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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 265. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-265

ID: 00003331
241 /336
... Trotz alledem hört man vielfach den Vorwurf — ich möchte ihn, wie gesagt, nicht zu meinem machen —, daß man, als der Transport Schweine aus Köln nach Stuttgart kam, diese Tiere, wo doch in Preußen die Seuche weit verbreitet war, zum Teil nicht hätte herauslassen sollen, sondern man hätte sie unter Quarantäne stellen oder in Stuttgart abschlachten sollen; dann wäre die Verbreitung der Seuche durch diese Tiere nicht erfolgt. Meine Herren, was hilft alles Gerede von Fleischvermehrung, die Landwirtschaft soll mehr Fleisch produzieren usw.! Wie soll die Landwirtschaft all die Ratschläge beherzigen, die oft von berufener und unberufener Seite kommen, um durch Rasseverbesserung und bessere Ernährung mehr Fletsch zu produzieren, wenn wir nicht die (v) völlige Sicherheit haben, daß unsere Viehbestände gesund erhalten bleiben? Und das können sie nur, wenn wir gegen das Ausland immer strenge Maßregeln ergreifen und krankes Vieh nicht hereinlassen. Die Einführung gesunden Viehes aus dem Auslande ist nach unserem Seuchengesetz nicht verboten, wenigstens nicht aus Österreich und aus Rußland. Gesundes Vieh darf ja herein; bloß das kranke Vieh wird zurückgehalten. Ich möchte da bitten, daß die Regierung hier in keiner Weise dem Verlangen der linksltberalen Parteien nachgeben möchte, die Grenze zu öffnen, sodaß unsere Viehbestände fortgesetzt bedroht sind. In dieser Beziehung wird immer gesagt: durch solche Maßnahmen werden eigentlich nur die großen Leute gefchützt, und man nennt — in Württemberg ist das wenigstens immer der Fall — immer die großen preußischen Grundbesitzer als diejenigen, die den Hauptnutzen davon hätten. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 267. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-267

ID: 00003333
242 /336
... Wir haben auch ein gewisses Verständnis dafür, daß vielleicht für den einen oder anderen in diesem Hause noch eine Quarantänezeit für den Vertrag notwendig ist, damit er das richtige Votum findet, (Heiterkeit) und wenn man diese Quarantäne in der Dunkelkammer der Kommission durchmachen möchte, so werden wir uns diesem Wunsche durchaus fügen. (Sehr gut! links.) Wir werden, meine Herren, jedenfalls für den Vertrag stimmen, nicht aus irgendeiner Illusion und nicht aus Freudigkeit sondern unter dem starken Druck und Zwang der Verhältnisse, die durch den Tarif von 1902 geschaffen worden find, (sehr richtig! links) und wenn wir das tun, so wird uns dieses Votum einigermaßen dadurch erleichtert, daß der starke Verdauungssaft des deutschen Erwerbslebens es vermocht hat, mit den schweren und harten Brocken, die ihm in (cy den Zollverträgen des Deutschen Reiches schon zugeführt worden find, fertig zu werden. Wir hoffen, daß ihm das auch bei dem schwedischen Vertrag gelingen wird. Allerdings find wir nicht sicher, daß bet einem Wechsel der Konjunktur nicht noch schwere Indigestionen für unsere Ausfuhr erfolgen werden. (Sehr gut! links.) Aber, meine Herren, ein Trost ist es doch immerhin, daß eine intelligente und fleißige Bevölkerung selbst mit einer fehlerhaften und abwegigen Gesetzgebung fertig wird, (sehr gut! links) und den Trost nehmen wir für uns in Anspruch, daß es unserer Bevölkerung gelingen wird, mit dieser Gesetzgebung endlich einmal gründlich Schluß zu machen. (Bravo! links.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Freiherr v. Gamp-Massaunen. Freiherr v. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 268. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-268

