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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 22. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-22

ID: 00018331
21 /759
... M meine, es wäre angezeigt gewesen, uns eine förmliche Denkschrift zu übergeben und darin insbesondere Nachricht zu qeben über die Ausbreitung dieser Pest. auch die Ausgaben zu trennen welche einerseits durch Tödtung von Vieh und andererseits durch militärische Maßregeln entstanden sind. Meine Meinung ist, nach Allem was ich gehört habe, daß man in Bezug auf Tödtung von Vieh nicht nur dort, wo keine militärischen Absperrungsmaßregeln getroffen werden konnten, sondern auch dort, wo diese militärische Absperrung stattfand, sehr rücksichtslos gegen die Bundeskasse verfahren hat. Es liegt mir hierfür ein Zeugniß des Führers eines solchen militärischen Kommandos vor, Las in verschiedenen Distrikten nacheinander thätig war. Derselbe kommt nach einer umfangreichen Darlegung der Verhältnisse, die ich gegenwärtig nicht mittheilen kann, zu folgendem Schlußergebnisse: „Es ist geradezu entsetzlich, wie viel gesundes Vieh als pestverdächtig, oder um die Weiterverbreitung zu verhüten, gemordet wird. Ein Besitzer, der sein Vieh verfüttert oder überhaupt- nur ein krankes Stück Vieh hat, und dessen Verlust fürchten muß, steht sich natürlich besser, wenn er den Schaden vergütigt erhält, als wenn er ihn selbst tragen muß; so hat er also ein Interesse daran, sein Vieh für pestkrank erklärt zu sehen. Sind noch dazu seine Stallutensilien schlecht, taugt sein Heu nichts, will er sein schlechtes Vieh gut bezahlt haben und Geld in die Hand bekommen, so kann er gar kein besseres Geschäft machen, als wenn bei ihm die Pest ausbricht. ...

22 /759
... nennt) ich mir nicht aneignen will, weil starke Worte in der Sache nichts beweisen, hat nicht nur mit starken Worten, nein, er hat auch mit den schlagendsten Thatsachen nachgewiesen, welche Pest sür die große Masse des Volks in England die ausschließliche Goldwährung ist. Er hat nachgewiesen, daß allerdings die Banquiers, daß allerdings der Großhandel, daß allerdings die reichen Leute sehr zufrieden sind mit der Goldwährung, weil bei ihren großen Zahlungen Gold natürlich leichter zu Handhaben ist, als Silber. Und, meine Herren, es wird Niemand in diesem Saal sein, der nicht die Goldwährung eben der Silberwährung will, der nicht das Gold als coursfähige Münze bei uns eingeführt wissen will. Es wird also Niemand sein, der diesen wichtigen Klaffen die Münzen entziehen will, die für ihr Bedürfniß taugten. Aber Herr Seyd hat aufs schlagendste nachgewiesen, daß die große Masse des Volks dadurch benachtheiligt, daß die minderwerthige Silbermünze, die sie einzunehmen im täglichen Leben genöthigt ist, nicht einmal in zureichenderMenge vorhanden ist, und daß sie sie in größeren Beträgen nicht wieder ausgeben kann. Ich sage: sie ist genöthigt, diese minderwerthigen Silbermünzen einzunehmen. Denn in Sovereigns wird kein Tagelöhner bezahlt: in Sovereigns werden die gewöhnlichen Lebensbedürfnisse der großen Masse des Volks nicht im Detail gekauft, in Sovereigns werden unzählige Handwerker-Arbeiten nicht bezahlt. ...

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... Von Interesse wird im Titel 8 noch fein die Erhebung des Konsulats in Pest zu einem Generalkonsulat. Es dürfte dies schwerlich Widerspruch finden, zumal auch andere Staaten, selbst solche, deren Interessen in Ungarn minder bedeutend sind, als die unsrigen, Generalkonsulate daselbst errichtet haben. Indem ich aus Titel 7 zurückgehe: Remunerationen und Diäten an nicht fest angestellte Beamte bei den gesandtschaftlichcn Behörden, bemerke ich, daß dieser Titel zwar ein neuer ist, jedoch nur in formeller, nicht in materieller Beziehung. Früher steckte derselbe im Titel 10, dem künftigen Titel 13. Das Nähere ergeben die gedruckten Erläuterungen. Im Titel 9: Remunerationen für die nicht fest angestellten Beamten und Unterbedienten bei den Konsulaten, sind die aus diesem Titel zur Zahlung gelangenden Beträge, entsprechend einem früher im Reichstage geäußerten Wunsche, genau speeificirt. In Betreff der Tat. 10, 11, 12, 13 und 14 darf ich wohl auf die gedruckten Erläuterungen Bezug nehmen. Es handelt sich bei diesen Titeln eigentlich nur um kalkulatorische Feststellungen, wie solche aus der veränderten Titeleintheilung und einer Durchschnittsberechnung der Ausgaben der letzten drei Jahre sich von selbst ergeben. Nun ist im Etat der Tit. 15, nämlich „28,000 Thaler zur Bestreitung der amtlichen Ausgaben bei den unbesoldeten Konsulaten. Ich erlaube mir zunächst daran zu erinnern, daß die besoldeten Konsuln ihre Jntraden an die Legationskaffe abführten, wie dies der Tit. 4 der Einnahme ersichtlich macht, — während den unbesoldeten Konsuln die Gebühren nach § 10 des Konsulargesetzes vom 8. November 1867 verbleiben. ...

