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Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 225. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-225

ID: 00002835
241 /317
... So kann man jetzt die für 1 Hektar nötigen Samen je nach ihrer Größe in ^ bis 1 Stunde impfen. Auch in dem Agricultural Department zu Washington verwendet man jetzt meist nur Samenimpfung und versendet davon zahlreiche Proben an die Landwirte. Obwohl nicht direkt hierher gehörend, möchte ich doch hier auch der trefflichen wissenschaftlich geordneten Kolonialausstellung gedenken, welche das Königliche botanische Museum zu Berlin, Direktor Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Engler, im Unterrichtsgebäude veranstaltet hatte, unter anderem der schönen Holzsammlung aus Ostasrika. Die ganze Sammlung bildete eine treffliche Ergänzung zu der im Ackerbaugebäude unter Leitung des Dr. Hardy-Berlin so malerisch gruppierten Ausstellung aus Deutsch-Ostafrika. 3. Landwirtschaftliche Statistik und sonstige wissenschaftliche Darstellungen. In unserem Zeitalter der Statistik fehlt es auf keiner Ausstellung an Veranschaulichungen der an sich trockenen statistischen Zahlen. In St. Louis gehörten die meisten davon in das Gebäude für Erziehung, aber auch in dem landwirtschaftlichen Gebäude waren sie vielfach vorhanden, fast jeder Staat brachte seine Statistik. Eine sehr umfassende Statistik für das Deutsche Reich gab die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, welche bereits in Paris 1900 durch ihre anschaulichen Darstellungen allgemeines Aufsehen erregt hatte. So war es auch in St. Louis. In großem Maßstabe, sauber und höchst anschaulich ausgeführt, waren diese kartographischen Darstellungen zugleich ein gediegener Schmuck für die Wandflächen des imponierenden, nicht durch viele Kojen beengten weiten Raumes, den die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft einnahm. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1906
Bd.: 226. 1905/06
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-226

ID: 00002836
242 /317
... Da man die Hereros nicht zum Impfen zwingen konnte, sondern sie erst allmählich von der Nützlichkeit dieses Schutzmittels überzeugen mußte, so ging leider sehr viel Zeit hin, bevor man wirkliche Hilfe bringen konnte. Wenn man die Anzahl der Rinder, welche an der Pest eingegangen sind, schätzt, so erscheinen einem die Angaben des englischen Kommissars Palgrave, der sich in den siebziger Jahren im Damaraland aufhielt und diejenigen alter Einwohner der Kapkolonie nicht zu hoch gegriffen, welche die Zahl der Rinder im Damaraland auf 2 Millionen geschätzt haben. Es ist eine bekannte Tatsache, daß daß in den 60er und 70er Jahren 14 tägige große Märkte von Damara-Rindern in Klapmuts in der Nähe von Kapstadt stattfanden. Diese haben erst aufgehört, als Kapstadt mit dem Oranje-Freistaat durch eine Bahn verbunden wurde, weil nunmehr der Bezug von Rindern aus dieser Gegend sich billiger stellte und als gleichzeitig die Handelswege nach Südwestafrika durch die Räubereien der Hottentotten zu unsicher wurden. Die Zahl von 2 Millionen erscheint auf den ersten Blick sehr hoch. Man wird dieselbe aber weniger anzweifeln, wenn man in Betracht zieht, daß nach der staatlichen Statistik der Kapkolonie im Jahre 1893, also vor der Rinderpest, 1 929 411 Haupt Rinder in der Kapkolonie vorhanden waren. Zu der gleichen Zeit wurde der Betschuana-Häuptling Kama in seinem an die Kapkolonie grenzenden Gebiete auf 800 000 Rinder geschätzt. Jeder, welcher aus Britisch - Südafrika nach unserem Schutzgebiet zuwandert, erkennt ohne weiters an, daß das Hereroland sowohl als auch das Damaraland für Rindviehzucht sehr geeignet ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1907
Bd.: 239. 1907
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-239

ID: 00002849
243 /317
... Gegenwärtig wird in den gefährdeten Gegenden von der Militärverwaltung die Schutzimpfung vorgenommen, und auch eine Anzahl Farmer und Privatfrachtfahrer hat ihre Tiere impfen lassen. Die angewandte Jmpfmethode ist die Sobernheimsche Simultanimpfung. Nach den anderwärts mit der Sobernheimschen Impfung gemachten günstigen Erfahrungen ist zu hoffen, daß in der nächsten Regenzeit die Verluste an Milzbrand erheblich herabsinken werden. Rotz. Bereits in: Jahresbericht 1904/05 ist darauf hingewiesen worden, daß der Rotz durch die Militärtransporte aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwestafrika eingeschleppt worden ist. In diesem Berichtsjahr hat die Seuche eine Zunahme, besonders im Süden, erfahren. Im wesentlichen wurden Truppenbestände betroffen, doch ist auch unter einer größeren Zahl von Privatpferden, welche teils aus Truppenbeständen stammten, teils mit Truppenpferden in Berührung waren, die Seuche festgestellt worden. Unter den Maultieren trat die Seuche regelmäßig als akuter Nasenrotz auf. Als diagnostisches Mittel zur Erkennung des latenten Rotzes ist die Agglutinationsprobe eingeführt worden. Die Prüfung der eingesandten Sera findet im bakteriologischen Institut Gamams statt. Pferdesterbk. Die Pferdesterbe trat in diesem Jahre ungewöhnlich früh, schon im November, auf und hielt sehr lange an; noch im Juni konnten in Gamams und Aukeigas Fälle von natürlicher Infektion festgestellt werden. Die durch die Sterbe verursachten Verluste an Pferden und Maul tieren waren sehr bedeutende. ...

