Verhandlungen des Deutschen Reichstags

MDZ Startseite


MDZ Suchen

MDZ Protokolle (Volltext)
MDZ Register
MDZ Jahr/Datum
MDZ Abgeordnete


MDZ Blättern

Protokolle/Anlagen:
MDZ 1867 - 1895
MDZ 1895 - 1918
MDZ 1918 - 1942

MDZ Handbücher


MDZ Informieren

MDZ Projekt
MDZ Technisches
MDZ Impressum
MDZ Datenschutzerklärung
MDZ Barrierefreiheit

Reichstagsprotokolle (Volltextsuche)

Suchbegriff(e) Erscheinungsjahr: von/ab: bis/vor:

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Recherchemöglichkeiten.

Durchsuchbare Seiten: 390869 - Treffer auf 759 Seite(n)






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1898
Bd.: 164. 1897/98
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-164

ID: 00002776
241 /759
... Die Desinfektion der mit dem Nnsteckungsstoffe der Pest behafteten Wäschestücke wird sogleich bei der Ankunft vorgenommen. Das an Bord etwa vorhandene Wasser vorv zweifelhafter Beschaffenheit wird durch gutes Trinkwasser ersetzt. Das Bilgewasser wird desinfizirt. Die vorstehend aufgeführten Maßnahmen finden nur auf Herkünfte aus pestverseuchten Häfen Anwendung. Ein aus einem nicht verseuchten Hafen kommendes Schiff darf, wenn es sich nicht den vorstehend^aufgeführten Beschränkungen unterwerfen will, Reisende aus einem verseuchten Hafen nicht aufnehmen. ...

242 /759
... Die Pest scheint durch die Absonderungen der Kranken tLungenauswurf, Entleerungen), durch krankhafte Stoffe (Eiter der Bubonen, der Karbunkel rc.) und in der Folge durch beschmutzte Wäsche, Kleider und Hände übertragen zu werden. I.1 Maßnahmen bei der Abfahrt. 1.1 Der Kapitän hat darüber zu wachen, daß sich nicht Pestverdächtige einschiffen. Er weist von der Aufnahme an Bord zurück: Wäsche, abgetragene Kleider, Bettzeug und überhaupt alle schmutzigen und verdächtigen Gegenstände. Bettzeug, Kleider, abgetragene Kleidungsstücke rc., welche Pestkranken gehört haben, werden nicht an Bord zugelassen. 2.1 Vor der Einschiffung wird das Schiff in einen Zustand vollkommener Sauberkeit gebracht; im Nothfalle wird es desinfizirt. 3.1 Es ist unerläßlich, daß das an Bord genommene Trinkwaffer aus einer Quelle stammt, die vor jeder möglichen Verseuchung sicher ist. Das Wasser bietet keine Gefahr, wenn es destillirt oder gekocht ist. II. Maßnahmen während der Fahrt. 1.1 Es ist wünschenswerth, daß auf jedem Schiffe ein besonderer Raum zur Jsolirung der von einer ansteckenden Krankheit befallenen Personen freigehalten wird. 2.1 Ist ein solcher nicht vorhanden, so muß der Zutritt zu der Kabine oder dem sonstigen Raume, wo eine Person von Pest befallen ist, untersagt werden. Nur die mit der Wartung der Kranken betrauten Personen haben dort Zutritt. Diese werden von jeder Berührung mit den übrigen Personen fern gehalten. 3.1 Das Bettzeug, Wäsche und Kleider, mit denen der Kranke in Berührung gekommen ist, werden sofort, und zwar in dem Krankenzimmer selbst, in eine desinfizirende Lösung getaucht. ...

243 /759
... 1.1 Ist das Schiff verseucht, so werden die von Pest befallenen Personen ausgeschifft und an einem besonderen Orte isolirt. Als bedenklich werden solche Personen angesehen, die mit den Kranken in Berührung gekommen sind. 2.1 Alle verseuchten Gegenstände und solche, wie die Kleider, das Bettzeug, die Matratzen, Teppiche und andere Gegenstände, mit denen der Kranke in Berührung gekommen ist, die Kleider derjenigen, welche den Kranken gepflegt haben, die in der Kabine des Kranken, sowie in den Kabinen, auf dem Deck oder Theilen des Deckes, wo sich der Kranke aufgehalten hat, befindlichen Gegenstände werden desinfizirt. Kapitel V. Überwachung und Ausführung. Zuständigkeitsbereich des Obersten Gesundheitsraths in Konstantinopel (Rothes Meer—Persischer Golf—türkischpersische und russische Grenze). 1.1 Die Ausführung sowie Ueberwachung der zur Verhütung der Einschleppung der Pest durch die gegenwärtige Uebereinkunft beschlossenen Maßnahmen wird in dem Zuständigkeitsbereich des Obersten Gesundheitsraths in Konstantinopel dem durch Artikel 1 Anlage IV der Pariser Konvention vom 3. April 1894 eingesetzten Komitee mit der erläuterndm Bestimmung übertragen, daß die Mitglieder dieses Komitees ausschließlich dem Obersten Gesundheitsrath in Konstantinopel entnommen werden und diejenigen Mächte vertreten, welche den Sanitätskonventionen von Venedig 1892, Dresden 1893, Paris 1894 und Venedig 1897 beigetreten sind oder beitreten werdm. 2.1 Dem Korps von diplomirten und sachverständigen Aerzten, von Desinfekteuren und gut geübten Mechanikern 293 ...

