... Meine Herren, das Reichsgesundheitsamt hat vor etwa einem Zahre mit Umsicht, mit Energie und mit Geschick der von Rußland aus drohenden Pestgefahr gegenüber die nöthigen Schritte eingeleitet und durchgeführt; es wurde damals bekanntlich eine eigene Kommission nach den von der Pest heimgesuchten Gegenden Rußlands geschickt, die Kommission erstattete den Bericht. Nun, meine Herren, an wen geht denn dieser Bericht? Nicht an das Neichsgesundheitsamt, sondern an irgend ein Amt im Bundesrath, und wir erleben, daß der Direktor des Reichsgesundheitsamts uns hier erklärt, daß er den Bericht überhaupt noch nicht gelesen hat, daß er ihm noch nicht zu Gesicht gekommen ist. Meine Herren, ich finde in der That, das ist stark, sehr stark, und wenn da nicht Abhilfe geschaffen wird, so muß ich allerdings auch von meinem Standpunkt aus bezweifeln, ob es möglich ist, daß das Amt eine wirklich gedeihliche und genügende Wirksamkeit entfalten kann. Zch sollte doch meinen, daß, wenn ein solcher Bericht eingeht, vor allen Dingen diese Behörde, das Reichsgesundheitsamt berufen ist, zunächst mit dem Berichterstatter darüber zu konferiren; ich betrachte das als ganz selbstverständlich. Ob das direkt geschieht, oder ob es meinetwegen auch durch irgend eine andere Reichsbehörde geschieht, darauf will ich keinen sehr großen Werth legen, aber, meine Herren, daß doch das Reichsgesundheitsamt vor allen Dingen berufen ist, den technischen Inhalt des Berichts zu prüfen, versteht sich doch ganz von selbst. ... ... Aber was ich nicht begreife: eine Sparsamkeit, die, wenn sie diesen Namen verdient, das hohe Haus in allen seinen Parteien nicht begreifen wird, daß man den Bericht einer Kommission, die in der That mit Einsetzung von Gesundheit und Leben in das Gebiet der Pest reist, daß man solchen Bericht der Kosten der Veröffentlichung nicht werth hält. (Sehr richtig!) Meine Herren, das ist keine Sparsamkeit, ich glaube, da ist in der That ein Punkt, der von seiten des Hauses Billigung nicht finden kann. Zch hätte dringend gewünscht, daß ein derartiger Vorfall sich nicht ereignet hätte. Wenn man sagt: die Veröffentlichung war ja beschlossen, war genehmigt, der Bericht sollte den „Veröffentlichungen des Gesundheitsamts beigelegt werden — so bemerke ich: diese „Veröffentlichungen kommen nur in wenige Hände, und zwar beinahe nur in die Hände von Aerzten, und ich glaube, an einem solchen Berichte haben nicht bloß Mediziner Interesse, sondern ein großer Theil unserer Bevölkerung. Nur dann kann auch ein derartiger Bericht seinen Zweck erfüllen. Zch glaube, es wird dringend nothwendig sein, daß in der Stellung des Reichsgesundheitsamts, in dem Geschäftsgänge ein Wandel geschaffen wird. Wenn das nicht geschieht, so werden die Arbeiten sehr verzögert werden, und es werden auch Reibungen innerhalb und außerhalb des Amts nicht ausbleiben, Reibungen, die in der That der Sache sehr zum Nachtheil gereichen. Zch hoffe, daß wenigstens in der dritten 32* ...
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