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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1903
Bd.: 196. 1900/03
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-196

ID: 00002806
141 /279
... Dieser Mann war der Infektion stark ausgesetzt er lagerte kaum einen Fuß hoch über dem Lehmboden auf einem Holzgestell, Moskitonetz fehlte, die brennende Lampe lockte die Stechmücken aus dem nahen Kreek an. So konnte es denn auch nicht ausbleiben, daß dieser Mann in fünf Monaten zwei selbständigen Schwarzwasserfiebererkrankungen und einem Nachschub im Anschluß an die erste Erkrankung verfiel. Der dritten Erkrankung erlag der Mann in Folge der tiefen Störung des Organismus. Die Anlage Kribis erscheint vom hygienischen Standpunkte unglücklich getroffen. Kommerzielle Beweggründe standen offenbar im Vordergrund, die Landung im Kribiflußbecken war maßgebend. Das Trinkwasser wird aus Quellen geschöpft, und ich habe keinen Grund, obgleich die Quellen bei Niederschlägen Zuflüsse erhalten, das Wasser für schädlich zu halten, es ist mir bisher in sechs Monaten ein Dysenteriefall nicht zur Behandlung gekommen. III. Togo. Berichterstatter: Regierungsarzt Dr. Krueger. Berichtszeit: 1. April 1901 bis 31. März 1902. ») Lome. Die Malaria trat unter den Europäern in ziemlicher Häufigkeit auf, jedoch waren die Anfälle nicht besonders schwer. Schwarzwasserfieber wurde in mehreren Fällen beobachtet. Dysenterie trat auch unter den Europäern recht häufig auf. In den Monaten Juli bis September wurden venerische Erkrankungen öfters beobachtet, jedoch nahm die Zahl der Erkrankungen schon gegen Ende des Jahres bedeutend ab. Unter den Eingeborenen kamen Malaria und Dysenterie endemisch vor. Außerdem wurden große Theile des Schutzgebietes von Pocken heimgesucht, die nachweislich von englischem Gebiete eingeschleppt waren. Umfangreiche Impfungen wurden vorgenommen. Genauere Zahlen liegen nicht vor. Doch dürfte die Zahl mehrere Tausende (etwa 4000) bettagen. ...

142 /279
... Angeblich war in allen Fällen eine venerische Infektion nicht vorausgegangen, eine solche auch nicht nachweisbar. p)1 llctroüöxio utori, einmal beobachtet, wurde durch Einlegen eines Ringes beseitigt. g) Lymphgefäßentzündung im Anschluß an Kratzeffekte, einmal mit Abstoßung nekrotischer Hautfetzen, kam zwei Mal, Furunkulargeschwüre viermal in Behandlung. r) Ein Fall von nach fieberhafter Erkrankung (Malaria oder Hitzschlag?) entstandener akuter Geistesstörung mit ...

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... Infolge eines unglücklichen Sturzes vom Wagen erlitt ein Gouvernementsangehöriger eine ausgedehnte Splitterung der linken Unterschenkelknochen und erlag der dabei stattgehabten Infektion mit Tetanus (Wundstarrkrampf) in wenigen Tagen. Malaria wurde bei einem durchreisenden Europäer, sonst nur bei den eingeführten Melanesiern beobachtet. Die tropische Framboösie und die Filariakrankheiten bilden nach wie vor das Gros der sichtbaren eingeborenen Kranken. Die Zahl der an Lepra leidenden bezw. verdächtigen Personen hat sich nicht erhöht. Bezüglich der Tuberkulose haben Erkundigungen darauf aufmerksam gemacht, daß dieselbe in Savaii weit weniger vorkommen soll als in Upolu. Es kann hierbei von Bedeutung sein, daß unter den alljährlich nach Upolu neu eingeführten Melanesiern stets eine Anzahl von Erkrankungen an Lungentuberkulose festgestellt worden ist und der Verlust an schwarzen Arbeitern durch Tuberkulose während deren Kontraktzeit in Upolu, seit die deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft im Wesentlichen aus dem Bismarck-Archipel rekrutirt, jährlich ein ganz bedeutender ist. Auch an den Geschlechtskrankheiten, namentlich der Gonorrhoe, haben dieselben den größeren Antheil und bringen sie, wie ärztlich bei dem im Berichtsjahre Neuangekommenen konstatirt wurde, schon von ihrer Heimath nach Samoa mit. Die hereditäre Syphilis ist von verschiedenen Beobachtern bei Mischblut und Samoanern angetroffen worden. Von Hautkrankheiten infektiöser Natur wurde zum ersten Male in Samoa Nollusoum 6onta§io8um bei drei Schwarzen aus Neupommern am Tage ihrer Ausschiffung gefunden. Unter den Samoanern ist die Tuberkulose der Haut (Lupus der Haut und Schleimhäute) relativ häufig. Von nicht infektiösen Erkrankungen waren es wie in jedem Jahre die Erkältungskrankheiten, die größere Theile der Bevölkerung befielen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1904
Bd.: 197. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-197

