Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 292. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-292

ID: 00003388
601 /759
... Die Entmündigungen sind geradezu zu einer Pest geworden. Jeden Tag liest man in den Zeitungen, was auf diesem Gebiete alles an Unmöglichem geschieht. Ich behalte mir vor, beim Reichsjustizamt in der nächsten Woche einige der allertollsten Fälle auf diesem Gebiete mitzuteilen. Aber es ist doch dringend notwendig, daß wir endlich einmal, und zwar Jahr für Jahr, erfahren, wieviele Anträge auf Entmündigung gestellt worden sind, von wem sie gestellt worden sind, wie vielen Anträgen das Gericht stattgegeben hat, in wie vielen Fällen mit der Entmündigung Internierung in einer Anstalt verbunden war, und schließlich, in wie vielen Fällen die Aufhebung der Entmündigung erfolgen mußte. Eine solche ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 293. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-293

ID: 00003389
602 /759
... der Cholera oder der Pest oder irgendeiner anderen ansteckenden Krankheit warnt und Vorsichtsmaßregeln anempfiehlt. Es wird gewissermaßen auf eine angebliche Gefahr hingewiesen, welche anderen Bezirken erwachsen könnte, wenn dieses berechtigte Bestreben nach Lohnerhöhungen um sich greife, als ob solch ein begrüßenswertes Bestreben überhaupt eine Gefahr wäre. Von den allgemeinen Arbetterwünschen gehört der nach Bezahlung er Wochenfeiertage in das Arsenal derjenigen, die ständig wiederkehren, die jedoch noch immer unerfüllt bleiben, welche man mit der abgebrauchten Redensart abtut, daß ste den Grundgedanken des Arbeitsvertrages widersprächen. Ein Fehler, dessen Beseitigung dringend notwendig ist, liegt ferner darin, daß viele Werkstätteuarbeiter in kurzen Zettspannen als Hllfsheizer Verwendung finden, daß man ihnen aber nicht denselben Lohn weiter gibt, den sie in ihrer Tätigkeit als Werkstättenarbeiter bezogen haben. Sie haben bei dieser Beschäftigung als Hilfshetzer einen Lohnausfall von 40 bis 60 Pfennig pro Tag. Ich meine, (8) es entspräche einer Forderung der Billigkeit, wenn diesem Übelstande abgeholfen würde. Bezüglich der Überstunden ist ja in den letzten Monaten eine Wendung zum Besseren insofern erfolgt, als mau nicht den verschiedenen Forderungen der Arbeiterschaft sowie den Wünschen des Arbeiterausschuffes, die hier auf Gewährung eines prozentualen Zuschusses zu den Überstunden gestellt wurden, nachkam, sondern die Überstunden beseitigt oder mindestens in der Hauptsache beseitigt hat. Das ist eine Regelung, die wir begrüßen. Nur möchten wir hierbei dem Wunsche Ausdruck geben, daß diese Regelung nicht zu einer, sagen wir, übermäßigen Ausnutzung der Arbeitskraft des einzelnen führt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 294. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-294

ID: 00003390
603 /759
... Wie ein Pest- oder Choleratoter wird (o) fein Leichnam weit von den Seinigen verscharrt, scheu und ängstlich umgeht bei uns das Volk die Stätte, wo so ein Unglückseliger auf sein ewiges Gericht wartet. Der katholische Charakter unserer Fraktion, welcher dem römischkatholischen Charakter und der geschichtlichen Tradition der polnischen Nation entspricht, zeichnet uns klar und unzweideutig unsere Stellungnahme in allen Fragen vor, also auch in dieser Duellfrage. Wir können nur wünschen, daß mit der Duellunsttte möglichst bald aufgeräumt wird. (Bravo! bei den Polen.) Vizepräsident Dover Das Wort hat der Herr Abgeordnete Merlin. Merlin, Abgeordneter: Meine Herren, auch wir beklagen auf das tiefste den Fall, der sich in Metz abgespielt hat. Der tragische Ausgang, den er genommen hat, weckt immer wieder die bange Frage: muß es denn so sein? muß es vor allem so sein, daß gerade der Beleidigte, der nach Sühne für eine schwere Ehrenkränkung sucht, schließlich das Opfer des Duells wird? Wir wollen es durchaus vermeiden — ich folge darin dem Beispiel meiner Herren Vorredner —, die Familien- und die persönlichen Verhältnisse, die zu dem Zweikampf geführt haben, zu erörtern aus Rücksicht auf die Beteiligten und auch aus Rücksicht auf das schwebende Verfahren. Die zweite Frage der Interpellation ist nach unserer Überzeugung von dem Herrn Kriegsminister in durchaus ausreichender und befriedigender Weise beantwortet worden, (sehr richtig! bei der Reichspartei) nämlich die Frage, ob der Ehrenrat wider Gesetz und Recht verstoßen oder vielmehr nicht alles getan habe, was er tun konnte. ...

