Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 38. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-38

ID: 00018380
81 /1820
... Es kann sich daraus eine Viehseuche entwickeln, und was eine Viehseuche kostet, das wissen wir aus dem Kriege, der uns eine Seuche gebracht hat, die wir aus der Landeskasse mit 4/? Millionen bezahlen mußten. Gerecht muß man der Forstverwaltung darin werden, daß sie vor allem au das Gedeihen ihres Waldes, was ja ein Theil unseres Vermögens ist, denkt. Allein sie wird wohl, wie alle Verwaltungen, nur ihr nächstes im Auge haben und alle andere ausschließen. Aber schon früher hatten wir gegen diese Tendenzen zu kämpfen, es gelang uns, der Verwaltung das Nothwendigste zu entringen, möchte es uns auch dies Mal wieder gelingen! Die deutschen Steuereinnehmer haben neulich eine Petition eingereicht, in welcher sie sehr richtig sagen, daß die französische Verwaltung mit einer Milde verfuhr, die man nun nicht mehr kennt. Tausende von Stimmen verlangen die Benutzung des Waldes von der Verwaltung, allein vergeblich. Deshalb müssen wir die Sache vor den hohen Reichstag bringen. Dadurch, daß die Verwaltung einen anderen Weg einschlägt, wird unserem Ackerbau mehr genützt, als durch die künstlichen Mittelchen, welche uns der kostspielige Wanderlehrer anräth. Vor einigen Tagen hielt ein Wanderlehrer eine lange Konferenz übe k das Mittel, reichere Produkte zu erzielen. Als die lang Rede zu Ende war, rief ihm einer der Anwesenden zu: Herr Wanderlehrer, ich weiß ein besseres Mittel als Sie; schaffen Sie uns Laub! Haben wir einmal Dünger, dann werden unsere Felder schon ihren Ertrag liefern. (Bravo!) Vizepräsident Freiherr Schenk von Stanffenberg: Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Berichterstatter Abgeordneter Dr. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 39. 1875/76
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-39

ID: 00018381
82 /1820
... Im vorigen Jahrhundert freilich, — so sagt Herr Virchow: vor Einführung der Kuhpockenimpfung, impfte man auch bei Menschen vielfach mit Menschenpockenlymphe und unterhielt dadurch, wie jetzt bei den Schafpocken, die Seuche. Sie sehen, meine Herren, daß Herr Professor Virchow, der sich schließlich nicht in dem von den Zmpfgegnern erwarteten Sinne erklärte, selbst sagt: „im vorigen Jahrhundert war man der Ansicht. Nun, meine Herren, in diesem Jahrhundert ist man eben anderer Ansicht. Wer bürgt nun für das Eine, wer bürgt für das Andere? Zch mache noch besonders darauf aufmerksam, daß Herr Virchow sagt, das Zmphen mit Kuhpockenlymphe sei allein richtig; nur in seltenen Fällen kann man direkt von Kühen Lymphe beziehen. Dieselbe geht in den meisten Fällen erst durch den Menschen hindurch; also kann man im allgemeinen nicht mehr sagen, daß wirklich mit Kuhpockenlymphe geimpft werde, da diese Lymphe, wie bemerkt, schon einen Prozeß , ...

83 /1820
... Er sagt aber weiter: Zm vorigen Jahrhundert freilich vor Einführung der Kuhpockenimpfung, Vaccination, impfte man auch beim Menschen vielfach mit Menschenpockenlymphe und unterhielt dadurch, wie jetzt bei den Schafpocken, die Seuche. Dieser Unterschied ist gewiß leicht begreiflich, indessen sehe ich mich genöthigt, ihn jetzt hervorzuheben und mich vor weiterem Mißbrauch meines Namens zu schützen, da mir heute von Magdeburg aus ein gedrucktes Exemplar einer Petition an den Reichstag zugeht, in welcher die Zurücknahme des Zmpfgesetzes und die Beseitigung des Impfzwanges beim Menschen verlangt wird, und in welcher man sich ausdrücklich auf mich beruft, ja sogar ausdrücklich gegen ein Gutachten der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen, deren Mitglied ich bin. Zch lege hierdurch gegen ein solches Verfahren förmlichen Widerspruch ein, (hört! hört!) und verwahre mich ausdrücklich gegen den Versuch, mich in den Augen einer bethörten Menge zu einem Freunde der meiner Meinung nach gänzlich sinnlosen Agitation gegen die Schutzimpfung der Menschen zu stempeln. (Heiterkeit.) Zch hoffe, der Herr Abgeordnete Reichensperger wixd nun die Stellung meines hochverehrten Lehrers Virchow zur Zmpffrage erkennen. (Große Heiterkeit.) Die anderen Autoritäten, die von den Zmpfgegnern in das Feld geführt werden, von denen ist wesentlich Herr Professor Germann angeführt worden, Zch enthalte mich selbstverständlich jeder Aeußerung über die Person. Was die Sache anlangt, so hat der Herr ja allerdings die große Aufopferung gehabt, einer ganzen Anzahl von Mitgliedern dieses Hauses drei dickleibige Bände zuzusenden, in denen die Jmpffrage behandelt wird. ...

