Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 52. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-52

ID: 00018399
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... Ein Zahr später wurde die Untersuchung wiederholt, und man hat sämmtliche Reben bedeckt mit Läusen gefunden und eine kolossale Infektion über eine Fläche von beinahe 1 Hektar konstatirt. Außerdem, meine Herren, wird es auch nothwendig sein, das die einzelnen Staaten ihre Gesetzgebungen revidiren, um in der Lage zu sein, für den Fall einzutreten, daß das Reichsgesetz an seiner Grenze angekommen ist. Wie bekannt, wird durch die Reichsgesetzgebung bloß die Konstatirung der Krankheit ermöglicht. Wenn aber die Krankheit konstatirt ist, muß der einzelne Staat in der Lage sein, die Krankheit unterdrücken zu können und zu diesem Zweck zu expropriiren. Außerdem muß, und das schreibt auch die Konvention vor, der Versand von Reben aus solchen infizirten Grundstücken oder ganzen Gegenden verboten werden können. Zn dieser Richtung ist bisher allein der preußische Staat vorgegangen, der im vorigen Zahr ein Gesetz erlassen hat, das die Materie in einer im allgemeinen ganz befriedigenden Weise regelt. Zch hoffe, daß die übrigen Staaten, die bei der so wichtigen Sache interessirt sind, Preußen auf diesem Wege recht bald folgen und dadurch in die Möglichkeit kommen, für den Fall der Konstatirung der Krankheit auch ihrerseits für Unterdrückung des Uebels und für Verhinderung der Ausbreitung des Uebels sorgen zu können. Zm preußischen Gesetz ist mir nur ein kleiner Passus bedenklich. Es wird hier nämlich von der größeren Ausbreitung des Uebels abhängig gemacht, ob auch für ganze Bezirke die Versendung von Reben verboten werden kann. ...
... Es würde sehr wünschenswerth sein, wenn man wenigstens in weinbautreibenden Gegenden und nach weinbautreibenden Gegenden den Verschleiß von Reben, besonders Wurzelreben aus andern Bezirken und großen Entfernungen vollständig untersagen würde, denn die Möglichkeit der Infektion aus andern Gegenden liegt immer vor und sie ist bei uns leider schon sehr groß dadurch geworden, daß, wie ich vorhin mitgetheilt habe, eine ganze Reihe von andern Rebschulen als insizirt erkannt und nachgewiesen ist, daß von diesen Rebschulen eine Reihe von weiteren Znfektionsheerden durch ganz Deutschland sich verbreitet hat. Eine Regelung dieser Angelegenheit wäre also auf dem Wege allgemeiner Bestimmungen jedenfalls sehr erwünscht; aber abgesehen davon erscheint es mir als eine förmliche Pflicht der übrigen weinbautreibenden Staaten, die Angelegenheit bei sich zu regeln, besonders da in einzelnen dieser Staaten bereits Ansteckungen der allergefährlichsten Art konstatirt wurdea. Zn Württemberg z. B. sind Reblausheerde mitten in den Weinbergen nachgewiesen und es wäre jedenfalls ein ganz dringendes Bedürfniß, daß, wenn irgend wie eine weitere Ausdehnung des Uebels konstatirt wird, man sofort mit den energischsten und schärfsten Maßregeln vorgehen kann, denn da würde es sich darum handeln, vielleicht durch die Unterdrückung verhältnißmäßig kleiner Anfänge das ganz große Unglück von den Weingeländen, die sich dort in der Gegend befinden, fern zu halten. Meine Herren, die Konvention enthält eine Reihe von Belästigungen für den Handel mit Reben, die absolut nothwendig sind, sie enthält auch die Bestimmung von Belästigungen für den Pflanzenverkauf. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 58. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-58

ID: 00018408
22 /279
... Zch hatte selbst Gelegenheit, im oberen Rhonethale eine derartige Infektion zu beobachten. Die ersten Anfänge wurden damals zurückoerlegt auf einen Zeitraum von acht bis zehn Jahren. Die Entwickelung war ursprünglich allerdings eine langsame; aber damals, wie ich die Weinberge gesehen habe, waren doch auf eine Fläche von vielleicht 100 Hektar eine ganze Reihe von besonders infizirten und zerstörten Flächen zu sehen, so daß also da mit genauer absoluter ...

