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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 199. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-199

ID: 00002809
161 /279
... Kulisch einen Vortrag über die Reblausgefahr und wurde folgende Resolution angenommen: Die Versammlung ist der festen Überzeugung, daß die Regierung die zunehmende Reblausgefahr, insbesondere die Vöcklingshofener Infektion auf das nachdrücklichste bekämpfen wird. Zuerst ist die Fassung allgemein gehalten, nachher allerdings Vöcklingshofen angeführt, und so hatte ich Veranlassung, zu glauben, daß man ganz Elsaß-Lothringen gemeint habe; denn an der Versammlung haben nach einem mir vorliegenden Bericht auch die Landesausschußmitglieder Laugel, Kübler, Ostermeyer, Ruland und Chevreton teilgenommen, und soviel ich weiß, ist Chevreton ein Lothringer. Aus dem vorliegenden Material habe ich meine Behauptung entnommen; ist sie unrichtig, will ich mich gern eines Bessern belehren lassen. Ferner hat der Herr Unterstaatssekretär eine Berechnung, die ich aufgestellt habe bezüglich der Kosten, die Preußen gehabt hat im Vergleich zu Elsaß-Lothringen, als unrichtig hingestellt. Ich hatte gesagt, daß Preußen zur Bekämpfung der Reblaus bis zum Jahre 1900 inklusive für 18 312 Hektar Rebbesitz rund 6 200 000 Mark ausgegeben hätte und Elsaß-Lothringen für 31 000 Hektar Reben nur 2100 000 Mark. Ich hatte gefolgert, daß Preußen für sein Rebgesetz entsprechend mehr getan hätte als Elsaß-Lothringen. Statt des Wortes „Reblausbekämpfung gebraucht nun der Herr Unterstaatssekretär für mich das Wort „Reblausvertilgung, und darin liegt ein großer Unterschied. Er sagt allerdings später, (v) daß die ganze Reblausbekämpfung in Elsaß-Lothringen sich faktisch nicht auf einem Areal von 31000 Hektar abspielt, sondern bis jetzt auf einem engen, relativ kleinen Areal von höchstens 2000 Hektar Umfang. ...

162 /279
... Es handelt sich bei den 2000 lla erstens wohl um das tatsächlich infizierte Gelände und zweitens um das Gelände, das direkt durch die Infektion bedroht ist. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Blankenhorn. vr. Blankenhorn, Abgeordneter: Nur ein Wort! Wir verstehen unter „Bekämpfung auch die Beaufsichtigung des Gebietes. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Ich brauche da uur hinzuweisen auf den Entwurf des Gesetzes, der uns vorliegt; er heißt: „Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bekämpfung der Reblaus. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; die erste Beratung ist geschloffen. Der Herr Abgeordnete vr. Blankenhorn hat beantragt, die Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern zur Vorberatung zu überweisen. Ein anderer Vorschlag aus dem Hause ist nicht gemacht worden; ich darf daher wohl annehmen, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 201. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-201

ID: 00002811
163 /279
... Ein Gelehrter, Professor Loos, hat aber die überraschende Entdeckung gemacht oder wenigstens die Behauptung aufgestellt, daß die Infektion mit der Wurmkrankheit nicht nur erfolge durch die Mundöffnung, sondern auch durch die unverletzte Haut. Es sind im Reichsgesundheitsamt noch weitere Versuche an Tieren gemacht, und zwar mit Affen; hierbei wurde in ganz unzweifelhafter Weise festgestellt, daß die Wurmkrankheit nicht nur aufgenommen wird durch den Mund, sondern in der Tat auch durch die unverletzte Haut. Der betreffende Referent im Reichsgesundheitsamt hat selbst durch die Lupe genau an seinem eigenen Körper beobachten können, daß die Larven des Wurms auch durch die Haut einwandern, und er hofft, auch noch das Auftreten geschlechtsreifer Würmer, die Eier erzeugen, an sich selbst beobachten zu können. Also die Behauptung, die von anderer wissenschaftlicher Seite aufgestellt war, daß nicht nur durch den Mund, sondern auch durch die Haut die Infektion erfolgen kann, ist durch die bisherigen Versuche an Thieren im Reichsgesundheitsamt durchaus bestätigt. Es folgt daraus, daß die äußerliche Prophylaxis, die man bisher für die Bekämpfung der Wurmkrankheit für besonders richtig gehalten hat, nicht ausreicht. Denn ein Bergarbeiter, der in einem Bergwerk mit hoher Temperatur arbeitet, pflegt sehr leicht bekleidet oder halb unbekleidet zu sein. Also ist da, wo ein Bergwerk bereits verseucht ist, eine sehr große Gefahr, daß sich der Arbeiter auch von außen infiziert. Wir wollen die Versuche noch fortsetzen, um festzustellen, ob die Versuche, die beim Tier gezeigt haben, daß die Infektion auch durch die Haut erfolgen kann, lv auch beim Menschen zutreffen. ...

