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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
41 /759
... Daß Schmuggelei zwischen Wien und Pest gemacht wird, ist möglich, aber die Reziprozität ist gewahrt. Ich glaubte diesen Punkt hervorheben zu müssen. Wenn Sie den Paragraphen streichen, so machen Sie es nicht etwa möglich, daß dieser selbe Inhalt in den nächsten Monaten in der formell richtigen Form eines Staatsvertrages wiederhergestellt wird, sondern Sie führen für eine unbegrenzte und von der ungarischen Gesetzgebung abhängige Zeit an Stelle des heute gegenseitig bestehenden Schutzes die völlige Schutzlosigkeit ein. Das ist die Mehrheit; die Diskussion ist geschlossen. Zur persönlichen Bemerkung ertheile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Braun. Abgeordneter vr. Braun: Meine Herren, ich möchte nicht, daß zwischen mir und dem Herrn Bundeskommissar ein Mißverständniß stehen bliebe. Wenn ich darin Unrecht habe, daß ich ihn dahin verstanden habe, daß er den Bundesbeschluß vom Jahre 1837 noch für za Recht bestehend erklärte, so hat er mich dadurch hierzu veranlaßt, daß er sich ohne eine Verwahrung auf das Buch von Mandry berief, worin der Bundesbeschluß vom Jahre 1837 als noch zu Recht bestehend angenommen wird; indessen das ist hoffentlich etwas anderes, Mandry ist Großdeutscher und hält den alten Bund an sich für noch bestehend. (Heiterkeit.) Präsident: Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Berichterstatter Abgeordneter Dr. Wehrenpfennig: Meine Herren, es wird mir etwas schwer, gegen meinen verehrten Kollegen Dr. Braun zu sprechen, aus dem hiermit ehrlich eingestandenen Grunde, weil ich den Antrag auf Streichung des § 21 in der Kommission selbst gestellt hatte. ...

42 /759
... Mir liegen die Preisnotirungen der Produktenbörsen in Pest und London vor, derjenigen Märkte, wo große Quantitäten von Mais, mit denen die Militärverwaltung nur rechnen kann, zum Verkaufe gelangen; es möchten daher auch diese Preisnotirungen wohl am meisten durchschlagen. Die Preise jener Plätze stehen nun aber sogar höher, wie die Preise von Hafer an denselben Orten. Kommt nun dazu, daß der Bezug von Mais, fei es nun aus Ungarn oder aus Italien, nach Deutschland nicht unerhebliche Transportkosten verursachen würde, daß ferner die Kosten für das Schroten des Mais hinzutreten, so würde, glaube ich, ein finanzieller Vortheil von Maisfutter nicht zu erwarten sein. Ob Mais als Futter selbst in sanitärer Beziehung vortheilhafter, ob er überhaupt zulässig, das steht noch dahin. Zch will auch nicht darauf eingehen, inwieweit es mit anderen Verhältnissen im Innern des Landes mit den Znteressen unserer preußischen oder deutschen Landwirthschaft vereinbar sein würde, daß man Mais von außen einführen solle; ich will diesen Gegenstand hier übergehen, da die Momente, die ich vorhin angeführt habe, hinreichend sind, um zu beweisen, daß der Vorschlag des geehrten Herrn Vorredners unter den gegenwärtigen Preiskonjunkturen nicht zur Durchführung gebracht werden kann. Dahingegen ist die Militärverwaltung gern bereit, in Zukunft, wie sie das in der Vergangenheit gethan hat, ihre Versuche in Bezug auf diese Frage weiter fortzusetzen. Präsident: Das Wort wird nicht weiter gewünscht; ich schließe die Diskussion. Der Herr Berichterstatter verzichtet auch auf das Wort. ...

43 /759
... Es bestehen in Oesterreich Kunsthandlungen, die ihre Niederlassung in Pest und1 Wien haben. Wie ist1 es nun1 mit demjenigen, was solche etwa von deutschen Kunsterzeugnissen in Ungarn nachmachen? sind dieselben in Deutsch-Oesterreich geschützt? Kurz und gut, nach welcher Seite hin Sie die Sache ansehen, finden Sie Unklarheiten und Zweckwidrigkeiten. — Der Einwand, daß das Gegenseitigkeitsverhältniß mit Oesterreich plötzlich aufhören1 werde,1 würde1 durch das Amendement beseitigt, indem es noch zwei volle Zahre fortbesteht. Während der Zeit werden wir ein besseres Verhältniß mit Oesterreich schaffen können, und ich hoffe, daß dieses dazu führen wird, daß wir bezüglich der Nachdrucksgesetzgebung, bezüglich deren zwischen Oesterreich und Deutschland auch ein unklares Verhältniß besteht, auch ein Vertragsverhältniß mit dem großen einheitlichen Verkehrsgebiet Oesterreich-Ungarn erhalten werden, und nicht bloß mit Deutsch-Oesterreich allein. Aus diesen Gründen empfehle ich Zhnen mein Amendement. Wenn nicht ganz besondere Gründe von Seiten des Bundesrathes dagegen geltend gemacht werden, Gründe, die mir noch nicht bekannt sind, so würde dasselbe sicherlich eine Verbesserung des Gesetzes herbeiführen. Präsident: Der Herr Präsident des Reichskanzleramts hat das Wort. Präsident des Reichskanzleramts, Staatsminister Or. Delbrück: Meine Herren, ich muß Sie bitten, das Amendement des Herrn Abgeordneten für Frankfurt abzulehnen und es bei den Beschlüssen der zweiten Lesung zu belassen. Zch kann die Thatsache keineswegs verkennen, daß das gegenseitige Verhältniß des Urheberschutzes zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein keineswegs geordnetes und unseren Wünschen vollkommen entsprechendes ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 39. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-39