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... in der Nähe von Hamburg zugegeben, daß auch seine von der Krankheit ergriffenen Topfgewächse bei einer stärkeren Infektion nach einer verhältnißmäßig kurzen Zeit zu Grunde gegangen sind. Meine Herren, da ja von dieser Frage unser ganzes Vorgehen abhängen muß, so erlaube ich mir noch einige Mittheilungen zu machen, die sich in den Denkschriften finden, die uns vom Reichskanzleramt mitgetheilt worden sind. Herr Forstrath Nördlinger, ein sehr bekannter Kenner der mikroskopischen Kerben hat die Krankheit in der Wilhelms bei Stuttgart studirt und äußert sich darüber: Die mit Rebläusen besetzten Amerikaner der Villa sind 13 Zahre alt. Es muß denn auch überraschen, daß die ohne Zweifel seit ihrer Anpflanzung mit Läusen besetzten Amerikanergruppen bisher latent ihre Bewohnerschaft bescheiden vermehrten, ohne sie, wie sonst erfahrungsgemäß, auf die Nachbarschaft zu übertragen. Daß die amerikanischen Stöcke selber nicht zu Grunde gegangen sind, entspricht einer Erfahrung, die sich überall bestätigt, denn die amerikanischen Sorten sind ja meistens widerstandsfähig. Der Herr Forstrath Nördlinger erklärt dieses Faktum dadurch, daß er sagt: Sodann stehen die befallenen Reben auf ebenem Boden, nicht an sommerlichen Hängen, und der Boden hat viele Grundfeuchtigkeit, wird auch außerdem künstlich begossen, so daß von einer Dürre und Gluth des Bodens, wie im südlichen Frankreich, nie die Rede sein kann. Es heißt weiter: Demjenigen nun, der auf Grund vorstehender Betrachtungen die von den genannten Landsitzen aus für den Württembergischen Weinbau erwachsene Gefahr unterschätzen wollte, läßt sich entgegenhalten: 1.1 daß wir den Umfang des Infektionsherdes zu Cannstatt noch nicht sicher kennen. ...
... Nun wurde in den letzten Zähren auch eine Infektion in Deutschland aufgewiesen, die unter Verhältnissen aufgetreten ist, die sich am allermeisten den Erscheinungen genähert hat, die der Weinbau in der Regel bietet. Es war die Infektion bei Simon Louis Frsres in Plantisres. Hier haben wir Erscheinungen gesehen, so erschreckend als sie irgendwo in südlicheren Klimas, im südlichen Frankreich gedacht werden konnten. Hier theilt der Reichskommissar ein sehr sorgfältiger Untersucher, Herr Oberlin aus Beblenheim, mit, daß er im Frühjahr 1876 auf einigen Wurzeln bloß die erste Spur der Krankheit, die sogenannten Modositäten — Knoten an den Wurzeln — welche die Reblaus verursacht, an den Reben gefunden hat, aber durchaus keine Reblaus selbst konstatiren konnte. Zm folgenden Zahre, also nach einem Zahre, hatte die Infektion so kolossale Fortschritte gemacht, daß nicht nur die ganze Simonsche Rebschule von 19 Aren infizirt war, sondern daß auch benachbarte Weinberge in der Größe von 33 Aren stark infizirt waren. Wir haben also unter der Einwirkung eines besseren Sommers unter wesentlich anderen klimatischen Verhältnissen, unter den Verhältnissen, unter denen der Weinbau in der Regel in Deutschland getrieben wird, eine eben so rasche Entwickelung gehabt, als sie in Frankreich, in der Schweiz, in Kloster Neuburg beobachtet worden ist. Wir haben kein konkludenteres Beispiel, was das Schicksal unseres Weinbaus sein wird. Wenn die Krankheit festen Fuß gefaßt haben wird, dann wird die Entwickelung nach einem heißen Sommer eine so außerordentlich rasche sein, daß ein Entgegenwirken gegen die Krankheit kaum mehr gedacht werden kann. ...

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... Ich fürchte also, daß, wenn der erste Theil des Antrags der Kommission in dieser Beschränkung angenommen würde, die ganze Gesetzgebung erstens eine verhältnismäßig langsame und zweitens eine sehr lückenhafte bleibt, und jede Lücke in dieser Materie ist von der allergrößten Gefahr, denn durch jede dieser Lücken kann die Infektion des deutschen Weinbaues veranlaßt werden, durch jede Lücke kann der gefährliche Feind eindringen. Meine Herren, ich muß hier noch auf einen Punkt zurückkommen. Der Herr Kollege Schröder hat geglaubt, daß daß das Gesetz vom Jahre 1875 den gewünschten Erfolg nicht gehabt habe. Za, meine Herren, dem muß ich an der Hand der Erfahrung und an der Hand der Berichte die über die Wirksamkeit des Gesetzes mitgetheilt worden sind, ganz entschieden widersprechen. Es sind durch die Aufsichtsorgane, die in Folge dieses Gesetzes niedergesetzt waren, über zwanzig Infektionsherde der Reblaus nachgewiesen worden; zum großen Theil sind diese Infektionsherde Rebschulen gewesen, die einen lebhaften Handel nach den Weinbau treibenden Gegenden hatten. Es ist also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß, wenn diese Aufsichtsorgane nicht existirt hätten, wenn sie nicht gewirkt hätten, daß dann die betreffenden Kranlheitserscheinungen nicht wahrgenommen worden wären, und dann ist es sehr wahrscheinlich, daß in diesem Fall die Krankheit in das Weinbau treibende Gebiet gekommen wäre und ihre ganzen schrecklichen Konsequenzen in der Zwischenzeit schon gezeigt hätte. ...
... Nun ist es ein Faktum und durch die Untersuchungen nachgewiesen, daß die größte und intensivste Infektion, die wir bis jetzt in Deutschland haben, in den Gärtnereien von Erfurt besteht, und daß, wenn wirklich also die Bestimmung, daß in dem Falle der größeren Ausdehnung die Ausfuhrverbote, besonders von Reben auf einen ganzen Bezirk ausgedehnt werden können, einen Sinn haben soll, daß derartige Bestimmungen für den Erfurter Bezirk erlassen werden müßten, denn in Erfurt sind, seitdem das Gesetz besteht, seitdem nachgesucht wird, in jedem Jahre so zu sagen neue Herde entdeckt worden. Der letzte Herd ist noch im vorigen Jahre entdeckt worden. Trotzdem scheint wenigstens aus Erfurter Pflanzenkatalogen hervorzugehen, daß der Rebenhandel in der Umgegend von Erfurt noch nicht verboten ist. Es liegt mir hier ein Katalog von einer Erfurter großen Pflanzenhandlung vor, in dem sogar amerikanische Reben, also die allergefährlichsten Träger der Krankheit empfohlen werden und von denen es sogar heißt: die meisten nachstehenden amerikanischen Sorten sind neueste Einführungen aus Amerika. Also in einem Katalog von 1880 werden allerneueste amerikanische Einfuhren anempfohlen, trotzdem daß wir seit 1872, also seit 8 Jahren schon ein Verbot der ganzen Rebeneinsuhr haben. Meine Herren, wenn die Gärtnerei in Erfurt diese ganze drohende Gefahr so leichtfertig auffaßt, wie aus ihrer Annonce hervorzugehen scheint, wenn außerdem eine so große Anzahl von Infektionen nachgewiesen ist, wie das in Erfurt der Fall ist, wenn außerdem auch durch eine sorgfältige Untersuchung gar keine Sicherheit geboten werden kann, daß die Krankheit nicht existirt, wie wir z. B. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 60. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-60/61