84 /1820
... Was nun unsere Auffassung von dem Zwange anbelangt, so kann ich wohl sagen: wenn es sich gegenüber der furchtbaren Pest, wie sie die Blatternkrankheit darstellt, die ein so intensives Kontagium hat, wie kaum eine andere Seuche, die den Menschen heimsucht, — wenn, sage ich, der gegenüber es sich blos um den Schutz des einzelnen Individuums handelte, und wenn ich mich nur dagegen zu schützen hätte, dann würde mich keine Macht der Welt und kein Gesetz dazu zwingen, an mir eine chirurgische Operation vornehmen zu lassen, die —das leugnen wir keinen Augenblick und leugnen es auch jetzt nicht — unter Umständen allerdings Gefahren für die Gesundheit herbeiführen kann. Aber, meine Herren, ich bin nicht im Stande, mich gegen die Gefahr zu schützen, die meine Nebenmenschen mir bringen, die nicht geimpft sind. Zeder Nichtgeimpfte, der die Blattern bekommt, ist thatsächlich eine öffentliche Gefahr. Sie sind nicht im Stande, meine Herren, im Omnibus, in der Droschke, bei der Begegnung auf der Straße sich gegen die Uebertragung des Pockenkontagiums zu schützen. Es ist eine sehr gewöhnliche Beobachtung, daß man mit den Kleidern die Krankheit auf Dritte übertragen kann, ohne selber daran erkrankt gewesen zu sein. Es ist eine durch fast hundertjährige Erfahrung konstatirte Thatsache, daß die Impfung, die einen ganz besonderen Prozeß, eine ganz — ich darf beinahe sagen — spezifische Krankheit für sich darstellt, im Stande ist, die Wirkung dieses Kontagiums zu vermindern, die Empfänglichkeit, die Sterblichkeit an den Blattern in einer ganz außerordentlichen Weise zu vermindern. ...

85 /1820
... Zm Eisenbahttdienste beschäftigte Personen, welche die ihnen nach diesem Gesetze oder den auf Grund desselben erlassenen Bestimmungen vermöge ihrer dienstlichen Stellung oder eines ihnen ertheilten Auftrages obliegende Pflicht der Anordnung, Ausführung oder Ueberwachung einer Desinfektion vernachlässigen, werden mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark, und wenn in Folge dieser Vernachlässigung Vieh von einer Seuche ergriffen worden, mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder Gefängniß bis zu einem Zahre bestraft, sofern nicht durch die Vorschriften des Strafgesetzbuchs eine der Art oder dem Maße nach schwerere Strafe angedroht ist. § 5. Der tz 6 des Gesetzes vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend (Bundsgesetzblatt S. 105), ist aufgehoben. Deutscher Reichstag. — Uebersicht der Geschäststhätigkeit.1 1389 Gegenstände derVerhandlung. BerichtenNr.:) Sitzungen und Redner. (Stenogr. Berichte.) Art der Erledigung. Antrag Richter (Meißen), dem tz 1 folgende Fassung zu geben: „DieEisenbahn-Verwaltungensind verpflichtet, Eisenbahnwagen, in welchen Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Schweine befördert worden sind, sowie Rampen, welche die ThierebeimEin- und Ausladen betreten haben, nach jedesmaligem Gebrauche einem Reinigungsverfahren (Desinfektion) zu unterwerfen, welches geeignet ist, die den Wagen und Rampen etwa anhaftenden Ansteckungsstoffe vollständig zu tilgen. Gleicherweise sind die bei Beförderung der Thiere zum Füttern, Tränken, Befestigen oder zu sonstigen Zwecken benutzten Geräthschaften zu desinfiziren. Auch kann angeordnet werden, daß die Vieh-Ein- und Ausladeplätze und die Viehhöfe derEisenbahn-Verwaltungennach jeder Benutzung zu desinfiziren sind. Nr. 33. Angenommen. 9. Sitzung. S. 139 bis 148. Richter (Meißen),GH.O. Reg. R. Starke, vr. Zinn, Freih.Nordeck zur Rabenau,vr. Löwe, G. O. Reg. R. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1876
Bd.: 42. 1876
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-42