ID: 00003334
243 /336
... Ja man müßte noch weiter gehen: man müßte namentlich in den nächsten Monaten, wo die Gefahr besteht, daß die Führer des Bundes der Landwirte durchs ganze Land reisen und vom äußersten Osten bis zum äußersten Westen und Süden den Ansteckungsstoff der Maul- und Klauenseuche verbreiten, — (Heiterkeit links) man müßte diese Führer des Bundes der Landwirte unter Quarantäne stellen mindestens bis zum 12. Januar. (Sehr gut! und Heiterkeit links.) Die Wirkungen einer solchen Quarantäne in bezug auf die Ausbreitung der Seuche könnte man ja abwarten. Die eine Wirkung aber würde eine solche Maßnahme sicher haben, daß sich das Wohlbefinden des künftigen Reichstags heben, und daß sie dem Wohl des ganzen deutschen Volkes zum Vorteil gereichen würde. (Sehr gut! bei den Sozialdemokraten.) Ich habe wiederholt betont, meine Herren, daß wir mit der scharfen Anwendung aller Mittel, die wirklich zur Ausrottung der Maul- und Klauenseuche geetguet sind, einverstanden sind. Aber die Meinungen gehen, wie wir aus den Ausführungen der Vorredner entnehmen konnten, darüber sehr weit auseinander, welches die geeignetsten Mittel sind. Die einen halten größere, die anderen kleinere Absperrbezirke für zweckmäßig. Der Abgeordnete Dr. Hahn wünschte ganz kleine Absperrbezirke, ein anderer Landwirt wünscht gleich ganze Marktbezirke. Wie weit die Rücksichtnahme auf die Ackerbestellung zu gehen hat, bei der zweifellos in höherem Grade kleine Landwirte in Frage kommen als große, weil die großen nicht mit Hornvieh zu pflügen pflegen, ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 269. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-269

ID: 00003335
244 /336
... —, Erleichterung der Quarantäne gegen Dänemark, Einfuhr aus Rußland usw.: Bd. 265, 151. Sitz. S. 56198, v. —, Entstehung der Seuche (Berliner Schlachtviehhof, Ansbach, Schweiz): Bd. 265,151. Sitz. S. 5620^, Abdeckereiwesen, Mängel, Verschleppung der Seuchen. Notwendigkeit schärferer Kontrolle:1 Bd. 265, 151. Sitz. S. 5620^.. Schäden durch die Seuche, Verluste der Landwirtschaft, Statistisches: Bd. 265, 151. Sitz. S. 56206 ff. —, Frage der Entschädigung, Resolution: Bd. 265, 151. Sitz. S. 56218 ff., 5622^ ff. Einberufung einer Konferenz von Sachverständigen, Sperrmaßregeln: Bd. 265, 151. Sitz. 5622^. Viehzucht, Viehproduktion in Deutschland, Wert: Bd. 262, 85. Sitz. S. 3124V. — S. a. „Futtermittelzölle und „Fleischpreise. Weingesetz, Durchführung; Kontrolle, Sachverständigenkommission; Ausfuhr aus dem Auslande usw.: Bd. 260, 47. Sitz. S. 16880. Bd. 262, 92. Sitz. S. 3339V. Wertzuwachssteuer s. „Grundstücke und „Zuwachssteuer. Winzer, Notlage, s. „Rebschädlinge. Zolltarif s. „Gerstenzoll, „Getreide usw. Zuwachssteuer auf Immobilien s. „Grundstücke, auf Mobilien: Bd. 263, 118. Sitz. S. 42940. Roth, Abgeordneter für den 4. württembergischen Wahlkreis. Abgeordnete, Immunität, bessere Wahrung (Fall Kölle): Bd. 264, 131. Sitz. S. 48138. Prozeß Becker-Greifswald:1 Bd. 264, 131. Sitz. S. 48110. Etatswesen. Reichshaushaltsetat für 1911, — zweite Beratung. Reichsheer: Bd. 264, 137. Sitz. S. 5026^.. Reichsjustizverwaltung: Bd. 264,1 131.1 Sitz. S. 48110. Gerichtskosten. Unverhältnismäßig hohe bei Milchfälschungsprozessen: Bd. 264, 131. Sitz. S. 48128. Kosten bei der Privatklage, Verträge sozialdemokratischer Zeitungen mit ihren Redakteuren zur Umgehung der Bezahlung von Gerichtskosten: Bd. 264, 131. Sitz. S. 4812V. Haftpflicht. Haftung des Reichs für seine Beamte, Gesetzentwurf, — zweite Beratung: Bd. 261, 69. Sitz. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 270. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-270

ID: 00003336
245 /336
... Keinerlei Tonnen-, Hafen-, Lotsen-, Leuchtfeuer-, Quarantäne- oder ähnliche Gebühr, welcher, mag sie wie immer benannt sein, nicht auch die Schiffe der meistbegünstigten Nation und deren Ladungen gleichermaßen und unter denselben Bedingungen unterworfen wären, soll in den Häfen eines der beiden Länder von den Schiffen des anderen Landes und deren Ladungen erhoben werden. In allem, was die Aufstellung, das Beladen und das Löschen der Schiffe in den Häfen, Bassins, Docks, auf den Reeden oder Flüssen eines der beiden Länder betrifft, sollen die Schiffe und Ladungen des anderen Landes dieselben Vorteile genießen wie die Schiffe und Ladungen der meistbegünstigten Nation. .2 ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 271. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-271