ID: 00018411
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... Durch die gleichzeitige Infektion der Schafe wird die Dauer der Seuche erheblich abgekürzt. Außerdem wird durch die Impfung aber auch der Verlauf der Krankheit bedeutend gemildert, da bei den geimpften Schafen gewöhnlich nur eine Pocke oder doch nur eine beschränkte Zahl von Pocken entsteht. Je zeitiger nach dem Ausbruch der Seuche die Nothimpfung vorgenommen wird, um so günstiger ist der Verlauf; bei denjenigen Thieren, die bereits auf natürlichem Wege (durch flüchtiges Kontagium) infizirt sind, kann auch durch die Impfung der Ausbruch der natürlichen Pocken nicht verhindert werden. Es ist daher der Verlauf der Seuche in der Regel noch günstiger als bei der Nothimpfung, wenn die Impfung schon vor dem Ausbruch der Seuche bei unmittelbar drohender Gefahr einer Einschleppung der Seuche aus benachbarten pockenkranken Schafherden ausgeführt wird (Präkautionsimpfung). Als Vorbauungsmittel gegen die Pocken hat man die Impfung der Lämmer mit Lymphe, die aus natürlichen Pocken stammt, eingeführt. Diese sogenannte Schutzimpfung wurde früher vielfach empfohlen, weil die Sachverständigen der Ansicht waren, daß die Pocken auch anders als aus Ansteckung entstehen, namentlich durch allgemein verbreitete Schädlichkeiten (Klima u. s. w.) verursacht werden könnten und deshalb in gewissen Bezirken ein nothwendiges Uebel seien. Zn der That ist auch da, wo die Schutzimpfung üblich ist, die Pockenseuche stationär. Diese Erscheinung ist aber nach der heutigen Ansicht der Sachverständigen einzig und allein darauf zurückzuführen, daß durch die alljährlich wiederholte Impfung der Lämmer der Ansteckungsstoff künstlich fortgezüchtet und die Seuche immer wieder hervorgerufen wird. ...

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... 425 Milzbrand-Infektion gestorben sind, ohne die Zahl der Fälle näher mitzutheilen Eine noch größere Anzahl von Menschen ist in Folge von Milzbrand-Infektion erkrankt und, zum Theil nach längerem schweren Leiden, genesen. b. 1. April 1876 bis 31. März 1879. Nach den Jahresberichten der Königlich preußischen technischen Deputation für das Veterinärivesen betragen die durch den Milzbrand herbeigeführten Verluste: Bezeichnung der Berichtsperiode Fälle von Milzbrand sind vorgekommen Am Milzbrand sind gefallen 8, r-» 26 .8 8 K 6 .8 8 -0 Z .8 U 8 r: K d G .8 8 d G Quartal1 1876 . . Juni 68 92 114 4 186 855 71 Juli 119 235 320 16 447 437 142 September Oktober Dezember 96 159 248 10 273 393 159 Januar ^11IOi i . 112 238 254 4 329 243 31 In Folge von Milzbrand-Infektion Marz starben während desBerichtsAprlk jahres1876/77 7 Menschen. Juni 128 255 262 13 329 225 4 Juli 137 ! 307 410 17 439 535 154 September Oktober 114 194 213 17 235 113 39 Dezember l .1 2-NU--99 157 171 23 200 440 7 Im Berichtsjahre 1877/78 starben Marz 9 Menschen in Folge von MilzApril brand-Infektion. Juni1 ° 89 146 181 9 207 34 43 Juli 113 215 245 7 282 298 93 September Oktober 105 190 208 9 291 101 34 Dezember -Zmuar 94 180 195 3 229 221 1 ImBerichtsjahre1878/79 starben Marz 3 Menschen in Folge von Milzbrand-Infektion. Während des einen oder anderen der Berichtsjahre 1876/1877, 1877/1878 und 1878/1879 blieben vollständig frei von Milzbrand der Regierungsbezirk Stralsund und der Landdrosteibezirk Aurich. ...

