... Die Thatsache allerdings, daß an einer aus Wiesloch bezogenen jungen Rebe in Erfurt die Phylloxera gefunden ist, wie es das von den Petenten ihrer Petition beigelegte Verzeichniß der Infektionsherde angiebt, ist richtig, weiter aber ist auch das richtig, daß bald darauf eine amtliche Untersuchung der Rebschule in Wiesloch stattgefunden hat, und bei dieser Untersuchung in der Brönnerschen Rebschule, um die allein es sich handelt, nirgends eine Infektion gefunden ist. Es ist daher die Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen, daß diese nach Erfurt gebrachte wieslocher Rebe erst in Erfurt infizirt worden ist. Ich habe mich verpflichtet gehalten, diese Mittheilung dem hohen Hause zu machen; im übrigen bitte ich nur, meinen vorher bezeichneten Antrag anzunehmen. Meine Herren, ich glaube aber doch, daß dieser letzte Fall nur ein Grund mehr ist, die Reichsregierung dringend zu bitten, mit der gesetzlichen Regelung des inneren Rebenverkehrs unverzüglich vorzugehen. Präsident:1 Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schulze-Delitzsch. Abgeordneter vr. Schulze-Delitzsch: Meine Herren, ohne auf mein Amendement speziell zurückzukommen, beschränke ich mich auf den Antrag Nr. 2 der Petitionskommission, welcher das Amendement im allgemeinen in sich schließt. Aber ich habe einiges wegen der neueingekommenen Petitionen nachzutragen, deren Zahl einige 30 beträgt, so daß mit den einigen 50, die vorher gekommen sind, die Petitionen sich jetzt auf mehrere 80 belaufen, welche sämmtlich von Weingutsbesitzern aller bedeutenden Weinzonen Deutschlands unterzeichnet sind, worauf ich ganz speziell den Herrn Regierungskommissar aufmerksam mache. ... ... Nach dem Bericht, der in Form einer Denkschrift von der Regierung der Konvention beigefügt ist, hat die Regierung selbst ausgesprochen, es sei noch nicht nöthig, in Deutschland die Weinbezirke mit Rücksicht auf ihr Verhältniß zur Infektion abzugrenzen, um der Reblaus zu begegnen. Dies erscheine nur da geboten, wo die Krankheit, wie in Frankreich, Oesterreich u. a., bereits in weiterem Umfange herrscht oder in weinbautreibenden Gegenden auftritt. Nun, meine Herren, der letzte Fall, in Heimersheim, ist im schwersten Umfang eingetreten, und eben darauf der Theil der Petitionen gestützt, welche die Kommission der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen hat in Bezug auf die Beschränkung des inneren Rebverkehrs. Ein Hauptgrund, der gegen die von den Petenten beantragte Art der Beschränkung von dem Herrn Regierungskommissar geltend gemacht wurde, bestand darin: daß eine Kontrole der Durchführung solcher Beschränkungen nicht stattfinden könne, wenn man namentlich die großen Bezirke in kleine zerlege; wer solle die Leute beaufsichtigen, daß nicht kontravenirt werde. Meine Herren, wenn die Interessenten aber selbst sich zu ihrem Schutz eine solche beschränkende, beengendeMaßregel auferlegen, wie in keinem anderen Industriezweig, unter Theilnahme der Gemeindebehörden, so wird es doch wahrhaftig an der Kontrole der Ausführung nicht fehlen. Man hat hierbei auf die Erfahrungen in Heimersheim hingewiesen, daß die Leute den Desinfektionsmaßregeln gegenüber widerwillig seien. ...
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