244 /759
... Zu Anfang des Jahres 1897 entnahm die österreichischungarische Regierung aus dem- gefahrdrohenden Auftreten der Beulenpest in Indien Anlaß, den Zusammentritt einer internationalen Sanitätskonferenz behufs Vereinbarung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pest in Anregung zu 298* ...

245 /759
... Das vorgelegte Programm bezeichnete es als die wesentliche Aufgabe der Konferenz, zu prüfen, einmal, inwieweit die zur Bekämpfung der Cholera getroffenen Vereinbamngen auch gegenüber der Verbreitung der Pest eine genügende Gewähr bieten, und ferner, inwiefern durch auf internationale Vereinbarungen gestützte sanitätspolizeiliche Maßnahmen in Asien selbst die Epidemie an der Wurzel getroffen werden könnte. Die Konferenz trat am 16. Februar 1897 in Venedig zusammen. Auf derselben waren durch Delegirte vertreten: Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Spanien, die Vereinigten Staaten von Nordamerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Montenegro, die Niederlande, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden und Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Bulgarien und Egypten. In einer im Plenum stattgehabten Generaldiskussion legten die Vertreter der einzelnen Staaten die prinzipielle Auffassung ihrer Regierungen dar, und es wurde sodann das vorhandene Material an zwei Kommissionen vertheilt. Die Beschlüsse derselben wurden demnächst dem Plenum zur Genehmigung unterbreitet und am 19. März 1897 schloß die Konferenz ihre Berathungen mit der Unterzeichnung der vorliegenden Venediger Uebereinkunft ab, an welcher sich Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Spanien, Frankreich, Großbritannien*), Griechenland, Italien, Luxemburg, Montenegro, die Türkei, die Niederlande, Persien, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien und die Schweiz betheiligt haben. Die Delegirten von Spanien, Griechenland, Persien, Portugal, der Türkei und Serbien haben die Konvention nä rsktzronänm unterzeichnet. ...
... Dieser Vorbehalt hatte darin seinen Grund, daß damals von Reichswegen eine Sachverständigenkommission zur Erforschung der Pest nach Indien entsandt worden war, und die Kaiserliche Regierung vor endgültiger Entschließung über die auf den europäischen Verkehr bezüglichen Bestimmungen der Venediger Konvention erst die Forschungsergebnisse dieser Kommission abwarten wollte. Nachdem die Kommission zurückgekehrt war und über ihre Studien Bericht erstattet hatte, ist deutscherseits unter dem 6. September o. I. der Beitritt zu den betreffenden Abmachungen bei der Königlich italienischen Regierung erklärt worden. Die auf der Konferenz behufs Bekämpfung der Pest vereinbarten, in dem gedachten Reglement enthaltenen Maßnahmen sind im Wesentlichen mit den durch die internationalen Abmachungen zur Bekämpfung der Cholera festgesetzten Maßregeln identisch; ein großer Theil der Bestimmungen des Reglements ist fast wörtlich aus der Dresdener Uebereinkunft vom 15. April 1893 (vergl. Kapitel II des Reglements) und der Pariser Uebereinkunft vom 3. April 1894 (vergl. Kapitel l des Reglements) über- nommen worden. Zu den aus der letzteren entnommenen Bestimmungen gehören insbesondere auch die obengedachten Bestimmungen strafrechtlicher Natur (vergl. Kapitel l des *) Die großbritannische Delegation hat bei Unterzeichnung der Konvention bezüglich der Kolonien und Besitzungen Ihrer Britischen Majestät erklärt, daß die Konvention nach der Ratifikation anwendbar sein soll auf Indien und die Straits Settlements. Reglements unter II Titel IV und Kapitel V unter 5°). Kapitel III und lV enthalten lediglich die Empfehlung gewisser Maßnahmen, aber keine verbindlichen Vorschriften. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1899
Bd.: 166. 1898/1900
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-166

