Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 11. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-11

ID: 00018307
121 /904
... Mende: 290. 295. 296. 297. 384. 385. 390. 410. 425. 430. 434. 438. 440. 464. 467. Dr. Meyer (Thorn): 152. 159. 200. 201. 203. 210. 218. 222.1 233.1 234.1 236.1 238.1 307.1 339.1 346.1 347.1 349.1 550. 356.1 363.1 364.1 365.1 372.1 374.1 381.1 382.1 383.1 397.1 426. 430.1 431.1 468.1 568.1 635.1 645.1 650.1 651.1 652.1 655.1 672. 674.1 677.1 679.1 680.1 682.1 724.1 727.1 728.1 734.1 736.1 737. 762. 771. 772. 817. 836. 846. 848. 855. 874. 881. 1169. 1172. Miquel: 44. 54. 68. 77. 91. 93. 156. 175. 179. 191. 212-229.1 256.1 260.1 268.1 279.1 284.1 333.1 361.1 396.1 421.1 489. 528.1 529.1 533.1 534.1 574.1 579.1 620.1 643.1 736.1 737.1 738. 742.1 764.1 766.1 767.1 768.1 769.1 773.1 784.1 788.1 804.1 932. 936.1 940.1 944.1 967.1 976.1 980.1 981.1 982.1 983.1 985.1 997. 998. 1019. 1067. 1068. 1069. 1071. 1072. 1074. 1082. 1083. 1085. 1088. 1098. 1128. 1144. 1175. 1178. 1189. Freiherr von Moltke: 207. 365. 461. Dr. von Mühler: 1163. Dr. Müller (Görlitz): 538. 713. 808. 858. Müller (Stettin): 1196. Gras zu Münster: 688. 730. 806. 896. 898. Neubrouner: 639. 640. 731. Niendorf: 293. 450. 451. 516. 542. 544. 546. 549. 930. 1044. Oehmichen: 597. 969. Ohm: 933. Dr. Oppenhoff: 838. 839. 854. 1174. Freiherr von Patow: 150. 328. 335. 452. 526. 529. 612. 620. 621. 752. 809. 885. 888. 931. Planck: 390. 424. 425. 426. 428. 429. 440. 466. 1095. 1122. Fürst von Pleß: 340. Graf von Pleffen: 797. Dr. Prosch: 83. 94. 148. 222. 255. 257. 261. 262. 264. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 12. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-12

ID: 00018311
122 /904
... , Mende zu §§. 103, 106., 108., 109. des Strafgesetzbuchs . . .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 293 Abänderungs-Antrag v. Patow zu §. 79. des Strafgesetzbuches . . 294 Abänderungs-Antrag Fürst Pleß zu K§. 79.^ 81., 83., 84. des Strafgesetzbuches 294 Abänderungs-Anträge Meyer (Thorn) u. Gen. zu den §§. 103. und 104., Fries u. Gen. zu §§. 103. bis 143. des Strafgesetzbuches294 Äbänderungs - Anträge v. Hoverbeck zu §. 92. und Krüger zu §§. 90, 92 — 95. des Strafgesetzbuches .1 .1 .1 .1 .1 ....1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 295 Zweiter Bericht der Petitions-Kommission . 295 Abänderungs-Antrag Mende zu§. 114.^1 . -1 Planckzu§. 108 .1 -1 Planck zu Z. 1.1-1 SM Gesetz-Entwurf, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 9. November 1867 wegen des außerordentlichen Geldbedarfs des Norddeutschen Bundes zur Erweiterung der Kriegs-Marine und Herstellung der Küstenvertheidigung ...... 301 49. ...

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... Mende. - Der Reichstag wolle beschließen: 1)1 in §. 103. hinter den Eingangsworten „Wer es einzuschalten: „unter Anwendung von Gewalt; 2)1 in §. 105. hinter dem Worte „Gewalt einzuschalten: „oder durch Mißbrauch der Amtsgewalt; 3)1 in §. 108. Zeile 5 hinter dem Worte „gegen das Wort: „gesetzmäßige einzuschalten; 4)1 in §. 109. den letzten Satz in ein selbstständiges Alinea zu verwandeln. Mende. Nr. «3. Abänderungs-Antrag zu dir. 5. der Drucksachen. Freiherr v. Patow. Der Reichstag wolle beschließen: den §. 79. des Entwurfs in folgender Fassung anzunehmen: §. 79. Wer es unternimmt 1)1 einen Bundesfürsten zu tödten, gefangen zu nehmen, in Feindes Gewalt zu liesern, oder zur Regierung unfähig zu machen, 2)1 wie Nr. 1. des Entwurfs, 3)1 wip Nr. 2. -1 - 4)1 wie Nr. 3. - wird wegen Hochverrates mit lebenslänglicher schwerer Freiheitsstrafe bestraft. Sind in den Fällen zu 2., 3. und 4. mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter 5 Zähren ein. Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden. Frhr. v. Patow. Nr 6L. Abänderungs-Anträge. zu . Nr. 5. der Drucksachen. Fürst PleH u. Gen. I.1 Zu §. 79. In Alinea 1hinter: „Zuchthaus einzuschalten : „oder Gefängniß und für den Fall der Annahme des Antrags der Abgeordneten Bürgers und Grafen Schwerin in Alinea 2. vor den Worten: mlldernde Umstände einzuschalten: „in den Fällen II.1 Zu §. 81., Alinea 1. hinter „Zuchthaus einzuschalten: „oder Gefängniß. III.1 Zu §. 83. und zwar eventuell auch zu der von dem Abgeordneten Dr. ...