244 /317
... Im ganzen vergangenen Jahre hatten unsere Arzte in allen Stationen viel Arbeit, aber besonders in den letzten Monaten waren sie sehr mit dem Impfen gegen Pocken beschäftigt. Dr. Lehman in Lolodorf impfte im Oktober und November ungefähr 3500 Personen. Dr. Lip- pert in Elat impfte auch Wohl über 3000, seit er fort nach Batanga ist, hat Dr. Johnston auch noch mehrere Hundert geimpft. Hätten wir die nötige Lymphe gehabt, so hätten sie noch 1000 Leute impfen können, vr. Blunden in Efulen impfte kürzlich 700 und wird, sobald er mehr Lymphe hat, wohl noch 1000 impfen. Die Gefahr der Pocken hat unsere Arbeit viel gehindert, da wir in Lolodorf zweimal die Schule schließen mußten, auch einmal in Elat die Schule schlossen und alle Sonntagsversammlungen aufhörten. v. Ein ordinierter Missionar arbeitet weiter an der Bibelübersetzung, während Schreiber dieses Berichtes an dem deutschen und Bulu-Wörterbuch und an einem deutschen Bulu-Anfangsbuch für die Schule arbeitet, welches nächstes Jahr gedruckt wird. ttbersichtstabelle: Hauptstationen. . 4, Nebenstationen. . - 12, Eingeborene Arbeiter 26, Kirchengemeinden . - 6, Christen . .1 . . 878, Konfirmanden ungefähr 700, Kostschulen.... 4, deren Schüler . . . 800, Dorfschulen . . . , - - . . . 275, Theologische Schule. 1, ihre Schüler . . - 8, Schulen.... 16, Schüler 1113, Mädchen.... . 30. Adolph N. Krug, Amerikanische PreSbyterianische Mission, Lehrer der Station Elat bei Ebolowa. 4. Jahresbericht der Katholischen Mission „Apostolisches Vikariat Kamerun. Statistik. Stationen Priester Brüder1^ Schwestern Schulen Sch 23 SS it l e r b KL Z Getauft im Berichtsjahre 1. Duala. . . . ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 229. 1907/08
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-229

ID: 00002839
245 /317
... Da für das einzelne Tier, das geimpft wird, immer eine bestimmte, manchmal hohe Taxe bezahlt wird, die Lymphe aber vom Staate geliefert wird, so bildet das Impfen natürlich eine ganz bedeutende Einnahme des Tierarztes. (Sehr richtig! rechts.) Durch solche Bestimmungen aber könnten sich die Tierärzte, da sie ja beinahe allmächtig würden, durch das Anordnen von Masseniwpfungen der Tiere ganz kolossale Nebeneinnahmen verschaffen! Dieser Möglichkeit muß die Kommission einen Riegel vorschieben. Vor allen Dingen ist eine billige Taxe für die Tierimpfung anzustreben, 50 Pfennig als Höchsttaxe; weiter sollte man nicht gehen. Über die Entschädigungsfrage habe ich länger sprechen wollen; nach den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs kann ich mich beschränken. Aber ich meine doch, wie es auch von vielen ausgeführt worden ist, daß die Entschädigung von der Gesamtheit getragen werden muß und nicht allein der Landwirt belastet werden darf. Dann sind uns in § 61 die Fälle angeführt, die ausgenommen werden sollen von der Vergütung des Schadens, den die Tierbesitzer durch Tötung oder Impfung der Tiere, durch Blutentnahme usw. erlitten haben. Da ist auch die Geflügelcholera und Hühnerpest ausgenommen. Ich sehe gar nicht ein, welcher Grund dafür vorliegen soll. Gerade die Geflügelzucht ist eine Einnahmequelle der kleinen Landwirte; selbst die kleinsten Leute können ohne große Kosten Geflügel halten und sich dadurch einen Nebenverdienst sichern. Warum sollen diese Leute anders behandelt werden als die Landwirte, die große Bestände an Rindvieh oder Pferden haben! (Sehr richtig! rechts und bei den Nationalliberalen.) ...