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... werden — und daß der Umlauf von kleinen Banknoten und überhaupt der übertriebene Papierumlaus eine Pest für Deutschland ist. Allein, meine Herren, darüber werden Sie nicht bei der Frage über Goldwährung kognosciren, sondern Sie müssen ein Gesetz darüber geben, das aus. andere Art diesem Unfug steuert. Ob Sie Gold- oder Silber- oder Doppelwährung haben, das ist in dieser Beziehung nicht maßgebend. Ich gebe zu, daß der Papiergeld-Umlauf entbehrlicher wird, wenn inan auch eine Goldwährung neben der Silberwährung hat, weil alsdann die Bequemlichkeit,, das Geld in einem kleinen Volumen bei sich zu führen, auch in gewissem Grade mit Gold erreicht werden kann. Aber daraus folgt ja doch durchaus nicht, daß wir eine ausschließliche Goldwährung haben müssen und, meine Herren, wenn man vielleicht (was ich nicht weiß), auf großen Wechselplätzen, aus großen Handelsplätzen, wo der Kaufmannsstand immer mit großen Summen rechnet, für ausschließliche Goldwährung sein mag, so müssen wir doch auch die übrigen Stände und das übrige Land berücksichtigen, namentlich auch zdas platte Land, lauter Kreise, in welchen die Silbermünze ein unentbehrliches Bedürfniß, und in welchen es durchaus erforderlich ist, daß man diese Silbermünzen im Verkehr und Erwerb zu größeren Beträgen und zu Ersparnissen ansammelt und diese größeren Beträge und Ersparnisse in größeren Summen ausgeben kann. Der Herr Vorredner hat gesagt: in England habe die ausschließliche Silberwährung keine Nachtheile gezeigt; er hat ferner behauptet, das minderwerthige Silbergeld der Theilmünzen habe in Frankreich nur deßhalb Nachtheile gezeigt, weil daselbst noch vollwerthiges Silbergeld, die Fünf-Frankstücke, daneben in Umlauf sei. ...

25 /759
... Meine Herren, ich erinnere Sie daran, daß die Wahl stattfand wenige Wochen, nachdem zuerst diese größte finanzielle Kalamität, dieser größte Bankerott möchte ich sagen, der Neuzeit ausgebrochen war in der rumänischen Eisenbahnangelegenheit, und glauben Sie mir, ich kann es Ihnen positiv versichern, es ist diese Pest der rumänischen Obligationen auch bis nach Oberichlefien gedrungen; ich kenne selbst mehrere, die damals an diesen Verlusten Theil nahmen, und es giebt noch eine ganze Menge verschämter Besitzer, die es gar nicht einmal sagen. (Heiterkeit.) Es dürfte das als unzweifelhaft anzunehmen sein, und, meine Herren, dieses thatsächliche Fundament, was He Sache fand, in der Schädigung des Geldbeutels auch von Bürgern in den oberschlesischen Städten, gab nun der Idee von der öffentlichen Moral, die man gegen die Wahl des .Herzogs von Ratibor vorbrachte, natürlich ein großes Gewicht. Glauben Sie nicht, daß, weil dort eine polnisch redende Bevölkerung auf dem Lande ist. daß sie deshalb — und ich hoffe, Sie werden das im Interesse des Wahlkreises nicht glauben — daß sie nun deshalb gänzlich unempfänglich sei für einen Grund der öffentlichen Moral. Nach den Versicherungen, die mir dort geworden sind, hat das wesentlich, namentlich in den Städten, gegen den Herzog von Ratibor gewirkt. Was nun die Betheiligung der Geistlichkeit (Aha! ...

26 /759
... Wie ich mir über die Frage klar werden wollte, wie weit die Kirche das Gebiet ihrer Emflußberechtigung ziehe, habe ich unrein Kompendium der Moraltheologie angeschafft, (Heiterkeit) Nun Satz 79: „denn es ist falsch, daß die staatliche Freiheit der Culte und die Allen garantirte volle Freiheit, alle Meinungen und Ansichten öffentlich kund Zu geben: zu leicht zur Verderbniß der Sitten und Gemüther und zur Verbreitung der Pest des Jndisferentismus beitrage. Als falsch ist erklärt in Satz 56: „die Sittengesetze — ich habe Ihnen ja gesagt, was Sittengesetze im kirchlichen Sinne sind, — bedürfen der göttlichen, d. h. der kirchlichen Sanction nicht, und es ist garnicht nothwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem natürlichen, d. h. nach dem kirchlichen Sprachgebrauch mit dem göttlichen in Uebereinstimmung gebracht werden oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten haben. (Rufe im Centrum: das wird verdammt.) welches in Deutschland, Italien, Frankreich, Oesterreich an allen Schulen und allen Universitäten gebraucht wird, und, meine Herren, ich will Ihnen sagen, wie in dieser MoraLtheowgie von Gury der Wirkungskreis der Kirche im sittlichen Gebiete aufausgefaßt wird. Es gehört Zum sittlichen Gebiete der Kirche zum Beispiele: 1. die menschlichen Handlungen, 2. das Gewissen, 3. die Gesetze, Objekt, Subjekt, Promulgation, Verbindlichkeit, Auslegung, Diepensation, die Gerechtigkeit und das Recht, Inbegriff, Arten des Rechts, Eigenthum, Erwerb desselben, Gebrauch und Nutzgcnuß, Verträge, Schenkungen, Leihverträge, krsearium) Hinterlegung, Sequester, Auftrag, Darlehen, Zmsund PfcmdverLrag, Wechsel, Kauf und Verkauf, Rentenvertrag, Bürgschaft, Pfand u. s. w. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 23. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-23