124 /904
... Mende. Der Reichstag wolle beschließen: im §. 114. s) Zeile 2., hinter „Menschenmenge einzuschalten: „welche den Charakter einer Versammlung im Sinne des betreffenden Vereinsgesetzes nicht hat; b) Zeile 5., hinter „welche einzuschalten: „nachweisbar durch äußerliche Hindernisse nicht in der sreien Bewegung beschränkt war. Mende. Nr 6S Abändernngs Antrag zu Nr. 5. der Drucksachen. Planck. Der Reichstag wolle beschließen: im §. 108. statt der Worte „gegen Anordnungen der Obrigkeit zu setzen: „gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen. Planck. Nr 7« Abänderungs-Antrag zu dir- 5. der Drucksachen. Planck. Der Reichstag wolle beschließen: im §. 111. Zeile 4. und 6. vor dem Worte „Amtshandlungen,, einzuschalten: innerhalb seiner Zuständigkeit. Planck. Nr. 71. Abänderungs-Anträge zu Nr- 5. der Drucksachen. Mende. Der Reichstag wolle beschließen : 1)1 in K. 122. hinter dem auf Zeile 7 stehenden Worte „Handlungen die Worte: „in gleicher Absicht einzuschalten: 2)1 in §. 123. Zeile 4 hinter dem Worte „Zusammenrottung die Worte einzuschalten: „zu gleichem Zwecke; 3)1 prinzipaliter den Z. 129. zu streichen, subsidiarisch in 8- 22V. -0 statt des Wortes „erdichtete zu setzen: „Unwahrheiten, d) statt des Wortes „um zu setzen: „in der Absicht, v) auf Zeile 3. vor dem Worte „Anordnungen einzuschalten: „gesetzlich gerechtfertigte; 4)1 in §. 135. statt des Wortes „Verstrickung zu setzen: „Verfügung der zuständigen Behörde; 5)1 in §. 136. statt der Worte „unwahre Thatsache zu setzen: „Unwahrheit; 6)1 in §. 137. Zeile 5. vor dem Worte „unterläßt zu setzen: „in böswilliger Absicht Mende. Nr. 72. Berlin, den 19. März 1870. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 13. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-13

ID: 00018312
125 /904
... Krüger, Mende. Nr. 62. 68. 71. Frhr. v. Patow. Nr. 63. Fürst Pleß, Meyer (Thorn) u. Gen. und Fries u. Gen. Nr. 65. v. Hoverbeck, Krüger. Nr. 66. Plank. Nr. 69. und 70. 76. Aegidi. Nr. 76. Krüger. Nr. 76. Thl. II. von Abschnitt VM. bis XXIX. D. 1) Mündlicher KommisfionS - Bericht über Abschnitt 8. bis 22. Nr. 85. 2)1 Mündlicher Kommissions - Bericht über Abschnitt 23. bis 27. Nr. 92. ZMlbänderungs-Anträge zur II. Berathung in pleno über Abschnitt XI. Lasker und Gen.: Fritsche, Krüger, Neubronner. Nr. 106. 4)1 Kommissions-Bericht über Abschnitt XXVIII. u. XXIX. (mündlicher) zur II. Berathung. Nr. 105. 5)1 Abänderungs-Anträge zur II. Berathung in pleno, 1)1 Hausmann zu §§.163, 191., Stumm zu §§.174. 175., v. Luck zu §. 183., Dr. Loewe zu §. 228. Nr. 113: 2)1 Lasker zu §§. 219. 221. 222. 225. 227. 284. 235. 237. 241. 243. 245., Dr. Schwarze zu §§. 184. 206. 3)1 Graf Frannenberg zu §§. 231 u. 232. vr. Schwarze zu §§. 222. 225. 241. u. 243. Nr. 117. 4)1 Lasker zu §§. 267—339. Nr. 119. 5)1 Lasker zu §§. 356. 358. 363. 366; v. Zeh men zu §§. 356. 362. 363. 364. 365. und 357. 358. Nr. 124. 6)1 Dr. Bähr und Plank zu §§. 326-331. Nr. 126. 0. Einführungs-Gesetz. Abänderungs-Anträge zur II. Berathung: 1)1 Lesse zu §. 2. Nr. 124. 2)1 Lasker zu §§. 3. 4. 5. Graf Münster zu §§. 6. 7. Nr. 129. v. Zusammenstellung der Plenar-Beschlüsse über den Entwurf eines Strafgesetzbuches in II. Berathung. Nr. 132. K. ...