ID: 00003338
246 /336
... In Daressalam wurden im verflossenen Rechnungsjahre ein Zollbeamtenwohnhaus und eine Quarantäne-Schlachthausanlage neu errichtet. Die Häuser der früheren Kurazini-Pflanzung wurden zur Unterbringung der Polizeitruppe ausgebaut. Der Ausbau der neuen Werftanlage wurde fortgesetzt. Im übrigen beschränkte sich die Bautätigkeit in Daressalam auf kleinere Erweiterungsund Unterhaltungsarbeiten. In Muansa ist eine Zollhalle sowie ein Wohnhaus für Zollbeamte erbaut worden. In Tabora ist der Ausbau von Offiziershäusern und Askariwohnungen zur Unterbringung der Truppe weitergeführt. In Neu-Langenburg wurde die BoMa ausgebaut und in Liwale eine verteidigungsfähige Anlage zur Unterbringung der Bezirksnebenstelle errichtet. Auf der Insel Mafia ist ein kleines Zollgebäude gebaut und in Lindi wurde das Gebäude des Bezirksamts ausgebaut. Wasser- und Straßenbauwesen. Im verflossenen Rechnungsjahre wurden auf der Straße Mombo—Wilhelmstal die Brückenbauten fertig gestellt und mit dem Einlegen des Schotterbettes sowie der Walzarbeiten begonnen. An der Fertigstellung des Weges Magambasattel— Kwai ist weitergearbeitet worden. Auf der Straße Mombo—Same sind ErdarLeiten, Brückenbauten und Steinlieferungen vom Bahnhof Mkomasi bis Mkomasiübergang, sowie Erdarbeiten und Steinlieferungen zwischen Gonja und Kiswani betrieben worden. Auch wurden in der ersten Hälfte des Rechnungsjahrs auf der Straße Daressalam—Bagamojo Erdarbeiten in Regie ausgeführt. Die Zollanlage in Daressalam wurde durch einen rund 1000 gm Grundfläche umfassenden offenen Zollschuppen erweitert. Die Vervollständigung der Vorarbeiten für den Hafenausbau in Tanga wurden von der Firma Holzmann L Co. am Ende des Rechnungsjahres eingeleitet. Das Gouvernement hat Grundwasserbohrungen für eine Trinkwasserversorgung der Krankenhäuser in Tanga mit gutem Erfolge ausgeführt. ...

247 /336
... L) 543 e) Das Signal-, Quarantäne- und LoLsenwesen. Das Signalwesen an den verschiedenen Küstenplätzen wurde in Ordnung gehalten und in Daressalam im Interesse der Schiffahrt durch verschiedene Ergänzungen erheblich ausgedehnt. Die erforderlichen Ouarantänevorschriften sind in vollem Umfange wahrgenommen worden. Der Lotsendienst wurde infolge der Zunahme des Schiffsverkehrs, besonders von fremden Schiffen in Daressalam, mehr als im Vorjahre in Anspruch genommen. Die Ausübung erfolgte unter Zuhilfenahme der älteren Kapitäne der Gouvernementsdampfer, so daß die Abfertigung der Schiffe allen Anforderungen entsprechend erfolgen konnte. ä) Die Frischwasserversorgung für die Schiffahrt. Auch in diesem Jahre erfolgte die Abnahme von Frischwasser seitens der Schiffe hauptsächlich zum Zwecke der Kesselspeisung, der Wenigerverbrauch gegen das Vorjahr ist auf den Ausbruch der Pest zurückzuführen, welche einige Schiffe veranlaßte, hier kein Wasser zu nehmen. Für Trinkwasserzwecke wurde dasselbe nur von den auf der ostafrikanischen Station befindlichen Kriegsschiffen und den Gouvernementsdampfern gebraucht. Der Verbrauch des Wassers ist verhältnismäßig schnell, da es bei längerer Aufbewahrung einen Beigeschmack annimmt, der es als Trinkwasser untauglich macht. Das Sansibargouvernement hat Ende des Etatsjahres den Preis seines Wassers bei Abgabe an die Schiffe infolge Unrentabilität des Betriebs wieder auf den früheren erhöhen müssen. Dementsprechend wird im neuen Etatsjahr auch hier der Wasserpreis wieder erhöht, wodurch die Anlagen der Wasserversorgung, welche inzwischen eine notwendige Vergrößerung erhalten haben, nutzbringend gestaltet werden. Es wurde an Frischwasser abgegeben: Deutsche Ostafrika-Gouvernements-Andere Schiffe, Summe 8 Monat Linie Dampfer einschl. ...

