Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 53. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-53

ID: 00018400
81 /759
... Das ist immer noch ein Tabak, der zu Schneidegut und zu den geringeren Fabrikaten überhaupt ganz gut dient, derselbe kann in Pest zu 9 Mark gekauft werden; und wenn Sie Kommission und Fracht von Pest bis Passau, also bis ins Inland, Hinzurechnen, so kommt der Tabak auf 11,«g Mark, und wenn Sie weiter dazu rechnen, daß er mit 12 Mark verzollt werden muß, so stellt sich die Waare verzollt im Inlands auf 23,zg Mark. Nun frage ich den Herrn Abgeordneten Meier, der ja mit unserem inländischen Tabakbau und Handel bekannt ist, ob sich für 24 Mark ein fermentirter, namentlich Pfälzer Tabak Herstellen läßt ? Ein besserer ungarischer Tabak, der in Pest zu 11 Gulden gleich 19/4 Mark gekauft werden kann, stellt sich inklusive aller Kosten und Zoll bis Paffau auf 34/g Mark. Glaubt nun der Abgeordnete Meier, daß wir in der Lage sind, reelles Pfälzer Schneidegut billiger liefern zu können. Selbst wenn wir dem Pflanzer nur 24 Mark für feinen Tabak bezahlen, dann können wir mit Rücksicht auf 20 Prozent Dekato, Zinsverlust und Arbeitslohn bei der Fermentation re. den Preis nicht unter 35 Mark annehmen. Ich komme nun zum Kentuckytabak, welcher ja in Bremen eine große Rolle spielt. Wenn man Kentuckytabak in Amerika zu 3/, Cents kauft und ihn über Bremen bezieht, so stellt sich derselbe loko Bremen, zuzüglich aller Kosten inklusive Gewichtsdifferenz, auf 21,go Mark. Zur Zeit wird ja in Bremen Kentuckytabak noch unter diesem Preise, selbst zu 20 Mark verkauft. ...

82 /759
... Sie führen aus, daß das von Pest nach Deutschland Malz einführende Ausland dem deutschen Fabrikanten überlegen sei, pro Zentner um 2,^ Mark; Amerika erhebe einen Werthzoll von 20 Prozent pro Zentner Malz, was in Deutschland bei einem Werth von ungefähr 30 Mark für 100 Kilogramm Malz sogar einen Eingangszoll von 6 Mark, während er jetzt auf 1,2, berechnet ist, betragen würde; England, das Gerste frei einführe, erhebe einen Zoll von 5 Schilling pro Quarter Malz, was auf unsere Verhältnisse reduzirt 3/z Mark pro 100 Kilogramm betragen würde. Sie bitten deshalb schließlich, den Eingangszoll auf Malz auf 2/r Mark pro 100 Kilogramm zu erhöhen. Weiter die Handelskammer in Neuß führt aus, daß Neuß in 9 großen Dampf- und Wassermühlen jährlich 300000 Zentner ausländischen Weizen verarbeite und zirka 100 000 Zentner Weizenmehl exportire nach Holland und Belgien. Bei Einführung eines Zolles von 5 Prozent des Werths würde diese Industrie vernichtet sein, wenn nicht ein Rückzoll und gleichzeitig ein Zoll für Mühlenfabrikate gewährt werde. Da 100 Kilogramm Mehl zu ihrer Herstellung 150 Kilogramm Weizen bedingen, so müsse bei einem Weizenzoll von 100 Kilogramm der Rückzoll für Weizenniehl auf IV2 Mark fixirt werden. Sie bitten deshalb, erstens bei Einführung eines Weizenzolles von 1 Mark einen Rückzoll von 1V2 Mark von 100 Kilogramm Weizenmehl ohne Identitätsnachweis zu gewähren, eventuell aber Weizenmehl mit 4 Mark Eingangszoll zu belegen. ...

83 /759
... Weiter stützt sich die Petition darauf, daß von Pest bis Ludwigshafen jeder Doppelzentner Gerste 6,17 Mark mehr koste. Nun, meine Herren, wenn die Gerste von Pest bis Ludwigshafen mit 6,17 Mark durch Fracht und Zoll geschützt ist, dann scheint mir das ein so hoher Schutzzoll zu sein, daß man nicht noch den Malzzoll weiter erhöhen sollte. Die Bierindustrie ist in unseren ganzen Zollvorlagen außerordentlich von der Ungunst des Schicksals betroffen worden. Wir sollen die Brausteuer verdoppeln, den Zoll auf Hopfen erhöhen, auf Gerste einen Zoll einführen, schließlich auch noch einen übergroßen Zoll auf Malz einführen. Das richtige Verhältniß ist dasjenige, welches der Herr Abgeordnete Richter beantragt, daß 50 Pfennig Gerstenzoll etwa 70 bis 75 Pfennig Malzzoll entsprechen. Wenn Sie die Interessen der Malzfabrikation ins Auge fassen, dann möchte ich Sie bitten, auch die großen Interessen unserer Bierindustrie zu berücksichtigen, welche diese Steuer bei der Ausfuhr nicht rückvergütet bekommt. Ich komme zum Ausgangspunkt dessen, was ich sagen wollte; ich wollte mir erlauben, folgende Frage an die Vertreter der Bundesregierungen zu richten. Meine Herren, Malz ist einer von den. Artikeln, welche in dem Vertrage mit Belgien berührt sind, der am 1. Januar 1880 abläuft. Meine Herren, dieser Vertrag schützt das Malz bis dahin vor jeder höheren Verzollung, ebenso die anderen Artikel, die der Vertrag enthält. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 54. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-54