ID: 00002807
144 /279
... Anzunehmen ist aber, daß in allen Fällen die Krankheit aus den Bergwerken gekommen ist, nachdem diese infiziert gewesen sind, da die Ziegeleiarbeiter in hohem Maße Winters in Bergwerken arbeiten und nachher in großem Maße leicht die Infektion auf das Land hinausgetragen haben können. Für unseren preußischen Bergbau sind aber die ersten bemerkenswerten Spuren der Krankheit erst in die Erscheinung getreten anfangs der 90 er Jahre; erst dann ist man in den preußischen Bergwerken auf die Krankheit aufmerksam geworden. Man hat auch dann schon gleich seitens der Knappschaftsärzte die Sache mit Aufmerksamkeit verfolgt, insbesondere ist dies von Professor Löbker, dem Chefarzt des Krankenhauses Bergmannsheil in Bochum, dem in den ersten Jahren alle Kranken von der Knappschaft überwiesen wurden, geschehen. Damals hat sich die Zahl der Kranken zunächst als verhältnismäßig klein erwiesen, weil man zu dem Mittel, zu dem man heute gegriffen hat, die Krankheit zu erkennen, der mikroskopischen Untersuchung, noch nicht griff. Man hat sich damals begnügt, lediglich diejenigen verhältnismäßig wenigen Kranken überhaupt in Behandlung zu nehmen, die die sekundären Erscheinungen der Krankheit trugen, das heißt die der Anämie. Man untersuchte nur diejenigen Bergleute, die ein anämisches Aussehen hatten, und kam dabei vergleichsweise auf sehr geringe Zahlen. Das ist zweifellos ein Irrtum gewesen. Bereits im Jahre 1895 hat Professor Löbker Vorschläge gemacht, die auch heute noch die Grundlage aller (0) Bergpolizeiverordnungen sind. ...

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... Von 2291 untersuchten An- (v) gehörigen hat sich bisher nur ein einziger kleiner Knabe als infiziert erwiesen, und bei dem ist anzunehmen, daß er ein Butterbrot, was sein Vater aus der Zeche mitgebracht hat, verzehrt hat, und daß sich damit auf ganz natürlichem Wege die Infektion vollzogen hat. Die Theorie, die der Herr Abgeordnete Sachse von einem Herrn in Kairo hier produziert hat, scheint mir wenig glaubwürdig; bisher ist an keiner Stelle nachgewiesen, daß die Larven des Wurms durch die Haut in den Körper eindringen können, und solange uns nicht ein einziger Fall nach dieser Richtung hin nachgewiesen ist, müssen wir, wie die ärztlichen Autoritäten an der Theorie zweifeln. Es ist daher keine Gefahr vorhanden, daß eine Infektion überirdisch in nennenswertem Umfange eintritt. Wie schon in dem vorhin verlesenen Schreiben des Herrn Grafen v. Posadowsky mitgeteilt worden ist, ist das Ei des Wurms, was mit den Injektionen aus dem Körper heraustritt, an sich noch nicht ansteckungsfähig, sondern dieses Ei muß sich erst zu einer eingekapselten Larve entwickeln, und die Entwickelung zu einer Larve kann nur erfolgen bei Feuchtigkeit und Wärme. Von der Mehrzahl der ärztlichen Autoritäten ist die Wärmegrenze nach unten auf 22 bis 23 Grad Celsius angegeben, daher ist bei unseren klimatischen Verhältnissen mit Ausnahme der allerhöchsten Sommertage, wo dauernd eine Wärme von über 22 Grad auch Nachts ist, an eine Entwickelung der Larven kaum zu denken. In den Tropen ist es etwas anderes, und darum ist es eine tropische Krankheit. ...