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... Zn den oben genannten vier Zähren (1874/77) sind 13 Menschen — unter diesen 2 Gerber und 3 Fleischer — in Folge von Milzbrand-Infektion erkrankt und 6 gestorben. ...

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... 10 4 4 4 3 3 4 4 6 5 6 6 33 21 6 25 18 19 22 13 23 48 16 An Milzbrand-Infektion starben Menschen 1 1 2 1 1 I 1 1 ) Dazu treten och die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz. Die bedeutendsten Verluste durch den Milzbrand ent- ! des Milzbrandes in denselben Ortschaften, selbst in denselben fallen fast durchweg aus den Bezirk der Kreisdirektion j Gehöften vorkamen. Am Uebrigen treffen die oben unter Zwickau. Aus den Berichten geht ferner hervor, daß in ! Bayern gemachten Bemerkungen auch bezüglich des Auftretens den auf einander folgenden Zähren nicht selten Ausbrüche j der Krankheit in Sachsen zu. 4.1 Württemberg. Lausende Nr. j Kreis (Regierungsbezirk) Zahl der Ober-Aemter Zahl der Ober-Aemter, in denen Fälle von Milzbrand vorgekommen sind Zahl der Milzbrandfälle bei dem Rindvieh 7—t d-20 7-»! 04 r-20 i—I 20 d-20 7—1 l-20 rrr d-20 7—1 1876 1877 1878 7—1 20 1872 1873 rti dz20 1875 20 k-20 7—1 kl-20 7—1 20 d-Ä 1 Neckarkreis.... 17 _ 2 2 3 5 2 i 2 4 6 6 6 6 4 2 6 2 Schwarzwaldkreis. 17 4 7 5 5 5 4 7 6 14 23 12 14 19 9 43 22 3 Jaxtkreis 13 3 6 2 6 6 9 3 4 26 26 536 20 18 3 4 4 Donaukreis.... 16 — 1 2 2 1 1 ! 3 3 — 2 11 4 2 3 13 8 ZnFolge von Milzbrand - Infektion starben Menschen 1 1 1 Erkrankungen von Pferden und Schweinen an Milzbrand scheinen nach den Berichten in Württemberg selten, Erkrankungen von Schafen fast niemals beobachtet zu werden. 5.1 Laden. ...
... An Milzbrand erkrankten: Am Zahre 1868 12 Pferde, 43 Stück Rindvieh, — Schafe, — Schweine, 1869 - 15 - - — - — - 1870 - 12 - - — - — - 1871 - 20 - - — - — - 1872 - 86 - - 34 - — - 1873 1 Pferd, 20 - — - 3 - 1874 1 40 L - — - 2 - 1875 — - 41 - - — - — - 1876 1 24 - - 80 - — - 1877 — - 38 - - 13 - — - 1878 1 - 50 - - — - — - Erkrankungen von Menschen in Folge von Milzbrand-Infektion sind nicht beobachtet worden. 6.1 Elsaß-Lothringen. Milzbrand-Erkrankungen kamen nur bei Rindvieh und sehr selten bei Pferden vor. 1877. Unter-Elsaß in 5 Kreisen — Pferde, 10 Stück Rindvieh, Ober-Elsaß1 -1 21 -1 —1 -1 71 -1 - Lothringen1 -1 11 Kreise1 —1 -1 31 -1 - 1878. Unter-Elsaß in 4 Kreisen 2 Pferde, 13 Stück Rindvieh, Ober-Elsaß1 -1 31 -1 —1 -1 81 -1 - Lothringen1 -1 41 -1 31 -1 151 -1 - II. Tollwuth. 1. Preußen. Die Mittheilungen über das Vorkommen der Tollwuth bei Hunden sind in den Berichten und statistischen Tabellen der beamteten Thierärzte meistens nur dürftig und weniger zuverlässig als die Angaben über die anderen ansteckenden Thierkrankheiten. Namentlich bleibt es häufig zweifelhaft, ob S4 ...

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... 2 963 138 2 499 211 5 Menschen in Folge vonRotz-Infektion gestorben. Quartal11878 Zum 163 303 343 615 34 525 !1 30 Juli September Oktober Dezember 147 252 271 507 28 416 24 130 208 228 444 30 378 38 -1 1879 Marz 149 237 260 507 30 426 35 Berichtsjahr 1878/79 . . j 2 073 122 1 745 127 1 Mensch in Folge vonRotz-Infektion gestorben. ...

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... - 151 (34) 71 76 76 99 79 99 100 89 84 90 2) 196 215 302 332 358 385 359 288 291 306 282 Die Erkrankung eines Menschen in Folge von Rotz-Infektion wird je einmal in den Berichten für 1876 bezw. 1878 erwähnt. Anmerkung. ) Die Zahl der unmitelbaren Städte ist in Klammem vermerkt. 2) Im Jahre 1878 wurde die Rotzkrankheit beobachtet: 1. und 2. Quartal in 58 Bezirks-Aemtern, 3.1 -1 - 41 4.1 -1 - 29 ...