ID: 00018402
84 /759
... Meine Herren, daraus ist zweierlei für die deutsche Industrie gefolgt, erstens, daß der Export Deutschlands nach Oesterreich, welcher keineswegs unbedeutend war, und sogar bis Pest ging, für die Zukunft, wenn auch nicht vollständig aufhören, so doch jedenfalls sehr wesentlich abnehmen wird. Es ist aber zweitens vorauszusehen, daß die österreichische Industrie sich unter dem Schutze dieses ihr jetzt gewährten Zolles von 1 Mark per Doppelzentner weiter entwickeln und ihre Fabrikate nach Deutschland werfen wird. Diese Befürchtung ist umsomehr begründet, als schon gegenwärtig der Süden Deutschlands, speziell Bayern, Württemberg und Baden, von Oesterreich aus mit Thonröhren versorgt wird. Meine Herren, diese Befürchtung gewinnt noch an Bedeutung, wenn man erwägt, daß die österreichische Thonröhrenindustrie geographisch viel günstiger situirt ist, als die deutsche. Sie befindet sich inmitten sehr ausgiebiger Kohlenbecken und Thonlager, während zum Beispiel die Bitterfelder Industrie ihre Braunkohlen theilwsise aus Böhmen beziehen, die Steinkohlen aber aus Zwickau holen muß, das ungefähr 25 Meilen entfernt ist von der Stätte der Thonröhrenproduktion. Nun sind bereits von dem Herrn Vorredner die Angaben des Herrn Abgeordneten Sonnemann richtig gestellt worden, wonach die Werthbelastung durch den vorgeschlagenen Zoll 26—30 Prozent betragen soll. Nach zuverlässigen Angaben, die mir vorliegen, beträgt der Preis der Thonröhren 8—10 Mark, für einzelne Gattungen sogar 23 Mark für den Doppelzentner, ich will aber nur den Satz von 8—10 Mark annehmen, so würde der Zoll doch nur 10—12 Prozent des Werthes betragen. ...

85 /759
... Zn Pest allein sind 1200 Mahlgänge, die am Tage zirka 1800 Tonnen Mehl mahlen können, so daß in Pest allein in den zwei freien Monaten nach Schluß der Ernte bis zur Einfuhr des Mehlzoll zirka zwei Millionen Zentner gemahlen werden können. Ganz ähnlich sind die Verhältnisse in einer Reihe anderer österreichischer Orte, ähnlich sind sie in den Niederlanden. Nun ist ja der Getreidezoll besonders seit der Erhöhung des Roggenzolls so hoch gegriffen, daß er den ganzen Mahllohn beinahe erreicht. Der Mahllohn ist l/r Mark per Doppelzentner, der Getreidezoll 1 Mark. Ich fürchte deshalb, daß, wenn Sie diese Ungleichheit der Termine annehmen, Sie unsere Mühlenindustrie nicht nur für das Vierteljahr, um das es sich handelt, sondern auch noch in das neue Zahr hinein in eine sehr schwierige Situation bringen, und ich würde Sie deshalb bitten, diese, wie ich glaube, unmögliche Ungleichheit aus dem Tarif zu beseitigen und die beiden Termine zusammenfallen zu lassen. (Bravo! links.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Delbrück. Abgeordneter Dr. Delbrück: Meine Herren, gestatten Sie mir, mit wenigen Worten die Gründe zu entwickeln, aus welchen ich mich mit sehr schwerem Herzen entschlossen habe, gegen den nunmehr in dritter Lesung festgestellten und durch den § 1 des vorliegenden Gesetzes einzuführenden Zolltarif zu stimmen. (Bravo! links.) Zch habe das mit sehr schwerem Herzen gethan, weil ich seit einer Reihe von Zähren der Ueberzeugung bin und dieser Ueberzeugung gemäß, so weit ich konnte, gewirkt habe, daß die Einzelstaaten von der Last der Matrikularbeiträge zu befreien seien. ...