ID: 00018381
44 /759
... Was nun unsere Auffassung von dem Zwange anbelangt, so kann ich wohl sagen: wenn es sich gegenüber der furchtbaren Pest, wie sie die Blatternkrankheit darstellt, die ein so intensives Kontagium hat, wie kaum eine andere Seuche, die den Menschen heimsucht, — wenn, sage ich, der gegenüber es sich blos um den Schutz des einzelnen Individuums handelte, und wenn ich mich nur dagegen zu schützen hätte, dann würde mich keine Macht der Welt und kein Gesetz dazu zwingen, an mir eine chirurgische Operation vornehmen zu lassen, die —das leugnen wir keinen Augenblick und leugnen es auch jetzt nicht — unter Umständen allerdings Gefahren für die Gesundheit herbeiführen kann. Aber, meine Herren, ich bin nicht im Stande, mich gegen die Gefahr zu schützen, die meine Nebenmenschen mir bringen, die nicht geimpft sind. Zeder Nichtgeimpfte, der die Blattern bekommt, ist thatsächlich eine öffentliche Gefahr. Sie sind nicht im Stande, meine Herren, im Omnibus, in der Droschke, bei der Begegnung auf der Straße sich gegen die Uebertragung des Pockenkontagiums zu schützen. Es ist eine sehr gewöhnliche Beobachtung, daß man mit den Kleidern die Krankheit auf Dritte übertragen kann, ohne selber daran erkrankt gewesen zu sein. Es ist eine durch fast hundertjährige Erfahrung konstatirte Thatsache, daß die Impfung, die einen ganz besonderen Prozeß, eine ganz — ich darf beinahe sagen — spezifische Krankheit für sich darstellt, im Stande ist, die Wirkung dieses Kontagiums zu vermindern, die Empfänglichkeit, die Sterblichkeit an den Blattern in einer ganz außerordentlichen Weise zu vermindern. ...

45 /759
... Meint Zhr als fromme Christen zu handeln, wenn Zhr selbst mit Weib und Kind im Schlamme des Elends untergeht, pienn Ihr Pest und Hunger, Unwissenheit und Verbrechen über Euch und Eure Nachkommen heraufbeschwört? Wollt Zhr, Sklavenseelen gleich, statt mannhaft Stand zu halten. Euch zerknirscht in den Staub werfen unter der Ueberlast des Ungemachs ? Die Saat, die Ihr säet, — ein Anderer erntet sie! — Die Schätze, die Zhr schafft, — ein Anderer sammelt sie! — Die Kleider, die Zhr webt — ein Anderer trägt sie! — Die Waffen, die Zhr schmiedet, — Ihr stoßt sie Euch selbst durch die Brust! — So säet, — doch esset selbst Euer Brod! — Schaffet Schätze — doch für das eigene Heim! — Webt Kleider, -— doch laßt nicht Faule sie tragen! — Schmiedet Eisen, doch tränktz es nicht mit Bruderblut! Proletarier, wolst Zhr ewig Proletarier sein? Männer der Arbeit, wollt Zhr immerdar fern stehen, wo Zhr selbst den Tisch gedeckt habt? Die Morgenröthe der Zukunft leuchtet schon; es gibt einen Weg aus dem Elende, es gibt einen Weg aus dem Wirrsaal von Zammer und Verbrechen — das ist der Sozialismus. Der Sozialismus kennt keine Herren und Knechte, er kennt nur Arbeiter und Brüder; der Sozialismus schafft kein Elend und Verbrechen; er will nur das Glück der Menschheit und den Triumph der Sittlichkeit. Drum Proletarier, Enterbte und Hungernde, seht, in ihm ist Euer Heil, er bedeutet für Euch Brod, er bedeutet Freiheit, er bedeutet Errettung aus öder Geistesnacht. Folgt seinem Banner; der Sozialismus wird die Menschheit erlösen und in Liebe vereinen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 45. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-45

ID: 00018388
46 /759
... Zm Aufträge aber der Pest 1. Sitzung am 27. April 1877. titionskommission habe ich noch zweier anderer Petitionen zu gedenken, die in diesen Tagen auch hier eingegangen sind, die sich zwar nicht speziell auf Eisen beziehen, welche sich aber an die Motive zu dem vorgelegten Gesetzentwurf über die Ausgleichungsabgabe und an die in diesem Hause bei dessen Berathungen geäußerten Meinungen anlehnen und insofern von der Petitionskommission als hierher gehörig erachtet worden sind. Es ist das zunächst eine Petition des Vorstandes des Verbandes deutscher Müller und Mühlenintereffynten in Berlin. Diese haben bereits im Zahre 1875 sich an den Reichstag gewendet und hier um Abhilfe des großen Uebelstandes gebeten, daß französisches Mehl mit einer Exportbonifikation, ähnlich den titros äaoguitsaeantion für Eisen, nach Deutschland eingeführt werde. Die Petenten berechnen, daß die Höhe dieser Exportbonifikation pro 100 Kilo 2 Franken betrage. Sie exemplifiziern daraus, daß namentlich im westlichen Deutschland die in Baden und am Rhein gelegene Mühlenindustrie in Folge dieser Einrichtung nicht in der Lage sei, mit den französischen Mühlen konkurriren zu können, und sie bitten daher, wenn einmal dieses Eisenausgleichungsgesetz eingeführt werde, daß auch der Bundesrath und der Reichstag dafür Vorsorge treffe, daß diese Exportbonifikation für Mehl ebenso beseitigt werde. Endlich, meine Herren, ist auch noch im Anschluß an die Motive, die zu dem Gesetzentwurf der Rsichsregierung vorgelegt sind, eine Petition eingegangen des Vereins deutscher Zuckerraffinerien. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 47. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-47

ID: 00018391
47 /759
... Abgeordneter Richter (Hagen):1 Meine Herren, die Denkschrift über den österreichischungarischen Handelsvertrag muß unzweifelhaft auf der Tagesordnung des Hauses erscheinen und verdient jedenfalls eine sehr eingehende Erwägung nach allen Seiten hin; ob es aber richtig ist, in diesem Augenblick, wo gerade in Wien und Pest eingehende Verhandlungen über den dortigen Zolltarif schweben, und ein Abschluß noch nicht erreicht ist, wo außerdem die auswärtigen politischen Verhältnisse auch in das österreichische Staatsleben im Augenblick tief hineingreifen, gerade jetzt die Sache, die keine Eile hat, zur Verhandlung zu ziehen, möchte ich bitten, sehr reiflich zu erwägen; jedenfalls ist es wünschenswerth, daß ein solcher Gegenstand nicht auf der Tagesordnung erscheint, bevor man sich nicht mehrere Lage im voraus darüber verständigt hat, weil an diesen Vertrag sich Verhandlungen anknüpfen werden naturgemäß, die über den unmittelbaren Inhalt der Vorlage selbst hinausgehen. Präsident: Der Herr Abgeordnete Windthorst hat das Wort zur Tagesordnung. Abgeordneter Windthorst: Zch habe bloß die Frage an den Herrn Präsidenten richten wollen, wann nach seiner Ansicht die zweite Berathung des heute verhandelten Gegenstands stattfinden wird. Präsident: Zch habe die Absicht, am Schluß der morgigen Sitzung den Gegenstand für die übermorgige Tagesordnung zu proponiren. Der Herr Abgeordnete von Kardorff hat das Wort zur Tagesordnung. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 48. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-48