246 /317
... Die Tuberkulinprobe beweist aber für die Rinder aus Dänemark um so weniger etwas, als man diese vorher impfen kann, und auch tuberkulöse Rinder danach nicht mehr überempfindlich sind. Der Herr Kollege Lehmann hat hervorgehoben, daß in Deutschland durchschnittlich 30 Prozent der Rinder tuberkulös seien, aber in Kiel, also an der dänischen Grenze (hört! hört! rechts) 53 Prozent. Ja, Herr Kollege Lehmann, Sie haben (Ly damit doch deutlich sagen wollen, daß die Tuberkulose in der Nähe der dänischen Grenze eigentlich infolge des Einflusses des dänischen Viehs in Kiel eine besonders starke sei. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Aber Sie täuschen sich darin, Ihre Beweisführung ist absolut nicht schlüssig; denn erstens kommt auf den Kieler Markt nicht viel dänisches Rindvieh, sondern überwiegend deutsches; ferner darf das dänische Vieh weder zu Zuchtzwecken, ja nicht einmal mehr zu Mastzwecken eingeführt werden, es kommt also gar nicht in Berührung mit dem schleswigholsteinischen Vieh, und infolgedessen kann keine Infektion desselben durch das dänische Vieh stattfinden, ganz abgesehen davon, daß doch erst durch ein langes Zusammensein, durch die Verwendung von Milch zu Fütterungszwecken eine Übertragung herbeigeführt werden könnte. Nun erweist sich aber bei dem dänischen Rindvieh, das zu uns eingeführt wird, die Tuberkulinprobe nur bei 0,8 Prozent als wirksam. Dieses Vieh wird dann sofort seewärts ausgeführt und gewöhnlich auf der Unterelbe außerhalb des deutschen Zollgebietes geschlachtet; das gute Fleisch daraus, das ja durchaus brauchbar ist, geht dann nach England. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1908
Bd.: 245. 1908
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-245

ID: 00002855
247 /317
... So mußte vielfach von dem Impfen abgesehen werden, um nicht einen offenen Widerstand herauszufordern. Im Gegensatz hierzu haben vielfach Heidenstämme um Impfung gebeten, so die einst so berüchtigten Lam-Heiden, ferner die Tschatibali und verschiedene Durruorte. Stark grassiert haben die Pocken leider in dem bislang fast völlig unbekannten Tschabschi-Gebirge. Bedauerlich ist das häufige Vorkommen von Lepra im Mandara-Gebirge. Es wäre daher in Erwägung zu ziehen, in Garua ein Krankenhaus für Farbige zu bauen, dem ein Lepraheim für die Kranken von Adamaua und Deutsch-Bornu anzugliedern wäre. Die Unterhaltung der Leprakrankeu wäre dem betreffenden Machthaber aufzuerlegen. Die Leitung des Krankenhauses in Garua wäre natürlich einem dauernd hier anwesenden Arzt zu übertragen. Auch im Interesse der Erforschung des Gebietes wäre eine derartige Einrichtung nur zu begrüßen. Die Engländer sollen bereits ein Lepraheim in Maifani gebaut haben. Schule und Mission. In dem Berichtsjahr ist die Errichtung der ersten ^ deutschen Regierungsschule erfolgt. Damit scheint ein ^ großer Schritt vorwärts getan zu sein. Anfeindungen irgend welcher Art, vor allem durch eingeborene Schreiber (Nküum) oder religiöse Fanatiker ist die Schule nicht ausgesetzt gewesen. Im Gegenteil sieht man allerseits den Nutzen ein. Christlichreligiöse Tendenzen werden der Schule ferngehalten. Öffentliche Arbeiten und Bauwesen. Das bisherige Soldatenlager ist von seinen früheren Bewohnern verlassen und Trägern und Arbeitern eingeräumt, soweit die Baulichkeiten noch bewohnbar waren. An Stelle dieses Lagers ist ein aus Rundhütten bestehendes Lager nördlich der Umfassungsmauer gebaut. Dieses gestattet die dringend erforderliche, bessere Beaufsichtigung der Soldaten. ...

248 /317
... Mit Impfen von Maultieren gegen Sterbe wurden gute Erfolge erzielt. Der Tierverlust infolge Lungenseuche war, da fast sämtliche älteren Bestände geimpft sind, verhältnismäßig gering. Es erfolgte jedoch in manchen Rinderbeständen, in denen sich durchseuchte Tiere befanden, eine Infektion des Jungviehs. Die Räude des Kleinviehs, die in der Aufstandszeit eine außerordentliche Verbreitung genommen und zahlreiche Opfer, besonders unter den Beuteviehbeständen gefordert hat, ist infolge der Verkleinerung der Bestände und energischer Behandlung erheblich zurückgegangen. Auch die Räude der Einhufer ist unter den Tieren der Zivilbevölkerung nur noch in vereinzelten Fällen aufgetreten. Bei den Einhufern der Militärverwaltung dagegen herrschte die Räude immer noch in größerem Umfang, und zwar hauptsächlich im Süden. Ein Ausbruch des Texasfiebers unter einem Schlachtviehbestand der Truppe wurde gemeldet. Geflügeldiphtherie und Geflügelcholera, letztere aus Kapstadt eingeschleppt, kamen mehrmals zur Beobachtung und verursachten, besonders in Windhuk erhebliche Verluste. Von sporadischen Erkrankungen ist das häufige Vorkommen von Vergiftungen im vergangenen Jahre zu erwähnen. Infolge der mehrmaligen Vernichtung der Weide durch die Heuschrecken nahmen die weidenden Tiere, besonders die Rinder, Giftpflanzen auf, die von den Heuschrecken verschont geblieben waren. Zahlreiche Todesfälle bei Rindern wurden bedingt durch akute Pansenaufblähung, deren Ursache die Aufnahme der Blätter einer roten Zwiebel, des sogenannten Schlangenkopfes, war. Außerdem war bei Rindern eine eigenartige Krankheit zu beobachten, die wahrscheinlich auch auf eine Giftpflanze und zwar mit narkotischer Wirkung zurückzuführen ist. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1910
Bd.: 260. 1909/10
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-260