86 /759
... Anfrage Thilenius und Genossen, Maßnahmen gegen die Pest betreffend: 217, 219, 221. Internationale Konvention, Maßregeln gegen die Reblaus betreffend, erste Berathung: 386. Gesetzentwurf, betreffend den Schutz nützlicher Vögel, erste Berathung: 419. Antrag von Seydewitz und Genossen, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung: 541. Gesetz, betreffend dis Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, erste Berathung: 1563. Gesetz wegen Abänderung des Wechselstempelsteuergesetzes, zweite Berathung: 834. Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, erste Berathung: 1057. Desgl., zweite Berathung: tz 1 (Inkrafttreten des Tarifs): 2114. tz 5 (Kampfzoll): 2158. Desgl., dritte Berathung: Zolltarif: Baumwollengarne: 2271. Grobe Eisenwaaren: 2284. Ausgeschlachtetes Fleisch: 2320. Tarifgesetz: tz 1 (Inkrafttreten des Tarifs): 2351. Gesetz, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs: Erste Berathung: 1314, 1320. Zweite Berathung: 1484. Dritte Berathung: 1511. Gesetzentwürfe, betreffend die Brausteuer, erste Berathung: 1126, 1131, 1133. Wahlprüfung (8. Frankfurter Wahlkreis): 1308. Gesetz, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, erste Berathung: 1643. Geschäftslage des Reichstags: 1678. Interpellation Delbrück-Bamberger-Harnier, betreffend die Münzgesetzgebung: 1720, 1722. Petition, betreffend das Nationaldenkmal auf dem Niederwald: 1844. Graf zu Eulenburg, Staatsminister und Minister des Innern. Rechenschaftsbericht, betreffend den über Berlin und Umgegend verhängten kleinen Belagerungszustand:-449. Hobrecht, Staats- und Finanzminister. Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, erste Berathung: 964, 987. Gesetzentwürfe, betreffend Besteuerung und Nachbesteuerung des Tabaks, erste Berathung: 1133. von Philipsbor«, Wirklicher Geheimer Rath und Direktor im auswärtigen Amt. Reichshaushaltsetat, zweite Berathung: Konsulat in St. Petersburg: 347. Dr. Stephan, Wirklicher Geheimer Rath und Generalpostmeister. ...

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... Interpellation Thilenius und Genoffen, Maßnahmen gegen die Pest betreffend: 220. Reichshaushaltsetat, zweite Berathung: Grundstück für das Gesundheitsamt: 586, 639; persönlich: 588, 643. Gesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, zweite Berathung: tz 1 (Prinzip und Ausdehnung des Gesetzes): 775. H 10 (Strafe auf Verfälschungen rc.): 797; zur Geschäftsordnung: 810. Wahlprüfungsberichte: 8. Frankfurter Wahlkreis: 1306, 1307, 1308, 1311. 4. mecklenburgschwerinscher Wahlkreis: 1548, 1549. Wahlprüfung (7. Merseburger Wahlkreis): 2239. Gesetz, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung, zweite Berathung: Privatkrankenanstalten rc.: 2129. von Miller (Weilheim). Reichshaushaltsetat, zweite Berathung: Casa Zuecari in Rom: 603. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat (Ausstellung in Sydney), zweite Berathung: 1091. Zolltarif des deutschen Zollgebiets, zweite Berathung: Eisenbahnen: 1298. Feine Holzwaaren rc., gepolsterte Möbel: 1685. Kurze Waaren, Quincaillerien rc. (Kunstgewerbe) : 1922. Freiherr von Minnigerode. Reichshaushaltsetat, erste Berathung: 194; persönlich: 214. Zweiter Nachtrag zum Reichshaushaltsetat (Reichsdruckerei), erste Berathung: 1430. Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, erste Berathung: 966. Gesetz, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslands, erste Berathung: 1641. Freiherr von Mirbach. Reichshaushaltsetat, zweite Berathung: Reichseisenbahnamt (Differentialtarife): 400; persönlich: 408. Verwendung amerikanischen Holzes beim Festungsbau: 521. Zolltarif des deutschen Zollgebiets, zweite Berathung: Weizen, Roggen rc.: 1408. Durchgangs- bezw. Veredlungsverkehr, persönlich: 1447. Brennholz rc., Bau- und Nutzholz: 1528. Fourniere und Parquetbodentheile: 1668. Desgl., dritte Berathung: Roggen: 2294. Ochsen: 2335. Spitzen, Tüll rc.: 2343. Möring. Handelsvertrag mit Oesterreich-Ungarn, zweite Berathung: 323* ...

