Verhandlungen des Deutschen Reichstags

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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 48. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-48

ID: 00018395
101 /1820
... Zst infolge der Zuwiderhandlung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so ist in dem Fall des tz 1 auf Gefängniß nicht unter drei Monaten, in dem Fall des tz 2 auf Zuchthaus bis zu zehn Zähren oder Gefängniß nicht unter sechs Monaten, in dem Fall des § 3 auf Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder auf Gefängniß bis zu Einem Zahr zu erkennen.1 . Präsident: Zch ersuche diejenigen Herren, aufzustehen, welche den eben verlesenen § 4 annehmen wollen. (Geschieht.) . Das ist die Mehrheit; der § 4 ist angenommen. Zch eröffne die Diskussion über die Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes. — Das Wort wird nicht gewünscht; ich schließe die Diskussion und konstatire, daß Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes in zweiter Berathung angenommen worden sind. Es wäre damit der erste Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Wir gehen über zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Berathung des Berichts der Reichsschulde«kommisfion über die in Nr. 90 der Drucksachen angegebenen Gegenstände. Zch bemerke, meine Herren, daß diese Berathung, wie ich bereits bei dem Vorschlag der Tagesordnung erwähnt habe, nur eine einmalige fein wird. Zch eröffne die Diskussion und ertheile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Hammacher. Abgeordneter Dr. Hammacher: Meine Herren, ich beantrage, diesen und den folgenden Bericht an die RechnungsSitzung am 9. April 1878. kommission zu überweisen. ...

102 /1820
... Zst in Folge der Zuwiderhandlung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so ist in dem Fall des tz I auf Gefängniß nicht unter drei Monaten, in dem Fall des tz 2 auf Zuchthaus bis zu zehn Zähren oder Gefängniß nicht unter einem Zahr, in dem Fall des tz 3 auf Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder auf Gefängniß bis einem Zahr zu erkennen. Präsident: Zch ersuche diejenigen Herren, sich zu erheben, welche den eben verlesenen tz 4 nunmehr annehmen wollen. (Geschieht.) Das ist die Mehrheit; der tz 4 ist angenommen. Zch eröffne die Diskussion über Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes. — Auch hier wird das Wort nicht gewünscht; die Diskussion ist geschlossen. Einleitung und Ueberschrist des Gesetzes sind, wie ich hiermit konstatire, angenommen. Meine Herren, das Gesetz ist mit zwei Abänderungen angenommen, die aber gedruckt vorliegen; es sind das die Abänderungsanträge der Herren Abgeordneten Dr. von Beseler und Dr. von Schwarze, u und b. Wir müßten nach der Geschäftsordnung jetzt noch eine neue Zusammenstellung veranlassen und erst in der nächsten Sitzung die Abstimmung über das Gesammte des Gesetzes vornehmen. Vielleicht verzichtet aber der Reichstag, wie das schon so vielfach vorgekommen ist, auf die Anfertigung dieser Zusammenstellung. (Zustimmung.) Es wird dem nicht widersprochen, von keiner Seite widersprochen; wir können also sofort über das Ganze des Gesetzes abstimmen. Zch ersuche nunmehr diejenigen Herren, welche das Gesetz, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote, wie es vorhin im einzelnen angenommen ist, nunmehr definitiv und im ganzen annehmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht.) ...

103 /1820
... folgende Bestimmung aufzunehmen: Wenn im Falle des § 2 der Zuwiderhandelnde wußte, oder den Umständen nach annehmen mußte, daß das einzuführende Vieh von der Seuche ergriffen oder derselben verdächtig ist, so tritt Zuchthausstrafe bis zu 5 Zähren ein. Sind mildernde Umstände vorhanden, so ist auf Gefängniß nicht unter 6 Monaten zu erkennen. — Nr. 142. Abgelehnt. Antrag Struckmann: Zu tz 2, hinter: „Zuchthausstrafe bis zu fünf Zähren einzuschalten: „oder Gefängniß nicht unter sechs Monaten; — Nr. 141 In. — Angenommen. Deutscher Reichstag. — Uebersicht der Gefchäftsthätigkeit. 1783 Gegenstände der Verhandlung. Sitzungen und Redner. Berichten Nr.:) Art. 10. Beschlagnahme von Gegenständen, welche sich zur Zeit der Festnahme im Besitze des Auszuliefernden befinden. Art. 11. Durchführung der Auszuliefernden durch das Landesgebiet der vertragenden Theile. Art. 12. Verzichtleistung auf die Erstattung der Kosten, welche beiden Theilen aus der Festnahme und dem Unterhalte des Auszuliefernden und seinem Transport bis zur Grenze erwachsen. Art. 13 u. 14. Ladung und Vernehmung von Zeugen. Art. 15. Mittheilung von Beweisstücken oder von Urkunden. Art. t 6. Wechselseitige Mittheilung der Straferkenntnisse. Art. 17. Anwendung der Bestimmungen des Vertrages für die auswärtigen Besitzungen Spaniens. Art. 18. Beginn und Geltungsdauer des Vertrages. (Stenogr. Berichte.) ZS. Sitznng S. 1430. Präs. Dr. v. Forckenbeck. III. Berathung. 33. Sitzung S. 1487. Präs. Or. v. Forckenbeck. Art der Erledigung. — Nothwendigkeit der Besprechung der Denkschrift. 14. Sitzung S. 348 «. 34S. v. Kardorff. Präs. Dr. v. Forckenbeck. Richter (Hagen), v. Kardorff. Dr. Bamberger. Präs. d. R. K. A. Staatm. Hofmann. Nicht zur Berathung gelangt. ...

104 /1820
... Zst in Folge der Zuwiderhandlung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so ist in1 dem1 Falle1 des1 tz1 11 auf1 Gefängniß1 von drei Monaten bis zu fünf Zähren, in1 dem1 Falle1 des1 21 auf1 Zuchthaus1 bis zu zehn Zähren, in1 dem1 Falle1 des1 tz1 31 auf1 Geldstrafe1 bis zu zweitausend Mark oder auf Gefängniß bis zu einem Jahre zu erkennen. Antrag Struckmann zu tz 4: 1.1 statt: „Gefängniß von drei Monaten bis zu fünf Zähren zu setzen: „Gefängniß nicht unter drei Monaten; 2.1 hinter: „Zuchthaus bis zu zehn Zähren einzuschalten: „oder Gefängniß nicht unter einem Jahre. — Nr. 1411b. Angenommen. III. Berathung. auf Grund der Zusammenstellung der in II. Berathung gefaßten Beschlüsse. — Nr. 162. Spezialdiskussion. § 1. §2. Wird die Zuwiderhandlung in der Absicht begangen, sich oder einem Anderen einen Vermögensvortheil zu verschaffen oder einem Anderen Schaden zuzufügen, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Zähren oder Gefängniß nicht unter drei Monaten ein. tz 3. § 4. Zst in Folge der Zuwiderhandlung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so ist in dem Falle des tz 1 auf Gefängniß nicht unter drei Monaten, in dem Falle des tz 2 auf Zuchthaus bis zu zehn Zähren oder Gefängniß nicht unter sechs Monaten, in dem Falle des tz 3 auf Geldstrafe bis zu zweitausend Mark oder auf Gefängniß bis zu einem Jahre zu erkennen. ...