ID: 00003323
249 /317
... 27 Ferkel würden 2 Liter von diesem Serum hergeben, und dieses Quantum würde erst gerade genügen, um ein erwachsenes Schwein nach genügender Vorbehandlung mit Erfolg impfen zu können. Von einem Schwein find aber wieder nur 5 Liter Serum zu entnehmen. Daraus werden Sie ersehen, meine Herren, wenn man in der Praxis wirklich Erfolge mit der Impfung erzielen will, daß man nicht bei einem Schwein stehen bleiben kann, sondern daß (v) man eine große Zahl solcher Tiere erst genügend impfen muß, um im großen in der Praxis mit Schutzimpfungen vorzugehen. Zu 50 Litern Serum z. B-, womit man etwa 150 Schweine würde impfen können, brauchte man also 10 Schweine L 60 Mark und circa 270 Ferkel L 20 Mark. DaS find allein 6000 Mark. Zum endgültigen Urteil würde man vielleicht 150 Liter Serum brauchen. Das ist etwa eine Summe von 18000 Mark, die erforderlich wäre. Dazu kommen Kosten für Reisen, für Futter, Unterhaltung usw. mit circa 2000 Mark; und dann gehört notwendigerweise dazu, oder eine Folge davon ist, daß man zur Eruierung von Desinfektionsmitteln auch Studien macht — ich komme noch darauf —; in diesem Punkt sind wir bisher vollständig rückständig. Ich bitte den Herrn Staatssekretär, daß er ein Kapital von 30000 Mark in den Etat einsetze zur erfolgreichen Bekämpfung und Erforschung dieser Schweinepest. (Bravo!) ES kann ja die Erforschung einer solchen Seuche nur Sache des Reichs wegen dieser kolossal großen Kosten sein. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 262. 1909/10
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-262

ID: 00003325
250 /317
... Ich meine also, wenn man Tiere schlachten will, soll man sie einfach schlachten und nicht erst noch lange impfen und herumqaälen. Daß die ganze Suche keinen großen Zweck Hit, haben Sie daran gesehen, daß diese Tiere schon auf den Schiffen geimpft sind und nachher nicht mehr reagiert haben. Die zugelassene Einfuhr nach einer ganzen Reihe nichrpreußtscher Städte beweist also, daß man auch ohne die Sperre auskommt, oder glauben Sw vielleicht, meine Herren, daß französisches Rindvieh in Frankfurt oder Köln Seuchen einschleppt, während es tn Mainz und München so liebenswürdig ist, es nicht zu tun? (Sehr gut! und Heiterkeit links.) Meine Herren, ich meine auch, daß die Seuchen weniger durch das Vieh als gerade durch die Menschen übertragen werden. Wir haben uns seinerzeit in der Viehseuchenkommission viel darüber unterhalten. Da hieß es: ja, da läuft die eine Frau zur andern hin und will ihr Schwein ansehen, will mal sehen, wie deren Vieh ist, und dadurch wird die Seuche nach dem anderen Stall verschleppt. Ebenso werben die Seuchen durch die vielen ausländischen ...

251 /317
... Und es ist nicht immer festgestellt, ob diese Vorfälle beim Impfen, die eine Krankheit nach sich gezogen haben, in einer unmittelbaren Folge der schädlichen Substanzen der Kuhlymphe zu suchen sind, oder ob sie in einem „Kunstfehler der Herren Ärzte beim Impfen oder sonst in einem anderen Umstand ihre Ursache finden können. Aber vor dem Beginn der heutigen Sitzung ist mir wiederum eine Beschwerde eines Vaters mitgeteilt worden, der in der Gegend von Essen wohnt, und dessen kleiner Sohn vor einiger Zeit geimpft worden ist. Das Kind hat seitdem an dem Arm, wo es geimpft wurde, keine Bewegungsmöglichkeit mehr, die Nerven scheinen wie abgeschlagen zu sein. Nun geht aber der § 6 noch weiter. Er macht das Verbot des Verkehrs mit sogenannten Geheimmitteln nicht nur abhängig von der eventuellen Bedingung der (0) Gesundheitsschädltchkeit des Mittels, sondern in dem ersten Absatz sagt der § 6, daß der Verkehr mit allen Mitteln, die dazu dienen sollen, die Schwangerschaft zu beseitigen, oder die dazu verwendet werden sollen, die Konzeption zu verhüten, verboten werden könnte. Das ist ein ganz neuer Gesichtspunkt, der in diese Bestimmungen gegen das Geheimmittelunwesen hineingetragen worden ist. Wenn Sie die Akten, die über die Verhandlungen betreffend den Verkehr mit Geheimmitteln und die Bekämpfung des Geheimmitielunwesens im Reichstag hier vorhanden sind, durchsehen, werden Sie finden, daß man auf diese Frage bisher noch gar keinen Bezug genommen hat. ...