604 /759
... Das aber steht heute fest: die Pockenseuche wird ebensowenig durch eine Impfung verhindert wie die Cholera und die Pest. Warum impfen Sie nicht gegen Cholera und Pest, sondern nur gegen Pocken? Sind denn jene Seuchen weniger gefährlich? Sie hätten, Herr Ministerialdirektor, auf jener Tabelle auch die Pest und die Cholera anführen und die Gründe dafür angeben können, warum diese Seuchen jetzt fast verschwunden sind. Nein, Herr Ministerialdirektor, der Rückgang der Pocken ...

605 /759
... So gibt es gegen Pest und Cholera keine ordentliche Impfung. Weil wir aber gegen diese Krankheiten nicht impfen können, deswegen soll man uns doch nicht gleich die Schutzpockenimpfung nehmen, die so offenbar Gutes wirkt! Nun komme ich zu der Hauptsache. Es ist uns von den Jmpfgegnern gesagt worden — das ist ja der Hauptinhalt der Broschüren —, daß durch die Impfung kolossal viele Schädigungen herbeigeführt werden. Die Sache verhält sich folgendermaßen: Die Schutzpockenimpfung ist die Übertragung eines wenn auch schwachen Giftes. Wir wollen durch das Gift der Schutzpocken dem Menschen gegen das schwere Gift der Pocken schützen. Dadurch, daß wir das Gift der Kuhpocken dem Menschen einimpfen, entstehen in dem Körper des Menschen Schutzstoffe gegen die Pocken. Es ist natürlich, daß..der Körper darauf etwas reagiert. Es bilden sich die Jmpfblattern, es entsteht ein leichtes Fieber, es entsteht etwas (O) Unbehagen für ein paar Tage, schlechter Appetit. Das leugnen wir nicht. Gerade dadurch wird die Schutzwirkung herbeigeführt. Aber behaupten zu wollen, daß das Jmpfschädigungen sind, das ist doch nicht zulässig. Die Jmpfgegner machen es aber so: sie schicken, wenn sie hören, daß ein geimpftes Kind sich nicht wohl befindet, einen Abgesandten hin; der kommt mit einem photographischen Apparat und photographiert das Kind, und diese Photogramme werden verbreitet, in den Schaufenstern aufgehängt, damit die Bevölkerung in ihrem Glauben au die Impfung erschüttert wird. Es gibt aber eine Anzahl von Fällen — das habe ich schon 1911 nicht geleugnet —, in denen sich an die Impfung schwerere Folgezustünde anschließen. ...

606 /759
... Ich freue mich sogar, daß wir gegen Cholera und Pest keine Impfung haben; wo sollten wir sonst mit all dem Gift hin, das wir in den Körper bekämen? Eine Pockeneptdemie erlischt ganz natürlich ebenso allmählich wie die Pest und die Cholera, und deshalb sind die letzten Jahre so günstig. DaS ist meine Ansicht von der Sache. Nun kommt es darauf an, wie die jetzige Handhabung des Gesetzes ist. Diese Handhabung entspricht jedenfalls nicht dem Willen der Gesetzgeber, sondern widerspricht ihm. Der damalige Regierungsvertreter, Herr vr. Delbrück, hat ausdrücklich von dieser Stelle aus festgestellt, daß ein Zwangsimpfgesetz nicht existiert. Ich bedaure die wissenschaftlichen Darlegungen des heutigen Vertreters des Reichsjustizamts; denn das wäre doch eine ganz neue Rechtsauffaffung, wenn wir uns nicht mehr darauf beziehen sollten, was der Gesetzgeber gewollt hat, sondern wenn wir einfach hineininterpretieren lassen müßten, was den heutigen Behörden gefällt! Es steht ja auch der Herr Vertreter des Reichsgesundhettsamts schon in der Weigerung, zur Impfung zu gehen, einen „Widerstand gegen die Staatsgewalt. Nein, meine Herren, so schlimm ist die Sache denn doch nicht! Schon um dies festzustellen, ist es dringend notwendig, daß eine außerparlamentarische, paritätisch zusammengesetzte Kommission zusammentritt, wie es ja auch von den Konservativen beantragt worden ist, und wofür (v) übrigens auch meine Parteifreunde voraussichtlich stimmen werden. Ich von meinem Standpunkt aus halte die zwangsweise Vorführung von Eltern oder Kindern für unmoralisch. ...