248 /336
... Es war Quarantäne gegen die Häfen Accra, Prampram und Cape-Coast-Castle sowie die dazwischen liegenden Häfen verhängt worden, ferner wurde angeordnet, daß die Westgrenze des Schutzgebiets von Personen, welche sich auf dem rechten Ufer des Volta südlich des Afram aufhielten, nur an fünf näher bezeichneten Punkten, welche sanitätspolizeilich überwacht wurden, überschritten werden durste. Anfang des Berichtsjahrs waren diese Sicherheitsmaßnahmen noch in Kraft. Am 23. September 1908 wurden die Quarantänemaßregeln endgültig aufgehoben, nachdem Accra seuchenfrei erklärt worden war. Seitdem wurde von der Goldküste kein Pestfall mehr gemeldet. Da Befürchtungen gehegt wurden, daß die Pest in der Goldküste gelegentlich erneut zum Ausbruche kommen würde, entschloß sich die Verwaltung, an denjenigen Punkten der Landesgrenze, auf welche im Falle des Wiederausbruchs der Pest der Verkehr zu beschränken sein würde, Quarantänestationen einzurichten. Zwei sind bisher fertiggestellt worden. Beim Bau der Hinterlandbahn Lome—Atakpame, bei welchem eine größere Anzahl von Europäern und zahl- ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 275. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-275

ID: 00003342
249 /336
... September 1908 für sämtliche russischen Zwischendeckspassagiere eine fünftägige Quarantäne vor ihrer Einschiffung festgesetzt. Diese fünftägige Frist wird allerdings vom Eintreffen an der Grenze an gerechnet, sodaß die Auswanderer nicht etwa verpflichtet sind, sich in Bremen fünf Tage aufzuhalten. Diese Quarantäne ist bei Jahresschluß noch in Kraft. Choleraverdächtige Erkrankungen sind nicht vorgekommen. In einer am 21. Juli 1909 abgehaltenen Konferenz ist die gesundheitliche Überwachung der außerdeutschen Auswanderung anderweit geregelt worden. Es sind am 22. Juli folgende Verfügungen erlassen. 1. Mit Rücksicht auf die in Rußland herrschende Cholera wird hiermit folgendes bestimmt: Diejenigen aus Rußland kommenden Auswanderer, die eine Grenzstation Passiert haben, sowie diejenigen, die eine Grenzstation nicht Passiert haben, werden regelmäßig täglich in den ihnen zugewiesenen Quartieren von einem geprüften Heilgehilfen beobachtet. Die in Frage kommenden Auswandererwirte werden angewiesen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß keiner Auswanderungswesen des Jahres 1909.) dieser Auswanderer vor der täglichen Besichtigung durch den Heilgehilfen in den freien Verkehr gelangt. 2. Mit Rücksicht auf die in Rußland herrschende Cholera wird hiermit folgendes bestimmt: Diejenigen nicht aus Rußland kommenden Auswanderer, die eine Grenzstation vermieden haben, werden, wenn sie nach ihrer Ankunft an der Bahn ärztlich nicht untersucht worden sind, in der Zeit von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends zunächst zu den Expeditionsfirmen gebracht, hier in einem besonderen Zimmer abgefertigt und alsdann in die beiden Sammelquartiere geführt. Hier bleiben sie so lange isoliert, bis die ärztliche Untersuchung erfolgt ist. Während der Nachtzeit werden diese Auswanderer direkt den beiden Sammelquartieren zugeführt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 281. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-281

ID: 00003348
250 /336
... Diese Befreiung wird nicht gewährt für Leuchtturm-, Lotsen-, Remorkierungs-, Quarantäne- und sonstige auf dem Schiffskörper lastende Abgaben, welche für dem Verkehr dienende Leistungen und Vorkehrungen in gleichem Maße von dm inländischen und von den Schiffen der meistbegünstigten Nation zu entrichten sind. Ist das Einlaufen durch Not veranlaßt worden, so gelten nicht als Ausübung des Handelsbetriebes das zum Zwecke der Ausbesserung des Schiffes erfolgte Löschen und Wiedereinladm der Warm, das Überladen auf ein anderes Schiff im Falle der Seeuntüchtigkeit des Aällande IsAar oeli koreslcrikter, 1)6liälla oml)or6 6en 6el ak Iahten, som är l68täm6 tili annan llamn ekler tili annat 1an6, oel) äterntköra 6ensamma, utan att kor 6enna 6el ak lasten lel)ökva erlä-Ma nÜAon akZikt utom öevalrninAsaktzikter; oelr mü 6688a akZikter nMliäras allenast ekter 66N kör inli6M8iv eller M68t A)mna6 Nation8 sjökart l)estäm6a läAstataxan. Artikel 16. I^ullstänckiAt lekria6e kran kart^ASumAäläer oeli 6x^66ition8ak^ikter i 6e respelrtive länclornas llamnar äro: 1.1 kart^A, 80M krän naAon ort, livillcen 6et vara mü, inlromma i liarlast oeli i liarlast ater ut^a; 2.1 kart^A, 80m lromma kran nä-Aon liamn inom ett ak 6k dä,AA6 länckerna tili en eller üera liamnar inom samma 1an6 8amt lrunna 8t^rlva, att 6s i annan liamn nti samma 1an6 re6an erlaZt ikra^avarancle ak^ikter; 3.1 kart^A, 80m krivilli^t oller ak tvinMncke orsalrer inlcommit i en liamn me6 last oeli 6ärikrän ater utlöxa utan att llakva köreta^it näSon 80m lielst lan6el80peration. Henna liekrielse slcall ielce Aälla k^r- oeli öälrakAikter, lotsxenAar, l»OA86rinA8-. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 282. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-282