ID: 00002778
246 /759
... Neu ist ja die Anfrage hinsichtlich des Erregers der Pest. Es ist aus naheliegenden Gründen nicht angängig, nach dieser Richtung in Deutschland selbst Versuche anzustellen; indessen habe ich geglaubt, den Wünschen des Herrn Vorredners am besten zu entsprechen dadurch, (s) daß ich mich mit den Herren in Verbindung gesetzt habe, die im Auftrage des Deutschen Reichs die wissenschaftliche Expedition nach Indien zur Erforschung der Pest ausgeführt haben. Und da darf ich nachher dem Herrn Vorredner die Abschrift eines Briefes des Führers der Expedition zustellen, aus welchem hervorgeht, daß auch in Indien direkte Versuche zwar nicht haben angestellt werden können, weil die religiösen Bedenken namentlich bei der muhamedanischen Bevölkerung unsere Forscher abhielten, so unmittelbar der Frage nahe zu treten, indessen zieht der Herr aus seinen Beobachtungen, wie sich der Erreger der Pest in Leichen, die nicht mehr ganz frisch sind, verändert, den Schluß, daß verhältnißmäßig in sehr kurzer Zeit dieser Erreger den Fäulnißbakterien erliegt. Und englische Beobachter haben sich auch dahin ausgesprochen, insbesondere der Gesundheitsbeamte Dr. Wein in Bombay, daß seiner Beobachtung nach die Personen, welche mit Pestleichen und auch mit ihrer Beerdigung zu thun hatten, fast gar nicht oder nur äußerst selten überhaupt erkrankt sind, daß also, wenn ordnungsmäßig gut und natürlich vorsichtig damit umgegangen wird, sie keine Gefahr bieten. Damit glaube ich den Wünschen des Herrn Vorredners, soweit es in meinen Kräften steht, entsprochen zu haben, und stelle die Abschrift des Briefes ihm zur Verfügung. Vizepräsident: Dr. von Frege-Weltzien: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Lingens. Dr. ...

247 /759
... an die Leitungen, die bereits gebaut sind nach Wien und Pest; denken Sie an die Möglichkeit einer ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1899
Bd.: 172. 1898/1900
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-172

ID: 00002783
248 /759
... .Wegen der in Indien herrschenden Pest ist in Tanga, dem ersten Anlaufhafen der von Indien kommenden Schiffe, unter Leitung des dortigen Regierungsarztes eine Quarantänestation eingerichtet worden, und die Einfuhr aller Handelsartikel, die die Einschleppung dieser Seuche herbeiführen könnten, durch entsprechende Verfügungen verboten bezw. einschränkenden Bestimmungen unterworfen worden. Zur gesundheitlichen Ueberwachung der aus pestverseuchten Gebieten kommenden Paffagiere sind auf Veranlassung des Gouvernements von der deutschen Ostafrika-Linie auf ihren zwischen Indien und dem Schutzgebiet verkehrenden Dampfschiffen Aerzte eingestellt worden. Durch diese Maßregeln ist eine Einschleppung der asiatischen Pest in das deutschostafrikanische Gebiet bisher verhütet worden. Die Lazarethverhältnisse in der Kolonie haben sich seit der Eröffnung des neuen Europäer-Lazareths zu Dares-Saläm wesentlich gebessert. Vom 1. Juli 1887 bis 1. Juli 1888 wurden im Lazareth zu Dares-Saläm 203 Kranke mit 2845 Behandlungstagen verpflegt. In dem Lazareth für Farbige zu Dares-Salsm sind im Berichtjahre erwähnenswerthe Aenderungen nicht eingetreten. In diesem Lazareth sind in derselben Zeit 486 Kranke mit 6895 Verpflegungstagen behandelt worden. In Tanga befindet sich das Europäer-Lazareth immer noch in den gemietheten Räumen eines Privathauses. Mit dem Bau eines Gouvernementslazareths ist begonnen worden. Die baldige Fertigstellung dieses Krankenhauses ist für Tanga ein dringendes Bedürfniß. Behandelt wurden im Europäerlazareth zu Tanga in der Zeit vom 1. Juli 1897 bis t. Juli 1898 137 Kranke mit 1269 Verpflegungstagen — Farbige wurden dortselbst in demselben Zeitraum behandelt 179 mit 2309 Verpflegungslagen. ...

