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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1925
Bd.: 398. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-398

ID: 00000082
261 /279
... Auf Stationen, die mit den erforderlichen Einrichtungen versehen sind, ist statt der Waschung mit Sodalauge auch die gründlichste Behandlung der Fußböden, Decken und Wände mit Wafferdampf unter Benutzung geeigneter Vorrichtungen zulässig - der zur Verwendung kommende Wafferdampf muß eine Spannung von mindestens zwei Atmosphären haben/ b) in Fällen einer Infektion des Wagens durch Rinderpest, Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche, Maul- und Klauenseuche, Rotz, Schweineseuche, Schweinepest, Schweinerotlaüf, Geflügelcholera, Hühnerpest oder des dringenden Verdachtes einer solchen Infektion durch Anwendung eines der beiden unter n vorgeschriebenen Verfahren und außerdem durch sorgfältiges Bepinseln der Fußböden, Decken und Wände mit einer dreiprozentigen Lösung einer Kresolschwefelsäuremischung oder mit einer zweiprozentigen Formaldehydlösung. Die Kresolschwefelsäuremischung ist durch Mischen von zwei Teilen rohem Kresol (6o68o!um «ouckuni des Arzneibuches eines der vertragschließenden Teile) und einem Teile roher Schwefelsäure (^.oickum snlturiaum aiiiiluin des Arzneibuches eines der vertragschließenden Teile) bei gewöhnlicher Temperatur zu bereiten. Zur Herstellung der dreiprozentigen Lösung darf die Mischung frühestens 24 Stunden, spätestens drei Monate nach ihrer Bereitung benutzt werden. Die Lösung ist innerhalb 24 Stunden zu verwenden. Anstatt des Bepinselns kann auch eine Bespritzung mit einem von der Regierung des betreffenden Staates als geeignet zugelassenen Apparat erfolgen. ...
... Hat eine Infektion des Wagens durch eine der unter 2 b genannten Seuchen stattgefunden oder liegt der dringende Verdacht einer solchen Infektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1925
Bd.: 401. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-401

ID: 00000085
262 /279
... Frauen, die mit Syphilis angesteckt sind, bringen entweder überhaupt keine lebenden Kinder zur Welt oder ihre Kinder gehen meist in früher Iuaend an der syphilitischen Infektion zu Grunde. Die überlebenden aber sind, falls ihnen nicht eine sorgfältige ärztliche Behandlung zuteil wird, in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung auf das schwerste geschädigt. Vererbt sich der Tripper auch nicht auf die Nachkommenschaft, so kann doch die Übertragung des mütterlichen Trippergiftes auf die Bindehaut des Kindes während der Geburt erfolgen. Die daraus entstehende Augenentzündung der Neugeborenen kann, wie öfter beobachtet worden ist, zur Erblindung führen. Während bei allen anderen übertragbaren Krankheiten jeder verständige Mensch der Gelegenheit zur Ansteckung sorgsam aus dem Wege geht, liegen die Verhältnisse bei den Geschlechtskrankheiten wesentlich anders. Hier ist es der ungehemmte Geschlechtstrieb, der dazu führt, daß zahllose Personen in ständigem Wechsel der geschlechtlichen Beziehungen sich immer wieder neuen Ansteckungsgefahren aussetzen. Die häufige Tatsache, daß innerhalb kurzer Zeit ein Mann mit mehreren Weibern oder ein Weib mit mehreren Männern geschlechtlich verkehrt, ist die Hauptursache für die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten. Besonders erschwert wird der Kampf gegen die Geschlechtskrankheiten dadurch, daß der Geschlechtskranke oft seine Erkrankung heimlich zu halten und sich der ärztlichen Behandlung zu entziehen trachtet. Die unsachgemäße Behandlung durch Laien und die verspätete Inanspructmabme des Arztes hat in zahllosen Fällen Ünheilbarkeit der Erkrankung und Übertragung der Krankheit auf andere zur Folge gehabt. ...