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... Auch in anderen Ländern, wo man dieser Frage näher getreten ist, ist man zu demselben Resultat gekommen; nur ganz vereinzelte Fälle von Infektionen von Familienmitgliedern sind vorgekommen in anderen Ländern, die stark infiziert sind, sodaß man sagen kann, eine Gefahr liegt für uns nicht vor, und bei den Ziegeleiarbeitern, von denen ich Ihnen gesprochen habe, wird von den ärztlichen Autoritäten die Infektion allgemein zurückgeführt auf ihren früheren Aufenthalt auf Zechen. Darüber ist leider ein genauer Nachweis nicht zu führen, aber die Wahrscheinlichkeit spricht allerdings dafür. Uber die Art der Erfolge der Abtreibungskuren habe ich schon einige Zahlen mitgeteilt; ich füge noch einige hinzu. Nach einer Statistik, wiederum des Herrn Tenholt, bis zum 15. Oktober sind von 21 612 Fällen — nicht Personen — 1480 als anämische erwiesen. Also die Zahl der anämischen unter der Gesamtzahl der Erkrankten ist vergleichsweise gering. Die große Mehrzahl trägt die Würmer mit sich herum, ohne große Beschwerden zu haben. Von diesen gesamten Fällen versagte die Abtreibungskur bei 326, also l^ Prozent der untersuchten Fälle. Von diesen 326 Fällen waren aber nur 15 anämische. Daraus zieht nun Herr vr. Tenholt den Schluß, daß die Anämischen leichter durch die Kur zu befreien sind als die Wurmträger, die sonst gesund sind. Das ist eine Theorie, die aufgestellt ist, aber von anderen Seiten noch keineswegs anerkannt ist. Eine andere Statistik rührt her von Herrn Dr. Dieminger, einem Knappschaftsarzt von der Zeche „Schwerin. Er hat 922 Mann der Abtreibungskur unterworfen. ...

147 /279
... Es sind auf allen Zechen des Ruhrreviers große Brausebadanlagen hergerichtet worden, bei denen eine Infektion durch Nachbarn vermieden wird. Wenn der Herr Abgeordnete die Freundlichkeit haben wollte, einmal ins Ruhrrevier zu gehen und einige neue Zechen zu besuchen, dann würde er vollständig befriedigt sein. Ich kenne keine Industrie mit so vollkommenen Einrichtungen, wie sie dort vorhanden sind. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Brejski. Vrejski, Abgeordneter: Meine Herren! Ich vertrete einen Wahlkreis, in welchem die Bergindustrie nicht heimisch ist, jedoch legt der häufige Zufluß von Bergarbeitern aus dem Ruhrgebiet, welcher durch den Niedergang der Löhne sowie auch durch die Wurmkrankheit selbst bewirkt ist, die Befürchtung nahe, daß die Wurmkrankheit auch in unser Gebiet verschleppt werden könnte. Wir haben dort ganz bedeutende Ziegeleien, insbesondere in der Nähe von Thorn, auch Gasanstalten, und da käme es in Frage, ob nicht Gefahr vorhanden ist, daß die Wurmkrankheit sich in diesen Anstalten entwickeln könnte. Es ist festgestellt worden, daß in Ziegeleien die Wurmkrankheit bereits eingerissen ist, wenn auch nicht in meiner Heimat; aber ich glaube, es ist auch nicht erwiesen, daß in den Ziegeleien im Osten die Wurmkrankheit noch nicht heimisch ist; denn soviel ich weiß, sind da Untersuchungen noch nicht vorgenommen worden. Da möchte ich doch die Reichsregierung bitten, darüber Aufklärung zu geben, was dort geschehen ist, und wenn nichts gegeschehen ist, daß dort wirklich sanitäre Maßnahmen getroffen werden zur Verhütung der Gefahr, die tatsächlich auch dem Osten durch die Wurmkrankheit droht. ...