ID: 00018385
86 /1820
... Es sind über 300 Menschen an der Seuche in dieser einzigen Provinz gestorben, namentlich schlimm aber heimgesucht wurde die Provinz Hannover. Dort sind in 6 Orten über 800 Menschen erkrankt. Neuerdings ist speziell in den Ortschaften meines Wahlkreises die Seuche ausgebrochen und allein in 3 Dörfern ist die Zahl der Erkrankungsfälle über 300 gewesen; die der Todesfälle habe ich nicht feststellen können. Außerdem ist die Seuche noch gewesen in Forbach und in anderen zahlreichen Orten. Meine Herren, die Gemeinden allein können sich nicht helfen ohne obligatorische Fleischschau. Sie wissen, wie die Sache staatsrechtlich liegt. Ein Zwang ist nicht möglich, so lange wir nicht eine Reichsgesetzgebung haben. Partikulargesetze bestehen darüber nicht. Außerdem ist eine außerordentlich schwierige Frage die der Entschädigung. Von der Presse ist über diese Frage sehr leicht hinweg gegangen worden, sie ist aber in der That sehr schwierig und entscheidend für den praktischen Erfolg. Der Gang, den die ganze Sache genommen hat, erinnert eigentlich — ich will damit durchaus keinen Angriff aussprechen — er erinnert an die früheren Zeiten der deutschen Angelegenheiten. Der Bundesrathsbeschluß ist vom 30. Zuni 1873 und erst am 1. Oktober 1874 trat die Kommission zusammen. Meine Herren, in der Reichsstatistik liegt im vierten Jahrgange im ersten Hefte ein ganz ausgezeichneter Bericht dieser Kommission vor. An den hiesigen Büreaus, sowohl dem Reichsbüreau als dem preußischen Büreau, liegt die Schuld nicht, diese Büreaus befinden sich dermalen unter ganz ausgezeichneter Direktion. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1877
Bd.: 46. 1877
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-46

ID: 00018390
87 /1820
... Und dennoch gelang es, selbst unter äußeren ungünstigen Verhältnissen, wie Lisvin in Danzig beobachtete, durch energische Anwendung der Revaccination der Seuche Herr zu werden. Unmittelbar und gleichsam mit der Sicherheit des Experiments läßt sich der Erfolg der Revaccination nach den Beobachtungen aus Pockenhospitälern darthun. Nach den Angaben von Dr. Marson, des Arztes im Londoner Pockenhause, welche das englische Blaubuch mittheilt, erkrankten in 17 Zähren, von 1825 bis 1842, keiner von den Wärtern, (Bericht der Kommission für Petitionen.) die sämmtlich vor dem Dienstantritt revaccinirt wurden. Bei einem Umbau im alten Pockenhause wurde eine große Anzahl von Arbeitern monatelang darin beschäftigt; davon wurden nur 2 von den Blattern befallen und zwar diejenigen, welche sich der Revaccination entzogen hatten. — Zn dem seit einer Reihe von Zähren von Dr. Zuelzer geleiteten Pockenhause der Charite gilt es als Erfahrungssatz, daß nur solche Individuen ohne Gefahr, blatternkrank zu werden, längere Zeit unter den Kranken verweilen dürfen, welche während der ersten 3 bis 4 Tage ihres Aufenthalts dort revaccinirt werden. Wird diese Vorsichtsmaßregel unterlassen, so erfolgt fast ohne Ausnahme die Infektion. Während der letzten großen Epidemien wurde hier die bekannte Beobachtung vielfach bestätigt, daß unter den Wäscherinnen und anderen Personen, welche mit Wäsche und Kleidern der Kranken in Berührung kommen, eine Ansteckung aus zweiter Hand erfolgt. Die Krankheit kann auf diese Weise in weite Kreise verschleppt werden. Diese Infektion hörte von dem Augenblick auf, als (auf Zuelzers Vorschlag) das betreffende Dienstpersonal geimpft wurde. Der letzte Erkrankungsfall unter denselben, der Or. ...

88 /1820
... Ebenso hätten ihm seine eigenen Erfahrungen im Elsaß, wo während und nach dem Kriege die französische ungeimpfte Bevölkerung der Seuche zu Hunderten erlag, die geimpften deutschen Soldaten nahezu intakt blieben, den Nutzen des Impfzwangs aufs Bestimmteste erwiesen. Jedenfalls liege durchaus kein Grund vor, auf eine Aenderung des Gesetzes einzugehen. Hiernach einigt sich die Kommission mit überwiegender Majorität zu dem Vorschlag: der Reichstag wolle beschließen: über die Petitionen Journal II. Nr. 100. 116. 176. 264. 274. 306. 307. 315. 323. 458. 465. 472. 473. 562. 570 und 657. zur Tagesordnung überzugehen. Berlin, den 27. April 1877. Die Kommission für Petitionen. Albrecht (Osterode), Vorsitzender. Dr. Thilenius, Berichterstatter. Bauer. Dieffenbach. Eisenlohr. Edler. Franssen. Feustel. v,. Frank. Grütering. v. Goßler. Dr. xbit. Frhr. v. Hertling. Hoffmann. Holthof. vr. pbil. Hirsch. v. Huber, vr. Klügmann. Graf v. Luxburg. Moeller. vr. Pfeiffer. Frhr. v. Pfetten. Prinz Radziwill (Beuthen). Richter (Meißen). Spielberg. Staudy. Udo Graf zu Stolberg-Wernigerode. vr. Westermayer, vr. Wachs. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 47. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-47