ID: 00018357
27 /759
... Zm klebrigen theilte derselbe der Kommission eine Zusammenstellung der in Folge der Rinderpest an die einzelnen Preußischen Regierungen, sowie an die Landes-Negierungen des vormaligen Norddeutschen Bundes gezahlten Beträge mit, ferner eine Uebersicht über die Zeit der Auszahlungen, und eine Zusammenstellung über Ausbruch und Erlöschung der Pest für das Jahr 1870, nach Ortschaften und Kreisen geordnet. Aus diesen Mittheilungen ist ersichtlich, daß die Rinderpest im Jahre 1870 in 2t verschiedenen Preußischen Regierungsbezirken und außerdem im Königreich Sachsen, im Großherzogthum Hessen und im Oldenburgischen Fürstenthum Birkenseld mehr oder weniger intensiv geherrscht hat. Mit hervorragender Heftigkeit ist die Seuche in den Regierungsbezirken Trier und Coblenz aufgetreten, und sind für Trier 343,697 Thlr., für Coblenz 167,306 Thlr. an Kosten entstanden Es ergiebt sich ferner aus diesen Mittheilungen, verbunden mit mündlichen Erklärungen des Herrn Bundeskommissars, daß die Rinderpest Ende 1869 im Hebtet des Norddeutschen Bundeserloschen war, und, nachdem sie die ersten 8 Monate des Jahres 1870. an den östlichen Grenzen mit Einbruch gedroht hatte, vom 1. September ab in Folge von Einführung ausländischen Rindviehes für die Verproviantirung der Armee fast gleichzeitig an den verschiedensten Punkten des Bundesgebiets zum Ausbruch gekommen ist. Am 12. Dezember 1870 war die Seuche bis auf einige Orte als im Bundesgebiet erloschen erklärt, und ist ihr völliges Aufhören mit Schluß des Jahres 1870 anzunehmen. Nach ausdrücklicher Erklärung des Herrn Bundeskommissars befinden sich auch in der geforderten Summe von 843,494 Thlrn. keine Ausgaben, welche über das Jahr 1870 hinausgehen, vielmehr noch einige Reste aus dem Jahre 1869. ...
... Dagegen wurde von einigen Mitgliedern der Kommission darauf aufmerksam gemacht, daß nach verschiedenen in der Presse veröffentlichten und privaten Mittheilungen es den Anschein habe, als ob die Tödtung von noch gesunvem Vieh zur Erstickung der Pest in größerem Umfange vorgenommen sei, als nöthig gewesen wäre, und man deshalb wünschen müsse, daß die Bundesregierung über die von ihr im Jahre 1870 gemachten Erfahrungen dem Reichstage Mittheilung mache, um danach das Gesetz vom 7. April 1869 beurtheilen und «reut, dasselbe verbessern zu können. An diese Anführungen schloß sich folgender Antrag: III. das Reichskanzler-Amt zu ersuchen, dem Reichstage in der nächsten Session einen umfassenden Bericht über die bei den Maßregeln zur Bekämpfung der Rinderpest gemachten Erfahrungen vorzulegen. Hiergegen wurde von anderer Seite bemerkt, daß dem gestellten Antrage zwar nicht widersprochen werden solle, da der Werth einer solchen Denkschrift nicht bestritten werden könne, daß jedoch die auf Grund des Gesetzes vom 7. April 1869 getroffenen Maßregeln sich als nothwendig und zweckmäßig herausgestellt und trotz des großen Umfanges, in welchem die Rinderpest aufgetreten sei, in verhältnißmäßig kurzer Zeit das Erlöschen derselben herbeigeführt hätten. Die verausgabte Summe sei trotz ihrer Größe doch nur gering im Verhältniß zu dem Schaden, welcher durch Weiterverbreitung des Uebels dem National-Wohlstande habe erwachsen können; auch sei es immerhin bedenklich, jetzt schon an eine Abänderung des erst vor Kurzem erlassenen Gesetzes gehen zu wollen; man müsse vielmehr noch längere Erfahrungen über die Wirksamkeit desselben abwarten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
28 /759
... Ich wiederhole auch, ich wage nicht, England die Schuld beizumessen für die Maßregeln, die es ergriffen hat; jetzt wiederum, wenn ich recht unterrichtet bin, ist in England, das nicht solche Verwaltungs-Exekutive hat wie wir, um die Pest sofort beim Ausbruch unterdrücken zu können, diese Krankheit ausgebrochen, und zwar, wie man sagt, durch Stroh, das zur Einpackung anderer Gegenstände von Frankreich nach England herübergekommen ist. So grausam leicht läßt sich diese Krankheit verschleppen! Ich bitte also, daß das Reichskanzler-Amt thun möge, was es kann, um uns Landwirthen den Export nach England leichter zu machen, und vielleicht dieserhalb diejenigen Präventivmaßregeln an der russisch-österreichischen Grenze vorzunehmen, die geeignet sein können, um England die Zuversicht zu geben, daß es ohne Gefahr seine Häfen uns frei öffnen könne! Präsident: Der Abgeordnete Dr. Löwe hat das Wort. Abgeordneter Dr. Löwe: Ich wollte in Bezug auf die Desinfektion, das heißt in der Art, wie sie stattgefunden hat, dem Herrn Vertreter des Bundesraths nur bemerken, daß ich nicht daran gezweifelt habe, daß diese Maßregeln überhaupt nach der Instruktion stattgefunden haben. Ich wünschte aber zu wissen, da es in Kriegszeiten nicht überall möglich gewesen ist, wie die Denkschrift ja selbst ausführt, diese Desinfektion stattfinden zu lassen, an welchen Stellen sie nicht stattgefunden hat, an welchen Stellen sie unvollkommen gewesen ist und welche Folgen sich daran geknüpft haben. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 26. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-26