148 /279
... Gewiß, aber um so mehr ist es Pflicht der maßgebenden Faktoren, dafür zu sorgen, daß auch bei den Geheilten gewisse Maßregeln getroffen werden, indem man auch bei den als gesund bezeichneten noch nachträgliche Untersuchungen anstellt, wenigstens derart, daß alle 1 bis 3 Wochen mindestens einmal nachgesehen wird, ob nicht inzwischen wieder eine neue Infektion bei dem Betreffenden sich eingestellt hat. Ich glaube, die Debatte hat genügend erwiesen, daß unter keinen Umständen dem deutschen Ärztestande ein Vorwurf gemacht werden kann, daß er in irgend einer Weise nickt seine Schuldigkeit voll und ganz getan hätte. Wenn gesagt worden ist, daß nicht genug Ärzte ausgebildet worden seien, so ist schon von dem Herrn Handelsminister die Unrichtigkeit der Behauptung nachgewiesen worden. Außerdem dürfen wir doch zu unserem deutschen Arztestaude nach seiner heutigen Ausbildung das Vertrauen haben, daß er auch in dieser Frage Bescheid weiß und auch ganz genaue Kenntnis davon hat, in welcher Art und Weise der Kampf gegen diesen Feind aufgenommen werden kann. Und wenn Sie, meine Herren (zu den Sozialdemokraten), mit meinem verehrten Herrn Vorredner alle einig darin wären, das Volk zu beruhigen, die Arbeiter zu beschwichtigen, wenn Sie dazu übergehen wollten, statt immer die Maßregeln zu bekämpfen, dieselben als zweckentsprechend hinzustellen und auf Ihre Anhänger dahin ein- (0) wirkten, daß sie nun die gesetzgeberischen Maßnahmen voll und ganz befolgen, so würden Sie auch den Vorteil erreichen, daß nach nnd nach die Krankheit verschwinden wird; aber Sie würden eines nicht erreichen, nämlich den agitatorischen Zweck, den Ihre Interpellation beabsichtigte. (Bravo! und sehr richtig! ...

149 /279
... Es ist nur bekannt, — und in dieser Beziehung kann ich den Herrn Vorredner beruhigen, — daß die preußische Regierung neuerdings die Frage, wie am besten die öffentlichen Wasserläufe von der Infektion durch schädliche Stoffe freizuhalten sein möchten, einer kommissarischen Beratung unterziehen läßt, und ich darf mich der Hoffnung hingeben, daß aus dieser kommissarischen Beratung ein Resultat hervorgehen wird, welches auch dem Landesteil, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, znm Nutzen gereichen wird. Das war im Jahre 1887.1 16 Jahre sind ins Land gegangen — und nichts ist geschehen. Das war das erste Beispiel. Das zweite gibt der Main. Der Main wird mit Recht zu den schönsten deutschen Strömen gerechnet, von dem nur wenige wissen, wie er gefährdet ist durch die Abwässer der Industrie. Es ist dem Reichstag eine Petition zugegangen von Badeanstaltsbesitzern und Färbereibesitzern aus Frankfurt a. M. und umliegenden Orten; darin wird festgestellt, daß der Main häufig seine Farbe wechsele. An vielen Tagen ist er rot, blau usw. Es rührt das her von der fortgesetzten Verunreinigung des Mainwassers durch unreine Fabrikabwässer und übelriechenden Kanalschmutz. Es sind an den Reichstag deshalb Petitionen abgegangen, worin Abhilfe erbeten wird. Darin wird weiter festgestellt, daß (v) die schmutzige Färbung zeitweise so intensiv gewesen ist, daß die weißen Badehosen der badenden Personen nach einer Viertelstunde bunt gefärbt sind. Hier ist es also umgekehrt wie bei der Wupper: wenn man hier einen Zentrumsmann hineingesteckt, so wird nian ihn so bunt herausziehen, daß er bei den Nationalliberalen Hospitant werden könnte. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1904
Bd.: 198. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-198

ID: 00002808
150 /279
... Jedenfalls bestand die stete Gefahr einer Infektion der Stadt infolge der Mängel der Leitung. Die Trübungen, die mehrfach festgestellt wurden, können doch nur, da das Wasser an den Quellen gut ist, dadurch entstanden sein, daß von außen her Stoffe in die Leitung eingedrungen sind. Es sind nun noch weitere zum Teil recht erhebliche Bedenken gegen die Wasserleitung erhoben worden. Es wird zunächst, wie ich nur kurz erwähnen will, hingewiesen auf das Stauwerk, das direkt unterhalb der Leitung sich befindet, dann auf den schlechten Abfluß des Wassers in den Gräben, die ganz in der Nähe der Quellen sind; endlich auf die Schutthalde direkt oberhalb der Quellen. Bezüglich dieser Schutthalde heißt es in einem Bericht des Bezirkspräsidenten: Bei der örtlichen Besichtigung, die ein Vertreter am 14. August 1903 mit dem Vertreter des Sanitätsamts des 16. Korps abhielt, wurden auf der Schutthalde nicht nur Kehrichtmassen, Fetzen alter Kleidungsstücke, Scherben und Gerümpel aller Art — wenn auch nicht in erheblichen Massen — gefunden, sondern auch einige Düngerstätten, die erst auf ausdrückliche diesseitige Anordnung mit dem darauf lagernden Unrat beseitigt worden sind. Also Unrat unmittelbar oberhalb der Quelle. Das waren die Verhältnisse, wie sie noch bestanden im letzten Drittel des Monats August 1903.1 w) Da brach in Gorze, also in unmittelbarer Nähe der Quellen, mitten im Quellgebiet und also auch im Wasserleitungsgebiet der Stadt Metz, eine Typhusepidemie aus. In der kleinen Gemeinde kamen zuerst sechs, gleich darauf drei Fälle zur Anzeige, im ganzen sind 24 Typhusfälle festgestellt worden. ...