126 /904
... Mende). um Aufhebung dervomBundesrath am 25. September 1869 erlassenen Vorschrift, betr. die zweimalige Prüfung für Seeschiffer und Seesteuerleute nach langer Fahrt. bei einer«vsvi.stattfindenden gesetzlichen Regelung der Hülfs-Kaffen-Verwaltung auch auf dieKnappschaftskaffen Bedacht zu nehmen. 12. N. v.?. 172. Dr.KolosserundGenoffenzu Magdeburg, (d. Abg.vr. Loewe), bei dem Bundesrathe zu beantragen, „daß denPetentenanstatt des bisher zwangsweise geführten Namens ein anderer dem von ihnen geführtenBefähigungs-Nachweisentsprechender, ihre Qualifikation und gewerbliche Befugnißzurärztlichen Praxis erschöpfend bezeichnender, allgemein verständlicher Name verliehen, «veiit.ihnen eine dem geführten Nachweise der Befähigung entsprechende Approbation ertheilt werde. 13. U. 6. 8. 173. Corfchepius zuOppeln, um Aufhebung des die Anlage neuer Apotheken betreffenden Gesetzesvom24. Oktober 1811 undErlaßeinesGesetzes,wonach jeder approbirte Apotheker berechtigt ist, sein Gewerbeselbstständigauszuüben. 14. 8.8.8. 175. Schmidt, Lehrer undGenoffen zuSörupin Angeln, (der Abg.r.Schleiden), um Abänderung der Bestimmungen über die Berechtigung zum einjährigen Militair-Dienste. 15. N. 8. 8. 176. Gr.Praschnigg u.Genoffen zu Falkenberg i. Ob.-Schl., um Abhülfe gegen die durch Errichtung eines Artillerie-SchießplatzesbeiWiersbel hervorgerufene Belastung verschiedener Gemeinden des Kreises Falkenberg durch längere und übermäßige Einquartierung. 16. H. 6. 8. 177. Nautischer Verein zuStralsund, um Aufrechterhaltung der durch dieBundesbekanntmachung vom25. September 1869 angeordneten 2maligen Prüfung für Seefchiffer und Seesteuerleute nach langer Fahrt. 17. N. 8. 8. 179. Tophoff, Herrn. ...

127 /904
... Geht auf die erlassene Anzeige innerhalb vierzehn Tagen Geht auf die erlassene Anzeige innerhalb 14 nach dem Empfange derselben eine zustimmende Antwort oes Tagen nach dem Empfange derselben eine zustimin Anspruch genommenen Armenverbandes nicht ein, so gilt mende Antwort des in Anspruch genommenen Ardies einer Ablehnung des Anspruchs gleich.1 menverbandes nicht ein, so gilt dies einer Ablehnung des Anspruchs gleich. Z. 26. Zeder Armenverband ist berechtigt, seine Ansprüche gegen den nach den Zs. 24. und 25. verpflichteten Armenverband auf dem durch dieses Gesetz bezeichneten Wege selbstständig und unmittelbar vor den zur Entscheidung, sowie zur Vollstreckung derselben berufenen Behörden zu verfolgen. Z. 29. Besitzt ein Norddeutscher zu gleicher Zeit einen Unterstützungswohnsitz nach den Vorschriften dieses Gesetzes und einen solchen nach den Landesgesetzen, so sind die nach den ZZ. 24. und 25. stattfindenden Ansprüche gegen den nach den erstgedachten Vorschriften verpflichteten Armenverband geltend zu machen. Z. 35. Zeder Armenverband ist berechtigt, seine Ansprüche gegen einen anderen Armenverband auf dem durch dieses Gesetz bezeichneten Wege selbstständig und unmittelbar vor den zur Entscheidung, sowie zur Vollstreckung derselben berufenen Behörden zu verfolgen. Zu streichen. 61 ...

128 /904
... Mende und Genossen, z. Z. in Leipzig, um Vorlage eines Vereins- und Versammlungs-Rechts-GesetzeS für den NorddeutschenBund. 16. 8. 8. 8. 271. BerlinerArbeiter-Verein, G um 1) Verbot rs^». Einschränkung des Verkaufs der mit Zinsen ausgestatteten Prämien-Anleihen; 2)1 Anwendung des in Preußen bestehenden Gesetzes gegen den Handel mit fremdenLotterieloosen,auch gegen die in Umlauf gesetztenPrämienund Privatlotterieen; 3)1 Ausdehnung dieses Verbots auf das Norddeutsche Bundesgebiet. 17. «. 8. 8. 272. Z. Z. Sturz,General-Konsul, dahin zu wirken: 1)1 daß kein Angehöriger des Norddeutschen Bundes in einem Lande, wo die Sklaverei gestattet ist, Sklaven kaufen, verkaufen oder miethen darf, falls er nicht des Anrechts auf dasBürgerthumund denKonsularschutzdes Norddeutschen Bundes verlustig werden will; 2)1 kein Schiff oder Dampfboot unter Norddeutscher Flagge darf, ohne Gefahr seine Papiere zu verlieren, ! den Transport von Chinesischen oder Asiatischen Coolies nach Amerikanischen oder anderen Häfen vermitteln. 18 «. 8. 8. 273. Grundbesitzerzu Lisdorf bei Saarlouis, bei der eventuell stattfindenden Berathung des Rayon-Gesetzes die Interessen des Ackerbaues wahren zu wollen. 19 «.8.8.274. Bürgermeister-Amtund Stadtgemeinderath zu Camburg, um Ablehnung desGesetz-Entwurfs,betr. die Abgaben der Flößereien, wenn dafür nicht eine billige Entschädigung gewährt werde. 20. «.8.8.275 Chr.Fr. StruckzuMünchendorf, um Ertheilung einer KonzessionzurErrichtung einer Krugund Schankwirthschaft. 21 «. 6. 8. 276. C.LorenzzuRöbelinMecklenburg-Schwerin(d.Abg.Wiggers-Rostock), Beschwerde über eine übermäßige und ungerechte Belastung seinesMühlengewerbesdurch die Mecklenburgische Landesregierung. -22. «. 8. 8. 278. Bramsch zu Dresden, um Vorlage einesGesetz-Entwurfes,welcher die sofortige Einführung derFabrikatsteuerbezweckt. 23. «. 8. 8. 279. Casp. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 14. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-14