ID: 00018361
29 /759
... Sehr häufig werden letztere dem Durchseuchen überlassen, welches wegen des sehr viel milderen Verlaufes der Krankheit bei dem sogenannten Russischen Steppenvieh in der großen Mehrzahl der Fälle erwartet werden kann- Bricht unter einer aus dem Marsche befindlichen Rindvieh-Treibheerde die Pest aus, so werden nach den in Rußland gültigen Bestimmungen nur die kranken Thiere getödtet, die übrige Heerde setzt ihren Weg fort. Dieses Verfahren wird durch die Erfahrung, daß bei demselben die meisten Thiere erhalten bleiben, von den Russischen Sachverständigen gerechtfertigt, giebt jedoch, da das Kontagium trotz des milden Verlaufes der Krankheit bei dem Steppenvieh seine volle Wirksamkeit behält, selbstverständlich zu einer fortwährenden Verbreitung der Rinderpest auf den Wegen, welche die Treibheerden eingeschlagen, Veranlassung. Verseuchungsverhältnisse Oesterreichs. Oesterreich-Ungarn bezieht aus Rußland sehr viel Rindvieh, welches theils in halbfettem Zustande importirt und sofort der Schlachtbank überliefert, theils in den großen Zuckerfabriken und Brennereien, namentlich Galiziens. und Mährens, gemästet wird, um die.großen Städte mit Fleisch zu versorgen. Der Import von Rindvieh aus Rußland deckt mittelbar, fast zu ^ den Bedarf Wiens an Schlachtvieh; in den Jahren 1868 bis 1870 wurden aus Rußland nach Oesterreich jährlich 72,000 bis 88,000 Stück Rindvieh eingeführt und während derselben Zeit sind in Wien jährlich 91,000 bis 93,000 Stück Rindvieh geschlachtet worden. Um die Gefahr der Rinderpesteinschleppung zu vermindern, sind an der Oesterreichisch-Russischen Grenze Quarantaine-Anstalten eingerichtet, in denen die eingetriebenen Viehheerden einer Kontumaz von schwankender Dauer unterworfen werden. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 27. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-27

ID: 00018362
30 /759
... Zch hoffe ihm mit einem einzigen Beispiel zu zeigen, worin sein Irrthum liegt; er weiß, so gut wie ich, daß erfahrungsmäßig nach einem entvölkernden Krieg oder nach einer Pest die Geburten in gewissem Grade zunehmen durch den Trieb der Natur, die Bevölkerung wieder auf das vorige Niveau zu setzen. (Heiterkeit.) Nun, meine Herren, was der Herr Abgeordnete Richter in Beziehung auf Kapitalersatz und Naturalersatz verwechselt, würde etwa auf das herauskommen: es wären ja 40,000 Männer auf unserer Seite gefallen und die müßten gespornt und gestiefelt als zwanzigjährige Rekruten wieder in die Welt kommen. (Heiterkeit.) Präsident: Der Herr Reichskanzler hat das Wort. Reichskanzler Fürst von Bismarck: Der Herr Abgeordnete Richter hat sich als Quelle seiner Andeutungen auf die „vom Reichskanzlers ressortirende officiöse Presse bezogen. Meine Herren, das ist ein ganz außerordentlich bequemer und weitsichtiger Ausdruck, mit dem man alles mögliche sagen kann. Zch bestreite, daß es irgend eine vom Reichskanzler ressortirende officiöse Presse giebt. Zch lasse minunter Artikel in irgend ein Blatt hineindrucken, aber es ist ein Manöver, dessen der Herr Vorredner sich sonst nicht gegen mich bedient hat, zu sagen, für Alles, was an Thorheiten in einer solchen Zeitung steht/ sei der Reichskanzler verantwortlich. Daß es heißt, „das Blatt des Herrn von Bismarck schreibt das und das, dergleichen habe ich im Auslande und auch im Znlande erlebt, wir sind aber nicht dazu hier, uns gegenseitig die Situation zu verdunkeln und dergleichen schwache Argumentationen zuzuschieben. ...