105 /1820
... 1877 und über die bei den Maßregeln zur Abwehr und zur Unterdrückung der Seuche gemachten Erfahrungen, nebst Ueberverluste, sowie über die durch die Seuche verursachten Kosten. Unter Nr. 83 abgedruckt und vertheilt. — Von dem Verein der Thierfreunde in Büdingen wird außerdem unbedingter Schutz für die Igel, Spitzmäuse, Kröten, Eidechsen und Nattern beantragt. — Elfter Bericht der Petitionskommission. Berichterstatter: Abg. Witte. — Nr. 258 ^ mit dem Antrage: die qu. Petitionen dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, die Petition des Vereins der Thierfreunde in Büdingen indessen nur, insoweit sich solche auf Vögel bezieht, im Uebrigen aber über letztere zur Tagesordnung überzugehen. 4.1 Gesetz, betreffend die Deklarationen für die Handelsund Schifffahrtsstatistik, ä. ä. Hamburg, den 24. März 1874. 5.1 die verschiedenenMethodender Statistik des auswärtigen Waarenverkehrs in Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, Oesterreich, Italien, Frankreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien und England. Unerledigt geblieben. I.Berathung. — Format und Farbe der Stimmzettel. Stimmzettelkouverts. Abhaltung der Wahlen und Ermittelung der Wahlergebniffe an Sonntagen. Ordnungsgemäßere Aufstellung und Feststellung der Wählerlisten. — 3». Sitznng S. 86S bis 876. Blos.Frankenburger.Dr.Dernburg.Dr.Völk. Most. Der Wahlprüfungskommifsion zur Vorberathung überwiesen. Wegen Schlusses der Session unerledigt geblieben. Unerledigt geblieben. Wegen Schlusses der Session nicht in xlono zur Berathung gelangt. als giltig zu betrachten sind. — Sten. Ber. S. 181, 211, 265, 597, 753, 821, 965, 1203, 1525. — Mißbrauch der Kanzel zu Wahlagitationen. Ungenügende Besetzung des Wahlvorstaudes. Halten von Ansprachen während des Wahlaktes im Wahllokal. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1878
Bd.: 49. 1878
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 yb,A-49

ID: 00018396
106 /1820
... -1 83.1 Denkschrift über das Vorkommen der Rinderpest in Deutschland während der Jahre 1872 bis 1877 und über die bei den Maßregeln zur Abwehr und zur Unterdrückung der Seuche gemachten Erfahrungen . . . -1 84. Mündlicher Bericht der Wahlprüfungs-Kommission über die Erledigung des Reichstagsbeschlusses vom 2. Mai 1877, betreffend die Wahl des Abgeordneten Gleim im 6. Wahlkreise des Regierungsbezirks Kassel . . . -1 85. Mündlicher Bericht der Wahlprüfungs-Kommission, betreffend die Wahl des Reichstagsabgeordneten Dr. Julius Pfeiffer im 1. Königl. sächsischen Wahlkreise . . . -1 86.1 Mündlicher Bericht der Kommission für den Reichshaushaltsetat über den derselben zur Vorberathung überwiesenen Titel 1. Kapitel 3 der fortdauernden Ausgaben des Etats des Reichskanzleramts (Kontrole der Zölle und Verbrauchssteuern) ........ -1 87.1 Mündlicher Bericht der Kommission für den Reichshaushaltsetat über die derselben zur Vorberathung überwiesenen Theile des Etats der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung . . . . . 88. Antrag Dr. Franz und Genossen, wegen Vertagung der gegen den Abgeordneten Stötzel bei dem Königlichen Obertribunal in Berlin, bezw. bei dem Appellationsgericht in Hamm schwebenden Strafverfahren, für die Dauer der Reichstagssession -1 89.1 Zweiter Bericht der Kommission für Petitionen. . . -1 90.1 Bericht der Reichsschulden-Kommission (vom 27. April 1877): I. über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Bundes, bezw. des Deutschen Reichs; II. über ihre Thätigkeit in Ansehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds, des Festungsbaufonds und des Fonds für Errichtung des Reichstagsgebäudes; III. ...

107 /1820
... Für erfolgreiche Inangriffnahme dieser Thätigkeit erscheint die Einführung einer Seuchenstatistik geboten, mit der Maßgabe, daß von jedem Ausbruche einer Seuche und deren Ausbreitung der Reichsregierung immer und sofort, bezw. in kurzen Zwischenräumen Mittheilung gemacht werden muß. Die Verarbeitung des statistischen Materials wird alsdann Sache des Gesundheitsamts sein. Noch in hohem Grade unzulänglich haben sich bei Ausbruch größerer Epidemieen und Epizootieen die bisher ausgeführten prophylaktischen Maßregeln erwiesen. Namentlich ist es die Desinfektion, welche nach den gemachten Erfahrungen noch sehr Vieles zu wünschen übrig läßt. Es ist zwar festgestellt, daß bei der Massenhaftigkeit der der menschlichen Gesundheit sich entgegenstellenden infektiösen Einflüsse eine Unschädlichmachung derselben durch chemische Agentien wohl niemals durchführbar sein wird, sondern daß Reinlichkeit und Lufterneuerung vorzugsweise für eine wirksame Verfolgung dieses Zwecks in Anspruch genommen werden müssen. Doch wird man die Desinfektion besonders gefährdeter Wohnstätten, in Krankenhäusern, Waisenhäusern, Kasernen, Schlachthäusern u. s. w. nicht ganz entbehren können. Leider haben sich nun auch hier die bisher gewonnenen Ermittelungsresultate nur wenig ausreichend erwiesen und sind noch viele Untersuchungen nothwendig, um die eigentlichen Beziehungen der Desinfektionsmittel zu den Znfektionsstoffen im Speziellen festzustellen. Das Gesundheits-Amt hat diesen Gegenstand in den Bereich seiner Arbeiten gezogen und hofft mit den Resultaten seiner Untersuchungen dereinst einen namhaften Beitrag zur Lösung dieser Frage liefern zu können. ...

108 /1820
... Die Seuche war durch eine Heerde von 50 russischen Ochsen, die der Kommissionär Nielsen in Hamburg aus Kronstadt bezogen hatte, eingeschleppt. Die Heerde, welche am 17. Zuli von Lübeck in Hamburg eingetroffen war, hatte auf der Flur in Eimsbüttel, die an die Lockstedter Flur grenzt, geweidet. Am 19. Zuli waren von den Ochsen 40 Stück nach England weiter transportirt und 9 Stück in Hamburg geschlachtet, während 1 Stück nach den Ermittelungen pestkrank gewesen und beseitigt war. Das Kontagium ist auf die in der Lockstedter Flur weidenden Thiere wahrscheinlich durch Vermittelung von Menschen, die mit dem Nielsenschen Vieh in Berührung gekommen waren, übertragen. Behufs Unterdrückung der Seuche wurden in Lockstedt 26 Stück Vieh getödtet. 2. Regierungsbezirk Coblenz. Am 4. Dezember 1872 kam ein vereinzelter Rinderpestfall in Neuendorf bei Coblenz vor. Die Einschleppung der Seuche war durch einen Transport Ochsen bewirkt, welchen die Händler Gebrüder Heß zu Offenbach über Passau, Nürnberg, Würzburg bezogen hatten. II. Hamburgisches Gebiet. Am 18. August 1872 wurde die Rinderpest bei einer gefallenen und bei einer kranken Kuh in der Gemeinde Eppendorf festgestellt. Der Ansteckungsstoff war höchstwahrscheinlich durch Menschen, welche die verseuchten Weiden zu Eimsbüttel oder zu Lockstedt passirt hatten, eingeschleppt. Zur Unterdrückung der Seuche wurden 13 Stück Rindvieh und 2 Ziegen getödtet. Am 26. August kam die Seuche unter dem Viehbestände des Gasthofs Andreasbrunnen, welcher an der Eppendorfer Chaussee liegt, zum Ausbruch. Die in dem Gehöft vorhandenen 18 Kühe und 5 Ziegen wurden getödtet. Am 27. ...
... September trat die Seuche in der Stadt Hamburg auf und mußten daselbst im Ganzen 18 Stück Rindvieh getödtet werden. Die Art der Einschleppung des Ansteckungsstoffes hat nicht nachgewiesen werden können. 87 ...

