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Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1869
Bd.: 7. 1869
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-7

ID: 00018291
1 /279
... Es ist mir gar nicht zweifelhaft, daß, wenn die Behörde Kenntniß erlangt von dem Ausbruch der Rinderpest, und wenn die Bestimmungen so liegen, wie sie in dieser Beziehung die Vorlage bringt, sowohl die Lokalbehörde, als der Kommissarjus selbst sehr geneigt sein wird, sofort alle Rindviehstände, die irgendwie der Infektion ausgesetzt sind, beseitigen, d. h. tödten zu lassen, ohne zu untersuchen, ohne die Möglichkeit ins Auge zu fassen, ob vielleicht die Krankheit in deu infizirten Ortschaften auf einen geringeren Bestand eingeschränkt bleiben kann. Es giebt ja Fälle, wo einzelne Gehöfte, einzelne Ortschaften so abgesperrt sind, daß ein verständiger Kommissar sich sehr wohl damit begnügen kann, nur vereinzelte Stücke des Rindviehstandes zu tödten und bei den übrigen das Experiment zu machen, ob sie vielleicht erhalten bleiben. Nehmen Sie das Amendement des Grafen Bethusy mit meiner Verbesserung an, so kommt der Kommissar in die Lage, dieses Experiment mit großer Ruhe machen zu können, und es wird nach meiner Voraussicht dadurch in vielen Fällen die Last eine geringere werden. Das, meine Herren, die rein praktische Seite der Sache, ist für mich das Entscheidende, und aus diesen Gründen glaube ich, indem ich in der Absicht mit dem Herrn Präsidenten des Bundeskanzler-Amts übereinstimme, daß man grade im Interesse der geringeren Belastung der Bundeskasse sich diesem Amendement anschließen muß, was ich erbitte. Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Hagke hat das Wort. Abgeordneter Freiherr von Hagke: Meine Herren! ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
2 /279
... Die Schlachtsteuer führt einmal an bestimmten Stellen eine Masse von Vieh zusammen, das häufig nur für den Augenblick zu Markte gebracht wird, das aber unter bestimmter Kontrole dorthin gestellt wird und, selbst inficirt, die Infektion weiter verbreitet, oder die Infektion dort erhält und dann verschleppt. Dieser Uebelstand wird durch einen eigenthümlichen und sehr traurigen Umstand verschlimmert. Wenn das Vieh hier in Berlin an den Metzger verkauft werden soll, tritt ein Stadium von 24 bis 48 Stunden, ja noch länger ein, wo Niemand ein rechtes Interesse an den Thieren selbst hat: der erste Besitzer hat es schon so gut wie verkauft, der neue Besitzer hat seinen Besitz noch nicht angetreten, und das Thier ist in der Pflege von Miethlingen in des Wortes schlimmster Bedeutung, die kein Interesse für die Thiere haben, und denen keinerlei Verantwortung nach irgend einer Seite obliegt. Wenn der Viehhandel ohne diese unglückselige Steuer schnell abgewickelt werden könnte, so würde die Gefahr der Verbreitung der . Seuche und die Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Bewohner, die von diesem Fleisch essen müssen, bedeutend verringert. Dann gebe ich den Vertheidigern der Schlachtsteuer ganz besonders noch zu bedenken, daß hier aus dieser Denkschrift mit größter Deutlichkeit hervorgeht, daß in der Schlachtsteuer nicht die geringste Garantie dafür gegeben ist, daß nur gesundes Vieh zum Konsum kommt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 26. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-26

ID: 00018361
3 /279
... Da Böhmen zu jener Zeit vollkommen seuchenfrei war, muß angenommen werden, daß die Infektion des qu. Ochsen in einem dieser Ställe e folgt ist. Von dem Dresdener Schlachtviehmarkte waren 3 aus Schlesien eingeführte Ochsen, welche mit denen des Berliner Transports Berührung gehabt hatten, nach dem Gute Langenrinne verkauft und, als der Ausbruch der Rinderpest in Dresden zur Kenntniß des Besitzers gelangte, sofort nach dem Vorwerke Alnpeck, woselbst sich kein Rindvieh befindet, gebracht worden. Diese 3 Ochsen erkrankten in der Zeit vom 4. bis 7. September 1870 an der Rinderpest, welche demnächst trotz der schleunig bewirkten Jsolirung am 18. September in dem Kuhstalle und am 2. Oktober 1870 auch in dem Ochsenstalle des Gutes Langenrinne zum Ausbruch gelangte, so daß der Gesammt - Rindviehbestand des letzteren getödtet werden mußte. Es wird vermuthet, daß die Seuche durch eine im Kuhstall beschäftigte Frau von Alnpeck nach dem Hauptgute verschleppt worden ist. Bevor die Sperre des Vorwerks eintrat, hatte sich die Rinderpest auf zwei dem letzteren benachbarte Gehöfte verbreitet. Bei einem Krankheitsfälle in Bertholsdorf am 28. September .1870 konnte zwar die Rinderpest nicht mit Sicherheit konstatirt werden, es wurde jedoch der sehr geringe Viehbestand des Gehöftes getödtet, um die Gefahr von dem sehr viehreichen Dorfe abzuwenden. Der auf dem Schlachtviehmarkte in Dresden aus dem Berliner Transporte nach Waldheim verkaufte Ochse erkrankte an der Rinderpest und wurde sofort getödtet, die Seuche brach jedoch am 17. September 1870 in einem Gehöfte des unmittelbar an Waldheim grenzenden Dorfes Meinsberg aus. ...