ID: 00018395
48 /759
... Ist es denn erwiesen, oder kann es nur erwiesen werden, daß durch die Verhinderung der Verbreitung dieser sozialdemokratischen Bewegung, die wir zu tödten gar nicht beabsichtigen, gar nicht hoffen können, sondern deren Uebertragung in die Massen des unangesteckten Volkes wir zu verhindern suchen, ist es nicht doch vielleicht möglich, durch eine solche Abdämmung der sozialdemokratischen Pest Ausbrüche, wie wir sie in Paris erlebt haben, zu vermeiden? und wenn es nur entfernt denkbar wäre, sie zu vermeiden auf diesem Wege, müßte es nicht wenigstens versucht werden? Meine Herren, wir sind nicht reich genug, eine solche Umwälzung mit demselben leichten Sinne zu ertragen, wie unser westliches reiches Nachbarland es gethan hat. Außerdem, meine Herren, würde ein kommunistischer Aufstand bei uns nicht wie dort, wo man gewohnt ist im Herzen des Landes, in der Hauptstadt alle Krankheiten des ganzen Landes sich abwickeln und enden zu sehen, im deutschen Reichsmittelpunkte sich abspielen. Es würden bei uns, wo ein solcher Reichsmittelpunkt fehlt, einmal solche Konvulsionen vorausgesetzt, dieselben an vielen großen Orten des Reiches gleichzeitig erstehen, und es würde die Vernichtung einer ungeheuren Masse von Nationalvermögen und Nationalkultur daraus die Folge sein, welche abzuwehren zu versuchen ich selbst durch ein Gesetz mich nicht scheuen würde, bei dem ich weniger in der Lage wäre, ihm in seinen einzelnen Theilen zuzustimmen, wie hier. Nuw, meine Herren, hat der Herr Vorredner darauf hingewiesen, daß nur die Kirche, daß nur die Schule die richtigen Mittel seien, welche dem sozialdemokratischen Gedanken mit Erfolg die Schlacht anzubieten vermögen. ...

49 /759
... Pest 31 200 Mark. Tit. 35. Shanghai 49 200 Mark-Dt. 36. Warschau 43 200 Mark. Dt. 37. Algier 16 000 Mark. Tit. 38. Amon 34 500 Mark. Dt. 39. Bangkok 30 000 Mark. Dt. 40. Barcelona 15 000 Mark Tit. 4V Dt. 45. Christiania 18 000 Mark. Tit. 46. Konstantinopel 48 500 Mark. Tit. 47. ?^hagen 18 000 Mark. Dt. 48. San Franzisko 34 800 Mark. .Dt. 49. Galatz ^0^00 Mark. Dt. 50. Havana 42 000 Mark. Tit. 51. Havre 19 500 Mark Dt. 52. Helstngfors 15000 Mark. Dt. 53. Hiogo 27 000 Mark. Tit. 54. T 56- Kowno 15 300 Mark. Tit. 57. St. Louis 29 000 Mark. Tit. 58. Marseille 15000 Mark. Dt. 59. Messina 15 000 Mark. Dt. 60. Moskau 24 000 Mark. Dt- 61- St. Petersburg 31 200 Mark. Dt. 62. Port au Prince 22 000 Mark. 63. Serajewo 18 000 Mark. Tit. 64. Singapore 24 000 Mark. Tit 65 Smyrna 18 000 Mark. Tit. 66. Stockholm 15 000 Mark. Tit. 67. EtatsmSßrge Kanzlerstelle« bei Wahlkonsnlate«. r,ich s°°° M°„. TL7S. und Diäten 250 000 Mark.1 Tit 76 Kap. 13. Allgemeine Fonds. Dt. 1. Kommissionskosten 70 000 Tit. 2. Kursentschädigungen und Entschädigungen für den Wegfall der1 ^ Kanzleigeschenke . ,1 5^ Dt. 3. Außerordentliche Remunerationen und Unterstützungen .1 21 oon Dt. 4. Zu geheimen Ausgaben ^ 48 000 Tit. 5. Kap. 3. Einmalige Ausgaben. Dt 1. Für die Ausgrabungen auf dem Boden des alten Olympia (4. Rate) 150 000 ^ (Anmerkung zu Dt. 1. S. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
50 /759
... Gleichzeitig wurde die Vermittelung des Auswärtigen Amts erbeten und gewährt für Erlangung regelmäßiger Benachrichtigungen seitens der Kaiserlichen Konsulate im Auslande über die dortigen Erkrankungs- und Sterblichkeitsverhältnisse mit besonderer Berücksichtigung der bedeutsameren Epidemieen, speziell der Cholera und der Pest. Nachdem durch Bundesrathsbeschluß vom 30. November 1876 die Einführung der Erkrankungsstatistik aus den deutschen Krankenhäusern um ein Zahr vertagt worden, trat das Gesundheitsamt mit verschiedenen wissenschaftlichen Autoritäten in Berathung über die Frage: inwieweit die von der Kommission zur Vorbereitung einer Reichs-Medizinalstatistik entworfenen Formulare den praktischen und wissenschaftlichen Zwecken der Sanitätsstatistik hinreichend entsprechen. Eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe wurde erzielt. Eine fortlaufende Erkrankungsstatistik, wie sie für die Angehörigen der Armee und Marine, der Reichspost, für die Mehrzahl der deutschen Eisenbahnverwaltungen, für eine Anzahl Knappschaften und anderer Gewerbsgenossenschaften bereits eingeführt ist, wird zuverlässige Aufschlüsse über den Einfluß der verschiedenen Berufs- und Beschäftigungsweisen auf die Gesundheit der betreffenden Bevölkerungsgruppen nur dann gewähren, wenn sie nach gleichmäßigen Formen und Grundsätzen organisirt und in großer Ausdehnung durchgeführt wird. Das Gesundheitsamt hegt die Hoffnung, daß es ihm gelingen wird, die erwünschte Gleichmäßigkeit und Ausdehnung hierin auf dem Wege freiwilligen Uebereinkommens zu erreichen, und hat diesen Weg zunächst für die Gruppe des Eisenbahnpersonals betreim. Zn Folge der dieserhalb gepflogenen Verhandlungen erhielt das Gesundheitsamt Zahreslisten über Erkrankungsverhältnisse der Eisenbahnbeamten verschiedener deutscher Eisenbahnen aus den Zähren 1872 bis 1875 eingeliefert, welche in vergleichende Bearbeitung genommen und mit den daraus gezogenen Ergebnissen veröffentlicht wurden. ...