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... Darin wird ausgeführt, man hätte diese Behauptung bestritten, bis der bekannte Parasitenforscher Loos infolge Infektion seines eigenen Körpers auf den Gedanken gekommen sei, daß der Weg durch den Mund nicht der einzige sei für die Einwanderung des Wurmes in den Darm. Meine Herren, als damals diese Behauptung von Loos aufgestellt wurde, waren es so hervorragende Männer der Wissenschaft wie Leichtenstern, Grafst und Pieri, die auf das entschiedenste die Möglichkeit bestritten, daß man durch die Haut den Wurm in den Blinddarm einführen könnte. Aber die Untersuchungen des Reichsgesundheitsamts haben durch Versuche mit Säugetieren in der Tat gezeigt, daß diese Übertragung möglich ist. Ich meine also, unsere bisherigen Untersuchungen haben schon zwei recht ins Gewicht fallende Erfolge gezeitigt, einmal den Nachweis, daß die bisherigen Desinfektionsmittel aller Voraussicht nach vollkommen wirkungslos sind, und zweitens, daß die Übertragung durch die Haut erfolgen kann. Das Neichsgesuudheitsamt hat aber noch eine dritte Tatsache festgestellt, die recht bedauerlich ist, nämlich die außerordentliche Widerstandsfähigkeit der Larve des Wurmes gegen äußere Einflüsse. Man hat die Larven dem Lichte ausgesetzt, man hat sie in schwankende Temperaturen gebracht, und sie waren noch nach acht Monaten dieser Behandlung durchaus frisch. Daraus folgt, welche sorgfältige Reinlichkeit in den Gruben geübt werden muß, damit eine Infizierung nicht stattfindet, und wie lange nach der Infizierung noch die Gefahr besteht, daß die Bergarbeiter selbst bei der größten Reinlichkeit sich noch nachträglich infizieren können. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 202. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-202

ID: 00002812
165 /279
... Es war durchaus keine Infektion, um mich so auszudrücken, aus dem rheinischwestfälischen Bezirk, sondern die Klagen haben sich bei uns von Jahr zu Jahr gemehrt, weil die Lage der Leute von Jahr zu Jahr eine schlimmere geworden ist. Ich habe Sie schon darauf hingewiesen, meine Herren, daß die Arbeitszeit in den Kohlenbergwerken Oberschlesiens die längste ist. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß die Arbeitslöhne, sogar auf den Staatsgruben in Oberschlesien die niedrigsten sind. (Hört! hört!) Sie betragen in Oberschlesien — und ich habe hier eine Denkschrift des Herrn Handelsministers in der Hand — 3,69 Mark; im Oberbergamtsbezirk Dortmund dagegen verdient der Arbeiter 4,77 Mark, und die Preise der Lebensmittel und der Wohnungen sind im oberschlesischen Jndustriebezirk durchaus nicht niedriger, wenigstens nicht bedeutend niedriger als in Westfalen. Der Lebensunterhalt ist ebenso teuer wie im Westen, und der Verdienst ist fast 1/- Mark geringer. Auch in Saarbrücken wird über 1 Mark mehr pro Tag verdient als in Oberschlesien. Dagegen ist die Leistung, die aus den oberschlesischen Bergarbeitern herausgepreßt wird, bedeutend höher als in den anderen Bezirken. Die Jahresleistung eines Bergarbeiters betrug im Jahre 1903 in Oberschlesien 307 Tonnen, im Saargebiet nur 230 Tonnen, im Oberbergamtsbezirk Dortmund 261 Tonnen. Ich meine, angesichts dieser Verhältnisse, angesichts der beständigen Klagen über schlechte Behandlung der Arbeiter seitens der Grubenbeamten, angesichts der beständigen Klagen darüber, daß die Arbeiter von den Beamten aus-581* ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 203. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-203

ID: 00002813
166 /279
... Aber selbst wenn das der Fall wäre, so würde das nach den bisherigen Erfahrungen noch in keiner Weise eine Gewähr bieten gegen eine Infektion. Denn das steht doch noch lange nicht fest, daß Menschen nicht tuberkulös werden können durch Schlucken geeigneter Krankheitsträger. Auch wenn schon in einwandsfreier Weise nachgewiesen wäre, daß die Perlsucht der Rinder nicht durch den Genuß von Milch oder rohem Fleisch aus den Menschen übertragen werden, und der Mensch nicht auf diesem Wege tuberkulös werden könnte, so wäre daraus doch noch nicht zu schließen, daß auch von einem Menschen auf den anderen eine Übertragung der Tuberkulose mit dem Speichel durch den Magen bezw. durch die anderen Verdauungsorgane nicht möglich sei. Und selbst wenn solche Übertragung ausgeschlossen wäre, könnten die Krankheitsträger, in Speichel eingebettet, durch Schründe der Lippen oder kleine Wunden des Gaumens infizierend wirken. Meiner Überzeugung nach können die Glasarbeiter dadurch, daß sie beim Blasen einer nach dem andern das gleiche Mundstück in Gebrauch nehmen, ohne es von Person zu Person säubern zu können, sich nicht nur tuberkulös, sondern auch syphilitisch machen, von anderer Infektion ganz abgesehen. Bei solcher Gefahr wäre es meiner Meinung nach die Pflicht des Reichsgesundheitsamts, alles aufzubieten, um festzustellen, wie eine Übertragung von Krankheit bei der Glasbläserei auszuschließen ist. Ich weiß sehr wohl, wie schwer es hält, dem Werdegange von Krankheitssormen von Anfang bis zu Ende nachzugehen. ...