109 /1820
... September hatte sich die Seuche in Roßberg auf 12 Gehöfte und in Beuthen mit Dombrowa auf 9 Gehöfte verbreitet. Dieselbe war außerdem in zwei Gehöften zu Moczickowitz ausgebrochen. Diese schnelle Verbreitung der ! Krankheit war auf die Benutzung eines Zuchtstiers zu Roßberg, der mit infizirtem podolischen Vieh in Berührung gekommen war, zurückzuführen. Zn der Zeit vom 16. bis 30. September fand noch eine Verschleppung der Seuche nach den Ortschaften Bobreck und Deutsch-Piekar statt, und am 13. Oktober wurde der Ausbruch der Seuche auch in einem Gehöfte zu Scharley festgestellt. Darauf kam Ende Oktober noch ein vereinzelter neuer Pestfall vor. Zm Ganzen sind in den genannten Ortschaften 87 Gehöfte verseucht, 154 Stück Vieh erkrankt, 22 Stück gefallen und 633 Stück getödtet. 2.1 Regierungsbezirk Liegnitz. Am 12. Dezember 1873 wurde ein Rinderpestfall in dem Dorfe Wiednitz, Kreis Hoyerswerda, konstatirt, nachdem bereits mehrere Stück Rindvieh unter rinderpestähnlichen Erscheinungen gefallen waren Bis zum 16. Dezember wurden in 3 Gehöften 18 Stück Vieh als rinderpestkrank bezw. rinderpestverdächtig getödtet. Eine weitere Verbreitung hat die Seuche nicht erlangt. H. Königreich Bayern. Am 15. November 1873 erfolgte ein Ausbruch der Rinderpest in der Gemeinde Hindschlag, Bezirksamt Wolfstein, Kreis Nieder-Bayern. Außerdem wurden in Wildenranna und Sonnen, Bezirksamt Wegscheid, rinderpestverdächtige Erkrankungen beobachtet. Nach den angestellten Ermittelungen war die Seuche durch eine Viehheerde eingeschleppt, die von Händlern in Steyermark und Kärnthen angekauft und wahrscheinlich auf dem Transport durch OberOesterreich, wo Anfang November an verschiedenen Orten Pestausbrüche konstatirt wurden, infizirt war. Bis zum 29. ...
... Januar, als die Gruben zur Aufnahme des gefallenen und des zu tödtenden Viehes fertig waren, hatte die Seuche in dem Maststalle schon 17 Thiere weggerafft. Am 11. Januar hatte sich auch bereits ein Krankheitsfall unter den in einem andern Stalle stehenden Kühen gezeigt. Als die Tödtung des Viehbestandes, welcher vor Ausbruch der Seuche 75 Stück betragen hatte, vorgenommen werden konnte, zeigten sich 43 Thiere krank. Derjenige Ochse von dem alten Bestände in Kaltwasser, welcher in dem Maststalle in der Nacht vom 2. bis 3. Januar unmittelbar neben den neu zugekauften Ochsen gestanden hatte, war gleich darauf nach dem zu dem Gute gehörigen Vorwerke Karolinenhof gebracht, wo nur Schafe aufgestellt waren, weil der Gutspächter glaubte, durch die Entfernung dieses Ochsen die weitere Verbreitung der Krankheit verhüten zu können. Der Ochse erkrankte in Karolinenhof am 10. Januar an der Pest. Die Schafe, welche sich in einem entlegenen Stalle des Gehöftes befanden, blieben von der Seuche verschont. Am 26. Januar wurde der Ausbruch der Rinderpest in dem Gehöfte eines Gärtners in Soßnitza, Kreis Zabrze, festgestellt. Von den zwei Kühen des Gehöftes war eine bereits gefallen und die andere krank. Behufs der schnellen Unterdrückung der Seuche wurde auch die einzige, anscheinend gesunde Kuh in dem benachbarten Gehöfte getödtet. Auf welchem Wege die Seuche in Soßnitza eingeschleppt war, konnte nicht ermittelt werden. Die Einschleppung hatte wahr- ...

110 /1820
... Die Seuche war durch zwei Ochsen eingeschleppt, welche der Lieferant, Fleischer Winkler in Brieg, auf dem Schlachtviehmarkte in Breslau am 4. Januar von dem Viehhändler Blendowski aus Beuthen gekauft und am 5. und 6. Januar nach der Fabrikwirthschaft Konkordia getrieben hatte. Von diesen Ochsen fiel einer am 11. Januar, nachdem er an Durchfall gelitten hatte; der andere erkrankte am 12. Januar und wurde am 15. dess. behufs Feststellung der Krankheit getödtet. Außer 66 Ochsen in dem verseuchten Stalle waren in einem anderen Stalle noch 3 Milchkühe und in einem dritten Stalle 8 Hammel vorhanden. Auch die Kühe und die Hammel wurden getödtet. Bevor die Gruben zur Verscharrung fertig gestellt werden konnten, waren noch 3 Thiere gefallen und 30 erkrankt. Der Viehhändler Blendowski, von welchem jene beiden, in der Wirthschaft Konkordia erkrankten Ochsen gekauft waren, hatte am 4. Januar 31 Stück Vieh aus der Rechten Oder-Ufer-Eisenbahn nach Breslau auf den Schlachtviehmarkt gebracht. Durch diesen Viehtransport ist unzweifelhaft eine Verseuchung des Breslauer Marktes verursacht worden. Die zugeführten kranken Thiere konnten auf dem Marktplatze mit anderen Thieren in Berührung kommen und mußten auch den Stall mit Ansteckungsstoff verunreinigen, in welchem sie, insoweit sie nicht schon am 4. Januar verkauft waren, die folgende Nacht zubrachten. Höchst wahrscheinlich hatte aber schon früher, nämlich Ende Dezember 1876, eine Einschleppung der Seuche in Breslau stattgefunden. Da die Schließung des Viehmarktes erst am 17. Januar erfolgte, so konnte derselbe den Ausgangspunkt weiterer Verschleppungen der Seuche bilden. ...
... Die Seuche war in das Gehöft durch eine Kuh eingeschleppt, dis am 5. Januar vom Fleischer Giesel in Breslau gekauft, am 15. Januar von demselben wieder zurückgenommen und auf dem Schlachthose in Breslau geschlachtet war. Das Fleisch der Kuh war verwerthet. Der rc. Giefel will die Kuh von dem Händler Marowski, der in der Gegend von Grottkau wohnt, gekauft haben; nach einer anderen Angabe soll dieselbe jedoch mit der Rechten Oder-Ufer-Eisenbahn nach Breslau auf den Schlachtviehhof gekommen sein. Sie könnte dann zu dem Blendowskischen Transporte gehört haben. Andernfalls wäre anzunehmen, daß die Kuh auf dem Breslauer Schlachtviehhofe infizirt worden war. Am 30. Januar kam die Seuche in einem zweiten, dem Zimmerschen gegenüber liegenden Gehöfte zum Ausbruch. In dem Gehöfte standen 3 Stück Vieh, von welchen 1 Stück offenbar rinderpestkrank war. Am 1. Februar wurde der Ausbruch der Seuche unter dem 8 Stück betragenden Viehbestände eines dritten, ebenfalls in der Nähe des zuerst verseuchten Zimmerschen liegenden Gehöftes konstatirt. Die Einschleppung des Kontagiums in dieses Gehöft hatte höchstwahrscheinlich bei Gelegenheit des Transportes des Viehes aus dem zuerst verseuchten Gehöfte nach der Grabstelle stattgefunden. Am 19. Februar fand die Konstatirung der Pest unter dem Vieh des Ortsvorstehers Schneider statt. In dem Stalle war bereits am 11. Februar eine Kuh nach zweitägiger Krankheit gefallen, aber nicht für rinderpestkrank erklärt worden. Das Gehöft war jedoch abgesperrt, weil der Fall wenigstens als verdächtig betrachtet wurde. Am 16. Februar erkrankte die zweite Kuh, bei welcher dann einige Tage später die Pest festgestellt werden konnte. ...