ID: 00003349
251 /336
... Keine Tonnen-, Hafen-, Lotsen-, Leuchtturm-, Quarantäne- oder andere ähnliche Abgaben oder Lasten irgendwelcher Art oder Bezeichnung, die im Namen oder zu Gunsten der Regierung, von öffentlichen Beamten, Privatpersonen, Körperschaften oder Anstalten irgendwelcher Art erhoben werden, dürfen in den Häfen des einen der beiden Länder den Schiffen des anderen auferlegt werden, die nicht in gleicher Weise und unter denselben Bedingungen in gleichen Fällen den inländischen Schiffen allgemein oder den Schiffen der meistbegünstigten Nation auferlegt werden. Diese Gleichheit in der Behandlung soll auf die Schiffe eines jeden der beiden Länder angewendet werden ohne Rücksicht auf ihren Herknnfts- und ihren Bestimmungsort. Artikel 20. Die mit der Wahrnehmung eines regelmäßigen Postdienstcs beauftragten Schiffe eines der hohen vertragschließenden Teile sollen in den Hoheitsgewässern des anderen dieselben besonderen Erleichterungen, Vorrechte und Befreiungen genießen, wie sie den gleichen Schiffen der meistbegünstigten Nation gewährt werden. Artikel 21. Die Küstenschiffahrt der hohen vertragschließenden Teile wird von den Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags nicht berührt und soll sich je nach den britischen und japanischen Landesgesctzen regeln. Es versteht sich jedoch, daß die Angehörigen1 und1 Schiffe eines jeden der hohen1 vertragschließenden Teile in dieser Hinsicht in den Gebieten des anderen1 die1 Behandlung1 der meistbegünstigten Nation genießen sollen. Britische und japanische Schiffe dürfen gleichwohl von einem Hafen zum anderen fahren, sei es, um ihre Reisenden oder Frachten, die sie von auswärts bringen, ganz oder teilweise zu landen oder ihre Reisenden oder Frachten ganz oder teilweise für einen ausländischen Bestimmungsort an Bord zu nehmen. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1912
Bd.: 283. 1912
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-283

ID: 00003350
252 /336
... Das Vieh, welches aus dem Auslande kommt, muß entweder an der Grenze eine Quarantäne durchmachen oder es muß in 24 Stunden zur Abschlachtung gebracht werden, weil es sonst unmöglich ist, den immer wieder von neuem auftretenden Ausbruch der Viehseuchen von uns fernzuhalten. Wir müssen dann die größten Opfer bringen, wir müssen (o) die schwersten Schädigungen in jeder Beziehung ertragen, und auch der Handel erleidet schwere Schädigungen, während man dem Auslande niemals diese schweren Bedingungen auferlegen will und auferlegt hat. Wenn man uns vorwirft, wir wollten nur die Preise für unser Vieh und unser Fleisch erhöhen, wenn wir da die größte Vorsicht von seiten der Regierung verlangen, so ist das ein unberechtigter Vorwurf. Wir wollen gar keine Ausnahme für uns; wir wollen aber auch nicht schlechter behandelt werden als das Ausland. Vor allen Dingen möchten wir darum bitten, daß die Beobachtungsbezirke nicht zu groß gemacht werden, daß man nicht, wie es bisher zum Teil geschehen ist, die Beobachtungsbezirke auf ganze Kreise erstreckt. Wir halten es auch nicht für richtig, daß die Sperrbezirke so groß gemacht werden, und daß uns dadurch Opfer auferlegt werden, welche vielleicht vermieden werden könnten. Das möchte ich vor allen Dingen der Regierung ans Herz legen. Wir hoffen ja, daß beim Inkrafttreten des neuen Viehseuchengesetzes, welches hoffentlich bis zum 1. April in Kraft treten wird, woran ich allerdings noch etwas zweifle, manches geändert werden wird. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1912
Bd.: 284. 1912
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-284