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... Anfrage, Maßnahmen gegen die Pest betreffend: 217, 221. Thilo. Gebührenordnung für Rechtsanwälte, erste Berathung: 20. Desgl., zweite Berathung: § 28 (Prozeßgebühr des Urkunden- oder Wechselprozesses): 912. H 43 (Vertretung nur in der mündlichen Verhandlung): 919. tz 75 (Schreibgebühren): 920. tztz 93 ff. (Vertrag): 924. Wahlprüfungen: 8. Königsberger Wahlkreis: 733. 10. Breslauer Wahlkreis: 2233. Zur Tagesordnung, Anfechtungsgesetz betreffend: 2266. Trautman«. Gesetz, betreffend die vorläufige Einführung von Aenderungen des Zolltarifs, dritte Berathung, zur Geschäftsordnung: 1511; zur Sache: 1514; persönlich: 1517. Dr. von Treitschke. Gesetzentwurf, betreffend die Strafgewält des Reichstags über seine Mitglieder, zweite Berathuna: 300. Zolltarif des deutschen Zollgebiets: Zweite Berathung, Weizen, Roggen rc.: 1355; persönlich: 1382. Dritte Berathung, Tarifgesetz tz 8 (Erträge der Zölle und Tabaksteuer): 2354. Uhde». Wahlprüfungsangelegenheit, Berichterstattung namens der 5. Abtheilung: 297. Gesetzentwürfe, betreffend die Brausteuer, erste Berathung: 1122, 1132. von Unruh (Magdeburg). Reichshaushaltsetat, zweite Berathung, Zölle: 437. Vahlteich. Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, dritte Berathung, Generaldiskussion: 2256. Freiherr von Varnbüler. Gesetz, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebiets, erste Berathung: 1017. Desgl., zweite Berathung: Zolltarif: Baumwolle und Baumwollenwaaren: 1954; persönlich: 1969. Wolle rc. 2012; persönlich: 2019. Petroleum: 2067. Tarifgesetz: Zur Geschäftsordnung: 2090. tz 1 (Inkrafttreten des Tarifs): 2113. tz 6 (Zollerleichterungen und Zollnachlässe), zur Geschäftsordnung: 2163; zur Sache: 2169. Desgl-, dritte Berathung: Zolltarif: Baumwollengarne, persönlich: 2275. Leinengarn rc.: 2317. Tuch- und Zeugwaaren rc: 2342. 324 ...

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... Pest 31200-4L Tit. 35. Shanghai 61 200 -4L Tit. 36. Warschau 43 200 -4L Konsulate. Tit. 37. Algier 16000 -4L. Tit. 38. Amoy 34500-4L Tit. 39. Bangkok 30000-4L. Tit. 40. Barcelona 23100 -4L Tit. 41. Beirut 18 500 -4L. Tit. 42. Bucarest 21900-4L. Tit. 43. Cairo 22500 -4L Tit. 44. Canton 34 500 -4L Tit. 45. Chicago 36 500 -4L Tit. 46. Christiania 18 000 -4L. Tit. 47. Cicinati 29 000 -4L Tit. 48. Konstantinopel 48 500 -4L Tit. 49. Kopenhagen 24000 -4L Tit. 50. San Franzisko 34 801 -4L Tit. 51. Galatz 20 400-4L Tit. 52. Havana 42000-4L Tit. 53. Havre 19 500 -4L. Tit. 54. Helsingfors 15 000 -4L Tit. SS. Kap. 13. Allgemeine Fonds. Tit. 1. Kommissionskosten 70 000 -4L Kursentschädigungen und Entschädigungen für den Wegfall der Kanzleigeschenke 3 000 „ Tat. 3.1 Außerordentliche Remunerationen und Unterstützungen 21000 Tit. 4.1 Zu geheimen Ausgaben 48 000 TU-1 Dotation für das archäologische1 Institut in Rom1 und Athen 988551 Tat. 6.1 Unterstützung deutscher Schulen1 im Ausland rc 75 0001 „ Tit. 7. Sonstige Ausgaben als:1 Einrichtungsgelder und Umzugskosten, Belohnung für Rettung aus Seegefahr rc. rc. 138 000 „ Deutscher Reichstag. — Uebersicht der Geschäftsthätigkeit. 2409 Gegenstände der Verhandlung. Berichten Nr.:) Sitzungen und Redner. (Stenogr. Berichte.) Tit. IS. Wohnungsgeldzuschuß .......1 900 -4i Tit. 13. Zum Ankauf von Büchern und Zeitschriften rc. ...

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... zur Verhütung einer Einschleppung der Pest nach Deutschland. — Nr. 34. S. Pestseuche. ...