263 /279
... Außer der unmittelbaren Übertragung der Krankheit besteht auch die Möglichkeit einer mittelbaren Infektion durch Gebrauchsgegenstände. So kann die Syphilis übertragen werden durch ärztliche oder zahnärztliche Instrumente, Rasiermesser, Kämme, Schwämme, Gabeln, Löffel, Trinkgefäße, Tabakspfeifen, Blasinstrumente usw. Nach dem Verschwinden der ersten Krankheitserscheinungen verläuft die Syphilis häufig ohne äußere Anzeichen weiter und kann noch nach Jahren schwere Krankheitserscheinungen lz. B. Rückenmarksschwindsucht und Gehirnerweichung) Hervorrufen. Die Krankheit kann sowohl vom Vater als auch von der Mutter auf die Nachkommenschaft vererbt werden. Die Gonorhoe (Tripper), deren Erreger im Jahre 1879 von Neißerin Breslau entdeckt worden ist, wird fast ausschließlich durch den Geschlechtsverkehr übertragen und äußert sich beim Manne zunächst durch einen eitrigen Ausfluß aus der Harnröhre. Namentlich bei vernachlässigter Behandlung kommt es im weiteren Verlaufe der Krankheit zu Entzündungen benachbarter Teile, z. B. der Harnblase. Greift die Entzündung auf die Nebenhoden oder bei der Frau auf das Innere der Gebärmutter über, so kann Zeugungsunfähigkeit und Unfruchtbarkeit die Folge sein. Bei Frauen bedarf es unter Umständen schwieriger Operationen, um die Erkrankten vor dauerndem Siechtum zu bewahren. Der weiche Schanker tritt in Form von Geschwüren dn den Geschlechtsteilen auf und führt häufig zur Vereiterung der Leistendrüsen. Die Krankheit wird hervorgerufen durch einen von Ducrey im Jahre 1889 entdeckten kettenförmigen Bazillus. Bei sachgey Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamt, Band 22 Seite 527. - mäßer Behandlung führt sie in wenigen Wochen zur Heilung. Bei Vernachlässigung des Leidens kommt es jedoch zu Störungen, auch zu brandigem Zerfall der Gewebe. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1926
Bd.: 390. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-390

ID: 00000074
264 /279
... Wenn bei den Veröffentlichungen aus den Kranken austasten diese Zahlen höher sind, so liegt das einfach daran, daß in die Krankenanstalten die Fälle eingeliefert werden, bei denen bereits eine Infektion eingetreten ist, (sehr wahr! links) also die Fälle, bei denen die armen Frauen, denen keine ärztliche Hilfe zuteil geworden ist, sich an die Kur Pfuscher gewandt oder mit allerlei möglichen und un möglichen Instrumenten selbst Hand an sich gelegt haben. (Sehr richtig! links.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1927
Bd.: 393. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-393

ID: 00000077
265 /279
... Es kommt mir vor, wie wenn bei einer schweren Infektion oder Verletzung der Arzt nicht dafür sorgen würde, daß der Patient die nötige Bettruhe, eventuell sogar erzwungen, habe. Auf Einzelheiten des besonderen Teils des Reichsstrafgesetzbuchs einzugehen, scheint mir, nachdem so viele der verehrten Kollegen diese Dinge eingehend besprochen haben, nicht notwendig und auch mit der mir gesteckten Zeit nicht in Übereinstimmung. Ich möchte für meinen Teil sehr viele Vorbehalte zu den einzelnen Tatbeständen des besonderen Teils machen. Ich schließe mich im allgemeinen durchaus dem an, was der Herr Kollege Bell 1573 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1927
Bd.: 416. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-416