249 /759
... Die Impfung der zahlreichen auf dem Baiwege und an andern Plätzen festgehaltenen Zugochsen hatte den Erfolg, daß nach kaum zwei Monaten der Transportverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen wieder aufgenommen werden konnte, und der so sehr gefürchtete Mangel an Nahrungsmitteln im Innern des Landes von den Weißen im Wesentlichen ferngehalten wurde, zumal es noch möglich gewesen war, vor dem Ausbruch der Pest fast alle Truppenstationen so reichlich mit Proviant zu versehen, daß da, wo es nothwendig wurde, Privatleuten aus Regierungsbeständen ausgeholfen werden konnte. Aber nicht nur der Frachtverkehr nahm nach einigen Monaten fast seinen früheren Umfang wieder an, sondern es wurde auch noch so hinreichend Muttervieh gerettet, daß die Grundlage für den bisherigen Reichthum des Landes, wenn auch stark erschüttert, so doch in keiner Weise vernichtet ist. Namentlich in den Südbezirken Gibeon und Keetmanshoop, von denen es gelang, die Seuche so lange fern zu halten, bis der Norden durchgeimpft war, und dann auch dort, in den noch unversehrt gebliebenen Beständen, die durch die Erfahrung vervollkommnete Jmpfmethode angewandt werden konnte, ist ein sehr hoher Prozentsatz nicht nur von Zugochsen, sondern auch von Kühen und Färsen gerettet worden, worüber in einem besonderen Abschnitt genauere Angaben folgen werden. Die Befürchtung, daß der Binnenhandel durch die Rinderpest sehr in Mitleidenschaft gezogen werden würde, ist leider eingetroffen. Namentlich der Feld- und Viehhandel, der nach dem Kriege des Jahres 1896 gewaltig aufgeblüht war, hat einen harten Schlag erhalten und ist in einzelnen Theilen des Damaralandes sogar gänzlich lahm gelegt. ...
... Da jedoch die Hereros, nachdem sie den durch das plötzliche Hereinbrechen der Pest verursachten Schrecken überwunden haben, als geborene Viehzüchter die ihnen gebliebenen Kühe sorgsam hüten und dieselben trotz des sie hart treffenden Milch- und Fleischmangels nicht schlachten oder verkaufen, so besteht die Hoffnung, daß in wenigen Jahren wieder so viel Nachwuchs vorhanden ist, daß die jetzige Schlachtviehnoth überwunden, und der Feld-Handel neu belebt sein wird. Nicht unerwähnt bleiben darf, daß neben dem geschilderten Schatten, den die Rinderpest über das Land geworfen hat, auch die Lichtseiten nicht fehlen, welche einen hoffnungsvolleren Ausblick in die Zukunft gewähren. Es ist fraglos, daß dem weißen Farmer im centralen und nördlichen Theile des Schutzgebietes erst durch die in Folge der Rinderpest sehr erheblich gestiegenen Fleischpreise für Großvieh und Kleinvieh auf dem Gebiete der Viehzucht ein erfolgreicher Wettbewerb mit den zuvor so viehreichen, bedürfnißlosen und in Folge dessen erheblich billiger produzirenden Hereros ermöglicht ist. Daß aber, selbst wenn die letzteren wieder zu ihrem früheren Viehreichthum gelangen sollten, das Vieh bis zu dem bisherigen niedrigen Preise entwerthet werden sollte, erscheint ausgeschlossen, wenn in Betracht gezogen wird, daß bis dahin sich neue Absatzgebiete eröffnen werden, und eine große Anzahl von Farmen durch den Bahnbau mit der Küste in Verbindung gebracht sein wird. Ein weiterer Vortheil, der dem Lande indirekt durch die Rinderpest geworden ist, ist der Bahnbau. ...

250 /759
... Durch die Rinderpest sind die stolzen, reichen Damaras verarmt, während die nach der Pest im Hererolande mit ganz besonderer Heftigkeit ausgebrochene Fieberepidemie ihre eigenen Reihen sehr gelichtet hat. Letzteres ist um so bedauerlicher, als sie gerade durch ihre Verluste in Folge der Rinderpest gezwungen wurden, entweder selbst fleißig an die Bodenarbeit heranzugehen oder sich bei Weißen zu verdingen. Es gelang, eine ganze Reihe für den Regierungsdienst, namentlich für Wegebauten, zu gewinnen, die aber dann in Folge der Krankheit und zahlreicher Todesfälle nothgedrungen eingestellt wurden und erst in neuester Zeit wieder aufgenommen werden konnten. Trotz der Rinderpest und der im ganzen Damaralande zur Durchführung der Impfung getroffenen Maßregeln ist die Ruhe im Hererolande nirgends ernstlich gestört worden. Die Erwartungen der Regierung sind in diesem Punkte übertroffen worden. Nur von der Kapitänschaft des Kambezembi am Waterberge wanderten einige am unteren Omuramba Uamatako liegende Werften nach einer zwischen ihren bisherigen Wohnplätzen und dem Okorango liegenden Wasserstellen aus, angeblich, well sie nicht unter der deutschen Regierung stehen wollten, thatsächlich wohl, weil sie unzufrieden waren, daß ihr Häuptling den Anordnungen in Bezug auf die Viehimpfungen nachkam. Etwa 100 Köpfe, welche später nachziehen wollten, wurden von dem Distriktschef in Grootfontein hieran gehindert und auf dem Platze Grootfontein angesiedelt, wo sie als Arbeiter bei den umfangreichen, von der Regierung ausgeführten Entwässerungsarbeiten gute Dienste geleistet haben und noch leisten. ...