167 /279
... Posadowsky in der vorgestrigen Sitzung als höchst unwahrscheinlich hinzustellen beliebt hat, nämlich von Übertragung einer Infektion durch das gemeinsame Blasinstrument. Diese Konstatierung ist im Krankenjournal des Bürgerspitals in Saarbrücken schon im Jahre 1891 niedergelegt worden. Jene grauenhafte Infektion wurde bei der „Glasberufsgenossenschaft — ich wähle diesen Ausdruck, obgleich ich nicht sicher bin, daß er zutrifft, weil er sich wörtlich so in den Mitteilungen findet, auf die ich mich stütze — als Unfall angemeldet, von dieser aber, wie es wörtlich heißt, „nicht als Betriebsunfall, sondern als allmählich eingetretene Krankheit aufgefaßt. Eine Entschädigung wurde demzufolge nicht gewährt. Im Jahre 1902/1903 — also 11 bis 12 Jahre später — suchten fünf dieser syphilitisch infizierten Glasbläser bei Herrn Dr. Brosius in Saarbrücken Rat, während die zwei anderen und leider auch die Attentäter sich der Untersuchung geflissentlich fernhielten. Von jenen fünf Glasarbeitern waren vier an schwerem Hirn- bezw. Rücken-(L) marksletden, nämlich an Paralyse resp. an Tabes unheilbar erkrankt infolge der früheren Syphilis. Der von einem der Opfer und von dem Arzte bei der „Glasberufsgenossenschaft, bei dem Schiedsgerichte und selbst beim Reichsversicherungsamte angestrengte Versuch, die ablehnende Entscheidung von 1891 zu annullieren und für die durch die damalige Infektion noch nach Jahren so schwer Geschädigten eine entsprechende Entschädigung durchzusetzen, blieb völlig fruchtlos. Es wurde zwar schiedsgerichtlich dem Arzte mündlich zugestanden, daß die Infektion als Unfall aufzufassen sei, das Neichsversicherungsamt aber antwortete, an dem Bescheid der „Glasbeiussgenoffenschaft fei nichts zu ändern, weil dagegen nicht fristgemäß Berufung eingelegt worden sei. ...
... Meine Herren, der Herr Staatssekretär des Innern kann nicht wünschen, Verhältnisse zu konservieren, unter denen eine so grauenhafte Infektion sich Tag für Tag wiederholen kann, Verhältnisse, unter denen solcher Unmenschlichkeit den Verunglückten gegenüber auf keiner Weise betzukommen ist. Der Herr Staatssekretär des Innern wird daher meiner Meinung nach nicht umhin können, das Kaiserliche Gesundheitsamt zu veranlassen, sich aufs ausgiebigste und nachdrücklichste mit den sanitären Verhältnissen in der Glasindustrie zu beschäftigen. Ich bin der Überzeugung: nachdem der Herr Staatssekretär des Innern sich in der vorgestrigen Sitzung hier gestützt hat auf das die Wahrscheinlichkeit einer Infektion durch das gemeinsame Blasinstrument ausschließende Urteil „von Ärzten aus den Glashüttenbezirken, muß er auf Grund meiner, das Faktum einer wiederholten Infektion (0) auf jenem Wege dartuenden Mitteilungen, die so schlüssig find, wie sie nur irgend gewünscht werden kann, nun sofort das Kaiserliche Gesundheitsamt beauftragen, nochmals die Sache zu untersuchen und, soweit nötig, aufs energischste vorzugehen zu einer Besserstellung der sanitären Verhältnisse in der Glasindustrie. (Sehr richtig! links.) Sonst werden die Glasarbeiter schließlich klagen, das Reichsgesundheitsamt wirke für sie als Reichserkrankungsamt. Präsident: Das Wort wird nicht weiter verlangt; ich schließe die Diskussion über Kap. 7 Tit. 1 mit den sämtlichen dazu gestellten Resolutionen und Anträgen. Zu einer persönlichen Bemerkung hat das Wort der Herr Abgeordnete Scheidemann. Scheidemann, Abgeordneter: Meine Herren, heute Nachmittag hat der Herr Abgeordnete Mugdan hier ein Telegramm verlesen des Herrn Dr. Becker. Ich kann nicht näher eingehen auf das Material, das hier in meinen Händen befindlich ist. ...