51 /759
... Mtte April 1875 erfolgte der Ausbruch der Pest unter dem Viehbestände eines Gehöftes in dem Dorfe Kühren bei Wurzen. Von dem 23 Stück Vieh zählenden Bestände sind 9 gefallen und 14, von denen 5 erkrankt waren, getödtet. Die Einschleppung des Ansteckungsstoffes wurde nicht ermittelt. Eine Weiterverbreitung der Seuche hat nicht stattgefunden. l. Rinderpest-Invasionen im Jahre 1877. Erste Invasion. I.1 Königreich Preußen. a. Provinz Schlesien. 1. Regierungsbezirk Oppeln. Der Ausbruch der Rinderpest wurde am 7. Januar auf einem Pachtgute in Klutschau, Kreis Groß-Strehlitz, konstatirt. Der Pächter Bauer hatte am 28. Dezember 1876 von dem Viehhändler Dlugosch in Groditzko, Kreis Groß Strehlitz, 7 Ochsen bezogen, welche der Dlugosch an demselben Tage von dem Hofbesitzer Kaliwoda in Roßberg bei Beuthen übernommen hatte und die damals anscheinend gesund gewesen waren. Die Ochsen waren von Beuthen bis Rudzinitz auf der Eisenbahn transportirt und dann nach Kaltwasser geführt, wo sie auf einem Gute, welches der rc. Bauer ebenfalls in Pacht hatte, übernachteten. Am andern Tage gingen die Ochsen weiter nach Klutschau, wurden am 2. Januar 1877 wieder nach Kaltwasser zurückgeführt und daselbst zu anderem Vieh in den Mäststall gestellt, aber am 3. Januar wiederum nach Klutschau gebracht, weil sie sich krank zeigten und weil in letzterem Gute außer zwei Tagelöhner Kühen kein Vieh stand. Am 5. Januar fiel einer von den Ochsen. Der beamtete Thierarzt, welcher das Thier am folgenden Tage obduzirte, sprach sofort Verdacht auf Rinderpest aus und zog einen höheren Sachverständigen zu, der am 7. Januar die Krankheit feststellte. ...
... Januar an der Pest. Die Schafe, welche sich in einem entlegenen Stalle des Gehöftes befanden, blieben von der Seuche verschont. Am 26. Januar wurde der Ausbruch der Rinderpest in dem Gehöfte eines Gärtners in Soßnitza, Kreis Zabrze, festgestellt. Von den zwei Kühen des Gehöftes war eine bereits gefallen und die andere krank. Behufs der schnellen Unterdrückung der Seuche wurde auch die einzige, anscheinend gesunde Kuh in dem benachbarten Gehöfte getödtet. Auf welchem Wege die Seuche in Soßnitza eingeschleppt war, konnte nicht ermittelt werden. Die Einschleppung hatte wahr- ...

52 /759
... Februar fand die Konstatirung der Pest unter dem Vieh des Ortsvorstehers Schneider statt. In dem Stalle war bereits am 11. Februar eine Kuh nach zweitägiger Krankheit gefallen, aber nicht für rinderpestkrank erklärt worden. Das Gehöft war jedoch abgesperrt, weil der Fall wenigstens als verdächtig betrachtet wurde. Am 16. Februar erkrankte die zweite Kuh, bei welcher dann einige Tage später die Pest festgestellt werden konnte. Der Viehbestand des Gehöftes zählte 30 Haupt. Am 21. Januar wurde der Ausbruch der Seuche in Leuthen, Kreis Neumarkt, unter dem 9 Haupt zählenden Viehbestände des Gutsbesitzers Utz konstatirt. Dieser hatte am 4. Januar vom Fleischer Neumann in Leuthen einen jungen Bullen gekauft, welchen der Neumann an demselben Tage aus dem Schlachtviehhose in Breslau erstanden hatte und der aus dem seuchefreien Orte Klein-Bresa im Kreise Neumarkt stammte. Der Bulle erkrankte in dem Stalle des Utz heftig und wurde deshalb von dem Fleischer Neumann zurückgenommen und in Leuthen geschlachtet. Das Fleisch ist an die Einwohner des Dorfes verkauft. Bei der Konstatirung des Seuchenausbruchs waren mehrere Thiere in dem Utzschen Stalle schon seit 4 bis 5 Tagen krank, und unterliegt es keinem Zweifel, daß der Bulle die Seuche eingeschleppt hatte, und daß derselbe am 4. Januar auf dem Schlachtviehhose in Breslau infizirt worden war. Am 23. Januar wurde eine Kuh des Stellenbesitzers Mücke in Schmiedefeld, Kreis Breslau, rinderpestkrank befunden. Die Kuh war am 15. Januar in dem Zimmerschen Gehöfte in Klein-Mochbern beim Bullen gewesen und unzweifelhaft bei der Gelegenheit infizirt. ...
... Der Ausbruch der Pest konnte daselbst jedoch erst am 18. Januar bei einem geschlachteten Ochsen festgestellt werden, welcher in einem aus 16 Stück bestehenden, aus Niederschlesien stammenden Transporte am 6. Januar auf den Viehhof gebracht und später als maul- und klauenseuchekrank unter Observation gestellt war, während die anderen 15 Stück in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Berlin an dortige Fleischer verkauft und in der Stadt geschlachtet waren. Da das zu dem erwähnten Transporte gehörige Vieh aus seuchefreien Ortschaften stammte, so ...

