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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1871
Bd.: 23. 1871
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-23

ID: 00018357
41 /1820
... Mit hervorragender Heftigkeit ist die Seuche in den Regierungsbezirken Trier und Coblenz aufgetreten, und sind für Trier 343,697 Thlr., für Coblenz 167,306 Thlr. an Kosten entstanden Es ergiebt sich ferner aus diesen Mittheilungen, verbunden mit mündlichen Erklärungen des Herrn Bundeskommissars, daß die Rinderpest Ende 1869 im Hebtet des Norddeutschen Bundeserloschen war, und, nachdem sie die ersten 8 Monate des Jahres 1870. an den östlichen Grenzen mit Einbruch gedroht hatte, vom 1. September ab in Folge von Einführung ausländischen Rindviehes für die Verproviantirung der Armee fast gleichzeitig an den verschiedensten Punkten des Bundesgebiets zum Ausbruch gekommen ist. Am 12. Dezember 1870 war die Seuche bis auf einige Orte als im Bundesgebiet erloschen erklärt, und ist ihr völliges Aufhören mit Schluß des Jahres 1870 anzunehmen. Nach ausdrücklicher Erklärung des Herrn Bundeskommissars befinden sich auch in der geforderten Summe von 843,494 Thlrn. keine Ausgaben, welche über das Jahr 1870 hinausgehen, vielmehr noch einige Reste aus dem Jahre 1869. Ein bedeutender Theil der Zahlungen (334,687 Thlr.) ist erst in der Zeit vom 16. März bis 6. Oktober 1871 erfolgt, ein anderer Theil (187,840 Thlr.) ist noch in der Liquidation begriffen. Es erschien deshalb, und weil die Kosten der Rinderpest sich jedem Voranschläge entziehen, gerechtfertigt, daß erst jetzt beim Reichstage die Bewilligung der verausgabten Summen nachgesucht wird. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 25. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-25

ID: 00018360
42 /1820
... Wenn wir es nun aber mit einer Aufgabe zu thun haben, von Reichswegen alle Kosten für die Thiere zu bezahlen, die an dieser Krankheit sterben und die im Interesse der Verhinderung der Seuche getödtet werden müssen, so haben wir zwar das erste höchste Interesse daran, daß die Maßregel gegen die Verbreitung an der Stelle, wo die Krankheit ausgebrochen ist, mit einer solchen Energie und Umsicht und ohne Rücksicht auf die Kosten durchgeführt wird, wie es nur eben möglich ist, denn Alles muß billiger sein, als das Tödten der Thiere, aber doch auch nicht minder ein Interesse an der Durchführung der Desinfektionsmaßregeln, die eine Weiterverbreitung verhüten sollen. Wir erfahren hier in der Denkschrift immer nur, daß Desinfektionen überhaupt stattgefunden haben; wir erfahren nicht: sind bloß die Ställe desinficirt, oder sind auch die Menschen, die mit den Thieren in Verbindung getreten sind, desinficirt; wir erfahren auch nicht, ob es in jedem Falle möglich gewesen ist, gewisse Maßregeln der Sperre durchzuführen, bis die Desinfektion vollständig vollzogen ist. Daß es nicht überall der Fall gewesen ist, erfahren wir aus der Mittheilung, daß nach der Feststellung der Seuche in den verschiedenen Fällen noch Kommunikationen stattgehabt haben, theils zwischen den verschiedenen Stück Vieh, theils Kommunikationen der Menschen, die bei den erkrankten Thieren und mit deren Tödtung beschäftigt waren, mit anderen noch nicht inficirten Thieren. ...
... Wir ersehen aus der Denkschrift, daß die größere Verbreitung der Seuche verschiedene Male dadurch stattgefunden hat, daß man die beginnende Seuche für die Art von Krankheiten gehalten hat, die sehr häufig vorkommen bei den Viehtransporten auf Eisenbahnen, Krankheiten die daraus hervorgehen, daß der Viehtransport geschieht ohne die natürliche d. h. die nothwendige Rücksicht auf die Gesundheit und die Pflege des Viehes. Zch glaube, daß für den Viehtransport auf den Eisenbahnen bestimmte Vorschriften gegeben werden müßten, die dafür sorgen, daß die Thiere, die ja ganz abgesehen von diesem Gesetz doch zur Ernährung der Menschen dienen sollen, auch gesund an ihren Bestimmungsort ankommen. Das Mindeste ist also ein Tränken der Thiere in gewissen Zwischenräumen, die festgesetzt werden müssen, Zwischenräume nicht blos nach Stationen, sondern der Zeit nach. Sie wissen, daß die Transportzüge eingeschoben werden in den anderen Verkehr, daß sie also häufig an einem Punkte längere Zeit stehen. Wenn das Tränken blos an gewissen Stationen, wie es häufig vorgekommen sein soll, geschieht, dann stehen die Thiere oft sehr lange Zeit, ohne etwas zu bekommen, und werden dann weiter geschafft, und an den Stationen, wo sie ihre Erquickung erhalten sollen, bekommen sie aus Mangel an Zeit nichts. Der- dritte Punkt, aus den ich Ihre Aufmerksamkeit zu richten mir erlaube, ist der, daß die Denkschrift die große Verschlimmerung der Gefahren nachweist, welche dis Seuche in ihrer Ausbreitung mit sich führt durch unsere traurige Einrichtung der Schlachtsteuer in unseren großen Städten. ...

43 /1820
... Ich bin der Meinung eigentlich nicht; ich glaube, daß diese specifisch interstitiale Lungenentzündung, die den Charakter der Seuche bildet, erfahrungsmäßig immer durch Ansteckung verbreitet wird. Uber, meine Herren, ich bin gleichzeitig, was die Ernährung und die Lebensweise der Thiere betrifft, der Meinung, daß gewisse Ernährungsarten eine sehr große Disposition nicht bloß für die Ansteckung an sich geben, wenn sie sich bietet, sondern daß sie der Krankheit nach erfolgter Ansteckung den gefährlichen Charakter ganz besonders geben; wenn z. B. die Kühe lediglich mit Schlempe, oder doch mehr mit Schlempe, mehr mit Rübenabfällen ohne weitere Vermischung mit anderer Nahrung, ohne angemessenen Wechsel der Nahrung gefüttert werden. Bei dieser Gelegmheit muß ich noch auf einen anderen Umstand aufmerksam machen. Die Krankheit wird eingeschleppt und sie wird eingeschleppt besonders von den großen Besitzern und Viehzüchtern, also von denen, die das größte Bedürfniß haben, immer ihren Viehstand durch neue Einführung zu ergänzen, also in den Etablissements, in denen eine sehr große Mslchwirthschaft oder Fettfütterung getrieben wird. Die Kühe für die Milchwirthschaft kommen fast alle aus Holland. Aber über alle Grenzen kommen doch auch Thiere, die an Lungenseuche leiden, vorzugsweise aber kommen sie aus Holland, und Holland ist der perpetuirliche Herd für Lungenseuche schon seit Jahren gewesen, und solange Holland sich nicht zu einer besseren Desinficirung und zu einer besseren Behandlung seiner kontagiösen Krankheiten entschließt, als es sie bis jetzt hat, wird dieser Herd erhalten bleiben. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1872
Bd.: 26. 1872
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-26

ID: 00018361
44 /1820
... die Bezirke Lothringen und Unter-Elsaß von der Seuche, durch welche sie schwere Verluste erlitten hatten, völlig befreit gewesen und daß im Bezirk Ober-Elsaß nur noch einzelne wenig bedeutsame Fälle vorgekommen sind. Durch strenge Durchführung ter auf die Ein- und Durchfuhr bezüglichen Vorschriften ist es auch bisher gelungen, die Krankheit, welche in Frankreich noch immer herrscht, von dem Eindringen in Elsaß-Lothringen abzuhalten. Die Verwaltung hat im Bereich der Landeskultur zunächst ...