168 /279
... Bedeutende Arzte führen die Schäden zurück größtenteils auf Infektion durch Wundrose und durch Abimpfung von Mensch zu Mensch, also auf humanisierte Lymphe, weil z. B. bei tiefen Ritzen und Eröffnung der Blutbahn von einem syphilitischen Impfling auf einen anderen die Syphilis übertragen werden kann. Deshalb müssen wir fordern, daß nur animale Lymphe verwendet wird. Ich möchte nun fragen: wie weit ist die Anwendung der animalen Lymphe gesetzlich festgelegt? Ferner: ist die Anwendung humanisierter Lymphe noch gestattet? Ferner: welche Garantie können uns die Arzte resp. die Regierung bieten, daß fernerhin keine Infektion, namentlich mit Wundrose, mehr erfolgt? Ich erlaube mir, (0) sofern man glaubt, ohne Zwangsimpfung nicht auskommen zu können, folgendes zur strengsten Beachtung vorzuschlagen: 1.1 Belehrung über Wesen, Ansteckung usw. der Wundrose; 2.1 Ausschaltung von Jnfektionsmöglichkeiten (z. B. das Kind eines Hauses, in welchem ein Fall von Wundrose vorhanden ist, darf nicht geimpft werden); 3.1 ein Jmpflokal, in welchem Fälle von Wundrose vorkamen, darf keinenfalls zu Jmpfzwecken benutzt werden; 4.1 ein Jmpfarzt, der Rosekranke in den letzten Tagen vor dem Impftermin behandelte, ist keinesfalls zur Abhaltung des Impftermins zu dulden; 5.1 die bereits vorgeschriebenen Jmpfhtndernisse (Ausschläge, Schwäche, Syphilis, Tuberkulose, schlechte Ernährungszustände) sind von den Ärzten auf das schärfste zu kontrollieren und festzuhalten; schließlich: für jeden Impfling ist gesetzlich ein neues Messer (Stahlfederform) zu verwenden, um jede Ansteckungsgefahr zu vermeiden. Ich glaube, wir haben hier wohl das Recht, zu fragen, wie weit die Beschlüsse, welche 1896 der Reichstag gefaßt hat, ausgeführt wurden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 209. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-209

ID: 00002819
169 /279
... 3.1 Wesentlich günstiger gestalten sich die Verhältnisse, wenn die vorbehandelten Rinder erst längere Zeit nach der Impfung (1 Jahr) der Gefahr der Infektion ausgesetzt werden. Neuere Versuche lassen hoffen, daß es gelingen wird, auch Pferde und Esel erfolgreich gegen Surra zu schützen. s) Kerglmu. Europäische Bergbauunternehmungen sind im Schutzgebiet nicht vorhanden. In der Gegend von Banyeli in: Bezirk Sokode wird von den Eingeborenen Eisen gewonnen, das sie zu Werkzeugen und Waffen verarbeiten. k) Handel und Uerkehr. Organisation des Handels. Der Absatz der von den europäischen Firmen eingeführten Waren an die Eingeborenen erfolgt teils durch direkten Einkauf der Konsumenten in den Faktoreien der Küstenplätze oder deren Zweigniederlassungen im Innern des Landes, teils durch eingeborene Zwischenhändler, welche die Waren größtenteils auf den zahlreichen Märkten zum Verkauf bringen. Durch Weitervorschieben der Zweigniederlassungen der Faktoreien ins Innere wird dem Zwischenhandel immer mehr Abbruch getan. In den nördlichen Teilen des Schutzgebiets liegt der Zwischenhandel fast ausschließlich in den Händen der Haussas. Der Handel mit den zur Ausfuhr gelangenden Landesprodukten liegt noch durchweg in den Händen eingeborener Zwischenhändler. Diese kaufen die Produkte auf den Märkten auf und liefern sie an die Faktoreien. Den Handel mit Palmkernen und Palmöl vermitteln meistens Frauen, den mit Gummi die Männer. Der Tauschhandel ist in den südlichen Teilen des Landes bereits vollständig verdrängt. Es wird fast nur gegen Bargeld gekauft und verkauft, wobei die Eingeborenen teilweise immer noch die englische Münze der deutschen vorziehen. Die deutschen 5 Pfennigstücke erfreuen sich dagegen großer Beliebtheit. ...

170 /279
... Bezüglich der Tsetsekrankheit wurde festgestellt, daß es hier 2 Arten von Tsetseparastten gibt, und daß das Überstehen der einen Art der Tsetse-Jnfektion noch keine Immunität schafft gegen die Infektion durch den anderen Parasiten. m. Togo. Europäer. Einen allgemeinen Überblick über die Gesundheits-Verhältnisse der Europäer im Berichtsjahre gewährt die folgende Tabelle, *) wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß die Kleinheit der Zahlen Zufälligkeiten nicht ausschließt. Beruf Anzahl Dienstzeit in ! Jahren1 ^ gestorben Wegen Krankheit oder Dienst-Unfähigkeit nach z Hause Sterblichkeit in °/°1 ! Invalidität in °/o1 ^ Bemerkungen Beamte . . 70 1V2 6* 7 8,s 10,0 * 2 in der Kaufleute. 58 3 — 3 0,0 5,i Heimat Pflanzer. . 4 3 — — 0,0 0,o Missionare . 62 3 1 (Kind)! 5 1,° 8,0 Summe . 194 — ! 15 3,6 7? Vergleiche hierzu die Tabelle, welche dem „Nsäieal anä sanitär^ rsport kor tds ^sar 1902 der unmittelbar benachbarten englischen Goldküsten-Kolonie entnommen ist. Ronsmplozksä dlumbsr Dienstzeit Jahre Osatlia Invali-äsä vsatlm rats per100 Invali-äinA rats psrIOO Oküvlalis 286 1 10 24 3,4g 8M Usroantils kirms .1 . 373 2—3 21 38 5,ss 10,18 Mining-Oowpamss . . 778 8Mon. 18 98 2,si 12,ss Oolä-Ooast-RaLI^a/ . 297 8Mon. 6 20 2,os 6,7s 1,04 NissionZ 96 ? 2 1 2,08 1880 57 181 3,n 9,ss ...