ID: 00003351
253 /336
... Das leuchtet ein; es macht einen schikanösen Eindruck, wenn sich bet der Errichtung dieser Quarantäne-(L) station in Saßnitz Verzögerungen ergeben, sodaß das Exportgeschäft in Schweden für diese Saison glücklich ausgeschaltet wird. Dann hat der deutsche Agrarier für das Jahr 1912/13 wieder einmal Ruhe zu billigem Wettbewerb. Meine Herren, von Sachkundigen wird mir überhaupt versichert, daß die Vorschrift des Zusammenhängens der Eingeweide mit den Fleischstücken absolut nicht notwendig sei, selbst wenn man die strengste Überwachung über die Gesundheit der Eingeweide durchführen wolle. Man habe in Köln auf dem Schlachthof eine viel einfachere, wirkungsvollere und weniger prohibitive Methode ausprobiert. Vor Einführung des Fleischbeschaugesetzes habe man dort viel holländisches Fleisch empfangen; dort hat es sich unter strengster Überwachung durch die Kölnischen Tierärzte hygienisch vollständig bewährt, daß in die einzelnen Teile, auch wenn sie getrennt waren, ein gleichlautendes Zeichen mit dem Messer eingeritzt war, sodaß die zusammenhängenden Teile gleichmäßig bezeichnet waren. Dann sei ohne weiteres zu kontrollieren, welche Stücke zu einem Vieh gehören; es sei leicht, den Zusammenhang herzustellen, ohne daß jener ruinierende Zusammenhang beim Transport notwendig wäre. Ein Herr, der in Köln praktisch gearbeitet hat und jetzt in Berlin tätig ist, hat mir versichert, es sei ganz selten einmal vorgekommen, daß die Numerierung nicht gestimmt habe. Dann habe man einfach die Sendung zurückgewiesen, und das hätten sich die Herren Importeure gemerkt. Es geht also ganz gut mit weniger schikanösen und weniger prohibttiven Fletschbeschauvorschriften, wenn man nur wollte. ...

254 /336
... Es war ein Redner von der rechten Seite, der das sagte, und die rechte Seite ist es immer, welche weitere Erschwerungen fordert, die es durchgesetzt hat, daß zum Schlachten bestimmtes Vieh in Quarantäne eingestellt wird. Das wtederstreitet der gesunden Vernunft. Wenn Vieh eingeführt wird, um hier weiter gemästet zu werden, um auf der Weide fett zu werden, dann ist eine Quarantäne angebracht. Aber die Herren Veterinäre der Regierung werden ebenfalls zugeben müssen, daß, wenn Vieh zum Schlachten vom Auslande eingeführt wird, die beste Art und Weise, es auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen, die ist, daß es geschlachtet wird. Also wir verlangen weiter nichts, als was der Herr Redner von der rechten Sette meinte, daß das Vieh vom Auslande nicht in Quarantäne gestellt, sondern geschlachtet wird, genau so wie das Vieh, das von Österreich hereinkommt, ohne in Quarantäne gestellt zu werden. Aber was man sich dem kleinen Dänemark gegenüber erlaubte, das konnte man sich infolge des Handelsvertrages dem großen Österreich gegenüber nicht erlauben. Wenn die Einfuhr von Rindern ans Nordamerika unter dem Vorwände verboten wurde, es könnte damit das Texasfieber eingeführt werden, so wissen die Herren Veterinäre selbst ganz gut, daß dies nur ein Vorwand ist; denn Texasfieber kann nur südlich einer gewissen Zone existieren, die ungefähr bei Neapel oder Rom liegt. Selbst wenn mit Texasfieber behaftetes Vieh von Nordamerika einen deutschen Hafen berühren sollte, könnte bei uns das Texasfieber doch nicht eingeschleppt werden, weil es bet uns nicht existenzfähig ist, gar nicht existieren kann. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1913
Bd.: 287. 1913
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-287