4 /279
... Sehr bald gelang es jedoch, namentlich durch Tödten des Gesammtviehstandes der instzirten und häufig auch der noch seuchenfreien, jedoch von der Infektion bedrohten Gehöfte, die Seuche in engere Grenzen zu bringen nnd demnächst zu tilgen. Bereits im Oktober 1870 war die Rinderpest vollständig erloschen, und nur in den Kreisen Saarlouis und Saarbrücken kamen bis zum Dezember 1870 rosp. Januar 1871 vereinzelte Krankheitsfälle vor, welche auf eine erneute Einschleppung aus dem sehr stark verseuchten angrenzenden Theile Frankreichs zurückgeführt werden müssen. ä. Fürstenthum Birkenfeld (Großherzogthum Oldenburg). Am 23. August 1870 wurde ein angeblich mit der Klauenseuche behafteter Militär-Niehtransport von der Eisenbahn am Bahnhöfe Birkenfeld ausgeladen und nahe dem Stationsgebäude im Freien aufgestellt. Schon nach Ablauf weniger Tage wurde die Rinderpest bei zahlreichen Thieren des Transportes konstatirt; diese wenigen Tage hatten jedoch genügt, eine weitere Verbreitung der Krankheit zu vermitteln. Im Ganzen sind 9 Ortschaften verseucht worden; unter diesen 21 Orte, welche dem zur Aufstellung des Viehparks benutzten Felde unmittelbar benachbart liegen. Von letzteren aus ist die Rinderpest, wahrscheinlich in Folge des bis zur Einführung der Sperre fortdauernden Verkehrs, aus den Viehstand der übrigen Gemeinden verbreitet worden. Diese Verbreitung ist namentlich dadurch gefördert worden, daß der zuerst und am stärksten ergriffene Ort, Hoppstädten, einen lebhaften Viehhandel treibt. ...

5 /279
... Die Einschleppung der Rinderpest nach Hecklingen wird auf eine Infektion der erwähnten 6 Ochsen in einem noch Kontagium enthaltenden Eisenbahnwagen zurückgeführt. Bezüglich der Einschleppung in Pötnitz hat sich nur die Vermuthung aufstellen lassen, daß durch Viehhändler eine Verschleppung .vom Berliner Schlachtviehmarkt vermittelt ist, auf ...

6 /279
... Die Unvollständigkeit und Unsicherheit der Entschädigung für, behufs der Seuchetilgung, getödtetes Vieh veranlaßt die Viehbesitzer in Polen häufig genug, ihren Viehstand so schleunig als möglich zu verkaufen, wenn derselbe von dem Kontagium der Rinderpest infizirt, oder von einer solchen Infektion nahe bedroht ist, und der Viehandel wird vielfach nur zu sehr geneigt sein, diese Verhältnisse zu seinem Vortheile auszubeuten. Verbreitung in Deutschland. Die Verbreitung der Rinderpest in Deutschland selbst erfolgte in der Mehrzahl der Fälle durch direkte Uebertragung des Kontagiums, d. h. durch Berührung des gesunden Viehs mit von der Seuche ergriffenen Thieren oder mit Theilen rosx. Auswurfsstoffen — Haut, Fleisch, Mist — der letzteren. Am häufigsten hat der Ankauf von infizirten, jedoch noch im Jukubationsstadium befindlichen Thieren oder dievorübergehende Einstellung kranker Thiere in Rindviehställe Gelegenheit zur Seuchenverbreitung gegeben. Die Uebertragung des Rinderpestkontagiums durch Zwischenträger ist in mehreren Fällen beobachtet worden (oouk. Selchow S. 236, Drigge S. 237, Heckingen Pötnitz S. 240 u. s. w.); ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 27. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-27