607 /759
... Die Bekämpfung der Pest durch die Engländer in Indien ist auf die größten Schwierigkeiten gestoßen, (lebhafte Zustimmung links) weil der Aberglaube des Volkes, die Furcht vor Dämonen es verhindert hat, die hygienischen Vorschriften der Engländer durchzuführen. (Zuruf bei der Fortschrittlichen Volkspartei: Die Bekämpfung der Cholera in Rußland!) Genau dasselbe befürchte ich für unser Volk, wenn die Agitation nicht anders wird. Ich erkenne ohne weiteres an, daß es bet dev Jmpfgegnern durchaus charaktervolle überzeugte Leute gibt, die im besten Glauben urteilen und auch von der besten Gesinnung beseelt sind. Aber die vernünftigen Jmpfgegner müßten vor allen Dingen gegen diese Sorte von Antiimpsflugblättern protestieren, energisch dagegen Stellung nehmen und sagen: von einer Agitation wollen wir nichts wissen, die eine Spekulation auf Vor-L) urteil und Unwissenheit und nicht eine Sache der Belehrung ist! Ich habe von der Statistik gesprochen. Welcher Unfug mit der Statistik in diesen Dingen getrieben wird, habe ich zufällig in der letzten Zeit zu bemerken Gelegenheit gehabt. Man führt uns oft England als Beispiel für das wohltätige Walten der Gewissensklausel au. Wie wird das englische Volk bearbeitet! Welche Statistik unterbreitet man ihnen! Vor ein paar Wochen fand ich in einem angesehenen englischen Wochenblatt, der „Nation, eine Kontroverse, Einsendung xro und contra, über das Impfen bei der Diphtherttis, über die Serumtherapie. Dort wurde von Jmpfgegnern behauptet, daß in den englischen Krankenhäusern mehr Leute au der Diphtherie gestorben sind, die geimpft wurden, als solche, die nicht geimpft wurden. Aber warum? Es kam die Antwort, und sie brachte die Erklärung. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 295. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-295

ID: 00003391
608 /759
... Dunkle Hütten seien eine Quelle der Malaria- und Gelbfieberverbreitung und Schlupfwinkel der Ratten, die bet der Pest eine große Rolle spielen. Er halte die Mattenhütten für eine veraltete Einrichtung; es sei zu erwägen, ob nicht bessere Häuser in der Neustadt herzurichten und ob erforderlichenfalls Mittel dazu einzufordern seien. Der Bezirksamtmann freilich erwiderte, daß mit Rücksicht auf die große Zahl der Eingeborenen und wegen Mangels an Mitteln neue Wohnungen für die Eingeborenen nicht (v) eingerichtet werden könnten. Die Regierung mußte also selbst zugeben, daß die Hütten, die sie für die Enteigneten errichtet hatte, aus pekuniären Gründen gesundheitlich ungenügend ausgestattet seien. Meine Herren, diese Tatsache allein muß von uns ebenso gewürdigt werden, wie die weitere Konstatierung der Regierung selbst, daß die Enteignungsentschädiqungen auf denkbar niedrigster Grundlage beruhen. Herr Conze ist darin sehr diplomatisch, er erklärt — das muß betont werden —, daß nur ganz geringe Entschädigungen gezahlt werden, die sich der unteren Grenze sehr stark nähern. Ich bin der Überzeugung, daß diese Vorgänge, wie sie den Reichstag und die Presse seit langem beschäftigt haben, nicht dazu geeignet sind, den Namen des deutschen Volkes in Duala zu heben, und daß sie nicht dazu geeignet sind, unseren Namen als Kolonialmacht in der Welt mit Ruhm und Ehre zu bedecken. Ich glaube, daß die Regierung dafür Sorge tragen muß, daß all das Ärgernis, das sich an die Vorkommnisse in Duala knüpft, beseitigt werden muß durch eine möglichste Revidierung der Brutalitäten, die dort unten an den Eingeborenen verübt worden sind. ...

