... Vertreter den Versicherungen der Herren Löwe, Zinn, Thilenius vollen Glauben geschenkt hatten, daß 1.1 Das Impfen gegen Pockenansteckung positiv schütze, welche Behauptung auf die bereits besprochene Statistik gestützt wurde; 2.1 Daß es keinem Zweifel unterliege, daß der nöthige gute Impfstoff stets in genügender Menge zu beschaffen sei und sich die Regierung verpflichte, immer für gute Lymphe zu sorgen, und es sei hier ausdrücklich zu bemerken, daß die Abg. Dr. Löwe, Miguel und der Regierungskommissar nur unter dieser Vorbedingung dem Zwang zustimmen zu können erklärten; 3.1 Daß keinerlei Gefahr mit dem Impfen verbunden sei. Was nun den ersten Punkt anbelange, ob das Impfen in der That auch schütze, so enthalte Redner sich als Nichtfachmann jedes Urtheils hierüber, das sei Sache der Fachwissenschaft dies zu untersuchen, aber objektiv und ohne Vereingenommenheit, denn bis jetzt häuften sich die Zweifel, und was die Objektivität anlange, so sei sicher, daß sie bis jetzt nicht habe bestanden, und erlaube er sich zur Rechtfertigung dieser seiner Behauptung das Mitglied der Aerzte-Zmpfkommission, die im Fahre 1880 tagte, Herrn Dr. Betz von Heilbronn kurz zu zitiren. Derselbe schreibe in einer Brochure, die er damals veröffentlicht (Separat-Abdruck aus den Memorabilien 1880 7. Heft): „Meine Erklärung in Sachen der Zmpffrage! „Da in Folge des seitherigen Ganges der Arbeiten der Zmpfkommission es mir unmöglich war, mit einem meiner Stellung als Zmpfgegner entsprechenden Erfolge an denselben mich zu betheiligen, so bleibt mir nichts Anderes übrig, als in einer besonderen Denkschrift meine Ansichten in der Zmpffrage niederzulegen und zu begründen. ... ... Die Einen machen Stiche, die Andern Schnitte, die Dritten impfen nur auf einem Arm, die Vierten auf beiden Armen, die Fünften machen Bravourimpsungen, damit das Gift recht herauskomme, die Sechsten Scheinimpfungen, um dem Gesetze Rechnung getragen zu haben, die Siebenten wollen nur von Arm zu Arm impfen, die Achten nur mit animalisirter Lymphe, die Neunten benutzen getrocknete, vielleicht auch faulige Lymphe, die Zehnten karbolistrte, die Elften glycerinisirte, die Zwölften impfen nicht vor dem sechsten Lebensmonate, die Dreizehnten sagen, man darf in jedem Lebensalter impfen, je früher um so besser, die Vierzehnten sagen, die Zmpfwunde müsse bluten, die Fünfzehnten, sie dürfe nicht bluten u. s. w. Dazu kommen noch die verschiedenen amtlichen Reglements in Beziehung der Impftermine rc. rc. Die Fachwissenschaft würde auch das festzustellen haben, ob die gestern durch den Herrn Referenten gehörten Behauptungen impfgegnerischer Aerzte Berechtigung hätten oder nicht, wonach das Ueberhandnehmen der Diphtheritis in engem Zusammenhang mit dem Zmpfen stehe, wie auch das zunehmende Verschwinden der Muttermilch. Sie möge untersuchen, ob es wahr sei, was weiter behauptet werde, daß gerade dieses Zmpfen die Schuld trage, daß die Seuche nicht zum Aussterben komme. Diese Behauptungen würden in neuerer Zeit in einer Weise durch Thatsachen unterstützt, welche die größte Beachtung namentlich auch Seitens der Regierung verdienten. So sei Redner erst kürzlich wieder von einem hochangesehenen Arzte aufs allerbestimmteste versichert, daß die amtlichen Urpockenlisten von ca. ...
| Abb. der Originalseite (Image-Nr.: bsb00018442_00574) |