ID: 00000100
266 /279
... Die Durchfuhr der unter I Ziffer 1 und 2 genannten Waren durch das Gebiet eines der Vertragsstaaten kann nicht verboten werden, wenn diese Waren in einer jede Infektion ausschließenden Verpackung verschickt werden. Sie unterliegen während ihrer Durchfuhr keinerlei Desinfektion. VII AuSsatz (Lepra). Artikel 33 Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, auf das Gebiet des anderen Staates Aussatzkranke, gleichgültig welcher Staatsangehörigkeit, nicht übertreten zu lassen, wenn nicht vorher die Zustimmung dieses Staates eingeholt worden ist. Wird bei einer Person, die dem anderen Staat angehört, Aussatz festgestellt, so ist jener Staat hiervon zu benachrichtigen und der Kranke in einer passenden Art abzusondern. Der Heimatstaat des Aussätzigen ist verpflichtet, auf Antrag des anderen vertragschließenden Staates seine kranken Staatsangehörigen zu übernehmen. Der Kranke darf von der Absonderung nur mit Zustimmung des anderen vertragschließenden Staates befreit werden. Die Kosten für die Absonderung und ärztliche Behandlung liegen demjenigen Staate ob, dem der Kranke angehört. VIII Artikel 34 Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieses Abkommens, die auf diplomatischem Wege nicht geschlichtet werden können, sollen einem Schiedsgerichte zur Entscheidung unterbreitet werden. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Mitgliedern und wird für jeden Streitfall in folgender Weise gebildet: Jede der vertragschließenden Parteien ernennt einen seiner Staatsangehörigen zum Schiedsrichter. Der Obmann wird von beiden Parteien gemeinschaftlich bezeichnet. Können sich beide Parteien über die Wahl des Obmanns nicht einigen, so wird die oberste norwegische Gesundheitsbehörde gebeten werden, einen Obmann zu bezeichnen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 394. 1924
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-394

ID: 00000078
267 /279
... sterium bekannt ist, ausdrücklich auf die Berufsgefahren und ihre Bedeutung zur Unfallversicherungsgesetzgebung, insbesondere auf die Gefahr der Infektion durch Tuberkulose hingewiesen. Es wird hier zum Beispiel angegeben, daß beim Berliner Pflegepersonal 10 Prozent an Tuberkulose leiden. Im Krankenhaus ! Friedrichshain hat ja seinerzeit der Fall des Assistenz, arztes Dr. Arndt ziemliches Aufsehen erregt, der damals an Tuberkulose schwer erkrankt ist. Vorher hatten sich aber schon acht Krankenschwestern infolge der schlechten hygienischen Verhältnisse in diesem Krankenhause ebenfalls infiziert. Es gibt aber auch eine Reihe anderer Berufsgruppen, bei denen die Erkrankungsgefahr groß ist, daß man auch hier die Tuberkulose als Berufskrankheit ansprechen kann. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Metallschleifer, die Steinbrecher und Sandsteinmetzen. Es sind nur einzelne Berufsgruppen, die ich hier herausgreife, um zu zeigen, daß die Einbeziehung der Tuberkulose in die Berufskrankheiten unerläßlich ist. Mit der Ausdehnung der Unfallversicherung auf die noch ausstehenden Berufszweige und mit der Erweiterung der Liste der Berufskrankheiten muß endlich Ernst ^ gemacht werden. Nur so können die Betriebe auch ge-^ zwungen werden, die vielfach geradezu skandalösen ^ hygienischen Verhältnisse zu ändern. Denn durch die ^ Rationalisierung, durch das Antreibersystem, durch die Profitsucht der Unternehmer werden die hvgienischen ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1928
Bd.: 433. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-433

