. — Die Herren sehen, daß wir diese Frage fortgesetzt verfolgen; aber ich glaube, hier ist das Verfahren durchaus ein richtiges, schrittweise vorzugehen. Würden wir sofort solch drakonische Maßregeln anwenden, wie sie hier gefordert sind, so würden wir geradezu eine Katastrophe für eine Masse von kleinen Betrieben herbeiführen, und das, glaube ich, dürfen wir nicht thun. (Sehr richtig!) Präsident: Wir kommen nunmehr zum Essig. (Heiterkeit.) Das Wort hat der Herr Abgeordnete Münch-Ferber. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 195. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-195

ID: 00002805
137 /279
... Juni 1897 Feststellung zweier Fälle von Maulund Klauenseuche im Schlachthause in Tarnowitz, die Infektion hatte schon vor der Einfuhr stattgefunden. 12. August 1897: Desgleichen zwei Fälle in Tarnowitz, 14. August 1897: Desgleichenem FallinBeuthenO/S. 30. September 1897 in Sosnowice 1 Schwein, 27. November 1897 in Sosnowice 1 Schwein. Es haben also im Laufe von wenig mehr als einem Jahr Seuchenfeststellungen an 4V6 Schweinen russischen Ursprungs stattgefunden. — Seitdem haben sie allerdings aufgehört. Die Ursache ist leicht erkennbar. Alle diese Feststellungen hatten selbstverständlich zu mehrfachen Reklamationen bei der russischen Regierung geführt. Die vollständige Sperre war angesichts der kolossalen Einschleppungsgefahr unausbleiblich, wenn kein Wandel eintrat. Da enschloß sich die russische Regierung zu den drakonischsten Maßregeln, die in einer Anordnung vom Oktober 1897 ihren Ausdruck fanden. Bis dahin hatte man sich russischerseits auf Untersuchungen der an der Grenze zur Ausfuhr ankommenden Thiere beschränkt, und auch diese wurden vielfach nicht sorgfältig ausgeführt, wie die Seuchenfeststellungsziffern bei den Preußischen Untersuchungen beweisen. Zunächst wurde nun rücksichtslos jede Ausfuhr aus verseuchten Gegenden verhindert. Die mit Jmmunitätsattesten versehenen Transporte wurden nach besonders eingerichteten Beobachtungs- und Desinfektionsanstalten in der Nähe der Exportdistrikte verbracht, dort einer eingehenden thermometrischen Untersuchung durch beamtete Thierärzte unterworfen, sodann, wenn sie gesund befunden waren, einer fün ftägigen Veterinärbeobachtung unterstellt, während deren sie mindestes dreimal von dem betreffenden Statiousveterinär untersucht wurde». Erst ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 196. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-196

ID: 00002806
138 /279
... Gegen diese Annahme spricht die Thatsache, daß nicht alle Thiere gleichzeitig erkrankten, sondern der Verlauf wie bei natürlicher Infektion ein protrahirter war. Demnach kann eine gelegentliche natürliche Ansteckung durch Wild, Eingeborene, eventuell durch nicht genügend desinfizirte Impfer rc. nicht bestimmt abgeleugnet werden. Andererseits ist aber Folgendes beobachtet: Wird nach der Gallenimpfung eines Bestandes ungeimpftes Rindvieh in den gallengeimpsten, scheinbar gesunden Bestand gebracht, so erkranken die ungeimpften Thiere an typischer Rinderpest. Diese Beobachtung spricht für eine Infektiosität der Galle, sowie die durch letztere bedingte kurze aktive Jmmunisirung. Aus diesen Gründen empfiehlt es sich für die Praxis, einerseits Bestände nur io toto durchzuimpfen, oder den wegen Mangel an Galle nicht zu impfenden Bestand gut von dem geimpften zu isoliren, andererseits ungeimpste Thiere von auswärts nie in einen gallengeimpsten Bestand zu verbringen. Es ist die sofortige Verwendung frischer Gallen zu vermeiden, sondern sollen dieselben mindestens 24 Stunden alt sein. 3.1 Kommen in einem Bestände mehrere Gallen zur Verwendung, so ist eine Vermischung derselben vorzunehmen. Damit wird die Qualität des Impfstoffes dieselbe und es ist nur eines Impfstoffes halber die Kontrolimpfung erforderlich. 4.1 In der letzten Rinderpestperiode hat sich herausgestellt, daß einerseits rinderpestkranke Thiere ein geringeres Gallenquantum. liefern, als 1897/98 beachtet wurde, und daß andererseits der Jmmunisirungswerth der Galle ein geringerer ist, also 10 vom im Allgemeinen speziell für große Rinder nicht genügen. ...
... Es hat sich in sehr vielen Fällen als zweifellos herausgestellt, daß die Gallenimpfung allein nicht zur Verleihung einer dauernden aktiven Immunität genügt, sondern lediglich gallengeimpfte Rinder bei einer gelegentlich später einsetzenden Infektion erkranken, ein großer Theil derselben entsprechend dem Grade des Geschwundenseins der Gallenimmunität verendet und vor allen Dingen besteht die Gefahr, daß, wenn lediglich gallengeimpfte Rinder dem Verkehr zugelassen werden, dieselben gelegentlich infizirt werden und zur Verschleppung der Rinderpest beitragen können. 6.1 Das zur Nachimpfung benutzte Blut darf unter hiesigen Verhältnissen beim Fehlen geeigneter Kühlvorrichtungen, z. B. Eisschrank, nicht älter als zwei Tage alt sein, wenn mit Sicherheit volle Virulenz angenommen werden soll. Zur Konservirung der Virulenz eignet sich die Passage des Rinderpestblutes durch den Schaf- oder noch besser Ziegenkörper, vorausgesetzt, daß Schafe oder Ziegen aus rinderpestfreier Gegend stammen und nicht durch Ueberstehen der Rinderpest bereits immun geworden sind. Bezüglich Verschleppung der Rinderpest ist vor allen Dingen auf diese kleinen Wiederkäuer zu achten und wird seitens der Behörden und Viehbesitzer dieser Gesichtspunkt zu wenig berücksichtigt. Zwecks Vermeidung des Uebertragens anderer Krankheiten, z. B. Texasfieber, Gallenseuche, Milzbrand, durch die Impfung ist die mikroskopische Untersuchung aller Impfstoffe durchaus nochwendig. Dieselbe wurde streng durchgeführt und ist darauf der gute Erfolg der Impfungen zurückzuführen. 7.1 Bei der Impfung in verseuchten Beständen ist trotz Trennung der kranken von den gesunden Thieren die ...