111 /1820
... Februar wurde der Ausbruch der Seuche unter dem 16 Haupt zählenden Viehstande des Ackerbürgers L. Bechly in Prenzlau konstatirt. Die Einschleppung war durch einen Ochsen bewirkt, welchen der Schlächter Siebert in Prenzlau am 15. Januar auf dem Viehhofe in Berlin gekauft und am 17. dess. an den re. Bechly in Prenzlau übergeben hatte. Zwei andere, mit jenem zusammen angekaufte Ochsen hatte der rc. Siebert am 16. Januar nach Schönwerder gebracht, wo sie sofort geschlachtet worden waren. Die Ochsen stammten aus Ostpreußen und waren am 10. Januar auf den Berliner Viehhof gekommen, also unzweifelhaft erst daselbst infizirt. Der an Bechly übergebene Ochse erkrankte am 18. oder 19. Januar, in Folge dessen Siebert ihn am 22. Januar zurücknahm und schlachtete. Am 29. Januar erkrankte eine Kuh in dem Bechlyschen Stalle und verendete am 5. Februar; am 31. Januar erkrankte eine zweite Kuh und fiel in der Nacht vom 6. bis 7. Februar. Bei der Konstatirung der Krankheit am 7. Februar fanden sich noch drei kranke Kühe, und von diesen eine schwerkranke nebst dem Kadaver der in der Nacht vorher verendeten Kuh im Schasstalle vor. Es wurden deshalb auch die in jenem Stalle befindlichen 185 Schafe, sowie eine Ziege getödtet. Am 13. Februar zeigte sich die Rinderpest in den beiden Nachbargehöften bei je einer Kuh. In dem einen Gehöfte befanden sich 15 Haupt Rindvieh und 100 Schafe, die sämmtlich getödtet wurden; in dem andern Gehöfte standen 15 Stück Vieh. Am 22. Februar wurde der Ausbruch der Seuche in Stahnsdorf, Kreis Teltow, festgestellt. ...
... Die Seuche war in das Gehöft, in welchem 9 Stück Vieh standen, angeblich von dem Nachbargehöste eingeschleppt. In letzterem war bereits am 9. Februar eine Kuh gefallen und warm außerdem am 11. dess. noch 6 Kühe krankheitshalber abgeschlachtet worden. Eine Kuh war übrig geblieben. Am 1. März brach die Seuche noch in einem dritten Gehöfte, welches der Schwester des Besitzers des vorerwähnten Gehöftes gehörte, aus. In dem Gehöfte standen 4 Kühe. Angeblich waren auch in der Stadt Teltow am 6. und am 15. Februar kranke Kühe geschlachtet worden, und ist es nicht unwahrscheinlich, daß die Seuche schon im Januar in den Kreis Teltow eingeschleppt war. Sicheres konnte darüber nach erfolgter Konstatirung des Ausbruchs nicht mehr ermittelt werden. 6. Provinz Westfalen. Regierungsbezirk Arnsberg. Am 7. Februar konstatirte ein von Berlin entsendeter Sachverständiger den Ausbruch der Rinderpest in Gelsenkirchen, Kreis Bochum, unter dem Viehstande des Gutsbesitzers Strunk. Die Seuche war in das Gehöft durch eine Kuh eingeschleppt, welche zu einem am 15. Januar auf dem Viehhose in Berlin für die Handelsfirma Kauffmann und Mendel in Essen angekauften Transport Mastvieh gehört hatte. Mit dieser Kuh waren noch 5 andere fette Kühe bis Essen gekommen, von denen 4 in Essen und 1 am 18. Januar in Gelsenkirchen geschlachtet waren. Die ersterwähnte Kuh, welche an den Metzger Vogelfang in Gelsenkirchen überging, konnte von diesem nicht sofort geschlachtet werden und wurde deshalb in einen Stall des Strunkschen Gehöfts gestellt. Sie erkrankte am 22. und fiel am 27. Januar, nachdem sie zwei Lage lang Durchfall gezeigt hatte. ...