609 /759
... Außerdem weist Professor Ziemann auch darauf hin, daß für gelbes Fieber, Pest und alle anderen in Betracht kommenden Krankheiten diese Trennung durchaus notwendig ist. Nun glaube ich, daß wir um so mehr gehalten sind, solche Ausführungen auf uns wirken zu lassen, wenn wir ins Auge fasten, wie außerordentlich groß die Sterblichkeit in Kamerun und namentlich in Duala gewesen ist und welche bedeutenden Fortschritte, welch große Besserung wir dank dem Eingreifen der Medizinalbehörden und insbesondere durch die Tätigkeit des Professors Ziemann dort zu verzeichnen haben. Bis zum Jahre 1900, wo die Chininprophyloxe einsetzte, wurden nahezu alle Weißen, fast 100 Prozent, von der Malaria befallen. Die Zahl hat sich 1902/03 auf 44,4 Prozent und 1910/11 au 31,4 Prozent vermindert. Außerdem handelt es sich jetz^ um leichtere Erkrankungen, die Sterblichkeit hat außerordentlich abgenommen. Die Sterblichkeit in Kamerun betrug im Jahre 1896 12,8, 1901 7,8 und 1910 3,2 Prozent. Wenn Sie bedenken, daß es sich hier — namentlich in den ersten Jahren — nur um Männer im besten Alter handelte, die bei ihrer Abreise als tropenfähig untersucht worden waren, so war das doch eine ganz ungeheuerliche Sterblichkeit, und es ist doch notwendig, daß wir da alle Hilfsmittel, die irgend tunlich sind, bereitstellen. ...

610 /759
... Ich teile diese Befürchtungen nicht, und das wird mir bestätigt, wie Sie alle wissen, durch die Auseinandersetzungen in der österreichischungarischen Delegation in Pest, die in den letzten Tagen stattgefunden haben. Die ungarische Regierung wünscht die Festigkeit des Dreibundes auch aus eigenem Interesse, nicht etwa unserer gewiß schönen Augen wegen; und das ungarische Volk in seiner Wesenheit, in seinem Hauptbestandteil ist für den Dreibund teils sogar begeistert. DaS weiß ich aus der ungarischen Presse, das weiß ich aus den ungarischen Zuschriften, die mir zugehen. Ich glaube, wir haben da nichts zu fürchten, besonders deshalb, weil — wir wollen die Dinge doch immer nüchtern bettachten — die Herren in Ungarn wissen, was sie an dem Dreibund haben, und das ist die beste Gewähr für seine Festigkeit. Kein Mensch will, daß wir uns mit Frankreich irgendwie Überwerfen. Aber auch hier möchte ich sagen: wer die französische Presse liest, (Zuruf von den Sozialdemokraten: Welche?) —1 und zwar die französische Presse mit Ausnahme viel- (0) leicht der „HumanitL — und damit die deutsche Presse, sogar die sogenannte chauvinistische, vergleicht, der wird sagen: Wenn auch hüben und drüben gesündigt wird, die Sünde drüben ist weit stärker als die hüben. (Zustimmung rechts. — Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten.) —1 Ja, gewiß, das hätte ich auch sagen können.- da drüben ist der Balken und bei uns der kleine Splitter. (Erneute Zurufe von den Sozialdemokraten.) ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 296. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-296/297