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... Darlegung der Maßregeln, welche von der Reichsregierung gegen die Einschleppung der Pest getroffen worden sind. Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Einsetzen einer internationalen Seuchenkommisston. Zweifelhaftigkeit der russischen Nachrichten. — Bitte um Mittheilung darüber, welche Vorsichtsmaßregeln von der russischen Regierung zur Verhinderung der Einschleppung der Epidemie durch die rückkehrende russische Armee getroffen worden sind. Einführung der obligatorischen ärztlichen Leichenschau. — Sanitätspflege in der russischen Armee. Dankenswertes Entgegenkommen, welches der entsendeten Kommission seitens der russischen Behörden zu Theil geworden ist. Bitte uw spätere Vorlegung des Berichts der entsendeten Kommission. — 13. Sitzung S. 217 bis 221. vr. Thilenius. Präs. d. R. K. A. Staatsm. Hofmann. Dr. Mendel. Präs. d. R. K. A. Staatsm. Hofmann. Dr. Thilenius. Beantwortet. anstalten, Gebührenordnung, Gewerbeordnung sub 1 und 2, Impfzwang, Nahrungsmittelverfälschung, Nationaldank, Pensionsansprüche/ Verträge sub 4, 8, Vogelschutz, Wucher, Zollgesetzgebung sub 3, 4 und 5. S. 387. Nr. 76. Sten. Ber. S. 827. Nr. 133. Sten. Ber. S. 1190. Nr. 216. Sten. Ber. S. 2267. Nr. 267. Sten. Ber. S. 2267. erachtet worden sind. — Abg. Dr. Perger, Freih. v. Lerchenfeld. — Nr. 276. 79. Sitzung S. 2267. (S. a. Mainschiffbarmachung.) schuft, insoweit, als dem Pfandbriefinhaber die Möglichkeit gewährt wird, unabhängig von den Schicksalen des Konkurses der Gesellschaft, im Falle der Nichterfüllung der ihm gegenüber eingegangenen Verpflichtungen als Pfandobjekt eine Hypothekenforderung der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Erreichung dieses Zweckes durch Einführung des Jnstirutes eines Pfandhalters, der die einzelnen Hypothekenforderungen in Verwahrung zu nehmen und gewisse Kontrolvorrechte zu üben hat. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 55. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-55

ID: 00018403
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... Z inn, die Verbreitung der Pest betreffend 396 -1 35. Mündlicher Bericht der 5. Abtheilung, betreffend die Wahl des Abgeordneten Wöllmer im 10. Wahlkreise des Regierungsbezircks Potsdam396 -1 36. Anträge: I. Rickert (Danzig); II. Dr. Niep er, zur ersten Berathung des Reichshaushaltsetats für das Etatsjahr 1879/80 . 396 -1 37. Antrag Schneegans, North, Dr. Rack, Lorette, wegen Einrichtung einer selbstständigen Regierung für Elsaß-Lothringen397 -1 38. Uebersicht der Reihenfolge, in welcher die einzelnen Kapitel des Reichshaushaltsetats für das Etatsjahr 1879/80 zur Berathung gelangen werden398 -1 39. Interpellation Winterer, wegen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, betreffend Revision des Gesetzes über das Unterrichtswesen in Elsaß-Lothringen vom 12. Februar 18731 . 399 -1 40. Antrag Reichen sp erg er (Olpe), auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend den Zinsfuß und die Wechselfähigkeit .............. 400 -1 41. Verzeichniß solcher Petitionen, welche von der PetitionsKommission als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erachtet worden sind ......... 401 -1 42.1 Antrag Dr-, v. Sch Warze,1 1 zu dem Gesetzentwurf, be-1 402 -1 43.1 Antrag v. Helldors-1 k1 treffend die Strafgewalt Bedra, v. Goßler,1 -1 des Reichstags über seine1 402 -1 44.1 Antrag Freiherr Schenk1 ^1 Mitglieder (Nr. 15 der v. Stauffenberg, 1 Drucksachen).1 402 -1 45. Erster Bericht der Kommission für Petitionen . . . 403 ...

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... Wird die Reichsregierung dem Reichstage Mttheilung machen: 1.1 über die gegenwärtige Verbreitung der Pest? 2.1 über die bisherlergriffenen und etwa noch zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhütung einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland? Berlin, den 28. Februar 1879. Dr. Thilenius. Dr. Mendel. Dr. Loewe (Bochum). Dr. Zinn. Unterstützt durch: Dr. Gareis. Graf v. Flemming. Staudy. Struve. Witte. Dr. Lasker. Rickert (Danzig). Dr. Lucius. Graf von Frankenberg. von Kardorff. Schön. Fürst v. Hatzfeld-Trachenberg. Graf Bethusy-Huc. Fürst zu Carolath. Lüders. Dr. Harnier. v. Bennigsen. Dr. Wehrenpfennig. Trautmann. Frhr. Schenk v. Stauffenberg. Frhr. v. Pfetten. Frhr. zu Franckenstein. Möring. Pfähler. v. Reden. Landmann. Klein. Dr. Dreyer. Wulfshein. Wöllmer. Haerle. Freiherr von Aretin (Ingolstadt). Dr. Reichensperger (Crefeld). Graf von Praschma. Wiggers (Parchim). Hoffmann. Dr. Günther (Nürnberg). Dr. Schulze-Delitzsch. Windthorst. v. Bernuth. v.d. Osten. v. Schenck-Kawenczyn. GrafzuDohna-Finckenstein. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode. Wichmann. v. Bockum-Dolffs. Frhr. v. Mirbach. Vopel. Dr. Rentzsch. Schneegäns. Müller (Gotha), v. Schenck-Flechtingen. Nr. 33. Mündlicher Bericht der V. Abtheilung, betreffend die Wahl des Abgeordneten Wöllmer im 10. Wahlkreise des Regierungsbezirks Potsdam. Berichterstatter: Abgeordneter Uh den. Antrag der Abtheilung: Der Reichstag wolle beschließen: bezüglich der Wahl des Abgeordneten Wöllmer die in der Eingabe desselben vom 18. September v. Z. aufgestellten Beschwerdepunkte, mit Ausnahme des 8ub Nr. 5 aufgeführten, zur Kenntniß des Herrn Reichskanzlers behufs Untersuchung und eventueller Rektifikation zu bringen, mit dem Ersuchen, dem Reichstage von dem Resultate Mttheilung zu machen. Berlin, den 28. Februar 1879. Die V. Abtheilung. Bernuth,1 Uhden, Vorsitzender.1 Berichterstatter. Nr. 36. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1879
Bd.: 57. 1879
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-57