45 /1820
... Es sei von derselben in erster Linie erwogen worden, ob in Rußland, dem Lands der spontanen Entwickelung der Seuche, Maßregeln ergriffen werden könnten, welche die Gefahr einer Verbreitung derselben aus die Nachbarländer zu mindern geeignet wären. Die Verhandlungen der Konferenz lägen zwar noch nicht vollständig vor, aus den vorläufigen Berichten der von Seiten des Deutschen Reiches delegirt gewesenen Kommissorien ergebe sich jedoch, daß nach den Erklärungen des Bevollmächtigten Rußlands zwar an der Bereitwilligkeit der Russischen Regierung zu umfassenden Sicherheitsmaßregeln nicht zu zweifeln sei, daß aber bei der Ungunst mannigfacher Hindernisse und Schwierigkeiten die wirkliche Gewährung ausreichender Garantieen für die Minderung jener Gefahr, wenigstens für die nächste Zukunft, nicht erwartet werden könne. Im Anschlüsse an das Resultat der Berathungen aus dieser Konferenz werde die Frage, ob gegen die Einschleppung der Rinderpest nach Deutschland weitere als die bereits bestehenden Sicherheitsmaßregeln in Aussicht zu nehmen seien, zu 28 ...

46 /1820
... Darstellung der Ninderpest-Jnvafionen während der Jahre L87S und 18-1 Der Ausbruch der Rinderpest in den verschiedensten Theilen Deutschlands während der Jahre 1870 und 1871 ist auf wiederholte Einschleppungen der Seuche aus Russischen oder Oesterreichischen Provinzen zurückzuführen. Es müssen fünf Seuche-Invasionen unterschieden werden, welche unter einander in keinem unmittelbaren Zusammenhange stehen-1 ,1 .1 . I 1) Der Ausbruch der Rinderpest in Berlin, in den Preußischen Provinzen Brandenburg, Pommern, Rheiuprovinz und Westphalen, im Königreich Sachsen, in den Großherzogthümern Mecklenburg Schwerin, Hessen und Oldenburg — August bis Dezember 1870. Nach dem Ausbruche des Krieges von 1870 gab die Verproviantirung der Feldarmee und der Festungen Veranlassung zu sehr bedeutenden Viehtransporten und zu einer umfangreichen Einfuhr von Vieh aus Russischen und Oesterreichischen Provinzen, in denen die Rinderpest während der letzten Dezennien nie vollständig erloschen ist- Unter diesen Viehtransporten befanden sich im Auslande bereits durch das Rinderpest - Kontagium infizirte Thiere, welche während deö Transportes oder auf den großen Schlachtviehmärkten erkrankten und einen Ausbruch der Rinderpest in den Centralpunkten des Viehhandels rssx. an den Bestimmungsorten der Biehtransporte zur Folge hatten. Als wichtigster Centralpunkt dieses umfangreichsten aller in Deutschland während des laufenden Jahrhunders vorgekommenen Rinderpestausbrüche muß der bis Mitte September 1870 auf dem sogenannten Klaegerschen Viehhofe wöchentlich abgehaltene Berliner Schlachtviehmarkt angesehen werden. ...

47 /1820
... August 1870 festgestellt wurde, herrschte sie daselbst bereits gegen 4 Wochen Die übrigen oben erwähnten Ausbrüche erfolgten meistens im ersten Drittel des September, die letzten Krankheitsfälle kamen gegen Ende desselben Monats vor, — abgesehen von dem Wiederausbruch der Seuche in einem Bauergehöfte zu Löwenberg. Gegen Ende November 1870 erkrankte daselbst eine zur Wiederbesetzung des vollkommen desinfizirten Stalles angekaufte Kuh an der Rinderpest; es wird vermuthet, daß das Kontagium sich in einem auf dem Boden über dem Kuhstalle zurückgebliebenen Verrathe von Heu erhalten habe. Nur in Oranienburg (8 Gehöfte) und noch wehr in Löwenberg erlangte die Seuche eine weite Verbreitung, weil dieselbe eben verhältnißmäßig spät erkannt wurde. In allen übrigen Ortschaften blieb sie entweder auf das Ausbruchsgehöft beschränkt oder verbreitete sich von dem letzteren aus nur noch auf ein benachbartes Gehöft. Und zwar in Groß-Barnim, anscheinend durch Vermittelung der Luft; denn es erkrankte in dem zweiten Gehöft zuerst die Kuh, welche der Stallthür zunächst stand und bei dem jedesmaligen Oeffnen der letzteren von der aus dem verseuchten Nachbarstall herüberwehenden Luft getroffen wurde. In Selchow waren die auf dem Berliner Schlachtviehmarkte gekauften Ochsen isolirt gewesen und nach dem Schlachten des zuerst erkrankten wieder auf denselben Markt zurückgebracht worden, um daselbst an Schlächter verkauft zu werden. Es kamen in Selchow keine weiteren Krankheitsfälle bei dem Rindvieh vor, dahingegen brach 8 Tage nach dem Schlachten des zuerst erkrankten Ochsen die Rinderpest unter den Hammeln des Gutes aus. ...
... Bei diesem Verfahren gelang es, den größten Theil der Heerde zu retten; die Seuche erlosch in etwa 14 Tagen. Wahrscheinlich wurde jedoch die Rinderpest von den Schafen des Gutes auf das Rindvieh eines Bauernhofes in Selchow übertragen, in welchem die Seuche etwa 3 Wochen nach den unter dem Rindvieh des Gutes vorgekommenen Fällen ausbrach. In Britz gelang es, durch die sofortige Tödtung sämmtlicher Ochsen den über 100 Stück zählenden werthvollen Bestand des Kuhstalles zu retten. Im Regierungsbezirke Frankfurt a. O. wurde die Rinderpest am 2. September 1870 in einem Gehöfte des Dorfes Ortwig (Kreis Lebus) an einem Ochsen konstatirt, nachdem in den letzten 8 Tagen vorher bereits der ganze Kuhstall desselben Besitzers ausgestorben war. Die Einschleppung ist durch Ankauf von 4 Ochsen erfolgt, welche auf dem Berliner Schlachtviehmarkte gestanden hatten und nach dem Ankauf in dem erwähnten Kuhstalle untergebracht worden waren. Zwei dieserQchsen erkrankten wenige Tage nach dem Ankauf, der eine starb, der andere wurde geschlachtet und das Fleisch desselben verkauft. Die beiden anderen Ochsen sind darauf nach Berlin zurückgeschafft und daselbst an einen Schlächter verhandelt worden. Die Seuche verbreitete sich in Ortwig von dem Ausruchsgehöfte auf ein benachbartes, wahrscheinlich durch Vermittelung des Düngers aus demzuerst ergriffenen Stalle, welcher auf den Acker gefahren und vermuthlich auf die angrenzende Weide des zweiten verseuchten Gehöftes verschleppt worden war. Der letzte Krankheitsfall kam am 30. September 1870 vor, die Seuche blieb auf die beiden genannten Gehöfte beschränkt. 6. Provinz Pommern. ...