ID: 00018315
129 /904
... Mende.1 Dr. Meyer (Thorn). Miguel. Dr. von Mähler. Dr. Müller (Görlitz). Müller (Stettin). Gras zu Münster. Nebelthau. Neubronner. Niendorf. Oehmichen. Oesterreich.1 Ohm. Dr. Oppenhoff. Graf von Oppersdorfs. Freiherr von Patow. Pauli. Graf von Pfeil. Planck. Fürst von Pleß. Graf von Pleffen. Pogge. Dr. Pohlmann. Dr. Prosch. Gras von Pückler. von Puttkamer (Fraustadt). von Puttkamer (Sorau). Freiherr zur Rabenau. Herzog von Ratibor. Reichensperger. Richter. von Rochau. Röben. Römer. Rohland. Freiherr von Romberg. Roß. Ruffell, von Sänger, von Saltzwedell. von Salza und Licktenau. Salzmann, von Saucken. von Savigny. Graf Schaffgotsch. von Schaper. Dr. Schläger. Dr. Schleiden, von Schöning, von Schröder. Graf von der Schulenburg-Beetzendorf. Gras von der Schulenburg - Filehne. Schulze. Dr. Schwarze. Dr. Schweitzer, von Schwendler. Graf Schwerin-Putzar. von Seydewitz. Seyffardt. von Simpson - Georgenburg. Dr. Simson. Graf zu Solms-Baruth. Graf zu Solms-Laubach. Sombart. von Sperber. Stavenhagen. Steltzer. Dr. Stephani. Dr. Strousberg. Stumm, von Sybel. Techow. von Thadden, von Thünen. Tobias, von Treskow. Ulrich, von Unruh (Magdeburg). Wackenhusen. Wachter. Wagener (Neustettin). Dr. Wagner (Altenburg). von Watzdorf, von Wedemeyer. Dr. Wehrenpfennig. Dr. Weigel. Werßich. von Weitzel, von der Wense. Dr. Wizard. Wiggers (Berlin). Dr. Wiggers (Rostock). Dr. Windthorst. von Zehmen. Entschuldigt sind. Graf von Arnim-Boytzenburg. von Bismarck-Briest. Devens. von Hagenreister. Graf von Kanitz. von Kirchmann. Lasker. Lautz. Redeker. Graf Renard. Freiherr von Schorlemer. von Steinmetz. Freiherr von Unruhe-Bomst. von Waldaw und Reitzenstein. / - - - . Gefehlt haben: von Arnim - Heinrichsdorf. Bail. Graf Baudisstn. Bebel. Dr. Bock. Dr. Böckel. von Buchowski. von Chlapowski (Kosten), von Chlapowski (Kröben). von Cranach. ...

130 /904
... Präsident: Der Abgeordnete Mende hat das Wort. Abgeordneter Mende: Meine Herren, ich habe dem Herrn Abgeordneten von Kirchmann einige Worte zu entgegnen und ebenso dem Herrn Abgeordneten von Hoverbeck. Es sind in der Antwort, die der Abgeordnete Miquel den beiden Herren Vorrednern gegeben, fast alle Einwendungen enthalten, welche sich denselben machen ließen, allein eine streng principielle Antwort enthält die Erwiderung des Herrn Äbgeordneten nicht. Es handelt sich — so muß ich den beiden Herrn Vorrednern antworten — nicht sowohl darum, daß alle drei Jahre eine Vertretung gewählt wird, daß alle Specialitäten der Gesetze eingehalten werden, sondern es handelt sich darum, daß das Princip desselben streng gewahrt werde. Ich bin — zum ersten Male in meinem politischen Leben — in der Lage, der Regierung ein tiefes Kompliment dafür zu machen, daß sie eine Volksvertretung zur Seite behalten wollte, besonders in einer so schwierigen Periode wie die gegenwärtige es ist, in welcher sie sehr wohl einen Ausnahmezustand hätte proklamiren können, . (Oh! links) in welcher, sage ich, um nicht mißverstanden zu werden, die Regierung ebensowohl einen Ausnahmezustand hätte proklamiren können, wie sie die Zustimmung sehr Vieler dafür gefunden haben würde. Die Regierung hat aber das Princip festgehalten, daß das Volk Vertreten bleiben müsse, wenn eine Neuwahl unter den jetzigen Verhältnissen nicht stattfinden könne. ...