151 /279
... Die Abflußverhältnisse der Gräben sind bessere geworden, die berüchtigte Schutthalde ist von der Stadt angekauft, und von ihr aus ist keine Infektion mehr zu besorgen. Ich will nur noch der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Wasserleitung nun auch wirklich bald zustande kommt, und daß diese in Verbindung mit der neuen Kanalisation der Stadt diejenigen Vorteile bringt, welche gleiche Einrichtungen anderen Städten gebracht haben. Sollte aber einer der Herren in diesem hohen Hause noch der Ansicht sein, daß die Verwaltung dennoch zu schroff vor-8) gegangen ist, dann möchte ich auf einen andern Punkt hinweisen. Die Quellen von Gorze liegen nur 1 bis 1/?Kilometer von der französischen Grenze entfernt. Sollte es, was Gott verhüten möge, nochmals zu einer Einschließung kommen, so wird der Gegner sofort die Quellen abstellen; er wird dasselbe tun, was wir 1870 getan haben; dann werden die Eingeschlossenen auf das Moselwasser angewiesen sein, ganz wie 1870, und ebenso wie 1870 werden sofort in Metz ganz verheerende Typhusepidemien eintreten. Die Wasserversorgungsfrage in Metz hat also nicht nur eine lokale Bedeutung; es handelt sich dabei auch um wesentliche Interessen der Landesverteidigung, um ganz erhebliche nationale Interessen. Präsident: Ich schlage dem Hause nunmehr vor, sich zu vertagen. (Bravo!) Da niemand widerspricht, ist die Vertagung der Beschluß des Hauses. Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Müller (Meiningen). Dr. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1904
Bd.: 205. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-205

ID: 00002815
152 /279
... Da die hiermit erzielte Immunität nur 2 bis 3 Monate vorhält, die Tiere nach Ablauf dieser Zeit sich einer neuen Infektion wiederum zugänglich erweisen, also ungeimpften gleich zu erachten sind, ist diese Art Impfung von sehr geringem Nutzen; mehrfach erfolgte in derart geimpften Beständen, wenn später eine Ansteckungsmöglichkeit gegeben war, ein frischer Krankheitsausbruch, der dann neue Verluste zur Folge hatte. Diese und ähnliche Vorkommnisse, z. B. das trotz aller Belehrungsversuche hartnäckige Verharren einzelner Besitzer aus mancherlei Abweichungen im üblichen Jmpfverfahren, reden der Zweckmäßigkeit der Einführung einer Zwangsimpfung im mittleren Teile des Schutzgebiets unbedingt das Wort, denn erst wenn das Jmpfpersonal ermächtigt ist, unbekümmert um Sonderwünsche überkluger Besitzer unter Außerachtlassung unbesonnener Forderungen derselben genau nach den gegebenen Vorschriften die Impfungen durchzuführen, und jeder einzelne Besitzer zum Wohle des Ganzen gehalten ist, seine Herden gegen die Pest impfen zu lassen, wird es gelingen, mit geringen Verlusten die Gesamtbestände des Landes seuchenfest zu machen und damit der Rinderpest Hierselbst den Boden zu entziehen. Zur Illustration vorstehend angedeuteter Verhältnisse diene das Verhalten des Unterkapitäns Carolus Swart. Seine Rinder waren mit Galle geimpft, die beiden zur Kontrollimpfung gestellten Tiere jedoch nach der Blutimpfung eingegangen. ...