ID: 00018362
7 /279
... Namentlich hat sich erwiesen, daß die intensive Kraft eines Ansteckungsstoffes mit der Verdünnung abnimmt und daß, wenn die Verdünnung einen gewissen Grad erreicht hat, die Infektion ganz aufhört. Wenn wir bei der Lymphe zu viel Glycerin nehmen, so ist sie nicht mehr wirksam, und so sagen wir bei dem Kontagium des Typhus und anderer Krankheiten und bei den Pocken selbst: „Ventilation vor allen Dingen! Laßt Luft einströmen in die Krankenzimmer, denn dadurch helft Zhr nicht blos dem Kranken, indem Zhr ihm gute Luft zu athmen gebt, sondern ihr verdünnt den Ansteckungsstoff in einer Weise, daß er weniger wirksam wird und vielleicht überhaupt nicht weiter wirken kann. Wollen wir also wirksame Impfungen sicher stellen, so müssen wir sie auf die ganze Zeit ebenso regelmäßig vertheilen, wie die erste Zmpfung vertheilt ist. Wir müssen dem Zmpfarzt die Möglichkeit geben, Einen nach dem Andern, wie es die Praxis mit sich bringt, zu impfen. Die Aerzte werden dann immer für guten Impfstoff sorgen können und werden dann auch die Möglichkeit haben, die Leute regelmäßig und gut zu behandeln. Das sind die Gründe, meine Herren, die mich bewogen haben, Ihnen vorzuschlagen, heute schon das Reichskanzler-Amt aufzufordern, an die Gesetzgebung zu gehen. Denjenigen Herren Kollegen aber, die philosophische Bedenken in Bezug auf die Freiheit haben, kann ich nur rathen, sie dann zur Geltung zu bringen, wenn der Gesetzentwurf erst vorliegt. Dann erst ist der Moment gekommen, zu prüfen,. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1875
Bd.: 35. 1874/75
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-35

ID: 00018376
8 /279
... Bei uns in Deutschland ist die Kalamität deshalb eine so drohende, weil sich der Feind nicht nur unseren Grenzen nähert, sondern weil auch die Gefahr der Verschleppung eine so außerordentlich große ist, daß durch ein Einfuhrverbot von Reben allein, wie es die Reichsregierung dankenswerth schon vor Jahren erlassen hat, der Gefahr der Infektion unserer Weinberge nicht vorgebeugt werden kann, da, wie auch Beispiele beweisen, in einzelnen Rebschulen die Krankheit schon nachgewiesen ist, wie ja schon vor Jahren ein Handelsgärtner in Erfurt die Anzeige gemacht hat, daß er an englischen Reben in seinen Handelsgärten die Krankheit entdeckt habe, daß er aber rechtzeitig Maßregeln dagegen ergreifen konnte, ehe von den betreffenden Rebstöcken welche nach Deutschland verbreitet wurden. Meine Herren, wenn wir sämmtliche Autoritäten hören, in welcher Weise dem Uebel begegnet werden kann, so sind alle darin einig, daß die betreffenden Maßregeln nach drei Richtungen ausgedehnt werden müßen. Erstens eine scharfe Aufrechterhaltung des Einfuhrverbots, um dadurch die Gefahr der Verschleppung der Krankheit zu uns möglichst zu reduziren; zweitens Vorsorge zu treffen, daß die ersten Spuren der Krankheit möglichst frühzeitig erkannt werden; drittens endlich Maßregeln vorzubereiten, wodurch diese ersten Spuren der Krankheit, die in der Regel sich auf wenige Stöcke und ganz kleine Strecken beschränken, mit Energie bekämpft werden und dadurch der Gefahr vorgebeugt wird, daß die Krankheit in solcher Weise zunehme, daß mit Zerstörungsmitteln nichts mehr zu machen ist. ...