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... Die Erkrankung von Menschen in Folge von Rotz-Infektion wird in dem statistischen Material nicht erwähnt. 4. Württemberg. Laufende Nr.1 j Kreis (Regierungsbezirk) Zahl der Ober-Aemter Zahl der Ober-Aemter, in denenRotz- (Wurm-)Krankheit vorgekommen ist Zahl der rotz- (wurm-) kranken Pferde 1870 1871 Ol 1873 d-1875 1876 1877 1878 1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 2V I-20 V—t 1 Neckarkreis. . . 17 ? 5 13 15 17 10 15 14 10 18 15 46 60 37 21 38 40 20 2 Schwarzwaldkreis 17 ? 9 12 11 11 10 11 10 8 6 18 27 8 24 22 23 24 12 3 Jaxtkreis .... 13 ? 3 5 11 10 7 7 7 8 5 7 22 39 40 27 18 11 17 4 Donaukreis . . . 16 ? 5 6 8 8 7 10 11 7 15 24 20 17 22 21 26 20 Summe 63 ^5 22 36 45 46 34 41 41 37 36 55 119 127 118 92 100 10l^9 55 ...

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... Das Berichtsmaterial erwähnt, daß in den Zähren 1873 und 1874 je ein Mensch in Folge von Rotz-Infektion gestorben sei. Die Verschleppung der Seuche durch zahlreiche krank oder infizirt aus Frankreich zurückgekehrte Pferde hatte zur Folge, daß im Zahre 1872 die Zahl der Rotzfälle sich gegen das vorhergehende Zahr mehr als verdoppelte, und daß die Krankheit überhaupt eine Verbreitung erlangte, welche seit vielen Jahren nicht beobachtet worden war. Den Bemühungen der Veterinärpolizei ist es bisher nicht gelungen, die Rotzkrankheit auf den vor 1872 behaupteten Stand zurückzuführen, die Verluste an Pferden sind vielmehr bis 1878, in welchem Jahre sich eine erhebliche Abnahme der Rotzerkrankungen bemerklich macht, gleich groß und verhältnißmäßig bedeutend geblieben. 3. Laden. Schon nach dem Feldzuge von 1866 hatte sich eine auffällige Vermehrung der Rotzsälle im Lande bemerklich gemacht, eine noch größere Verbreitung trat nach dem deutschfranzösischen Feldzuge in den Jahren 1871 und 1872 ein. Obgleich die Großherzogliche Negierung die thierärztliche Untersuchung aller in Frankreich zu Kriegsfuhren benutzt gewesenen Pferde nach deren Rückkehr angeordnet hatte, so müssen doch kranke oder infizirte Pferde dieser Untersuchung vielfach entgangen sein. Die Rotzkrankheil wurde beobachtet: im Jahre 1868 bei 69 Pferden, r1 r 1869 - 41 - - - 1870 - 29 - 1871 - 66 - - - 1872 - 128 - 1873 r 90 - 1874 - 77 - - - 1875 - 69 - 1876 - 58 - 1877 - 54 - 1878 r 29 - Uebertragungen der Rotzkrankheit auf Menschen sind nicht konstatirt. 6. Elsaß-Lothringen. In den Jahren 1877 und 1878 sind in Elsaß-Lothringen zusammen 172 rotzkranke Pferde theils getödtet worden, theils gefallen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1881
Bd.: 62. 1881
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-62

ID: 00018413
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... Also die Sache ist einfach die, daß ein Schutzmann bei einer Rauferei einschreitet und ein Betrunkener ihm ein Fingerglied abbeißt; der Mann kommt vor Gericht, und es findet sich, daß der Mann außerordentlich vorsichtig in der Wahl seines Vaters gewesen ist, der Vater war nämlich derartig von Alkohol inftzirt, daß der Arzt meinte, die Infektion sei auf den Sohn übergegangen und der Sohn sei aus diesem Grunde jedenfalls unzurechnungsfähig. Za, meine Herren, das scheint mir ein Fall zu sein, wo man offen und ohne den geehrten Herrschaften zu nahe zu treten, wird behaupten können: Arzt und Richter haben sich geirrt, aber deshalb braucht man doch kein neues Gesetz zu machen. Nun hat der Herr Regierungskommissar von „ähnlichen Fällen gesprochen, ganz wie die Motive, die Fälle werden aber nicht erzählt, sondern nur nach ihren Quellen angedeutet, und ich habe mich die Mühe nicht verdrießen lassen, diesen Quellen nachzuforschen. Es sind zunächst zwei Fälle, die beide in der Eulenburgschen Vierteljahrsschrist enthalten sind. Beide Fälle, meine Herren, treffen Thaten, die im Säuferwahnsinn begangen wurden. Bei dem ersten dieser Fälle hatte allerdings der betreffende Verbrecher, um ihn so, zu nennen, unmittelbar vor der That durch ausgedehnten Branntweingenuß sich in einen Rausch versetzt. Der zweite aber, meine Herren, hatte vier Tage vor der That keinen Tropfen Branntwein zu sich genommen, so daß dieser zweite Fall gar nicht unter dieses Gesetz und namentlich unter tz 2 fallen würde. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1882
Bd.: 66. 1881/82
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-66