112 /1820
... Nachdem die Seuche sich über 8 Gehöfte verbreitet hatte, verordnete die Königliche Landdrostei in Aurich die Tödtung der Rindviehbestände, welche in den beiden, am stärksten verseuchten Stadttheilen noch vorhanden waren. Das Fleisch sollte verwerthet werden. Da jedoch am 21. Februar von den zuerst geschlachteten 10 Rindern, die in drei verschiedenen Gehöften gestanden hatten, 3 Stück, und zwar von jedem der 3 Viehbestände je 1 Stück, sich mit den krankhaften Veränderungen der Pest behaftet zeigten, so wurde die Verscharrung sämmtlicher getödteter Rinder angeordnet. Außer den erwähnten 10 Thieren wurden noch 46 Stück Rindvieh und 1 Schaf aus ^^verschiedenen Gehöften getödtet. Trotzdem brach die Seuche am 4. März in dem Stalle von H. L. Hooten von Neuem aus. Zn diesem Stalle standen 15 Stück Vieh. Der Ansteckungsstoff war höchstwahrscheinlich mit dem Heu in den Stall des Hooten gebracht, welches in einem Haufen vor der Stadt unmittelbar an einem Düngerhaufen von dem R. Remmersschen Gehöfte gelegen hatte und am 5. Februar eingefahren war. Da die Seuche in dem Remmersschen Stalle erst am 9. Februar konstatirt worden war, so war noch Dünger von dem kranken Bullen, dessen Infektion am 1. stattgefunden hatte, hinausgeschafft worden. Ebenfalls am 4. März wurde auch 1 Schaf von 13 Stück, die in der Nähe des Platzes, wo das Strombergsche Vieh vergraben war, weideten, pestkrank befunden. Da auch in einem anderen Haufen (die Schafe weiden in Haufen von 2 bis 10 Stück und bleiben Tag und Nacht im Freien) ein gefallenes Schaf der Pest verdächtig erschien, so wurden alle in der Nähe weidende Schafe getödtet und verscharrt. ...
... Aber daraus folgt nicht, daß die Stephanschen Thiere die Seuche in Altona-Hamburg zuerst einschleppten, sondern wahrscheinlich ist, wie noch gezeigt werden soll, die Einschleppung durch das von Schubert gelieferte Vieh erfolgt. Am 22. Januar wurde die einzige Milchkuh des Viehkommissionärs Sörensen, dessen Gehöft neben dem Wieckschen liegt, und ferner die Milchkuh des Gutsbesitzers Menke rinderpestkrank befunden. Der Stall des letzteren grenzt an ein Schlachthaus, in welchem in der Zeit vom 10. bis 15. Januar ein Ochse von dem Transporte geschlachtet war, welcher die Seuche in den Stall des rc. Wieck eingeschleppt hatte. Auch war die Kuh am 15. Januar aus dem Stalle gekommen, da der Besitzer dieselbe, um sie vor der Rinderpest zu schützen, nach seinem Gute in Holstein hatte treiben lassen wollen. An der Zolllinie war die Kuh jedoch zurückgewiesen, da die Ausfuhr von Rindvieh bereits verboten war. ...

113 /1820
... Diese Kuh, welche die Seuche unzweifelhaft eingeschleppt hatte, war, wie erst später ermittelt wurde, am 10. Januar aus dem Stalle des Kommissionär Wieck in Altona übernommen. Am 26. Januar wurde die Pest in Niendorf, Kreis Pinneberg, bei einer kranken Kuh festgestellt. Zn dem betreffenden Gehöfte war bereits ein Bulle, der in einem besonderen Stalle gestanden hatte, angeblich nach 8 bis 9 tägiger Krankheit gefallen/, und acht Tage nach dem Tode des Bullen eine Kuh erkrankt und am 24. Zanuar gestorben. Ob der Bulle an der Rinderpest gelitten hatte, war nicht mehr festzustellen; nach den Mittheilungen des Besitzers hatte das Thier wahrscheinlich eine andere Krankheit gehabt. Die erfolgte Einschleppung des Ansteckungsstoffes war nicht nachzuweisen; fremdes Vieh war angeblich nicht in das Gehöft gekommen. Dagegen hatte der in Altona verkehrende Milchpächter den Stall oft betreten. Der Viehbestand hatte vor Ausbruch der Seuche 29 Kühe betragen. Am 25. Januar fand die Konstatirung des Pestausbruches in einem Gehöfte zu Othmarschen, Kreis Pinneberg, statt. Daselbst war schon am 23. Januar eine Kuh gefallen, deren Krankheit jedoch nicht festgestellt. Am Tage der Konstatirung fanden sich 2 kranke Kühe vor. Außerdem waren nur noch 2 Ziegen in dem Gehöfte vorhanden. Die Einschleppung war sehr wahrscheinlich durch Vieh vermittelt, welches vor der Konstatirung der Seuche in Altona durch Schlächter aus Blankenese, Nienstedt und Teufelsbrück auf der Chaussee vor dem Gehöfte vorüber getrieben war. t. Rheinprovinz. 1. Regierungsbezirk Köln. Bei Gelegenheit der Viehrevision fand der beamtete Thierarzt in Köln am 4. Februar in einem Gaststalle 3 rinderpestverdächtige Ochsen. ...

114 /1820
... Zanuar wurde die Seuche bei dem 4 Haupt zählenden Viehbestände eines Gehöfts in Langenhorn konstatirt. Zwei Thiere waren bereits gefallen, ein Stück war erkrankt, das vierte anscheinend noch gesund. Die Verseuchung war die Folge davon, daß ein Schlächter am 11. Januar einen Ochsen des mehrfach erwähnten, nach Altona gebrachten Blendowskischen Viehtransportes auf der dicht neben dem Kuhstalle liegenden Scheunentenne des Gehöfts geschlachtet hatte. Aus diesem Gehöfte war am 12. Zanuar eine Kuh nach Klein Börstel verkauft worden. Dieselbe war am 16. Zanuar erkrankt und am 18. gefallen. An dem wiederausgegrabenen Kadaver wurden die krankhaften Veränderungen der Rinderpest vorgefunden und wurde deshalb der 21 Haupt zählende Viehbestand des Gehöfts getödtet. Am 22. Zanuar wurde der Ausbruch der Rinderpest auf der Hamburger Domäne auf der Veddel an 4 bereits gefallenen Rindern festgestellt; am 25. wurde der ganze Bestand von 89 Stück Vieh getödtet. Bis dahin war bereits ein großer Theil des Bestandes in dm drei getrennt von einander liegenden Ställen, in denen die Seuche gleichzeitig ausgetreten war, erkrankt. Die Verschleppung der Pest nach der Veddel — einer Elbinsel — war durch einen Ochsen Aktenstücke zu den Verhandlungen des Deutschen Reichstages 1878. bewirkt, welchen ein Schlächter am 8. Januar von dem Viehkommissionär Görris in Altona gekauft und auf der Veddel geschlachtet hatte. Der Ochse hatte 8 Tage in dem Stalle des Görris gestanden. Von dem Fleische dieses Ochsen hatte der Domänenpächter am 14. und 17. Januar eine Quantität gekauft. ...
... Die Art der Einschleppung der Seuche in dieses Gehöft ist nicht aufgeklärt. III. Königreich Sachsen. a. Kreishauptmannschaft Dresden. Die Verbreitung der Rinderpest im Königreich Sachsen ist in erster Linie durch Vieh bewirkt, welches auf dem Zentral-Schlachtviehhofe in Dresden gestanden hatte und daselbst infizirt worden war. Nach dem Dresdener Markte war die Seuche unzweifelhaft durch Vieh von dem Markte in Breslau, und zwar bestimmt schon in der ersten Woche des Januar eingeschleppt. Es ist ermittelt, daß mehrere sächsische Händler am 2., 8. und 15. Zanuar Vieh auf dem damals bereits verseucht gewesenen Breslauer Markte gekauft und nach dem Markte in Dresden gebracht hatten. Danach hatte wahrscheinlich eine wiederholte Einschleppung der Seuche in Dresden stattgefunden. Möglicherweise war dieselbe sogar schon Ende Dezember 1876, und zwar ebenfalls von Breslau eingeschleppt worden. Daß die Pest bereits Ansang Januar auf dem Dresdener Marke herrschte, ist zu vermuthen, da bereits am 11. Zanuar Nothschlachtungen von Thieren, die aus Schlesien importirt waren, vorgenommen werden mußten und bei diesen Thieren sich Erscheinungen von Magendarmentzündung, also höchst wahrscheinlich Erscheinungen der Rinderpest, vorfanden. Auch waren bereits im Zanuar in der Lausitz rinderpestverdächtige Krankheitsfälle vorgekommen, die aus Ansteckung durch eine am 11. Januar in Dresden gekaufte Kuh zurückgeführt werden mußten. An dem genannten Tage hatte der Handelsmann Brielig eine tragende Kuh gekauft, dieselbe nach Ober-Friedersdorf (Amishauptmannschaft Löbau) gebracht und daselbst in den Stall des Gasthofes eingestellt. Die Kuh kalbte und erkrankte darauf am 17. Januar sehr heftig. ...