ID: 00003354
255 /336
... Des weiteren können wir aus Dänemark Rinder beziehen, auf dem Seewege mit zehntägiger Quarantäne. Früher war eine vierwöchige Quarantäne vorgesehen, es hat also bereits eine Milderung stattgefunden. Eine weitere Milderung der Veterinärvorschriften können meine Freunde nicht befürworten. Dänemark liefert überdies bereits 7 Prozent seines gesamten Rindviehbestandes und ist stark nach England hin engagiert. Es dürfte uns gegenüber an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt sein. Die Einfuhr von Lebendvieh aus Übersee ist ja vollständig freigestellt; aber die Spesen und Transportkosten machen dieses Geschäft wenig lukrativ, so daß wir aus Kanada, Argentinien und Australien Vieh wohl kaum herüberbekommen werden. Die Anregungen und Anträge der Fortschrittlichen Volkspartei haben noch mehr zollpolitischen Kampfcharakter als die der Sozialdemokratie. Was den Veterinärschutz angeht, so tritt auch die Fortschrittliche Volkspartei für schrankenlose Einführung des argentinischen Gefrierfleisches ein. (Widerspruch links.) Sie wünschen die Aufhebung des § 12 des Fleischbeschaugesetzes. Sie wünschen des weiteren, daß Veterinärbeiräte ins Ausland geschickt werden. Damit würde aber dauernd (v) nicht geholfen sein. Meine Herren, entweder erobert sich das überseeische Fleisch unsern Markt, wie es in England geschehen ist, wo ja annähernd 30 Prozent des Konsums durch argentinisches Fleisch gedeckt wird. Dann ist unsere Landwirtschaft unzweifelhaft in eine schwere Bedrängnis gebracht. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Oder aber das Fleisch wird von unserer Bevölkerung zurückgewiesen, es führt sich nicht ein, es findet vielleicht auch eine Hebung der Preise in Argentinien selber statt. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1914
Bd.: 292. 1914
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-292

ID: 00003388
256 /336
... Die (v) Absicht der Herren, die die Quarantäne eingeführt haben, ging erstens dahin, die Einfuhr — was ja auch erreicht worden ist — bedeutend zu verteuern; und zweitens hatte man wohl auch noch den Hintergedanken, daß in diesen Quarantänen Seuchen entstehen sollten, die dann ein völliges Etnfuhrververbot rechtfertigten sollten. Wie teuer es wird, ein Stück Vieh unter Quarantäne einzuführen, will ich bei diesem Gegenstand nicht erörtern. Aber als im vorigen Jahre uns hier in Deutschland durch die Fleischknappheit sozusagen das Messer an der Kehle saß, als von Holland die Einfuhr lebenden Viehs erlaubt wurde, wurde es eben erlaubt unter ähnlichen Bedingungen wie von Österreich, nämlich ohne Quarantäne. Quarantäne haben wir nur gegen das kleine leistungsfähige Bauernland Dänemark. Diese Quarantäne müßte fallen, weil sie dazu beiträgt, die Fleischnahrung des deutschen Volkes zu verteuern. Die Verheerungen, die vor Jahr und Tag durch die Maul- und Klauenseuche in Deutschland stattfanden, sind nicht durch Einschleppungen entstanden, namentlich nicht durch Einschleppung von Vieh aus Ländern, von denen die Einfuhr gestattet ist. Von unserer agrarischen Presse wird zwar behauptet, durch russisches Vieh fei diese Maul- und Klauenseuche eingeschleppt worden; aber den Beweis dafür ist die agrarische Presse bis heute schuldig geblieben. Seit 25 Jahren ist auch schon die Einfuhr lebenden Klauenviehs aus Rußland überhaupt verboten, sodaß die Mavl- und Klauenseuche von dort gar nicht eingeführt worden sein kann. ...
... Ich habe auch in der Zentrumspartet einen Kronzeugen dazu, daß Erleichterungen dafür geschaffen werden müssen; denn Herr Stegerwald, Generalsekretär in der Zentrumspartei, sagt: Die Bestimmungen über die Quarantäne (Seuchenabsperrungsstelle) gegenüber Dänemark bedürfen ...