ID: 00018436
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... Es genügt in der That ein Blick auf die Liste, die von den Petenten aufgestellt worden ist über die Art und Weise wie die Infektion durch die Phylloxera, in der neuesten Zeit insbesondere, verbreitet worden ist, um sich davon zu überzeugen. Ich erlaube mir nur ein paar Namen der Orte anzuführen, um die es sich handelt, dann wird schon zur Genüge die Gefahr erhellen: Glogau wurde infizirt von Erfurt aus, Erfurt wiederum von einer Erfurter Rebschule, Wernigerode von Hamburg aus, das Lustschluß Wilhelm« in Württemberg von England aus; die Villa bei Wilhelma durch französische Reben, Adlersberg von Erfurt aus, Ahorn bei Koburg wiederum von Erfurt, Sachsenhausen bei Frankfurt von Plantsres bei Metz; Erfurt endlich ist infizirt worden von Wiesbach in Baden. Solchen Gefahren gegenüber bedarf es wohl weiter keiner Ausführung, die die Petenten allerdings noch machen, um zu beweisen, daß hier vor allen Dingen der Hebel angesetzt werden muß, um Schutz und Sicherheit für die Zukunft zu schaffen. Das allerfleißigste Suchen nach Infektionsherden vermag die Sperrcegeln nicht zu ersetzen, denn es braucht eine lange Zeit, ja es können 1 bis 2 Jahre vergehen, bis die Infektion, die an der Wurzel des Weinstocks geschieht, an den grünen Blättern und Zweigen wirklich sichtbar wird. Das ist selbstverständlich, daß die sorgfältigste Beobachtung mit der Absperrung und Vernichtung des einmal gefundenen Herdes Hand in Hand gehen muß. Auch auf einen anderen Umstand sehr wichtiger Natur machen die Petenten noch aufmerksam, den ich hier nicht ganz übergehen kann. Es ist die Entschädigungsfrage. ...

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... Meine Herren, der Herr Referent hat Ihnen vorhin ausgeführt, in einer wie großen Anzahl von Fällen eine Infektion, eine Verseuchung in Deutschland von deutschen Pflanzschulen aus nachgewiesen worden ist. Die schlimmste in dieser Beziehung war die Verseuchung in Sachsenhausen, die von Plautiäres aus erfolgt ist. Diese Verseuchung gibt zugleich ein schlagendes Beispiel, wie wenig Garantie man dadurch hat, wenn die Reblaus in einer Pflanzschule nicht aufgefunden wird, daß sie dort auch nicht existire. Die betreffenden Gärtnereien in Plautisres waren einer regelmäßigen Untersuchung von Seiten eines sehr sorgsamen Kommissärs unterworfen. Der betreffende Kommissär hatte vor 3 oder 4 Jahren eine einzige Erscheinung dort wahrgenommen, die ihn vermuthen ließ, es könne eine Reblausgefahr bestehen; er konnte abertrotz der sorgfältigsten Nachsuchung keine weitere Spur finden; und trotzdem war im folgenden Jahre dort die Infektion so ausgebreitet, daß ein großer dabei liegender Weinberg schon gründlich infizirt war, der von dieser Untersuchung als gesund befunden worden war. Von dort wurde die Infektion nach Sachsenhausen verschleppt. Also, meine Herren, Sie sehen daraus, wie dringend nothwendig es ist, daß den Handelsgärtnereien der Rebenverkehr unmöglich gemacht wird, und wie wenig Garantie wir dadurch, daß eine Rebschule als gesund erklärt wird, haben, daß sie auch wirklich gesund ist. ...
... Meine Herren, ein direkter Verkehr von Eisenbahnwagen zwischen dem südlichen Frankreich und uns kann eben so gut der Träger der Infektion sein wie Pflanzen. Ja, ich mache auf eines aufmerksam: es wird allgemein angenommen, daß die Infektion in der Gegend von Bordeaux durch Weinfässer dahin gebracht worden ist, dadurch daß Weinfässer, die zufällig in der Nähe von infizirten Weinbergen gelegen waren, die Träger von geflügelten Insekten waren, und daß dadurch die Infektion nach Bordeaux gebracht worden ist. Ich glaube, daß sogar Bäume und Sträucher wegen der Zeit, in welcher sie verhandelt werden, verhältnißmäßig ungefährlich sind; denn, so viel ich von der Gärtnerei verstehe, werden Bäume und Sträucher meist im Winter und Frühjahr versendet, also zu einer Zeit, wo es keine geflügelte Reblaus gibt, so daß also die Bäume und Sträucher der geflügelten Reblaus gegenüber viel unschädlicher sind, wie verschiedene andere Formen des Verkehrs, der zwischen den betreffenden Gegenden und unseren weinbautreibenden Kreisen besteht. Meine Herren, durch die Konvention wird noch eine andere Gefahr wesentlich beseitigt, die mir früher recht bedenklich war. Als vor zwei Jahren der lebhafte Verkehr von Weintrauben zum Zweck der Weinbereitung zwischen Italien und Deutschland und zwischen Oesterreich und Deutschland bestand, da wurden eine große Masse von Weintrauben wahrscheinlich auch aus solchen Gegenden gebracht, wo die Reblaus herrschte. ...