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... Bei den letzteren war vielleicht die Infektion in dem benachbarten englischen Gebiet (Guittah) erfolgt. Die im Februar 1903 errichtete „Moskito-Brigade in Lome hat ihre Tätigkeit ununterbrochen fortgesetzt; zugleich wurde mit der Ausrodung des Busches weiterplanmäßig vorgegangen. Beides zusammen hat eine erhebliche Verminderung der Moskitoplage herbeigeführt. In den meist am Strande gelegenen Wohnhäusern der Europäer werden nur noch vereinzelt Mücken angetroffen. Ein Teil der Europäer, welche ihren Wohnsitz dauernd in Lome haben, übt keine Chininprophylaxe und erkrankte trotzdem nicht. Von den zur Beobachtung gekommenen 19 Fällen von Erkrankungen an Malaria ließ sich, mit Ausnahme von 2 Fällen, stets nachweisen, daß die Infektion mit größter Wahrscheinlichkeit außerhalb stattgefunden hatte, da der Ausbruch im Anschluß an eine Buschreise oder nach einem Aufenthalt im englischen Gebiet erfolgte. Zweifellos ist hier mit der Moskito-Vertilgung der geeignetste Weg eingeschlagen, um die Malaria wirksam zu bekämpfen. In dem zweitgrößten Küstenorte, in Klein-Popo, ist infolge der unmittelbaren Nähe der Lagune auf die gleiche Weise leider kein Erfolg zu erwarten. Die Wasserversorgung in Lome hat eine erhebliche Verbesserung erfahren. Die zementierten Kesselbrunnen an sämtlichen fiskalischen Gebäuden wurden einer eingehenden Revision unterzogen; wo es not tat, wurden sie gereinigt und dann alle mit einem festschließenden Deckel versehen. Die Wasserentnahme erfolgt durch danebenstehende Pumpen; das Spülwasser wird abgeleitet. Zugleich ist teils durch Einfriedigung, teils durch breite Zementringe Sorge getragen, daß eine Verunreinigung des Erdbodens in der unmittelbaren Umgebung des Brunnens nicht stattfinden kann. ...

172 /279
... 3.1 Wesentlich günstiger gestalten sich die Verhältnisse, wenn die vorbehandelten Rinder erst längere Zeit nach der Impfung (1 Jahr) der Gefahr der natürlichen Infektion ausgesetzt werden. Die Versuche hierüber, welche bis jetzt beledigende Resultate ergaben, sind noch nicht abgeschlossen. 4.1 Versuche, welche seinerzeit in Berlin begonnen wurden und mit Gänsen als Passagetieren operierten, lassen hoffen, daß es auf diesem Wege gelingen werde, auch Pferde und Esel erfolgreich zu schützen. Im März bis Mai 1903 herrschte in der Stationsherde von Sansanne-Mangu eine sehr schwere Seuche, welche unter Schwellung des Halses und Odem der Lungen in wenigen Stunden bezw. Tagen zum Tode führte. Als Quelle ließ sich ein Transport von erbeutetem Vieh nachweisen. Die nachträgliche bakteriologische Untersuchung des Blutes usw. und einiger Bodenproben aus dem verseuchten Pferch ergab, daß es sich um eine bakterielle Erkrankung handle. Milzbrand und malixas8 Oeäem waren auszuschließen, doch steht die Krankheit diesen beiden Seuchen nahe. Den energischen Maßregeln der Herren Oberleutnant Mellin und Hauptmann von Doering ist es zu verdanken, daß diese Epizootie auf dem Krankheitsherd beschränkt blieb. Das Texasfieber ist bisher nicht beobachtet worden. Weder haben die Eingeborenen an ihrem Vieh Blutharnen gesehen, noch konnte ich je die charakteristischen Parasiten finden. Es mag dies daher kommen, daß der Süden Togos Wohl Vieh exportiert, aber nur ausnahmsweise einführt. Auch das durch Nordtogo durchgetriebene Vieh hat Texasfieber oder das von Koch geschilderte kboäs8iaukover nicht eingeschleppt. Bei einem neuen Aufflammen der Rinderpest in Zentralafrika wird Nordtogo in hohem Maße gefährdet sein. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 210. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-210