48 /1820
... Gleichzeitig mit der Konstatirung der Rinderpest in dem Militär-Depot wurde die Seuche in mehreren Ställen der Stadt Stralsund, in demn Vieh des Depots gestanden hatte, und auf dem Gehöfte des Abdeckers vorgefunden In letzteres waren Kadaver an der Rinderpest krepirter Thiere gebracht worden. Am 6. rc8p. 13. September 1870 brach die Rinderpest unter dem Viehstande der Güter Luedershagen und Devin (Kreis Stralsund) aus in Folge der Abfuhr von Mist aus verseuchten Ställen der Stadt Stralsund. Am 19. September I-68P. 13. Oktober 1870 wurde sie in Drigge und Groß-Scharpitz (Kreis Rügen) konstatirt. Die Art der Einschleppung der Seuche nach diesen beiden Orten hat ncht mit Sicherheit aufgeklärt werden können. Es ist nur die Vermuthung vorhanden, daß in Drigge die Einschleppung durch den Verkehr der daselbst beim Schanzenbau beschäftigten Soldaten der Stralsunder Garnison vermittelt worden ist. Daß die Rinderpest von dem Berliner Schlachtviehmarkt nach Stralsund verschleppt ist, wird als zweifellos angesehen, und die bedeutende Anzahl der Todesfälle in der Zeit vom 20. August bis 1. September 1870 rechtfertigt die Annahme, daß zahlreiche Thiere des betreffenden Transportes schon bei ihrer Ankunft in Stralsund insizirt oder erkrankt waren. Wenn ungeachtet der zahlreichen Erkrankungen d^e Rinderpest auf einen kleinen Bezirk beschränkt blieb — 4 Gchöfte außer den Ställen der Stadt Stralsund —, so muß d^eses Resultat auf die dortigen, einer Seuchenverbreitung hinderlicken landwirthschaftlichen Verhältnisse zurückgeführt werden. ...
... Es wird vermuthet, daß die Seuche durch eine im Kuhstall beschäftigte Frau von Alnpeck nach dem Hauptgute verschleppt worden ist. Bevor die Sperre des Vorwerks eintrat, hatte sich die Rinderpest auf zwei dem letzteren benachbarte Gehöfte verbreitet. Bei einem Krankheitsfälle in Bertholsdorf am 28. September .1870 konnte zwar die Rinderpest nicht mit Sicherheit konstatirt werden, es wurde jedoch der sehr geringe Viehbestand des Gehöftes getödtet, um die Gefahr von dem sehr viehreichen Dorfe abzuwenden. Der auf dem Schlachtviehmarkte in Dresden aus dem Berliner Transporte nach Waldheim verkaufte Ochse erkrankte an der Rinderpest und wurde sofort getödtet, die Seuche brach jedoch am 17. September 1870 in einem Gehöfte des unmittelbar an Waldheim grenzenden Dorfes Meinsberg aus. Ein Erkrankungsfall in Atadors ist zweifelhaft geblieben. Außer diesen Fällen, welche sämmtlich mittelbar oder unmittelbar mit dem Berliner Schlachtviehtrausport zusammenhängen, fand noch ein Rinderpestausbruch in dem Dorfe Niederschiönnaas statt, dessen Ursachen unbekannt geblieben sind. Am 25. August 1870 — mithin vor Ankunft des Berliner Transportes — erkrankte in einem Gehöft eine Kuh, am 5. September zwei andere und eine Kuh des Nachbargehöftes; rst als in dem letzteren der zweite Fall vorkam, wurde die Rinderpest konstatirt, welche sich auch noch auf ein drittes Gehöft verbreitete. Der Besitzer des ersten Seuchengehöftes ist ein Viehhändler, welcher Schweine aus Galizien einführe und im Umherziehen verkauft Abgesehen von den aus dem Schlachtviehmarkte erkrankten Thieren sind m Königreich Sachsen zusammen 11 Gehöfte verseucht gewesen; der letzte Krankheitsfall ist am 7. Oktober 1870 vorgekommen. O. ...

49 /1820
... Da die Seuche fast stündlich weiter um sich griff und augenscheinlich nichts mehr zu retten war, wurde vom 20. bis 24. August 1870 der gesammte, in dem Devot zu Ehrenlreitstein noch vorhandene Bestand von 298 Stück getödtet und verscharrt. Etwas später als in Ehrenbreitstein traten gleiche Erkrankungen in den innerhalb der Festung Koblenz befindlichen Viehdepots und am 26. August 1870 in dem dicht an Ehrenbreitstein grenzenden Dorfe Pfaffendorf bei dem Weh eines Besitzers auf, welcher 7 Tage vorher mit Rindviehgespann Dünger aus dem Proviantamte zu Ehrenbreitstein gefahren hatte. Gleichzeitig kamen in großer Zahl Krankheits- und Todesfälle derselben Art unter den Heerden, welche von Boppard aus auf Landwegen nach der Französischen Grenze getrieben wurden, und bald darauf auch unter dem Vieh der ländlichen Bevölkerung in denjenigen Orten vor, in welchem die Treibheerden genächtigt hatten. Allein auch in diesen Fällen blieb die Beurtheilung der Krankheit durch die Thierärzte eine zweifelhafte, und erst am 28. August 1870 wurde die Seuche mit Sicherheit als Rinderpest bezeichnet und konnten die . gegen die letztere nothwendigen Maßregeln in das Leben treten. Für die weite und schnelle Verbreitung der Seuche waren die günstigsten Bedingungen vorhanden. Die Rinderpest hatte längere Zeit, ohne als solche erkannt zu Werden, geherrscht, das massenhaft angehäufte Koutagium war/durch die Verwerthung des Fleisches erkrankter Thiere, durch die Ausfuhr des Mistes aus den verseuchten Schlachtviehdepots, durch den Verkauf von Vieh aus verseuchten Stallungen u. s. ...
... Ebenso wurde es nothwendig, den gesummten Rindviehbestand derjenigen Gemeinden zu opfern, in welchem die Seuche bereits einen größeren Umfang gewonnen hatte. Dieses geschah in den zum Theil größeren Dörfern Pfaffendorf und Arzheim (Kreis Koblenz), Schwall, Reifenthal und Niedert (Kreis St. Goar) und Laubach (Kreis Simmern). In letzterem Ort mußte auch die Tödtung des gesummten, sehr stark verseuchten Schafbestandes verfügt werden. In vielen Gemeinden war man gezwungen, das Vieh in noch unversuchten, jedoch stark bedrohten Nachbargehöften, behufs Sicherung und Beschleunigung der Seuchentilgung zu Lödten. Die ergriffenen Maßregeln hatten den Erfolg, daß schon 14 Tage nach der Konstatirung der Rinderpest der örtliche Umfang der Seuche in ziemlich sichere Grenzen eingeschlossen war. In 10 Gemeinden kam der letzte Krankheitsfall innerhalb der ersten, in 22 Gemeinden innerhalb der zweiten, in 7 Gemeinden innerhalb der dritten Woche nach dem 28. August 1870 (Tag der ersten Konstatirung) vor. Ende Septemberwaren nur noch 2 Ortschaften verseucht: Nieder - Sohren (Kreis Zell), wo der letzte Rinderpestfall am 9. Oktober, ...