ID: 00018391
89 /1820
... Die im verflossenen Jahre wiederholt vorgekommenen Fälle von Einschleppung der Rinderpest haben, obwohl die rasche Unterdrückung der Seuche jedesmal gelungen ist, doch das Bedürfniß hervortreten lassen, den bestehenden Einfuhrverboten durch Verschärfung der bezüglichen Strafbestimmungen erhöhte Wirksamkeit zu verleihen. Voraussichtlich wird Ihre Mitwirkung zum Erlaß eines hierauf abzielenden Gesetzes in Anspruch genommen werden. Die Klagen über die aus der Verfälschung von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Gebrauchs sich ergebenden Gefahren haben an die verbündeten Regierungen die Pflicht herantreten lassen, Abhilfe durch die Reichsgesetzgebung zu schaffen. Unter Berücksichtigung der in Ihrer letzten Session bezüglich einer Revision der Gewerbeordnung laut gewordenen Wünsche sind zwei Gesetzentwürfe ausgearbeitet worden, von welchen der eine die rechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitern neu zu regeln, der andere die rasche und sachgemäße Erledigung von gewerblichen Streitigkeiten durch Einsetzung besonderer Gewerbegerichte zu sichern bestimmt ist. Beide Entwürfe sollen zur Beseitigung von Schwierigkeiten beitragen, mit welchen der deutsche Gewerbefleiß bisher zu kämpfen hatte und welche bei der leider noch immer fortdauernden ungünstigen Lage der allgemeinen Verkehrsverhältnisse doppelt lästig erscheinen. Zum Bedauern Seiner Majestät des Kaisers haben die über Erneuerung des Handelsvertrags mit Oesterreich-Ungarn gepflogenen Verhandlungen bisher nicht zum Ziele geführt. Um Zeit für weitere Verhandlungen zu gewinnen, ist der Vertrag einstweilen bis Ende Juni l. I. verlängert worden. Hoffentlich wird es in dieser Frist gelingen, eine Vereinbarung zu Stande zu bringen, welche den beiderseitigen handelspolitischen Interessen und dem zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn bestehenden freundnachbarlichen Verhältniß entspricht. ...

90 /1820
... Es gelang da, die in verhältnißmäßig sehr großem Umfange ausgebrochene Seuche in kurzer Zeit zu unterdrücken, aber dieser Fall hat auch wieder so recht ins Licht gesetzt, wie nothwendig es ist, gegen Viehseuchen überhaupt unsere Grenzen auf möglichst große Ausdehnungen zu schützen. Da aber ein internationaler Seuchenschutz leider noch lange zu den frommen Wünschen gehören wird, so ist es vorläufig ganz gewiß Sache des Reichs, wenigstens das mögliche zu thun und ein Vieh« seuchengesetz zu erlassen. Es wird durch eine solche Reichsgesetzgebung auch möglich sein, gewisse Härten, die das preußische Gesetz im Gefolge gehabt hat, auszugleichen. Meine Herren, ich bin auch hier wieder in der angenehmen Lage, von dem Gesundheitsamt in bester Weise sekundirt zu werden. Was unsere letzte Frage, die noch die Viehseuchenstatistik anlangt, anbetrifft, so glaube ich, die bedarf einer weiteren Begründung nicht, es versteht sich ja von selbst, daß eine derartige Gesetzgebung die Statistik zur Grundlage haben muß. Zch möchte daher an den Herrn Vertreter der Neichsregierung die Bitte richten um gefällige Auskunft darüber, ob und wann die von uns bezeichneten Gesetze etwa kommen werden, eventuell möchte ich aber auch bitten, uns die Hinderungsgründe anzugeben, die etwa entgegenstehen und namentlich, wenn möglich, wo sie entgegenstehen. Wir können uns in der That nicht mehr damit beruhigen, daß man uns sagt, die Gesetze sind in Vorbereitung. Die Vorbereitung hat nachgerade lange genug gedauert. (Bravo!) ...

91 /1820
... Deutschland während der Zahre 1872 bis 1877, und über die bei den Maßregeln zur Abwehr und zur Unterdrückung der Seuche gemachten Erfahrungen. Als Kommissarien des Bundesraths werden der heutigen Sitzung beiwohnen: bei der Berathung des Etats für die Verwaltung der kaiserlichen Marine, Kap. 19 Tit. 15 der Einnahmen: der kaiserliche Wirkliche Legationsrath Herr von Kusserow; bei der Beraihung des Antrags des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann: der kaiserliche Geheime Regierungsrath Herr Aschenborn. Ein Schreiben des Herrn Reichskanzlers ist eingegangen. Mit demselben werden die auf Kap. 1a Tit. 10 der einmaligen Ausgaben im Entwurf des Reichshaushaltsetats für 1878/79 bezüglichen Aktenstücke und Pläne, nämlich: 1.1 eine Mappe mit 6 Blatt photographischen Darstellungen der Katharinenkirche zu Oppenheim a. Rh., beziehungsweise deren einzelne Theile, 2.1 das Bauprojekt) umfassend 8 Blatt in einer Mappe enthaltene Zeichnungen, 3.1 eine Konvolut dazu gehöriger Berichte und Gutachten, mit dem Ersuchen übersandt, dieselben zur Einsicht im Reichstag offen zu legen. Die Pläne, Zeichnungen und Aktenstücke werden im Büreau des Reichstags zur Einsicht für die Herren Mitglieder offen liegen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist: mündlicher Bericht der Kommission für den Reichshaushaltsetat, betreffend das Kap. 1 der Einnahme: Zölle, Verbrauchssteuern und Aversen (Seite 102 des Hauptetats und Seite 4 der Anlage XII mit Beziehung auf Seite 28) (Nr. 73 der Drucksachen). Zch ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Grumbrecht, seinen Bericht zu erstatten und ertheile ihm zuvörderst zur Begründung des ersten Antrags der Kommission das Wort. ...