ID: 00000117
268 /279
... Bei den Beratungen im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat über die Ausdehnung der Unfallversicherung auf seemännische Berufskrankheiten, insbesondere Tropenkrankheiten, sei darauf hingewiesen worden, daß der Seemann sich eine Tropenkrankheit, die auf Infektion beruhe, wie Malaria, auch während seines Urlaubs an Land zuziehen könne. Es sei gefordert, daß die Unfallversicherung auch in solchem Fall eintrete, da der Seemann in die Gefahr, sich Tropenkrankheiten auch während seines Urlaubs zuzuziehen, nur vermöge seiner dienstlichen Tätigkeit komme. Das sei grundsätzlich als richtig anzuerkennen. Eine Entschädigung sei aber nur zu erreichen, wenn für Berufskrankheiten eine Ausnahme von § 1056 Nr. 2 gemacht werden könne. Der Antrag Nr. 55 sähe die Möglichkeit der Schaffung einer solchen Ausnahme durch Verordnung der Reichsregierung vor. Eine solche Ausnahme sei übrigens auch schon deshalb zweckmäßig, um schwierige oder unmögliche Beweiserhebungen darüber auszuschließen, ob eine Infektionskrankheit in der Zeit des Dienstes oder während der Beurlaubung an Land erworben sei. Der Antrag Nr. 56 aber sei mit den Grundsätzen der Unfallversicherung nicht vereinbar. Nach 8 1053 der RVO gelte die See-Unfallversicherung auch für die Beförderung vom Lande zum Fahrzeug und vom Fahrzeug zum Lande, und zwar auch bei Beurlaubung des Seemanns. Darüber hinaus bestehe aber beim Urlaub kein Zusammenhang mit dem Betriebe mehr, und es sei nicht zu rechtfertigen, Unfälle während der Beurlaubung als Betriebsunfälle zu entschädigen. Ganz besonders gelte das aber auch für Unfälle, die sich während einer pflichtwidrigen Entfernung von Bord ereignet hätten; hier habe der Versicherte den Zusammenhang mit dem Betriebe gelöst. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1929
Bd.: 423. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-423

ID: 00000107
269 /279
... im Bauarbeiterberuf Rheuma oder Ischias eintreten, oder wenn das Pflegepersonal der Kranken, die mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind, von einer Infektion befallen wird, die sich nicht sofort bemerkbar macht, so läßt sich in diesen und ähnlichen Fällen unumwunden sehr leicht feststellen, ob diese Erkrankung eine Berufskrankheit ist. Es dürfte einer loyalen Rechtsprechung durchaus nicht schwerfallen, diese Krankheiten als Berufskrankheiten gelten zu lassen, wenn nur der gute Wille da ist, den Opfern des Schlachtfeldes der Arbeit wirklich zu helfen. Mit der Zeit wird sich eine Spruchpraxis herausbilden, die weit mehr Krankheiten einbezieht, als das heute bei dem vorgelegten Katalog der Fall ist. Zusammenfassend möchte ich sagen: Wenn man etwas guten Willen hat und das jetzt noch bestehende Unrecht beseitigen will, wenn man diese Härten und Ungerechtigkeiten vermeiden will, so kann man auf diesem Gebiete wirklich etwas für die Arbeiter schaffen. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie haben gerade diese Bedenken wegen der Rechtsprechung im Ausschuß hauptsächlich hervorgehoben. Von Ihnen wird es in allererster Linie abhängen, ob den Opfern, die auf dem Schlachtfelde der Arbeit geblieben sind, wirklich geholfen werden kann. Wir werden auch nichts unversucht lassen, um auch den letzten Arbeiter darüber aufzuklären, wie sich die einzelnen Parteien zu diesem unseren Antrag gestellt haben. Doch die Erfahrung und zum Teil auch die heutige Abstimmung haben bewiesen, daß unser Antrag abgelehnt werden wird. (6» Aus diesem Grunde haben wir noch eine Entschließung eingebracht, die die Negierung auffordert, den Katalog um die von uns bezeichneten Krankheiten zu erweitern. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1929
Bd.: 425. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-425