9 /279
... Zm übrigen, meine Herren, will ich, wenn eine Infektion in einem Weinberge nachgewiesen wird, die Rebstöcke desselben nicht auf Grund dieses Gesetzes ausrotten, sondern ich will, daß die Kommission in erster Linie sich mit dem Einzelstaate, in welchem der insizirts Weinberg gefunden wird, in Verbindung setze, damit der betreffende Weinberg desinfizirt werde. Das Gesetz gibt keine Vollmacht zur Vernichtung in größerem Maßstabe, sondern alle diese Maßregeln beziehen sich nur auf die Untersuchung selbst. Vizepräsident Freiherr Schenk von Stauffenberg: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck. Abgeordneter Freiherr von Hoverbeck: Zch danke dem Herrn Vorredner für die eben gehörte Erklärung. Zch glaube, sie läßt sich allerdings auch aus dem Wortlaute des h 2 entwickeln; ich bin aber doch außerordentlich zufrieden darüber, daß dieses Thema zur Sprache gekommen ist; denn ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
10 /279
... Es ist gesagt, und mit Recht: die Eisenbahnen sind die1 Träger der Infektion.1 Aber auf der1 anderen Seite ist doch nicht zu übersehen, daß, wenn die Eisenbahnen die Träger der Infektion sind, sie auch Institute sind, die man1 sehr viel1 bequemer,1 wenn Veranlassung dazu1 da1 ist, fassen1 kann: man kann da die Desinfektion vornehmen. Wollen Sie nun wieder nicht blos dem kleinen Viehverkehr das unschätzbare. Mittel des Eisenbahntransports entziehen, sondern wollen Sie zugleich auch es dahin bringen, daß das Vieh, gegen welches Sie Mißtrauen haben — denn sonst würden Sie es diesen Beschränkungen nicht unterwerfen — zu Lande getrieben wird? Meinen Sie nicht, daß dadurch die Gefahr erheblich vergrößert wird? Alle1 diese Erwägungen haben1 die1 verbündeten Regierungen dahin geführt, Sie zu bitten, das Amendement anzunehmen, welches unter Nr. 45 der Drucksachen der Herr Abgeordnete für Bitterfeld gestellt hat. Sie glauben durch dieses Amendement den Gesichtspunkten entgegenzukommen, die bei der zweiten Berathung hier im Hause obgewaltet haben, und die zu der Amendirung des Gesetzentwurfs der verbündeten Regierungen geführt haben. Nach diesem Amendement soll der tz 1 der Regierungsvorlage wiederhergestellt werden mit einer Wortveränderung, die mit Recht in der zweiten Lesung vorgenommen worden ist; es soll aber nicht wiederhergestellt werden die unbeschränkte Befugniß zur Dispensation, die der § 3 der ursprünglichen Vorlage den verbündeten Regierungen beilegen wollte, und deren Unbeschränktheit grade, wenn wir einen richtigen Eindruck gehabt haben, Bedenken im Hause hervorrief. Sie finden in dem Vorschlage, der Zhnen unter Nr. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 46. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-46

ID: 00018390
11 /279
... Wird diese Vorsichtsmaßregel unterlassen, so erfolgt fast ohne Ausnahme die Infektion. Während der letzten großen Epidemien wurde hier die bekannte Beobachtung vielfach bestätigt, daß unter den Wäscherinnen und anderen Personen, welche mit Wäsche und Kleidern der Kranken in Berührung kommen, eine Ansteckung aus zweiter Hand erfolgt. Die Krankheit kann auf diese Weise in weite Kreise verschleppt werden. Diese Infektion hörte von dem Augenblick auf, als (auf Zuelzers Vorschlag) das betreffende Dienstpersonal geimpft wurde. Der letzte Erkrankungsfall unter denselben, der Or. Zuelzer zur Beobachtung kam, betraf eine Wäscherin, die durch einen besonderen Zufall ungeimpft blieb. (Es wird von größtem Werth sein, Beobachtungen und Versuche in dieser Richtung fortzusetzen!; denn es bedarf vorzugsweise solcher unzweideutigen Resultate, um die Aetiologie der Pocken mit aller Sicherheit zu vervollständigen). — Diesen thatsächlichen Beweisen gegenüber treten die Versuche, eine Pockenstatistik herzustellen, in den Hintergrund. Nicht mit Unrecht ist dagegen eingewendet worden, daß sie sehr häufig mit unsicheren Urzahlen und nach ungeeigneten Methoden arbeitet. Sobald man mit sehr großen Zahlen rechnet, verlieren wohl manche Fehlerquellen ihre Bedeutung. Es möchte schwer sein, gegen die Beweiskraft der großen Uebersicht, welche das englische Blaubuch über die Blatternsterblichkeit in Schweden in den Zähren 1750 bis 1801 und von dieser Zeit an, in welcher die Impfung eingeführt wurde, bis 1855, wesentliche Restriktionen zu erheben. In 28 Zähren vor der Vaccination verliert Schweden durchschnittlich auf 1 Million Einwohner 2050, in den ersten Zähren der vollen Zmpfpflichtigkeit durch die Pocken nur noch 158. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 48. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-48