31 /759
... Zn dieser Schrift ist gesagt: „Als im Laufe des vorigen Jahrhunderts die Menschheit theils in Folge naturwidriger Lebensverhältnisse, theils durch die naturwidrige Behandlung der Blattern selbst ebenso decimirt wurde, wie früher durch die Pest — da tauchte im Zahre 1801, also bereits beim Erlöschen der großen Blatternepidemie, die mit so vielem Unrechte hochgefeierte Erfindung des vr. Jenner auf, welcher experimentweise und ohne jede wissenschaftliche Begründung Versuche anstellte, die bereits früher wegen ihrer Übeln Folgen gesetzlich verbotene Impfung der Menschenblattern durch Einimpfung von Kuhpockenlymphe und auch des Sekretes der Pferdemaucke wieder zu Ehren zu bringen, weil man bei dem Stande der damaligen Wissenschaft sich dem Glauben hingab, daß eine Unterdrückung der Blattererscheinung gleichbedeutend sei mit deren „Hintanhaltung. Der Kongreß erhebt zunächst Protest „gegen jede Verwendung irgend eines mineralischen, vegetabilischen, oder animalischen Giftstoffes, sowohl unter dem Vorwände eines Schutzmittels gegen eine Krankheit, wie als Heilmittel in einer Krankheit selbst, und räumt jedem Giftstoffe nur die seiner Natur zukommende, mehr oder minder lähmende Wirkung desjenigen Organismus ein, von welchem derselbe aufgenommen wurde. Es wird dann fortgefahren: „Durch die Uebertragung des Impfstoffes von Arm zu Arm als eines animalischen Giftes würden auch alle Krankheits- oder Giftstoffe mit übertragen, welche der betreffende Körper in sich trage, daher durch die Abnahme resp. ...

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... Wie yian im Mittelalter das vollständige Verschwinden der entsetzlich grassirenden, ganze Ortschaften entvölkernden Pest (schwarzer Tod) einzig und allein der Errichtung einer Unmasse kirchlicher Feste, oer Abhaltung von Processionen. und öffentlichen Gebeten und der Erbauung vieler Gotteshäuser zugeschrieben; wie man zu derselben Zeit der allgemeinen Ueberzeugung gewesen, daß Alles zuGrunde gehen müsse, wenn Hexenprozesse und Folter, welche die Majorität der Gelehrten und der Staat vertheidigten, aufgehoben würden; wie in unserm aufgeklärten Zeitalter zahlreiche Hochgebildete, angesehene und berühmte Gelehrte sich nicht nur gläubig dem Unsehlbarkeitsdogma des Papstes unterwerfen, sondern dasselbe äuch mit allen Waffen des Geistes und der Wissenschaft verfechten, so sei es auch nicht zu verwundern, daß die Theorie von der Pockenimpfung und Wiederimpfung so sehr viele Anhänger finde. Es wird aber noch mitgetheilt, daß der Dr. Carl Müller, Stadt- und Gerichtsphyfikus zu Brüx, von einer Epidemie im Zahre 1869—70 schrieb: die Blattern hätten kein Alter verschont, Neugeborne, wie Erwachsene und Alte; abgeimpft, wieder oder gar nicht geimpft, das sei gleich viel gewesen sowohl der Zahl der Ergriffenen als dem Grade der Krankheit nach. Weiter wird verschiedenes statistisches Material geboten und es wird versucht, daraus herzuleiten, daß, die Statistik nicht für die Heilsamkeit der Impfung und Wiederimpfung spreche. ...
... Es wird noch ausgeführt: im Zähre 1625 wären 35,417 Menschen an der Pest gestorben, im Zahre 1629 nur einer. Hätte im Zahre 1625 ein Zennergenie den Eiter der Pestimpfung eingeimpft, so würde die Majorität der Aerzte auch dieses Verschwinden der Pestseuche der Pestimpfung zugeschrieben haben. Auch wird mitgetheilt, daß der Professor Riccord in Paris, eine Autorität, lange Zeit die Möglichkeit der Uebertragung von Syphilis und anderen konstitutionellen Krankheiten bestritten habe, endlich aber die Möglichkeit der Verbreitung der Syphilis durch die Impfung am 19/Mai 1863 zuzugeben sich genöthigt gesehen habe. . Die dritte Beilage endlich zur Petition Nummer 1074 ist der gedruckte Bericht, den der Referent des Kongresses I)r. msä. Oidtmann am 30. September und 1. Oftober 1872 erstattet hat. Unter anderem wird dort hervorgehoben, die ortsübliche öffentliche Impfung müsse physiologisch als eine öffentliche Pockenansteckung betrachtet werden, das Wort Impfen müsse in den Ausdruck „künstliche Pockenansteckung, künstliche Pockenvergiftung verändert Werden, und ferner theilt der I)r. Oidtmann aus seiner Praxis verschiedene Fälle mit, aus denen er die Schlußfolgerung zieht, daß das Impfen und Wiederimpfen nicht heilsam für die menschliche Gesundheit, sondern nachtheilig sei. Zch darf es mir nach dem, was ich Ihnen schon gesagt habe, gestatten, über den weiteren Inhalt dieser Druckschrift hinwegzugehen und habe als Berichterstatter der Kommission nur noch die Aufgabe, Zhnen schließlich — mag ich selber auch einen vorgeschritteneren Standpunkt einnehmen — den Beschluß der Kommissionsmehrheit zur Annahme zu empfehlen. Derselbe geht dahin: Der Reichstag wolle beschließen, die Petitionen II. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1873
Bd.: 28. 1873
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-28

ID: 00018363
33 /759
... Generalkonsulate: Alexandrien, — Belgrad, Bukarest,— London, — New-Uork, — Pest, — Warschau. —1 Konsulate: Bangok, — Beirut, — Eanton, -— Christiania, — Konstantinopel, — Kopenhagen, — Foochow, — San Francisco, — Galatz, — Havanna,- — Havre. Zu „Havre hat der Abgeordnete Freiherr von Hoverbeck das Wort—1 .1 , . - ...