ID: 00000109
270 /279
... Meine Damen und Herren, man wird dem Ursprung der Erkrankung unseres politischen Lebens und auch der Infektion durch die Diktaturidee beherzt nachgehen müssen. Man sollte in der Tat mit der Reform des Parlamentarismus bewußt Ernst rachen. Man sollte die Reformvvrschläge gründlicher diskutieren, als es vielfach geschieht. (Zustimmung.) Man sollte sich darum bemühen, daß das politische Leben in Deutschland etwas von der Weitherzigkeit, von der Großzügigkeit, von der Selbstsicherheit, von dem Gedanken des tair zcknv annimmt, der das englische politische Leben beherrscht. (Erneute Zustimmung.) Vielleicht sollte man vorurteilslos hie und da nachdenklich von den südeuropäischen Diktaturen auch etwas lernen,- (hört! hört! rechts) denn es ist ganz zweifelsohne, daß man dieses Problem nicht so behandeln kann, wie es der Abgeordnete Sollmann getan hat, der auf irgendeine Theaterzensurvorschrift aus Italien hinwies und dann die Anwendung machte: Seht mal, daraus könnt ihr doch nicht irgendwelches kulturelles Ethos ablesen! Wir lehnen das ab, uns hinter einzelne Paragraphen und Diktaturverordnungen irgendwelcher Art zu stellen. Aber wenn Sie Südeuropa besuchen und nachdenklich und kritisch prüfen, dann ist eins gewiß: daß dort in den südeuropäifchen Völkern sich die interessanten psychologischen Tatsachen anmelden, daß sie in ihren Bestrebungen ihre nationale Eigenart auszuprägen, ihre nationale Silhouette zu finden, mit Bewußtsein und mit vollem und tiefem Ernst gerade kulturelle seelische und auch religiöse Werte mit einbeziehen. Das find dort neue Momente in der ganzen Linienführung des öffentlichen Denkens. Das ist eine Erscheinung, die doch nachdenkliche Politiker zu Überlegungen bringen Freitag den 7. Juni 1929.1 1 2179 sollte. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1930
Bd.: 442. 1928
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-442

ID: 00000126
271 /279
... Bei der Tuberkulose ist nur die offene Tuberkulose berücksichtigt, weil sie allein imstande sein dürfte, eine Infektion der Milch mit Tuberkclbazillen herbeizuführen. Die Ausdehnung der Vorschrift auf Tuberkuloseverdacht würde schon aus praktischen Gründen zu weit führen und ist auch vom gesundheitlichen Standpunkt nicht erforderlich. Im übrigen ist es ausreichend, durch Abs. 2 die Möglichkeit zu geben, in den Ausführungsbestimmungen die Ausschaltung aus der Tätigkeit im Verkehr mit Milch auch auf Personen mit anderen ansteckenden Krankheiten als den obengenannten auszudehnen. Dies ist schon um deswilleu geboten, weil sich die jetzigen Anschauungen über die Verbreitungsweise dieser oder jener Krankheit durch die wissenschaftliche Forschung ändern können. Das Verbot des 8 13 Abs. 1 ist ausdrücklich aus solche Tätigkeiten beschränkt, die die Gefahr einer Krankheitsübertragung in sich bergen, so daß einer übertriebenen Ausdehnung der Schutzmaßregel vorgebeugt ist. Durch den Abs. 3 werden Personen mit Geschwüren, eiternden Wunden oder Ausschlägen betroffen, jedoch nur insoweit, als eine nachteilige Beeinflussung der Milch, etwa durch sich lösenden Schorf, oder eine ekelerregende Wirkung, die im Verkehr mit Milch höchst unerwünscht ist, in Frage kommt. Die Durchführung der Vorschriften der Abs. 1 bis 3 soll nach Abs. 4 zugunsten einer leichteren Anpassung an die in den einzelnen Ländern bestehenden besonderen Verhältnisse den obersten Landesbehörden übertragen werden. 4 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1931
Bd.: 444. 1930
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-444