251 /759
... Es gelang dort, durch die streng durchgeführte Absperrung die Pest sowohl von Osten aus dem englischen Gebiete, wie vom Norden solange fern zu halten, bis auch dort die Impfung begonnen werden konnte. Es blieb daher Zeit genug, um alle Vorbereitungen in Ruhe zu treffen, insbesondere gänzlich isolirte Posten für die Gewinnung der Galle einzurichten. Außerdem kamen den beiden Bezirken die bisher gesammelten Erfahrungen zu statten, umsomehr als dem Noßarzt Niekmann, der sich bereits bei den Impfungen im Bezirk Windhoek, namentlich in Rehoboth, hervorgethan hatte, die Leitung des Jmpfgeschäftes im Süden übertragen werden konnte. So konnten von demselben im Bezirk Gibeon und besonders in Keetmanshoop eine Reihe von Musterimpfungen ausgeführt werden, die über den Segen und die Vortrefflichkeit der mit der Kohlstockschen Blutimpfung verbundenen Kochschen Gallenimpfmethode bei einwandsfreier Ausführung keinen Zweifel lassen. Während in Gibeon von den 6000 geimpften Rindern 18 /» eingingen, betrug die Verlustziffer im Bezirk Keetmanshoop 5 bis 12 o/g, im Durchschnitt 8 °ch. Geimpft wurden zwischen 20 000 und 30 000 Rinder. Das Verfahren war so, daß die Rinder durch Impfung mit mikroskopisch untersuchter, baktcrienfreicr Galle bis zu einem gewissen Grade gegen die Rinderpest immunisirt wurden. Durch die darauf erfolgende Einspritzung von Rinderpestblut wurde alsdann Rinderpest erzeugt, die jedoch in der Regel so leicht verlief, daß die Thiere alsbald wieder genasen und nunmehr als aktiv immun gelten konnten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1900
Bd.: 169. 1898/1900
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-169

ID: 00002780
252 /759
... (L) Wie ich vor kurzem gelesen habe, soll dem Reichstag in der nächsten Zeit ein Gesetz über gemeingefährliche Krankheiten unterbreitet werden, es wird darin über Cholera, Pest und andere Uebel, die im großen und ganzen äußerst selten vorkommen, verhandelt, aber von den gemeingefährlichen Krankheiten, von Alkoholismus und venerischen Krankheiten ist darin keine Rede, und gerade bei diesen Krankheiten würde die Regierung uns Dienste leisten, wenn sie dagegen ein Gesetz machen würde. (Sehr richtig!) Glauben Sie aber, daß irgend etwas erzielt wird dadurch, daß Sie durch Annahme des Paragraphen 1816 das ganze Prostitutionswesen sanktioniren? Ich glaube, der Staat sollte sich hier auf den praktischen Standpunkt stellen. Es wurde gestern mehrfach betont, daß es sich hier um keine ideellen Bestrebungen handelt, wir sollten uns auf den praktischen Standpunkt stellen. Nun, ich glaube, das hätte auch der Staat hier thun sollen, dann wäre er gewiß nicht dazu gekommen, uns den vorliegenden Paragraphen zu empfehlen. Meine Herren, ich spreche hier nur in meinem Namen, ich muß das hinzufügen, nicht im Namen der Fraktion; aber ich möchte Sie dringend bitten, den Z 1816 abzulehnen. Wenn Sie die drei Systeme, betreffend die Prostitution, ins Auge fassen, das des Jgnorirens, wie es in England existirt, das des Bewachens, wie es in Frankreich besteht, und drittens das der Bekämpfung, wie es bis jetzt in Deutschland bestanden hat, da müssen Sie doch alle sagen, daß wir in Deutschland bis jetzt mit dem bestehenden System das allerbeste Resultat erreicht haben. (Sehr richtig! rechts.) ...