Verhandlungen des Reichstages. - Berlin, 1911
Bd.: 263. 1911
Signatur: 4 J.publ.g. 1142 y,A-263

ID: 00003329
252 /317
... um die Kinder zum Impfen unter den Betten und aus den Schränken hervorzuziehen. (Hört! hört! — Zuruf.) — Es wird mir zugerufen, es sei eine Lüge. Wo ist dieser Lüge widersprochen worden? Wo ist dieses von Herrn v. Bitter gesprochene Wort, das ich aus der Petition der Jmpfgegner entnommen habe, widerrufen worden? Ich hoffe und wünsche, daß es dann widerlegt wird. (Zuruf.) — Herr Dr. Müller (Meiningen) ruft mir zu, es sei tatsächlich gefallen. Also, meine Herren, es wundert mich nur — und ich will das hier auch offen aussprechen —, ich habe bisher zu den ahnungslosen Idealisten gehört, die glaubten, die Polizei sei zum Schutze des Publikums da. (Zuruf: Na, na!) Aber ich hoffe, daß es hier, sei es auf der Reichstagstribüne oder sonst im Reichsgesundheitsamt oder beim Oberverwaltungsgericht Richter in Deutschland gibt, die einem derartigen Polzeijuptter die Grenzen seiner übermenschhett etwas gehörig abstecken. (Bravo!) Meine Herren, ich kann verstehen, daß es Leute gibt, die gerade im Zusammenhang mit der Jmpffrage es merkwürdig finden, daß das Kiud, das als gesundes, fertiges Lebewesen zur Welt kommt, nun erst noch durch die Korrektur, welche mit der Lanzette des Jmpfarztes geschieht, zu einem vollgültigen Weltbürger gemacht werden soll. (Sehr richtig! — Zuruf.) Meine Herren, es ist aus alle dem, was sowohl in der Petittonskommisston von fetten der Herren Regierungs-Vertreter, als aus dem, was von fetten der Jmpffeinde immer wieder gesagt wird, doch klar, daß Jmpfschäden nicht abzustreiten sind. ...

253 /317
... Sie haben sich sicher niemals impfen lassen, wenn Sie es nicht nötig hatten! Ich erwähne das jetzt schon, weil ich auf die Angelegenheit zurückkommen werde. Ich habe mich, ohne daß ich durchaus mußte, impfen lassen jedesmal, bevor ich — was ich öfter getan habe — eine größere Reise antrat in Länder, in denen ich glauben mußte auf Pockenerkrankungen zu stoßen. So habe ich mich «ach meinem eigentlichen Militärdienst, den ich als Einjähriger ableisten mußte, noch fünf- oder sechsmal impfen lassen, und ich bin dem Geschicke dankbar, daß es mich in einem Staate geboren werden Üeß, in dem dte Zwangsimpfung eingeführt ist, und in dem ich durch die ganzen Verhältnisse darauf hingeführt wurde, mich später auch noch freiwillig impfen zu lassen. Hätte ich das nicht jedesmal getan, dann könnte ich — was ja vielleicht auch kein besonderer Verlust für die Herren wäre — jetzt möglicherweise nicht vor Ihnen stehen und eine Rede zu Gunsten des Impfzwangs halten; denn sonst wäre ich ja längst an den Pocken eingegangen. (Abgeordneter Pauli (Oberbarnim): Wir wollen es Ihnen ja nicht verbieten!) — Ich spreche im übrigen ja nicht von mir, sondern meine, daß die einzelne Person sich dem Wohle des Ganz« unterordnen muß!1 a» Selbstverständlich ist nicht absolut von der Hand zu weis«, daß eine Impfung auch gewisse Unannehmlichkeit« mit sich führt. Das muß jede Impfung; denn durch fie wird ja im Körper ein Stoff — sag« wir: ein Antitoxin — gebildet, auf Grund dessen nachher eine wettere Infektion nicht stattfinden kann. ...
... Wenn ich der Anficht wäre, daß fie ewig dauerte, würde ich mich nicht vor jeder großen Reise haben impfen lass«. Im Gegenteil, ich bin der Anficht, daß sie nach gewisser Zell sich abschwächt, bet einzelnen vielleicht ganz aufhören kann — dies aber sehr selten —, sicher fast immer eine GewiM für günstigen Verlauf einer Infektion bietet. Nun kann auch bet besonders empfindlichen Personen eine besonders starke Reaktion nach der Impfung eintreten, wie auch bei einzelnen Mitteln, die man einnimmt, und die jeder von Ihn«, ob er nun Naturhellanhänger ist oder nicht, auch trotzdem einmal eingenommen haben wird. Bei einzelnen Mitteln, die man einnimmt, kann bei dem einen eine stärkere, auch direkt pathologische Reaktion darauf auftreten als bei dem anderen. Das ist auch bei diesem Mittel, das dem Körper eingeführt wird, unzweifelhaft ebenso der Fall. Aber besondere Schädigung«, die im einzelnen auftreten, find unendlich wenig häufig — das möchte ich ausdrücklich konstatieren —; fie find so selten, daß gegenüber dieser Seltenheit die Wirttrng für da- Gemeinwohl dte hie Impfung im Deutsch« Reiche hat, durchaus derart ausgelegt werden muß, daß ...