ID: 00018395
12 /279
... Die thatsächliche Folge der prinzipiellen ministeriellen Entscheidung in Preußen ist, daß die unglaublichste Infektion des Bodens der Städte mit aller Konsequenz fortbesteht, weil die wissenschaftliche Deputation künftigen Gefahren vorbeugen zu müssen glaubte. Nicht den Schatten eines Beweises bringt das Gutachten, daß eine solche Gefahr bei uns beobachtet worden sei. Es bringt völlig unhaltbare Angaben mit einer Statistik, die an Kühnheit nichts, wohl aber an Kenntniß des vorhandenen quellenmäßigen Materials recht sehr viel vermissen läßt. Es mag das Gutachten zu allem anderen dienen, nur nicht zur wissenschaftlichen Grundlage einer so tief einschneidenden allgemeinen Verfügung. Meine Herrenwenn das gegründet ist, was hier ausgeführt wird, dann glaube ich, ist es durchaus gerechtfertigt, wenn die Reichs- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
13 /279
... Februar konstatirt worden war, so war noch Dünger von dem kranken Bullen, dessen Infektion am 1. stattgefunden hatte, hinausgeschafft worden. Ebenfalls am 4. März wurde auch 1 Schaf von 13 Stück, die in der Nähe des Platzes, wo das Strombergsche Vieh vergraben war, weideten, pestkrank befunden. Da auch in einem anderen Haufen (die Schafe weiden in Haufen von 2 bis 10 Stück und bleiben Tag und Nacht im Freien) ein gefallenes Schaf der Pest verdächtig erschien, so wurden alle in der Nähe weidende Schafe getödtet und verscharrt. 6. Provinz Schleswig-Holstein. Regierungsbezirk Schleswig. Am 14. Zanuar wurde der Ausbruch der Rinderpest in Altona konstatirt, und zwar unter dem Vieh des Kommissionärs Wieck, welcher am 8. Januar vom Berliner Viehmarkte 13 Stück Vieh erhalten hatte, die daselbst von dem von Breslau zugeführten Blendowskischen Transporte unverkauft geblieben waren. Der rc. Wieck hatte bereits am Tage vorher einen Ochsen notschlachten lassen, und bei der Untersuchung am 14. Zanuar fanden sich noch 5 kranke Thiere vor, von denen bis zum folgenden Tage 3 verendeten. Diese 6 Thiere waren diejenigen, welche am 10. Zanuar auf dem Hamburger Markte von dem erwähnten Blendowskischen Transporte übrig geblieben waren. Durch letzteren war die Seuche unzweifelhaft eingeschleppt; denn die Thiere, welche sich am 13. und 14. Januar bereits hochgradig erkrankt zeigten, mußten schon am 8. Zanuar infizirt gewesen sein, da das Znkubationsstadium der Rinderpest erfahrungsmäßig ca. 5 Tage dauert. Die Rinderpest hatte ja auch unter dem Blendowskischen Vieh schon bestanden, als dieses aus dem Markte in Breslau stand. ...
... Auch mußte nach den Erfahrungen über die gewöhnliche Dauer der Krankheit von dem Zeitpunkte der Infektion bis zum Tode als wahrscheinlich angenommen werden, daß die Infektion der Thiere erst in dem Görrisschen Stalle, aber bereits in den ersten Tagen des Zanuar stattgefunden hatte. Es konnte damals die Infektion bewirkt sein durch Viehstücke, welche zusammen mit jenen am 3. Januar auf dem Hamburger Markte unverkauft (überständig) geblieben warm. Unter den letzteren befanden sich Thiere, welche der rc. Görris am 30. Dezember 1876 in zwei Transporten, nämlich 10 Stück vom Handelsmann Schubert und 13 Stück vom Handelsmann Stephan aus Breslau erhalten hatte. Nach den angestellten Ermittelungen sollte sowohl das Schubertsche als auch das Stephansche Vieh aus seuchefreien Orten Schlesiens stammen. Danach wäre anzunehmen, daß die Infektion der Thiere während des Transportes stattgefunden hatte, und zwar möglicherweise auf dem Breslauer Viehmarkte, wo die Stephanschen Thiere neben Thieren des Händlers Blendowski aus Beuthen gestanden haben sollten. Letzterer hätte dann schon Ende Dezember 1876 rinderpestkrankes Vieh auf den Markt in Breslau gebracht. Dies ist auch sehr wahrscheinlich. Aber daraus folgt nicht, daß die Stephanschen Thiere die Seuche in Altona-Hamburg zuerst einschleppten, sondern wahrscheinlich ist, wie noch gezeigt werden soll, die Einschleppung durch das von Schubert gelieferte Vieh erfolgt. Am 22. Januar wurde die einzige Milchkuh des Viehkommissionärs Sörensen, dessen Gehöft neben dem Wieckschen liegt, und ferner die Milchkuh des Gutsbesitzers Menke rinderpestkrank befunden. Der Stall des letzteren grenzt an ein Schlachthaus, in welchem in der Zeit vom 10. ...