50 /1820
... Außerdem wurde die Seuche durch Viehheerden eingeschleppt, welche in östlicher Richtung aus der gleichzeitig stark verseuchten Bayerischen Pfalz in die Kreise Saarbrücken und Saarlouis gelangten. Von den Ortschaften, welche auf diese Weise instzirt worden waren, verbreitete sich die Seuche auf andere Gemeinden in Folge des gewöhnlichen Verkehrs, außerdem durch Händler, Viehtreiber, namentlich jedoch durch Rindviehgespanne, mittelst welcher man aus Mangel an Pferden die Verbindung zwischen dem Regierungsbezirke und der Belagerungsarmee vor Metz unterhalten hatte. In den Kreisen Saarbrücken und Saarlouis wurde die Rinderpest bereits in den letzten Tagen des August, in den übrigen Kreisen meist in den ersten 8 Tagen des September 1870 konstatirt. Mit Ausnahme des Kreises Wittlich sind sämmtliche Kreise des Regierungsbezirkes mehr oder weniger verseucht gewesen. Die Rinderpest verbreitete sich im Anfange unter stetigem Zunehmen; sie ging aus benachbarte Gehöfte über oder trat plötzlich auch in ganz entlegenen Ortschaften auf. Sehr bald gelang es jedoch, namentlich durch Tödten des Gesammtviehstandes der instzirten und häufig auch der noch seuchenfreien, jedoch von der Infektion bedrohten Gehöfte, die Seuche in engere Grenzen zu bringen nnd demnächst zu tilgen. Bereits im Oktober 1870 war die Rinderpest vollständig erloschen, und nur in den Kreisen Saarlouis und Saarbrücken kamen bis zum Dezember 1870 rosp. Januar 1871 vereinzelte Krankheitsfälle vor, welche auf eine erneute Einschleppung aus dem sehr stark verseuchten angrenzenden Theile Frankreichs zurückgeführt werden müssen. ä. Fürstenthum Birkenfeld (Großherzogthum Oldenburg). Am 23. ...
... Es wird anzunehmen sein, daß die Einschleppung und Verbreitung der Rinderpest im Regierungsbezirke Köln zunächst turch den Verkehr auf dem Schlachtviehmarkte zu Köln vermittelt, und daß die Seuche von letzterem auf das Vieh des benachbarten Gärtnergehöftes übertragen wurde. Der ebenfalls hervorgetrelenen Annahme, daß die Seuche durch einen aus Lothringen zurückgekehrten Viehhändler zuerst in das Gärtnergehöft und von diesem aus den Schlachtviehmarkt verschleppt worden sei, steht namentlich entgegen, daß zwei Ochsen, welche auf dem Markte gestanden hatten und ...

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... Die Seuche blieb im Regierungsbezirk Münster auf dieses Gehöft beschränkt. ü. Großherzogthum Hessen. Der Ausbruch der Rinderpest in den an der Main-Weserbahn gelegenen Städten Gießen, Friedberg und Butzbach während des September 1870 ist auf Einschleppung durch verseuchte, mit der Eisenbahn beförderte Militär-Schlachtviehtransporte zurückzuführen. In Friedberg erfolgte die Einschleppung dadurch, daß mehrere Rindviehkadaver aus einem durchpassirenden Eisenbahnzug ausgeladen wurden und längere Zeit in der Nähe der später verseuchten Stallungen liegen blieben. Die Seuche gewann in den drei genannten Orten keinen bedeutenden Umfang und konnte bereits nach 4 Wochen für erloschen erklärt werden. 2) Der Ausbruch der Rinderpest im Herzogthum Anhalt.— Dezember 1870. Die Rinderpest brach fast gleichzeitig in den 2 weit von einander entfernten Ortschaften Hecklingen und Pötnitz aus. Das Gut Hecklingen hatte am 3. Dezember 1870 6 aus vollkommen unverdächtigen Orten stammende Ochsen erhalten, welche an demselben Tage mit der Eisenbahn von Dessau nach Staßfurt transportirt worden waren. Einer dieser Ochsen erkrankte am 10. Dezember und wurde geschlachtet, ein zweiter Ochse starb am 18., ein dritter am 20., ein bereits seit längerer Zeit auf dem Gute befindlicher am 21. Dezember. Außerdem waren noch andere Stücke des früheren Bestandes und die letzten 3 Ochsen des oben erwähnten Transportes erkrankt, als am 2 l. Dezember die Rinderpest auf dem Gute konstatirt wurde. ...
... Zur schnelleren Tilgung der Seuche wurde der Gesammtviehbestand der Abtheilung des Dorfes, in welcher die beiden zuletzt genannten verseuchten Gehöfte liegen, getödtet; der letzte Fall war den 21. Januar 1871 vorgekommen. In Pötnitz wurde die Rinderpest bei dem Viehstande eines Bauern am 30. Dezember 1870 konstatirt, nachdem bereits 4 Kühe desselben erkrankt und theils geschlachtet worden, theils krepirt waren. Die Seuche verbreitete sich auf den Viehbestand eines dem ersten verseuchten Gehöft gegenüber wohnenden Besitzers, welcher bei dem Schlachten der zuerst erkrankten Kuh hülfreiche Hand geleistet, ferner auf den Viehbestand des Schlächters, welcher dieselbe Kuh geschlachtet hatte, auf den Viehbestand einer Besitzerin, welche bei dem Verscharren der gefallenen Thiere zugegen gewesen und auf ein der Besitzung derselben gegenüberliegendes Gehöft; der letzte Fall kam den 21. Januar 1871 vor. Die Seuche hat mithin im Ganzen in 8 Gehöften geherrscht und vom 21. Dezember (Tag der Konstatirung) bis zum 28. Januar 1871 (Tag des letzten Falles) gedauert. Die Einschleppung der Rinderpest nach Hecklingen wird auf eine Infektion der erwähnten 6 Ochsen in einem noch Kontagium enthaltenden Eisenbahnwagen zurückgeführt. Bezüglich der Einschleppung in Pötnitz hat sich nur die Vermuthung aufstellen lassen, daß durch Viehhändler eine Verschleppung .vom Berliner Schlachtviehmarkt vermittelt ist, auf ...