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... Die Quelle der Infektion war offenbar das letztgenannte Mädchen, das krank von Swakopmund nach Karibik gekornmen war. Die sofort getroffenen ausgedehnten Maßregeln verhinderten ein weiteres Umsichgreifen der Krankheit. Aktenstücke zu den Verhandlungen des Reichstages 1903/1904. In Swakopmund wurde am 1. Mai der fertig gestellte Teil der neuen Krankenhausanlage bezogen. Derselbe besteht aus dem Pavillon für äußere Kranke, dem Lazarettdepot und einem Küchengebäude und bietet Raum für etwa 28 bis 30 Betten. Hierzu kommen noch als Krankenräume für Eingeborne die schon früher benützten Holz- und Wellblechbaracken mit 26 Pritschen. Weitere, das sanitäre Interesse betreffende Bauten wurden im Berichtsjahr nicht fertiggestellt. Das Lazarett in Outjo ist immer noch unvollendet. Fertiggestellt ist von der projektierten Lazarettanlage nur das Hauptgebäude (mit 2 Krankensälen zu je 12 Betten, 1 Krankensaal zu 8, 1 zu 4 Betten, 2 Einzelzimmer und 1 Korridor), sowie ein Küchengebäude. Es fehlen noch die Seitenflügel mit folgenden Räumen: Operationszimmer, Apotheke, Revierzimmer, Bureau, Badezimmer, Wohnung der Sanitätsmannsch asten, Proviantraum, Wäscheraum, Arztwohnung; außerdem fehlt noch ein Seitengebände mit Leichenkammer und Sektionsraum. An dem Lazarett in Keetmanshoop fehlt noch vollständig die Veranda, außerdem ist der Boden des Korridors nur durch festgestampften Sandboden gebildet. Die aus ungebrannten Backsteinen aufgeführten Mauern des Lazaretts sollen wegen mangelnden Verputzes durch die Regengüsse schon stark gelitten haben. Zur Bekämpfung der Malaria wurde die ausgedehnte Anwendung der Chininprophylaxe bei allen Lazaretten in Anregung gebracht. Dieselbe wird besonders an zwei dafür geeigneten Orten, in Okahandya und Gobabis, nach Möglichkeit durchgeführt. ...

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... Da nach Robert Koch bei den Europäern die Infektion an Malaria meist durch die in nächster Nachbarschaft wohnenden Farbigen, besonders deren Kinder und durch die eigene Dienerschaft übermittelt wird, so wurde in Gemeinschaft mit der Malariaexpedition (Stabsarzt vr. DempWolfs) das Blut der Diener sämtlicher Europäerhäuser, deren Angehöriger, besonders der Kinder derselben, auch der Arbeiter, die in nächster Nachbarschaft wohnten, mikroskopisch untersucht. Bei dieser großen Arbeit, welche durch die weite Entfernung vieler Häuser erschwert wurde, bestätigten sich wiederum voll und ganz die von Koch vor Jahren gemachten Angaben, daß Kinder und Leute, die aus fieberfreien Gegenden stammen, wie z. B. Chinesen, in erster Linie Träger der Parasiten sind, oft, ohne daß sie es wissen. Den Europäern wurde das Resultat dieser Untersuchungen mit einzelner Namensnennung der mit Parasiten Behafteten schriftlich mitgeteilt und jeder Firma und den Missionen eine kurze Anleitung gegeben, wann und wie das Chinin am zweckmäßigsten zu verabfolgen sei. Leider hatten die meisten Europäer nicht die Energie oder die Geduld, bei ihren Farbigen die strenge Beobachtung der angeratenen Maßregeln durchzusetzen. Richtig durchgeführt wurde diese prophylaktische Chininausgabe nur beim Gouvernement und bei der katholischen Mission, wo der Bruder, welcher die Krankenpflege unter sich hatte, der Sache viel Verständnis und großen Eifer entgegenbrachte und wo die Leute, wenn Überredung und Erklärungen nichts fruchteten, durch einen gewissen Zwang veranlaßt werden konnten, Chinin zu nehmen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1904
Bd.: 207. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-207

ID: 00002817
155 /279
... 6.1 Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fußboden, unter Umständen auch die Decke mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) getränkt sind, gründlich abzuwaschen, besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerätschaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen. Alsdanu sind die Räumlichkeiten und Gerätschaften mit einer reichlichen Menge Wasser oder Kaliseifenlösung (Ick) zu spülen. Nach ausgeführter Desinfektion ist gründlich zu lüften. - 7.1 Die Anwendung des Formaldehyds empfiehlt sich besonders zur sogenannten Oberflächendesinfektion (vergleiche Io Abs. 3). Nach vorausgegangener Desinfektion mittels Formaldehyds können nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Alles übrige, namentlich alle diejenigen Teile, welche Riffe und Fugen aufweisen, sind gemäß den vorstehend gegebenen Vorschriften zu desinfizieren. 8.1 Gegenstände aus Leder, Holz- und Metallteile von Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (la) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäure- I ALLensLücke zu den Verhandlungen des Reichstages 1903 1904. lösung (la) durchweicht. Nach zwölfstündiger Einwirkung der Desinfektionsflüsfigkeit darf es ausgewaschen und weiter gereinigt werden. ...