131 /904
... Abgeordneten Mende: die Worte „jedoch nicht über den 31. Dezember 1870 hinaus zu streichen, dadurch zur Abstimmung, daß ich die Frage aus die Aufrechterhaltung dieser Worte richte. Diejenigen Herren, die — für den Fall der Annahme des einzigen Artikels, aus welchem das Gesetz, betreffend eine zusätzliche Bestimmung zum ersten Satze des Artikel 24 der Verfassung des Norddeutschen Bundes besteht — in demselben — dem Antrage des Abgeordneten Mende entgegen — auch die Worte „jedoch nicht über den 31. Dezember 1870 hinaus aufrecht erhalten wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die sehr große, fast einstimmige Majorität des Hauses. ...






Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. - Berlin, 1870
Bd.: 15. 1870
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-15

ID: 00018316
132 /904
... Mende, Literat. Dr. Meyer, Justizrath und Rechtsanwalt. Miguel, Ober-Bürgermeister. Bremen. Leipzig. Thorn. Osnabrück. Gras v. Moltke, General der Infanterie, Chef des Generalstabes derArmee. Dr. von Mähler, Königlich Preußischer Staats-Minister der geistlichenrc. Angelegenheiten. MüIler, Dr. plill., Rittergutsbesitzer. Müller, Banquier, Konsul a. D. Graf zu Münster, Erblandmarschall in Hannover. Berlin. Berlin. Berlin. Berlin. Derneburg bei Hildesheim. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Liegnitz, 2. Wahlkreis. Sagan-Sprottau. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Cassel, 3. Wahlkreis. Fritzlar - Homberg - Ziegenhain. Freie StadtBremen. Königreich Sachsen, 9. Wahlkreis. Stadt Freiberg und die Gerichts-Amts - Bezirke: Frauenstein, Freiberg, Hainichen, Oderan, Brand. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Marienwerder, 4. Wahlkreis. Thorn-Culm. KönigreichPreußen, Hannover, 4. Wahlkreis. AemterFürstenau und Bersenbrück, Stadt Quakenbrück, Amt Vörden, Stadt und Amt Osnabrück, Amt Iburg. KönigreichPreußen, Reg.-Bez. Königsberg, 1. Wahlkreis. Memel - Heydekrug. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Oppeln, 2. Wahlkreis. Oppeln. Königreich Preußen, Reg.-Bez. Liegnitz, 9. Wahlkreis. Lauban-Görlitz. KönigreichPreußen, Reg.-Bez. Stettin, 4. Wahlkreis. Stadt Stettin. Königreich Preußen, Hannover, 13. Wahlkreis. Aemter Herzberg, Hohnstein, Zellerfeld, Elbingerode, Liebenburg, Wöltingerode, Stadt Goslar; der Hannover - Braunschweigische sogenannte Kommunion Harz. ...

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... Mende. Dr. Meyer (Thorn). Graf v. Moltke. Neubronner. Dr. v. Niegolewski. Oehmichen. Dr. Oetker. Graf von Pfeil. Pilaski. Fürst von Pleß. Dr. Pohlmann. Dr. Freiherr v. Proff-Jrnich. Graf v. Pückler. v. Radkiewicz. Rang. Redeker. Reeder. Riedel. Römer. Rohland. Frhr. v. Romberg. Russell, v. Salza und Lichtenau. v. Saucken. Freiherr v. Schorlemer. Schraps. Dr. Freiherr v. Schwartzkoppen. Dr. Schwarze, v. Simpson-Georgenburg. Graf zu Solms-Baruth. v. Sperber. Dr. Strousberg. Stumm, v. Sybel. Techow. v. Thadden, v. Thünen. Wachter, v. Watzdorf, v. Wedemeyer. v. d. Wense. Dr. Wizard. Präsident: Der Namensaufruf hat die Anwesenheit von 1S8 Mitgliedern ergeben — 149 gehören zur Beschlußfähigkeit des Hauses — cs ist also auch die Bestätigung des bisherigen Bureaus von einer beschlußfähigen Anzahl angenommen. Ich habe die Entscheidung des Hauses einzuholen Erstens, wegen der Kommissionen. Der § 24 der Geschäftsordnung sagt: „für die Bearbeitung derjenigen Geschäfte, welche (nun folgen sechs Nummern) betreffen, können besondere Kommissionen nach Maßgabe des sich herausstellenden Bedürfnisses gewählt werden. Meine Herren! ich schlage vor, eine Petitionskommission wählen zu lassen, es liegen bereits Petitionen vor und da wir ja nicht im Geringsten voraussehen können, wie lange unsere Session dauern wird, so scheint mir, daß wir uns mit dem Nothbehelf des vergangenen Sommers nicht begnügen, sondern eine ordentliche Kommission für Petitionsbearbeitungen wählen sollen. Wenn mir daher nicht widersprochen wird, so schlage ich vor, die Zahl der Kommifsionsmitglieder auf 28 zu bestimmen und die Wahl eine halbe Stunde vor dem nächsten Plenum vorzunehmen. (Zustimmung.) ...