254 /317
... Dort haben sich infolge dieser Epidemie nicht weniger als 80 000 Menschen in kurzer Zeit impfen lassen. (Zuruf: Nicht wahr!) —1 Es ist mir von Fachleuten mitgeteilt worden. Man ...

255 /317
... Da sind die Leute zu Tausenden und aber Tausenden in die Jmpflokale gestürzt und haben sich impfen lassen in dieser schweren Zeit; als sie in solchen Mengen kamen, konnten die offiziellen Jmpf-(2) lokale den Andrang nicht mehr erledigen. Man ist dann zu allen möglichen Leuten hingelaufen, die Jmpflokale aufmachten, zu Kurpfuschern und anderen Leuten, die ihr Geld, ohne Aerzte zu sein, mit ärztlicher Tätigkeit verdienen und in diesem Falle, als es etwas zu verdienen gab, von ihrer Abneigung gegen das Impfen abgewichen sind und nun für Geld darauf losgeimpft haben. Dabei ist dann eine ganze Anzahl von Jmpfschäden vorgekommen, (hört! hört! rechts) weil bei diesen Zuständen natürlich nicht ordentlich geimpft wurde. Wollen wir solche Zustände durch Einführung der Gewissensklausel bei der bestehenden Jmpfhetze auch bei uns heraufführen? Ein Schulbeispiel für die wunderbare Wirkung der Impfung ist die preußische Armee. Wir sehen daraus (Redner demonstriert dies), daß nach der Einführung der Impfung — die langen schwarzen Striche find die Zahlen der Todesfälle auf 100 000 Personen berechnet, hier wird die Impfung eingeführt — die Todesfälle zurückgehen: 1831 75, 1832 66, 1833 75, dann 1834 Einführung der Impfung, zugleich Herabsinken der Pockentoten auf 28; 1835 3,7, 1836 6,9, 1837 2,4, 1838 5,5. Mehr als 2,4 Todesfälle — meist 0 oder 1 — sind nicht wieder aufgetreten bis 1870. Dann kommt der Krieg mit den bereits angegebenen Zahlen. ...
... — Dann müssen Sie sich wieder impfen lassen. Nun will ich Ihnen etwas aus meiner eigenen Erfahrung in den Kolonien erzählen. Ich will Ihnen nicht erzählen — ich habe es auch nicht gesehen, das wird auch der Herr Abgeordnete Pfeiffer in seiner rhetorischen, poetischen Art etwas übertreibend dargestellt haben —, daß die Neger aus Freude über die Impfung einen Jmpfcancan aufgeführt haben; aber ich habe doch gerade iu den Kolonien gewisse Beweise für die Wirkung der Impfung empfangen. Ich habe drüben, meine Herren, Tausende von Menschen- um mich herum an Pocken sterben sehen und konnte ihnen nicht helfen, weil man damals dort noch nicht impfen konnte, und weil wir auch im Kriegszustand nicht in der Lage waren, so, wie nötig, einzugreifen. Ich habe, da ich geimpft worden war, nie den Gedanken gehabt, daß mir irgend etwas passieren könnte. Meine Herren, jeder Beamte, der hinausgeht, jeder Offizier, jeder Arzt und jeder Unteroffizier wird vor der Ausreise geimpft, weil die Impfung nicht mit Sicherheit und nicht bei jedem als auf ewige Dauer vollwirkend angesehen werden kann. (Hört! hört! rechts.) Obwohl alle diese Leute teilweise in den schlimmsten Pockeneptdemien draußen gewesen find, ist nie ein Todesfall und, soweit mir bekannt ist, auch keine Erkrankung eines Beamten, Offiziers oder Unteroffiziers in den deutschen Kolonien Afrikas bislang vorgekommen, eben als Folge der Impfung und Wiederimpfung; wenn das nicht beweisend für die Wirkung der Impfung ist, dann verstehe ich nicht, was beweisend sein soll. Es ist auch bei den schwarzen Soldaten die Impfung eingeführt worden. ...