53 /759
... Februar von den zuerst geschlachteten 10 Rindern, die in drei verschiedenen Gehöften gestanden hatten, 3 Stück, und zwar von jedem der 3 Viehbestände je 1 Stück, sich mit den krankhaften Veränderungen der Pest behaftet zeigten, so wurde die Verscharrung sämmtlicher getödteter Rinder angeordnet. Außer den erwähnten 10 Thieren wurden noch 46 Stück Rindvieh und 1 Schaf aus ^^verschiedenen Gehöften getödtet. Trotzdem brach die Seuche am 4. März in dem Stalle von H. L. Hooten von Neuem aus. Zn diesem Stalle standen 15 Stück Vieh. Der Ansteckungsstoff war höchstwahrscheinlich mit dem Heu in den Stall des Hooten gebracht, welches in einem Haufen vor der Stadt unmittelbar an einem Düngerhaufen von dem R. Remmersschen Gehöfte gelegen hatte und am 5. Februar eingefahren war. Da die Seuche in dem Remmersschen Stalle erst am 9. Februar konstatirt worden war, so war noch Dünger von dem kranken Bullen, dessen Infektion am 1. stattgefunden hatte, hinausgeschafft worden. Ebenfalls am 4. März wurde auch 1 Schaf von 13 Stück, die in der Nähe des Platzes, wo das Strombergsche Vieh vergraben war, weideten, pestkrank befunden. Da auch in einem anderen Haufen (die Schafe weiden in Haufen von 2 bis 10 Stück und bleiben Tag und Nacht im Freien) ein gefallenes Schaf der Pest verdächtig erschien, so wurden alle in der Nähe weidende Schafe getödtet und verscharrt. 6. Provinz Schleswig-Holstein. Regierungsbezirk Schleswig. Am 14. Zanuar wurde der Ausbruch der Rinderpest in Altona konstatirt, und zwar unter dem Vieh des Kommissionärs Wieck, welcher am 8. ...
... Zanuar wurde der Ausbruch der Pest unter dem Viehbestände des Kommissionärs Görris in Altona festgestellt. Schon am Tage vorher hatte Görris die Anzeige beim Kreisthierarzt gemacht, daß bei ihm mehrere Stück Vieh erkrankt seien, daß er bereits einige Thiere habe Nothschlachten lassen und daß ein Rind gefallen sei. Bei der Untersuchung am 13. Zanuar fand der Kreisthierarzt eine größere Zahl von Thieren mit Maul- und Klauenseuche behaftet, schöpfte aber am Abend Verdacht auf Rinderpest, als er in Folge der Meldung des Görris, daß er wieder einige kranke Stücke schlachten lassen wolle, das Vieh von Neuem untersuchte. Nach den späteren Ermittelungen fiel in dem Görrisschen Stalle das erste Stück Vieh am 12. Zanuar und wurden 3 kranke Thiere am 13. Januar geschlachtet. Nach erfolgter Konstatirung der Rinderpest fielen noch 5 Rinder; außerdem standen in den Ställen des Görris 27 Haupt Vieh. Die Gehöfte des Wieck und des Görris liegen in ein und derselben Straße und auch auf dem Hamburger Schlachtviehmarkte steht das Vieh des Görris neben dem Wieckschen Vieh, so daß eine Berührung der Thiere hatte stattfinden können. Trotzdem mußte angenommen werden, daß die Rinderpest nicht von dem Wieckschen Vieh auf das Görrissche übertragen war. Denn von dem letzteren war, wie erwähnt wurde, bereits am 12. Zanuar 1 Stück gefallen und waren ferner am 14. und 15. Zanuar 5 Rinder verendet, bei denen die Rinderpest festgestellt wurde. Die Rinder konnten nicht erst am 10. Zanuar infizirt sein, weil Jnkubationsdauer und Krankheitsdauer zusammen in allen Fällen mehr als 5 Tage betragen. ...

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... Zanuar erfolgte die Konstatirung des Ausbruchs der Pest in einem Gehöfte in Ellerbeck, Kreis Pinneberg. Am folgenden Tage waren bereits 5 Stück Vieh todt und 5 Stück erkrankt. Eine andere Kuh war bereits am 15. Zanuar erkrankt und in der Nacht vom 18. bis 19. Zanuar gefallen. Diese Kuh, welche die Seuche unzweifelhaft eingeschleppt hatte, war, wie erst später ermittelt wurde, am 10. Januar aus dem Stalle des Kommissionär Wieck in Altona übernommen. Am 26. Januar wurde die Pest in Niendorf, Kreis Pinneberg, bei einer kranken Kuh festgestellt. Zn dem betreffenden Gehöfte war bereits ein Bulle, der in einem besonderen Stalle gestanden hatte, angeblich nach 8 bis 9 tägiger Krankheit gefallen/, und acht Tage nach dem Tode des Bullen eine Kuh erkrankt und am 24. Zanuar gestorben. Ob der Bulle an der Rinderpest gelitten hatte, war nicht mehr festzustellen; nach den Mittheilungen des Besitzers hatte das Thier wahrscheinlich eine andere Krankheit gehabt. Die erfolgte Einschleppung des Ansteckungsstoffes war nicht nachzuweisen; fremdes Vieh war angeblich nicht in das Gehöft gekommen. Dagegen hatte der in Altona verkehrende Milchpächter den Stall oft betreten. Der Viehbestand hatte vor Ausbruch der Seuche 29 Kühe betragen. Am 25. Januar fand die Konstatirung des Pestausbruches in einem Gehöfte zu Othmarschen, Kreis Pinneberg, statt. Daselbst war schon am 23. Januar eine Kuh gefallen, deren Krankheit jedoch nicht festgestellt. Am Tage der Konstatirung fanden sich 2 kranke Kühe vor. Außerdem waren nur noch 2 Ziegen in dem Gehöfte vorhanden. ...
... Von dem verseuchten Gaststalle aus verbreitete sich die Pest auf den Viehbestand des Nachbargehöftes. Dieser, sowie die kleinen Viehbestände (in Summa 8 Stück) in drei angrenzenden Gehöften wurden getödtet. 2. Regierungsbezirk Düsseldorf. Ein zweiter, von jenem in Köln beobachteten unabhängiger Seuchenausbruch in der Rheinprovinz wurde in Barmen konstatirt. Daselbst traf am 20. Februar gegen Abend der regelmäßig wöchentlich aus dem Osten kommende Extrazug mit Schlachtvieh ein. Derselbe brachte in ca. 25 Waggons 84 Ochsen. In einem Waggon fand sich ein todter Ochse, welcher auf der Station Milspe vor Barmen, angeblich weil er ein Bein gebrochen hatte, erstochen war. Bei der thierärztlichen Untersuchung fand sich jedoch bei dem Thiere kein Beinbruch ; dagegen wurden auf der Schleimhaut in den Nasenhöhlen, sowie im Maule verdächtige Ecchymosen und Röthungen bemerkt. Danach sprach der betreffende Thierarzt Verdacht auf Rinderpest aus. Als am 21. Februar, Vormittags, die Ochsen wieder untersucht wurden, fanden sich unter denselben schon 24 Kranke. Am 22. Februar hatte die Zahl der Kranken noch zugenommen, und am 23. Februar waren die meisten Thiere des Transports erkrankt. Die Krankheit wurde nach den Erscheinungen bei den lebenden Thieren, sowie nach dem Befunde bei der Obduktion des in Milspe erstochenen und mehrerer in Barmen getödteten Thiere für Rinderpest erklärt. In Folge dessen wurden sämmtliche Thiere des Transports getödtet und vergraben. Ein Theil des Extrazugs wurde in Elberfeld entladen. ...