52 /1820
... Die Seuche dauerte vom 28. November 1870 (Tag der Konstatirung) bis zum 3. Januar 1871 (Tag des letzten Falles). Im Hinblick auf die Dauer der Inkubation der Rinderpest wird anzunehmen sein, daß die Einschleppung durch das am 5. November 1870 aus Polen importirte Vieh erfolgt ist. — Es verdient angeführt zu werden, daß die nach Lagewnik und Racice verkauften und die nach Thorn zurückgetriebenen Stücke der auf dem Markte zu Jnowraclav zum Verkauf gestellten Heerde des Müller gesund geblieben sind. 4)1 Der Ausbruch der Rinderpest im Regierungsbezirk Oppeln — August und September 1871. Dieser Rinderpestausbruch blieb auf einige Gehöfte der Dörfer Szcrepankowitz (Kreis Ratibor), Slupna, Bittkow und Nieder-Heyduck (Kreis Beuthen) beschränkt. Die Art der Einschleppung hat nicht mit voller Sicherheit festgestellt werden können, es liegt jedoch Grund zur Annahme vor, daß die Einschleppung durch Einschmuggelung von Vieh oder durch Zwischenträger aus Galizien, wo in, derselben Zeit mehrere Rinderpestausbrüche stattgefunden hatten, vermittelt worden ist.. Die ersten Fälle in Slupna, Nieder-Heyduck und Bittkow betrafen Rinder, welche theils auf dem Markte zu Myslowitz, theils in Jmielin (Kreis Pleß) — als Hauptort des Viehschmuggels bekannt — gekauft worden waren. Von den Ausbruchsgehöften verbreitete sich die Rinderpest in Slupna und Bittkow in Folge des gemeinschaftlichen Weideganges, in Nieder-Heyduck in Folge nicht näher festgestellter Wienstücke zu den Verhandlungen des Deutschen Reichstages 1872. Ursachen, auf ein zweites Gehöft. Ueber die Zahl der in Szcrepankowitz verseuchten Gehöfte, sowie über die Zeit, in welcher die ersten und letzten Krankheitsfälle vorkamen, fehlen die Angaben. ...
... Juni 1871 trat die Rinderpest noch in zwei weiteren Ställen Niedermendigs auf, so daß im Ganzen drei Gehöfte verseucht waren und die Seuche vom Tage der Konstatirung bis zum letzten Fall 13 Tag gedauert hat. Es mußte eine größere Anzahl Thiere geopfert werden, da zwei verseuchte Ställe mit einer großen Anzahl Vieh besetzt waren. SS. Statistik der Verbreitung der Seuche und der durch letztere herbeigeführten Vichverluste. Die beigefügte Tabelle enthält eine Zusammenstellung der durch die Rinderpest herbeigeführten Verluste nach Stückzahl und nach Prozentsätzen des Rindviehbestandes der verseuchten Kreise resp. Bezirke. Aus der Tabelle geht hervor, daß während der unter I. 1 dargestellten Invasion der Rinderpest im Ganzen 219 Ortschaften in 59 Kreisen w. verseucht waren, daß jedoch die Tilgung in verhältnißmäßig kurzer Zeit und mit einem Gesammtverlust von 9,577 Stück Rindvieh gelungen ist. In Folge der unter I. 2—5 dargestellten Invasionen verseuchten im Ganzen 11 Ortschaften in 6 Kreisen mit einem Gesammtverluft von 649 Stück. IZS. Erfahrungen über die Einfchleppungs- und Verbreitungswege der Rinderpest in» Allgemeinen und mit besonderer Rücksicht auf die Invasionen der Jahre 187V und IA71. Versenchungsverhältnisse Rußlands. Rußland muß als die eigentliche Heimath der Seuche angesehen werden und ist nach allgemeiner Annahme das Land, in welchem die im ganzen übrigen Europa nur auf dem Wege der Ansteckung entstehende Krankheit sich spontan entwickelt. Zn welchem Theile des weiten Reiches diese spontane Entwickelung stattfindet, hat bisher noch nicht mit völliger 31 ...

53 /1820
... Während der letzten Dezennien wurde von den Russischen Veterinären mit Eifer die Behauptung vertheidigt, daß die Ursprungsstätte der Rinderpest in Asien — in der Kirgistnsteppe — gesucht werden müsse, daß von da aus die Seuche durch die zahlreichen nach Kasan zur Verwerthung der Häute und des Talges getriebenen Rinderheerden in das europäische Rußland stets von Neuem eingeschleppt und verbreitet werde, und daß letzteres sich gegenüber der Rinderpest daher im Allgemeinen in gleicher Lage befinde, wie das übrige Europa. Diese Behauptung ist in neuester Zeit nicht mehr aufrecht erhalten, vielmehr ist zugegeben worden, daß eine spontane Entwickelung der Seuche auch in den südlichen und südwestlichen Provinzen des europäischen Rußlands stattfindet. Der sehr bedeutende Verkehr mit Rindvieh — Treibheerden und Ochsengespannen — und die Unzulänglichkeit der veterinärpolizeilichen Maßregeln, haben nach den vorliegenden Berichten zur Folge, daß die Rinderpest in Rußland kontinuirlich mehr oder weniger verbreitet herrscht und von dort aus das übrige Europa bedroht. Nach diesen Berichten wird nur in Polen und den Ostfeeprovinzen ein ähnliches, wenn auch minder Garantien gewährendes Tilgungsverfahren angewendet, wie in dem mittleren Europa; im ganzen übrigen Rußland tödtet oder verscharrt man höchstens die wirklich erkrankten Thiere. Sehr häufig werden letztere dem Durchseuchen überlassen, welches wegen des sehr viel milderen Verlaufes der Krankheit bei dem sogenannten Russischen Steppenvieh in der großen Mehrzahl der Fälle erwartet werden kann- Bricht unter einer aus dem Marsche befindlichen Rindvieh-Treibheerde die Pest aus, so werden nach den in Rußland gültigen Bestimmungen nur die kranken Thiere getödtet, die übrige Heerde setzt ihren Weg fort. ...
... Was die Viehratzen betrifft, durch welche die Einschleppung der Seuche erfolgt ist, so muß bemerkt werden, daß dabei die sogenannte Steppenratze nicht ausschließlich betheiligt gewesen ist. Es ist nachgewiesen, daß die Einschleppung der Rinderpest nach Bromberg und nach Oberschlesien in den Jahren 1870 und 1871, ebenso nach Ostpreußen und nach dem Regierungsbezirk Frankfurt im Jahre 1869, durch Vieh der östlichen Grenzländer, welches nicht der grauen Ratze angehörte, herbeigeführt worden ist. Die Erfahrung hat ferner gezeigt, daß bestimmte Viehhändler aus dem Ankaufe von verdächtigem Vieh in dem verseuchten Auslande ein besonderes und voraussichtlich sehr lukratives Geschäft zu machen scheinen. Die Unvollständigkeit und Unsicherheit der Entschädigung für, behufs der Seuchetilgung, getödtetes Vieh veranlaßt die Viehbesitzer in Polen häufig genug, ihren Viehstand so schleunig als möglich zu verkaufen, wenn derselbe von dem Kontagium der Rinderpest infizirt, oder von einer solchen Infektion nahe bedroht ist, und der Viehandel wird vielfach nur zu sehr geneigt sein, diese Verhältnisse zu seinem Vortheile auszubeuten. Verbreitung in Deutschland. Die Verbreitung der Rinderpest in Deutschland selbst erfolgte in der Mehrzahl der Fälle durch direkte Uebertragung des Kontagiums, d. h. durch Berührung des gesunden Viehs mit von der Seuche ergriffenen Thieren oder mit Theilen rosx. Auswurfsstoffen — Haut, Fleisch, Mist — der letzteren. Am häufigsten hat der Ankauf von infizirten, jedoch noch im Jukubationsstadium befindlichen Thieren oder dievorübergehende Einstellung kranker Thiere in Rindviehställe Gelegenheit zur Seuchenverbreitung gegeben. Die Uebertragung des Rinderpestkontagiums durch Zwischenträger ist in mehreren Fällen beobachtet worden (oouk. Selchow S. ...