ID: 00003392
611 /759
... Januar 1912 von den Bevollmächtigten von Deutschland und 39 Staaten unterzeichneten Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber: Bd. 303 Nr. 1232. Erste und zweite Beratung: Bd. 291, 186. Sitz. S. 63088. Dritte Beratung: Bd. 291, 188. Sitz. S. 6399^4. Annahme nach der Vorlage. 3.1 Pocken, Erforschung, Reichsunterstützung, neuer Titel im Etat für 1914, Denkschrift: Bd. 293, 214. Sitz. S. 73318. — Siehe im übrigen „Impfung. 4.1 Anfrage Nr. 156 — Birkenmayer: -4. Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, 1.1 daß durch den Großherzoglich Badischen Geheimen Regierungsrat vr. Mallebrein zu Karlsruhe in Baden ein Präparat — LIallebrsin — als Heilmittel gegen Infektionskrankheiten hergestellt worden ist, welches in medizinischen Kreisen infolge seiner Wirkung als sehr bedeutsam erkannt worden ist? 2.1 daß dieses Präparat sich als Heilmittel gegen die Maul- und Klauenseuche sowie gegen die Tuberkulose — und in letzterer Hinsicht auch bei ErkrankungenvonMenschen — erfolgreich bewährt hat? 3.1 daß eine Reihe von Fachmännern, gestützt auf ihre Erfahmngen, sich zu Gunsten dieses Heilmittels ausgesprochen haben? 8. Gedenkt der Herr Reichskanzler seinen amtlichen Einfluß zur möglichst umfangreichen Verwendung dieses Heilmittels geltend zu machen?: Bd. 304 Nr. 1544. — Beantwortet: Bd. 294, 246. Sitz. S.1 8376^4. Krankheiten, gemeingefährliche (Fortsetzung). 5. Anfrage Nr. 110 — vr. ...

612 /759
... Pest. Cholera und Gelbfieber, internationale Sanitätskonferenz zu Paris, siehe „Krankheiten, gemeingefährliche. Petersburg. Teutsche Botschaft, Gebäude, Bemänglung des Stiles usw.: Bd. 289, 150. Sitz. S. 5162V, 51630. Petitionen: 1.1 Kommission für die Petitionen (2.), Mitgliederverzeichnis: Bd. 298 Nr. 3a. 2.1 Verzeichnisse der eingegangenen Petitionen: Bd. 298 Nr. 251, 310, Bd. 299 Nr. 365, 387, 409, 529, Bd. 300 Nr. 600, Bd. 301 Nr. 677, 746, 841, 889, 959, Bd. 302 Nr. 1032, 1099, 1167, Bd. 303 Nr. 1242, 1324, 1348, 1389, Bd. 304 Nr. 1411, 1454, 1501, Bd. 305 Nr. 1601. 3.1 Petitionen, welche als nicht geeignet zur Erörterung im Plenum erachtet worden sind: Bd. 298 Nr. 336. — Bd. 284, 37. Sitz. S. 1081^. Bd. 299 Nr. 404. — Bd. 285, 61. Sitz. S. 19488. Bd. 299 Nr. 445. — Bd. 285, 67. Sitz. S. 2206 V. Bd. 301 Nr. 777. — Bd. 288, 126. Sitz. S. 4270V. Bd. 301 Nr. 868. — Bd. 289, 138. Sitz. S. 4725 0. Bd. 302 Nr. 968. — Bd. 289, 150. Sitz. S- 5150 0. Bd. 302 Nr. 1095. — Bd. 290, 172. Sitz. S. 5894 L. Bd. 303 Nr. 1394. — Bd. 293, 225. Sitz. S. 7715 6. Bd. 304 Nr. 1476. — Bd. 294, 241. Sitz. S. 8239V-Bd. 305 Nr. 1632. — Bd. 295, 261. Sitz. S- 9009^.. AU A;«»^)Bd.S9°.SSS.Sid.SMl0. AbAntr. Thiele u. Gen. zum Bericht der Petitionskommission, Bd. 301 Nr. 77?: Der Reichstag wolle beschließen, die Petition Nr. II 125, betreffend Rechtsschutz, welche von der Petttionskommisston für ungeeignet zur Erörterung im Plenum erklärt worden ist (Bd. ...