ID: 00002820
173 /279
... 2 Wände mit Wasserdampf unter Benutzung geeigneter Vorrichtungen zulässig/ der zur Verwendung kommende Wasserdampf muß eine Spannung von mindestens zwei Atmosphären haben/ b) in Fällen einer Infektion des Wagens durch Rinderpest (orientalische Rinderpest), Milzbrand, Maul- und Klauenseuche, Rotz, Schweineseuche (einschließlich Schweinepest), Schweinerotlauf, Geflügelcholera, Hühnerpest oder des dringenden Verdachtes einer solchen Infektion durch Anwendung eines der beiden unter vorgeschriebenen Verfahren und außerdem durch sorgfältiges Bepinseln der Fußböden, Decken und Wände mit einer dreiprozentigen Lösung einer Kresolschwefelsäuremischung oder mit einer zweiprozentigen Formaldehydlösung. Die Kresolschwefelsäuremischung ist durch Mischen von zwei Teilen rohem Kresol (Liesoluin Cluilum des Arzneibuchs eines der vertragschließenden Teile) und einem Teile roher Schweselsäure (^eickum suttbrieum eiuckuin des Arzneibuchs eines der vertragschließenden Teile) bei gewöhnlicher Temperatur zu bereiten. Zur Herstellung der dreiprozentigen Lösung darf die Mischung frühestens 24 Stunden, spätestens 3 Monate nach ihrer Bereitung benützt werden. Die Lösung ist innerhalb 24 Stunden zu verwenden. Anstatt des Bepinselns kann auch eine Bespritzung mit einem von der Regierung des betreffenden Staates als geeignet zugelassenen Apparate erfolgen. 3.1 Die verschärfte Art der Desinfektion (2 b) ist in der Regel nur auf veterinärpolizeiliche Anordnung, ohne solche Anordnung jedoch auch dann vorzunehmen, wenn die Wagen zur Beförderung von Klauenvieh von solchen Stationen, in deren Umkreise von 20 Kilometer die Maul- und Klauenseuche herrscht oder noch nicht für erloschen erklärt worden ist, gedient haben. ...
... Hat eine Infektion des Wagens durch eine der unter 2 b genannten Seuchen stattgefunden oder liegt der dringende Verdacht einer solchen Infektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden. Der Wagen selbst ist in der zu 1 bis 3 angegebenen Weise zu behandeln. Ausländische (keinem der vertragschließenden Teile angehörige) Wagen, deren Polsterung nicht entfernbar ist, dürfen nicht wieder beladen werden. 6.1 Bei Wagen, die zur Beförderung von einzelnen Stücken Kleinvieh (außer Geflügel) in Kisten oder Käfigen gedient haben und nicht durch Streu, Futter, Auswurfstoffe usw. verunreinigt wurden, gilt, vorbehaltlich der Festsetzungen zu 2b und 3, eine. Waschung der Wände, des Fußbodens und der Decke mit heißem Wasser als ausreichende Desinfektion. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1905
Bd.: 212. 1903/05
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-212

ID: 00002822
174 /279
... die Zeit, die zwischen der Infektion mit dem Kontagium der Brustseuche und dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen liegt, bei diesem Pferde drei-Wochen gedauert haben. Diese Zeit dauert jedoch gewöhnlich nur 5—10 Tage. Die Anführungen des Dr. Ellinger hinsichtlich der Jnkubationsperiode sind nicht ganz zutreffend. Dr. Dieckerhoff rechnet, schon eine 14 tägige Inkubationszeit mehr zu den Ausnahmen und gibt an, daß die hier und da in der Aktenstücke zu dm Verhandlungen des Reichstages 1S08/19V5. Literatur vorkommende Behauptung einer 4—5 wöchigen Periode doch erst der genaueren Prüfung bedürfe. Die erst am 7. Oktober ermittelte Erkrankung des Pferdes spricht mithin dafür, daß die Ansteckung nicht zu der von ör. Ellinger angegebenen Zeit (17. September), sondern viel später stattgefunden hat und daher nicht durch Militärpferde erfolgt sein kann. 5.1 Für die Behauptung, daß die Brustseuche in der engeren und weiteren Umgebung von Zella noch niemals vorgekommen sei, fehlt die Begründung, denn das kann selbst der beamtete Tierarzt nicht wissen, weil für Brustseuche keine Anzeigepflicht besteht. Dr. Ellinger spricht zwar in seinem Gutachten von den „bekannten Erscheinungen der Brustseuche. Demgegenüber steht die Angabe in dem Gesuche Dobeneckers vom 16. Dezember 1901, daß Dr. Ellinger zur Zeit der Erkrankung seines Pferdes Brustseuche noch nicht behandelt hatte. Wenn dieser danach die Krankheit nicht gleich erkannte, so konnte er sie ja auch gerade bei anderen Pferden seiner Praxis haben, ohne sich über das Leiden klar zu sein. Es ist daher die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß Dr. Ellinger selbst den Ansteckungsstoff dem seit 22. September bis 7. ...