ID: 00018406
94 /759
... — Pest. — Unterrichtswesen. Invalidenfonds. S. Reichs-Jnvalidenfonds. Invalidenkaffen. Antrag Stumm, auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Einführung obligatorischer Alterversorgungs- und Jnvalidenkaffen für alle Fabrikarbeiter. Nr. 16. Unterantrag vr. Günther (Nürnberg). Nr. 28. Bericht der VIII. Kommission. Nr. 314. Antrag Dr. Gareis, Dr. Günther (Nürnberg), Struve, Wöllmer. Nr. 394. Konkurs. Gesetzentwurf, betreffend die Anfechtungen von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens. Nr. 115. Mündlicher Bericht der XIV. Kommission. Nr. 358. Redaktion des Gesetzentwurfs nach den in zweiter Berathung gefaßten Beschlüssen. Nr. 404. Konsulargerichtsbarkeit. Gesetzentwurf über die Konsulargerichtsbarkeit. Nr. 70. Mündlicher Bericht der XIV. Kommission. Nr. 275. Redaktion des Gesetzentwurfs nach den in zweiter Berathung gefaßten Beschlüssen. Nr. 312. Kriegskostenentschädigung. S. Etats-, Finanz- und Rechnungssachen 8ud 12 und 13. Lausigk. Mündlicher Bericht über die Petition des Stadtgemeinderaths, gegen Verlegung des Königl. Sächsischen Husaren-Regiments Nr. 2 von Grimma und Lausigk nach Leipzig. S. Garnisonanstalten 8nd 2. Mainschiffbarmachung. Antrag Freiherr v. Lerchenfeld auf Ueberweisung der Petition der Handelskammer zu Frankfurt a./M. wegen Schiffbarmachung des Mains an den Herrn Reichskanzler zur Erwägung. Nr. 270. Mandatsfragen. 1.1 Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung, betreffend die Frage über die Fortdauer des Mandats der Abgeordneten Dr. Bähr (Kassel), v. Forcade de Biaix, l)r. Dreyer, Dr. v. Graevenitz, v. Geß, Thilo, Saro, Dr. Roggemann und Baer (Offenburg). Nr. 180. Nachtragsbericht. Nr. 259. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 58. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-58

ID: 00018408
95 /759
... Zunächst vermißt derselbe bis jetzt die Veröffentlichung des Berichts der zur Untersuchung der Pest in Rußland von deutscher Seite eingesetzten Kommission. Ich kann darauf kurz erwidern, daß der vom Herrn Geheimrath Hirsch abgefaßte Bericht über diesen Gegenstand, so viel ich habe erfahren können, dem kaiserlichen Auswärtigen Amt vorliegt. — Ich selbst habe ihn noch nicht gelesen. Was die für das Gesundheitsamt in Aussicht genommenen außerordentlichen Mitglieder anbelangt, so bin ich nicht ganz unterrichtet darüber, warum sich die Ernennung derselben bis auf den heutigen Tag verzögert hat. Das Gesundheitsamt trägt dabei keine Schuld, denn die Vorschläge für diese Ernennungen sind von seiner Seite bereits lange erfolgt. Zu berücksichtigen ist dabei immerhin, daß mannigfache, im Laufe der Zeit erst als nothwendig erachtete Erwägungen, beispielsweise die Rücksichtnahme auf eine möglichst gleichmäßige Vertheilnng dieser Mitglieder nach den verschiedenen Bundesstaaten, eine Umarbeitung der ursprünglichen Vorschläge bedingt haben und somit bei dieser Verzögerung im hohen Grade maßgebend gewesen sind. Ich kann Ihnen indessen die erfreuliche Mittheilung machen, daß die Ernennung dieser außerordentlichen Mitglieder, deren Zahl nach den Dispositionen des Herrn Reichskanzlers auf vierundzwanzig festgestellt ist, hoffentlich in kurzer Frist erfolgen wird. Ueber die Prüfungsordnung für die Aerzte hat das Gesundheitsamt schon im September des vorigen Jahres seine letzte Aeußerung abgegeben. Soviel ich weiß, liegen die letztest Vorschläge und Entwürfe nunmehr den einzelnen 12* ...

