... Zch bin der Ueberzeugung, daß es vollständig genügt, wenn in einer solchen Gegend des Reichsgebiets oder in solcher Ausdehnung eine Seuche auftritt, daß von den zu ergreifenden Maßregeln nothwendig die Gebiete mehrerer Bundesstaaten betroffen werden müssen, daß dann der Reichskanzler einen von ihm bestellten Reichskommiffär zur Herstellung und Erhaltung der Einheit der zu treffenden Maßregeln beauftragen und zu diesem Behufe das Erforderliche anordnen kann. Diese Anordnungen, meine Herren, denke ich mir ganz einfach so, daß, wenn je in einem der betroffenen Gebiete nicht im Sinne dieses Gesetzes und im Sinne der Instruktionen vorgegangen werden sollte, durch den Reichskommissar Vorstellungen bei den einzelnen Regierungen gemacht werden. Zch habe aber dann die volle Ueberzeugung, daß diese Vorstellung vollständig genügen wird, um den Zweck des Gesetzes zu erreichen. Meine Herren, wir müssen doch zu den Einzelstaaten so viel Vertrauen haben, daß sie mit dem besten Willen die Reichsgesetze ausführen werden. An der Fähigkeit der Einzelstaaten werden wir doch nicht zweifeln; aber wir dürfen ebenso wenig an dem guten Willen dieser Einzelstaaten zweifeln. Za, meine Herren, wir haben in Beziehung auf früher beschlossene Reichsgesetze die Wahrnehmung gemacht, daß in den kleinen Staaten mit viel größerer Gewissenhaftigkeit diese Reichsgesetze — (ich erinnere nur an das (Gesetz über Maß-, Münz- und Gewichtsordnung) — ausgeführt werden als in den größeren Staaten, speziell in Preußen. ... ... Za, meine Herren, wenn Hamburg freiwillig auf seine Selbstständigkeit verzichtet, wenn Hamburg freiwillig verzichtet auf seine Freihandelsstellung und auf seine sonstige Selbstständigkeit, so bin ich wohl mit der erste, der seine Freude daran hat; aber wir dürfen doch nicht den Hamburgern und den übrigen Kleinstaaten zumuthen, daß sie bei jeder Gelegenheit, wenn eine Seuche in ihrem Gebiet und an ihren Grenzen auftritt, einen preußischen Kommissar, d. h. einen Reichskommissar bei sich sehen müssen, der mit Hinwegsetzung über die obersten Behörden des Einzelstaats gegen die Behörden Hamburgs oder eines anderen Kleinstaats mit direkten Anweisungen vorgehen kann. Meine Herren, es handelt sich aber nicht blos um Hamburg und die übrigen kleineren Staaten ; denken Sie nur an die komplizirten Grenzen zwischen Baden und Württemberg, denken Sie an die komplizirten Grenzen zwischen Württemberg und den Hohenzollernschen Landen, dann werden Sie finden, daß der Fall gar nicht so selten eintreten, sondern alle Tage sich wiederholen kann, in welchem ein Reichskommissar abgesendet werden kann, um gemeinschaftlich, einheitlich das Vorgehen in diesen verschiedenen Staaten zu regeln. Meine Herren, ich bitte Sie, wenn Sie den Antrag Fugger, der eine ähnliche Tendenz verfolgt, wie mein Antrag, wenn Sie den Antrag Fugger ablehnen sollten, so nehmen Sie wenigstens meinen minder weitgehenden Antrag an. Meine Herren, ich bin fürwahr in keiner Frage derjenige, der auf einem einseitigen partikularistischen Standpunkt steht. Zch erkenne vollkommen an, daß überall, wo es nothwendig ist, die Einheit angestrebt werden soll. Za, meine Herren, in osvsssarüs unitas«, aber ich bestreite, daß hier die usesssitas vorliegt. ...
| Abb. der Originalseite (Image-Nr.: bsb00018409_00360) |