156 /279
... 6.1 Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fußboden, unter Umständen auch die Decke mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (lu) getränkt sind, gründlich abzuwaschen, besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerätschaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen. Alsdann sind die Räumlichkeiten und Gerätschaften mit einer reichlichen Menge Wasser oder Kalifeifenlösung (Ick) zu spülen. Nach ausgeführter Desinfektion ist gründlich zu lüften. 7.1 Die Anwendung des Formaldehyds empfiehlt sich besonders zur sogenannten Oberflächendesinfektion. Außerdem gewährt sie den Desinfektoren einen gewissen Schutz vor einer Infektion bei den nach Ziffer 6 auszuführenden mechanischen Desinfekttonsarbeiten sie ist möglichst vor dem Beginne sonstiger Desinfektion in der Weise auszuführen, daß die zu desinfizierenden Räumlichkeiten erst nach der beendeten Formaldehyddesinfektion betteten zu werden brauchen (vergleiche Io Abs. 3). Nach vorausgegangener Desinfektion mittels Formaldehyds können nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Alles übrige, namentlich alle diejenigen Teile, welche Risse und Fugen aufweisen, sind gemäß den vorstehend gegebenen Vorschriften zu desinfizieren. Ist der Desinfektor durch Impfung hinreichend geschützt, so bedarf es der Voreinleitung der Formaldehydgase in das Zimmer nicht. ...

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... 6.1 Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fußboden, unter Umständen auch die Decke mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelöfung (la) getränkt sind, gründlich abzuwaschen, besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Riffe und Fugen eindringen. Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerätschaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen. Alsdann sind die Räumlichkeiten und Gerätschaften mit einer reichlichen Menge Wasser oder Kaliseifenlösung (ll) zu spülen. Nach ausgeführter Desinfektion ist gründlich zu lüften. 7.1 Die Anwendung des Formaldehyds empfiehlt sich besonders zur sogenannten Oberflächendesinfektion. Außerdem gewährt sie den Desinfektoren einen gewissen Schutz vor einer Infektion bei den nach Ziffer 6 auszuführenden mechanischen Desinfektionsarbeiten, sie ist möglichst vor dem Beginne sonstiger Desinfektion in der Weise auszuführen, daß die zu desinfizierenden Räumlichkeiten erst nach der beendeten Formaldehyddesinfektion betreten zu werden brauchen (vergleiche Io Abs. 3). Nach vorausgegangener Desinfektion mittels Formaldehyds können nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Alles übrige, namentlich alle diejenigen Teile, welche Risse und Fugen aufweisen, sind gemäß den vorstehendgegebenen Vorschriften zu desinfizieren. 8.1 Gegenstände aus Leder, Holz- und Metallteile von Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (lu) befeuchtet sind. ...

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... 6.1 Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtigerRäume, namentlich solcher, in denenKranke sich aufgehalten haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und dergleichen, ferner die Wände und der Fußboden, unter Umständen auch die Decke mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (In) getränkt sind, gründlich abzuwaschen, besonders ist darauf zu achten, daß diese Lösungen auch in alle Spalten, Risse und Fugen eindringen. Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerätschaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion besonders zu berücksichtigen. Alsdann sind die Räumlichkeiten und Gerätschaften mit einer reichlichen Menge Wasser oder Kaliseifenlösung (Ick) zu spülen. Nach ausgeführter Desinfektion ist gründlich zu lüften. 7.1 Die Anwendung des Formaldehyds empfiehlt sich besonders zur sogenannten Oberflächendesinfektion (vergleiche le Ws. 3). Nach vorausgegangener Desinfektion mittels Formaldehyds können nur die Wände, die Zimmerdecke, die freien glatten Flächen der Gerätschaften als desinfiziert gelten. Alles übrige, namentlich alle diejenigen Telle, welche Riffe und Fugen aufweisen, sind gemäß den vorstehend gegebenen Vorschriften zu desinfizieren. Einer Voreinleitung der Formaldehydgase in das Zimmer bedarf es bei Desinfeküonen anläßlich des Aussatzes nicht. 8.1 Gegenstände aus Leder, Holz- und Metallteile von Möbeln sowie ähnliche Gegenstände werden sorgfältig und wiederholt mit Lappen abgerieben, die mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäurelösung (Io) befeuchtet sind. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit verdünntem Kresolwasser oder Karbolsäure-! lösung (In) durchweicht. ...