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... Daß auch die in Köln rinderpestkrank befundenen Ochsen, sowie der Stier, welcher die Seuche nach Herzberg — Preußen, Provinz Sachsen — verschleppte, in der letzten Woche des Januar auf dem Dresdener Markte infizirt waren, ist in Vorstehendem bereits mitgetheilt. Die Konstatirung des Ausbruchs der Rinderpest in Sachsen fand erst im Februar statt, nachdem die Seuche bereits eine weite Verbreitung gewonnen hatte. Am 5. Februar wurde der Ausbruch der Pest unter dem Viehstande — 17 Kühe, 1 Ochse und 2 Kälber — des noch innerhalb des Weichbildes von Dresden liegenden Gutes Lämmchen festgestellt. Es waren bereits fast sämmtliche Thiere erkrankt. Der Besitzer des Gutes hatte am 22. Januar eine Kuh gekauft, welche nach dm angestellten Ermittelungen ganz unverdächtigen Ursprungs war, aber auf dem Markte in Dresden neben dem Vieh gestanden hatte, von welchem einzelne Stücke erkrankt und deshalb geschlachtet worden waren. Die Kuh erkrankte in dem Stalle des Gutes Lämmchen und wurde deshalb am 27. Januar an den Verkäufer zurückgegeben, der sie nach seinem Wohnorte Striesen brachte und daselbst schlachtete. Am 3. Februar zeigten sich dann auch bei anderen Thieren des Gutes Krankheitserscheinungen. Am 8. Februar wurde bei einer Tags zuvor von dem Fleischer Hasche in Freiberg krankheitshalber geschlachteten Kuh die Rinderpest konstatirt. Die Kuh war am 29. Januar auf dem Markte in Dresden durch dm Handelsmann Thalheim in Klein-Bauchlitz angekauft, von diesem an einen andern Händlerwieder verkauft und von letzterem an den Fleischer Hasche veräußert. Hasche besaß außer jener Kuh noch 5 Stück Rindvieh und 1 Schaf. Ebenfalls am 8. ...
... Die Seuche war durch eine auf dem Markte in Dresden gekaufte Kuh eingeschleppt. Am 11. Februar wurde die Seuche bei dem Vieh — 4 Kühe und 1 Bulle — eines Fleischers in Radeberg konstatirt. Eine Kuh war bereits am Tage vorher gefallen. Der Fleischer hatte am 29. Januar 2 Rinder auf dem Markte in Dresden gekauft und dieselben am 1. bezw. am 3.1 Februar geschlachtet. Durch diese Thiere war die Seuche unzweifelhaft eingeschleppt. Gleichzeitig wurde die auch nm Nachbargehöfte eine Kuh pestkrank befunden. In diesem Gehöfte standen 4 Stück Vieh. Zwischen beiden Gehöften hatte ein häufiger Verkehr stattgefunden. Am 24. Februar fanden sich unter dem 17 Haupt zählenden Viehstande eines Gastwirths in Dohna 8 Thiere rinderpestkrank. In dem Stalle warbereits am 18. Februar eine Kuh angeblich unter den Erscheinungen einer Lungenentzündung erkrankt und am 21. Februar geschlachtet. Das Fleisch war in einzelnen Pfunden verkauft worden. Am 20. Februar erkrankte auch ein 10 Wochen altes Kalb. Dasselbe starb noch an demselben Tage und hatte nach Aussage des hinzugezogenen Thierarztes „typhöse Erscheinungen im Magen und Darm gezeigt. Am 22. Februar erkrankten wieder eine Kuh und ein Kalb und am 23. noch eine Kuh. Darauf wurde durch den Bezirks-Thierarzt Verdacht auf Rinderpest ausgesprochen und wurde am folgenden Tage die Seuche durch den Landes-Thierarzt festgestellt. Die Einschleppung der Seuche war vermuthlich durch die zahlreichen Fleischer vermittelt, welche in Dohna wohnen, sämmtlich für Dresden schlachten und den Gaststall zur zeitweiligen Einstellung von Schlachtvieh benutzten. ...

116 /1820
... Februar wurde der Ausbruch der Seuche in einem Gehöfte in Cuba festgestellt. In dem Gehöfte waren 12 Kühe und 2 Ziegen vorhanden. Wie die Einschleppung erfolgt war, ist nicht ermittelt worden. Am 28. Februar wurde die Rinderpest bei einer bereits gefallenen Kuh eines Gutsbesitzers in Arnsfeld festgestellt. Die Kuh war am 24. erkrankt. Außer derselben standen noch 7 Stück Vieh in dem Stalle. Die Einschleppung soll durch einen Fleischer aus Chemnitz erfolgt sein. Am 7.1 März wurde ein zwei Tage vorher erkrankter Bulle eines anderm Gutsbesitzers, welcher Schwiegersohn des Besitzers des erst verseuchten Gehöfts ist, rinderpestkrank befunden. Außer dem Bullen waren am 7. März von dem Bestände von 8 Haupt Vieh noch 2 Stück erkrankt. Die Einschleppung des Ansteckungsstoffes hatte höchstwahrscheinlich durch den Besitzer, der mit der kranken Kuh seines Schwiegervaters wiederholt in Berührung gekommen war, stattgefunden. Zusammen mit dem Vieh dieses zweiten Gehöfts wurde das Vieh — 7 Stück — eines dritten Gehöfts getödtet, weil die Ställe beider Gehöfte unter demselben Dach und nur durch eine undichte Wand getrennt waren. Am 1. März erfolgte die Konstatirung des Seuchenausbruchs in einem Gehöft in Leubsdorf, in welchem 56 Stück Vieh und 3 Ziegen standen. Schon am 21. Februar war in dem Gehöfte eine tragende Kuh unter den Erscheinungen einer Lungenentzündung erkrankt; dieselbe war am 25. geschlachtet und das Fleisch verpfundet. Am 26. und 27. Februar erkrankten 4 Kühe, die am28. dess. von dem nun erst zugezogenen Bezirks-Thierarzte für verdächtig und am folgenden Tage für pestkrank erklärt wurden. Die Einschleppung des Kontagiums ist nicht ermittelt. a. ...
... Dieselbe hatte zweifellos die Seuche in den Stall des Thalheim eingeschleppt. Am 13. Februar wurde bei der Obduktion zweier Kühe eines Besitzers in Mobendorf der Ausbruch der Rinderpest konstatirt. Die Kühe waren am 6. resp. 7. Februar erkrankt und am 12. dess. gefallen. Der Besitzer hatte bereits am 5. Februar eine Kuh, die am 31. Januar erkrankt war, geschlachtet und das Fleisch in Mobendorf und in der Umgegend verkauft. Die letztere Kuh war am 24. Januar in Roßwein gekauft; dorthin war sie angeblich am 22. Januar von dem Markte in Dresden gekommen. Am 14. Februar erkrankte eine von den 3 Kühen eines andern Gehöfts an der Pest. Der Besitzer desselben hatte von der in dem erstem Gehöfte am 5. Februar geschlachteten Kuh Fleisch gekauft, war auch öfter in diesem Gehöfte gewesen. Dem Bauern, welcher die kranke Kuh geschlachtet hatte, erkrankte ebenfalls eine Kuh am 16. Februar, und zwei Tage später waren von dem 12 Stück zählenden Bestände noch 2 Kühe erkrankt. Zweite Invasion. Königreich Preußen. Regierungsbezirk Oppeln. Am 18. Juli 1877 wurde bei einer kranken Kuh des Steigers Sobolla in Scharley, Kreis Beuthen, die Rinderpest festgestellt. In demselben Gehöfte war bereits am 13. Juli eine Kuh gestorben, die Krankheit derselben jedoch bei der Sektion nicht als Rinderpest erkannt. Die am 18. erkrankte Kuh starbsam 20. Juli. Der Sobolla hatte jene beiden Kühe am 4. Juli von den Gebrüdern Bloch in Radzionkau, Kreis Tarnowitz, gekauft; dieselben waren angeblich schon ein Jahr lang im Besitz der Gebrüder Bloch gewesen. ...