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... Abgesehen von derartigen, der Hauptinvasion des Jahres 1870 angehörigen Fällen scheinen die Einschleppungen der Seuche in Hecklingen (oonk. S- 240) und später in Niedermendig (conk. S. 241) Beispiele der Verbreitung der Rinderpest durch infizirte Eisenbahnwagen in seuchenfreien Zeiten und Ländern zu sein. Unsicherheit der Diagnose. Die Unsicherheit in der Diagnose hat in sehr vielen Fällen Veranlassung zur weiteren Verbreitung der Rinderpest in Deutschland gegeben. Die Krankheit wurde von den Thierärzten in der Regel nicht bei den ersten Fällen, sondern erst erkannt, wenn weitere Uebertragungen stattgefunden hatten. In der Zwischenzeit wär bei dem Mangel aller Sperrmaßregeln und in Folge der Verwerthung der zuerst erkrankten und geschlachteten Thiere vielfach Gelegenheit zur weiteren Verbreitung der Seuche gegeben. Die verspätete Feststellung der Rinderpest kam namentlich in denjenigen Gegenden häufig vor, welche durch ihre geographische Lage vor jeder Einschleppung der Seuche geschützt schienen und ist in diesen Fällen um so mehr zu erklären, als bis zu den letzten Jahren nur eine verhältnißmäßig geringe Anzahl Thierärzte Gelegenheit gehabt hatte, die Rinderpest aus eigener Anschauung kennen zu lernen. Die Seucheninvasion des Jahres 1870 hat diese Gelegenheit häufig genug geboten und zugleich den Beweis geliefert, daß nicht nur die östlichen Grenzgegenden von der Rinderpest bedroht sind, sondern daß bei den zeitigen Verkehrsverhälinissen eine Einschleppung der Seuche in alle Theile Deutschlands befürchtet werden kann. Einfluß der kriegerischen Verhältnisse. ...
... Die Bestimmungen des Gesetzes, sowie der Instruktion über die zur Unterdrückung der ausgebrochenen Seuche zu ergreifenden Maßregeln haben sich im Allgemeinen vorzüglich bewährt. Es kann nicht der Zweck gegenwärtiger Darstellung sein, die von den einzelnen Bundesregierungen und von rer Central-Instanz des Reichs ans Grund jener Bestimmungen ergriffenen Maßregeln im Einzelnen zu verfolgen. Es sei hier nur erwähnt, daß von der Befugniß zur Bestellung von Reichskommissarien (K. 12. des Gesetzes) für die verseuchten westlichen Gebietstheile ein zweimaliger Gebrauch gemacht worden ist, daß aber im klebrigen in Anbetracht der räumlichen Ausdehnung der Seuche und der lokalen Verhältnisse die unmittelbare Leitung der Repressivmaßregeln lediglich den betheiligten Bundesregierungen überlassen blieb. Mit Hülfe dieser Repressivmaßregeln gelang es selbst in denjenigen Bezirken, in welchen die Seuche eine weite Verbreitung gefunden hatte, dieselbe in verhältnißmäßiger kurzer Zeit zu unterdrücken, obgleich die Bekämpfung theilweise unter den ungünstigsten Verhältnissen stattfand. Eine der ersten Bedingungen der Seuchentilgung — das vollständige Aufhören alles Verkehrs 31« ...

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... Es bleibt dabei zu berücksichtigen, daß jede Abkürzung der Seuche an und für sich schon in volkswirthschaftlicher Beziehung ein Gewinn ist, denn die Seuchentilgung ist stets mit tiefgreifenden Beschränkungen des Verkehrs des Ackerbaues verbunden, deren Nachtheile häufig schwerer wiegen, als die direkten Verluste an Vieh. Die dem Schluß angefügte Tabelle beweist, daß, abgesehen von Berlin, wo die eigenthümlichen Verhältnisse des SchlachtviehmarkteS ein wiederholtes Ausbrechen der Seuche bermittelten, selbst in den am stärksten heimgesuchten Bezirken höchstens 6 bis 8 Wochen zur Seuchentilgung genügten, und daß der aus den Viehbestand des ganzen verseuchten Bezirkes oder Kreises vertheilte Verlust — abgesehen von den für sich allein einen Kreis bildenden Städten Berlin, Stralsund und Köln — unter 56 Fällen nur 15mal 1 Prozent überstieg und 12mal noch nicht 0,i Prozent erreichte. In den 47 verseuchten Ortschaften des Regierungsbezirkes Koblenz befanden sich vor Ausbruch der Seuche im Ganzen 12,169 Stück Rindvieh; von diesen sind 82 Stück krepirt, 519 im erkrankten, 1274 in noch gesundem Zustande getödtet, sodaß der Verlust im Ganzen 1875 Stück beträgt. In Prozenten ausgedrückt, krepirten: 0,7s Prozent und wurden gelobtet: krank 4,2, Prozent und gesund 10,, Prozent, so daß der Gesammtyerlust sich aus 15,, Prozent herausstellt. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß der Viehstand von 6 Gemeinden, in denen die Rinderpest schon eine bedeutende Ausdehnung erlangt hatte, bis auf wenige in ausgebauten Gehöften befindliche Thiere getödtet werden mußte. ...
... Bevor man zu diesem Entschlüsse gelangte, waren Verluste entstanden, gegen welche die von Deutschland während des Jahres 1870 durch die Seuche selbst und durch deren Unterdrückung erlittenen Schäden geringfügig zu nennen sind. V. Erwägungen, zu welchen die gemachten Erfahrungen führen. Im Hinblick darauf, daß die durch die Reichsgesetzgebung angeordneten Repressivmaßregeln sich in der Hauptsache vollständig bewährt haben und daß nur in einzelnen Punkten untergeordneterer Natur eine Modifizirung der Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1869, bezw. der zugehörigen Instruktion der Erwägung unterliegen wird, beruht der Schwerpunkt der Erörterungen, welche sich an die gemachten Erfahrungen anzuschließen haben werden, in der Frage: ob und in welcher Richtung eine erhöhte Sicherung gegen die Gefahr der Einschleppung der Rinderpest zu erreichen bezw. anzustreben sein wird. Diese Frage ist in neuester Zeit auf einer, behufs Erzielung gemeinsamer Maßregeln gegen die Rinderpest zu Wien abgehaltenen, von der Mehrzahl der bedeutenderen Staaten Europas beschickten Konferenz eingehend erörtert worden. Es kam bei dieser Konferenz in erster Linie darauf an, ob in Rußland, dem Lande der spontanen Entwickelung der Seuche, Maßregeln ergriffen werden könnten, welche die Gefahr einer Verbreitung derselben auf die Nachbarländer zu mindern vermochten. ...