34 /759
... General-Konsulate: Alexandrien, Belgrad, Bukarest, London, Newyork, Pest, Warschau; Konsulate: Bangkok, Beirut, Canton, Christiania, Constantinopel, Copenhagen, Foochow, St. Franziska, Galatz, Havana, Havre, Helsingfors, Hiogo, Zerusalem, Kowno, Marseille, Messina, Odeffa, St. Petersburg, Serajewo, Shanghai, Singapore, Smyrna, Tientsin, Tiflis, Bokohama; Vice- Konsulate: Cairo, Dardanellen, Zassy, Sulina, Trapezunt. Titel 9. Remunerationen für die nicht festangestellten Beamten und Unterbedienten bei den Konsulaten; Titel 10. Amtsbedürfniffe; Titel 11. Reisekosten und Diäten; Titel 12. Unterhaltung der Dienstwohnungen rc.; Lit. 13. Vermischte Ausgaben für Gesandtschaften und Konsulate. Titel 14. Unterstützung für hülfsbedürftige Reichsangehörige im Auslande. Petition von drei Deutschen in Florenz, worin beantragt wird, ihrem Wohlthätigkeitsverein zur Unterstützung armer Deutscher Landsleute, wie auch Schweitzer Deutscher Nationalität, einen jährlichen Beitrag zu bewilligen. Titel 15. Amtliche Ausgaben bei den unbesoldeten Konsulaten; Titel 16. Dispositionsfonds Behufs Errichtung neuer Konsulate rc.; Tit. 17. Kommissionskosten; Titel 18. Entschädigungen für Kursverluste und Kanzleigeschenke; Titel 19. Außerordentliche Remunerationen für Beamte des ausw. Amts, der Gesandtschaften und Konsulate; Titel 20. Einmalige Ausgaben: — Fundirung einer Bibliothek für das archäologische Institut in Athen; Deutsches Krankenhaus in Konstantinopel. — III. Berathung 5. Kap. 5. Verwaltung des Reichsheeres für 1874. (Anl. IV.) Anlagen zum Spezial-Etat: Denkschrift über die Veränderungen in den Formationen und Stärken der Truppen des Deutschen Heeres. (S. 11—14). Spezial-Etats für die Militär-Kontingente Preußens und Mecklenburgs (S. 15 bis 173) nebst Nachtrag zu dem Spezial-Etat; Sachsens (S. 175 — 219) und Württembergs (S. 221—261). Uebersicht der Etatsstärke des Deutschen Heeres (S. 264—267). ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1874
Bd.: 31. 1874
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-31

ID: 00018367
35 /759
... Meine Herren, in unserer Gesetzesvorlage ist, was mich besonders befremdet, die Bevorzugung der sogenannten besseren Gesellschaft, der besitzenden Klaffen ; sie haben es nicht nöthig, die nach Eiter und Materie duftenden Impssäle zu besuchen und dort die Lust einzuathmen, sie können ruhig von ihrem Arzt geimpft werden, und wenn auch der Tropfen Lymphe auf einen Louisdor sich beläuft, es thut nichts, dafür find sie dann auch nicht der Gefahr ausgesetzt, dort, sich zu befinden unter dem skrophulösen Gesindel, wie jetzt einige Herren belieben auf das niedere Volk herabzusprechen, und von der Pest angesteckt zu werden. (Unruhe! Nein!) Die Thatsachen sprechen dafür. Es ist schon oft der Ausdruck „skrophulöses Gesindel den arbeitenden Klaffen ins Gesicht geschleudert worden, (Oh! Oh! Nein!) Ich werde Ihnen den Beweis dafür bringen. Meine Herren, aber wie wird man es in jenen großen Zmpfsälen machen? Wie schon hier, richtig angedeutet worden ist, es werden nicht immer geschickte Aerzte anwesend sein, dort werden die Impfungen fabrikmäßig vorgenommen werden und, was höchstens geschieht, man wird das Kind des Arbeiters, das Kind des Volkes vielleicht zu Experimenten gebrauchen, um zu sehen, wie weit man bei dein Kinde eines Günstlings vorzugehen riskiren kann, um in Amt und Würden zu steigen. Meine Herren, es giebt tüchtige Aerzte, aber auch viele handwerksmäßige Pfuscher und auch viele hartherzige, die da spekuliren, wie jeder andre Geschäftsmann, die sich aber nicht auf den Standpunkt stellen, daß sie die Priester der Menschheit sind. ...