256 /317
... Er hat wie ein Eingeborener gelebt, ist aber nicht so vernünftig wie die Eingeborenen gewesen, die sich haben impfen lassen, sondern hat die Impfung verweigert mit dem Erfolg, daß er, wie schon gesagt, der Seuche zum Opfer fiel. Bon den geimpften Beamten des Staates und der Eisenbahngesellschaft ist niemand gestorben. Ich denke, daß dies Tatsachen find, um die die Jmpfgegner nicht hinwegkommen können, die sie anerkennen müssen. Ich bin der Ansicht, daß es notwendig ist, der Bevölkerung die segensreiche Wirkung der Impfung für die Allgemeinheit besser kundzumachen, als es bisher geschehen ist. Man sehe nur einmal so einen Schein an, der den Eltern der Impflinge beim Termin eingehändigt wird. Da find zwar Verhaltungsmaßregeln angegeben; aber auf der Rückseite findet man nichts als Paragraphen mit Strafandrohungen. Würde es nicht besser sein, zugleich uud daneben eine kurze, leicht verständliche Statistik der wohltätigen Wirkung der Impfung anzugeben? Ich glaube, das würde besser wirken als die angedrohten Strafen gegenüber den Verleitungen der Jmpfgegner. Ich hätte gern noch etwas statistisches Material geliefert, will aber davon absehen und mich nur noch mit einigen Worten zu den gestellten Anträgen auf Nr. 587, 592, 588 und 680 wenden, deren Ablehnung ich empfehle. In dem Abänderungsantrage Dr. ...

257 /317
... Selbstverständlich stehen wir nicht auf dem Standpunkt, daß das Impfen abgeschafft werden soll. Wer den Glauben an die Wirkung der Impfung hat, dem soll der Glaube gelaffen werden, dem soll es freigelaffen werden, sich weiter impfen zu lasten. Aber den Zwang müssen wir unter allen Umständen abschaffen. Zwang ist aus den Gründen, die ich schon anführte, nicht angebracht, weil, wie ich schon gesagt habe, in England der Beweis erbracht ist, daß, trotzdem der Zwang weggefallen ist, auch dort der Gesundheitszustand bedeutend bester geworden ist. Und wenn die Gewissensklausel eingeführt würde, so würden wir in Deutschland ähnliche Resultate erzielen. Solange Sie aber den Zwang anstecht erhalten, meine Herren, müssen Sie das Gesetz dahin ändern, daß (O) derjenige, der gezwungen wird, sich selbst oder seine Kinder impfen zu lassen, und nachweisen kann, daß durch die Impfung seine Gesundheit geschädigt worden ist, mindestens aus Reichs- oder Gemeindemttteln entschädigt wird. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Denn wenn es wahr ist, wenn die Herren Jmpfsteunde recht Haben, daß der Impfzwang unbedingt aufrecht erhalten werden muß, und wenn sie ihn weiter aufrecht erhalten, wenn sie jemand zwingen, sich einer solchen Operation zu unterziehen, dann sind sie auch für die Folgen verantwortlich. Im Interesse der Allgemeinheit soll der Zwang geschehen; dann hat auch die Allgemeinheit für die Entschädigung des einzelnen aufzukommen. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, unseren Antrag anzunehmen, der dahin geht, daß der Zwang beseitigt wird, oder wenigstens, daß die Petttion dem Reichskanzler in dieser Beziehung als Material überwiesen wird. ...

258 /317
... Wir sind aber auch, nie Sie aus meiner Rede gehört haben werden, einverstanden mit dem Antrage, daß einmal eine Untersuchungskommission niedergesetzt wird, die namentlich dem Punkte nachforscht, ob nicht durch das Impfen in Deutschland die Tuberkulose gewaltig gefördert wird. Ich bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen, damit endlich einmal Beruhigung eintritt und niemand mehr sich oder seine Kinder zu etwas zwingen zu lasten braucht, was er für einen großen Schaden hält. (Bravo! bet den Sozialdemokraten.) ^ Vizepräsident Schultz: Das Wort hat der Herr Kommissar des Bundesrats, Königlich Preußische Geheime Ober-Regierungsrat und Vortragende Rat im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mediztnalangelegenheiten Freiherr v. Zedlitz und Neukirch. Freiherr v. Zedlitz und Neukirch, Königlich Preußischer Geheimer Ober-Regterungsrat und vortragender Rat im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medtzinalangelegenheiten, Kommissar des Bundesrats:1 Meine Herren, auf die sachliche Seite der Angelegenheit will ich jetzt nicht eingehen; die Frage, ob es zweckmäßig und angezeigt ist, den Impfzwang aufrecht zu erhalten, oder ob es angezeigt ist, ihn zu mildern, will ich in diesem Stadium der Verhandlungen unerörtert lassen. Es ist eine andere Seite der Ausführungen des Herrn Vorredners, die mich veranlaßt, das Wort zu ergreifen. Der Herr Vorredner hat das geltende Recht erörtert und hat es so interpretiert, daß durch das Reichsgesetz die Ausübung eines körperlichen Zwanges zurzeit ausgeschloffen sei. Er hat den preußischen Polizeibehörden und Ausführungsorganen einen Vorwurf daraus gemacht, daß sie Zwang anwenden, und hat dieses Verfahren als im Widerspruch zum Reichsrecht stehend hingestellt. Dem bin ich verpflichtet entgegenzutreten. ...