253 /759
... Ich glaube, man sollte vorläufig sich weniger um die Pest und andere Krankheiten kümmern, die uns glücklicherweise noch ferne liegen, sondern um Krankheiten, von denen jeder weiß, daß sie tausendmal mehr Nachtheile der Volksgesundheit zuführen, als voraussichtlich die Pest ihr zufügen könnte. Zum Schluß möchte ich sagen: was die ärztlichen Erfahrungen anlangt, so hat der verehrte Herr Kollege Dl-. Hoeffel auf die Statistiken hingewiesen, die namentlich in Frankreich über die Soldaten aufgenommen sind. Ich meine, gerade diese Statistiken haben nicht den mindesten Werth für die Beantwortung der Frage, ob die Jnternirung zweckmäßig ist oder nicht. Denn ich glaube, gerade die Leute, die in diese Statistiken hineinkommen, die Soldaten, werden von den Jnternirungsanstalten sehr wenig Gebrauch gemacht haben; es sind vielmehr ganz andere Kreise, die in Frage kommen. Ich resümire mich dahin, meine Herren, daß ich Sie dringend bitten möchte, diese Bestimmung der verbündeten Regierungen anzunehmen, was wir, glaube ich, dem Rechts- (v) bewußtsein des Volkes schuldig sind. (Bravo! rechts.) Präsident: Ehe ich das Wort weiter gebe, habe ich dem Hause mitzutheilen, daß von dem Herrn Abgeordneten Beckh (Coburg) ein Antrag eingegangen ist, welcher lautet: den 8 181b mit der Modifikation anzunehmen, daß das Zitat von 8 181a gestrichen wird, und sonach es heißen muß: 8 180. Denselben Antrag hat in anderer Form bereits der Herr Abgeordnete Bebel gestellt, indem er beantragt hat, über die Worte „I8I3 besonders abzustimmen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Salisch. ...

254 /759
... die Pest, in Portugal oder sonst irgendwo ausgebrochen, da werden sogleich Konferenzen zusammenberufen und die großartigsten Anstrengungen zur Abwehr der Seuche gemacht. Das versteht jedermann. Und hier, wo es gilt, das Uebel der Unsittlichkeil zu bekämpfen, spricht man von Toleranz! Wenn heute in Berlin ein Cholera- oder ein Pestfall vorkäme, würde der ganze Apparat des Staates in Bewegung gesetzt werden. Glauben Sie, daß wir, die, wir vom Lande sind, andere Augen als die Großstädter/ im Kopfe haben, daß es für uns nichts Gemeineres und Schändlicheres giebt, als wenn wir Abends heimgehen^ und es stehen uns vier oder fünf leichtfertige Frauenzimmer in dem Wege! (Sehr gut! Heiterkeit.) Meine Herren, die Großstädte thun sich daraus so viel zu gute, daß sie ihre Straßen sauber halten, sie geben dafür ungeheure Summen aus. Für die Verschönerung der Stadt werden große Opfer gebracht, — ich wollte, daß auch die Berliner Stadtverwaltung im Bunde mit der Berliner Polizei in obengenannter Hinsicht eine gründliche Straßenreinigung vornehmen würde. (Sehr gut! rechts. Heiterkeit.) Meine Herren, die Ansichten über ß 1815, wie sie von einer Reihe von Rednern vorgebracht sind, sind nachgerade so, daß einer, der auf der Tribüne den Verhandlungen zugehört hat, sich vielleicht sagen muß: Mir wird von alledem so dumm, Als ging mir ein Mühlrad im Kops herum. 531 ...

255 /759
... Aus diesem Grunde giebt es gerade vom Gesichtspunkte der Möglichkeit der Erpressung aus nichts Gefährlicheres, als in solchen Fällen, wo ohnehin schon eine gewisse Gefahr des Mißbrauchs vorhanden ist, auch noch durch das Antragsrequisit geradezu neuen Nährboden für diese Pest der Erpresserei zu schaffen. Deshalb bin ich der Meinung, daß, mag man sich zu dem Gesetz stellen, wie man will, mag dafür oder dagegen stimmen, man keineswegs dieses Gesetz bewilligen sollte mit dem Antragsreqnisit; denn dadurch wird es hundertmal gefährlicher, als es ohne das sein würde.1 (v) Für uns, meine Herren, ist bei dem ganzen Gesetz die Hauptsache die: wir sehen in den Handlungen, die von Arbeitgebern in dieser Richtung häufig begangen werden, einen empörenden schändlichen Eingriff in die persönliche Freiheit. Es ist viel weniger die Frage der geschlechtlichen Sittlichkeit, die uns dabei leitet, sondern es handelt sich darum, daß wir eine derartige Erpressung gegen die Ehre der Angestellten, eine derartige Unterordnung der persönlichen Freiheit nicht wollen. Der Reichsgerichtsrath Stenglein hat in dem schon wiederholt zitirten Aufsatz in der Juristenzeitung sich auch gegen diesen Paragraphen gewendet und hat gesagt: Die Zeit der sogenannten weißen Sklaverei ist vorüber; denn in neuerer Zeit, in welcher auch die Arbeiterinnen an sozialdemokratischen Organisationen theilnehmen, fehlt es diesen nicht an der Selbstständigkeit, welche sie befähigt, selbst Hüterinnen ihrer Tugend zu sein. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1900
Bd.: 170. 1898/1900
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-170