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... Meine Herren, das Reichsgesundheitsamt hat vor etwa einem Zahre mit Umsicht, mit Energie und mit Geschick der von Rußland aus drohenden Pestgefahr gegenüber die nöthigen Schritte eingeleitet und durchgeführt; es wurde damals bekanntlich eine eigene Kommission nach den von der Pest heimgesuchten Gegenden Rußlands geschickt, die Kommission erstattete den Bericht. Nun, meine Herren, an wen geht denn dieser Bericht? Nicht an das Neichsgesundheitsamt, sondern an irgend ein Amt im Bundesrath, und wir erleben, daß der Direktor des Reichsgesundheitsamts uns hier erklärt, daß er den Bericht überhaupt noch nicht gelesen hat, daß er ihm noch nicht zu Gesicht gekommen ist. Meine Herren, ich finde in der That, das ist stark, sehr stark, und wenn da nicht Abhilfe geschaffen wird, so muß ich allerdings auch von meinem Standpunkt aus bezweifeln, ob es möglich ist, daß das Amt eine wirklich gedeihliche und genügende Wirksamkeit entfalten kann. Zch sollte doch meinen, daß, wenn ein solcher Bericht eingeht, vor allen Dingen diese Behörde, das Reichsgesundheitsamt berufen ist, zunächst mit dem Berichterstatter darüber zu konferiren; ich betrachte das als ganz selbstverständlich. Ob das direkt geschieht, oder ob es meinetwegen auch durch irgend eine andere Reichsbehörde geschieht, darauf will ich keinen sehr großen Werth legen, aber, meine Herren, daß doch das Reichsgesundheitsamt vor allen Dingen berufen ist, den technischen Inhalt des Berichts zu prüfen, versteht sich doch ganz von selbst. ...
... Aber was ich nicht begreife: eine Sparsamkeit, die, wenn sie diesen Namen verdient, das hohe Haus in allen seinen Parteien nicht begreifen wird, daß man den Bericht einer Kommission, die in der That mit Einsetzung von Gesundheit und Leben in das Gebiet der Pest reist, daß man solchen Bericht der Kosten der Veröffentlichung nicht werth hält. (Sehr richtig!) Meine Herren, das ist keine Sparsamkeit, ich glaube, da ist in der That ein Punkt, der von seiten des Hauses Billigung nicht finden kann. Zch hätte dringend gewünscht, daß ein derartiger Vorfall sich nicht ereignet hätte. Wenn man sagt: die Veröffentlichung war ja beschlossen, war genehmigt, der Bericht sollte den „Veröffentlichungen des Gesundheitsamts beigelegt werden — so bemerke ich: diese „Veröffentlichungen kommen nur in wenige Hände, und zwar beinahe nur in die Hände von Aerzten, und ich glaube, an einem solchen Berichte haben nicht bloß Mediziner Interesse, sondern ein großer Theil unserer Bevölkerung. Nur dann kann auch ein derartiger Bericht seinen Zweck erfüllen. Zch glaube, es wird dringend nothwendig sein, daß in der Stellung des Reichsgesundheitsamts, in dem Geschäftsgänge ein Wandel geschaffen wird. Wenn das nicht geschieht, so werden die Arbeiten sehr verzögert werden, und es werden auch Reibungen innerhalb und außerhalb des Amts nicht ausbleiben, Reibungen, die in der That der Sache sehr zum Nachtheil gereichen. Zch hoffe, daß wenigstens in der dritten 32* ...

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... Wir stehen bereits an dem Punkte, daß wir in jedem Zahre den Ausbruch der Pest überhaupt bei uns befürchten können. Meine Herren, ich bitte Sie dringend, nehmen Sie unsere Aenderung zu dem dritten Petitionsantrag an und stimmen Sie für 1 und 2 des Antrags der Petitionskommission. Vizepräsident Freiherr zu Franckeustein: Der Herr Abgeordnete Dr. Thilenius hat das Wort. Abgeordneter Dr. Thilenius: Meine Herrn, in der Sache habe ich kein Wort den eben so klaren als, wie ich glaube, beweiskräftigen Ausführungen des Herrn Vorredners hinzuzufügen. Zch möchte nur noch an die Reichsregierung die dringende Bitte richten, sofort mit der Ausführung der geäußerten Wünsche vorzugehen, Sachverständige zu berufen und alle Veranstaltungen dahin zu treffen, daß noch diesem Reichstage das entsprechende Gesetz vorgelegt werden möge. Meine Herren, ich glaube, die Dringlichkeit der Gefahr ist mehr als genügend bewiesen. Vizepräsident Freiherr zu Franckeustein: Es hat sich niemand mehr zum Worte gemeldet; ich schließe die Diskussion und ertheile das Wort dem Herrn Referenten. Berichterstatter Abgeordneter Freiherr von Lercheuseld: Meine Herren, ich habe keine Veranlassung, mich in der Sache weiter mit den Anträgen der Petitionskommission zu beschäftigen, weil sie von keiner Seite bekämpft worden sind. Da der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Schröder zurückgezogen worden ist, so brauche ich auch darüber mich nicht mehr weiter zu äußern. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 59. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-59