134 /904
... Präsident: Zu § 1 hat das Wort der Abgeordnete Mende. Abgeordneter Mende: Die Schicksale, welche die Herren Vorredner Bebel vor wenigen Tagen und Liebknecht von heute erfahren, können mich nicht abhalten, hier eine Motivirung der Abstimmung, welche ich abgeben werde, jetzt laut werden zu lassen. Wir sind bei § 1. In demselben handelt es sich um weitere Geldmittel von 100 Millionen Thaler, welche zur weiteren Kriegführung bewilligt werden sollen. Ueber die Verwendung dieser Geldmittel zu sprechen, meine Herren, hat der Abgeordnete Liebknecht soeben erfolglos versucht; ich, meine Herren, würde es auch gethan haben, würde sogar noch weiter gegangen fein, wenn mir nicht durch den Schluß der Generaldebatte, in welcher ich zweimal das Wort verlangt habe, die Gelegenheit, mich auszusprechen, abgeschnitten worden wäre. Ich habe jetzt nur zu sagen: in § 1 dieses Gesetzes verlangen Sie 100 Millionen Thaler von der norddeutschen Bevölkerung, d. h. von demjenigen Theile der deutschen Nation, welche dem „Norddeutschen Bunde angehört. (Große andauernde Heiterkeit.) Aber, meine Herren. ..... (Fortdauernde Unruhe.) Präsident: Ich bitte um Ruhe. ...
... Abgeordneter Mende: Es ist, meine Herren, nicht meine Absicht gewesen, das zu thun; ich wollte ein Wort einlegen für die Redefreiheit. Lassen Sie mich jetzt erklären, daß ich gegen dieses Gesetz stimmen werde, weil es gegen die Interessen der deutschen Nation ist, zunächst also gegen den § 1. Präsident: Ich frage, ob noch Jemand zu tz.1 das Wort nimmt? (Pause.) Ich bringe denselben zur Abstimmung. Wird die Verlesung des Paragraphen verlangt? (Nein!) Ich würde dann den § 1 für angenommen erklären. Abgeordneter Bebel: Herr Präsident, wenn eine Abstimmung am Schluffe noch stattfindet, so gebe ich mich damit zufrieden.1 - Präsident: Es wird sogar eine namentliche Abstimmung über das Gesetz vorgenommen werden. Ich frage, ob das Wort zu § 2 verlangt wird, schließe die Diskussion über § 2, da das nicht geschieht, und werde auch § 2 für angenommen erklären, wenn keine Verlesung desselben und keine Abstimmung gefordert wird. Der Abgeordnete Mende hat das Wort. Abgeordneter Mende: Ich habe ausdrücklich zu erklären, daß ich auch gegen § 2 gestimmt haben will. Präsident: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das ganze Gesetz, welches aus der Ueberschrift, dem Eingang, den 1 und 2 besteht. Ich habe schon gesagt, daß eine namentliche Abstimmung beantragt ist von den Abgeordneten von Bennigsen, von Denzin. von Frankenberg, Nordeck zur Rabenau. Ich bitte diejenigen Herren aufzustehen, die den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen. (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus; die Abstimmung wird namentlich erfolgen. ...

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... Mende. Schraps. Dr. Schweitzer. Der Abstimmung hat sich enthalten: Krüger. Beurlaubt sind: Dr. Aegidi. Bloemer. Dr. Blum (Sachsen), v. Brauchitsch (Genthin). Dr. Camphausen. Eysoldt. Graf von Frankenberg. Gebert. Grundrecht. Freiherr v. Hagke. Graf von Hompesch. Dr. Hüffer. v. Kardorff. Graf von Kleist. Dr. Köster. Lesse, v. Mallinckrodt. Graf v. Maltzan. Nebelthau. Fürst von Pleß. Graf v. Pückler. v. Puttkamer (Sorau). Redeker. v. Schröder. Grafv. d. Schulenburg-Beetzendorf. Graf Schwerin-Putzar. v. Steinmetz. Stumm. v. Thünen. v. Unruh (Magdeburg). v. Watzdorf. Zurmühlen. Gefehlt haben: Mosig v. Aehrenfeld. Prinz Albrecht von Preußen. Graf v. Arnim-Boytzenburg. v. Auerswald. Dr. Baldamus. Graf Baudissin. Prinz Biron von Kurland. Graf v. Blumenthal. Dr. Böckel. v. Buchowski. Buddenberg. v. Bülow. Dr. v. Bunsen. v. Chlapowski (Kosten), v. Chlapowski (Kröben). v. Czarlinski. v. Diest. Graf zu Dohna-Kotzenau. Freiherr v. Eckardstein. Dr. ^ Engel (Schleiden). Frantz. Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. Freiherr v. d. Goltz. Gommelshausen. v. Graeve. v. Grävenitz (Hirschberg), v. Helldorf. v. Jackowski. Dr. Jaeger. Jensen. Graf v. Kanitz. Kantak. v. Karstedt. v. Kirchmann. Knapp. Dr. Künzer. Gras Kwilecki. Graf Lehndorff. Zur Megede. Dr. Meyer (Thorn). Graf v. Moltke. Dr. v. Niegolewski. Dr. Oetker. Pilaski. Graf v. Plessen. Dr. Pohlmann. Radkiewicz. Rang. Herzog von Ratibor. Reeder. Rohland. Russell, v. Sänger, v. Salza und Lichtenau. v. Schaper. Freiherr v. Schorlemer. Dr. Freiherr v. Schwartzkoppen. v. SimpsoNGeorgenburg. Graf zu Solms-Baruth. v. Sperber. Dr. Strousberg. Techow. v. Thadden, v. Treskow. Dr. Wigard. Ziegler. Präsident: Ich theile das Ergebniß der Abstimmung mit, meine Herren. ...