14 /279
... Da nun ferner auch in dem Eisenbahnwagen die Thiere nicht inftzirt sein konnten, weil nur einer von den betreffenden Wagen während des Monats Januar zu einem unverdächtigen Viehtransporte nach Berlin benutzt worden war, so mußte die Infektion auf dem Dresdener Schlachtviehmarkte erfolgt sein. Diese Annahme stand auch mit der Erfahrung über die gewöhnliche Dauer der Inkubation im Einklang. Ein Stück von den 12 Thielschen Ochsen war am 3. Februar an einen Fleischer in Nippes bei Köln verkauft, daselbst jedoch, ohne vorher eingestellt gewesen zu sein, geschlachtet. Die übrigen wurden getödtet und außerdem noch 42 Ochsen, welche anderen Händlern gehörten, aber mit dem aus Dresden gekommenen Transport zusammen gestanden hatten. Von dem verseuchten Gaststalle aus verbreitete sich die Pest auf den Viehbestand des Nachbargehöftes. Dieser, sowie die kleinen Viehbestände (in Summa 8 Stück) in drei angrenzenden Gehöften wurden getödtet. 2. Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein zweiter, von jenem in Köln beobachteten unabhängiger Seuchenausbruch in der Rheinprovinz wurde in Barmen konstatirt. Daselbst traf am 20. Februar gegen Abend der regelmäßig wöchentlich aus dem Osten kommende Extrazug mit Schlachtvieh ein. Derselbe brachte in ca. 25 Waggons 84 Ochsen. In einem Waggon fand sich ein todter Ochse, welcher auf der Station Milspe vor Barmen, angeblich weil er ein Bein gebrochen hatte, erstochen war. Bei der thierärztlichen Untersuchung fand sich jedoch bei dem Thiere kein Beinbruch ; dagegen wurden auf der Schleimhaut in den Nasenhöhlen, sowie im Maule verdächtige Ecchymosen und Röthungen bemerkt. Danach sprach der betreffende Thierarzt Verdacht auf Rinderpest aus. Als am 21. ...

15 /279
... Erfahrungsmäßig können übrigens auch solche Thiere, welchemit der Pest behaftet, aber anscheinend noch gesund sind, die Infektion anderer Thiere vermitteln. Zn einem zweiten Gehöfte, welches neben dem erstverseuchten liegt, erkrankte ebenfalls schon am 28. oder 29. September eine Kuh an der Pest. Diese Kuh konnte von der Kuh des Nachbargehösts nicht infizirt sein; die Infektion beider Kühe mußte fast gleichzeitig stattgefunden haben, und es wurde Hann auch ermittelt, daß der Besitzer des zweiten Seuchengehösts ebenfalls Fleisch von dem Schlepper bezogen hatte. Dagegen hatte der Besitzer des dritten Seuchengehöfts, in welchem der erste Krankheitsfall sich am 2. Oktober zeigte, angeblich weder Fleisch aus dem Schlachthause des Schlepper erhalten, noch war er in dessen Gehöft oder in eines ber ersten beiden Seuchengehöfte gekommen. Derselbe hatte jedoch Ende September frisches Fleisch aus dem neben seinem Gehöfte liegenden Schlachthause des Fleischers Abt erhalten, und dieser Fleischer hatte, wie die angestellten Ermittelungen ergaben, zu jener Zeit auch einen Ochsen geschlachtet, den er am 18. September auf dem Viehmarkte in Mainz gekauft hatte und der aus Bischofsheim von demselben Transporte wie die Schlepperschen Ochsen bezogen war. Wahrscheinlich hatte auch dieser von Abt geschlachtete Ochse Rinderpestkontagium in Geisenheim eingeschleppt. Anders als durch lebendes ausländisches Vieh konnte die Einschleppung der Seuche in Geisenheim nicht wohl bewirkt sein, da zu jener Zeit Deutschland seuchefrei war. ...