36 /759
... Ein System, wie es sich da zeigt, ist wahrhaftig dazu angethan, Pest und andere Krankheiten in die Bevölkerung hineinzubringen. Meine Herren, es ist ferner Schlesien angeführt von den Gegnern des Impfzwangs, weil dort, wo die Impfung direkt fast an der ganzen Bevölkerung vollzogen wird, dennoch die Pockenepidemie so furchtbar gewüthet hat. Auch hier wundert es mich, daß jene Herren keinen Grund dafür zu finden wissen. Ich glaube, der Grund liegt nicht so fern. Sprüchwörtlich ist die Noth und das Elend der schlesischen Weber, und darin, meine Herren, ist wohl der Grund zu finden. Geben Sie dem schlesischen Weber noch mehr Pockenlymphe, und es wird ihm nichts nützen, geben Sie ihm aber Butter und Brod und nicht blos Kartoffeln zu essen, dann werden die Pockenepidemien in Schlesien nicht mehr solche Macht haben, geben Sie ihm eine ordentliche Wohnung und ordentliche Nahrung. Darin, meine Herren, ist das Mittel zur Beseitigung dieser Epidemie gewiß gesunden. Es ist nun zwar Verschiedenes über die Schutzkraft der Impfung angeführt von den Herren Aerzten, welche sich in dieser Angelegenheit gestritten haben. Von dem Herrn vr. Nittinger in Cherbourg sind aber 40,000 Francs als Belohnung für denjenigen Arzt ausgesetzt, welcher, den Nachweis führt, daß die Impfung wirklich ein Schutzmittel gegen die Pocken ist, die bis jetzt aber nicht reklamirt sind. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1875
Bd.: 35. 1874/75
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-35

ID: 00018376
37 /759
... Denn die Herren aus Bayern, welche das Gesetz wollen, fürchten die dortigen Stände wie die Pest. Zulässig ist dies Verfahren nicht, und ich kann einem solchen Vorgänge unmöglich zusehen, ohne widersprochen zu haben, da der Widerspruch aus dem Bundesrathe, wo ich ihn erwartet hätte, nicht erfolgt ist. Vizepräsident Freiherr Schenk von Stauffenberg: Das Wort hat der Herr Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatsminister Dr. von Fäustle. Bevollmächtigter zum Bundesrath für das Königreich Bayern, Staatsminister der Justiz Dr. von Fäustle: Zch beabsichtige, dem Herrn Abgeordneten Windthorst lediglich eine streng sachliche Antwort zu ertheilen. Ueber die Frage, welche der Herr Abgeordnete Herz — und das muß ich noch vorausschicken — angeregt hat, kann ich heute keine andere Antwort geben, als ich neulich ertheilt habe. Zch bin im Augenblicke zu bemessen nicht in der Lage, ob die bayerische Regierung das vorliegende Gesetz vor dem 1. Zanuar 1876 einführen will oder kann. Daran die Differenz wegen des Ausdrucks: „Zentralbehörden knüpfend, räume ich dem Herrn Abgeordneten für Meppen sehr gern ein, daß die Fassung, welche er angeregt hat, mir selbst entsprechender erscheint, obgleich ich beifügen muß, daß meinerseits, auch wenn der Ausdruck „Zentralbehörden geblieben wäre, kein Bedenken darüber jemals bestanden hätte, daß eine solche Frage ohne die Zustimmung des allerhöchsten Landesoberhaupts nicht gelöst werden kann. Nach meinem Dafürhalten ist der Ausdruck „Landesregierungen empfehlenswerther; auch halte ich es im Einklang mit dem gemachten Vorschlage für zweckmäßig, die Worte „im Wege der Verordnung beizufügen. Es ist zwar nicht an dem, daß die bayerische Regierung die Angehung ihrer Landesvertretung scheut. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1875
Bd.: 36. 1874/75
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-36

ID: 00018378
38 /759
... kour guieouPiv ä ls woindrs sxpsrisues dss aüairss oriwiusllss— sagt der Bericht — ,on US Pest ss ksiis rms justs idss ds ls vsraeits duu tsuroiu gas par an dsbat oral. I/aspsot da tsruoiü, sa pb^siouoiuis, soa attituds, sss gsstss st jusguaux intonations ds sa voix, tous sss dötails ooustitusut vsritablswsut Iss slswsuts iadispsasablss dans apprsoiation ssrisuss. Bei der großen Bedeutung, welche nunmehr die Protokolle erhielten, glaubte die Kommission dem Angeklagten das Recht einräumen zu müssen, die Verlesung des Protokolls in seinen Hauptpunkten vor dem Schluffe der Sitzung verlangen zu dürfen: Ein dahin zielendes Amendement wurde indeß abgelehnt. Zn der Sitzung des gesetzgebenden Körpers vom 15. Mai 1856 wurde von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, daß das schriftliche Verfahren der zweiten Instanz nicht diejenigen Garantien biete, welche das mündliche - Verfahren der ersten Instanz gewähre^). Der Kommissar der Regierung bekannte sich jedoch zu dem Grundsätze, daß für die zweite Instanz das Prinzip der Schriftlichkeit maßgebend sei (gas ls lsgislatsur a voulu, sn tbsss Asusrals, gas lss axpsls sa watisrs oorrsstioaaslls kusssat juASs sur piöess), und der Entwurf wurde zum Gesetz erhoben. Faustin Hslie bemerkt über dasselbe s): „6sst paar supplssr aax dspositions orales dsvsaass plus dilüeilss ä raisoa de la distaues plas graads gai sspars ls prswisr juZs ds jugs dappsl, gas 1a loi aoavslls a voiilii iwpriwsr aax notss daadisaos gai soat aas sorts ds proossvsibal du prswisr abbat, aa dsvsloppswsnt plus stsndu, aas autbsntisits plas wargsus. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
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... 2 das Wort zu ergreifen, weil ich derjenige bin, der in der Kommission den weitestgehenden Antrag gestellt hat und namentlich das Prinzip festgestellt haben will, daß die Unentgeltlichkeit der Leistungen der Eisenbahnverwaltungen für die Pest gänzlich wegfalle. Meine Herren, es ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß bei vielen, auch in diesem hohen Hause, dieser Gesetzentwurf wesentlich angesehen wird aus finanziellen Gesichtspunkten, daß man wesentlich in den Vordergrund aller Erörterungen immer die Frage stellt: wie werden sich die finanziellen Verhältnisse der Postverwaltung darnach gestalten? Der Gesetzentwurf ist ja, wie sein Anhalt deutlich ergibt, bestimmt, das gesammte Rechtsverhältniß der Eisenbahnverwaltungen zu der Postverwaltung dauernd zu regeln, und da tritt denn doch in erster Linie die Frage auf, was verlangt die Gerechtigkeit und Billigkeit in dieser Beziehung? Zweitens:1 welche sind die richtigen wirthschaftlichen Grundsätze, wonach die Frage geregelt werden soll? und erst in dritter Linie kommt die finanzielle Frage zur Erörterung. Meine Herren, wir haben bekanntlich drei Kategorien von Eisenbahnen im deutschen Reich. Zunächst nenne ich die Reichseisenbahnen. Bei diesen ist es allerdings, wie auch schon der Bericht ausgeführt hat, an sich gleichgiltig, ob Zahlung geleistet wird oder nicht; das Resultat, wenn nicht Zahlung geleistet wird, ist nur das, daß das Postbudget günstiger und das Eisenbahnbudget um so viel ungünstiger erscheint. Ob das richtig, ist eine Frage, die ich hier nicht weiter erörtern will, da die Erörterung darüber auf einem ganz anderen Gebiete liegt. Zn zweiter Linie haben wir die Staatseisenbahnen. Wie steht die Sache in dieser Beziehung? ...