92 /1820
... Diese Handlung kann zum Verbrechen werden; sie wird dann zum Verbrechen, wenn sie ausgeübt worden ist in dem Bewußtsein, daß besondere Umstände vorhanden sind, welche die Gefahr begründen, daß das eingeführte Thier von der Seuche angesteckt ist. Hierbei meine ich nicht etwa nur die Kenntniß, daß das Vieh mit der Seuche behaftet ist, nein, schon die Kenntniß der besonderen Umstände, aus denen die Gefahr hervorgeht, charakterisirt die Handlung zu einer verbrecherischen. Sie werdm denjenigen , in dessen ...

93 /1820
... Stall die Seuche bereits ausgebrochen ist und der die im nämlichen Stall bis dahin befindlichen übrigen Thiere , auch bevor die Ansteckung derselben sich schon gezeigt hat, ausführt, den werden Sie des Verbrechens gewiß für schuldig halten. Ich registrire die Verbrechensstrase aus den Fall, wo im nämlichen Stall die Seuche ausgebrochen ist, ich gehe noch weiter; ich rechne auch den Ausbruch der Seuche in der betreffenden Ortschaft darunter. Aber, wenn nichts weiter hinzukommt, als daß nur das Ausfuhrverbot existirt und daß trotz dieses Ausfuhrverbots der Thäter, in der Absicht, einen Vermögensvortheil sich zu verschaffen, ein Thier ausgeführt hat , dann ist eine Zuchthausstrafe unter keinen Umständen gerechtfertigt. Herr Kollege von Behr-Schmoldow wollte neben der poenu arüinariu mildernde Umstände gestatten. Ich kann.auch diesem Vorschlag das Wort nicht reden , weil der Thatbestand des § 2 in dieser Allgemeinheit eine Verbrechensstrafe nicht rechtfertigt. Er hält es deshalb nothwendig, von dem .vagen h 2 diejenigen Merkmale herauszunehmen und in einen besonderen Paragraphen zusammenzufassen , welche den Thatbestand eines Verbrechens bilden. Aehnlich würde eine Umgestaltung des tz 4 stattfinden müssen. Bei tz 3 sind besondere Umstände angegeben, unter denen die Fahrlässigkeit immer zu unterstellen ist; ob dieselben korrekt sind, will ich hier nicht untersuchen. Hierüber zu sprechen, wird der Diskussion in zweiter Lesung vorbehalten sein. Zch schließe mich dem Herrn Vorredner darin an, daß der Gegenstand heut von der zweiten Lesung abgesetzt und auf eine spätere zweite Lesung verwiesen wird. ...
... Wäre das der Fall, dann kann mich die Rücksicht auf Harmonie mit dem Strafgesetzbuch nicht abhalten, hier das zu beschließen, was ich für nöthig halte, um die Einschleppung einer für den Nationalwohlstand so furchtbaren Seuche zu verhüten. (Sehr wahr!) Meme Herren, ich werde also meinerseits unter der erwähnten Bedingung sehr gern jeder Aenderung- die den Zweck des Gesetzes nicht gefährdet und die diese Harmonie in etwas höherem Grad herbeiführen kann, zustimmen. Meine Herren, ich möchte nur noch eine kurze und mehr persönliche Bemerkung dem verehrten Herrn Kollegen von Behr-Schmoldow gegenüber machen. Es hat mich sehr gefreut, daß er heute mit so großer Energie zum Schutz der Gesundheit des lieben Viehs eingetreten ist, daß er so eifrig plädirt hat für Ergreifung von Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest. Ich möchte ihn nur bitten, künftig auch nur die halbe Energie daran zu setzen, wenn es sich darum handelt, Maßregeln zum Schutz der Gesundheit der Menschen zu treffen. Vizepräsident Freiherr Schenk von Stauffenberg: Das Wort hat der Herr Abgeordnete von Schalscha. Abgeordneter von Schalscha: Meine Herren, ich stehe diesem Gesetzentwurf doch mit mehr Wohlwollen gegenüber als der Herr Abgeordnete Baer (Offenburg), der mit sehr vieler Beredtsamkeit und mit mehr juristischer Sachkenntniß als ich die Sache behandelt hat, und dem beizukommen mir schwer würde, wenn der Herr Abgeordnete doch nicht versäumt hätte, die Motive einigermaßen nachzulesen und die darin angeführten Paragraphen im Strafgesetzbuch nachzuschlagen. ...