16 /279
... Wahrscheinlich war die Kuh erst nach ihrer Ankunft in Eibingen infizirt und die Infektion durch die Besitzerin vermittelt, welche einige Tage nach dem Kauf der Kuh wieder in Geisenheim gewesen und in verschiedene Gehöfte gekommen war. Trotz der sofortigen Beseitigung der kranken Kuh nebst vier anderen Kühen, die der Ansteckungsgefahr ausgesetzt gewesen waren, zeigte sich am 26. Oktober ein zweiter und am 27. ein dritter Fall in zwei von dem ersteren und auch von einander weit mtfernt liegenden Gehöften. Die Verschleppung des Ansteckungsstoffes in diese Gehöfte war durch deren Besitzer, die nachweislich mit der zuerst erkrankten Kuh in Berührung gekommen waren, bewirkt. Da die Befürchtung nahe lag, daß schon weitere Verschleppungen der Seuche im Orte stattgefunden hatten, und da nach Lage der Sache eine absolute Sperre des Ortes nothwendig erschien, diese aber voraussichtlich nicht lange aufrecht zu erhalten war, weil sehr viele Einwohner des Ortes darauf angewiesen waren, in benachbarten Ortschaften zu arbeiten, so wurde behufs schneller Unterdrückung der Seuche der gesammte Viehbestand des Ortes getödtet. Vor Ausbruch der Seuche hatten sich in Eibingen in 71 Gehöften 81 Stück Rindvieh, 105 Ziegen und 3 Hammel befunden. Die Ziegen mußten mit beseitigt werden, weil sie überall mit den Kühen den Stall theilten. 7 Stück Rindvieh, die anscheinend noch gesund waren, wurden regelrecht geschlachtet und von den Einwohnern des Ortes verzehrt. Einige Ziegen blieben so lange am Leben, bis die Milchzufuhr von auswärts geregelt war. Die Desinfektion der Gehöfte war auch in Eibingen sehr schwierig. Weitere Rinderpestfälle kamen in Deutschland nicht vor. II. ...
... Zanuar fiel, so mußte die Infektion desselben schon in den ersten Tagen des Zanuar stattgefunden haben. Es war danach anzunehmen, daß der aus 31 Stück bestehende Viehtransport, welchen der Fleischer und Viehhändler Blendowski aus Roßberg am 4. Zanuar auf den Markt in Breslau gebracht hatte und dem die beiden erwähnten, an der Pest gefallenen Ochsen entnommen waren, bereits bei seiner Ankunft in Breslau infizirt gewesen war und eine Verseuchung des Marktes herbeigeführt hatte. Aus den noch zu erwähnenden Thatsachen wird sich ergeben, daß sogar schon Ende Dezember rinderpestkrankes oder doch infizirtes Vieh auf den Breslauer Markt gekommen war. Da der Mark erst am 17. Zanuar geschloffen wurde, so konnte bis dahin eine wiederholte Verschleppung der Seuche stattfinden. Von dem Blendowskischen Vieh konnte die Krankheit direkt auf anderes Vieh übertragen werden, und haben Übertragungen auch in der That stattgefunden, und außerdem hatte das Vieh, welches zum Theil in dem Stalle des Marktplatzes übernachtete, auch diesen mit Ansteckungsstoff verunreinigt. Durch solches Vieh, welches auf dem Schlachtviehmarkte infizirt war, ist die Seuche nachweislich nach mehreren Ortschaften in der Umgegend von Breslau verschleppt worden. Diejenigen 12 Stück Vieh, welche der rc. Blendowski von feinem Transport in Breslau nicht verkauft, und außerdem 8 Stück, welche derselbe auf dem Markte in Breslau wieder zugekauft hatte, sind am 5. Zanuar nach Berlin expedirt und daselbst am ß. Zanuar auf den Markt gekom- ...

17 /279
... Der Bulle ist wahrscheinlich mit der Rinderpest behaftet gewesen und die Infektion desselben mußte bereits in den ersten Tagen, spätestens am 4. des Zanuar stattgefunden haben— ein neuer Beweis, daß Blendowski am 4. Zanuar mit Rinderpest behaftetes Vieh nach Breslau gebracht hatte. Höchst wahrscheinlich hatte derselbe seinem Transport solches Vieh, welches aus Rußland eingeschwärzt war, einverleibt gehabt. Von den 8 Stück Vieh, welche Blendowski in Breslau zugekauft hatte, stammten 7 Stück aus Sackern, Kreis Kröben, während 1 Stück vom Kommissionär Groß übernommen war. Daß durch das Blendowskische Vieh die Rinderpest auf den Viehhof in Berlin verschleppt worden ist, kann nach den ermittelten Thatsachen, namentlich nach dem spateren Verhalten des Viehes keinem Zweifel unterliegen. Von diesem Viehtransport wurden in Berlin 6 Stück verkauft und geschlachtet, und gingen die übrigen 13 Stück am 8. Zanuar nach Altona an den Kommissionär Wieck. Der Ausbruch der Rinderpest auf dem Schlachtviehhofe in Berlin konnte erst am 18. Zanuar bei einem Ochsen festgestellt werden, welcher, wie bereits mitgetheilt worden ist, aus einem seuchefreien Orte stammte, am 6. Zanuar auf den Viehhof gekommen und dann, da er nicht sofort verkauft wurde, als maul- und klauenseuchekrank unter Observation gestellt war. Daß die Infektion dieses Ochsen erst auf dem Schlachtviehhofe stattgefunden hatte, kann mit Rücksicht auf die Erfahrung in Betreff der Dauer des ersten, latenten Stadiums der Krankheit mit Sicherheit angenommen werden. ...
... Da die Thiere sämmtlich hochgradig erkrankt waren, so mußte die Infektion derselben schon vor ihrer Ankunft in Altona stattgesunden haben. Die Thiere hatten ganz unzweifelhaft die Pest in den Wieckschen Stall eingeschleppt und waren schon mit der Krankheit behaftet gewesen, als sie auf dem Viehhofe in Berlin gestanden hatten. Damals hatte sich jedoch die Krankheit noch im latenten Stadio befunden. Wie in den Wieckschen Stall, so war durch die Thiere die Seuche auch auf den Markt in Hamburg verschleppt. An demselben Tage — am 14. Januar — wurde auch bei dem Vieh des Kommissionärs Görris in Altona der Ausbruch der Seuche festgestellt. Die Verseuchung dieses Stalles konnte nicht durch das Wiecksche Vieh verursacht sein, weil in demselben bereits am 12. Januar ein Thier an der Pest gefallen war und am 14. resp. 15. Januar noch 5 Thiere fielen, das Blendowskische. Vieh aber erst am 8. Zanuar in Altona angekommen und vor dem 10. Zanuar mit dem Görrisschen Vieh wohl nicht in Berührung gekommen war. Nach den bereits mitgetheilten Thatsachen mußte angenommen werden, daß die Thiere in dem Görrisschen Stalle, welche am 14. Zanuar sich mit der Pest behaftet zeigten, und die am 1. Zanuar aus notorisch seuchefreien Orten in den Stall gekommen waren, den Ansteckungsstoff erst in Altona oder auf dem Hamburger Markte aufgenommen hatten. Auch konnte es nicht zweifelhaft sein, daß die Infektion der Thiere in den ersten Tagen des Zanuar stattgefunden hatte. Damals hatten sich in dem Stalle des Görris Thiere befunden, die am 30. ...