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... Die Verschleppung der Pest nach der Veddel — einer Elbinsel — war durch einen Ochsen Aktenstücke zu den Verhandlungen des Deutschen Reichstages 1878. bewirkt, welchen ein Schlächter am 8. Januar von dem Viehkommissionär Görris in Altona gekauft und auf der Veddel geschlachtet hatte. Der Ochse hatte 8 Tage in dem Stalle des Görris gestanden. Von dem Fleische dieses Ochsen hatte der Domänenpächter am 14. und 17. Januar eine Quantität gekauft. Dadurch ist möglicherweise das Kontagium in das Gehöft eingeschleppt, oder aber durch Leute der Domäne, welche mit dem Ochsen, der vor der Domäne vorbeigetrieben ist, oder mit den Entleerungen desselben in Berührung gekommen waren. Außer der Domäne sind auf der Veddel nur noch 2 Gehöfte, in denen damals 3 resp. 4 Stück Vieh standen, vorhanden. Von diesen Gehöften, die ziemlich entfernt von der Domäne, aber beide nahe aneinander liegen, gehört das eine dem Schwager des Domänenpächters, und in diesem Gehöfte wurde am 28. Zanuar eine Kuh rinderpestkrank befunden. Die Einschleppung des Kontagiums war höchstwahrscheinlich von der Domäne aus durch Menschen vermittelt. Beide Viehbestände wurden getödtet. Am 1. Februar wurde der Ausbruch der Pest in 2 Gehöften in Barmbeck konstatirt. Zn dem einen Gehöfte war bereits 1 Stück Vieh gefallen, andere waren krank. Das Kontagium war höchst wahrscheinlich mit dem Dünger eingeschleppt, welchen der Besitzer des Gehöfts von einem Schlächter in Barmbeck, der am 8. und am 15. Zanuar je einen Ochsen aus dem Görrisschen Stalle in Altona bezogen, gekauft hatte. ...
... Daß die Pest bereits Ansang Januar auf dem Dresdener Marke herrschte, ist zu vermuthen, da bereits am 11. Zanuar Nothschlachtungen von Thieren, die aus Schlesien importirt waren, vorgenommen werden mußten und bei diesen Thieren sich Erscheinungen von Magendarmentzündung, also höchst wahrscheinlich Erscheinungen der Rinderpest, vorfanden. Auch waren bereits im Zanuar in der Lausitz rinderpestverdächtige Krankheitsfälle vorgekommen, die aus Ansteckung durch eine am 11. Januar in Dresden gekaufte Kuh zurückgeführt werden mußten. An dem genannten Tage hatte der Handelsmann Brielig eine tragende Kuh gekauft, dieselbe nach Ober-Friedersdorf (Amishauptmannschaft Löbau) gebracht und daselbst in den Stall des Gasthofes eingestellt. Die Kuh kalbte und erkrankte darauf am 17. Januar sehr heftig. Sie wurde deshalb auf einem Wagen nach Spremberg transportirt und daselbst geschlachtet. Die beiden Kühe des Gastwirths in Ober-Friedersdorf erkrankten dann ebenfalls und fielen oder wurden geschlachtet am 25. resp. 26. Zanuar. Bei der Sektion fanden die Sachverständigen rinderpestartige Erscheinungen. Die ersterwähnte tragende Kuh war von Breslau nach Dresden gekommen, höchst wahrscheinlich aber erst 88 ...