ID: 00000128
272 /279
... Infolgedessen hat er einen sehr grotesken Irrtum be gangen und gesagt, dieses Parlament habe den Begriff der Immunität sehr charakteristischerweise aus der Medizin bezogen, um sich gegen Infektion nun gesichert zu wissen. (Zurufe von den Nationalsozialisten: Das ist ja ^ dasselbe, was Sie im Geschäftsordnungsausschuß gesagt haben!) — Gewiß, das habe ich dort auch gesagt. Ich werde auch noch auf anderes zurückkommen. — Dort hat Herr Gottfried Feder dargelegt, daß die Immunität die mächtigste Institution des Parlaments sei, eine Art Mauer der Feigheit, die dieses Parlament um sich herum errichte und die niedergerissen werden müsse. Von dieser Seite her also sind die Nationalsozialisten in der gräßlichsten Verlegenheit, wollen sie ehrlich nach ihrer Ideologie handeln, wie sie sich mit diesem Immunitätsproblem abfinden sollen. Als ich das oben im Ausschuß mitteilte, antwortete Herr Stöhr: Ja, das sei gedacht für die Situation, da die Nationalsozialisten über dieses Parlament hinweg ihren Staat eingerichtet hätten. Es ist uns erzählt worden, daß das eigentümliche Wesen des nationalsozialistischen Ethos in der Verantwortung bestehe. Meine Herren, was Sie betreiben ist, ein Moratorium der Verantwortung sich selber auszustellen, (sehr richtig! in der Mitte) und wir sind nicht gewillt, Ihnen bei diesem selbst ausgestellten Moratorium, das gegen ihre eigenen Grundsätze verstoßt, wenn sie ideenmäßig stark durchgehalten würden, zu folgen. (Lebhafte Zurufe von den Nationalsozialisten.) Was ich weiter auseinandersetzen will, geht von der Presse aus. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1938
Bd.: 459. 1936
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-459

ID: 00000143
273 /279
... Allein ich werde angesichts der ungeklärten politischen Lage nichts versäumen, was dem deutschen Volk die Lebensexistenz auch dann noch garantieren wird, wenn andere Staaten vielleicht das Opfer der bolschewistischen Infektion geworden sein werden. Ich muß es auch ablehnen, daß diese Auffassung einfach als eine Ausgeburt einer blassen Phantasie abgetan wird/ denn zunächst steht doch folgendes fest. Der Herr englische Außenminister eröffnet uns theoretische Lebensperspektiven, während z. B. in der Praxis sich ganz andere Vorgänge abspielen. Zum Beispiel: die Revolutionierung Spaniens hat 15 000 Deutsche aus diesem Land vertrieben und unserem Handel einen schweren Schaden zugefügt. (Sehr richtig!) Sollte diese Revolutionierung Spaniens auf andere europäische Staaten übergreifen, dann würde dieser Schaden nicht vermindert, sondern nur vergrößert werden. Ich muß aber nun einmal als verantwortlicher Staatsmann auch mit solchen Möglichkeiten rechnen. Es ist daher mein unabänderlicher Entschluß, die deutsche Arbeitskraft so oder so nützlich für die Erhaltung meines Volks anzusetzen. Wir werden jede Möglichkeit wahrnehmen — dessen kann Herr Minister Eden versichert sein —, unsere wirtschaftlichen Beziehungen zu den andern Völkern zu stärken, aber ebenso auch jede Möglichkeit, den inneren Kreislauf unserer Wirtschaft zu verbessern und zu vertiefen! (Lebhafter Beifall.) ...

274 /279
... Insoweit aber Deutschland selbst in Frage kommt, möchte ich keinen Zweifel darüber lassen, daß wir erstens in dem Bolschewismus eine unerträgliche Weltgefahr erblicken, zweitens, daß wir diese Gefahr von unserem deutschen Volk mit allen Mitteln fernzuhalten versuchen, und drittens, daß wir uns daher bemühen, das deutsche Volk gegen diese Infektion so gut wie möglich immun zu machen. Dazu gehört es auch, daß wir jede engere Beziehung mit den Trägern dieser Giftbazillen vermeiden und daß wir insonderheit nicht gewillt sind, dem deutschen Volk das Auge für diese Gefahr dadurch zu trüben, daß wir selbst über die notwendigen staatlichen oder wirtschaftlichen Beziehungen hinaus engere Verbindungen damit aufnehmen. Ich halte die bolschewistische Lehre für das größte Gift, das einem Volk gegeben werden kann. Ich wünsche daher, daß mein eigenes Volk mit dieser Lehre in keine Berührung kommt. Ich will aber dann als Bürger dieses Volks auch selbst nichts tun, was ich bei meinen Mitbürgern verurteilen muß. Ich verlange vom deutschen Arbeiter, daß er keinm Verkehr und Umgang mit ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 165. 1898/1900
Signatur: 4 Z 87.261-165

ID: 00002777
275 /279
... Die private Liebesthätigkeit wird nicht in der Lage sein, auf die Dauer die Tuberkulose wirksam zu bekämpfen, um so mehr, als das Terrain, was der Volksseuche abgerungen wird, auf der anderen Seite durch die schnelle Infektion von neuem verloren gehen kann. Ich möchte mir daher die Anfrage an die Reichsregierung erlauben, ob es nicht in absehbarer Zeit möglich ist, für diesen gewiß gemeinnützigen Zweck, um der ...