613 /759
... 1912 unterzeichnet) über Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, Bd. 303 Nr. 1232, siehe „Krankheiten, gemeingefährliche. 3.1 Pariser Uebereinkunft zum Schutz des gewerb-1 lichen Eigentums, Bd. 301 Nr. 574, siehe „Gewerbliches Eigentum. Verträge, internationale (Fortsetzung). 4.1 Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts vom 23. Juli 1912 nebst der zugehörigen EinheitlichenWechselordnung, Bd. 302 Nr. 1002, stehe „Wechselrecht, internationales. 5.1 Internationaler Vertrag zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, Bd- 304 Bd. 1510, siehe „Schiffahrt unter 3 k. 6.1 Ein am 6. Juli 1912 in Berlin unterzeichnetes Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Belgien über Unfallversicherung, Bd. 301 Nr. 672. Publiziert um 29.1.1913, KG«. S. 23. 7.1 Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Handelsbeziehungen zum B r i t i s ch e n R e i ch, Bd. 303 Nr. 1202, siehe „England unter 3t. 8.1 Verlängerung des Handels-, Zoll- und Schifffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 1. 8. 1905 (Notenwechsel vom 29. 9. 1911), nebst Denkschrift, Bd. 298 Nr. 333, siehe „Bulgarien unter 1. 9.1 Drei am 29. September 1911 in Berlin unterzeichnete Verträge zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, nämlich ein Konsularvertrag, ein Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe inbürgerlichen Angelegenheiten, ein Auslieferungsvertrag, und Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien vom 29. September 1911 und des Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechtsschutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten vom 29. September 1911, Bd- 299 Nr. 423, siehe „Bulgarien unter 2. 10.1 Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Japan vom 16. 5. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 300. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-300

ID: 00003396
614 /759
... Ein Anspruch aus dieser Versicherung ist ausgeschlossen, wenn: 1.1 der Tod durch Krieg oder Aufruhr, infolge einer Erkrankung an einer epidemisch auftretenden Seuche, wie Cholera, Pest, Pocken, Typhus, Genickstarre, oder, sofern seit Ausstellung des Versicherungsausweises noch keine zwei Jahre verflossen sind, durch eine Krankheit eingetreten ist, an welcher der Verstorbene bewußtermaßen bereits bei Ausstellung des Versicherungsausweises gelitten hat, 2.1 der Inhaber des Versicherungsausweises, der auf das Sterbegeld Anspruch erhebt, den Tod des Abonnenten durch eine widerrechtliche Handlung oder Unterlassung 14 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 303. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-303

ID: 00003399
615 /759
... Albrecht und Genossen 2488 1230.1 Antrag Warmuth und Genossen, betreffend Regelung des Depositenbankwesens 2438 1231.1 Rechnung über den Haushalt des Schutzgebiets Kiautschou für das Rechnungsjahr 1908 2438 1232.1 Übereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbsieber 2439 1233/1236. Anfragen: Nr. 1233. Bassermann (Nr. 95), betreffend Meistbegünstigung Deutschlands bei dem Abkommen zwischen Rußland und China vom 5. November 19131 2439 Nr. 1234. Bass ermann (Nr. 96), betreffend die ausschließliche Vergebung von Petroleumkonzesstonen in Arabien, Syrien und Mesopotamien an englische Unternehmer 2439 Nr. 1235. Dr. Werner (Gießen) (Nr. 97), betreffend Verbesserung des amtlichen Nachrichtendienstes in Elsaß-Lothringen 2439 Nr. 1236. Gunßer (Nr. 98), betreffend Änderung des § 33 der Reichsgewerbeordnung .... 2439 1237. Mündlicher Bericht der 18. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes über die Folgen der Verhinderung Wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland — Nr. 899 der Drucksachen — 2439 Nr.1 Seite 1238/1239. Aufragen: Nr. !288. I)r. BlankenHorn und Genossen (Nr.99), betreffend Maßnahmen gegen die Fabrikation der Malzweine 2439 Nr. 1239. Wurm (Nr. 100), betreffend Verlängerung des Gesetzes über die vorübergehende Zollerleichterung bei der Fleischeinfuhr vom 13. Februar 1913 2440 1240. Bekanntmachung des Bundesrats vom 11. Juli 1913, betreffend Übergangsbestimmungen zur Reichsvervon Ersatzkassen der Krankenversicherung durch das Reichsversicherungsamt 2440 1242.1 16. Verzeichnis der bei dem Reichstag eingegangenen Petitionen 2441 1243.1 Anfrage Hoff, Fegter, Waldstein, Dr. Wendorff (Nr. ...

616 /759
... Januar 1912 von den Bevollmächtigten von Deutschland und 39 Staaten unterzeichnete Übereinkunft, betreffend Maßregeln gegen Pest, Cholera und Gelbfieber, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats dem Reichstage zur Genehmigung vorzulegen. Eine erläuternde Denkschrift sowie eine Gegenüberstellung des Wortlauts der Übereinkunft vom 3. Dezember 1903 und des Wortlauts der Übereinkunft vom 17. Januar 1912 sind beigefügt. Der Reichskanzler. l von Bethmarm Hollweg. An den Reichstag. Nr. II N 7010. 99566. ...