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... Die Erfahrungen an der Aar zeigen uns, wie wenig Sicherheit man hat, wenn man Wurzelreben aus andern Gegenden bezieht, auch wenn dort eine Infektion noch nicht bekannt ist. Ich bedaure sehr, daß wir das Gesetz nicht haben, und fordere die Weinbauer in ihrem eigenen Interesse dringend auf, daß sie, trotzdem ein Verbot des Bezugs von Reben nicht besteht, sich des Bezugs von Reben in diesem Jahre vollständig enthalten. Meine Herren, wenn wir Sicherheit durch die Konvention und durch die gesetzlichen Bestimmungen hoffen, so muß meiner Meinung nach auch noch die Selbstthätigkeit der weinbautreibenden Kreise dazutreten, und ich glaube, daß wir in der Pfalz in dieser Beziehung zweckmäßige Maßregeln ergriffen haben. Wir haben durch einen durchaus sachverständigen Mann, der Reblausinfektionen schon gesehen hat, unser Weinbaugebiet vor einigen Jahren genau untersuchen lassen. Wir hatten die Unterstützung unserer Regierung, die sämmtliche Bürgermeistereien angewiesen hat, den betreffenden Sachverständigen auf alle verdächtigen Erscheinungen aufmerksam zu machen, ihn von dem Stande fremder Reben zu unterrichten, und wir haben mit Hilfe der Regierungen so eine Untersuchung unseres Weinbaugebietes vornehmen lassen, in Folge deren wir uns sagen konnten: wir haben die Gewißheit, daß größere, ältere Infektionen bei uns in den Pflanzungen nicht existiren. Nach dem Vorkommnisse an der Aar haben wir die Untersuchung dieses Jahr wiederholen lassen, und ich muß der Reichsregierung meinen Dank dafür aussprechen, daß sie jeden derartigen Antrag auf eine Untersuchung in der bereitwilligsten Weise gut geheißen und auch mit ihren Mitteln unterstützt hat. ...

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... Ja, wenn früher schon eine Infektion nachgewiesen war, daß man dann in dieser Weise einschreitet, ist klar; aber wenn nun noch keine Infektion stattgefunden hat, wenn nur festgesetzt ist, er hat Weinstöcke gehabt bei sich, die zur Untersuchung auf Infektionen gar nicht gelangt sind, in dieser Zeit, und jetzt schafft er rasch, um sich den Export zu erhalten, die Weinstöcke weg — wissen wir denn nun absolut, daß hier vorher kein Infektionsherd gewesen ist? Dazu müßte doch eine Untersuchung des Bodens stattfinden. Ich will also, um mich hier kurz zu fasten, nicht bloß, wo bereits der Beweis früher stattgefundener Infektion geführt ist, verlangen, dies festzustellen, sondern ich will auch festgestellt haben, daß unbedingt kein Verdacht, keine Möglichkeit einer Infektion vor Wegschasiung der Weinstöcke stattfindet. Ich will also, daß der Raum darauf untersucht wird, daß sich gar keine Seuchenverschleppungsmomente mehr in dem Boden finden. Man kann Seite 20 in unserer Vorlage Nr. 77 finden: Einen ähnlichen Zweck wie jene Karten haben die nach Art. 9 Nr. 6 von den Regierungen der Vertragsstaaten aufzustellenden und auszutauschenden Verzeichnisse derjenigen Handel und sonstigen Verkehr mit Pflanzen treibenden Gärtnereien, Institute re., welche durch Erfüllung der Anforderungen der Konvention als unverdächtig im Sinne der letzteren sich ausweisen und regelmäßig untersucht werden. ...

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... Meine Herren, daraus folgt: alle Geschäfte, die mit Reben Handel treiben, seien es Handelsgärtnereien, seien es einzelne Rebschulen — dies müßen wir doch wohl mit Nothwendigkeit ausdrücken im Gesetz — müßen regelmäßig untersucht werden, wie ich bereits verlangte, wenn die Konvention ins Leben tritt, und es muß diese Untersuchung überall, auch wo es sich nicht um frühere Infektionen handelt, sondern wo man eben feststellen soll, daß keine Infektion zu befürchten ist, vollständig und allgemein stattfinden. Die Begründung der Konvention sagt darüber wörtlich — es sind zwei Worte, die ich anführen will —, man hoffe, daß durch die Nothwendigkeit, sich den Exporthandel zu sichern durch ein behördliches Attest, sich die meisten Handelsgärtnereien dem Gesetz fügen und sich den Untersuchungen unterziehen werden. Nun, daß die Untersuchung in lit. v. zu Art. 3 der Konvention nicht allgemein verordnet ist, ehe ein Exportattest überhaupt ertheilt wird, habe ich schon bemerkt. Nach der Fassung dieser Stelle der Konvention wird uns da, wo bereits eine Infektion früher nachgewiesen ist, Schutz gegen die Verschleppung und die Ungefährlichkett des jetzigen Standes daselbst dadurch gewährt, daß mehrere Jahre erfordert werden, ehe die Ausfuhr gestattet wird. Vielleicht erhalten wir durch den Herrn Regierungskommißarius über die allgemeine Nothwendigkeit von Untersuchungen noch einen näheren Aufschluß; ein Mehreres habe ich für heute nicht hinzuzufügen. Vizepräsident Freiherr zu Franckenstein: Das Wort hat der Herr Kommissar des Bundesraths Geheimer Regierungsrath Weymann. ...