276 /279
... Meine Herren, was die Roßhaarspinnereien anlangt, auf welche bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen der Herr Abgeordnete Wurm hingewiesen hat, so wird in dieser Richtung auch nicht das mindeste Bedenken erhoben werden können dagegen, daß recht weitgehende Bestim-(L) mungen getroffen werden, weil in der That die Gefahr, welche durch Infektion mit Milzbrand und dergleichen Krankheiten herbeigeführt werden kann, eine ungeheuer drohende und für die Arbeiter im höchsten Grade gesundheitsgefährliche ist. Etwas anderes ist es mit den Schweinsborsten. Während bezüglich der Roßhaare der Nachweis geliefert ist, daß in so und so viel Fällen Infektionen von Menschen durch diese thierischen Haare stattgefunden haben, ist solches bezüglich der Schweinsborsten keineswegs in dem Umfange der Fall gewesen. Nach den beigebrachten Zeugnissen, welche namentlich in einer späteren Eingabe vom 26. Februar 1898 und in einem Nachtrag hierzu vom 16. März 18981 gebracht worden sind, ist nachgewiesen worden, daß in Hunderten von Fabriken niemals ein solcher Fall vorgekommen ist, daß eine Infektion durch Schweinsborsten stattgefunden hätte, und man hat nur einen Fall gefunden, wo russische Schweinsborsten, und zwar in Gemeinschaft mit Roßhaaren, eingeführt waren, sodaß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß diese Infektion durch die Vermischung der Roßhaare und der Schweinsborsten bewirkt wurde, eine Gefahr, die sich ja leicht vermeiden läßt, wenn hierbei stets eine Absonderung vorgeschrieben wird. Nun hat aber im Jahre 1898 bereits auf Grund oder vielmehr theilweise entgegen dieser Eingabe des Verbandes der Industriellen das Gesundheitsamt einen Entwurf von bezüglichen Vorschriften gebracht. ...

277 /279
... Man ist aber im Reichsgesundheitsamt schließlich zu der Ueberzeugung gekommen, daß dies Verfahren nicht ausreichende Garantien gegen die Infektion biete. Nach langen weiteren Erwägungen und Versuchen im Gesundheitsamt hat sich der Bundesrath jetzt entschlossen, eine Verordnung zu erlaffen, die in allernächster Zeit publizirt werden wird. Ich glaube, daß in dieser Verordnung den Wünschen der Industriellen, soweit das möglich war, vollkommen Rechnung getragen wurde. Ich möchte, ehe ich hierauf näher eingehe, zunächst hervorheben, daß die Auffassung der Techniker im Gesundheitsamt, der medizinischen wie chemischen Sachverständigen, doch wesentlich anders war in vielen Punkten, als die Auffassung der Fabrikanten. Diese haben allerdings immer behauptet, daß die Verarbeitung der Schweinsborsten noch in keinem nachweisbaren Fall eine Erkrankung an Milzbrand bei Menschen herbeigeführt habe. Die Sachverständigen im technischen Sinne waren aber- anderer Ansicht; sie waren namentlich der Ansicht, daß auch durch Schweinsborsten unter Umständen der Milzbrand auf (v) Menschen übertragen werden könne. Gestatten Sie mir, der Kürze halber, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten, aus der Begründung der Verordnung des Bundesraths einen kurzen Passus vorzulesen. Es ist dort gesagt, daß allerdings ein Theil der aus dem Ausland kommenden Borsten in gereinigtem und präparirtem Zustand bezogen wurde, und da keine Uebertragung des Milzbrands, wie es scheine, vorgekommen sei. Dann heißt es aber weiter: Solchen günstigen Erfahrungen steht aber die Thatsache gegenüber, daß in anderen Gegenden, z. B. ...