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... Es wird, vielleicht nicht ohne Grund, vermuthet, daß bei den mangelhaften Jsolirungseinrichtungen die Seuche aus diesen Anstalten inzwischen bereits in ausgedehnterer Weise nach Ost-Galizien verschleppt worden ist. Es ist weiter in Vorschlag gebracht worden: die Einrichtungen größerer Schlachthäuser an den östlichen Grenzen, in denen das importirte Vieh sofort unter polizeilicher und tierärztlicher Aufsicht geschlachtet wird. Man will auf diesem Wege die Versorgung der größeren Städte mit Fleisch ohne Gefahr einer Rinderpesteinschleppung erleichtern, indem man den gefährlichen Handel mit dem mehr oder weniger verdächtigen Vieh des östlichen Auslandes in einen Handel mit Fleisch umwandelt, dessen Unverdächtigkeit durch die genaue sachverständige Untersuchung der lebenden oder geschlachteten Thiere mit ziemlicher .Sicherheit festgestellt werden könnte. Man glaubt, die Industrie würde auch bald die Mittel und Wege finden, dieses Fleisch ohne Gefahr des Verderbens auf weitere Strecken zu versenden. Man hat endlich die obligatorische Desinfektion der Eisenbahnwagen, welche zum Viehtransport benutzt werden — abgesehen von der Vorschrift im Z. 6. des Gesetzes vom 7. April 1869 — allgemein und für jeden Benutzungsfall verlangt — eine Frage, die in Folge des Beschlusses des Reichstages vom 26. April 1871 (Stenogr. Berichte S 416) noch der Prüfung des Bundesrathes unterliegt, jedoch im Hinblick auf die großen Schwierigkeiten, welche sich der praktischen Durchführung der geforderten Maßregel entgegenstellen, noch nicht hat zum Abschluß gebracht werden können. ...
... Alle jene Forderungen nach größeren Garantien gegen die Einschleppung der Seuche nach Deutschland werden, soweit sie nicht bereits der Erwägung des Bundesrathes unterliegen, im Zusammenhange mit den Ergebnissen der Wiener internationalen Konferenz der Prüfung desselben unterbreitet werden. Endlich sei noch erwähnt, daß auf der Wiener Konferenz von Deutscher Seite eine Vereinbarung unter den aus der Konferenz vertretenen Staaten über wechselseitige direkte Mittheilungen aller in ihren Gebieten mit Bezug auf die Rinderpest vorkommenden Ereignisse von Interesse, sowie der ergriffenen Maßnahmen angeregt worden ist, damit jedes Land die Bedeutung der ihm drohenden Gefahr rechtzeitig erkennen und darnach die geeigneten Schutzmaßregeln schleunig ergreifen kann. ...

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... Rindviehbestand vor Ausbruch der Seuche. Zahl der verseuchten Ortschaften. Verlust an Rindvieh Aus Militairrs8p.Lieferanten-Viehparks sind krepirt oder getödtet. Stück. krepirt. Stück. erkrankt und getödtet. Stück. gesund getödtet. Stück. zusammen. Stück. I.Rinderpest »Invasion 1. Preußen. Berlin. Berlin. . . . 1,270 I 6 71 41 118 — 2. // Potsdam. Nieder-Barnim. 21,276 5 34 61 99 194 — . Ruppin . . . 26,767 5 42 78 242 362 26 „ Teltow.... 21,365 2 5 13 16 34 — Ober-Barnim . 17,141 1 1 9 21 31 — 3. // Frankfurt. Lebus.... 28,501 1 17 8 3 28 4. Stralsund. Stadt Stralsund 500 I nicht anzugel ien 107 366 // Franzburg . . 18,652 2 3 17 123 143 — Rügen. . . . 17,721 2 4 10 76 90 — 5. KönigreichSachsen. Dresden. Dresden . .. 52,975 1 5 25 33 63 — Freiberg . . . 42,681 3 7 65 38 110 — Leipzig. Döbeln . .. 37,061 3 . 1 10 11 22 — Zwickau. Zwickau . .. 38,621 1 3 6 8 17 — 6. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Amt Schwerin. 5,838 4 11 16 — 27 — Amt Hagenau. 5,966 3 4 33 14 51 — Amt Criwitz.. 4,101 2 3 22 ^2 27 — Amt Neustadt . 6,699 2 2 16 — 18 — Amt Lübthen. 2,299 1 1 1 7 9 — Amt Wittenberg 2,381 1 1 13 2 16 — Amt Lübz. .. 5,278 2 1 2 — 3 — Stadt Schwerin 1 10 12 1 23 — Stadt Wittenberg 1 2 3 3 8 —. Gut Söhring. 1 1 — — 1 — Gut Melkhof. . 1 1 1 20 22 — 7. Preußen. Coblenz. Coblenz . . . 10,288 15 21 47 451 519 374 ,, Creuznach. . . 21,791 2 5 36 89 130 — Summe Seite 1 — 64 191 575 1,300 2,173 j ! ...
... Dauer der Seuche. Prozentsatz des Verlustes in dem Rindvishbestand des Kreises (abgerundet). Ta g der ersten Konstatirung. Tag des letzten Seuchenfalls. Bemerkungen. im Juli und August 18VV. 9/9 70. 1^70 9,3 13 Ställe verseucht, außerdem 8 mal auf dem Schlachtviehmarkte. 31/8 70-Ende Septem0,9 , -70. ber 70. desgl. 1 Fall noch Ende 14 Gehöfte, darunter ein größeres Gut. ^70. November. Ende Septem1,3 Löwenberg, Gesammtviehstand getödtet; in 4 Orten zusammen 5 Gehöfte. 9 ber 70. 0,15 2 Güter und einBauerngehöftverseucht. ^70. desgl. 0,2 2 Gehöfte verseucht. 2/9 70. 30/9 70. 0,1 2 Gehöfte. 1/9 70. 1 21,4 ^70. !1 13/10 70. 0,73 2 größere Güter. 19/9-13/70 70. ) 0,51 2 größere Güter. 31/8 70. 19/9 70. 0,13 1 Gehöft und Schlachtviehmarkt. 4/9 70. 7/10 70. 0,25 5 Gehöfte, unter diesen ein größeres Gut. 1/9 70. 23/10 70. 0,06 3 Gehöfte. 5/9 70. 30/9 70. 0,04 0,5 0,8 0,6 3 Gehöfte. 0,26 I Nur der erste und letzte Fall 0,40 )1 überhaupt genannt. 0,70 7/9 70. 13/10 70. 0,06 26/8 70. 21/9 70. 4,9 Obwohl in 2 Dörfern der Gesammtviehstand getödtet wurde, betrug der Verlust 14,3 pCt. des Bestandes der verseuchten Dörfer. 9/9 70. 9/11 70. 0,6 In den verseuchten Dörfern 18 pCt. Verlust. ...