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... Februar wurde der Ausbruch der Pest unter dem Viehstande — 17 Kühe, 1 Ochse und 2 Kälber — des noch innerhalb des Weichbildes von Dresden liegenden Gutes Lämmchen festgestellt. Es waren bereits fast sämmtliche Thiere erkrankt. Der Besitzer des Gutes hatte am 22. Januar eine Kuh gekauft, welche nach dm angestellten Ermittelungen ganz unverdächtigen Ursprungs war, aber auf dem Markte in Dresden neben dem Vieh gestanden hatte, von welchem einzelne Stücke erkrankt und deshalb geschlachtet worden waren. Die Kuh erkrankte in dem Stalle des Gutes Lämmchen und wurde deshalb am 27. Januar an den Verkäufer zurückgegeben, der sie nach seinem Wohnorte Striesen brachte und daselbst schlachtete. Am 3. Februar zeigten sich dann auch bei anderen Thieren des Gutes Krankheitserscheinungen. Am 8. Februar wurde bei einer Tags zuvor von dem Fleischer Hasche in Freiberg krankheitshalber geschlachteten Kuh die Rinderpest konstatirt. Die Kuh war am 29. Januar auf dem Markte in Dresden durch dm Handelsmann Thalheim in Klein-Bauchlitz angekauft, von diesem an einen andern Händlerwieder verkauft und von letzterem an den Fleischer Hasche veräußert. Hasche besaß außer jener Kuh noch 5 Stück Rindvieh und 1 Schaf. Ebenfalls am 8. Februar erfolgte die Feststellung des Seuchenausbruchs unter dem Viehstande eines Gehöfts in Willsdruf. Am folgenden Tage waren bereits sämmtliche 4 Thiere gefallen. Schon am 27. Januar war ein Thier in dein Stalle erkrankt Und war dasselbe am 30. desselben Monats gestorben. Dasselbe hatte höchst wahrscheinlich an der Rinderpest gelitten. Ebenso ein anderes Thier, welches am 2.1 Februar erkrankt und am 4. dem Abdecker überlassen war. ...
... Februar an der Pest. Die Thiere der Fleischer Eberlein und Heeg warm unzweifelhaft erst in dem Gaststalle infizirt. Ein anderer Fleischer, Wagner, hatte am 29. Januar in Dresden einen Ochsen gekauft, diesen ebenfalls zunächst in den Stall des Gasthofs zur Sonne eingestellt, ihn dann aber in sein Gehöft genommen. Am 5. Februar kaufte Wagner einen zweiten Ochsen in Dresdm, den er bald schlachtete. Am 14. Februar erkrankte der zuerst gekaufte Ochse an der Rinderpest. Ob dieser in dem Gaststalle oder von dem zuletzt gekauften Ochsen angesteckt war, ließ sich nicht entscheiden. ...

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... Februar an der Pest. Beide Thiere waren unzweifelhaft durch den am 5.1 Februar gekauften Ochsen angesteckt. Am 11. Februar wurde ein am 5. desselben auf dem Markte in Dresden angekaufter Ochse eines Fleischers in Gablenz rinderpestkrank befunden. Der Ochse war in einen Stall eines fremden Gehöfts eingestellt. Zusammen mit demselben wurden 2 Ochsen eines anderen Fleischers, die in demselben Stalle standen, getödtet. Das in einem anderen Stalle des Gehöfts stehende Vieh — 5 Kühe und 2 Kälber — wurde geschlachtet. Am 13. Februar wurde der Ausbruch der Pest in Zschortau festgestellt. Sämmtliche Kühe— 4 Stück— eines Fleischers waren erkrankt. Dieser hatte am 1. Februar von einem Händler in Zwickau einen Ochsen gekauft, der wahrscheinlich vom Dresdener Markte geholt war, und hatte denselben am 3. Februar geschlachtet. Dieser Ochse hatte vermuthlich die Pest eingeschleppt. Gleichfalls am 13. Februar wurde die Pest bei einem Ochsen eines Fleischers in Lugau festgestellt. Von dem Viehstapel waren 1 Stück in Lugau, 2 Stück in Ober-Lungwitz und 2 Stück in Hohenstein geschlachtet. Dieselben waren anscheinend gesund. Der sechste Ochse erkrankte deutlich am 12. Februar. Am 3. März erkrankte eine Kuh in dem vom Geböfte des erwähnten Fleischers durch eine Straße getrennten Gasthofe. Die Kuh litt angeblich an Lungenentzündung, wurde thierärztlich behandelt und am 5. März geschlachtet; das Fleisch wurde verpfundet. Am 7. März erkrankte eine zweite Kuh, angeblich wieder an Lungenentzündung, und nachdem am 9. März die dritte Kuh erkrankt war, wurde Verdacht auf Rinderpest geschöpft. Am 11. ...
... März wurde dann endlich die Anzeige gemacht und am folgenden Tage der Ausbruch der Pest festgestellt. Am 13. März erkrankte die vierte und letzte Kuh des Bestandes. Am 22. Februar wurde der Ausbruch der Pest in dem 11 Haupt zählenden Viehbestände eines Stadtgutes in Frankenberg festgestellt. Die erfolgte Einschleppung ist nicht sicher nachgewiesen, wahrscheinlich jedoch durch einen Fleischer vermittelt, welcher am 4. Februar in dem Gasthof zur Sonne in Chemnitz 2 Ochsen gekauft und von diesen einen am 6.1 Februar, den anderen am 12. Februar geschlachtet hatte. Beide Ochsen sollen zwar gesund gewesen sein, sind aber, da sie aus dem erwähnten Gaststalle kamen, wahrscheinlich infizirt gewesen. Am 12. Februar hatte der erwähnte Fleischer in dem später verseuchten Stadtgute ein Schwein geschlachtet und war bei der Gelegenheit in den Kuhstall gekommen. Da in diesem Stalle die erste Erkrankung am 19. Februar eintrat, so ist mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Fleischer das Kontagium eingeschleppt hatte. Am 24. Februar wurde der Ausbruch der Seuche in einem Gehöfte in Cuba festgestellt. In dem Gehöfte waren 12 Kühe und 2 Ziegen vorhanden. Wie die Einschleppung erfolgt war, ist nicht ermittelt worden. Am 28. Februar wurde die Rinderpest bei einer bereits gefallenen Kuh eines Gutsbesitzers in Arnsfeld festgestellt. Die Kuh war am 24. erkrankt. Außer derselben standen noch 7 Stück Vieh in dem Stalle. Die Einschleppung soll durch einen Fleischer aus Chemnitz erfolgt sein. ...