175 /279
... Wie der Fall liegt, kann nur angenommen werden, daß die Infektion der Pferde in Zella durch Pferde anderer Privatbesitzer, aber nicht durch die Pferde des Dragoner-Regiments Nr. 5 erfolgt ist. In dem Gutachten des Medizinalreferenten im Großherzoglich Sächsischen Staatsministerium ist auch angegeben, daß man unter Inkubationszeit den Zeitraum versteht, „welcher zwischen der Aufnahme des Jnfektionsstoffes und dem Auftreten der ersten Krankheitserscheinungen liegt, und daß „der Zeitpunkt der Aufnahme des Jnfektionsstoffes meist nicht zu bestimmen ist. Wir schließen uns dem zwar an, bemerken aber gleichzeitig, daß die Pferde Trine und Sprung, welche nach der ausdrücklichen Erklärung des Oberroßarztes Boeder frei von der Brustseuche waren, vom 5. bis 17. September 1900 im Stalle zu Zella gestanden hatten, und daß gleich nach dem Abrücken der beiden Pferde ein Pferd aus Zella in die Boxe gestellt worden ist, in welcher Trine und Sprung gestanden hatten. Wären nun die letzteren mit der Brustseuche behaftet gewesen, so würden alle in dem Stalle befindlichen und für die Aufnahme des Ansteckungsstoffes geeigneten Gegenstände mit dem letzteren verunreinigt worden sein, und hätte man in diesen Raum ein für die Brustseuche empfängliches Pferd, wie das oben erwähnte, hineingestellt, so würde es nach unserer Meinung sicher früher als in zirka drei Wochen an der Brustseuche erkrankt sein. Denn es würde sofort mit dem im Stalle angesammelten Ansteckungsstoffe in andauernde und innige Berührung gekommen und in Übereinstimmung mit der Erfahrung in etwa „5—10 Tagen erkrankt sein. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 215. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-215

ID: 00002825
176 /279
... Pfeiffer in Weimar — ein großer Förderer des Impfwesens; ich stütze mich absichtlich gerade auf Jmpffreunde, damit man mir nicht Parteilichkeit nachsagen kann — hat auf eine Anfrage folgendes erwidert: Eine Infektion der Jmpfwunde ist in gleicher Weise bei humanisiertem und animalem Stoffe möglich. Auch Todesfälle bei Verwendung animalischen Stoffes sind schon vorgekommen. Also von durchaus unschädlichem Eingriff kann auch bei animalischer Lymphe nicht die Rede sein; ohne diesen „durchaus unschädlichen Eingriff aber glaubte doch die Regierung die Impfung nicht aufrecht erhalten zu können! Ähnlich haben sich die hervorragendsten Jmpfärzte (6) ausgesprochen, unter anderen einer der bedeutendsten von ihnen, vr. Wolffberg, seinerzeit Herausgeber der „Niederrheinischen Blätter für öffentliche Gesundheitspflege. Der normale Menschenverstand sagt sich nun: wenn trotz ausschließlicher Anwendung animaler Lymphe auch noch Unglücks- und sogar Todesfälle die Folge sein können und sind, so sollte doch die Impfung einstweilen wenigstens eingestellt oder abgeschafft werden. Abgeschafft, meine Herren, ist sie freilich schon — aber für die Schafe: ich meine die wirklichen, die vierbeinigen Schafe. (Heiterkeit.) Der hochangesehene Gelehrte, der das 1880 zu Wege brachte, war kein geringerer, als der von allen Seiten des Hauses ob seiner riesigen medizinischen Wissenschaft so hoch angesehene Professor Virchow. Man hatte nämlich behauptet, daß 97 Prozent aller geimpften Schafe krank würden — und Schafe kosten Geld. (Heiterkeit.) Virchow erklärte, daß zwischen Tier und Mensch wissenschaftlich keine Grenze zu ziehen sei, und, ich meine, was den Schafen recht ist, sollte eigentlich den Menschen billig sein! (Sehr gut!) ...

177 /279
... Es ist wiederholt dargelegt worden, daß sie etwa auf die Dauer von 10 Jahren gegen Infektion schützt. Selbst da ist, wie ich bereits erwähnt habe, der Schutz nicht unbedingt sicher. Allerdings muß aber behauptet werden, daß der Krankheitsverlauf erfahrungsgemäß wesentlich milder ist, wenn ein Geimpfter von Pocken befallen wird. Ich wollte mit meinen Ausführungen nur sagen, daß, wenn das allgemeine Interesse und Wohl die Impfung gebietet, dann der gegenteilige Wunsch eines einzelnen keine Berücksichtigung finden kann. Und von diesem Gesichtspunkte aus darf der Impfzwang meines Erachtens nicht fallen. Meine Herren, das hohe Haus hat sich vor einiger Zeit auf denselben Standpunkt gestellt. Als ich das letzte Mal in der Petitionskommission zu Eingaben von Jmpfgegnern als Regierungsvertreter zugezogen war, wurde von der Kommission beschlossen, dem Plenum vorzu- ...