257 /336
... Quarantäne passieren. Das Fleisch des deutschen Viehes mit der gleichen Krankheit wie das Vieh, das vom Ausland kommt, wird nicht konfisziert, sondern es wird einer Vorzugsbehandlung unterzogen. Wir verlangen gleiche Behandlung des skandinavischen Fleisches wie des inländischen. Meine Herren, das sagt ein Generalsekretär der Zentrumspartei, und ich freue mich, daß ich Ihnen einen solchen Zeugen von einer Partei anführen kann, die sonst die Konservativen auf diesem Gebiet in ihren volksfeindlichen Maßnahmen gegen die Verbilligung des Fleisches unterstützt. Die Agrarier wollen doch immer nur nehmen und nichts geben. Sie haben Angst vor den Handelsvertrags-Verhandlungen, die jetzt kommen, und da berufe ich mich ebenfalls auf den Generalsekretär Stegerwald aus der Zentrumspariei, der sagt: Es muß auf die deutsche Zoll- und Handelspolitik hingewiesen werden; gegenwärtig sei nur gesagt: auf diesem Gebiet der Handelspolitik müssen Erleichterungen geschafft werden. Wenn das der Fall ist, daß wir Erleichterungen bei den Bestimmungen über die Einfuhr von Fleisch aus dem Auslande schaffen müssen, dann werden wir auch erreichen, daß die Gesundheit des deutschen Volkes nicht geschädigt wird und nicht in Gefahr kommt. Meine Herren, ein anderes! Jede Woche werden an den deutschen Zollgrenzen ein bis zwei Waggonsladungen gesunden Fleisches der Vernichtung anheimgegeben, und zwar infolge von Bestimmungen, die vom Retchsgesundheitsamt erlaffen und vom Bundesrat als gut anerkannt worden find. Wie Sie wissen, ist die Einfuhr vom Ausland nur in Stücken von 4 Kilo erlaubt. Gesalzenes (L) Fleisch! Davon können heute nur 4 Pfund gebraucht werden, 2 Pfund find sowieso unbrauchbar, 2 aber sind brauchbar und genießbar. ...

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... Herr Leube hat ferner angeregt, man solle die Quarantäne für das Schlachtvieh, das auf dem Wege zur See eingeführt wird, aufheben. Ich glaube, das wäre ein ganz wesentlicher Rückschritt in dem Schutz gegen die Einschleppung von Vtehkrankheiten aus dem Auslande. (Sehr richtig!) ...

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... — Ich meine selbstverständlich Schlachtvieh, Herr Abgeordneter; Schlachtvieh, das die Quarantäne in Deutschland erledigen muß, und von dem der Herr Abgeordnete Leube gewünscht hat, daß cs frei in den Verkehr eingelasten werden sollte. Herr Leube hat ferner gewünscht, daß, wenn ich ihn richtig verstanden habe, die Truppen auch mit Gefrierfleisch versorgt werden möchten, weil dadurch dann mehr frisches Fleisch für die übrige Bevölkerung frei verfügbar würde. Ich weiß nicht, wie die Heeresverwaltung darüber denkt, und ob sie wünscht, die Truppen mit Gefrierfleisch zu versorgen. Ich glaube, daß es besser ist, wenn die Truppen frisches Fleisch erhalten. (Sehr richtig!) Wir haben eher die Möglichkeit, ausreichende Mengen von frischem Fleisch für die deutschen Truppen und die deutsche Bevölkerung zu bekommen, wenn wir das Gefrier-(6) fleisch nicht in großen Mengen für die Heeresvcrpflegung verwenden, weil andernfalls die Viehproduzenten davon abgeschreckt werden, ihrerseits die Viehzucht und Viehmast zu steigern. Es ist schließlich noch die Maul- und Klauenseuche erwähnt worden. Ich möchte hier zunächst auf die eingehenden Verhandlungen verweisen, die über diesen Gegenstand am 22. Januar d. I. im preußischen Abgeordnetenhause stattgefunden haben. Glücklicherweise ist ja die Maul- und Klauenseuche, die im Oktober und November vorigen Jahres wieder in bedrohlicher Weise zugenommen hat, nachdem sie im August zurückgegangen war auf 10 Kreise, 13 Gemeinden und 68 Gehöfte, nach dem vorübergehenden Anstieg Ende des abgelaufenen Jahres wieder zurückgegangen, sodaß am 31. Januar 1914 nur noch in 11 Bundesstaaten, in 98 Kreisen, 25? Gemeinden und 578 Gehöften Maul- und Klauenseuche herrschte. ...

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... Sie haben gesagt: wenn er jetzt andere Auffassungen über die Quarantäne oben in Nordschleswig hätte als das Retchsgesundheitsamt, so hätte das natürlich nur den Zweck, daß auch dort die Grenzsperre durchbrochen würde, daß die Seuchen ins Land kämen, die Fleischversorgung in Frage gestellt würde, und wie all die Dinge sind, die wir in den letzten Wochen ja zur Genüge hier gehört haben. Nein, meine Herren, das Reichsgesundheitsamt wird selber gern zugeben, daß es nicht immer dieselben Ansichten über die Quarantäne in Nordschleswig gehabt, sondern seine Ansichten geändert hat. Und wenn man daran denkt, wie von der rechten Seite die Tuberkulintmpfung in Nordschleswig verteidigt worden ist, wie jeder Zweifel und jede Kritik der Linken damit beantwortet worden ist, daß dann bald kein Vieh im Lande mehr wäre, Hungersnot entstehen müßte, daß ...


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