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... Oetker, Mende und Stumm. Für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Graf Oppersdorfs und Schwendler entschuldigt. Der Abgeordnete Gras Arnim-Boytzenburg sucht einen Urlaub „auf unbestimmte Zeit nach, da er in dienstlicher Stellung bei dem General-Kommando des dritten Armeecorps zur Zeit in der mobilen Armee steht. Ich stelle anheim, einen vierzehntägigen Urlaub zu bewilligen. (Pause.) Ich sehe das für genehmigt an, da mir nicht widersprochen wird. — Dem Abgeordneten ten Dornkaat - Koolman habe ich einen achttägigen Urlaub bewilligt, weil er wegen Erkrankung eines Familienmitgliedes hat nach Hause reisen müssen. Krankheitshalber ist der Abgeordnete I)r. Köster für einige Tage, der Abgeordnete Reichensperger für die nächsten Tage an den Verhandlungen des Reichstages Theil zu nehmen behindert. End-Verhandlungen des Reichstages des Norddeutschen Bundes. lich zeigt der Abgeordnete Graf von Moltke an, daß er aus be - kannten Gründen dienstlich behindert sei, vor der Hand an den Sitzungen des Reichstages Theil zu nehmen. Ich stelle auch hier die Bewilligung eines vierzehntägigen Urlaubes anheim. (Zustimmung.) Zum 28sten Mitglieds der Petitionskommission ist an Stelle des zweimal gewählten Abgeordneten Albrecht in der zweiten Abtheilung der Abgeordnete Dr. Prosch gewählt worden. Der Vorstand der hiesigen Juristischen Gesellschaft macht dem Reichstage die Mittheilung, daß die gedachte Gesellschaft „für den jüngst verstorbenen Reichstagsabgeordneten Stadtgerichtsrath Twesten am Sonnabend, den 3. December, Abends 7 Uhr im Mescrschen Saale Unter den Linden Nr. 23 eine Gedächtnißfeier begehen wird. Der Vorstand ladet die Mitglieder des Reichstags zu dieser Feier ein. Unsere heutige Tagesordnung ist der mündliche Bericht er Petitionskommisfion (Nr. ...

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... Präsident: Der Abgeordnete Mende hat das Wort. Abgeordneter Mende: Die Kommission hat uns (ich glaube durch den Mund des Abgeordneten Miguel) zu wiederholten Malen verkündigen lassen, daß sie nicht in der Lage gewesen sei, sich über die Sache zu unterrichten. Ich kann, aufrichtig gesagt, nicht begreifen, wozu Kommissionen überhaupt da sind, wenn sie überall behaupten, nicht in der Lage zu sein, uns unterrichten zu können, und stets aufs Neue vorschlagen, die betreffende Sache der Erwägung des Herrn Bundeskanzlers zu überlassen. Wenn der Petent die Erwägungen des Herrn Bundeskanzlers anzurufen beabsichtigt, so wird er sich direkt an den Bundeskanzler wenden und ich zweifle nicht, daß der Herr Bundeskanzler alle Petitionen, die direkt an ihn gelangen, mit ganz demselben Maße vön Pflichtgefühl erledigen wird, wie die vom Reichstag ihm überwiesenen. Bisher hat man uns immer nur erklärt, daß dieser Krieg — und dafür sind immer neue Gründe geltend gemacht, neue Geldmittel beantragt, damit alle Einwände niedergeschlagen worden — geführt werden soll zur Vertheidigung unserer Grenzen. Auch die Annexionen seien nm aus diesem Gesichtspunkte nothwendig. Wollen Sie jetzt selbst beschließen, Sie wollten auch noch eine cochinchinestsche Besitzung zum Zweck der Vertheidigung unserer Grenzen erobern? Der Herr Minister der Finanzen erklärte gestern: „Die Entscheidung des Krieges steht in Gottes Hand. Das heißt, der Ausgang ist zweifelhaft. ...
... Der Abgeordnete Mende hat das Wort. Abgeordneter Mende: Meine Herren, unter den verschiedenen Petitionen, welche da als zurückgelegt aufgezählt worden sind, befinden sich, wie der Herr Vorsitzende der Petitionskommission so eben gesagt hat, mehrere, die einfach deshalb als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet zurückgelegt worden, weil die gegenwärtige Session sich nicht mit Fragen beschäftigen soll, welche nicht die Verfassung oder den Krieg angehen. Ich aber, meine Herren, bin nicht ganz der Ansicht, ich weiß nicht, ob das Plenum so eilig sein darf, auf einmal die Session zu schließen. Wie sehr es auch beschäftigt sein mag mit Kriegs-9 ...