18 /279
... Da die Rinderpest erst etwa fünf Tage nach der Infektion ausbricht, so können die infizirten Thiere trotz einer genauen Kontrole an der Grenze eingeführt werden. Es erscheint deshalb im hohen Grade wünschenswerth, daß das aus Oesterreich eingeführte Vieh unmittelbar an der Grenze nach einer bestimmten, noch zu erlassenden Vorschrift thierärztlich untersucht wird, um wenigstens die Einfuhr von offenbar erkrankten Thieren zu verhindern, und daß Aktenstücke zu den Verhandlungen des Deutschen Reichstages 1878. das Schlachtvieh ausschließlich in Schlachthäuser, die durch einen Schienenstrang mit der Eisenbahn verbunden sind, geführt und daselbst, bei Vermeidung jeder Berührung mit inländischem Vieh, binnen einer gewissen Frist geschlachtet wird. Die Ausfuhr des vollständig erkalteten Fleisches aus den Schlachthäusern ist nicht für gefährlich zu erachten, wenn die Thiere bei der thierärztlichen Untersuchung beim Schlachten noch gesund befunden sind. Die Gefahr liegt darin, daß die anscheinend noch gesunden, aber bereits infizirten Thiere erst geschlachtet werden, nachdem sie offenbar erkrankt sind, daß sie gar das Schlachthaus lebend wieder verlassen und die Krankheit verschleppen, oder daß sie auf Schlachtviehmärkten mit anderen Thieren, welche die Märkte lebend wieder verlassen dürfen, in Berührung kommen und dieselben infiziren. Die Einfuhr von Vieh anders als zum sofortigen Schlachten in Schlachthäusern würde nur dann eine große Gefahr nicht involviren, wenn das Vieh in den diesseitigen Grenzbezirken verbleibt und wenn in den betreffenden Bezirken eine scharfe Kontrole besteht, so daß ein etwaiger Ausbruch der Rinderpest sofort entdeckt wird. ...

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... 21 der Instruktion, daß alle Hausthiere, mit Ausnahme der Pferde, Maulthiere und Esel, im Stalle behalten werden Müssen, um einer Infektion der erkrankungsfähigen Thiere auf den Straßen u. s. w. vorzubeugen. Ferner sollten, wenn die Seuche auf einem Schlachtviehmarkte zum Ausbruch kommt, oder der begründete Verdacht, daß der Markt verseucht ist, entsteht, sofort möglichst genaue Ermittelung darüber angestellt werden, ob und wohin möglicherweise schon eine neue Verschleppung der Seuche statt- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 52. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-52

ID: 00018399
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... Leider ist auch bei Ms in Deutschland eine ganze Reihe von Znfektionsheerden aufgefunden worden, und zwar sind verschiedene dieser Znfektionsheerde von der allergefährlichsten Art, da die Infektion in Rebschulen nachgewiesen wurde, die mit den Weinbau treibenden Bezirken in lebhaftem Verkehr stehen. Die erste Konstatirung dieser Art war in Erfurt, eine zweite war die bei Simon Louis krtzros zu Plantiäres 55 ...


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