ID: 00018409
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... Ebensowenig, wie Jemand zweifelhaft darüber sein kann, daß beim Ausbruch der Pest ein Seuchenheerd isolirt und von den übrigen Theilen der Bevölkerung abgesperrt werden müsse, ebensowenig darf man zweifelhaft sein, daß eben solche Mittel der Sozialdemokratie gegenüber nothwendig sind, selbst auf die Gefahr hin, daß vielleicht manche Personen, die nicht so schuldig sind als die eigentlichen Führer, die mehr zu den Verführten gehören, momentan darunter leiden. Meine Herren, ich bin also der Ueberzeugung, daß die Möglichkeit, nach drei Jahren das Sozialistengesetz aufgehoben zu sehen, ein Sporn sein wird für die Fabrikanten, auf dem von mir bezeichneten Wege vorzugehen, und daß auch die Gesetzgebung darin einen Sporn finden wird, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Ich bin deshalb um so eher geneigt, die Zeitdauer, welche die Kommission zu meinem Bedauern in den tz 2 aufgenommen hat, und den ich an sich für ganz unzulänglich halte, meinerseits zu akzeptiren. Ich werde also für den tz 2 stimmen. Nun, meine Herren, hätte ich noch über das Amendement des Herrn Abgeordneten Ludwig zu sprechen, indeß hoffe ich, das Haus wird mir das füglich erlassen. (Bravo! rechts.) Präsident: Der Herr Abgeordnete von Ludwig hat das Wort. Abgeordneter von Ludwig: Meine Herren, keineswegs, um meine Expektoration etwa feierlicher zu gestalten, habe ich mich auf die Tribüne begeben, sondern nur um dem Wunsche unseres hochverehrten Präsidenten zu genügen, ihm etwas näher zu kommen; vielleicht will er mich etwas schärfer an die Kandare nehmen. (Heiterkeit.) ...

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... Daß aber damals diese Anschauung in Wien und Pest geherrscht hat, ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1880
Bd.: 60. 1880
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-60/61

ID: 00018411
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... April 1868, über die abgesonderte zentralisirte grundbücherliche Eintragung der in den Ländern der ungarischen Krone befindlichen Eisenbahnen und Kanäle, geht von der Bestimmung aus, daß das unbewegliche Vermögen der Eisenbahn und der Kanaleigenthümer, nämlich der ganze expropriirte Grundkomplex derselben, in zentralisirte Grundbücher eingetragen werden solle, welche von der Grundbuchbehörde in Pest zu führen sind, und daß der so eingetragene Grundkomplex dann als ein grundbücherlicher Gutskörper und in rechtlicher Beziehung als ein Ganzes zu betrachten sei (§. 5). Dabei sollen alle auf den Einzelparzellen lastenden Sätze zur Löschung gebracht werden, und ist deren Berücksichtigung in dem Expropriationsverfahren näher geregelt (§. 20). Die Gesammtunternehmung kann fortan nur noch als untheilbares Ganzes durch Eintragungen belastet werden (§. 41). Bestehende Unternehmungen sollen binnen Jahresfrist ihre zentralgrundbücherliche Eintragung nachsuchen und dabei verpflichtet sein, den gesammten Betrag ihrer konzessionirten Prioritätsobligationen auf ihr grundbücherlich eingetragenes Vermögen bei Gelegenheit der Eröffnung des Lastenblattes priinc» loco einverleiben zu lassen (§. 48). Ueber die Behandlung des Mobiliarvermögens der Eisenbahnunternehmer, insbesondere die Betriebsmaterialien, sowie über die Grenzen und Formen der Zwangsvollstreckung gegen Eisenbahnunternehmungen enthält das ungarische Gesetz nichts. 5. Oesterreich und die Schweiz. Am eingehendsten beschäftigen sich mit dem besonderen Kreditwesen der Eisenbahnen die Gesetzgebungen von Oesterreich und der Schweiz, von denen die erstere sich ziemlich nahe an den Vorgang der ungarischen Gesetzgebung anlehnt. Das in Rede stehende österreichische Gesetz vom 19. ...


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