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... Einmal sind nämlich jenseits der projektierten Schutzzone auf lothringischem, über den herzustellenden Gürtel nach Preußen zu hinausliegendem lothringischen Rebgelände bei Mallingen und bei Rettel im Kreise Diedenhofen und ebenso in Saareismingen bei Saargemünd nach Bayern zu kürzlich neue Reblausherde aufgefunden worden, die beweisen, daß die Infektion bereits über die Gürtellinie, wie sie vorgesehen ist, in der Richtung nach Preußen zu vorgedrungen ist. Außerdem, meine Herren, sind neuerdings über der Grenze drüben, d. h. auf preußischem Gebiet selbst bei Ihn und Großhemmersdorf Verseuchungen festgestellt worden, welche beweisen, daß die Infektion nicht nur bis an den projektierten Gürtel in Lothringen vorgedrungen ist, sondern auch in Preußen selbst in der fraglichen (O) Gegend bereits festen Fuß gefaßt hat. Das ist also klar und bedarf keiner näheren Begründung: die Weinberge in der Rheinprovinz erscheinen durch ihre eigenen bekannten und latenten Reblausherde am allerersten und am allermeisten gefährdet. In zweiter Linie droht dem Rebgelände der Rheinprovinz die Verseuchungsgefahr von dem benachbarten ausgedehnten Weingelände Luxemburgs, wo kein Reblausgesetz mit den entsprechenden zahlreichen Verkehrsbeschränkungen besteht und auch kein Sicherheitsgürtel gezogen ist. Am allerwenigsten wird das Rebgelände der Rheinprovinz von Lothringen aus bedroht, wo eine ganz andere Art der Anpflanzung der Rebe üblich ist als in der Rheinprovinz, und wo die französisch sprechende Bevölkerung keinerlei persönliche und vor allen Dingen keinerlei rebengeschäftliche Beziehungen mit den Bewohnern der Rheinprovinz unterhält, wo insbesondere jeder Verkehr mit Wurzelreben und Blindhölzern zwischen der beiderseitigen Bevölkerung und den beiderseitigen Weinbaugebieten vollkommen ausgeschlossen ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 216. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-216

ID: 00002826
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... Wie leicht kann auch der Soldat Fiedler, gezwungen, solche Montierungsstücke auf den bloßen Leib zu ziehen, sich dadurch eine Infektion zugezogen haben! Deshalb verstehe ich nicht recht, wie die Militärbehörde in diesem Falle jegliche Unterstützung ablehnen kann. Ich möchte im Interesse der Militärbehörde selbst wie auch des unglücklichen Soldaten und seiner Familie sowie der dortigen Bevölkerung — die Landbevölkerung stellt ja nach Ihrer Angabe Ihre besten Soldaten! — bitten, daß wenigstens dem erkrankten Manne eine laufende Unterstützung aus den Mitteln des Reiches gewährt werde. Ich bitte, daß das Kriegsministerium diesen Fall noch einmal untersuchen und zu einem befriedigenden Resultat gelangen möge. Ich komme dann zu einer anderen Angelegenheit, die beweist, wie heute der Kampf gegen die Sozialdemokratie auch in höheren militärischen Kreisen geführt wird. In unserem Nachbarort Tempelhof wohnt eine Millionen- (v) Witwe, wie deren Tempelhof mehrere aufzuweisen hat. Diese hat neben anderen Grundstücken auch den Besitz eines der größten Säle in der Berliner Umgegend, und zwar den Saal Neutivoli. Das Lokal ist an einen Pächter verpachtet, der auf sogenannte Tonnenpacht gesetzt ist, d. h. er zahlt an die Besitzerin des Grundstücks je nach dem, wieviel Tonnen Bier er ausschenkt. Dieser Pächter war nun, um überhaupt existieren zu können in einem so großen Arbeiterorte dicht bei Berlin wie Tempelhof, gezwungen, der organisierten Arbeiterschaft, der Sozialdemokratie, sein Lokal zur Verfügung zu stellen. Zu derselben Zeit Verlobte sich die Tochter der Millionärin mit einem Offizier eines schlesischen Regiments — ich will den Namen hier öffentlich nicht nennen —. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 222. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-222

ID: 00002832
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... Bei der großen Durchlässigkeit des Bodens an der Küste, verbunden mit einem hohen Grundwasserstand, ist die Gefahr einer fortwährenden Infektion des Grundwassers sehr groß. Es sind daher, um eine Verunreinigung des Bodens möglichst zu verhindern, zunächst versuchsweise in Lome Aborte für Eingeborene gebaut, die es ermöglichen, die Fäkalien mit der Bahn fortzuschaffen. Ferner werden nördlich von Lome Bohrversuche zur Erschließung von Wasser gemacht. Wenn es gelingt, von dort aus Lome mit Wasser zu versehen, so würde damit die Dysenteriegefahr für diese Stadt beseitigt sein. Allerdings wird eine solche Anlage große Kosten verursachen. Ganz unvermutet trat im letzten Vierteljahr in Anecho eine epidemische Krankheit auf, welche von den Ärzten ...


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