94 /1820
... jahrelang kein Fall von Rinderpest irgendwo vorgekommen, die Maßregeln zur Abwehr der Rinderpest werden laxe, das Vertrauen, daß die Rinderpest niemals wieder ausbrechen könnte, ist gesteigert: das sind alles mildernde Umstände, bei welchen von der Zuchthausstrafe abgesehen werden könnte; aber in Fällen, wo ganz besondere Grenzsperren eingerichtet werden, in Fällen, wo es bekannt ist, daß drüben über der Grenze Fälle der Seuche vorgekommen sind in kürzerer Zeit, da müßte doch die Zuchthausstrafe einen Platz finden. Eine Frage drängt sich mir hier beim tz 2 auf, ob es nicht sehr wünschenswerth wäre, gegen diejenigen, die wegen Viehschmuggels schon einmal bestraft worden sind, die Polizeiaufsicht zu verfügen. Es würde mir das ganz außerordentlich angemessen erscheinen, wenn man den Leuten mehr auf die Finger sehen könnte, damit sie nicht in die Versuchung kämen, den Schmuggel auch ferner zu treiben. Endlich habe ich an dem Gesetz auszusetzen, daß es nicht allgemein genug gehalten ist. Das Gesetz bezieht sich bloß auf die Einfuhr über die Grenze. Zch glaube, es liegt gar kein innerer Grund vor, warum man die Bestimmungen dieses Gesetzes, wie es sich nun gestalten möge, nicht auch auf die Fälle ausdehnt, wo im Anland Sperrmaßregeln nothwendig geworden sind gegen Seuchenfälle, die im Inland vorgekommen sind. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 48. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-48

ID: 00018395
95 /1820
... als einen weiteren § 3 den Thatbestand aufzunehmen, daß dem Zuwiderhandelnden nicht bloß das Viehausfuhrverbot bekannt war, oder derselbe eine Absicht auf Vermögensvortheil hatte, was das Gesetz ja sehr weitgehend ansieht, sondern daß ihm auch die besonderen Umstände bekannt gewesen sind, aus denen zu folgern war, daß das Vieh, welches er ausführt, von der Seuche ergriffen ist. Zch habe hier, meine Herren, in tz 3 meines Vorschlags ursprünglich nur die Worte gehabt: „wußte oder den Umständen nach annehmen müßte, daß das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen ist. Diesem Thatbestand füge ich noch etwas bei. Zch habe in der ersten Lesung bereits ausgeführt, daß ich wegen der Bekanntheit ziemlich weit gehe; ich verlange von dem Zuwiderhandelnden nicht etwa, daß ihm besondere Symptome der Krankheit des Viehs bekannt gewesen sind, sondern ich erklärte, es genüge mir, wenn nur besondere Thatumstände örtlicher Natur ihm bekannt gewesen sind, aus denen er zum mindesten den Verdacht schöpfen konnte, daß das Vieh von der Seuche angesteckt ist. Zch gebe zu, für diese Auslegung mochte mein Vorschlag vielleicht etwas zu eng sein; ich füge deshalb den Beisatz bei: „oder daß es verdächtig ist, so daß der Satz nun heißt: „daß das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen oder derselben verdächtig ist. Wo also irgendwie ihm Thatbestände bekannt waren, aus denen er den Verdacht schöpfen konnte, ist er ein Verbrecher auch im Sinn meines Vorschlags. ...

96 /1820
... daß das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen oder derselben verdächtig ist, oder wenn er diese Zuwiderhandlung gewerbsmäßig betreibt, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein. Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Gefängniß nicht unter sechs Monaten zu erkennen. Präsident: Sodann ist ein Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Lasker zu H 2 eingereicht worden; ich ersuche, denselben zu verlesen. Schriftführer Abgeordneter Weigel. Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Annahme des Antrags Struckmann unter 141 der Drucksachen zum tz 2 statt „nicht unter sechs Monaten setzen: „nicht unter drei Monaten. Präsident: Der Herr Abgeordnete Struckmann hat das Wort. Abgeordneter Struckmann: Meine Herren, der Antrag, welcher meinen Namen an der Spitze trägt, ist das Resultat einer Besprechung zwischen verschiedenen Mitgliedern des hohen Hauses, welche sich für diesen Gegenstand interessiren, und die große Mehrheit dieser Herren hat sich über diesen Vorschlag geeinigt. Die Minoritätsanträge liegen vor in den Anträgen der Herren von Grävenitz und Graf Holstein und des Herrn Abgeordneten Baer (Offenburg). Wir sind nun davon ausgegangen, daß es bei der Größe der Kalamität, die die Rinderpest1 bereits1 über1 unser Vaterland1 gebracht hat, und von der das deutsche Reich noch stets bedroht wird, die bisher im Strafgesetzbuch angedrohten Strafen zu niedrig sind, daß auch das Zuchthaus an sich nicht zu verwerfen ist, da ja nicht allein die Gemeingefährlichkeit der Handlung sehr bedeutend ist, sondern da auch bei dem ausgesuchten Raffinement, mit welchem der Schmuggelhandel in diesen Grenzgebieten vielfach getrieben wird, die subjektive Strafbarkeit des Thäters in vielen Fällen eine hohe ist. ...
... Mir ist von einem Mitglied dieses Hauses, das in landwirthschaftlichen Dingen bewanderter ist als ich, mitgetheilt worden, daß der Fall, wo das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen ist, fast niemals vorkommen werde; denn, wenn es bereits ergriffen sei, dann sei es nicht mehr transportabel. Dem sucht nun der Kollege Baer dadurch zu begegnen, daß er hinzugefügt hat: „oder derselben verdächtig ist. Allein, meine Herren, ich frage Sie: ist das ein bestimmter Begriff, auf den sich ein besonderer Thatbestand gründen lassen kann? Entweder nimmt man den Ausdruck „verdächtig lax, dann kommt es auf dasjenige hinaus, was wir mit unserem Antrag wollen, oder man nimmt ihn streng, dann wird auch dieser Fall nur in seltenen Fällen sich nachweisen lassen, und zwar um so weniger, weil die nothwendigen Zeugen meist aus dem Ausland herbeizuschaffen sein werden, aus Rußland und Oesterreich, und das viel schwerer sein wird, als wenn sie im Inland sich befinden. Außerdem scheint mir gegen den Antrag Baer auch dessen große Kasuistik zu sprechen. In dieser Beziehung widerspricht er meines Erachtens vollständig dem System unseres Strafgesetzbuchs, das allerdings einzelne besonders schwere Fälle hervorgehoben hat, aber doch nur sehr selten und namentlich nicht mit drei Alternativen, wie in diesem Fall. Und wie gestaltet sich nun unser Gesetz, wenn wir den Baerschen Antrag annehmen? Zu den drei Hauptabstufungen, die die Regierungsvorlage bereits hat in dem tz 1, 2 und 4, bekommen wir noch eine dritte Abstufung in dem Antrag Baer, und dann sind noch verschiedene Unterabstusungen vorhanden. ...