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... in Preßburg, in Pest, in Lemberg, in Klausenburg, in Herrnrannstadt, in Kronstadt, so sagt ihm überall der Richter: nein, du hast hier gar keinen Schutz. Da wird er also überall abgewiesen ; den Schutz genießt er nur in Wien, Graz, Brünn, Prag, aber auf einem Gebiete von 22 Vr Millionen Einwohnern genießt er den1 Schutz nicht.1 Nun nehmen1 Sie doch,1 wie die Dinge sich in der Praxis gestalten. Es gibt so und so viele Kunsthandlungen in Oesterreich, die in Wien und Pest Niederlassungen haben. Gibt die Kunsthandlung einen Kupferstich heraus, für1 den1 sie1 Schutz haben will1 bei uns, so läßt sie ihn in Wien erscheinen; will sie aber unsere Kunstwerke, unsere Kupferstiche rechtswidrig nachbilden, so gibt sie das in Pest heraus. Wenn sie sie in Wien herausgibt, so hat sie Schutz bei uns, und wenn sie sie in Pest herausgibt, haben wir keinen Schutz bei ihr. Das sind doch1 wirklich1 ganz1 widersinnige1 Dinge, die1 man nicht macht, wenn man1 nicht1 absolut dazu1 genöthigt ist, so etwas zu machen. Zch will vollen gegenseitigen Schutz zwischen Oesterreich, zwischen der österreichischungarischen Monarchie und Deutschland, d. h. ich will, daß jeder deutsche Künstler geschützt ist auf dem ganzen Gebiete der österreichungarischen Monarchie, und ich will, daß jeder Unterthan des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Ungarn geschützt sei im ganzen deutschen Reiche. Zch will also gleiche Rechte, gleiche Pflichten, ich beharre auf dem Prinzip: „boo äamus pstimusguo vieissiro. Wer das aber erreichen will, der muß gegen den tz 21 stimmen. ...
... Aber hier handelt es sich nicht um die deutsche Sprache, es handelt sich nicht um die deutsche Dichtung, es handelt sich nicht um deutsche Literatur, die auf diesem uns gemeinsamen Boden emporgewachsen ist, sondern es handelt sich um Werke der Malerei und der Plastik, ja, die werden nicht in einer besonderen Nationalsprache abgefaßt, sondern die sprechen in einer Form, die allen Kulturvölkern gemeinsam ist, das ist also etwas ganz anderes; und ich sehe nicht ein, warum wir durch unsere deutsche Gesetzgebung die Sache so gestalten wollen, daß der Schutz für unsere Kunstwerke an der Leitha aufhört, daß wir Schutz für unsere Kunstwerke genießen in Wien, aber schon wenn wir nach Preßburg kommen, haben wir keinen Schutz mehr, in Pest gar nicht, in Lemberg auch nicht u. s. w. u. s. w. Dann aber, als wir 1870 das Gesetz über die Schriftwerks machten, bestand noch der norddeutsche Bund und wir wollten unsere Gesetzgebung über das literarische Urheberrecht nicht beschränken auf den norddeutschen Bund, sondern wir wollten sie ausdehnen über ganz Deutschland, und wir haben den Paragraphen, welcher vom vormaligen deutschen Bunde spricht, hineingeschrieben zu dem Zwecke, um die damaligen vier süddeutschen Staaten mit einbeziehen zu können; der Fall liegt aber hier gar nicht vor. ...


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