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... Ich frage also, ob der Abgeordnete Mende in Ansehung einer oder der anderen der eilf Petitionen unter Nr. 3 einen solchen.Antrag stellt und werde dann den Antrag zur Unterstützung bringen. Abgeordneter Mende r Ich habe darauf zu erklären, daß ich nicht in der Lage gewesen bin, in so kurzer Zeit die sämmtlichen in Rede stehenden eilf Petitionen hinreichend durchzustudiren, um heute derartige Anträge stellen zu können. (Lachen.) Präsident: Der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck hat das Wort. Abgeordneter Freiherr von Hoverbeck: Meine Herren, ich bin für diese Sitzung mit den allerdings sonst ungewöhnlichen Beschlüssen der Petitionskommission durchaus einverstanden; aber ich glaube, es ist doch nothwendig, hervorzuheben, daß das eben nur für die außergewöhnlichen Umstände gilt, unter denen die jetzige Session vor sich geht. Als Regel aber werden wir doch immer festhalten müssen, daß von Seiten des Reichtags eine Verpflichtung gegen die Petenten besteht, auch sachlich den Inhalt der Petitionen zu prüfen, und wenn wir es in diesem Falle nicht thun, weil wir überzeugt sind, daß die Petitionen aus anderen Gründen nicht zu Rechte kommen würden, so sind wir hier nur entschuldigt durch die besonderen Umstände dieser Session. (Sehr richtig!) Präsident: Es wird kein besonderer Antrag weiter erhoben, ich erkläre auch die dritte Nummer des Antrages in Nr. 14, wie ihn die Kommission gestellt hat, für angenommen. Unsere Tagesordnung, meine Herren, ist erschöpft, und ich habe die Vorschläge für die nächste Sitzung zu machen. Ich beginne mit dem Vorschlag für die Tagesordnung der nächsten Sitzung. ...

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... Präsident: Ich bitte nunmehr diejenigen Herren, welche den Schlußantrag unterstützen (Der Abgeordnete Mende bittet um das Wort zur Geschäftsordnung.) Der Abgeordnete Mende hat das Wort zur Geschäftsordnung. Abg. Mende: So viel mir momentan erinnerlich ist, ist in der Geschäftsordnung ausdrücklich bestimmt, daß, wenn ein Vertreter der Regierung das Wort ergreift, dann die Debatte abermals eröffnet ist. Präsident: Einmal steht eine solche Bestimmung in der Geschäftsordnung nicht, und zweitens war der Schluß noch gar nicht angenommen. Ich bringe also den Antrag auf Schluß zur Unterstützung und bitte diejenigen Herren sich zu erheben, welche den Antrag unterstützen.1 (Geschieht.) Die Unterstützung reicht aus. Ich bringe nunmehr den Schlußantrag zur Abstimmung. Diejenigen Herren, die den Schluß der Debatte über die Interpellation des Abg. Duncker und Genossen nunmehr annehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Präsident: Es ist nur die Minderheit, die sich für den Schluß erhoben hat. Der Abg. v. Wedemeher hat das Wort. Abg. v. Wedemeyer: Meine Herren, bei der vorgerückten Zeit und den wiederholten Schlußanträgen werde ich mich auf kurze Bemerkungen beschränken. (Ruf: lauter!) Meine Herren, ich glaube nicht, daß es meine Gewohnheit ist, zu leise zu sprechen, wenn Sie ruhig sind, werden Sie mich reichlich verstehen. Diese ganze Interpellation und Debatte richtet sich gegen Maßregeln des Generals Vogel von Falckenstein. Ich nehme keinen Anstand, hier zu erklären, daß ich selbst durch einen Theil dieser Maßregeln, namentlich in Hannover, schmerzlich berührt worden bin. ...

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... Präsident: Wir kommen also zur Abstimmung, da ein Antrag auf Schluß zwar vorliegt, sich aber auch keine Redner Weiter gemeldet haben; (Die Abgeordneten Bebel und Mende bitten ums Wort.) dann muß ich natürlich den Schlußantrag erst zur Abstimmung stellen. Diejenigen Heren, die den Antrag des Abgeordneten Dr. Köster aus Schluß der Diskussion unterstützen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Die Unterstützung ist ausreichend. Diejenigen Herren, die den Schluß der Debatte annehmen wollen, bitte ich, sich zu erheben oder stehen zu bleiben. (Geschieht.) Das ist die große Majorität. Der Abgeordnete Bebel hat das Wort zu einer persönlichen Bemerkung. Abgeordneter Bebel:1 Der sächsische Herr Bundeskommissar hat meine Aeußerung zu widerlegen gesucht; ich bin damit gewissermaßen der Unrichtigkeit und Unwahrheit dessen geziehen, was ich behauptet habe. Er hat zur Bekräftigung seiner Ansicht einen Paragraphen des sächsischen Vereinsgesetzes verlesen, der diese Ansicht zu bestätigen scheint. Ich habe ebenfalls das gedruckte sächsische Vereinsgesetz vor mir liegen; darin heißt es im tz 12: Versammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden. Dasselbe gilt von öffentlichen Auf- und Umzügen und Festlichkeiten unter freiem Himmel. (Unruhe. Stimme: Zur Sache!) Meine Behauptung war also vollständig korrekt, wonach nur - Versammlungen unter freiem Himmel dem eventuellen Verbot unterliegen. Präsident: Meine Herren, ich kann der Bemerkung des Abgeordnetem Bebel den Charakter einer persönlichen Bemerkung nicht absprechen; er ist in seinem Rechte gewesen, das ...


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