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... Wenn jemand seine Kinder durchaus nicht impfen lassen wolle, so werde er einmal bestraft; es handle sich also uur um eine einmalige Zahlung, gewissermaßen um eine kleine Gebühr. Damals herrschte also die Ansicht, daß weder ein physischer Zwang noch eine wiederholte Bestrafung stattfinden solle. Ich halte deshalb die jetzige (0) Praxis — daß die Gerichte und die Verwaltungsbehörden im guten Glauben handeln, unterliegt dabei für mich keinem Zweifel — für falsch und für verwerflich. Es ist doch nicht zu leugnen, daß es ein schwerer Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht ist, daß man Leute, die das Impfen für absolut schädlich halten, gewaltsam zwingt, ihre Kinder impfen zu lassen. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung.) Ich selbst will hier kein Urteil über den Wert oder Unwert der Impfung aussprechen. Die gewaltsame Impfung ist aber ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Familie, der unter keinen Umständen zu billigen ist. Als Grund gegen die Einführung der Gewiffensklausel wird geltend gemacht, die Leute, die nicht geimpft seien, bildeten eine Gefahr für ihre Mitmenschen. Nun wird allgemein zugegeben, daß die Jmpfwirkung sich nach einer Reihe von Jahren verliert, und daß wir deshalb eine große Menge von Leuten unter uns haben, die nicht mehr immun sind. Ganz besonders möchte ich aber hinweisen auf die vielen Tausende von Ausländern, die sich in Deutschland aufhalten, ohne geimpft zu sein. Gewiß werden viele Ausländer, die hier in Deutschland in Arbeit treten, geimpft. Von den 770000 Ausländern, die sich z. B. ...
... Im Gegenteil, wenn das wirklich eine Gefahr wäre, so müßte man daraus den Schluß ziehen, daß das Impfen doch eigentlich herzlich wenig helfen kann; denn sonst würden nicht die- (v) jenigen, die geimpft sind. jedesmal gefährdet werden, wenn sie mit jemandem, der nicht geimpft ist, in Berührung kommen. (Sehr richtig!) Meine politischen Freunde haben nun zu dem Antrag Sachse, Severing und Genoffen einen Zusatzantrag gestellt, nämlich insofern, als wir auch diejenigen Anträge zur Berücksichtigung überweisen wollen, die befürworten, daß den durch die Impfung Geschädigten ein Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat eingeräumt werden soll. Meine Herren, das ist doch wohl ein Gebot der Billigkett, daß man wenigstens denjenigen Leuten, die sich auf Grund des Jmpfgesetzes impfen lassen müssen oder, falls die Gewissensklausel eingeführt werden sollte, durch den Gesetzgeber veranlaßt werden, sich impfen zu lassen, entschädigt, wenn sie sich infolgedessen schwere Leiden zuziehen. Gegen diese Entschädigungspflicht sollte auch der enragierteste Jwpffreund nichts einwenden. Soviel ich weiß, wird dagegen auch kein triftiger Grund eingewendet, sondern es wird höchstens darauf hingewiesen, daß. der Nachweis sehr schwer sei. Diesen Nachweis hat aber der Geschädigte zu erbringen. Es bezieht sich also die Entschädigungspflicht nur auf die Fälle, wo dem Geschädigten der außerordentlich schwierige Nachweis gelingt, daß er gerade durch die Impfung geschädigt ist. Daß auch in den Fällen, wo dieser Beweis glücklich erbracht wird, die Entschädigung versagt werden soll, läßt sich auf keine Weise rechtfertigen. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich bitte Sie deshalb, für unseren Antrag auf Nr. ...

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... -Berichterstatters meldet, der dortige Kaufmann Pickard mit Polizeistrafe bedacht, weil er sich weigerte, sein Kind impfen zu lassen. Die weiteren polizeilichen Aufforderungen achtete er nicht, worauf in diesen Tagen zwei Polizeibeamte und die Frau eines Wachtmeisters bei dem Kaufmann erschienen und, da dieser die Herausgabe seines Kindes verweigerte, gewaltsam in das Schlafzimmer eindrangen, das Kind zum Arzt brachten und impfen ließen. Der Jmpfgegnerverein, der sich mit der Sache befaßt, fragt nun, ob der Polizei nicht bekannt sei, daß der Reichstag den ß 15, der von der zwangsweisen Zuführung spricht, gestrichen hat. Die „Deutsche Tageszeitung hat dann am folgenden Tage, am 15. Oktober 1910, eine weitere Mitteilung gebracht: Wir haben gestern aus Hagen berichtet, daß bei einem Kaufmann, der sein Kind nicht hatte impfen lassen, zwei Polizeibeamte und die Frau eines Wachtmeisters erschienen, gewaltsam in das (v) Schlafzimmer eindrangen und das Kind des Mannes zur Impfung zum Arzte brachten. Wenn diese Mitteilung richtig ist, so hat die Polizei nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen gehandelt. Der Reichstag hat seinerzeit bei der Beratung des Jmpfgesetzes die Bestimmung über eine zwangsweise Zuführung zur Impfung ausdrücklich gestrichen. Es war also der Wille des Gesetzgebers, daß eine solche zwangsweise Zuführung nicht stattfinden sollte. Man mag über die Jmpffrage denken, wie man will: das wird man allerseits zugeben müssen, daß ein derartiger unmittelbarer und grausamer Zwang mtt der persönlichen Freiheit nicht vereinbar ist. Ehe wir die Angelegenheit weiter behandeln, warten wir amtliche Erklärungen ab. ...


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