139 /279
... Der Erfolg derselben beruht abgesehen von der Jmpftechnik und Einwandsfreiheit der Impfstoffe in der Schnelligkeit; jede andere ungewollte Infektion bisher unverseuchter Bestände durch Wild, Eingeborene rc. muß ausgeschlossen sein. Aus diesen Gründen wäre die obligatorische Impfung geboten. Die Einführung derselben scheitert aber an dem gänzlichen Mangel von etatsmäßigen Geldern, welche der Regierung in kompensatorischer Hinsicht zwecks Vermeidung innerer .Unruhen zur Verfügung stehen müßten. Andererseits stießen die Vorschläge, welche den Weißen zwecks gegenseitiger Viehversicherung gemacht wurden, auf ablehnendes Verhalten derselben. 9.1 Alte, in der Rinderpestzeit 1897/98 durchseuchte oder damals der Gallenblutimpfung unterworfene Thiere haben sich fast durchweg als immun erwiesen. Bezüglich der letzteren sind nur wenig Ausnahmen konstatirt worden. Die Erklärung dafür dürfte darin zu suchen sein, daß nach den Gallenimpfungen bei einigen Rindern in Folge sehr hoher Gallenimmunität die Blutimpfung keine leichte Form der Rinderpest zur Erzeugung dauernder Immunität hervorrufen konnte, die Thiere jetzt einer Neuinfektion anheimfielen und in Folge mangelhafter Ernährung und Anstrengung auf dem Transportwege nicht die Widerstandskraft zum Ueberstehen des Anfalles hatten. Natürlich ist auf diese Weise, da die alten Zugochsen zur Aufrechterhaltung des Transportverkehrs nothwendig waren, auch manche Verschleppung von Rinderpest zu verzeichnen. Desgleichen haben sich die unmittelbar nach der Pest 1897/98 von eben durchseuchten oder geimpften Müttern ...

140 /279
... Wird letztere unterlassen und erfolgt eine Infektion, so erkranken die Thiere an der sogenannten schwarzen, sehr bösartig verlaufenden Lungenseuche. Im Gegensatz dazu steht die sogenannte gelbe Lungenseuche. — Die lobuläre Form — welche regelmäßig bei Kälbern und ungeimpften Rindern beobachtet wird. Des Ferneren tritt die sogenannte schwarze Lungenseuche, welche lobären Charakters ist, bei Komplikationen mit andern Krankheiten, wie Rinderpest und Texasfieber vor der gelben Erscheinungsform in den Vordergrund. Pferdesterbe. Es ist erwiesen, daß Sterbe nicht zur großen Gruppe der Malaria sondern zur Klasse der Septikämien gehört. Der Erreger ist so klein, daß er mit den heutigen mikroskopischen Hülfsmitteln nicht gesehen werden kann. Alle Versuche ihn auf künstlichen Nährboden zu züchten sind gescheitert. Die Versuche, Pferde gegen Sterbe zu immunisiren, sind sowohl in der Kapkolonie als bei uns bisher ohne positiv günstige Resultate gewesen. Dies Bestreben scheitert einerseits an der verschiedenen Prädisposition der Pferde gegen das Virus, andrerseits an dem Umstande, daß eine positive Immunität gegen Sterbe nicht existirt, sondern der Grad der Angewöhnung ein sehr wechselnder ist und letztere von Jahr zu Jahr schwindet. Das Bemühen muß sich darauf richten, daß der Grad der Angewöhnung ein sehr hoher wird und durch alljährliche Nachimpfungen im Schwinden desselben gehindert wird. Die Sterbe trat im verflossenen Jahr sehr wenig auf, und sind größere Verluste nur in Grootfontein unter den von Stabsarzt Dr. Kuhn im Jahre 1899/1900 geimpften Pferden zu verzeichnen gewesen. Letztere waren auf Windhoek geimpft worden und zur Kontrole in den sterbereichen Distrikt Grootfontein geschickt. ...


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