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... Juli 1883 befaßt sich lediglich mit solchen Maßnahmen, welche „im Falle der Ermittlung des Insekts namentlich bezüglich der von der Infektion ergriffenen Grundstücke getroffen werden können und sollen. In der Einleitung ist schon Aktenstücke zu dm Verhandlungen des Reichstages 1903/1304. erörtert worden, daß es sich empfiehlt, auch die unabhängig von dem Nachweis einer Infektion vorbeugend zu ergreifenden Maßregeln auf reichsgesetzlichen Boden zu stellen. Diesem Bedürfnisse genügt der 8 2 des Entwurfs, welcher den zuständigen Behörden die Befugnis und den Auftrag gibt, mit allen nach Lage der Sache geeigneten Mitteln der Verbreitung der Reblaus entgegenzutreten. Es ist nicht möglich, die Befugnisse, welche zu diesem Zwecke den Behörden einzuräumen sind, im Gesetze fest zu umgrenzen, will man nicht Gefahr laufen, daß sich die Behörden im entscheidenden Augenblicke vom Gesetz im Stiche gelassen sehen. Dagegen lassen sich an der Hand der gewonnenen Erfahrungen diejenigen Maßregeln zusammenstellen, welche sich in der Regel als geeignet und ausreichend erwiesen haben, um der Reblausgefahr wirksam zu begegnen. Diesem Zwecke dient der Abs. 2, welcher demnach eine Anleitung zum Vollzüge des Abs. 1 geben, die Behörden jedoch, wie im Abs. 3 noch besonders hervorgehoben ist, nicht hindern soll, vorbehaltlich der vom Bundesrate festzustellenden Ausführungsgrundsätze (8 13 Abs. 1) nach dem Bedürfnisse des einzelnen Falles auch andere und weitergehende Maßregeln zu ergreifen. Bei der Anordnung von Verkehrsbeschränkungen sind die aus der Internationalen Reblaus - Konvention vom 3. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. 1882 S. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 199. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-199

ID: 00002809
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... Tatsache bleibt doch, daß bereits 1895 von sachverständiger Seite gegen die Metzer Wasserleitung sehr erhebliche Bedenken geltend gemacht worden sind, daß seit 1895 allgemein bekannt war, daß der Zustand der Gorzer Wasserleitung eine stete Gefahr für die Infektion der Stadt Metz darstelle, und daß es voller 8 Jahre, von 1895 bis 1903, bedurft hat, bis die Stadt Metz zu dem Beschluß gelangte, der besagte: wir sind grundsätzlich mit Herstellung einer Grundwasserleitung einverstanden. Wenn die Stadt Metz keine Schuld trifft, dann kann die Schuld nur bei der Militärverwaltung oder bei der Zivilverwaltung liegen. Die Militärverwaltung trifft aber keine Schuld, wie soeben der Herr Generalmajor Gallwitz nachgewiesen hat, und der Zivilverwaltung ist bisher doch nur nachgesagt worden, sie sei zu schroff vorgegangen. Es bleibt also lediglich die Stadt Metz als schuldige. Das sind denn doch Erwägungen sehr einfacher Natur. Die Stadt kann sich dabei nicht einmal darauf berufen, daß sie nicht hinreichend gewarnt worden sei. Im Jahre 1895 hat der Oberstabsarzt Professor Dr. Pfuhl aus Anlaß der Prüfung der Wasserversorgungsanlagen in den Garnisonen von Elsaß-Lothringen auch die Gorzer Wasserleitung besichtigt. Er stellte eine ganze Reihe von Schäden fest; wir finden hier schon verzeichnet die Schutthalde, die nachher eine so große Rolle gespielt hat; wir finden weiter die Durchlässigkeit des Leitungsstollens an den Hängen des linken Moselufers. Die Pfuhlschen Ausführungen (w haben seiner Zeit eine lebhafte öffentliche Debatte hervorgerufen. Das war im Jahre 1895. Dann kommt das Jahr 1898. ...


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