97 /1820
... Er selbst hat als Abgeordneter wie auch in seinem Amt in Preußen gerade inbezug auf die Frage, wirksame Schutzmittel gegen die Viehseuche zu verschaffen, sich überaus verdient gemacht, und ich bin erfreut, aus dem Bericht zu ersehen, daß das Gesetz, welches wesentlich durch seine Beihilfe im Jahr 1869 entstanden ist, abgesehen von jeder Strafbestimmung, einen sehr wirksamen Schutz zur Verhütung der Ausbreitung dieser Seuche gegeben hat. Aber als der Herr Abgeordnete Friedenthal dann auf die Jurisprudenz einging und so gering darüber sprach, was man sich aus der Harmonie des Strafgesetzbuchs mache, da war er für mich nicht mehr Sachverständiger, da folgte ich seiner eigenen Ausführung, daß er mit diesen Dingen sich lieber nicht beschäftigen wolle. Diese allgemeinen Sätze: nachdem ich die Verwerflichkeit der Handlung dargestellt habe, muß die Handlung unterdrückt werden, und dabei ist das Strafgesetzbuch nicht mehr anwendbar; das Volk will die Unterdrückung der Sache und kümmert sich wenig um die Harmonie des Strafgesetzbuchs, —1 diese allgemeinen Sätze sollte man in gesetzgeberischen Räumen als Argument nicht anführen, denn es muß jedes Interesse ohne Unterschied, auch das der juristischen Empfindung, zu seiner vollen Geltung kommen. Ich glaube, daß dieses Gesetz in dem vorberathenden Stadium die Mitwirkung des Herrn Abgeordneten Friedenthal gefunden hat; wenn das aber richtig ist, so würde seine Rede auch darauf passen, daß durchaus nicht die Zuchthausstrafe nach dem Vorschlag des Abgeordneten .Struckmann abgemildert werde. ...

98 /1820
... : Der Reichstag wolle beschließen: den h 2 dahin zu fassen: Wird die Zuwiderhandlung in der Absicht begangen, sich oder einem anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen, so tritt Gefängniß nicht unter drei Monaten ein, und sodann als neuen §3folgende Bestimmung aufzunehmen: Wenn im Fall des tz 2 der Zuwiderhandelnde wußte, oder den Umständen nach annehmen mußte, daß das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen oder derselben verdächtig ist, oder wenn er diese Zuwiderhandlung gewerbsmäßig betreibt, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Zähren ein. Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Gefängniß nicht unter sechs Monaten zu erkennen. Präsident: Zch ersuche diejenigen Herren, sich zu erheben, welche das eben verlesene Amendement annehmen wollen. (Geschieht.) Das ist die Minderheit; das Amendement ist abgelehnt. Es kommt jetzt das schriftlich vorliegende Unteramendement des Herrn Abgeordneten Lasker zu dem Amendement Struckmann. Auch hier gilt, wenn es angenommen wird, die Regel, daß über dasselbe in der nächsten Sitzung noch einmal, wenn es gedruckt vorliegt, abgestimmt werden muß. Zch ersuche den Herrn Schriftführer, das Unteramendement Lasker zu verlesen. Schriftführer Abgeordneter Wölfe!: Der Reichstag wolle beschließen: für den Fall der Annahme des Antrags der Abgeordneten Struckmann und Genossen (Nr. 141 der Drucksachen) zu tz 2 statt „nicht unter sechs Monaten zu setzen: „nicht unter drei Monaten. Präsident: Zch ersuche diejenigen Herren, welche das eben verlesene Amendement annehmen wollen, aufzustehen. (Geschieht.) Wir bitten um die Gegenprobe. Zch ersuche diejenigen Herren, sich zu erheben, welche das Amendement nicht annehmen wollen. (Geschieht.) ...

