... Ich würde Ihnen vorschlagen, die verschiedenen Abänderungsvorschläge, die eventuellen des Abgeordneten Mende und den Abänderungsvorschlag des Abgeordneten Planck und Genossen, sowie auch den Abänderungsvorschlag des Abgeordneten Dr. Aegidi nach der Reihenfolge so zu nehmen, wie die Abänderungen sich im Texte des Paragraphen anpassen sollen, so daß wir zunächst über das Amendement , des Abgeordneten Mende abzustimmen hätten, welcher statt des Wortes „erdichtete setzen will: „Unwahrheiten, dann über das Amendement Planck, welcher hinter das Wort „Thatsachen setzen will: „wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind; und dann wieder über das Amendement Mende, welcher statt „um setzen will: „in der Absicht, dann wieder über das eventuelle Amendement Mende, welches hinter das Wort „oder der dritten Zeile, setzen will: „gesetzlich gerechtfertigte und wenn das angenommen oder verworfen ist, über den Antrag Aegidi, welcher diesen ganzen Passus gestrichen haben will. Je nach dem Ausfalle der Abstimmung über den ganzen § 129 würden dann die Anträge Fries und Genossen und der Principale Antrag des Abgeordneten Mende, welcher dahin geht, den ganzen K 129 zu streichen, ihre Erledigung finden. Der Abgeordnete Mende hat das Wort zur Geschäftsordnung. Abgeordneter Mende: Ich habe in der vorigen Sitzung gebeten, meinen Antrag dahin zu verstehen, daß ich die Streichung auf die Worte „erdichtete oder entstellte Thatsachen ausgedehnt wissen Will. Vice-Prästdent Fürst z« Hohenlohe Herzog von Ujest: - Wir kommen also zur Abstimmung. Der Abgeordnete Mende beantragt, statt der Worte „erdichtete oder entstellte Thatsachen zu setzen: „Unwahrheiten. ... ... Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage des Abgeordneten Mende entgegen, diese Worte stehen lassen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Das ist die Majorität. . Wir kommen nun zur Abstimmung über das Amendement Planck, welches dahin geht, hinter die Worte „entstellte Thatsachen einzuschieben: „wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind. Ich bitte diejenigen Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Auch dies ist die Majorität. Nun beantragt der Abgeordnete Mende, statt des Wortes „um zu setzen: „in der Absicht. Ich bitte diejenigen Herren, welche so beschließen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) . Es ist dies die Minorität. Der Abgeordnete Mende beantragt ferner, hinter dem Worte „oder, vor „Anordnungen — für den Fall der Annahme der Worte „oder Anordnungen der Obrigkeit — einzuschalten die Worte: „gesetzlich gerechtfertigte. Ich bitte diejenigen Herren, welche so beschließen wollen, sich zu erheben.1 (Geschieht.) Es ist die Minderheit. Der Antrag Aegidi beantragt nun, die Worte „oder Anordnungen der Obrigkeit zu streichen. Ich bitte diejenigen HerreNswelche diesem Antrage entgegen diese Worte stehen lasten wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) Nach der einstimmigen Ansicht des Bureaus ist dies die Majorität. Wir kommen nun zur Abstimmung über den ganzen § 129, wie er sich durch die Abstimmung gestaltet hat. Derselbe würde so lauten: Wer erdichtete oder entstellte Thatsachen, wissend, daß sie erdichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. ...
| Abb. der Originalseite (Image-Nr.: bsb00018305_00490) |