117 /1820
... August in einem dritten, dem Oculnischen gegenüberliegenden Gehöfte, dessen Viehbestand 4 Stück Rindvieh zählte, der Ausbruch der Seuche konstatirt. Behufs schneller Unterdrückung der Seuche wurden noch die in einem Nachbargehöste befindlichen, anscheinend gesunden 4 Stück Rindvieh und 2 Ziegen getödtet. Ueber die Einschleppung der Seuche wurde Sicheres nicht ermittelt; es war jedoch nach Lage der Sache anzunehmen, daß die Einschmuggelung von krankem Vieh aus Rußland den Ausbruch der Seuche verschuldet hatte. Dritte Invasion. Königreich Preußen. Regierungsbezirk Wiesbaden. Eine dritte Rinderpest-Znvasion kam im Oktober 1877 im Königreich Preußen im Regierungsbezirk Wiesbaden, im Kreise Rüdesheim in den Ortschaften Geisenheim und Eibingen vor. Der Ausbruch der Seuche in Geisenheim, woselbst sich 277 Stück Vieh in 151 Gehöften befanden, wurde am 11 Oktober konstatirt. Der erste Krankheitsfall war bereits am 27. September vorgekommen, aber nicht als Rinderpestfall erkannt; die betreffende Kuh war am 2. Oktober geschlachtet, und das Fleisch war unter mehrere Einwohner des Ortes vertheilt. Am 2. Oktober war das zweite Stück Vieh in dem Stalle erkrankt; dasselbe war am 8. desselben Monats gefallen. Nach dem Berichte des Besitzers der Thiere über die Krankheit sind dieselben zweifellos mit der Rinderpest behaftet gewesen. Am 28. oder am 29. September war auch in dem Nachbargehöste eine Kuh krank geworden; dieselbe war am 5. Oktober gefallen. Erst nachdem in letzterem Gehöfte von dem 10 Stück zählenden Viehbestände noch mehrere Thiere erkrankt waren, schöpfte der behandelnde Thierarzt Verdacht, und wurde dann ein höherer Sachverständiger zugezogm und von diesem die Krankheit festgestellt. ...
... Oktober war die Seuche bereits in 9 Gehöften ausgebrochen, und vom 14.—19. Oktober wurde der Ausbruch in noch 7 anderen Gehöften konstatirt. Zn diesen 16 Gehöften hatten sich im Ganzen 50 Stück Rindvieh und 11 Ziegen befunden. Nachdem die Seuche soweit um sich gegriffen hatte, wurde von der zuständigen Behörde die Lödtung des gesammten, in dem verseuchten Stadttheile noch vorhandenen Rindviehes angeordnet. Zn diesem Stadttheile befanden sich noch 76 Stück Vieh in 54 verschiedenen Gehöften. Die Tödtung und die Verscharrung der Thiere fand am 20., 21. und 22. Oktober statt. An den genannten drei Tagen kam die Seuche noch in mehreren Gehöften bei dem zu tödtenden Vieh zum Ausbruch. Außerdem wurden auf der Grabstelle noch mehrere Thiere, die im Stalle angeblich keine Krankheitserscheinungen gezeigt hatten, der Rinderpest verdächtig befunden. Zm Ganzen zeigten sich noch 19 Stück Vieh aus 15 verschiedenen Gehöften krank, bezw. der Krankheit verdächtig. Am 23. wurde eine Kuh in einem Gehöfte in einem bis dahin seuchefrei gebliebenen Stadttheile mit der Rinderpest behaftet befunden und wurde 83. (Denkschrift über die Rinderpest.) deshalb der 3 Stück zählende Viehbestand getödtet. Zm Ganzen sind in Geisenheim an der Rinderpest erkrankt bezw. als der Ansteckung verdächtig getödtet: 129 Stück Rindvieh, 37 Ziegen und 2 Hammel. Die Einschleppung der Seuche in Geisenheim war durch Vieh bewirkt, welches aus Oesterreich stammte oder doch mit österreichischem Vieh in Berührung gekommen war. Der Fleischer Schlepper in Geisenheim hatte mehrere Male im September und namentlich auch am 17. ...

118 /1820
... Da die Befürchtung nahe lag, daß schon weitere Verschleppungen der Seuche im Orte stattgefunden hatten, und da nach Lage der Sache eine absolute Sperre des Ortes nothwendig erschien, diese aber voraussichtlich nicht lange aufrecht zu erhalten war, weil sehr viele Einwohner des Ortes darauf angewiesen waren, in benachbarten Ortschaften zu arbeiten, so wurde behufs schneller Unterdrückung der Seuche der gesammte Viehbestand des Ortes getödtet. Vor Ausbruch der Seuche hatten sich in Eibingen in 71 Gehöften 81 Stück Rindvieh, 105 Ziegen und 3 Hammel befunden. Die Ziegen mußten mit beseitigt werden, weil sie überall mit den Kühen den Stall theilten. 7 Stück Rindvieh, die anscheinend noch gesund waren, wurden regelrecht geschlachtet und von den Einwohnern des Ortes verzehrt. Einige Ziegen blieben so lange am Leben, bis die Milchzufuhr von auswärts geregelt war. Die Desinfektion der Gehöfte war auch in Eibingen sehr schwierig. Weitere Rinderpestfälle kamen in Deutschland nicht vor. II. SIMM der Verbreitung der Rinderpest und er durch Letztere herbeigeführten Viehvertnste und verursachten Kosten. Die beigefügte Tabelle enthält eine Zusammenstellung der durch die Rinderpest herbeigeführten Viehverluste, sowie der durch die Seuche verursachten Kosten. Diesen Kosten tritt aus dem Zahre 1877 ein erheblicher, noch nicht ziffermäßig festgestellter Aufwand für Grenzsperr-Maßregeln hinzu. Aus der Tabelle geht hervor, daß allein im Zahre 1877 die Rinderpest in 54 Ortschaften in 130 Gehöften vorgekommen ist. Zn diesen Gehöften sind an der Pest gefallen 119 Stück Rindvieh, als erkrankt getödtet 594 Stück Rindvieh und als der Ansteckung verdächtig getödtet 722 Stück Rindvieh, 327 Schafe und 27 Ziegen. ...
... Zanuar geschloffen wurde, so konnte bis dahin eine wiederholte Verschleppung der Seuche stattfinden. Von dem Blendowskischen Vieh konnte die Krankheit direkt auf anderes Vieh übertragen werden, und haben Übertragungen auch in der That stattgefunden, und außerdem hatte das Vieh, welches zum Theil in dem Stalle des Marktplatzes übernachtete, auch diesen mit Ansteckungsstoff verunreinigt. Durch solches Vieh, welches auf dem Schlachtviehmarkte infizirt war, ist die Seuche nachweislich nach mehreren Ortschaften in der Umgegend von Breslau verschleppt worden. Diejenigen 12 Stück Vieh, welche der rc. Blendowski von feinem Transport in Breslau nicht verkauft, und außerdem 8 Stück, welche derselbe auf dem Markte in Breslau wieder zugekauft hatte, sind am 5. Zanuar nach Berlin expedirt und daselbst am ß. Zanuar auf den Markt gekom- ...