ID: 00002781
256 /759
... Die §8 65 und 69 führen weitere Gründe an, weshalb das Dienstverhältniß aufgelöst werden kann, und da hebe ich nur einen Punkt hervor: Der Schiffsmann kann seine Entlassung fordern, wenn das Schiff nach einem Hafen bestimmt ist, gegen dessen Herkünfte schon zur Zeit der Anmusterung laut vorher erfolgter amtlicher Bekanntmachung der zuständigen deutschen Behörde wegen Pest-, Cholera- oder Gelbfiebergefahr die gesundheitspolizeiliche Kontrole angeordnet war, sofern nicht der Schiffsmann sich in Kenntniß des Bestimmungshafens hat anmustern lassen. Montag den 26. März 1900.1 4961 Also, meine Herren, die Thatsache, daß in dem Be- (0) stimmungshasen ansteckende Krankheiten herrschen, begründet es auch, das Dienstverhältniß aufzulösen. Damit kann man sich nur einverstanden erklären. Auf das Gesetz betreffend die Verpflichtung der Kauffahrteischiffe zur Mitnahme heimzuschaffender Seeleute brauche ich nicht ausführlich einzugehen; der Herr Vorredner hat die wichtigsten Punkte desselben schon hervorgehoben. Die Verpflichtung ist, wie der Herr Vorredner auch ausgeführt hat, auf solche, welche wegen einer strafbaren Handlung an die Heimatsbehörden abgeliefert werden sollen, ausgedehnt worden. In einem anderen Punkte hat aber eine Einschränkung stattgefunden: die Verpflichtung zur Mitnahme der hilfsbedürftigen und der zu bestrafenden Seeleute fällt weg, wenn der Hafen von einer deutschen Dampferlinie, die zur Mitnahme vertragsmäßig verpflichtet ist, auf der Heimreise nach Deutschland in regelmäßiger Fahrt angelaufen wird. Auch diese Bestimmung erscheint gerechtfertigt. So viel zn den beiden ersten Entwürfen. ...

257 /759
... Wenn nämlich ein Seemann sich anheuern läßt nach einem Hafen, in dem gelbes Fieber, Pest oder Cholera ausgebrochen ist, so muß ihm bekannt gemacht werden, daß diese Krankheiten dort ausgebrochen sind, wenn dies der Schiffer zur Zeit der Anmusterung auf Grund amtlicher Bekanntmachung gewußt hat. Wenn er dann die Fahrt antritt, so ist das seine Sache. Wenn nun aber erst, nachdem die Anmusterung geschehen ist, die Bekanntmachung erfolgt, daß in dem Hafen, nach dem das Schiff geht, eine dieser Krankheiten ausgebrochen ist, so soll das kein Grund sein, das Heuerverhältniß aufzuheben. Nach den bürgerlichen Verhältnissen ist, wenn eine Erkrankung, selbst eine ansteckende, in der Familie ausgebrochen ist, der Dienstbote nicht berechtigt, den Dienst zu verlassen; es tritt dann der Moment ein, in dem das patriarchalische Verhältniß besonders stark hervortritt, daß der Dienstbote es als seine Pflicht erachten muß, im Dienst auszuhalten. Aber diese Fälle liegen den vorliegenden nicht ganz gleich. Hier handelt es sich um Menschenleben; sobald Menschenleben auf dem Dampfer in Frage kommen, ist diese Bestimmung gerechtfertigt. Wo es sich aber um einen reinen Frachtverkehr handelt, sollte der Schiffsmann nicht gezwungen sein, unter Verhältnissen sein Leben einzusetzen, die er bei Eingehen des Vertrags nicht gekannt hat. Mir ist zweifelhaft, ob nach dem bürgerlichen Gesetzbuch, wenn nicht Leben und Gesundheit, sondern nur Hab und Gut in Frage stehen, der Dienstbote nicht berechtigt sein würde, unter gleichen Verhältnissen den Dienst zu verlassen. ...

258 /759
... Das ausschließliche Recht auf Uebersetzung zu erhalten ist in Ungarn außerordentlich erschwert dadurch, daß nur dann das Uebersetzungsrecht erhalten wird, wenn der Verleger innerhalb eines Jahres die Uebersetzung beginnen und den Beginn eintragen läßt in eine Liste, die in Ofen-Pest geführt wird, und wenn er binnen weiteren zwei Jahren die Uebersetzung vollenden und auch die (0) Vollendung der-Uebersetzung eintragen läßt. Es ist das deshalb eine Erschwerung für den deutschen Verleger, weil der deutsche Verleger nicht wissen kann, ob das Werk wirklich in Ungarn gehen wird. Es wird ja nur eine kleine Anzahl deutscher Werke in Ungarn übersetzt. Gleichwohl muß er sich in so kurzer Zeit entschließen, ob er eine Uebersetzung, die immerhin theurer sein wird, weil nur wenige der ungarischen Sprache mächtig sind, ins Werk setzen lassen will oder nicht. Für die ungarischen Verleger kommt das nicht in Betracht, denn der ungarische Verleger wird immer den deutschen Markt in Rechnung ziehen, er wird ihn in Rechnung ziehen müssen, da er sonst bei größeren Werken überhaupt gar nicht zu dem Erfolg kommt, den er doch beabsichtigt. Es ist deshalb dieser Theil des Vertrags nur im Interesse Ungarns, enthält aber eine bedeutende Erschwerung für die deutschen Verleger. Im Anschluß daran muß ich weiter mein Bedauern aussprechen, daß in Art. IV. die Zeit des ausschließlichen Uebersetzungsrechts so außerordentlich kurz bemessen ist. Sie soll nur acht Jahre lang dauern, und auch dann nur, wenn innerhalb der ersten drei Jahre die Uebersetzung des Werkes herausgegeben worden ist. ...