99 /1820
... Zahre lang hat die Rinderpest in Holland gewüthet; die Holländer gaben wohl ein Journal heraus, „die Runderpest genannt, und theilten darin alles die Seuche betreffende mit. Hätten sie statt des Journals Keulen ausgegeben, wie wir sie anwenden, wäre auch bei ihnen bald die Rinderpest erstickt. (Sehr wahr!) Wir haben darunter gelitten, daß in Holland nicht energischer eingegriffen ist, und ich mache gerade bei dem tz 4, wo es sich um die Übertretungen handelt, infolge deren Vieh zu schaden kommt, darauf aufmerksam, daß die Dinge sehr bedenklich liegen inbezug auf zwei Punkte, nämlich bezüglich des Kontagiums und der Znkubationsfrist. Wir haben damals einen merkwürdigen Fall der Ansteckung erlebt, nämlich daß, als eine kleine Viehheerde auf eine halbe Stunde Entfernung bei einem Gehöft vorbeigetrieben wurde, wo konstatirt ist, daß seitens des Gehöfts gar keine Verbindung nach Holland oder in eine infizirte Gegend stattgefunden hatte, die Seuche das Vieh dieses Gehöfts ergriffen hat, und es ist nun anzunehmen, daß auf diese weite Entfernung das Kontagium übertragen wurde. Man sieht also, wie ungemein gefährlich die Rinderpest nach dieser Seite, wie ansteckend sie ist. Ferner fehlte es uns bisher ganz an festen Anhaltspunkten bezüglich der Znkubationsfrist, und das ist ein weiterer Uebelstand, der die Seuche so sehr gefährlich macht. (Sehr richtig!) Und nun, meine Herren, wen treffen die Verluste durch die Rinderpest am härtesten? Das möchte ich hervorheben, weil man in so vielen Kreisen denkt, daß nur die großen Grundbesitzer und Viehzüchter ein besonderes Interesse zur Sache hätten und an dem Gesetz. ...
... , die in der böswilligsten Absicht, wissend welchen ungeheuren Schaden sie anrichten, dennoch durch Uebertretungen der Einfuhrbestimmung und so weiter zur Verbreitung der Seuche beitragen. Zch kann Sie kaum noch ersuchen, daß Sie abweichend von dem eben gefaßten Beschluß zu § 2 dennoch das Amendement Struckmann annehmen, wie es vorliegt. Zch glaube. Sie werden in Konsequenz des eben gefaßten Beschlusses dem Antrag Lasker beitreten. Zch habe aber geglaubt, Sie auf diesen Gesichtspunkt noch Hinweisen zu müssen, weil es Sie vielleicht noch dazu führen kann, in der dritten Lesung den § 2 nach dem Amendement Struckmann, also die Bestimmung anzunehmen, daß nicht unter sechs Monate zu erkennen ist. (Bravo!) 115* ...

100 /1820
... Damals hatten wir es zu thun mit der Handlung ohne Rücksicht auf den eintretenden Erfolg; hier, meine Herren, haben wir den schrecklichen Erfolg, daß die Seuche durch den Schmuggel, durch die Gesetzesübertretung verbreitet ist, und dadurch nimmt das ganze Verhältniß eine andere Gestalt an. Meine Herren, dieselbe Handlung kann Tödtung und kann bloße Verwundung sein ; der Erfolg ist es, worauf es bei der Strafbemessung ankommt. Hier ist der Erfolg der allerschlimmste, der nicht bloß das Eigenthum des einzelnen, sondern unsere Nationalwohlfahrt bedroht. Daher meine ich, daß wir hier vollkommen unabhängig von der ersten Abstimmung bei dieser zweiten uns entscheiden können. Meine Herren, wählen Sie nun den Struckmannschen Antrag infolge des früheren Beschlusses oder den von Grävenitzschen, jedenfalls bitte ich Sie dringend, in diesem Fall wenigstens nicht herunterzugehen von dem Minimum, welches Ihnen vorgeschlagen ist, auf das geringere Maß, welches der Abgeordnete Lasker will. Ich habe schon betont, meine Herren, es ist hier nicht derselbe Fall. Wenn Sie hier im Reichstag jetzt auch in diesem schlimmsten Fall auf die Hälfte des Strafminimums heruntergehen, dann geben Sie dem später erkennenden Richter eine Direktive dahin, möglichst milde zu sein, soweit irgendwie das Gesetz es gestattet, und, meine Herren, gerade umgekehrt wünsche ich, daß Sie recht streng und derb es dem Richter und dem Volk sagen: dieses schwere Verbrechen wollen wir hart bestraft wissen. (Bravo!) Präsident: Der Herr Abgeordnete Dr. Lasker hat das Wort. Abgeordneter Dr. ...


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