617 /759
... Freyberg, Wirklichen Staatsrat, Beamten des Kaiserlichen Ministeriums des Innern, Vertreter der Allerhöchst eingesetzten Kommission zur Bekämpfung der Pest/ Der Präsident der Republik Salvador: Herrn Dr. S. Letona, Generalkonsul der Republik Salvador in Paris/ ...

618 /759
... Vorschriften, welche von den Vertragsländern nach dem Auftreten von Pest, von Cholera oder von Gelbfieber in ihrem Gebiete zu beobachten sind. Abschnitt I. Benachrichtigung und weitere Mitteilungen an die anderen Länder. Art. 1. Jede Regierung muß von dem ersten in ihren: Gebiete festgestellten Pest-, Cholera- oder Gelbsieberfall den übrigen Regierungen sofort Nachricht geben. Ebenso muß der erste außerhalb der schon betroffenen Bezirke festgestellte Cholera-, Pest- oder Gelbsieberfall den Gegenstand einer sofortigen Benachrichtigung der übrigen. Regierungen bilden. Art. 2. Jeder in Artikel 1 vorgesehenen Benachrichtigung soll beiliegen oder sehr bald nachfolgen nähere Auskunft über: 1.1 den Ort, wo die Krankheit aufgetreten ist/ 2.1 den Tag ihres Auftretens, ihren Ursprung und ihre Art/ 3.1 die Zahl der festgestellten Krankheits- und Todesfälle/ 4.1 die Ausdehnung des oder der betroffenen Bezirke/ 5.1 bei Pest: das Vorhandensein der Rattenpest oder einer ungewöhnlichen Nattensterblichkeit/ ...

619 /759
... Die Benachrichtigungen sind von wirklichem Werte nur dann, wenn jede Regierung selbst von dem Auftreten von Pest-, Cholera-, Gelbfieber und verdächtigen Fällen in ihrem Gebiete beizeiten Kenntnis erhält. Es kann deshalb den einzelnen Regierungen nicht genug empfohlen werden, die Anzeigepflicht für Pest-, Cholera- und Gelbfieberfälle einzuführen und sich über jede ungewöhnliche Sterblichkeit der Ratten, namentlich in den Häfen, unterrichtet zu halten. Art. 6. Es ist wünschenswert, daß die benachbarten Länder Sonderabkommen treffen, um einen unmittelbaren Nachrichtenaustausch zwischen den Leitern der zuständigen Behörden einzurichten, soweit Grenzbezirke oder Bezirke mit engen Handelsbeziehungen in Betracht kommen. Abschnitt II. Bedingungen, unter denen ein örtlicher Bezirk als verseucht oder wieder rein anzusehen ist. Art. 7. Die Benachrichtigung von einem ersten Pest-, Cholera- oder Gelbfieberfalle zieht gegen den örtlichen Bezirk, in dem er sich ereignet hat, noch nicht die Anwendung der in dem nachfolgenden Kapitel II vorgesehenen Maßnahmen nach sich. Falls aber mehrere nicht eingeschleppte Pest- oder Gelb fieberfälle vorgekommen sind oder falls Cholerafälle einen Herbst bilden, kann der Bezirk als verseucht betrachtet werden. Ein Herd besteht, wenn das Auftreten von Cholerafällcn außerhalb der Umgebung des ersten oder der ersten Fälle beweist, daß es nicht gelungen ist, die Ausbreitung der Krankheit auf die Stelle ihres ersten Auftretens zu beschränken. ...

620 /759
... , wenn es sich um Pest oder Cholera handelt, um die Ausfuhr der unter Nummer 1 und 2 des Artikel 13 bezeichneten Gegenstände ohne vorherige Desinfektion aus dem verseuchten Bezirke zu verhüten. Ist ein Bezirk verseucht, so unterliegen Herkünste aus diesem Bezirke keiner Einfuhrbeschränkung, wenn sie von dort mindestens fünf Tage vor dem Ausbruch der Seuche ausgeführt worden sind. Art. 9. Damit ein Bezirk nicht mehr als verseucht angesehen wird, bedarf es der amtlichen Feststellung: l. daß innerhalb einer auf die Absonderung, den Tod oder die Heilung des letzten Kranken folgenden Frist bei Cholera und 5 ...


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