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... Erfahrungsmäßig können übrigens auch solche Thiere, welchemit der Pest behaftet, aber anscheinend noch gesund sind, die Infektion anderer Thiere vermitteln. Zn einem zweiten Gehöfte, welches neben dem erstverseuchten liegt, erkrankte ebenfalls schon am 28. oder 29. September eine Kuh an der Pest. Diese Kuh konnte von der Kuh des Nachbargehösts nicht infizirt sein; die Infektion beider Kühe mußte fast gleichzeitig stattgefunden haben, und es wurde Hann auch ermittelt, daß der Besitzer des zweiten Seuchengehösts ebenfalls Fleisch von dem Schlepper bezogen hatte. Dagegen hatte der Besitzer des dritten Seuchengehöfts, in welchem der erste Krankheitsfall sich am 2. Oktober zeigte, angeblich weder Fleisch aus dem Schlachthause des Schlepper erhalten, noch war er in dessen Gehöft oder in eines ber ersten beiden Seuchengehöfte gekommen. Derselbe hatte jedoch Ende September frisches Fleisch aus dem neben seinem Gehöfte liegenden Schlachthause des Fleischers Abt erhalten, und dieser Fleischer hatte, wie die angestellten Ermittelungen ergaben, zu jener Zeit auch einen Ochsen geschlachtet, den er am 18. September auf dem Viehmarkte in Mainz gekauft hatte und der aus Bischofsheim von demselben Transporte wie die Schlepperschen Ochsen bezogen war. Wahrscheinlich hatte auch dieser von Abt geschlachtete Ochse Rinderpestkontagium in Geisenheim eingeschleppt. Anders als durch lebendes ausländisches Vieh konnte die Einschleppung der Seuche in Geisenheim nicht wohl bewirkt sein, da zu jener Zeit Deutschland seuchefrei war. ...

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... Zn diesen Gehöften sind an der Pest gefallen 119 Stück Rindvieh, als erkrankt getödtet 594 Stück Rindvieh und als der Ansteckung verdächtig getödtet 722 Stück Rindvieh, 327 Schafe und 27 Ziegen. Außerdem sind in 7 Seuchenorten behufs schneller Unterdrückung der Pest die Viehbestände von 113 unverseuchten Gehöften, und zwar 157 Stück Rindvieh, 5 Schafe und 128 Ziegen getödtet, weil diese Bestände vermuthlich bereits infizirt waren. III. Einschleppung der Rinderpest in Deutschland und Verbreitungswege derselben. In den Zähren 1872 bis 1875 ist die Rinderpest zehn Mal nach Deutschland eingeschleppt worden; und zwar fünf Mal aus Rußland, drei Mal aus Oestereich-Ungarn, zwei Mal ohne daß der Ursprung zu ermitteln war. Der erste Ausbruch der Seuche im Zanuar 1877 war zweifellos dadurch verursacht, daß infizirtes Vieh aus Rußland eingeschwärzt war. Es wurde ermittelt, daß sowohl der Hofbesitzer Kaliwoda iu Roßberg bei Beuchen, aus dessen Stalle das in Kaltwasser in Oberschlesien an der Pest erkrankte Vieh stammle, als auch der Fleischer Blendowski, der infizirtes Vieh auf den Markt in Breslau gebracht hat, Vieh in Rußland gekauft und nach Beuthen eingeschmuggelt hatten. Daß zu jener Zeit die Pest in Rußland nahe an der diesseitigen Grenze herrschte, und daß zur Tilgung der Seuche fast nichts geschah, daß nicht einmal die Seuchengehöfte gesperrt waren, wurde durch diesseitige Beamte beobachtet. Die Weiterverbreitung der Seuche in Deutschland ist in erster Linie von den großen Schlachtviehmärkten in Breslau, Berlin, Dresden und Hamburg ausgegangen. Diese Marktplätze konnten als Centren der einzelnen Seuchenbezirke betrachtet werden. ...
... Zanuar auf den Markt in Breslau gebracht hatte und dem die beiden erwähnten, an der Pest gefallenen Ochsen entnommen waren, bereits bei seiner Ankunft in Breslau infizirt gewesen war und eine Verseuchung des Marktes herbeigeführt hatte. Aus den noch zu erwähnenden Thatsachen wird sich ergeben, daß sogar schon Ende Dezember rinderpestkrankes oder doch infizirtes Vieh auf den Breslauer Markt gekommen war. Da der Mark erst am 17. Zanuar geschloffen wurde, so konnte bis dahin eine wiederholte Verschleppung der Seuche stattfinden. Von dem Blendowskischen Vieh konnte die Krankheit direkt auf anderes Vieh übertragen werden, und haben Übertragungen auch in der That stattgefunden, und außerdem hatte das Vieh, welches zum Theil in dem Stalle des Marktplatzes übernachtete, auch diesen mit Ansteckungsstoff verunreinigt. Durch solches Vieh, welches auf dem Schlachtviehmarkte infizirt war, ist die Seuche nachweislich nach mehreren Ortschaften in der Umgegend von Breslau verschleppt worden. Diejenigen 12 Stück Vieh, welche der rc. Blendowski von feinem Transport in Breslau nicht verkauft, und außerdem 8 Stück, welche derselbe auf dem Markte in Breslau wieder zugekauft hatte, sind am 5. Zanuar nach Berlin expedirt und daselbst am ß. Zanuar auf den Markt gekom- ...

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... Die Thiere hatten ganz unzweifelhaft die Pest in den Wieckschen Stall eingeschleppt und waren schon mit der Krankheit behaftet gewesen, als sie auf dem Viehhofe in Berlin gestanden hatten. Damals hatte sich jedoch die Krankheit noch im latenten Stadio befunden. Wie in den Wieckschen Stall, so war durch die Thiere die Seuche auch auf den Markt in Hamburg verschleppt. An demselben Tage — am 14. Januar — wurde auch bei dem Vieh des Kommissionärs Görris in Altona der Ausbruch der Seuche festgestellt. Die Verseuchung dieses Stalles konnte nicht durch das Wiecksche Vieh verursacht sein, weil in demselben bereits am 12. Januar ein Thier an der Pest gefallen war und am 14. resp. 15. Januar noch 5 Thiere fielen, das Blendowskische. Vieh aber erst am 8. Zanuar in Altona angekommen und vor dem 10. Zanuar mit dem Görrisschen Vieh wohl nicht in Berührung gekommen war. Nach den bereits mitgetheilten Thatsachen mußte angenommen werden, daß die Thiere in dem Görrisschen Stalle, welche am 14. Zanuar sich mit der Pest behaftet zeigten, und die am 1. Zanuar aus notorisch seuchefreien Orten in den Stall gekommen waren, den Ansteckungsstoff erst in Altona oder auf dem Hamburger Markte aufgenommen hatten. Auch konnte es nicht zweifelhaft sein, daß die Infektion der Thiere in den ersten Tagen des Zanuar stattgefunden hatte. Damals hatten sich in dem Stalle des Görris Thiere befunden, die am 30. ...


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