278 /279
... Ob darunter unsere Bürsten- und Pinselindustrie noch leiden sollte, kann ich heute natürlich nicht sagen; ich muß aber doch nach den mir gewordenen Informationen gegenüber dem eben mitgetheilten Bericht aus dem Gesundheitsamt entschieden bestreiten, daß in Nürnberg Fälle vorgekommen wären, in welchen nachweisbar (s) eine Infektion durch Schweinsborsten stattgefunden hat. Das wird von Seiten der Fabrikanten entschieden bestritten, und auch die Arbeiter haben bei der jüngsten Zusammenkunft in gleicher Weise sich geäußert; sie sind mit dem Vorgehen der Arbeitgeber völlig einverstanden. Diese Gefahr besteht also nach der diesseitigen Anschauung nicht, und ich kann nur wünschen, daß wenn die Verordnung in Kraft tritt, dieselbe nicht schädigend wirkt. Sollte das der Fall sein, werde ich die Sache hier wieder zur Sprache bringen, was ich mir hiermit ausdrücklich vorbehalte. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete vr. Hoeffel. — Es wird mir eben gesagt, der Herr Abgeordnete Dr. Hoeffel wäre nicht da; ich nehme daher an, daß er auf das Wort verzichtet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete l)r. Endemann. Dr. Endemann, Abgeordneter: Meine Herren, wenn ich heute als Jmpffreund das Wort zur Jmpffrage ergreife, so geschieht das nicht aus nervösem Dilettantismus — von dieser Ansteckung habe ich mich einstweilen frei gehalten —, aber es geschieht darum, weil im Juli vorigen Jahres eine Kommission getagt hat, welche das Jmpfgesetz einer gründlichen Revision unterwarf, und zu welcher auch die Jmpfgegner herangezogen wurden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1986
Bd.: 93. 1886/87
Signatur: 4 Z 87.261-93

ID: 00018465
279 /279
... Es ist mir aber bekannt, — und in dieser Beziehung kann ich den Herrn Vorredner beruhigen —, daß die preußische Regierung neuerdings die Frage, wie am besten die öffentlichen Wasserläufe von der Infektion durch schädliche Stoffe freizuhalten sein möchten, einer kommissarischen Berathung unterziehen läßt, und ich darf mich der Hoffnung hingeben, daß aus dieser kommissarischen Berathung ein Resultat hervorgehen wird, welches auch dem Landestheil, von dem der Herr Vorredner gesprochen hat, zum Nutzen gereichen wird. Die Anerkennung, welche der Herr Vorredner dem Verhandlungen des Reichstags. Reichsgesundheitsamte hat zu Theil werden lassen, akzeptire ich dankbar und bitte, sein Vertrauen auch weiter darauf hinzurichten, daß das Reichsgesundheitsamt im Interesse des öffentlichen Gesundheitszustandes so günstig wirken wird wie bisher. Was die Anfrage des Herrn Abgeordneten Witte anlangt, so kann ich mittheilen, daß der Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung giftiger Farben bereits ausgearbeitet vorliegt, und daß in diesen Tagen die Allerhöchste Ermächtigung dazu nachgesucht werden wird, um diesen Entwurf dem Bundesrathe und dem Reichstage vorzulegen. Es ist also Aussicht vorhanden, daß auch diese Materie in nicht zu ferner Frist ihrer Regulirung entgegengeführt werden wird. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Lingens. Abgeordneter Dr. Lingens: Meine Herren, nur noch zw ei Worte! Zunächst dem Herrn Abgeordneten Dr. Bamberger gegenüber, der so sehr stark, und vielleicht von seinem Standpunkte mit Recht, sich ausgelassen hat gegen die Fanatiker, die da absolut den Naturwein, die Reinheit, sowie die Ehrlichkeit aufrecht erhalten wollten. Allerdings stehe ich im allgemeinen auf solchem Standpunkte. ...


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