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... Eine Verschleppung der Seuche von Berlin durch daselbst infizirtes Vieh hat nachweislich stattgefunden nach Emden in Ostfriesland, nach Gelsenkirchen in Westfalen, nach Prenzlau und höchst wahrscheinlich auch nach Stahnsdorf in der Provinz Brandenburg. Der am 8. Zanuar von Berlin an den Kommissionär Wieck in Altona expedirte, aus 13 Stück bestehende Viehtransport wurde am 10. Zanuar auf dm Schlachtviehmarkt in Hamburg getrieben. Von den 13 Thieren blieben 6 unverkauft, und bei diesen, die in den Stall des Wieck zurückgegangen waren, wurde am 14. Zanuar die Rinderpest festgestellt. Da die Thiere sämmtlich hochgradig erkrankt waren, so mußte die Infektion derselben schon vor ihrer Ankunft in Altona stattgesunden haben. Die Thiere hatten ganz unzweifelhaft die Pest in den Wieckschen Stall eingeschleppt und waren schon mit der Krankheit behaftet gewesen, als sie auf dem Viehhofe in Berlin gestanden hatten. Damals hatte sich jedoch die Krankheit noch im latenten Stadio befunden. Wie in den Wieckschen Stall, so war durch die Thiere die Seuche auch auf den Markt in Hamburg verschleppt. An demselben Tage — am 14. Januar — wurde auch bei dem Vieh des Kommissionärs Görris in Altona der Ausbruch der Seuche festgestellt. Die Verseuchung dieses Stalles konnte nicht durch das Wiecksche Vieh verursacht sein, weil in demselben bereits am 12. Januar ein Thier an der Pest gefallen war und am 14. resp. 15. Januar noch 5 Thiere fielen, das Blendowskische. Vieh aber erst am 8. Zanuar in Altona angekommen und vor dem 10. Zanuar mit dem Görrisschen Vieh wohl nicht in Berührung gekommen war. ...
... Möglicherweise war die Seuche schon Ende Dezember 1876 durch ein Stück Vieh von dem in Vorstehendem erwähnten Rutzkischen Transporte, welcher die Krankheit wahrscheinlich zuerst in Breslau und in Hamburg-Altona eingeschleppt hat, nach Dresden gebracht; denn von den 4 Thieren, welche der rc. Rutzki am 27. Dezember 1876 auf den Markt in Breslau getrieben hatte, war am 28. Dezember ein Stück — ein Ochse — an den Viehhändler Siebert in Dresden verkauft. Daß eine Verschleppung von Breslau nach Dresden Anfang Zanuar 1877 und zwar wahrscheinlich wiederholt stattgefunden hat, ist zweifellos festgestellt. Am 2., am 8, ...

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... Nach den Ermittelungen in Betreff der Einschleppung der Seuche in Geisenheim war zu befürchten, daß auch noch nach anderen Orten infizirte Thiere gekommen waren und daß namentlich eine Verseuchung der Schlachtviehmärkte, auf welche österreichisches Vieh gebracht war, stattgefunden hatte. Es wurde deshalb sofort der Abtrieb von Vieh von dm Märkten in Mainz, Wiesbaden, Frankfurt a. M., Mannheim und Köln untersagt, auch der weitere Abtrieb von Vieh von Bischofsheim, woselbst ein großes Depot vorhanden ist, nur unter gewissen Bedingungen, nämlich nur zu Eisenbahn und nach großen Städten, gestattet und eine gründliche Reinigung und Desinfektion sämmtlicher Marktplätze, sowie der dazu gehörigen Stallungen angeordnet. Erst nach vollendeter Desinfektion durfte Vieh, welches auf die Märkte kam, die betreffende Stadt lebend wieder verlassen. Diese Maßregel dürste nach dm früheren Erfahrungen nicht zum Wenigsten dazu beigetragen haben, daß die Seuche nicht weiter um sich gegriffen hat. Übertragung der Rinderpest auf Schafe und auf Ziegen. Eine Uebertragung der Rinderpest auf Schafe hat nur in Emden stattgefunden. In Prenzlau fanden sich drei kranke Kühe und das Kadaver einer gefallenen Kuh in einem Schafstalle vor; trotzdem hat sich bis zur Tödtung der Schafe bei diesen eine Erkrankung nicht gezeigt. In Herzberg fanden sich in dem kleinen Gehöfte eines Fleischers, in welchem ein rinderpestkranker Ochse mehrere Tage hindurch gestanden hatte, in einem Stalle 27 Schafe, und sind diese von der Krankheit verschont geblieben, obgleich wiederholt Personen, welche mit dem kranken Ochsen in Berührung gekommen waren, den Schafstall betreten halten. ...
... Da diese Thiere jedoch nicht ganz unempfänglich für den Ansteckungsstoff sind, so mußte da, wo sie mit Rindvieh zusammen in einem Stalle standen, behufs sicherer und schneller Unterdrückung der Seuche ihre Tödtung angeordnet werdm. IV. Anwendung und Gewährung der Maßregeln gegen die Einschleppung sowie gegen die Weiterverbreitung der Rinderpest. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Rinderpest in den Steppen Rußlands stationär ist, und daß die Tilgung der Seuche daselbst unter den jetzigen Verhältnissen nicht gelingen wird, weil die Absperrung der verseuchten Orte, die Tödtung aller verdächtigen Thiere und eine gehörige Desinfektion aller mit Ansteckungsstoff verunreinigten Gegenstände mit den vorhandenen Mtteln nicht durchgeführt werden kann. Dazu kommt noch, daß die Rinderpest beim Steppenvieh verhältnißmäßig gutartig verläuft und in Folge dessen leicht verheimlicht werden kann. Heerden, die mit der Krankheit behaftet sind, können erfahrungsmäßig noch weithin transportirt werden und den Ansteckungsstoff auf viele andere ...


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