259 /759
... Meines Erachtens befindet sich die Vorlage in einem eigenthümlichen Widerspruch, indem sie einerseits auf Seite 19 Ansatz 2 die Motive ausspricht, daß die Anzeigepflicht sogar bei Verdacht dieser Krankheiten nöthig sei, weil die meisten Laien und selbst viele Aerzte nicht Gelegenheit hätten, Fälle von asiatischer Cholera, Flecksicber, Pocken, Gelbfieber oder Pest zu beobachten, dann aber im Absatz 3 ausführt, es sei beabsichtigt, eine Anleitung für das Publikum zu erlassen, die es jedem Laien ermögliche, die Krankheitssyniptome sachgemäß zu erkennen und der Anzeigepflicht zu genügen. Ich bin derAnsicht, daß der erstere Satz der Motive richtig ist, daß es dem Laien außerordentlich schwierig, ja unmöglich ist, diese Krankheiten sachgemäß zu beurtheilen, und es daher ungerechtfertigt ist, mit Strafen gegen solche Personen vorzugehen. Meines Erachtens ist es allein richtig, die Anzeigepflicht auf die behandelnden Aerzte zu beschränken, und wenn die Motive ausführen, daß das deshalb nicht angängig sei, weil nicht alle Patienten durch einen Arzt behandelt würden, so muß man eben im Gesetz aussprechen, daß bei diesen ansteckenden Krankheiten eine allgemeine Krankenfürsorge einzutreten hätte, und daß, wo ein anderer Träger für solche Krankenfürsorge nicht vorhanden ist, eventuell die Gemeinden mit ärztliche Hilfe zu leisten verpflichtet seien. Dann haben wir allgemein eine ärztliche Behandlung dieser Patienten und wir können dann die Anzeigepflicht lediglich auf die Aerzte beschränken. Damit wird eine ganze Reihe höchst unerquicklicher Untersuchungen und Bestrafungen abge- (lH schnitten. ...

260 /759
... die Pest, eine Mitwirkung besonderer ärztlicher Spezialkommissare behufs Feststellung der Krankheit nothwendig ist, weil die Zivilärzte keine Erfahrung auf diesem Gebiete haben. Bezüglich dieser Krankheiten fehlt jede Erfahrung aber auch im allgemeinen unseren beamteten Aerzten, vielleicht mit Ausnahme von denen, die speziell für diesen Zweck ausgebildet sind, während unsere zahllosen beamteten Aerzte auf diesem Gebiete nur genau dieselben geringen Erfahrungen haben wie unsere Zivilärzte. Ich kann auch nicht zugeben, daß die Kurse, die eingerichtet sind für die beamteten Aerzte, um einzelne Krankheiten kennen zu lernen, und die vielleicht vierzehn Tage dauern, diesen ein so großes Uebergewicht über die Zivilärzte geben, daß man von vornherein alle Zivilärzte ausschließen darf. Diese Kurse werden, wenn unmittelbar darauf eine Krankheit folgt, einen gewissen Werth haben. Vergehen aber nach einem solchen Kursus 5 oder 10 Jahre, was soll derselbe dann noch für einen Werth haben für die beamteten Aerzte, die einen solchen Cholerakursus durchgemacht haben? Sie werden den Zivilärzten nicht wesentlich überlegen sein. (v) Die Vorlage führt eigentlich nur einen Grund an, weshalb man die beamteten Aerzte so in den Vordergrund geschoben hat; sie sagt, sie hätte sich in dieser Beziehung an das Viehseuchengesetz angelehnt. Ich meine aber, daß dieselben Bestimmungen, die im Viehseuchengesetz getroffen sind, für Menschensenchen doch wohl nicht nothwendig erlassen zu werden brauchen. Es heißt in den Motiven der Vorlage, es sei der beamtete Arzt nothwendig, „um eine rasche und gleichmäßige Erledigung zu gewährleisten. ...


< [1] - ... 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 - 15 - 16 - 17 - 18 - 19 ... [38] >