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... Rindviehbestand vor Ausbruch der Seuche. Zahl der verseuchten Ortschaften. Verlust an Rindvieh Aus Militairrssx.Lieferanten-Viehparks sind krepirt oder getödtet. Stück. krepirt. Stück. erkrankt und getödtet. Stück. gesund getödtet. Stück. zusammen. Stück. Coblenz. St.Goar.. . 15,372 13 29 118 301 448 5 ,, Simmern. . . 13,576 9 21 303 350 674 94 ,, Neuwied. . . 25,542 2 1 2 4 7 1 ,, Zell... . 13,680 5 5 12 79 96 — „ Mayen. . . 20,552 1 — 1 — 1 — 8. Preußen. Wiesbaden. Unter -Westerwald - Kreis . 25,463 2 5 8 21 34 — , „ Unter-Lahn-Kreis 26,078 1 1 1 3 5 — 9. ,, Trier. Bernkastel.. . 21,911 16 37 198 271 506 9 „ Bitburg . . . 25,204 7 14 118 116 248 3 Daun.... 19,100 3 9 41 56 106 5 Merzig. . . . 8,200 8 32 48 108 188 253 Oltweiler. . . 10,546 6 8 19 104 131 14 „ Prüm. . . . 21,673 2 11 18 77. 106 3 „ .Saarbrücken.. 9,259 12 42 58 143 243 5 „ Saarburg. . . 12,056 2 8 12 5 25 7 „ Saarlouis . . 15,400 11 275 369 488 1,132 545 „ Trier Stadt . . 191 1 2 1 — 3 172 ,, Trier Vororte . 2,074 — 9 63 25 97 - — „ TrierLandkreis. 28,974 7 19 88 127 234 5 „ St. Wendel . . 24,558 6 110 47 51 208 86 10. Großherzogthum Oldenburg. Birkenfeld. Birkenfeld. . 24,725 9 5 40 201 246 131 11. Preußen. Cöln. Bergheim. . . 16,365 5 1 75 17 93 — „ Bonn.... 12,976 1 1 — — 1 — ,, Cöln Stadt . . 510 1 2 — 33 35 — „ Cöln Landkreis. 17,975 14 18 144 42 204 — ,, Mülheim. . . ...
... SS.1 249 Dauer der Seuche. Prozentsatz des Verlustes in dem Rindviehbestand des Kreises (abgerundet). Bemerkungen. Tag der ersten Konstatirung. Tag des letzten Seuchenfalls. 28/8 70. 24/9 70. 2,9 Viehstand in 3 Dörfern gänzlich getödtet.Gesammtverlustin den fverfeuchten DörfernI7,spCt. 28/8 70. 24/9 70. 4,s Viehbestand vonLaubach409 Stück getödtet; Gesamrntverlust der verseuchten Dörfer 23,4 pCt. 20/9 70. 24/9 70. 0,os Gesamrntverlust der verseuchten Dörfer1,spCt. 3/9 70. 9/10 70. 0,7 Gesammtverlust der verseuchten Dörfer6,« pCt. 11/9 70. 11/9 70. 0,005 Ende Septem30/8 70. ber 70. 0,13 Im Ganzen 8 Gehöfte. Ende August 70. 0,02 31/8 70. 31/10 70. 2,3 121 Gehöfte. 0,9 j 0,5 i Oktober 70. 2,3 F 1,2 k k 0,5 ! Ende August Dezember 70. /und Anfang Zanuar71. 2,6 I1 September. — 0,s Dezember 70. » Zanuar 71. 7,3 1,6 § 4,2 / -Oktober 70. 0,7 30/8 70. 0,8 28/8 70. 7/11 70. 1,6 — 4/1 71. 0,6 — — 0,006 18/9 70. 7,0 - 22/9 70. 4/1 71. 1,1 — 0,1 20/10 70. 20/10 70. 0,63 14/10 70. 14/10 70. 0,. Aktenstücke zu den Verhandlungen des Deutschen Reichstages 1872. 32 ...

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... Rindviehbestand vor Ausbruch der Seuche. Zahl der verseuchten Ortschaften. Verlust an Rindvieh Aus Militairre8p. Lieferanten-Viehparks sind krepirt oder getödtet. Stück. krepirt. Stück. erkrankt und getödtet. Stück, j gesund getödtet. Stück. zusammen. Stück. Preußen. Düsseldorf. Grevenbroich.. 10,203 1 1 3 4 Neuß. . . . 12,420 1 10 20 122 152 — 13. ,/ Münster. Recklinghausen. — 1 1 — 1 — 14. Großherzogthum Hessen. Oberheffen. Gießen. . . . 13,616 1 2 2 2 6 — Friedberg. . . 15,616 2 7 9 22 38 — Summe Seite 3 6 20 32 149 201 Hierzu - - 2 — 149 674 ^ 1,795 2,630 5,099 1,338 - - - 1 -- 64 191 l 575 1,300 2,173 766 Summe — 219 885 2,402 4,079 7,473 2,104 SL. Rinderpestausbruch im Herzogthum 15. Herzogthum Bernburg. Bernburg.. . 10,934 1 4 34 185 223 — Anhalt. Dessau. Dessau. . . . 10,089 1 3 5 9 17 — Summe. . — 2 7 39 194 240 — ILS. Rinderpestausbruch imRegierungs-16. Preußen. Bromberg. ^ Inowraclaw. . ^ 28,021 4 18 161 101 280 — V.RinderpestaushruchimRegierungs-17. Preußen. Oppeln. Ratibor . . . 32,131 1 3 — 1 4 — // Beuthen . . . 17,200 3 5 2 4 11 — Summe. . — 4 8 2 5 15 V. Rinderpestausbruch imRegierungs-18. Preußen. Coblenz. Mayen.. . . 20,552 1 3 6 105 114 Deutscher Reichstag. Aktenstück Nr. 38. 251 Dauer der Seuche. Lag der ersten Konstatirung. T a g des letzten Seuchenfalls. Prozentsatz des Verlustes in dem Rindviehbestand des Kreises (abgerundet). Bemerkungen. 31/10 70. 18/12 70. 27/10 70. 31/10 70. 28/1 71. 27/10 70. Dauer im Ganzen 4 Wochen. 0,0! 1,2 0,oi 0,z Gesammtviehbestand gelobtet in 1 Gemeinde. Anhalt, Dezember L87«. 21/12 70. 30/12 70. 28/1 71. 22/1 71. ...

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... Die Jsolirung und Quarantaine der neu angekauften Thiere lasse sich nicht durchführen, weil bei der Inkubation des Seuche-Kontagiums und den für Laien Anfangs schwer erkennbaren Krankheits-Symptomen dieselben sehr lange Zeit dauern müßten. Auch die Impfung sei kein geeignetes Schutzmittel, weil sie - abgesehen von massenhaften Verstümmelungen — einen Verlust von 10 — 15 Prozent nach sich ziehe. AIs einzig wirksame Maßregel bleibe übrig, die Seuche im Keime zu ersticken, den ganzen inficirten Viehstand zu schlachten und die Eigenthümer aus Staatsmitteln schadlos zu halten. In Holstein, Oldenburg und Mecklenburg habe man dies Verfahren mit bestem Erfolge angewandt. Bei der Verhandlung, welcher der Herr Geheime Regierungs-Rath Starke als Bundes-Kommissar beiwohnte, sprachen Referent und Korreferent übereinstimmend sich dahin aus, daß die Ausdehnung des Gesetzes über die Rinderpest auf die Lungenseuche keinenfalls ohne Weiteres zu befürworten sei, zumal die wesentlichsten hierbei in Betracht kommenden Punkte, beispielsweise die Fragen, ob die Seuche nur durch Einschleppung nach Deutschland gelange oder unter Umständen auch sich selbstständig entwickele, ob ihr alle Rayen in gleichem Maße oder einzelne vorzugsweise unterliegen, ob bestimmte Futter-Mittel, namentlich die Abgänge der Zucker-Fabrikation, ihre Entwickelung fördern, ob es zuverlässige Präservativ-Mittel gebe rc., noch durchaus bestritten seien. Der Referent gründete hierauf den Antrag, die Petition zur weiteren Erörterung für nicht geeignet zu erachten. ...


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