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... Einer solchen Anlage wird dann für die Dauer die Vermuthung zur Seite stehen, daß sie einem Verdacht der Infektion nicht unterliege, so daß Schwierigkeiten und Weiterungen bei dem Uebergang ihrer Sendungen über die Grenze nicht entstehen werden. Eine besondere Berücksichtigung des Grenzverkehrs für den Pflanzenhandel erschien unter diesen Umständen nicht als geboten. Sollte dessenungeachtet im Laufe der Zeit sich herausstellen, daß man in dieser Hinsicht bei Abfassung der Konvention von unzutreffender Voraussetzung ausgegangen ist, daß ein wirkliches und allgemeineres Bedürfniß bestehe, auch für den Grenzverkehr mit anderen als Rebpflanzen besondere Erleichterungen zu verschaffen, so zweifle ich nicht, daß, wie wir selbst, so auch die übrigen Vertragsstaaten willig die Hand dazu bieten werden, um im Wege nachträglicher Verständigung diesem Bedürfniß noch gerecht zu werden. Jedenfalls würde der Versuch, dies zu erreichen, unsererseits nicht unterlassen werden. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ackermann. Abgeordneter Ackermann: Darum handelt es sich doch nicht allein; man kann sich nicht genügen lassen mit dem Zeugniß, welches die Behörde ausstellt, wenn man den Grenzverkehr nach allen Seiten hin erleichtern will; die Hauptfrage dabei ist, ob im Grenzverkehr beim Pflanzenhandel Verhandlungen des Reichstags. es möglich fällt, die Pflanzen aus allen Wegen über die Grenze zu führen, oder ob sie nur eine oder wenige Zollstraßen passiren dürfen. Das ist die Schwierigkeit, die in der Sache liegt. ...

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... Die Thatsache allerdings, daß an einer aus Wiesloch bezogenen jungen Rebe in Erfurt die Phylloxera gefunden ist, wie es das von den Petenten ihrer Petition beigelegte Verzeichniß der Infektionsherde angiebt, ist richtig, weiter aber ist auch das richtig, daß bald darauf eine amtliche Untersuchung der Rebschule in Wiesloch stattgefunden hat, und bei dieser Untersuchung in der Brönnerschen Rebschule, um die allein es sich handelt, nirgends eine Infektion gefunden ist. Es ist daher die Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen, daß diese nach Erfurt gebrachte wieslocher Rebe erst in Erfurt infizirt worden ist. Ich habe mich verpflichtet gehalten, diese Mittheilung dem hohen Hause zu machen; im übrigen bitte ich nur, meinen vorher bezeichneten Antrag anzunehmen. Meine Herren, ich glaube aber doch, daß dieser letzte Fall nur ein Grund mehr ist, die Reichsregierung dringend zu bitten, mit der gesetzlichen Regelung des inneren Rebenverkehrs unverzüglich vorzugehen. Präsident:1 Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schulze-Delitzsch. Abgeordneter vr. Schulze-Delitzsch: Meine Herren, ohne auf mein Amendement speziell zurückzukommen, beschränke ich mich auf den Antrag Nr. 2 der Petitionskommission, welcher das Amendement im allgemeinen in sich schließt. Aber ich habe einiges wegen der neueingekommenen Petitionen nachzutragen, deren Zahl einige 30 beträgt, so daß mit den einigen 50, die vorher gekommen sind, die Petitionen sich jetzt auf mehrere 80 belaufen, welche sämmtlich von Weingutsbesitzern aller bedeutenden Weinzonen Deutschlands unterzeichnet sind, worauf ich ganz speziell den Herrn Regierungskommissar aufmerksam mache. ...
... Nach dem Bericht, der in Form einer Denkschrift von der Regierung der Konvention beigefügt ist, hat die Regierung selbst ausgesprochen, es sei noch nicht nöthig, in Deutschland die Weinbezirke mit Rücksicht auf ihr Verhältniß zur Infektion abzugrenzen, um der Reblaus zu begegnen. Dies erscheine nur da geboten, wo die Krankheit, wie in Frankreich, Oesterreich u. a., bereits in weiterem Umfange herrscht oder in weinbautreibenden Gegenden auftritt. Nun, meine Herren, der letzte Fall, in Heimersheim, ist im schwersten Umfang eingetreten, und eben darauf der Theil der Petitionen gestützt, welche die Kommission der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen hat in Bezug auf die Beschränkung des inneren Rebverkehrs. Ein Hauptgrund, der gegen die von den Petenten beantragte Art der Beschränkung von dem Herrn Regierungskommissar geltend gemacht wurde, bestand darin: daß eine Kontrole der Durchführung solcher Beschränkungen nicht stattfinden könne, wenn man namentlich die großen Bezirke in kleine zerlege; wer solle die Leute beaufsichtigen, daß nicht kontravenirt werde. Meine Herren, wenn die Interessenten aber selbst sich zu ihrem Schutz eine solche beschränkende, beengendeMaßregel auferlegen, wie in keinem anderen Industriezweig, unter Theilnahme der Gemeindebehörden, so wird es doch wahrhaftig an der Kontrole der Ausführung nicht fehlen. Man hat hierbei auf die Erfahrungen in Heimersheim hingewiesen, daß die Leute den Desinfektionsmaßregeln gegenüber widerwillig seien. ...


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